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Der Fall Edathy - Eine Krise des Rechtsstaates?
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
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Beitrag(#1902691) Verfasst am: 15.02.2014, 12:59    Titel: Der Fall Edathy - Eine Krise des Rechtsstaates? Antworten mit Zitat

Der Fall Edathy scheint bisher ungeahnte Dimensionen zu entwickeln: zum einen ist da eine Staatsanwaltschaft, die sich vorwerfen lassen muss, das Prinzip der Unschuldsvermutung - eine wesentliche Errungenschaft des Rechtsstaates - über Bord geworfen zu haben; zum anderen taucht die Frage auf: wie viele Ermittlungsverfahren wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten per externem Weisungsrecht eines Justizminister entweder nicht er eröffnet oder durch "Durchstecherei" so in ihrem Verlauf beeinträchtigt, dass ein Beschuldigter auf Grund seiner Vernetzung in der Politik in der Lage war, rechtzeitig Beweismaterial verschwinden lassen zu können.

Interessant ist auch, dass der Weg in der Sache Edathy wieder einmal nach Hannover und dem dortigen berühmt-berüchtigten Sumpf - und somit nach Niedersachsen führt. Dorthin, wo gerade zwei Strafprozesse laufen, in denen es um Bestechlichkeit und Korruption geht, die einem ehemaligen Bundespräsidenten und dessen ehemaligen Sprecher vorgeworfen werden.

Ich fürchte, der Fall Edathy wird uns noch länger beschäftigen. Insbesondere die ungewohnt schnell Entlassung des Landwirtschafts- und früheren Innenministers Friedrich durch die Kanzlerin wirft Fragen auf. Ebenso die Tatsache, warum die Staatsanwaltschaft Hannover angeblich das ehemalige Büro des Abgeordneten Edathy durchsucht und versiegelt - und am nächsten Tag da schon Edathys Nachrückerin einziehen kann...

Egal, wie man es dreht und wendet: die ganze Sache stinkt zum Himmel.
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Heiner
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Anmeldungsdatum: 29.05.2006
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Beitrag(#1902743) Verfasst am: 16.02.2014, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Fall Edathy scheint bisher ungeahnte Dimensionen zu entwickeln: zum einen ist da eine Staatsanwaltschaft, die sich vorwerfen lassen muss, das Prinzip der Unschuldsvermutung - eine wesentliche Errungenschaft des Rechtsstaates - über Bord geworfen zu haben;


Ich kann im Fall Edathy kein Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft erkennen.

Den Fall muss man im Gesamtkontext sehen.

Laut offizieller Berichterstattung sieht die Chronologie des Falls so aus:

Es begann mit einer internationalen Polizeiuntersuchung in Sachen Kinderpornografie, genannt "Operation Spade".

Zitat:
Wikipedia:

Die Operation begann im Oktober 2010 in Toronto (Kanada) und dauerte drei Jahre lang an, bis ein Zwischenbericht der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Bis November 2013 wurden nach Aussage der kanadischen Polizei 341 Menschen festgenommen und 386 Kinder als potentielle Opfer in Staatsobhut genommen.

Aufgrund mehrerer Hinweise an eine kanadische Kinderschutzorganisation wurden im Oktober 2010 erste Ermittlungen gegen den Kanadier Brian Way, Eigentümer des Videohandels „Azov Films“ aufgenommen. Dieser betrieb über das Internet einen weltweiten Handel mit „naturistischen“ Filmen, in denen meist nackte minderjährige Jungen zu sehen waren.

Die Ermittler stießen auch auf eine internationale Kundenliste, die laut Spiegel-Bericht womöglich Hinweise auf Sebastian Edathy enthielten. Die Ermittlungen der deutschen Behörden hatten eine Durchsuchung seiner Wohnung und seines Büro zur Folge.



Wobei zuvor auch gegen andere deutsche Kunden ermittelt wurde, darunter laut Berliner Zeitung "Lehrer, Polizisten, Ärzte".

http://www.berliner-zeitung.de/politik/operation--spaten--lehrer--polizisten--aerzte,10808018,26177046.html

Zitat:
Insgesamt ermittele die Staatsanwaltschaft Hannover in 17 bis 20 Fällen auf der Basis von E-Mail-Adressen, die von den kanadischen Behörden übergeben wurden. Dabei habe Edathy mehrere E-Mail-Adressen benutzt, unter anderem Mehrfachnutzer-Mailadressen des Bundestages.

