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Unfähige und furchtbare Juristen
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2190142) Verfasst am: 23.09.2019, 08:15    Titel: Re: Unfähige und furchtbare Juristen Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Es gibt drei Gründe, warum man Jurist wird:

1. man ist von einem großen Berufsethos geleitet, der Beruf des Juristen ist ein Beruf, eine Profession.
2. Leute, von denen z.B. in der Familie erwartet wird, dass der Sprößling in die Fußstapfen der Eltern tritt.
3. Leute, wegen des öffentlichen Ansehens und des vermeintlich hohen Einkommens Juristen werden.


4. Man ist ein manipulativer Charakter und sieht in der Juristerei eine gute Möglichkeit, an den Strippen der Gesellschaft zu ziehen.
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Mia More
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Anmeldungsdatum: 08.08.2019
Beiträge: 116

Beitrag(#2190145) Verfasst am: 23.09.2019, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
Der Sachzusammenhang ergibt sich aus dem zweiten Satz, wie es dort nachzulesen ist. Der ominöse zweite Satz rechtfertigt anscheinend das Stück Scheiße, weil er sich wohl mit der Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern befasst.

astarte hat folgendes geschrieben:
Und ich kann mir auch keine Sache vorstellen, die einen Zusammenhang mit der fäkalen herabwürdigenden Bezeichnung "Stück Scheiße" oder "Drecksau" haben könnte.


Ich kann mir schon einen Zusammenhang vorstellen. Stell dir vor du wurdest Anfang der achziger durch ein pädophilies Arschloch missbraucht und leidest seitdem unter den traumatischen Folgen dieses Vorfalls. Und plötzlich hast du die Möglichkeit einer Politikerin die sich damals affirmativ zum Thema Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern äußerte, die (auch überspitzte) Meinung zu geigen. Sollte das in so einem Fall juristisch sanktioniert werden?


Also ich bin der Meinung, dass die Beleidigungen in einem solchen Fall
nicht juristisch sanktioniert werden sollten und finde das Urteil richtig!

Ich persönlich vermeide fäkale Beleidigungen zwar immer, muss aber gestehen, dass selbst mir eine solche Äußerung hätte rausrutschen können, wenn es um eine Person geht, die sich derartig über "gewaltfreien Geschlechtsverkehr" mit Kindern äußert. Denn gewaltfreier Geschlechtsverkehr mit Kindern bedeutet, dass sie missbraucht werden/wurden und das ist ja wohl nicht weniger schlimm, als Geschlechtsverkehr, der mit Gewalt erzwungen wird.

Niemand hat das Recht, Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen zu erzwingen! Weder mit physischer Gewalt, noch durch Missbrauch! Und wenn es bei solchen verabscheuenswürdigen Taten auch noch um Kinder geht, kann man eine Person, die sich in irgendeiner Weise "wohlwollend" über eine solche Tat äußert, und zwar unabhängig davon, wie lange das her ist, gar nicht schlimm genug beschimpfen!!
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#2190154) Verfasst am: 23.09.2019, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. Geschockt
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21789

Beitrag(#2190158) Verfasst am: 23.09.2019, 13:01    Titel: Re: Unfähige und furchtbare Juristen Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Es gibt drei Gründe, warum man Jurist wird:

1. man ist von einem großen Berufsethos geleitet, der Beruf des Juristen ist ein Beruf, eine Profession.
2. Leute, von denen z.B. in der Familie erwartet wird, dass der Sprößling in die Fußstapfen der Eltern tritt.
3. Leute, wegen des öffentlichen Ansehens und des vermeintlich hohen Einkommens Juristen werden.


4. Man ist ein manipulativer Charakter und sieht in der Juristerei eine gute Möglichkeit, an den Strippen der Gesellschaft zu ziehen.

Stimmt, aber 4. kann man auch freundlicher formulieren ("Man möchte etwas bewirken"). Wenn das mit einem guten Berufsethos einhergeht, ist das ja nicht per se schlimm (genau wie 2. und 3.).

