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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117316) Verfasst am: 20.04.2004, 12:42 Titel: Österreich führt Schwule-Ausländer-Steuer ein |
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In Österreich wird eine neue Steuer erhoben. Steuergegenstand ist der Aufenthalt schwuler Ausländer, die mit ihrem Lebensgefährten zusammenleben und von diesem unterhalten werden.
Die Steuer wurde jetzt erstmals durch das Finanzamt Salzburg festgesetzt. Ein aus einem Land außerhalb der EU stammender Student, dem ausländerrechtlich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verboten ist, lebt mit seinem Lebensgefährten zusammen, und der garantiert seinen Unterhalt (was auch Voraussetzung ist, dass der Student überhaupt in Österreich wohnen darf). Die Republik Österreich erhebt nun auf diesen Unterhalt eine Steuer von fast 12 000 Euro.
Kein anderer Staat der Europäischen Union ist in der Schikanierung von Schwulen und Lesben so einfallsreich wie Österreich.
Zuletzt bearbeitet von Raphael am 20.04.2004, 18:03, insgesamt einmal bearbeitet |
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#117320) Verfasst am: 20.04.2004, 12:49 Titel: |
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Gilt das wirklich nur für Homosexuelle oder auch für Heterosexuelle, die in einer Lebensgemeinschaft jemanden aus einem Nicht-EU-Land leben?
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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#117326) Verfasst am: 20.04.2004, 13:13 Titel: |
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Bitte einen Link zu der Quelle, bzw Angaben!
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117349) Verfasst am: 20.04.2004, 15:28 Titel: |
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Das gibt es offenbar nur für Schwule und ähnelt damit den auch in Deutschland üblichen Sondersteuern, die nach sexueller Identität erhoben werden (ich selbst musste als schwuler Lebenspartner 2 270,65 Euro zahlen, die kein heterosexueller Ehemann zahlen musste). Allerdings ist man in Deutschland noch nicht auf die Idee gekommen, einem Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft das Arbeiten zu verbieten und ihm dafür auch noch zur Strafe den von seinem Lebensgefährten gezahlten Unterhalt zu besteuern. Ziel der neuen Steuer ist natürlich, das Geld indirekt vom österreichischen Partner zu kassieren und ihn so dafür zu bestrafen, dass er mit einem Ausländer zusammenlebt. Die Meldung findet sich im Pressespiegel des LSVD (www.lsvd.de).
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#117353) Verfasst am: 20.04.2004, 15:40 Titel: |
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Schenkungssteuern gibt es natürlich nicht nur für Schwule. Ehepartner oder Kinder haben da nur einen höheren Freibetrag.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#117366) Verfasst am: 20.04.2004, 16:08 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Gilt das wirklich nur für Homosexuelle oder auch für Heterosexuelle, die in einer Lebensgemeinschaft jemanden aus einem Nicht-EU-Land leben? |
Das gilt auch für Heterosexuelle. Österreich hat eine nach Stufen gestaffelte prozentuale Schenkungssteuer. "Lebensgefährten und andere" zahlen da den höchsten Prozentsatz.
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frajo dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 11440
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(#117369) Verfasst am: 20.04.2004, 16:15 Titel: |
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und das soll EU-kompatibel sein?
ich sehe da nur diskriminierung.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#117372) Verfasst am: 20.04.2004, 16:20 Titel: |
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frajo hat folgendes geschrieben: | und das soll EU-kompatibel sein?
ich sehe da nur diskriminierung. |
Auch in D zahlen Ehepartner, Kinder und nahe Verwandte gestaffelt weniger Schenkungssteuer.