Man sei dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass im Sinne der Gleichbehandlung aller potenziell Beschuldigten auch gegen den Bundestagsabgeordneten ermittelt werden müsse.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Der-Fall-Edathy-Operation-Spade-gegen-Kinderpornografie-zeigt-Spaetwirkungen-2115170.html



Laut den Ermittlern - so der gegenwärtige Stand -

Zitat:
soll es sich [im Fall E.] bei den Nacktbildern um Aufnahmen der so genannten Kategorie 2 handeln, bei denen die Genitalien nicht im Vordergrund stehen. Sie zeigten unbekleidete Jungen im Alter von ungefähr 8 bis 14 Jahren. Sexuelle Handlungen würden nicht dargestellt.

Der Besitz solcher Aufnahmen ist in Deutschland nicht strafbar.

Aus Sicht der Ermittler begründet der Besitz solcher Bilder aber den Verdacht, dass ein Beschuldigter auch härtere Kinderpornografie konsumiert. Vor diesem Hintergrund leitet eine Staatsanwaltschaft in der Regel ein Ermittlungsverfahren ein, um den Verdacht zu bestätigen oder zu entkräften.

http://www.berliner-zeitung.de/politik/kinderpornovorwurf-gegen-edathy-nackt--aber-nicht-strafbar,10808018,26177068.html



Aufgrund der oben genannten Sachverhalte komme ich zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft letztlich nur ihren Job gemacht.

Dass man sich als Kunde einer pädokriminellen Firma (selbst wenn das dort konspirativ bestellte Material letztlich "straffrei" ist) gewaltigen Ärger mit der Justiz einhandelt und auch Hausdurchsuchungen riskiert, ist kein "Justizskandal", den manche im Fall E. sehen wollen, sondern bitteschön genau das, was man im Kampf gegen Kinderpornografie von der Justiz zu erwarten hat.
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11051
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#1902760) Verfasst am: 16.02.2014, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Der Fall Edathy scheint bisher ungeahnte Dimensionen zu entwickeln: zum einen ist da eine Staatsanwaltschaft, die sich vorwerfen lassen muss, das Prinzip der Unschuldsvermutung - eine wesentliche Errungenschaft des Rechtsstaates - über Bord geworfen zu haben;


Ich kann im Fall Edathy kein Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft erkennen.

Den Fall muss man im Gesamtkontext sehen.

Laut offizieller Berichterstattung sieht die Chronologie des Falls so aus:

Es begann mit einer internationalen Polizeiuntersuchung in Sachen Kinderpornografie, genannt "Operation Spade".

Zitat:
Wikipedia:

Die Operation begann im Oktober 2010 in Toronto (Kanada) und dauerte drei Jahre lang an, bis ein Zwischenbericht der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Bis November 2013 wurden nach Aussage der kanadischen Polizei 341 Menschen festgenommen und 386 Kinder als potentielle Opfer in Staatsobhut genommen.

Aufgrund mehrerer Hinweise an eine kanadische Kinderschutzorganisation wurden im Oktober 2010 erste Ermittlungen gegen den Kanadier Brian Way, Eigentümer des Videohandels „Azov Films“ aufgenommen. Dieser betrieb über das Internet einen weltweiten Handel mit „naturistischen“ Filmen, in denen meist nackte minderjährige Jungen zu sehen waren.

Die Ermittler stießen auch auf eine internationale Kundenliste, die laut Spiegel-Bericht womöglich Hinweise auf Sebastian Edathy enthielten. Die Ermittlungen der deutschen Behörden hatten eine Durchsuchung seiner Wohnung und seines Büro zur Folge.



Wobei zuvor auch gegen andere deutsche Kunden ermittelt wurde, darunter laut Berliner Zeitung "Lehrer, Polizisten, Ärzte".

http://www.berliner-zeitung.de/politik/operation--spaten--lehrer--polizisten--aerzte,10808018,26177046.html

Zitat:
Insgesamt ermittele die Staatsanwaltschaft Hannover in 17 bis 20 Fällen auf der Basis von E-Mail-Adressen, die von den kanadischen Behörden übergeben wurden. Dabei habe Edathy mehrere E-Mail-Adressen benutzt, unter anderem Mehrfachnutzer-Mailadressen des Bundestages.

Man sei dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass im Sinne der Gleichbehandlung aller potenziell Beschuldigten auch gegen den Bundestagsabgeordneten ermittelt werden müsse.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Der-Fall-Edathy-Operation-Spade-gegen-Kinderpornografie-zeigt-Spaetwirkungen-2115170.html



Laut den Ermittlern - so der gegenwärtige Stand -

Zitat:
soll es sich [im Fall E.] bei den Nacktbildern um Aufnahmen der so genannten Kategorie 2 handeln, bei denen die Genitalien nicht im Vordergrund stehen. Sie zeigten unbekleidete Jungen im Alter von ungefähr 8 bis 14 Jahren. Sexuelle Handlungen würden nicht dargestellt.

Der Besitz solcher Aufnahmen ist in Deutschland nicht strafbar.

