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Das Verfassungsgericht hat der katholischen Kirche rechtgegeben
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1966661) Verfasst am: 22.11.2014, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Übrigens ist es nicht korrekt, dass eine Grundgesetzänderung notwendig wäre, da die konkrete Bedeutung des Tendenzschutzes aus dem GG nicht zwangsläufig folgt.


Dann fang halt mit dem Betriebsverfassungsgesetz an. zwinkern
(Von da aus findest Du Dich dann ganz rasch bei Artikel 140 GG wieder)


Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 22.11.2014, 18:54, insgesamt einmal bearbeitet
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Bruni
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Anmeldungsdatum: 02.01.2014
Beiträge: 275
Wohnort: Neckargemünd

Beitrag(#1966663) Verfasst am: 22.11.2014, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Was soll der Unsinn. Wir sind in der Diskussion auf der politischen Ebene angelangt, und nicht mehr bei der Judikative.

Ah ja, und wie weit bist Du auf der politischen Ebene schon gekommen?


Soll das ein Argument sein?
Eine GG-Änderung ist natürlich schwer durchzusetzen. Aber wenn die Amtskirche so weiter macht ( ich spreche mal nur von meiner), wird sie die Voraussetzungen dafür schon schaffen.



Und das wird nun auch der einzige Grund sein, warum sie sich bewegen muss. zwinkern
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Margrethe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1966664) Verfasst am: 22.11.2014, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Was soll der Unsinn. Wir sind in der Diskussion auf der politischen Ebene angelangt, und nicht mehr bei der Judikative.

Ah ja, und wie weit bist Du auf der politischen Ebene schon gekommen?


Soll das ein Argument sein?


Nein, das soll kein Argument sein. Das ist eine Frage. Siehst Du doch. Ich habe sogar noch ein Fragezeichen gesetzt.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1966671) Verfasst am: 22.11.2014, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Rabert hat folgendes geschrieben:
Wer als bekennender - und möglicherweise auch in Gremien aktiver - Angehöriger einer Religion/Kirche über die Rechtmäßigkeit eines Rechtes eben dieser Religion/Kirche urteilen muss, ist zwangsläufig in einem Interessenkonflikt. Stellt er sich gegen seine Kirche, gegen seinen Gott, wenn das Recht der Kirche optional so ausgelegt werden könnte, dass es Unrecht ist, oder verweigert er sich dieser Option, um sich nicht gegen seine Kirche/Religion zu stellen?

1. Sind die Hürden, ab denen ein Richter als befangen gilt, relativ hoch.
2. Ist eine Entscheidung gegen das Kirchenrecht nicht mit einer Entscheidung gegen Gott gleichzusetzen, der von dir beschriebene Interessenkonflikt existiert in dieser Form nicht.
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Rabert
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Beitrag(#1966702) Verfasst am: 22.11.2014, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Rabert hat folgendes geschrieben:
Nur weil etwas Grundordnung heißt, bedeutet es noch nicht, dass es richtig ist.

Hast Du schon mal in die Grundordnung reingeschaut? Was konkret findest Du darin "nicht richtig"?

Ich finde einfach die Tatsache dass es sie gibt schon "nicht richtig", dafür brauche ich gar nicht in Details zu schauen. Eine Regelung, die mit Bezug auf Religion/Kirche ansonsten allgemeinverbindliche gesetzliche Standards reduziert, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Vor allem wenn sie die Schwächeren gegenüber den Stärkeren noch weiter benachteiligt.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1966711) Verfasst am: 22.11.2014, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Rabert hat folgendes geschrieben:
Eine Regelung, die mit Bezug auf Religion/Kirche ansonsten allgemeinverbindliche gesetzliche Standards reduziert, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Nein, tut sie nicht.
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Rabert
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Beitrag(#1966712) Verfasst am: 22.11.2014, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
2. Ist eine Entscheidung gegen das Kirchenrecht nicht mit einer Entscheidung gegen Gott gleichzusetzen, der von dir beschriebene Interessenkonflikt existiert in dieser Form nicht.