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frajo dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 11440
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(#117376) Verfasst am: 20.04.2004, 16:28 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | frajo hat folgendes geschrieben: | und das soll EU-kompatibel sein?
ich sehe da nur diskriminierung. |
Auch in D zahlen Ehepartner, Kinder und nahe Verwandte gestaffelt weniger Schenkungssteuer. |
also auch eine diskriminierung der ELP-leute.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117394) Verfasst am: 20.04.2004, 17:22 Titel: |
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@ Heike Jackler
Du glaubst doch wohl nicht, dass eine Frau, die, ohne erwerbstätig zu sein, mit ihrem Lebensgefährten zusammenlebt, der sie unterhält, dafür Schenkungsteuer zahlen muss? Wer inner- oder außerhalb Österreichs muss seinen/ihren notwendigen Lebensunterhalt, der ihm/ihr durch den Lebensgefährten bzw. die Lebensgefährtin sichergestellt wird, als "Schenkung" versteuern? Im Gegenteil darf z.B. in Deutschland der Lebensgefährte den an die Lebensgefährtin geleisteten Unterhalt steuerlich absetzen, statt dass die Lebensgefährtin ihn als Einkommen versteuern muss.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#117395) Verfasst am: 20.04.2004, 17:29 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | @ Heike Jackler
Du glaubst doch wohl nicht, dass eine Frau, die, ohne erwerbstätig zu sein, mit ihrem Lebensgefährten zusammenlebt, der sie unterhält, dafür Schenkungsteuer zahlen muss? Wer inner- oder außerhalb Österreichs muss seinen/ihren notwendigen Lebensunterhalt, der im/ihr durch den Lebensgefährten bzw. die Lebensgefährtin sichergestellt wird, als "Schenkung" versteuern? |
Wenn jemand etwas verschenkt, muss er dafür Schenkungssteuer zahlen. Dem Artikel ist nicht zu entnehmen, ob da ein hoher Geldbetrag den Besitzer gewechselt hat, oder einfach nur die gemeinsame Lebensführung durch ein Gehalt bestritten wurde. Bei zweitem wüsste ich nicht, wie da eine bestimmte Summe als Geschenk und entsprechend Steuer auszurechnen wäre.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#117396) Verfasst am: 20.04.2004, 17:33 Titel: |
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Bei dem für die Steuer zugrunde gelegten Geldbetrag muss es sich um über 50.000 Euro gehandelt haben.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#117400) Verfasst am: 20.04.2004, 17:43 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Wenn jemand etwas verschenkt, muss er dafür Schenkungssteuer zahlen. |
Zitat: | Steuerschuldner ist der Erwerber, also der Erbe bzw. der Beschenkte. Bei einer Schenkung unter Lebenden haftet neben dem Beschenkten auch der Schenker gesamtschuldnerisch für die Steuerschuld.http://www.jansundkollegen.de/steuerrecht.htm |
In dem Link sind auch die Freibeträge für D enthalten.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117402) Verfasst am: 20.04.2004, 17:47 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | @ Heike Jackler
Du glaubst doch wohl nicht, dass eine Frau, die, ohne erwerbstätig zu sein, mit ihrem Lebensgefährten zusammenlebt, der sie unterhält, dafür Schenkungsteuer zahlen muss? Wer inner- oder außerhalb Österreichs muss seinen/ihren notwendigen Lebensunterhalt, der im/ihr durch den Lebensgefährten bzw. die Lebensgefährtin sichergestellt wird, als "Schenkung" versteuern? |
Wenn jemand etwas verschenkt, muss er dafür Schenkungssteuer zahlen. Dem Artikel ist nicht zu entnehmen, ob da ein hoher Geldbetrag den Besitzer gewechselt hat, oder einfach nur die gemeinsame Lebensführung durch ein Gehalt bestritten wurde. Bei zweitem wüsste ich nicht, wie da eine bestimmte Summe als Geschenk und entsprechend Steuer auszurechnen wäre. |