Aus Sicht der Ermittler begründet der Besitz solcher Bilder aber den Verdacht, dass ein Beschuldigter auch härtere Kinderpornografie konsumiert. Vor diesem Hintergrund leitet eine Staatsanwaltschaft in der Regel ein Ermittlungsverfahren ein, um den Verdacht zu bestätigen oder zu entkräften.

http://www.berliner-zeitung.de/politik/kinderpornovorwurf-gegen-edathy-nackt--aber-nicht-strafbar,10808018,26177068.html



Aufgrund der oben genannten Sachverhalte komme ich zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft letztlich nur ihren Job gemacht.

Dass man sich als Kunde einer pädokriminellen Firma (selbst wenn das dort konspirativ bestellte Material letztlich "straffrei" ist) gewaltigen Ärger mit der Justiz einhandelt und auch Hausdurchsuchungen riskiert, ist kein "Justizskandal", den manche im Fall E. sehen wollen, sondern bitteschön genau das, was man im Kampf gegen Kinderpornografie von der Justiz zu erwarten hat.


Was ich mich frage, geht weniger in die Richtung der Verwerflichkeit einer möglicherweise praktizierten sexuellen Neigung - da dürfte hier Einigkeit bestehen. Mich treibt eher etwas anderes um: Kann es sein, dass jemand, der auf politischer Ebene sehr gut vernetzt ist, sich da erhebliche Vorteile verschaffen kann bzw. bekommt, weil er z.B. entweder vorgewarnt wird - oder Ermittlungen auf der Basis des externen Weisungsrechts des Justizministers gar nicht statt finden? Externe Weisungen müssen nicht zwingend in Schriftform erfolgen, sondern auch mündlich im Einzelgespräch erteilt werden - ein Einzelgespräch, das dann im Zweifelsfall gar nicht statt gefunden hat. Es ist doch immer wieder bemerkenswert, wie wenig z.B. bei Ermittlungsverfahren gegen Spitzenpolitiker heraus kommt, wenn es z.B. um Schwarzgeld und Korruption geht.
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Bliss
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Beitrag(#1902768) Verfasst am: 16.02.2014, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:

Was ich mich frage, geht weniger in die Richtung der Verwerflichkeit einer möglicherweise praktizierten sexuellen Neigung - da dürfte hier Einigkeit bestehen. Mich treibt eher etwas anderes um: Kann es sein, dass jemand, der auf politischer Ebene sehr gut vernetzt ist, sich da erhebliche Vorteile verschaffen kann bzw. bekommt, weil er z.B. entweder vorgewarnt wird - oder Ermittlungen auf der Basis des externen Weisungsrechts des Justizministers gar nicht statt finden? Externe Weisungen müssen nicht zwingend in Schriftform erfolgen, sondern auch mündlich im Einzelgespräch erteilt werden - ein Einzelgespräch, das dann im Zweifelsfall gar nicht statt gefunden hat. Es ist doch immer wieder bemerkenswert, wie wenig z.B. bei Ermittlungsverfahren gegen Spitzenpolitiker heraus kommt, wenn es z.B. um Schwarzgeld und Korruption geht.


Geht mir genauso, ich empfinde unsere Demokratie löchrig wie einen Schweizer Käse :/ Warum hat eigentlich ein Mitarbeiten der Legislativen Weisungsrecht über die Judikative?



PS: kleines Schmankerl: in einer Diskusion gestern bekam ich die Antwort, das derjenige sogar froh ist, dass da gemauschelt wurde, denn nur Maschinen würden nicht mauscheln und er wäre froh, dass da noch Menschen sitzen Geschockt
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sünnerklaas
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Beitrag(#1902811) Verfasst am: 16.02.2014, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bliss hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:

Was ich mich frage, geht weniger in die Richtung der Verwerflichkeit einer möglicherweise praktizierten sexuellen Neigung - da dürfte hier Einigkeit bestehen. Mich treibt eher etwas anderes um: Kann es sein, dass jemand, der auf politischer Ebene sehr gut vernetzt ist, sich da erhebliche Vorteile verschaffen kann bzw. bekommt, weil er z.B. entweder vorgewarnt wird - oder Ermittlungen auf der Basis des externen Weisungsrechts des Justizministers gar nicht statt finden? Externe Weisungen müssen nicht zwingend in Schriftform erfolgen, sondern auch mündlich im Einzelgespräch erteilt werden - ein Einzelgespräch, das dann im Zweifelsfall gar nicht statt gefunden hat. Es ist doch immer wieder bemerkenswert, wie wenig z.B. bei Ermittlungsverfahren gegen Spitzenpolitiker heraus kommt, wenn es z.B. um Schwarzgeld und Korruption geht.


Geht mir genauso, ich empfinde unsere Demokratie löchrig wie einen Schweizer Käse :/ Warum hat eigentlich ein Mitarbeiten der Legislativen Weisungsrecht über die Judikative?