Abgesehen davon, dass ich gar nicht auf (einen) Gott abstelle, sondern auf Kirche/Religion (was für mich als ausgebildeter Katholik aber auch eigentlich synonym ist), ist es natürlich im Selbstverständnis wahrer Christen wohl eine der größeren Sünden, sich offen gegen die Organisation zu stellen, die diese Entität auf Erden zu repräsentieren vorgibt. Ein Richter der Christ ist, stellt sich mit einer Entscheidung gegen die Repräsentanz Gottes natürlich auch gegen Gott selbst. Dies trifft nur dann nicht zu, wenn er den Repräsentanten Gottes die Berechtigung zur Repräsentanz abspricht, also annimmt, die Kirchenoffiziere und -generäle hätten keine Führung durch ihren Gott. Damit sind wir dann aber mitten im bösen unerlaubten Denken.
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Rabert
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Beitrag(#1966713) Verfasst am: 22.11.2014, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Rabert hat folgendes geschrieben:
Eine Regelung, die mit Bezug auf Religion/Kirche ansonsten allgemeinverbindliche gesetzliche Standards reduziert, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Nein, tut sie nicht.

Wäre schön, wenn du deine Behauptungen mal begründen würdest.
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Samson83
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Beitrag(#1966717) Verfasst am: 22.11.2014, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Rabert hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Rabert hat folgendes geschrieben:
Eine Regelung, die mit Bezug auf Religion/Kirche ansonsten allgemeinverbindliche gesetzliche Standards reduziert, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Nein, tut sie nicht.

Wäre schön, wenn du deine Behauptungen mal begründen würdest.

Du stellst Behauptungen auf, die mit unserem aktuellen Rechtssystem nicht kompatibel sind, nämlich zuerst deinen viel zu niedrigschwelligen Befangenheitsmaßstab, dann die Behauptung des Verstoß gegen einen angeblichen Gleichheitsgrundsatz, beides weitgehend begründungsfrei. Ich bin nicht in der Belegpflicht.
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Rabert
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Beitrag(#1966718) Verfasst am: 22.11.2014, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich bin nicht in der Belegpflicht.

Du bist in gar keiner Pflicht. Allerdings auch kein ernstzunehmender Diskussionspartner für mich.
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1966723) Verfasst am: 22.11.2014, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Rabert hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich bin nicht in der Belegpflicht.

Du bist in gar keiner Pflicht. Allerdings auch kein ernstzunehmender Diskussionspartner für mich.

Hier läuft ja auch keine ernstzunehmende Diskussion Lachen
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Pfirsich
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Beiträge: 781

Beitrag(#1966793) Verfasst am: 23.11.2014, 05:25    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Ich bin mir meiner Macht nicht sicher, ich habe nämlich keine. Ich mache mich auch nicht über legitime Anliegen lustig, bestenfalls darüber, wie die formuliert werden. Immer am Knackpunkt vorbei.


Und der wäre?
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1966794) Verfasst am: 23.11.2014, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Rabert hat folgendes geschrieben:

Abgesehen davon, dass ich gar nicht auf (einen) Gott abstelle, sondern auf Kirche/Religion (was für mich als ausgebildeter Katholik aber auch eigentlich synonym ist),

Tja, in der Katholikenschule schlecht aufgepasst. Kirche/Religion und Gott sind nicht synonym ...

Zitat:
ist es natürlich im Selbstverständnis wahrer Christen wohl eine der größeren Sünden, sich offen gegen die Organisation zu stellen, die diese Entität auf Erden zu repräsentieren vorgibt.

Nein, Deine Kirche unterscheidet zwischen Sünden = Verstoß gegen göttliche Gebote und Verstoß gegen Kirchengebote, d.h. gegen die kirchliche Disziplin ... zwei paar Stiefel.

Zitat:
Ein Richter der Christ ist, stellt sich mit einer Entscheidung gegen die Repräsentanz Gottes natürlich auch gegen Gott selbst.

Quatsch, die kirchliche Organisation eines Landes ist nicht "die Repräsentanz Gottes", und selbstverständlich ist der Verstoß gegen historisch gewachsene Privilegien der Kirche(n) eines Landes kein Verstoß gegen Gott selbst.

Zitat:
Dies trifft nur dann nicht zu, wenn er den Repräsentanten Gottes die Berechtigung zur Repräsentanz abspricht, also annimmt, die Kirchenoffiziere und -generäle hätten keine Führung durch ihren Gott. Damit sind wir dann aber mitten im bösen unerlaubten Denken.

Quatsch mit Soße. Und Du bezeichnest Dich als "ausgebildeten Katholiken"? Lächerlich! Lachen
(Wenn man Deinen aufgelegten Quatsch ernst nähme, dann hätten katholische Richter in sämtlichen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit gegen Gott verstoßen und sich als "mitten im bösen unerlaubten Denken" gefangen geoutet, als sie der Klage des Chefarztes stattgaben und die Kündigung durch das Krankenhaus für unwirksam erklärten.

