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Justizskandal?

 
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#2056179) Verfasst am: 18.05.2016, 21:48    Titel: Justizskandal? Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein Richter, der aktives Mitglied der AfD ist, will auf Antrag der NPD und gegen geltendes Recht einem Wissenschaftler das Wort verbieten.

Am 21. April 2016 erschien auf den Meinungsseiten der ZEIT ein Artikel des Dresdner Politikwissenschaftlers Steffen Kailitz über den Umgang mit der NPD. Unter der Überschrift NPD-Verbot – Ausgrenzen, bitte schrieb Kailitz unter anderem, die NPD plane "rassistisch motivierte Staatsverbrechen. Sie will acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund."

Dieser Artikel hat mittlerweile ein Nachspiel vor Gericht, das alle Züge eines Justizskandals trägt.

[...]

Kailitz hat seine Thesen bereits vielfach öffentlich vorgetragen, zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ihn im NPD-Verbotsverfahren als Sachverständigen angehört hat – in Gegenwart von Anwalt Peter Richter, der die NPD auch vor dem Verfassungsgericht vertritt.

[...]

Daraufhin beantragte die NPD beim Landgericht Dresden den Erlass einer einstweiligen Verfügung – nur gegen Kailitz persönlich. Zuständig ist am Landgericht Dresden die Zivilkammer 3. Sie muss, so schreibt es das Gesetz vor, über den Erlass als Kammer entscheiden, also durch drei Richter. Gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Zivilprozessordnung aber entschied die Kammer, die Sache an einen Einzelrichter zu übertragen, und zwar an den Richter am Landgericht Jens Maier.

[...]

Jens Maier ist nicht irgendein Richter. Der Jurist ist aktives Mitglied der AfD in Sachsen. Unter anderem gehört er als eines von drei Mitgliedern dem Landesschiedsgericht der AfD Sachsen an. Obwohl unzuständig, erließ Richter Maier am 10. Mai die von der NPD beantragte Unterlassungsverfügung, verbot also dem Wissenschaftler Kailitz eine entscheidende argumentative Position.


http://www.zeit.de/2016/22/npd-verbot-steffen-kailitz-artikel-afd-anwalt-justizskandal
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2056204) Verfasst am: 18.05.2016, 23:04    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Richter, der aktives Mitglied der AfD ist, will auf Antrag der NPD und gegen geltendes Recht einem Wissenschaftler das Wort verbieten.

Am 21. April 2016 erschien auf den Meinungsseiten der ZEIT ein Artikel des Dresdner Politikwissenschaftlers Steffen Kailitz über den Umgang mit der NPD. Unter der Überschrift NPD-Verbot – Ausgrenzen, bitte schrieb Kailitz unter anderem, die NPD plane "rassistisch motivierte Staatsverbrechen. Sie will acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund."

Dieser Artikel hat mittlerweile ein Nachspiel vor Gericht, das alle Züge eines Justizskandals trägt.

[...]

Kailitz hat seine Thesen bereits vielfach öffentlich vorgetragen, zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ihn im NPD-Verbotsverfahren als Sachverständigen angehört hat – in Gegenwart von Anwalt Peter Richter, der die NPD auch vor dem Verfassungsgericht vertritt.

[...]

Daraufhin beantragte die NPD beim Landgericht Dresden den Erlass einer einstweiligen Verfügung – nur gegen Kailitz persönlich. Zuständig ist am Landgericht Dresden die Zivilkammer 3. Sie muss, so schreibt es das Gesetz vor, über den Erlass als Kammer entscheiden, also durch drei Richter. Gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Zivilprozessordnung aber entschied die Kammer, die Sache an einen Einzelrichter zu übertragen, und zwar an den Richter am Landgericht Jens Maier.

[...]

Jens Maier ist nicht irgendein Richter. Der Jurist ist aktives Mitglied der AfD in Sachsen. Unter anderem gehört er als eines von drei Mitgliedern dem Landesschiedsgericht der AfD Sachsen an. Obwohl unzuständig, erließ Richter Maier am 10. Mai die von der NPD beantragte Unterlassungsverfügung, verbot also dem Wissenschaftler Kailitz eine entscheidende argumentative Position.


http://www.zeit.de/2016/22/npd-verbot-steffen-kailitz-artikel-afd-anwalt-justizskandal


Die Entscheidung scheint schon formal rechtswidrig zu sein.
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"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.

Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2056213) Verfasst am: 19.05.2016, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ja......

"Die AfD und andere Nazis." Sehr glücklich
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Skeptiker
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Beiträge: 16834
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Beitrag(#2056226) Verfasst am: 19.05.2016, 09:09    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Richter, der aktives Mitglied der AfD ist, will auf Antrag der NPD und gegen geltendes Recht einem Wissenschaftler das Wort verbieten.