Aus meiner Sicht gehört das externe Weisungsrecht ersatzlos gestrichen. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen haben von einem Ermittlungsrichter und ggf. den Parlamenten kontrolliert zu werden. Aber das der Inhaber eines politischen Staatsamtes da Anweisungen geben darf, wo und wann und wie und gegen wen und gegen wen nicht ermittelt wird, geht überhaupt nicht.

Es wäre eine sehr, sehr schlimme Nachricht, wenn als Ergebnis aus der Affäre Edathy heraus käme, Personen, die sich in der Nähe bzw. dem Umfeld von Politikern in hohen Staatsämter befänden, könnten daraus im Falle staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegenüber Normalbürgern einen erheblich Vorteil verbuchen. Das wäre der Super-GAU für den Rechtsstaat.

Dieses Problem wollen viele in der emotional sehr aufgeheizten Stimmung gar nicht gehen. Es geht hier um etwas Grundsätzliches!
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step
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Beitrag(#1902812) Verfasst am: 16.02.2014, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die wesentlichen Punkte wurden ja schon genannt:

- es schadet der Demokratie, wenn derlei "Weisungen" und "Warnungen" erteilt werden. Völlig unabhängig davon, ob man damit irgendwie "Gutes beabsichtigt". Das Bild mit dem Schwizer Käse trifft es schon ganz gut.

- der (statistisch?) "begründete Verdacht" auf Besitz illegaler KP darf nicht für eine Durchsuchung ausreichen. Es sind konkrete Hinweise nötig. Wie Prantl heute in der SZ schrieb, würde sonst auch der Besitz legaler Drogen oder eines Luftgewehrs für eine Durchsuchung ausreichen.

Ich muss aber noch zwei Formulierungen kritisieren:

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Dass man sich als Kunde einer pädokriminellen Firma (selbst wenn das dort konspirativ bestellte Material letztlich "straffrei" ist) ...

Nicht daß ich diese Firma verteidigen wollte, aber willst Du damit andeuten, daß ein Kunde generell eine rechtlich relevante Verantwortung trägt für Produkte, die eine Firma sonst noch herstellt?

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Was ich mich frage, geht weniger in die Richtung der Verwerflichkeit einer möglicherweise praktizierten sexuellen Neigung - da dürfte hier Einigkeit bestehen.

Eine sexuelle Neigung kann nicht verwerflich sein, höchsten gefährlich oder schädlich. Und etwas "möglicherweise praktiziertes" kann auch höchstens "möglicherweise verwerflich" sein.
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Wolf
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Beitrag(#1902815) Verfasst am: 16.02.2014, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

- der (statistisch?) "begründete Verdacht" auf Besitz illegaler KP darf nicht für eine Durchsuchung ausreichen. Es sind konkrete Hinweise nötig. Wie Prantl heute in der SZ schrieb, würde sonst auch der Besitz legaler Drogen oder eines Luftgewehrs für eine Durchsuchung ausreichen.
Pillepalle
Der konspirative Kauf von Posen-Bilder nackter Kinder ist etwas anderes als der Besitz von Alkohol und Tabak oder Luftdruckgewehren.
Der Anfangsverdacht ist begründet. Auch wenn man in diesem Fall nichts mehr nachweisen kann, aufgrund der fehlenden oder überschriebenen Festplatten.
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Desperadox
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1902816) Verfasst am: 16.02.2014, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:

- der (statistisch?) "begründete Verdacht" auf Besitz illegaler KP darf nicht für eine Durchsuchung ausreichen. Es sind konkrete Hinweise nötig. Wie Prantl heute in der SZ schrieb, würde sonst auch der Besitz legaler Drogen oder eines Luftgewehrs für eine Durchsuchung ausreichen.
Pillepalle
Der konspirative Kauf von Posen-Bilder nackter Kinder ist etwas anderes als der Besitz von Alkohol und Tabak oder Luftdruckgewehren.
Der Anfangsverdacht ist begründet. Auch wenn man in diesem Fall nichts mehr nachweisen kann, aufgrund der fehlenden oder überschriebenen Festplatten.

Jein, auch wenn`s mir fast im Hals stecken bleibt, wenn die Bilder legal sind, sind sie legal und der Besitz dürfte keinerlei Folgen haben.Aber wohl ist mir auch nicht dabei.
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Heiner
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Beiträge: 1217

Beitrag(#1902817) Verfasst am: 16.02.2014, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Dass man sich als Kunde einer pädokriminellen Firma (selbst wenn das dort konspirativ bestellte Material letztlich "straffrei" ist) ...

Nicht daß ich diese Firma verteidigen wollte, aber willst Du damit andeuten, daß ein Kunde generell eine rechtlich relevante Verantwortung trägt für Produkte, die eine Firma sonst noch herstellt?