Das Befangenheitsscheinargument ist übrigens damit auch hinfällig. Lachen


Zuletzt bearbeitet von Margrethe am 23.11.2014, 08:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1966796) Verfasst am: 23.11.2014, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Pfirsich hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Ich bin mir meiner Macht nicht sicher, ich habe nämlich keine. Ich mache mich auch nicht über legitime Anliegen lustig, bestenfalls darüber, wie die formuliert werden. Immer am Knackpunkt vorbei.


Und der wäre?


Die richtige Anwendung von Begriffen, mit denen hier von "ausgebildeten Katholiken" herumgeworfen wird, zum Beispiel hier:

Rabert hat folgendes geschrieben:
Eine Regelung, die mit Bezug auf Religion/Kirche ansonsten allgemeinverbindliche gesetzliche Standards reduziert, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.


Ich empfehle, ein Lexikon zu Rate zu ziehen. Lachen

Übrigens hat das Bundesverfassungsgericht auf die Vokabel "Vertrauensschutz" hingewiesen. Die ist für das BAG, an das der Fall zurückverwiesen wurde, zielführender und (für den Chefarzt) erfolgversprechender. Das Krankenhaus wird ihn wahrscheinlich bis zur Rente behalten müssen. zwinkern
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Pfirsich
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Anmeldungsdatum: 11.05.2014
Beiträge: 781

Beitrag(#1966800) Verfasst am: 23.11.2014, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Durch politischen Druck von der Bevölkerung und der Straße z.B. Durch Widerstand und Protest in den "eigenen Reihen" des "Profiteurs" (hier der katholischen Kirche).


Da wünsche ich viel Erfolg. Lachen


Ok, mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (oder mit-welcher-Rechtsvorschrift-auf-welcher-Ebene-auch-immer-man-ihn-verwechseln-könnte) werde ich mich jetzt nicht auseinandersetzen, denn
1. bin ich keine Juristin
2. konnte unser Krankenhaus glücklicherweise doch nicht von der Kirche übernommen werden.

Aber mit dem Protest der vemeintlichen Profiteure auf der Straße dürfte Kival Recht haben. Wie Du wissen dürftest, greift derzeit in der RKK die Erkenntnis um sich, dass auch Nicht-Akademiker (wie ich) Steuern zahlen und dass mithin durchaus etwas verloren geht, wenn sie austreten.
Und gerade auf unserer Ebene ist es zwar ebenfalls so, dass niemand gezwungen wird, sich unter kirchliches Arbeitsrecht zu stellen (= Argumentation eines Kirchenvertreters in der Sendung "Gott hat hohe Nebenkosten"), doch das schließt nicht aus, dass sich der/die Eine oder Andere gezwungen fühlt.
... Und jetzt rennen uns die Kirchen nach. Aber wir sind schneller. Und die, die uns nachrennen, das sind konkret die unteren Kader "des "Profiteurs" (hier der katholischen Kirche)", wie Kival schreibt. Da wird beim Nachrennen künftig immer häufiger über das kirchliche Arbeitsrecht gestolpert werden, denn die kirchlichen Sozialträger expandieren.

Dein "Dann wünsche ich viel Erfolg" dürfte Dir noch in den Ohren klingen.


Du kennst doch bestimmt die rechtliche Regelung, die aus dem BR so etwas wie den Kirchenfunk unter den ARD-Sendeanstalten gemacht hat; es ist jedenfalls kein Zufall, dass immer er die wichtigen Papstmessen überträgt.
In 20 Jahren, wenn wohl auch der BR "Gott hat hohe Nebenkosten" entdeckt hat, dürfte der Film nur noch dazu dienen, auch den Letzten (und das dürften die Kirchenvertreter sein) das allgemein Bekannte (nämlich wer die kirchliche Wohlfahrt tatsächlich finanziert) als allgemein bekannt - äh - bekannt zu machen.
Bei uns steht zwar die Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel in der Verfassung. Doch gerade, damit das so bleibt, muss ein staatstragendes Sender ein Interesse haben, Seine Vertreter auf Erden auf allgemein akzeptierte Grenzen hinzuweisen und wenn nötig, zu stoßen.