Am 21. April 2016 erschien auf den Meinungsseiten der ZEIT ein Artikel des Dresdner Politikwissenschaftlers Steffen Kailitz über den Umgang mit der NPD. Unter der Überschrift NPD-Verbot – Ausgrenzen, bitte schrieb Kailitz unter anderem, die NPD plane "rassistisch motivierte Staatsverbrechen. Sie will acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund."

Dieser Artikel hat mittlerweile ein Nachspiel vor Gericht, das alle Züge eines Justizskandals trägt.

[...]

Kailitz hat seine Thesen bereits vielfach öffentlich vorgetragen, zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ihn im NPD-Verbotsverfahren als Sachverständigen angehört hat – in Gegenwart von Anwalt Peter Richter, der die NPD auch vor dem Verfassungsgericht vertritt.

[...]

Daraufhin beantragte die NPD beim Landgericht Dresden den Erlass einer einstweiligen Verfügung – nur gegen Kailitz persönlich. Zuständig ist am Landgericht Dresden die Zivilkammer 3. Sie muss, so schreibt es das Gesetz vor, über den Erlass als Kammer entscheiden, also durch drei Richter. Gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Zivilprozessordnung aber entschied die Kammer, die Sache an einen Einzelrichter zu übertragen, und zwar an den Richter am Landgericht Jens Maier.

[...]

Jens Maier ist nicht irgendein Richter. Der Jurist ist aktives Mitglied der AfD in Sachsen. Unter anderem gehört er als eines von drei Mitgliedern dem Landesschiedsgericht der AfD Sachsen an. Obwohl unzuständig, erließ Richter Maier am 10. Mai die von der NPD beantragte Unterlassungsverfügung, verbot also dem Wissenschaftler Kailitz eine entscheidende argumentative Position.


http://www.zeit.de/2016/22/npd-verbot-steffen-kailitz-artikel-afd-anwalt-justizskandal


Die Entscheidung scheint schon formal rechtswidrig zu sein.


Ich halte das für skandalös. Denn ein Gericht sollte unabhängig sein und ein Richter nicht befangen.

Beides ist hier in Frage zu stellen oder anders gesagt:

"Ich kann nicht erkennen" - um mal diesen blöden juristischen Jargon zu verwenden - wo hier die Unabhängigkeit des Gerichts oder eine Nichtbefangenheit des Richters gegeben wäre.

Davon abgesehen, handelt es sich in dieser Sache nicht einfach um "Behauptungen" über die NPD, sondern um ein politikwissenschaftliches Gutachten über diesen reaktionären Haufen, der sich als Partei auszugeben versucht ...-
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Samson83
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Beitrag(#2056228) Verfasst am: 19.05.2016, 09:31    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:

Die Entscheidung scheint schon formal rechtswidrig zu sein.


Aus § 348 Abs. 2 ff. ZPO folgt aber eindeutig, dass dies keine Anfechtbarkeit der Entscheidung begründet.

Materiell halte ich die Entscheidung für unrichtig.

Die bloße Mitgliedschaft in einer legalen Partei begründet aber keinesfalls eine Befangenheit.

Skandall... Naja. Kann man so sehen.
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Skeptiker
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Beitrag(#2056229) Verfasst am: 19.05.2016, 09:42    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:

Die Entscheidung scheint schon formal rechtswidrig zu sein.


Aus § 348 Abs. 2 ff. ZPO folgt aber eindeutig, dass dies keine Anfechtbarkeit der Entscheidung begründet.

Materiell halte ich die Entscheidung für unrichtig.

Die bloße Mitgliedschaft in einer legalen Partei begründet aber keinesfalls eine Befangenheit.

Skandall... Naja. Kann man so sehen.


Auf welcher rechtlichen Grundlage kann der Inhalt eines als wissenschaftlich einzustufenden Gutachtens Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sein?

Wo gibt es so etwas sonst noch?

Durfte das Verfahren überhaupt aufgenommen werden?
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Samson83
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Beitrag(#2056230) Verfasst am: 19.05.2016, 09:46    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Auf welcher rechtlichen Grundlage kann der Inhalt eines als wissenschaftlich einzustufenden Gutachtens Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sein?

Wo gibt es so etwas sonst noch?

Durfte das Verfahren überhaupt aufgenommen werden?

Art. 103 GG z.B.?
Alles kann Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sein.
Jede Zivilklage ist aufzunehmen und auch mündlich zu verhandeln.

Und dann zu entscheiden.
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Skeptiker
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Beitrag(#2056231) Verfasst am: 19.05.2016, 09:49    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Auf welcher rechtlichen Grundlage kann der Inhalt eines als wissenschaftlich einzustufenden Gutachtens Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sein?

Wo gibt es so etwas sonst noch?

Durfte das Verfahren überhaupt aufgenommen werden?

Art. 103 GG z.B.?
Alles kann Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sein.
Jede Zivilklage ist aufzunehmen und auch mündlich zu verhandeln.

Und dann zu entscheiden.


Dann doch nur auf der Grundlage eines Gegengutachtens, oder?