Das kommt darauf an.

Wenn ein Gemüsehändler unter der Ladentheke heimlich Kinderpornos vertreibt, trägt ein ahnungsloser Gemüsekäufer dafür natürlich keine (rechtliche oder moralische) Verantwortung.

Ein Kunde hingegen, der von einem Kinderpornohändler nicht-sexuelle Kindernacktfotos kauft, trägt in jedem Fall Verantwortung für das, was von diesen Kriminellen sonst noch ver-/betrieben wird.

Rechtliche Relevanz hat diese Verantwortung insoweit, als solche Kunden sich den Vorwurf zuziehen, den Missbrauch von Kindern - sprich Kinderpornographie - zu billigen, zu fördern und zu unterstützen.

Sprich: Im 2. Fall ist es dann die rechtliche Konsequenz, dass die Ermittlungsbehörden gegen solche Kunden aktiv werden (wie bei der Operation Spade geschehen).
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sünnerklaas
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Beitrag(#1902818) Verfasst am: 16.02.2014, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:

- der (statistisch?) "begründete Verdacht" auf Besitz illegaler KP darf nicht für eine Durchsuchung ausreichen. Es sind konkrete Hinweise nötig. Wie Prantl heute in der SZ schrieb, würde sonst auch der Besitz legaler Drogen oder eines Luftgewehrs für eine Durchsuchung ausreichen.
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Der konspirative Kauf von Posen-Bilder nackter Kinder ist etwas anderes als der Besitz von Alkohol und Tabak oder Luftdruckgewehren.
Der Anfangsverdacht ist begründet. Auch wenn man in diesem Fall nichts mehr nachweisen kann, aufgrund der fehlenden oder überschriebenen Festplatten.

Jein, auch wenn`s mir fast im Hals stecken bleibt, wenn die Bilder legal sind, sind sie legal und der Besitz dürfte keinerlei Folgen haben.Aber wohl ist mir auch nicht dabei.


Das ist ja einer der Gründe, warum die Staatsanwaltschaft ja eigentlich nicht den Namen des Beschuldigten nennen darf. Man stelle sich nun einmal den - theoretischen - Fall vor, solche Bilder wurden irgendwem von irgendeinem Geheimdienst auf den Rechner platziert - inklusive getürkter Abrechnungen. Der Betreffende bekommt eine Hausdurchsuchung, ein Ermittungsverfahren, alles - inklusive Namen - wird öffentlich. Später stellt sich nachweislich heraus: der Betreffende hat gar keine zweifelhaften Bilder und Filme bestellt. Man hat jemand anderes dingfest machen können. Derjenige, dem auf diese Art und Weise untergeschoben wurde, pädophil zu sein, ohne es - gerichtsfest nachgewiesen - zu sein, ist trotz Unschuldsfeststellung quasi bis ans Ende seines Lebens stigmatisiert.

Aber; das ist weniger die Intention meines Threads hier. Worauf ich hinaus wollte ist die Frage, inwiefern sich die Nähe zu bestimmten Amtsträgern für manche Leute im Fall von staatsanwaltschaftlich Ermittlungsverfahren in der Vergangenheit zu einem Vorteil geführt hat.
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Zuletzt bearbeitet von sünnerklaas am 16.02.2014, 20:31, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1902819) Verfasst am: 16.02.2014, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
auch wenn`s mir fast im Hals stecken bleibt, wenn die Bilder legal sind, sind sie legal und der Besitz dürfte keinerlei Folgen haben.Aber wohl ist mir auch nicht dabei.

Genau. Ich sage ja auch nicht, daß mir wohl ist dabei. Bei diversen anderen legalen Tätigkeiten ist mir ebenfalls unwohl.
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step
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Beitrag(#1902820) Verfasst am: 16.02.2014, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:
Rechtliche Relevanz hat diese Verantwortung insoweit, als solche Kunden sich den Vorwurf zuziehen, den Missbrauch von Kindern - sprich Kinderpornographie - zu billigen, zu fördern und zu unterstützen.

Da gehe ich mit. Das ist allerdings ein (mE berechtigter) moralischer Vorwurf, kein rechtlich relevanter. Also gegen den Kunden legaler produkte, nicht gegen die Firma natürlich.

Heiner hat folgendes geschrieben:
Sprich: Im 2. Fall ist es dann die rechtliche Konsequenz, dass die Ermittlungsbehörden gegen solche Kunden aktiv werden (wie bei der Operation Spade geschehen).