Der Kirche ist dringend zu raten, vorher in wohlverstandenem Eigeninteresse die arbeitsrechtliche Bevorzugung auf den Prüfstand zu stellen. Denn was der BR sendet oder nicht sendet, kann nicht Maßstab in einem Land sein, in dem immer mehr Menschen den Glauben deshalb nicht verlieren können, weil nie einer vorhanden war.


Zuletzt bearbeitet von Pfirsich am 23.11.2014, 08:51, insgesamt einmal bearbeitet
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Petrus
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Anmeldungsdatum: 21.07.2003
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Beitrag(#1966801) Verfasst am: 23.11.2014, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

das, was ich bei dieser Sache wichtig finde:

dass das durch die Presse ging.

damit viele Menschen merken, und aufmerken:

wenn Du von der Kirche wirtschaftlich abhängig bist, schaue rechtzeitig (rechtzeitig, rechtzeitig, rechtzeitig) nach, mit was die Dir gegebenenfalls(!) ans Bein pinkeln können.

Nie in meinem Leben war ich von der Kirche wirtschaftlich abhängig. Gott sei Dank.

Peter.


Zuletzt bearbeitet von Petrus am 23.11.2014, 09:16, insgesamt einmal bearbeitet
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Petrus
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Anmeldungsdatum: 21.07.2003
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Beitrag(#1966802) Verfasst am: 23.11.2014, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Pfirsich hat folgendes geschrieben:

... Und jetzt rennen uns die Kirchen nach. Aber wir sind schneller.



Sehr glücklich

und danke,

Peter.
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1966803) Verfasst am: 23.11.2014, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Pfirsich hat folgendes geschrieben:

Dein "Dann wünsche ich viel Erfolg" dürfte Dir noch in den Ohren klingen.


Wieso? Das war aufrichtig gemeint. Lachen
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Petrus
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Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 194
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Beitrag(#1966804) Verfasst am: 23.11.2014, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Pfirsich hat folgendes geschrieben:
Denn was der BR sendet oder nicht sendet, kann nicht Maßstab in einem Land sein,


das katholische Fernsehballett finde ich schlimmer. aber:

über Geschmäcker läßt sich streiten.



einen schönen Sonntag noch Smilie
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Pfirsich
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Anmeldungsdatum: 11.05.2014
Beiträge: 781

Beitrag(#1966812) Verfasst am: 23.11.2014, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Petrus hat folgendes geschrieben:
Pfirsich hat folgendes geschrieben:
Denn was der BR sendet oder nicht sendet, kann nicht Maßstab in einem Land sein,


das katholische Fernsehballett finde ich schlimmer. aber:

über Geschmäcker läßt sich streiten.

einen schönen Sonntag noch Smilie


Ah ja - bin gerade erst drauf gekommen. Bisher habe ich geglaubt, die Fortexistenz des Balletts sei durchwegs eine Reminiszenz an die Neuen Bundesländer gewesen.

Nuja, ich denke halt auch an die Serie "Dahoam is Dahoam", die in einem Nest spielt, in dem der Pfarrer "selbstverständlich" eine gewichtige Rolle innehat, und an "Gott mit dir, du Land der Bayern", wo Kirchen und Klöster überflogen werden, als würden sie unser Land auch jetzt noch umfassend dominieren.

Ich denke daran, dass ich mal in einem Kloster in B-W eine Fernsehübertragung aus Maria Eck gesehen habe.

Ich denke daran, dass der Bayerische Rundfunk Conchita W. nicht bringt (außer vielleicht in der ersten Woche nach seinem/ihrem Grand-Prix-Sieg).

Und dann denke ich daran, wie wir im nördlicheren bayerischen Ausland beleumundet sind ("jodelnde Inzuchtopfer") - dagegen sich zu stemmen, da sieht der BR anscheinend keinen kulturellen Auftrag drin.


Edit: Danke, gleichfalls! Sehr glücklich
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smallie
resistent!?



Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3613

Beitrag(#1966832) Verfasst am: 23.11.2014, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Sache verstehe ich nicht.

Unter der Annahme, daß die Situation in meiner Heimatstadt nicht untypisch ist, zumindest für Süddeutschland:

Wir haben zwei große katholische Krankenhäuser, ein kleines evangelisches und die Uniklinik. Ohne die Angestelltenzahlen der Krankenhäuser herausgesucht zu haben, schätze ich daß mindestens die Hälfter aller Beschäftigten in katholischen Einrichtungen arbeiten; zwei Drittel würden mich auch nicht überraschen. Weiter lag die 25-jährige Scheidungsquote in Deutschland im Jahre 2005 bei 40%.