Das ist eine Interpretation von Dir. Der Artikel spricht davon, dass der Österreicher den Lebensunterhalt des Ausländers sicherstelle, nicht dass er ihm größere Geldbeträge schenke. Was die Feststellung bestimmter Summen angeht, ist das ganz einfach. Ich selbst stelle häufig Bescheinigungen aus, die der Absetzung des Lebensgefährtenunterhalts bei der Steuer dienen. Ich führe eine fiktive Sozialhilfeberechnung durch, und den Betrag, den der Lebensgefährte sozialhilferechtlich seiner Partnerin zuwenden musste (d.h. der Betrag, den die Gemeinde sonst hätte an Sozialhilfe zahlen müssen) setze ich fest. Nehmen wir mal an, das seien in einem beliebigen Fall 237 Euro Regelsatz, 125 Euro Kranken- und Pflegeversicherung, 250 Euro anteilige Unterkunfts- und Heizkosten, d.h. 612 Euro je Monat, also 7 377 Euro pro Jahr, dann wären das bei einer Studentin über sieben Semester (dreieinhalb Jahre) hinweg 25 704 Euro. Die kann dann der Lebensgefährte, auf die Jahre verteilt, an seiner Einkommensteuer absetzen, denn dieses Geld hat er der Gemeinde erspart. Darüber hinaus fallen natürlich bei einer Studentin noch die Kosten fürs Studium an, die sozialhilferechtlich nicht zu berücksichtigen und vom Lebensgefährten nicht steuerlich absetzbar sind, ferner Kosten für Kleidung und das eine oder andere Möbelstück, die in die laufende Sozialhilfeberechnung nicht einfließen, sowie bei einer ausländischen Studentin wohl auch hin und wieder Reisekosten in die Heimat, die wahrscheinlich auch der Lebensgefährte trägt. Zählt man das alle über die Jahre des Studiums zusammen, kann man durchaus auf an die 50 000 Euro kommen, wobei wir jetzt gar nicht prüfen wollen, ob nicht in Österreich die Steuersätze vielleicht höher sind als in Deutschland. Bei den Summen muss wirklich Liebe im Spiel sein. Und noch was: Ein geschlechtsverschiedenes Paar darf heiraten, die beiden Männer, um die es hier geht, dürfen das nicht. Der österreichische Staat will durch solche Auslegung des Gesetzes ganz einfach schwule Ausländer fern halten, das ist alles.
Zuletzt bearbeitet von Raphael am 20.04.2004, 18:01, insgesamt einmal bearbeitet |
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#117405) Verfasst am: 20.04.2004, 17:55 Titel: |
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Sicher, eine Interpretation von mir. Uns liegt nichts weiter als ein einziger Artikel mit dürftigen Angaben vor. Weiteres habe ich über diesen Fall nicht im Netz gefunden. Und ich bin nun mal nicht bereit, aus einer einzigen Meldung eine halbwegs objektive Beurteilung, die noch dazu deiner Überschrift entspricht, zu ziehen.
Das einzige, was ich objektiv anhand der Steuerlisten herausgefunden habe, ist, dass der zugrundegelegte Betrag einiges über 50.000 Euro sein muss.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117411) Verfasst am: 20.04.2004, 18:17 Titel: |
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Wer den Beginn des Artikels aufmerksam liest, weiß, dass es hier um die Zukunft geht. Der Ausländer hat seine Aufenthaltsbewilligung in Aussicht, weil sein Partner sich für seinen Unterhalt verbürgt hat. Nun soll er die Steuer auf seinen (zukünftigen) Unterhalt zahlen. Das Finanzamt hat den zukünftigen Unterhalt also geschätzt, und natürlich möglichst hoch. Das ist ein Merkmal der Schwulensteuer. Es wird geschätzt. So war das auch in meinem Fall, als ich Schwulensteuer zahlen musste. Die Lebenserwartung meines Mannes wurde geschätzt, und entsprechend dieser Schätzung wurde ich zur Steuer verdonnert. Sollte ich Einspruch einlegen und beweisen, mein Mann werde früher sterben? Da sieht man die ganze Geschmacklosigkeit dieses Systems.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#117416) Verfasst am: 20.04.2004, 18:27 Titel: |
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Schenkungssteuer wird in der Regel nicht auf zukünftige Geschenke erhoben. Von Schätzung steht in dem Artikel auch nichts.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#117419) Verfasst am: 20.04.2004, 18:32 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | So war das auch in meinem Fall, als ich Schwulensteuer zahlen musste. |
Und wie heißt die Steuer richtig?