Das empfinde ich als falsch. Bin aber kein Rechstexperte. Das wäre etwas anderes, wenn sie bei der Firma seine Adresse gefunden hätten in bezug auf illegale Bilder.
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sünnerklaas
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Beitrag(#1902821) Verfasst am: 16.02.2014, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Heiner hat folgendes geschrieben:
Sprich: Im 2. Fall ist es dann die rechtliche Konsequenz, dass die Ermittlungsbehörden gegen solche Kunden aktiv werden (wie bei der Operation Spade geschehen).

Das empfinde ich als falsch. Bin aber kein Rechstexperte. Das wäre etwas anderes, wenn sie bei der Firma seine Adresse gefunden hätten in bezug auf illegale Bilder.


Da spielt das Problem eine Rolle, dass die Anbieter solcher Dinge gerne in Ländern sitzen, in die die Staatsanwaltschaft keinen Durchgriff hat. Selbst im Fall Kanada war das schon schwer genug - man stelle sich aber nun vor, der Anbieter säße z.B. in einem Entwicklungsland, wo man für Geld alles kaufen kann - auch die Justiz; und mit dem es z.B. kein Auslieferungs- und auch kein Rechtshilfeabkommen gibt. Der Weg, den Kunden nach Kaufabschluss und Download wegen des Besitzes haftbar zu machen, ist durchaus der Richtige. Das hat nämlich abschreckende Wirkung.
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Wolf
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Beitrag(#1902822) Verfasst am: 16.02.2014, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:

Jein, auch wenn`s mir fast im Hals stecken bleibt, wenn die Bilder legal sind, sind sie legal und der Besitz dürfte keinerlei Folgen haben.Aber wohl ist mir auch nicht dabei.

Die Firma bei der Edathy die Bilder unter Verschleierung seiner Identität gekauft hat, hat ebenfalls noch "härtere Sachen" und nicht mehr legale Bilder vertrieben.
Was wäre denn ausreichend für einen Verdacht? Wenn er bereits überführt wäre?
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step
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Beitrag(#1902823) Verfasst am: 16.02.2014, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der Weg, den Kunden nach Kaufabschluss und Download wegen des Besitzes haftbar zu machen, ist durchaus der Richtige.

Selbst da würde ich noch mitgehen. Aber es gab hier ja (soweit ich weiß) keinen Hinweis auf solchen Besitz.

Disclaimer: Dies ist keinerlei Aussage darüber, ob ich persönlich glaube, daß Edathy nur legalen KiPo besessen hat.
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Zuletzt bearbeitet von step am 16.02.2014, 20:54, insgesamt einmal bearbeitet
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Heiner
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Beitrag(#1902824) Verfasst am: 16.02.2014, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Heiner hat folgendes geschrieben:
Sprich: Im 2. Fall ist es dann die rechtliche Konsequenz, dass die Ermittlungsbehörden gegen solche Kunden aktiv werden (wie bei der Operation Spade geschehen).

Das empfinde ich als falsch. Bin aber kein Rechstexperte. Das wäre etwas anderes, wenn sie bei der Firma seine Adresse gefunden hätten in bezug auf illegale Bilder.


Ich sehe dies als richtig an - und offenbar auch allgemein die Ermittlungsbehörden, die davon ausgehen, dass bei Käufern von sogenannten "Posing-Bildern" der Anfangsverdacht für den Bezug von härterer Kinderpornographie vorliegt:

Zitat:
Aus Sicht der Ermittler begründet der Besitz solcher Bilder aber den Verdacht, dass ein Beschuldigter auch härtere Kinderpornografie konsumiert. Vor diesem Hintergrund leitet eine Staatsanwaltschaft in der Regel ein Ermittlungsverfahren ein, um den Verdacht zu bestätigen oder zu entkräften.

http://www.berliner-zeitung.de/politik/kinderpornovorwurf-gegen-edathy-nackt--aber-nicht-strafbar,10808018,26177068.html


Das ist wohl allgemeine Ermittlungspraxis - was auch Kritikern den Wind aus Segeln nimmt, die eine Verschwörung gegen Herrn E. am Werk sehen.
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step
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Beitrag(#1902825) Verfasst am: 16.02.2014, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:
Das ist wohl allgemeine Ermittlungspraxis - was auch Kritikern den Wind aus Segeln nimmt, die eine Verschwörung gegen Herrn E. am Werk sehen.

Ja, es ist wohl Ermittlungspraxis, ich finde es aber falsch. Und ich sehe hier keine Verschwörung gegen E. am Werk.

Abgesehen davon hätte sein Name keinesfalls bekannt werden dürfen - zumindest nicht solnage nichts Illegales gefunden wird.
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Wolf
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Beitrag(#1902827) Verfasst am: 16.02.2014, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der Weg, den Kunden nach Kaufabschluss und Download wegen des Besitzes haftbar zu machen, ist durchaus der Richtige.

Selbst da würde ich noch mitgehen. Aber es gab hier ja (soweit ich weiß) keinen Hinweis auf solchen Besitz.