Ist es wirklich so, daß alle Verheirateten in katholischen Kliniken arbeiten, während sich die Geschiedenen auf das evangelische Krankenhaus oder die Uniklinik verteilen? Ich kann's nicht glauben. Mir scheint als würden Geschiedene stillschweigend in den meisten Kliniken geduldet. Warum gibt es doch immer Fälle, in denen, gegen Geschiedene oder offen homosexuelle Beschäftigte vorgegangen wird? Was steckt dahinter?

Der Verdacht liegt nahe, daß dies meist Fälle sind, in denen unliebsam gewordene Mitarbeiter, die man auf "normalem" Wege nicht los wird, nun durch Berufung auf ein "Tendenzrecht" los werden will. Alternativ könnte es sich um eine besonders konservative Leitungen handeln, die im moralischen Verfall, den Scheidung mit sich bringt, eine Gefahr für die ärztliche Qualifikation der Geschiedenen sieht.



PS

1)

Ein Grund der Misere ist die Datenschutzlücke namens "Lohnsteuerkarte". Der Arbeitgeber hat Zugriff auf Bekenntnis und Familienstand seiner Arbeitnehmer. Gäbe es das nicht, würde der Arbeitgeber im Dunkeln tappen; er müßte Privatdetektive engagieren, die den Familienstand oder das Bekenntnis seiner Angestellten herauszufinden. Derartiges Vorgehen dürfte für Naserümpfen sorgen.

2)

Wenn sich die 40% Geschiedenen gleichmäßig auf katholische wie andere Kliniken verteilen und wenn es den katholischen Kliniken von heute auf morgen einfällt, alle Geschiedenen oder sonst wie in "schlampigen Verhältnissen" lebenden zu entlassen, dann wäre die Funktionsfähigkeit der Kliniken zumindest in meiner Stadt gefährdet. Nun bin ich kein Jurist, und Bauchgefühle, wie Rechtsfragen zu entscheiden sein, können leicht in die Hose gehen. Aber hier sollte doch ein Ansatz liegen, der die Rechtsprechung zu Gunsten der Tendenzbetriebe aushebeln kann.

Solange Tendenzbetriebe klein an Zahl sind, tun sie nicht weh. Wenn sie aber 50% oder mehr des Marktes stellen, fängt es an, weh zu tun. Ihnen kommt dadurch eine Macht zu, die ihnen nicht zusteht. Das müßte eigentlich auch ein Gericht einsehen. Errm.
_________________
"There are two hard things in computer science: cache invalidation, naming things, and off-by-one errors."
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#1966839) Verfasst am: 23.11.2014, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:
Mir scheint als würden Geschiedene stillschweigend in den meisten Kliniken geduldet. Warum gibt es doch immer Fälle, in denen, gegen Geschiedene oder offen homosexuelle Beschäftigte vorgegangen wird? Was steckt dahinter?



Es liegt hauptsächlich an der unterschiedlichen Handhabe der einzelnen Betriebsstätten. Es kommt vor, daß man über das Vorgehen anderer Einrichtungen den Kopf schüttelt.

smallie hat folgendes geschrieben:
Der Verdacht liegt nahe, daß dies meist Fälle sind, in denen unliebsam gewordene Mitarbeiter, die man auf "normalem" Wege nicht los wird, nun durch Berufung auf ein "Tendenzrecht" los werden will.


Zumindest setzt man sich dem Verdacht aus.

smallie hat folgendes geschrieben:

Ein Grund der Misere ist die Datenschutzlücke namens "Lohnsteuerkarte". Der Arbeitgeber hat Zugriff auf Bekenntnis und Familienstand seiner Arbeitnehmer. Gäbe es das nicht, würde der Arbeitgeber im Dunkeln tappen; er müßte Privatdetektive engagieren, die den Familienstand oder das Bekenntnis seiner Angestellten herauszufinden. Derartiges Vorgehen dürfte für Naserümpfen sorgen.