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117421) Verfasst am: 20.04.2004, 18:35 Titel: |
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Es ist ja auch keine zukünftige "Schenkung". Der Partner hat ja seine Bürgschaft bereits erklärt. Nur muss deren Wert halt irgendwie festgesetzt werden, und da bleibt nur eine Schätzung des zukünftigen Unterhalts.
Die Schwulensteuer ist natürlich nicht in einem einheitlichen "Schwulensteuergesetz" festgelegt, sondern in den einzelnen Steuergesetzen versteckt, z.B. im Einkomen-, im Erbschaft- oder im Schenkungsteuergesetz. In meinem Fall handelte es sich um Grunderwerbsteuer. Ob sie erhoben wird, entscheidet sich nach der sexuellen Orientierung. Lebenspartner(innen) sind steuerpflichtig, Ehepaare nicht.
Bei mir war es damals so, dass die Sachbearbeiterin des Finanzamts von mir den Mietwert des halben Hauses, den Nutzungswert des halben Gartens und die Lebenserwartung meines Mannes wissen wollte. Ich antwortete ihr: "Sie wollen doch kassieren. Dann müssen Sie auch diese Zahlen ermitteln." Ich hatte Glück - die Dame schätzte eher niedrig. Die beiden in Salzburg haben Pech - dort wird eher hoch geschätzt.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#117426) Verfasst am: 20.04.2004, 18:49 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Die Schwulensteuer ist natürlich nicht in einem einheitlichen "Schwulensteuergesetz" festgelegt, sondern in den einzelnen Steuergesetzen versteckt, z.B. im Einkomen-, im Erbschaft- oder im Schenkungsteuergesetz. In meinem Fall handelte es sich um Grunderwerbsteuer. Ob sie erhoben wird, entscheidet sich nach der sexuellen Orientierung. Lebenspartner(innen) sind steuerpflichtig, Ehepaare nicht. |
Das ist - mit Verlaub - Blödsinn, was du schreibst. Befreit von der Grunderwerbsteuer sind alle Personen, die mit dem Verkäufer in direkter Linie verwandt sind. Eltern, Großeltern und Kinder gehören dazu. Lebenspartner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht.
Das ist bestenfalls eine Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, aber keine Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung.
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#117428) Verfasst am: 20.04.2004, 19:00 Titel: |
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Zusatz - der Vollständigkeit halber - auch wenn es hier nicht so ins Gewicht fällt:
Stiefkinder sind in dem Fall mit leiblichen Kindern gleichgestellt.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117443) Verfasst am: 20.04.2004, 19:51 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Die Schwulensteuer ist natürlich nicht in einem einheitlichen "Schwulensteuergesetz" festgelegt, sondern in den einzelnen Steuergesetzen versteckt, z.B. im Einkomen-, im Erbschaft- oder im Schenkungsteuergesetz. In meinem Fall handelte es sich um Grunderwerbsteuer. Ob sie erhoben wird, entscheidet sich nach der sexuellen Orientierung. Lebenspartner(innen) sind steuerpflichtig, Ehepaare nicht. |
Das ist - mit Verlaub - Blödsinn, was du schreibst. Befreit von der Grunderwerbsteuer sind alle Personen, die mit dem Verkäufer in direkter Linie verwandt sind. Eltern, Großeltern und Kinder gehören dazu. Lebenspartner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht.
Das ist bestenfalls eine Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, aber keine Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung. |
Kannst Du mir mal Deine Gehirnakrobatik erklären? Wenn Eheleute steuerfrei sind und Schwule und Lesben keine Ehe eingehen dürfen, sondern nur eine mit gleichen Pflichten, aber minderen Rechten ausgestaltete Lebenspartnerschaft, dann ist die Besteuerung von Lebenspartnern/-partnerinnen im Gegensatz zu Eheleuten n a t ü r l i c h eine Diskriminierung auf Grund der sexuellen Ausrichtung.