Ist über den Inhalt seiner Bestellungen per Post eigentlich schon etwas bekannt?
Edathy hat sehr viel Aufwand betrieben, um ein paar "harmlose Fotos" zu bestellen.
Zitat:

Disclaimer: Dies ist keinerlei Aussage darüber, ob ich persönlich glaube, daß Edathy nur legalen KiPo besessen hat.

Du verdächtigst bei bekannter Faktenlage ja selbst Edathy, weshalb sollte die Staatsanwaltschaft ihn nicht verdächtigen?
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step
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Beitrag(#1902829) Verfasst am: 16.02.2014, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Du verdächtigst bei bekannter Faktenlage ja selbst Edathy, weshalb sollte die Staatsanwaltschaft ihn nicht verdächtigen?

Also erstens verdächtige ich ihn nicht, ich halte es nur für möglich. Zweitens sollte ein solcher, rein intuitiv oder statistisch begründeter Verdacht mE nicht für eine Durchsuchung (oder gar Veröffentlichung) ausreichen.

Mir ist bewußt, daß ich damit eine Grauzone und den einen oder anderen Straftäter unerkannt lasse, aber bestimmte demokratische Rechte sind mir (noch) wichtiger.
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step
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Beitrag(#1902830) Verfasst am: 16.02.2014, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Edathy hat sehr viel Aufwand betrieben, um ein paar "harmlose Fotos" zu bestellen.

Nun ist ja auch das Anschauen legaler Kindernacktbilder in unserer Gesellschaft stark tabuisiert. Wenn das rauskommt (und zwar selbst wenn 100% sicher ist, daß er nur Legales gemacht hat), ist der Mann trotzdem erledigt. Sogar schon wenn nur einer behauptet, er würde es tun.

EDIT: Ja, selbst ich fühle mich irgendwie bedroht, wenn ich das hier schreibe.
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Zuletzt bearbeitet von step am 16.02.2014, 21:14, insgesamt einmal bearbeitet
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Desperadox
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Beitrag(#1902831) Verfasst am: 16.02.2014, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:

Jein, auch wenn`s mir fast im Hals stecken bleibt, wenn die Bilder legal sind, sind sie legal und der Besitz dürfte keinerlei Folgen haben.Aber wohl ist mir auch nicht dabei.

Die Firma bei der Edathy die Bilder unter Verschleierung seiner Identität gekauft hat, hat ebenfalls noch "härtere Sachen" und nicht mehr legale Bilder vertrieben.
Was wäre denn ausreichend für einen Verdacht? Wenn er bereits überführt wäre?

Ich hab`überhaupt keine Lust, diesen Typen zu verteidigen aber auch das sonstige Angebot dieser Firma ist nichts, was man ihm zu Last legen kann. Allerdings sollte man ihn im Auge behalten.
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Heiner
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Beitrag(#1902832) Verfasst am: 16.02.2014, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ja, es ist wohl Ermittlungspraxis, ich finde es aber falsch. Und ich sehe hier keine Verschwörung gegen E. am Werk.


Rechtlich ist diese Ermittlungspraxis aber nicht zu beanstanden.

"Wenn man über längere Zeit in grösseren Mengen derartiges Material sammelt, dann begründet man damit den Anfangsverdacht des weitergehenden Interesses." Jochen Fahlenkamp, Rechtsanwalt, im ZDF.

http://www.youtube.com/watch?v=fY93_Q0Xtik
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Wolf
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Beitrag(#1902833) Verfasst am: 16.02.2014, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Also erstens verdächtige ich ihn nicht, ich halte es nur für möglich. Zweitens sollte ein solcher, rein intuitiv oder statistisch begründeter Verdacht mE nicht für eine Durchsuchung (oder gar Veröffentlichung) ausreichen.
Was ist ein Verdacht, der nicht statistisch begründet ist?
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Wolf
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Beitrag(#1902836) Verfasst am: 16.02.2014, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Wenn das rauskommt (und zwar selbst wenn 100% sicher ist, daß er nur Legales gemacht hat), ist der Mann trotzdem erledigt. Sogar schon wenn nur einer behauptet, er würde es tun.

Zu recht. Solche Bilder sind vermutlich nur deshalb legal, weil sie sich rechtlich schwer von Urlaubsfotos im Familienalbum und Ähnlichem abgrenzen lassen.
Zitat:

EDIT: Ja, selbst ich fühle mich irgendwie bedroht, wenn ich das hier schreibe.