Naja, das ist nicht wirklich der Knackpunkt. Man darf nicht vergessen, daß die religiöse oder politische Ausrichtung den Arbeitgeber nichts angeht. Beim Bewerbungsverfahren sind das Tabus. Das Tendenzrecht lässt hier eine Ausnahme zu. Sollte der Bewerber die Unwahrheit sagen, würde er, selbst wenn der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte fehlte, ständig mit der Sorge leben müssen, aufgrund der Falschaussage fristlos gekündigt werden zu können.



smallie hat folgendes geschrieben:
Solange Tendenzbetriebe klein an Zahl sind, tun sie nicht weh. Wenn sie aber 50% oder mehr des Marktes stellen, fängt es an, weh zu tun. Ihnen kommt dadurch eine Macht zu, die ihnen nicht zusteht. Das müßte eigentlich auch ein Gericht einsehen. Errm.


Sehe ich ähnlich. Monopolstellungen können die Einschränkung der Vertragsfreiheit begründen. Aber das können die hiesigen Juristen besser erläutern.
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Margrethe
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Anmeldungsdatum: 26.03.2013
Beiträge: 6107

Beitrag(#1966849) Verfasst am: 23.11.2014, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:

Der Verdacht liegt nahe, daß dies meist Fälle sind, in denen unliebsam gewordene Mitarbeiter, die man auf "normalem" Wege nicht los wird, nun durch Berufung auf ein "Tendenzrecht" los werden will.

Das würde nicht funktionieren. Mit Berufung auf den Vertrauensschutz hätte der "unliebsam gewordene Mitarbeiter" gute Chancen, bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Recht zu bekommen. Vertrauensschutz heisst hier soviel, dass auch ein kirchlicher Arbeitgeber die Wiederheirat eines geschiedenen Katholiken nicht Jahre lang dulden und erst mit erheblicher Verzögerung deswegen eine Kündigung aussprechen kann.

Zitat:
Alternativ könnte es sich um eine besonders konservative Leitungen handeln, die im moralischen Verfall, den Scheidung mit sich bringt, eine Gefahr für die ärztliche Qualifikation der Geschiedenen sieht.

Nein, um den Verlust einer ärztlichen oder einer anderen Qualifikation geht es nicht, es geht um die sogenannte Loyalitätspflicht, die von Mitarbeitern kirchlicher Einrichtungen verlangt wird. Auch ein Kirchenaustritt gilt als Verstoß gegen die Loyalitätspflicht.

Zitat:
Ein Grund der Misere ist die Datenschutzlücke namens "Lohnsteuerkarte". Der Arbeitgeber hat Zugriff auf Bekenntnis und Familienstand seiner Arbeitnehmer. Gäbe es das nicht, würde der Arbeitgeber im Dunkeln tappen; er müßte Privatdetektive engagieren, die den Familienstand oder das Bekenntnis seiner Angestellten herauszufinden.

Nein, auf der Lohnsteuerkarte steht ja nur, ob jemand ledig, geschieden oder verheiratet ist. "Geschieden und wiederverheiratet" geht daraus nicht hervor. Aber es fällt auf, wenn jemand seine Lohnsteuerkarte ändern lässt, bis August geschieden und ab September (Beispiel) wiederverheiratet ist. Dann kann er nur geschieden und wiederverheiratet sein. Wenn der Mitarbeiter, durch dessen Hände diese Änderungen laufen, die Meldung verbummelt, hat der Arbeitgeber nach ein paar Monaten Pech gehabt, dann wird der Vertrauensschutz wirksam.

Im Falle des Düsseldorfer Chefarztes war anscheinend der Geschäftsführers des Trägers ausgewechselt worden. Möglicherweise war "der Neue" einer jener sprichwörtlichen Besen, die besser kehren wollen als ihre Vorgänger. Aber auch in diesem Falle würde wohl der Vertrauensschutz greifen. Der Wink des Bundesverfassungsgerichtes weist in diese Richtung.

Zitat:
Mir scheint als würden Geschiedene stillschweigend in den meisten Kliniken geduldet.

Hier scheinst Du einem kleinen, aber nicht unwesentlichen Informationsdefizit zu unterliegen. Die katholische Kirche verbietet ja niemandem, sich scheiden zu lassen, allerdings eine zweite Ehe zu Lebzeiten des geschiedenen Ehepartners. Der Betreffende, der erneut heiraten will, wird nicht kirchlich getraut, sofern seine erste Ehe nicht anulliert worden ist. Im letzteren Falle wäre auch der Chefarzt aus dem Schneider gewesen.
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Schlumpf
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 2572

Beitrag(#1966871) Verfasst am: 23.11.2014, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Der Betreffende, der erneut heiraten will, wird nicht kirchlich getraut, sofern seine erste Ehe nicht anulliert worden ist.