Im Übrigen weiß ich im Gegensatz zu Dir, wovon ich rede. Es ist kein Blödsinn, sondern eine Tatsache, dass Eheleute steuerbefreit sind und Lebenspartner/-partnerinnen nicht. Einziger Unterschied ist das Geschlecht der Beteiligten. Eine Ehe eingehen dürfen in Deutschland nur Personen verschiedenen Geschlechts. Personen gleichen Geschlechts sind auf die Lebenspartnerschaft verwiesen. Die Steuerpflicht knüpft also in der Tat an die sexuelle Orientierung des Paares.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#117448) Verfasst am: 20.04.2004, 20:17 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Kannst Du mir mal Deine Gehirnakrobatik erklären? |
Gerne.
Zitat: | Wenn Eheleute steuerfrei sind und Schwule und Lesben keine Ehe eingehen dürfen, sondern nur eine mit gleichen Pflichten, aber minderen Rechten ausgestaltete Lebenspartnerschaft, dann ist die Besteuerung von Lebenspartnern/-partnerinnen im Gegensatz zu Eheleuten n a t ü r l i c h eine Diskriminierung auf Grund der sexuellen Ausrichtung. |
Wenn gleichzeitig nicht verheiratete Heterosexuelle Paare das gleiche Problem haben, ist es eine Ungleichbehandlung von Lebensgemeinschaften und keine Diskriminierung von Homosexuellen.
Zitat: | Im Übrigen weiß ich im Gegensatz zu Dir, wovon ich rede. |
Wollen wir doch mal sehen:
a) bin ich Steuerfachgehilfin
b) ermittel ich derzeit beruflich Grundbesitz, auf dessen Basis die Finanzverwaltung Grunderwerbsteuer erhebt
c) habe ich mit meiner damaligen Lebenspartnerin ein Haus gekauft.
Ich bin mit der Materie Steuern und Ungleichbehandlungen von nichtehelichen Lebenspartnerschaften vertraut.
Zitat: | Es ist kein Blödsinn, sondern eine Tatsache, dass Eheleute steuerbefreit sind und Lebenspartner/-partnerinnen nicht. Einziger Unterschied ist das Geschlecht der Beteiligten. |
Nein. Einziger Unterschied ist die Tatsache, dass die Partnerschaft des einen Paares anerkannt ist und des anderen nicht. Das ist die Diskriminierung.
Zitat: | Eine Ehe eingehen dürfen in Deutschland nur Personen verschiedenen Geschlechts. Personen gleichen Geschlechts sind auf die Lebenspartnerschaft verwiesen. Die Steuerpflicht knüpft also in der Tat an die sexuelle Orientierung des Paares. |
Nun gibt es auch heterosexuelle Paare, die nicht heiraten möchten. Wir haben hier also nach wie vor eine gesetzliche Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften im Gegensatz zu einer Ehe.
In jeder Steuer, die du zu zahlen verpflichtet bist, nur weil du homosexuell bist, eine Schwulensteuer zu sehen, ist unredlich. Du zahlst auch eine Menge Steuern auf Grund von anderer Kriterien, die du nicht erfüllst.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117464) Verfasst am: 20.04.2004, 20:53 Titel: |
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@ Heike N.
1.
Nicht verheiratete heterosexuelle Paare haben die freie Wahl, dieses Problem zu haben oder nicht. Sie können sich zur Eheschließung entscheiden und sind das Problem los. Auf homosexuelle Paare trifft das nicht zu. Ihnen ist auf Grund ihrer sexuellen Orientierung die Eheschließung verboten, und sie sind deshalb dazu verdammt, dieses Problem zu haben und nicht loszuwerden. Die von Dir vorgenommene Gleichsetzung unverheirateter heterosexueller Paare mit homosexuellen Paaren ist daher abwegig.