Für bestimmte Positionen in der Gesellschaft sind nun mal gewisse Persönlichkeitsstrukturen nützlich, die als alleinige Motivation oder zu stark ausgeprägt höchst problematisch sind, in gemäßigter Form und gepaart mit einem angemssenen Verständnis der Aufgabe aber schlicht zur Eignung beitragen.

Eine gewisse narzisstische Ader ist zB für Politiker einfach nützlich und nicht per se falsch, genauso wie eine Neigung zum Ordentlichen für Bibliothekare.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21789

Beitrag(#2190159) Verfasst am: 23.09.2019, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mia More hat folgendes geschrieben:
[...]

Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21789

Beitrag(#2190160) Verfasst am: 23.09.2019, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. Geschockt

Diese Diskussion ist hier meines Wissens nicht erwünscht.
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Wilson
zwischen gaga und dada



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 20175
Wohnort: Swift Tuttle

Beitrag(#2190161) Verfasst am: 23.09.2019, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. Geschockt

Diese Diskussion ist hier meines Wissens nicht erwünscht.


wie ist es nun eigentlich mit assange?
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"als ob"
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21789

Beitrag(#2190166) Verfasst am: 23.09.2019, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. Geschockt

Diese Diskussion ist hier meines Wissens nicht erwünscht.


wie ist es nun eigentlich mit assange?


Hä?
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Wilson
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 20175
Wohnort: Swift Tuttle

Beitrag(#2190167) Verfasst am: 23.09.2019, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. Geschockt

Diese Diskussion ist hier meines Wissens nicht erwünscht.


wie ist es nun eigentlich mit assange?


Hä?


Deine Meinung zum casus assange bitte. Skeptiker hatte an anderer Stelle gefragt und ich selbst haette auch gerne deine Meinung bitte.
Danke.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21789

Beitrag(#2190168) Verfasst am: 23.09.2019, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. Geschockt

Diese Diskussion ist hier meines Wissens nicht erwünscht.


wie ist es nun eigentlich mit assange?


Hä?


Deine Meinung zum casus assange bitte. Skeptiker hatte an anderer Stelle gefragt und ich selbst haette auch gerne deine Meinung bitte.
Danke.


Ah. Ich erinnere mich. Ich dachte, ich hätte an dieser anderen Stelle hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich meine Meinung äußere, wenn ich dazu Lust habe, und nicht auf den Pfiff irgendwelcher Leute, die meinen, ich müsste über ihre Stöckchen springen.

Du glaubst jetzt ernsthaft, das würde sich ändern, wenn du es in einen völlig anderen Thread zerrst und damit die inhaltliche Diskussion dort störst? Geh scheißen.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2190169) Verfasst am: 23.09.2019, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. :shock:

Diese Diskussion ist hier meines Wissens nicht erwünscht.


wie ist es nun eigentlich mit assange?


Hä?


Deine Meinung zum casus assange bitte. Skeptiker hatte an anderer Stelle gefragt und ich selbst haette auch gerne deine Meinung bitte.
Danke.



Zitat:
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Wilson
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 20175
Wohnort: Swift Tuttle

Beitrag(#2190184) Verfasst am: 23.09.2019, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. Geschockt

Diese Diskussion ist hier meines Wissens nicht erwünscht.


wie ist es nun eigentlich mit assange?


Hä?


Deine Meinung zum casus assange bitte. Skeptiker hatte an anderer Stelle gefragt und ich selbst haette auch gerne deine Meinung bitte.
Danke.



Zitat:
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Mia More
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Anmeldungsdatum: 08.08.2019
Beiträge: 116

Beitrag(#2190186) Verfasst am: 23.09.2019, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
[...]

Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft.


Da irrst du dich!