Eine Hausdurchsuchung steht dir, wegen deiner FGH-Beiträge nicht bevor. zwinkern
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pera
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Beitrag(#1902837) Verfasst am: 16.02.2014, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Eine Hausdurchsuchung steht dir, wegen deiner FGH-Beiträge nicht bevor. zwinkern


Doch, steht ihm. Aus seinen Beiträgen geht klar hervor, dass er der Einsteinverschwörung und dem Quantengeheimbund angehört.
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step
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Beitrag(#1902838) Verfasst am: 16.02.2014, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Doch, steht ihm. Aus seinen Beiträgen geht klar hervor, dass er der Einsteinverschwörung und dem Quantengeheimbund angehört.

Hehe, da muß die Staatsanwaltschaft aber erstmal kräftig Kompetenz aufbauen. Außerdem ist der Zustand weg, sobald sie nachschauen Cool
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Heiner
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Beitrag(#1902842) Verfasst am: 16.02.2014, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Zu recht. Solche Bilder sind vermutlich nur deshalb legal, weil sie sich rechtlich schwer von Urlaubsfotos im Familienalbum und Ähnlichem abgrenzen lassen.


Davon gehe ich auch aus.

Festzuhalten bleibt, dass ein Bild mit einem nackigen Kind in einem Familienalbum etwas ganz anderes ist als dasselbe Bild auf einem Portal, das gewerbsmäßig derartige Bilder vertreibt.

Mag dann der Inhalt derartiger Bilder vom Gesetzgeber auch als "straffrei" bewertet werden, so macht sich ein Nutzer gegenüber den Ermittlungsbehörden dennoch verdächtig. Es ist dann nur rechtens, wenn die Justiz auf den Plan tritt, um den Nutzer näher unter die Lupe zu nehmen.
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Defätist
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Beitrag(#1902851) Verfasst am: 16.02.2014, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Heiner hat folgendes geschrieben:
... Festzuhalten bleibt, dass ein Bild mit einem nackigen Kind in einem Familienalbum etwas ganz anderes ist als dasselbe Bild auf einem Portal, das gewerbsmäßig derartige Bilder vertreibt. ...

... und wieder etwas anderes, als "Anzahl X" solcher Bilder von nicht in einem familiären Verhältnis zum Besitzer der Dateien stehenden Kindern auf dem Rechner oder als Hardkopie im Besitz eines MdB. In dem Zusammenhang sind Ermittlungen der StA in beide Richtungen durchaus im Interesse der Bürger des Landes und des betreffenden Politikers (sowie evtl. seiner Partei, wobei dies sekundär ist).
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Misterfritz
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Beitrag(#1902853) Verfasst am: 16.02.2014, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:
... Festzuhalten bleibt, dass ein Bild mit einem nackigen Kind in einem Familienalbum etwas ganz anderes ist als dasselbe Bild auf einem Portal, das gewerbsmäßig derartige Bilder vertreibt. ...

... und wieder etwas anderes, als "Anzahl X" solcher Bilder von nicht in einem familiären Verhältnis zum Besitzer der Dateien stehenden Kindern auf dem Rechner oder als Hardkopie im Besitz eines MdB. In dem Zusammenhang sind Ermittlungen der StA in beide Richtungen durchaus im Interesse der Bürger des Landes und des betreffenden Politikers (sowie evtl. seiner Partei, wobei dies sekundär ist).

hmmmm,
und was sagt das ganze eigentlich aus? was ist mit einem MdB, der dauernd youporn auf seinem dienstrechner guckt oder sich videos daher runterlädt?
und nein, ich will auch edathy nicht entschuldigen oder verteidigen.
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Defätist
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Beitrag(#1902857) Verfasst am: 16.02.2014, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
Heiner hat folgendes geschrieben:
... Festzuhalten bleibt, dass ein Bild mit einem nackigen Kind in einem Familienalbum etwas ganz anderes ist als dasselbe Bild auf einem Portal, das gewerbsmäßig derartige Bilder vertreibt. ...

... und wieder etwas anderes, als "Anzahl X" solcher Bilder von nicht in einem familiären Verhältnis zum Besitzer der Dateien stehenden Kindern auf dem Rechner oder als Hardkopie im Besitz eines MdB. In dem Zusammenhang sind Ermittlungen der StA in beide Richtungen durchaus im Interesse der Bürger des Landes und des betreffenden Politikers (sowie evtl. seiner Partei, wobei dies sekundär ist).

hmmmm,
und was sagt das ganze eigentlich aus? was ist mit einem MdB, der dauernd youporn auf seinem dienstrechner guckt oder sich videos daher runterlädt?
und nein, ich will auch edathy nicht entschuldigen oder verteidigen.

Das sind mMn qualitativ unterschiedliche Aspekte. Während aus dem einen Sachverhalt heraus durchaus Straftaten abgeleitet werden können, kann man aus dem Download von Youtube/Youporn, etc. evtl. moralische Anwürfe oder Defizite in der Aufgabenwahrnehmung ableiten, mehr aber auch nicht.
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