2.
Der Begriff "nichteheliche Lebenspartnerschaften" ist ein Unsinn. Es gibt a) für verschiedengeschlechtliche Paare die Ehe, b) für gleichgeschlechtliche Paare die Lebenspartnerschaft und c) eheähnliche bzw. lebenspartnerschaftsähnliche Lebensgemeinschaften von unverheirateten verschiedengeschlechtlichen Paaren bzw. nicht als Lebenspartnerschaft eingetragenen gleichgeschlechtliche Paaren. Da sich b) und c) rechtlich und tatsächlich stark von einander unterscheiden, darf man sie nicht als einheitlichen Gegensatz zu a) verwenden. Eine Lebenspartnerschaft ist nun mal vom Geschlecht der Beteiligten und von den gesetzlichen Regelungen her was Anderes als die eheähnliche Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau.
3.
Diskriminierung erfolgt nicht einfach so ohne Grund. Dass die Lebenspartnerschaft zwar fast gleiche Pflichten wie die Ehe, aber nur sehr viel weniger Rechte als die Ehe vermittelt, liegt an der negativen Einstellung gewisser Parteien (und Kirchen) zu homosexuellen Menschen. Man kann also nicht sagen, das Problem habe mit dem Geschlecht der Beteiligten nichts zu tun. Wäre ich eine Frau, gäbe es das Problem nämlich für uns nicht.
4.
Ob man nicht heiraten möchte oder nicht heiraten darf, ist ja wohl ein grundlegender Unterschied. Niemand, der nicht heiraten will, darf sich darüber beklagen, er habe nicht die gleichen Rechte wie Eheleute. Wer nicht heiraten darf bzw. nur ein Rechtsinstitut wählen kann, das ihm der Ehe gegenüber mindere Rechte einräumt, darf diese Klage führen.
5.
Eine Steuer, die in einer bestimmten Lebenssituation nur ein Schwuler oder eine Lesbe zahlen muss, ist nun mal eine Homo-Strafsteuer. Kein Hetero-Mann und keine Hetero-Frau hätte die besagte Steuer an meiner Stelle zahlen müssen. Dass ich den Sachverhalt beim Namen nenne, so wie er ist, musst Du mir schon zugestehen. Mein Mann und ich leben seit über 17 Jahren zusammen und sind verpartnert (heiraten dürfen wir nicht). Jedes Ehepaar darf das fragliche Rechtsgeschäft steuerfrei abschließen. Ich musste blechen- weil ich erstens ein Mann und zweitens schwul bin. Wäre ich eine Frau, hätte ich nichts zahlen müssen. Wäre ich ein heterosexueller Mann, hätte ich nichts zahlen müssen. Der Sachverhalt ist unredlich, nicht dass ich ihn offen ausspreche.
Zuletzt bearbeitet von Raphael am 20.04.2004, 20:57, insgesamt einmal bearbeitet |
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#117466) Verfasst am: 20.04.2004, 20:55 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Nein. Einziger Unterschied ist die Tatsache, dass die Partnerschaft des einen Paares anerkannt ist und des anderen nicht. Das ist die Diskriminierung. |
Dazu muss ich dann noch anmerken, dass jede Bevorzugung eine Diskriminierung ist, nämlich bezüglich der Kriterien, nach denen die Bevorzugung bestimmt wird.
@Raphael:
Die Gesellschaft hat sich dazu entschlossen Blutsverwandte, bzw. Paare unterschiedlichen Geschlechts mit Taufschein zu begünstigen. Warum forderst du nicht ganz einfach offen und ehrlich ebenfalls in diesen Kreis aufgenommen zu werden, statt per subjektiver Wahrnehmung hier eine hinterhältige Diskriminierung nach sexueller Ausrichtung hinein zu interpretieren?