Eine Beleidigung kann sehr unterschiedlich ausgelegt werden und wird grundsätzlich individuell bewertet und/oder bestraft. So kann ein Richter bei wechselseitigen Beleidigungen beide Beleidigenden oder keinen der beiden bestrafen. Zudem ist es auch ein großer Unterschied, wer durch bestimmte Worte beleidigt wird, denn was man "Normalbürgern" durchaus an den Kopf werfen darf, ist bei gewissen Personen nicht mehr durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Diesbezüglich wurde ja sogar vor Kurzem ein eigenes Gesetz verabschiedet, durch das bestimmte Berufsgruppen vor solchen Beleidigungen geschützt werden sollen.

Der wichtigste Aspekt bei der Frage nach dem Gewicht und der Strafbarkeit der jeweiligen Beleidigung ist also immer der gesamte Zusammenhang und in diesem besonderen Fall, um den es hier im Thread geht, sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden.

Natürlich bin ich empört über eine solche Aussage, wie die von der besagten Person, aber auch ein sachlich denkender Richter, wird dies den Gesetzen entsprechend ähnlich bewerten (müssen), selbst wenn er persönlich nicht empört ist …

…wie man an diesem Urteil ja klar erkennen kann.

Und das ist auch wirklich gut so, denn das
Wohl der Kinder hat immer den Vorrang!!
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Mia More
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Anmeldungsdatum: 08.08.2019
Beiträge: 116

Beitrag(#2190188) Verfasst am: 23.09.2019, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. Geschockt

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wie ist es nun eigentlich mit assange?


Hä?


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2.4 (c) auch.

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Danke @ tillich & zeilig!!

Ich habe eben schon geschluckt, als ich diesen Kommentar von Ahriman las
und mir nur gedacht, dass darauf ja wohl hoffentlich niemand eingehen wird.
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Grey
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Anmeldungsdatum: 07.03.2018
Beiträge: 2280

Beitrag(#2190189) Verfasst am: 23.09.2019, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wilson hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. Geschockt

Diese Diskussion ist hier meines Wissens nicht erwünscht.


wie ist es nun eigentlich mit assange?


Hä?


Deine Meinung zum casus assange bitte. Skeptiker hatte an anderer Stelle gefragt und ich selbst haette auch gerne deine Meinung bitte.
Danke.



Zitat:
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2.4 (c) auch.

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?


Was verstehst du denn nicht? Trösten
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21789

Beitrag(#2190199) Verfasst am: 23.09.2019, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mia More hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
[...]

Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft.


Da irrst du dich!

[...], sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden.


1. Die Aussage "Das ist sehr verwerflich" ist doch eine Wertung der Empörung. Ich irre mich also nicht, sondern sage in anderen Worten genau dasselbe wie du.

2. Deine Meinung entspricht nicht der üblichen juristischen Abwägung (wie sie auch das urteilende Gericht wiedergegeben, nur dann sehr ungewöhnlich ausgelegt hat) zwischen Schutz der persönlichen Ehre und Meinungsfreiheit: Eine - unter bestimmten Umständen - auch extrem heftige Kritik, die man als Beleidigung verstehen könnte, kann dann noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sie noch einen sachlichen Bezug hat. Bei der Abwägung geht es also nicht darum, was wie schwer wiegt (wie du behauptest), sondern darum, ob es einen inhaltlichen Bezug gibt.

Das Gericht war nun der Meinung, der sachliche Bezug sei dadurch gegeben, dass die Beleidigungen sich auf eine Äußerung der Beleidigten beziehen (bzw. eigentlich auf eine verfälscht, mindestens negativ interpretiert wiedergegebene Äußerung), über die die Beleidiger sehr empört seien, und das sei der notwendige sachliche Bezug.

Das halte ich (mit den meisten Kommentaren, auch von Juristen, die ich las) aber für absurd. Ein bestimmter Grad der Empörung ist ja gerade kein sachlicher Bezug zwischen dem Inhalt der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Du kannst ja gerne aufzeigen, worin dieser inhaltliche Bezug bestehen soll.
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dissenter
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2190228) Verfasst am: 23.09.2019, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
[...]

Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft.


Da irrst du dich!

[...], sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden.


1. Die Aussage "Das ist sehr verwerflich" ist doch eine Wertung der Empörung. Ich irre mich also nicht, sondern sage in anderen Worten genau dasselbe wie du.

2. Deine Meinung entspricht nicht der üblichen juristischen Abwägung (wie sie auch das urteilende Gericht wiedergegeben, nur dann sehr ungewöhnlich ausgelegt hat) zwischen Schutz der persönlichen Ehre und Meinungsfreiheit: Eine - unter bestimmten Umständen - auch extrem heftige Kritik, die man als Beleidigung verstehen könnte, kann dann noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sie noch einen sachlichen Bezug hat. Bei der Abwägung geht es also nicht darum, was wie schwer wiegt (wie du behauptest), sondern darum, ob es einen inhaltlichen Bezug gibt.

Das Gericht war nun der Meinung, der sachliche Bezug sei dadurch gegeben, dass die Beleidigungen sich auf eine Äußerung der Beleidigten beziehen (bzw. eigentlich auf eine verfälscht, mindestens negativ interpretiert wiedergegebene Äußerung), über die die Beleidiger sehr empört seien, und das sei der notwendige sachliche Bezug.

Das halte ich (mit den meisten Kommentaren, auch von Juristen, die ich las) aber für absurd. Ein bestimmter Grad der Empörung ist ja gerade kein sachlicher Bezug zwischen dem Inhalt der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Du kannst ja gerne aufzeigen, worin dieser inhaltliche Bezug bestehen soll.


Ohne den genauen Wortlaut der 22, offensichtlich im Zusammenhang, geäußerten, vermeintlichen Beleidigungen wird das wohl schwierig werden... Leider werden in sämtlichen Medien nur die unsäglichen Worte, ohne Vor- und Nachsatz zitiert.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46338
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2190235) Verfasst am: 23.09.2019, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
[...]

Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft.


Da irrst du dich!

[...], sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden.


1. Die Aussage "Das ist sehr verwerflich" ist doch eine Wertung der Empörung. Ich irre mich also nicht, sondern sage in anderen Worten genau dasselbe wie du.

2. Deine Meinung entspricht nicht der üblichen juristischen Abwägung (wie sie auch das urteilende Gericht wiedergegeben, nur dann sehr ungewöhnlich ausgelegt hat) zwischen Schutz der persönlichen Ehre und Meinungsfreiheit: Eine - unter bestimmten Umständen - auch extrem heftige Kritik, die man als Beleidigung verstehen könnte, kann dann noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sie noch einen sachlichen Bezug hat. Bei der Abwägung geht es also nicht darum, was wie schwer wiegt (wie du behauptest), sondern darum, ob es einen inhaltlichen Bezug gibt.

Das Gericht war nun der Meinung, der sachliche Bezug sei dadurch gegeben, dass die Beleidigungen sich auf eine Äußerung der Beleidigten beziehen (bzw. eigentlich auf eine verfälscht, mindestens negativ interpretiert wiedergegebene Äußerung), über die die Beleidiger sehr empört seien, und das sei der notwendige sachliche Bezug.

Das halte ich (mit den meisten Kommentaren, auch von Juristen, die ich las) aber für absurd. Ein bestimmter Grad der Empörung ist ja gerade kein sachlicher Bezug zwischen dem Inhalt der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Du kannst ja gerne aufzeigen, worin dieser inhaltliche Bezug bestehen soll.


Ohne den genauen Wortlaut der 22, offensichtlich im Zusammenhang, geäußerten, vermeintlichen Beleidigungen wird das wohl schwierig werden... Leider werden in sämtlichen Medien nur die unsäglichen Worte, ohne Vor- und Nachsatz zitiert.