Ich denke, dass selbst Katholiken auf eine zweite kirchliche Heirat gerne verzichten, auf ihren Arbeitsplatz aber nicht. Im Übrigen annuliert die RKK bevorzugt die Ehe von Prinzessinen (Monaco!) und sonstigen hochgestellten Personen. Gefälligkeitsdienste könnte man dazu sagen.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1908911#1908911
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Anmeldungsdatum: 11.05.2014
Beiträge: 781

Beitrag(#1966873) Verfasst am: 23.11.2014, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Margrethe hat folgendes geschrieben:
Der Betreffende, der erneut heiraten will, wird nicht kirchlich getraut, sofern seine erste Ehe nicht anulliert worden ist.

Ich denke, dass selbst Katholiken auf eine zweite kirchliche Heirat gerne verzichten, auf ihren Arbeitsplatz aber nicht. Im Übrigen annuliert die RKK bevorzugt die Ehe von Prinzessinen (Monaco!) und sonstigen hochgestellten Personen. Gefälligkeitsdienste könnte man dazu sagen.
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1908911#1908911


http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kirche-papst-franziskus-will-annullierung-von-ehen-erleichtern-a-992813.html

Zitat:
Das Thema soll bei einem Bischofstreffen Anfang Oktober in Rom besprochen werden.

[...] Laut Radio Vatikan wurden 2012 weltweit knapp 50.000 Ehen für nichtig erklärt. Mehr als die Hälfte entfielen auf die USA, in Deutschland gab es 756 Annullierungen.

Die besagte Synode hat ja bekanntlich keine endgültigen Ergebnisse gebracht. Man darf auf die Fortsetzung im Oktober 2015 gespannt sein...


Zuletzt bearbeitet von Pfirsich am 23.11.2014, 16:43, insgesamt einmal bearbeitet
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Margrethe
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Beitrag(#1966874) Verfasst am: 23.11.2014, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen annuliert die RKK bevorzugt die Ehe von Prinzessinen (Monaco!) und sonstigen hochgestellten Personen. Gefälligkeitsdienste könnte man dazu sagen.


Dummes Zeug und mal wieder jemand, der keine Ahnung hat. Jedes Bistum hat ein Offizialat, das Eheanullierunganträge entgegennimmt und Eheanullierungsverfahren durchführt. Dein bisschen Yellow-Press-Wissen ist noch erheblich ausbaufähig. Lachen
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Pfirsich
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Beiträge: 781

Beitrag(#1966875) Verfasst am: 23.11.2014, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

... Allerdings glaube ich auch, dass die Meisten (Katholiken) ihre zweite Verheiratung tiefer hängen als ihre erste...
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vrolijke
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1966876) Verfasst am: 23.11.2014, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Margrethe hat folgendes geschrieben:
Schlumpf hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen annuliert die RKK bevorzugt die Ehe von Prinzessinen (Monaco!) und sonstigen hochgestellten Personen. Gefälligkeitsdienste könnte man dazu sagen.


Dummes Zeug und mal wieder jemand, der keine Ahnung hat. Jedes Bistum hat ein Offizialat, das Eheanullierunganträge entgegennimmt und Eheanullierungsverfahren durchführt. Dein bisschen Yellow-Press-Wissen ist noch erheblich ausbaufähig. Lachen


Ich kenne sogar persönlich jemand, dessen Ehe anuliert wurde.
Ganz "normale" Leute.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Bruni
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Beitrag(#1966891) Verfasst am: 23.11.2014, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Petrus hat folgendes geschrieben:
Pfirsich hat folgendes geschrieben:

... Und jetzt rennen uns die Kirchen nach. Aber wir sind schneller.



Sehr glücklich

und danke,

Peter.


Sehr glücklich

Ich sehe es zwar nicht ganz so.....Aber das Zitat hat was. zwinkern
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Bruni
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Beiträge: 275
Wohnort: Neckargemünd

Beitrag(#1967031) Verfasst am: 24.11.2014, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch ein Bericht zur Ausgangsposition:

http://juve.de/nachrichten/verfahren/2011/09/wiederverheiratung-kein-kundigungsgrund-erfolg-fur-katholischen-chefarzt-mit-klostermann-schmidt-monstadt-eisbrecher

Da das Verfahren nun an das Arbeitsgericht zurückgegeben wurde, dürfte sich das Ganze noch eine Weile hinziehen.
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