Es ist doch keine juristische Sache allein. Ich versteh's nicht. Schulterzucken

edit. Außerdem greift man damit doch in ein anderes laufendes Verfahren ein.
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Samson83
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Beitrag(#2056233) Verfasst am: 19.05.2016, 11:09    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Dann doch nur auf der Grundlage eines Gegengutachtens, oder?


Nein. Es geht nicht darum, ob die Aussagen richtig sind, sondern ob es
a) Tatsachenbehauptungen oder Werturteile sind.
b) Die Rechte des Beklagten an der Äußerung höher anzusetzen sind als der Persönlichketisschutz der NPD (das halte ich für ziemlich eindeutig der Fall).

Zitat:
edit. Außerdem greift man damit doch in ein anderes laufendes Verfahren ein.

Das wiederum verstehe ich nicht.
Mit der hier diskutierten Entscheidung wird über die Frage der Berechtigung eines NPD-Verbots nicht im Ansatz entschieden.
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fwo
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Beitrag(#2056234) Verfasst am: 19.05.2016, 11:15    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
...

Zitat:
edit. Außerdem greift man damit doch in ein anderes laufendes Verfahren ein.

Das wiederum verstehe ich nicht.
Mit der hier diskutierten Entscheidung wird über die Frage der Berechtigung eines NPD-Verbots nicht im Ansatz entschieden.

Ich verstehe schon, was gemeint ist:
Kann Kailitz seine Ansicht als Wissenschaftler damit in dieser Verbots-Verhandlung noch vetreten?
Und wenn er es verbotenerweise tut : Darf das Gericht sie dann überhaupt zur Kenntnis nehmen?

Oder kurz: Ist das in der Praxis nicht ein Verbot für Kailitz, in der Verbotsverhandlung als Zeuge gegen die NPD aufzutreten?
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).


Zuletzt bearbeitet von fwo am 19.05.2016, 11:17, insgesamt einmal bearbeitet
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DonMartin
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Beitrag(#2056235) Verfasst am: 19.05.2016, 11:15    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Wo gibt es so etwas sonst noch?

Unter Erdowahn.
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fwo
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Beitrag(#2056236) Verfasst am: 19.05.2016, 11:29    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
...
Die bloße Mitgliedschaft in einer legalen Partei begründet aber keinesfalls eine Befangenheit.
....

Ich weiß nicht, ob diese allgemeine Beschreibung hier sinnvoll ist. Die AfD in Sachsen arbeitet teilweise mit der NPD zusammen. Insofern kann man das schon begründet so sehen, das Maier hier in eigener Sache urteilt. Dieser Eindruck wird dadurch, dass er das Urteil als nicht zutändiger Richter fällt, noch verstärkt: er hätte zwei Gründe gehabt, die Führung des Verfahrens abzulehnen.

Was mich vor diesem Hintergrund absolut verblüfft, ist, dass Kailitz keinen Antrag auf Befangenheit gestellt hat. Oder geht das bei einstweiligen Verfügungen nicht?
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Zuletzt bearbeitet von fwo am 19.05.2016, 11:33, insgesamt einmal bearbeitet
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Samson83
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Beitrag(#2056237) Verfasst am: 19.05.2016, 11:32    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
:
Kann Kailitz seine Ansicht als Wissenschaftler damit in dieser Verbots-Verhandlung noch vetreten?
Und wenn er es verbotenerweise tut : Darf das Gericht sie dann überhaupt zur Kenntnis nehmen?


Ja und Ja.

fwo hat folgendes geschrieben:
:Oder kurz: Ist das in der Praxis nicht ein Verbot für Kailitz, in der Verbotsverhandlung als Zeuge gegen die NPD aufzutreten?

Nein.
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fwo
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Beitrag(#2056238) Verfasst am: 19.05.2016, 11:36    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
:
Kann Kailitz seine Ansicht als Wissenschaftler damit in dieser Verbots-Verhandlung noch vetreten?
Und wenn er es verbotenerweise tut : Darf das Gericht sie dann überhaupt zur Kenntnis nehmen?


Ja und Ja.

fwo hat folgendes geschrieben:
:Oder kurz: Ist das in der Praxis nicht ein Verbot für Kailitz, in der Verbotsverhandlung als Zeuge gegen die NPD aufzutreten?

Nein.

Dann sehe ich es auch nicht als Skandal, sondern nur als Posse, bei der einige Richter in Sachsen die Hosen heruntergelassen haben.
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Beitrag(#2056239) Verfasst am: 19.05.2016, 11:40    Titel: Re: Justizskandal? Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Was mich vor diesem Hintergrund absolut verblüfft, ist, dass Kailitz keinen Antrag auf Befangenheit gestellt hat.

Das geht bei einer Einstweiligen Verfügung nicht. Die wird im Zweifel erlassen, bevor du was davon mitkriegst, und ist nur an wenige formale Voraussetzungen gebunden. Die richtige Maßnahme dagegen ist der Widerspruch nach §924, der dann in mündlicher Verhandlung zu erfolgen hat und bei dem man auch einen Befangenheitsantrag stellen kann.
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