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117471) Verfasst am: 20.04.2004, 21:12 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Nein. Einziger Unterschied ist die Tatsache, dass die Partnerschaft des einen Paares anerkannt ist und des anderen nicht. Das ist die Diskriminierung. |
Dazu muss ich dann noch anmerken, dass jede Bevorzugung eine Diskriminierung ist, nämlich bezüglich der Kriterien, nach denen die Bevorzugung bestimmt wird.
@Raphael:
Die Gesellschaft hat sich dazu entschlossen Blutsverwandte, bzw. Paare unterschiedlichen Geschlechts mit Taufschein zu begünstigen. Warum forderst du nicht ganz einfach offen und ehrlich ebenfalls in diesen Kreis aufgenommen zu werden, statt per subjektiver Wahrnehmung hier eine hinterhältige Diskriminierung nach sexueller Ausrichtung hinein zu interpretieren? |
Das ist Wortklauberei, Sokrateer. Ob bei exakt gleichem Sachverhalt die einen begünstigt oder die anderen benachteiligt werden, kommt auf den Standpunkt des Betroffenen an. Da ich nun mal zu den Benachteiligten gehöre, sehe ich die Sache halt aus dieser Perspektive. Neutral gesprochen haben wir eine Ungleichbehandlung gleicher Angelegenheiten. Die Ausnahme von Ehepaaren von der Grunderwerbsteuer stelle ich ja nicht zur Debatte, denn die halte ich für in Ordnung (es handelt sich nicht um ein Rechtsgeschäft mit Dritten, sondern um ein solches "in sich", das lediglich eine Vermögensumschichtung innerhalb der Ehe zur Folge hat). Ich wende mich aber dagegen, zwei völlig gleiche Sachverhalte grundlegend unterschiedlich zu behandeln, und zwar abhängig davon, wer mit dem ins Bett geht. Die Sexualität zum Kriterium der Besteuerung zu machen, ist schlicht absurd.
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#117486) Verfasst am: 20.04.2004, 21:59 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich wende mich aber dagegen, zwei völlig gleiche Sachverhalte grundlegend unterschiedlich zu behandeln, und zwar abhängig davon, wer mit dem ins Bett geht. Die Sexualität zum Kriterium der Besteuerung zu machen, ist schlicht absurd. |
Der letzte Satz hat einen netten Spin. Der Steuervertreter muss natürlich nicht die Sexualität der Partner feststellen, sondern nur deren Geschlecht.
Ansonsten stellt sich die Frage nach der Gleichheit. Warum sind die Sachverhalte gleich? Zumindestens einen Unterschied gibt es doch. Deiner Meinung nach tut das Geschlecht der Partner nichts zur Sache. Ein Moslem hingegen würde das strikt ablehnen, da laut Allah es eben nicht gleich und sogar eine furchtbare Sünde ist. Der Moslem hingegen würde argumentieren, dass die Einschränkung auf eine Frau absurd wäre. Für ihn ändert die Zahl der Frauen nichts. Die Zahl der Männer würde schon etwas ändern, da der Mann das Oberhaupt sein muss. Letzteres wäre übrigens ein weiterer Grund aus seiner Sicht gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Der Moslem jedenfalls würde meinen es würde nach Religion diskriminiert, nicht nach Sexualität.
Aber du siehst halt nur eine Diskriminierung bzgl. Sexualität, weil dich das interessiert.
Zitat: |
3.
Diskriminierung erfolgt nicht einfach so ohne Grund. Dass die Lebenspartnerschaft zwar fast gleiche Pflichten wie die Ehe, aber nur sehr viel weniger Rechte als die Ehe vermittelt, liegt an der negativen Einstellung gewisser Parteien (und Kirchen) zu homosexuellen Menschen. |
Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf. Die KK war es, die die heterosexuelle Ehe überhaupt zur Angelegenheit des (damals quasi-theokratischen) Staates machte. Sie und die mit ihr assoziierten Parteien bzw. Gruppen wollten die vom Christentum vorgesehene Lebensweise auf verschiedenste Weisen fördern. Diskriminiert wurde folglich alles, was unchristlich ist, also Polygamie, Single-Dasein, kurzfristige Partnerschaften, WGs und eben auch Homosexualität.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117511) Verfasst am: 20.04.2004, 22:30 Titel: |
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Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | Ich wende mich aber dagegen, zwei völlig gleiche Sachverhalte grundlegend unterschiedlich zu behandeln, und zwar abhängig davon, wer mit dem ins Bett geht. Die Sexualität zum Kriterium der Besteuerung zu machen, ist schlicht absurd. |
Der letzte Satz hat einen netten Spin. Der Steuervertreter muss natürlich nicht die Sexualität der Partner feststellen, sondern nur deren Geschlecht. |
Natürlich ist aus dem Geschlecht bzw. aus dem Personenstand auf die sexuelle Identität eindeutig zu schließen.
Zitat: | Ansonsten stellt sich die Frage nach der Gleichheit. Warum sind die Sachverhalte gleich? Zumindestens einen Unterschied gibt es doch. Deiner Meinung nach tut das Geschlecht der Partner nichts zur Sache. Ein Moslem hingegen würde das strikt ablehnen, da laut Allah es eben nicht gleich und sogar eine furchtbare Sünde ist. Der Moslem hingegen würde argumentieren, dass die Einschränkung auf eine Frau absurd wäre. Für ihn ändert die Zahl der Frauen nichts. Die Zahl der Männer würde schon etwas ändern, da der Mann das Oberhaupt sein muss. Letzteres wäre übrigens ein weiterer Grund aus seiner Sicht gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Der Moslem jedenfalls würde meinen es würde nach Religion diskriminiert, nicht nach Sexualität.
Aber du siehst halt nur eine Diskriminierung bzgl. Sexualität, weil dich das interessiert. |
Nein, ich sehe es so nicht aus Interesse, sondern aus persönlicher Betroffenheit. Im Übrigen hinkt der Vergleich mit dem polygamen Moslem. Polygamie verstößt gegen die Verfassung. Die Lebenspartnerschaft nicht.
Zitat: |
3.
Diskriminierung erfolgt nicht einfach so ohne Grund. Dass die Lebenspartnerschaft zwar fast gleiche Pflichten wie die Ehe, aber nur sehr viel weniger Rechte als die Ehe vermittelt, liegt an der negativen Einstellung gewisser Parteien (und Kirchen) zu homosexuellen Menschen. |
Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf. Die KK war es, die die heterosexuelle Ehe überhaupt zur Angelegenheit des (damals quasi-theokratischen) Staates machte. Sie und die mit ihr assoziierten Parteien bzw. Gruppen wollten die vom Christentum vorgesehene Lebensweise auf verschiedenste Weisen fördern. Diskriminiert wurde folglich alles, was unchristlich ist, also Polygamie, Single-Dasein, kurzfristige Partnerschaften, WGs und eben auch Homosexualität.[/quote]
Passt alles nicht. Vergleichbar mit der auf Dauer angelegten Ehe im Sinne des BGB ist nur die Lebenspartnerschaft, nicht die Polygamie, nicht das Single-Leben, nicht WGs. Mein Thema ist die Ungleichbehandlung von Zweierbeziehungen, die sich nur durchs Geschlecht der Beteiligten unterscheiden. Ich bitte Dich, von diesem Thema nicht abzulenken.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#117583) Verfasst am: 21.04.2004, 08:08 Titel: |
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Energieverschwendung, dazu noch irgendwas zu sagen.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#117622) Verfasst am: 21.04.2004, 11:05 Titel: |
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@ Heike N.
Ich hoffe, Du kriegst irgendwann auch mal ordentlich was übern Deckel von unserem "freiheitlichen" Staat, damit Du verstehst, was es heißt, an allen Ecken und Enden einer Sonderbehandlung unterzogen zu werden. Vielleicht wirst Du dann merken, dass der Kampf dagegen mehr Energie kostet, als Du hier je verschwenden kannst.
Schluss der Debatte
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