Soviel Blabla.

Wieviel Verbrechen, Untaten oder Vergehen sollte jemand auf dem Kerbholz haben, um ihn ungestraft nach Herzenslust beleidigen zu dürfen?
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2190237) Verfasst am: 23.09.2019, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal zum Kontrast hier eingestreut:

Zitat:
....Steffen Königer ist einer der zehn Abgeordneten der rechtspopulistischen AfD im brandenburgischen Landtag. Am Dienstag hatte der 42-Jährige einen besonderen Termin: Als Opfer einer Straftat sagte er im Potsdamer Amtsgericht aus.

Es ging um einen Vorfall am 13. September vor einem Jahr, mitten im Landtagswahlkampf. Zusammen mit den Potsdamer AfD-Funktionären Thomas Jung und Stephanie Kaduk verteilte Königer vor der Rewe-Kaufhalle am Schlaatz Handzettel für die Partei. Dann kam Martin M. – und sagte laut Anklage Sätze wie „Ihr Scheiß Nazis könnt Euch verpissen!“ und „Mit solchen Faschisten rede ich nicht!“......



...Die Verhandlung war nach knapp 45 Minuten beendet. Richterin Doris Grützmann verurteilte M. wegen Beleidigung und verhängte eine Strafe von 20 Tagessätzen á 40 Euro. Damit folgte sie dem Antrag der Staatsanwältin, die betonte, so wie M. könne man seine politischen Ansichten nicht vertreten. Auch Grützmann sagte: „Das geht so nicht.“ M. nahm das Urteil hin und verließ den Gerichtssaal mit einem Gruß an die Richterin: „Dankeschön. Einen schönen Tag noch.“ Sie gab zurück: „Ich wünsche alles Gute.“ Zeuge Königer war da schon längst wieder unterwegs....



https://www.pnn.de/potsdam/prozess-am-amtsgericht-potsdam-nazi-beleidigung-mit-nachspiel/21511600.html


Also mal ganz im Ernst, "Sachbezogener" als das, was hier freigesprochen wurde, ist diese "Nazi-Beleidigung" allemal.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2190239) Verfasst am: 23.09.2019, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mia More hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
[...]

Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft.


Da irrst du dich!

Eine Beleidigung kann sehr unterschiedlich ausgelegt werden und wird grundsätzlich individuell bewertet und/oder bestraft. So kann ein Richter bei wechselseitigen Beleidigungen beide Beleidigenden oder keinen der beiden bestrafen. Zudem ist es auch ein großer Unterschied, wer durch bestimmte Worte beleidigt wird, denn was man "Normalbürgern" durchaus an den Kopf werfen darf, ist bei gewissen Personen nicht mehr durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Diesbezüglich wurde ja sogar vor Kurzem ein eigenes Gesetz verabschiedet, durch das bestimmte Berufsgruppen vor solchen Beleidigungen geschützt werden sollen.

Der wichtigste Aspekt bei der Frage nach dem Gewicht und der Strafbarkeit der jeweiligen Beleidigung ist also immer der gesamte Zusammenhang und in diesem besonderen Fall, um den es hier im Thread geht, sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden.

Natürlich bin ich empört über eine solche Aussage, wie die von der besagten Person, aber auch ein sachlich denkender Richter, wird dies den Gesetzen entsprechend ähnlich bewerten (müssen), selbst wenn er persönlich nicht empört ist …

…wie man an diesem Urteil ja klar erkennen kann.

Und das ist auch wirklich gut so, denn das
Wohl der Kinder hat immer den Vorrang!!


Pillepalle
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2190247) Verfasst am: 23.09.2019, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Anstatt sich über die Freiheit in diesem Land zu freuen, auch mal Kritik überspitzt äußern zu dürfen, schreit der Großteil hier nach Regeln und Repressionen um diese Freiheit einzudämmen. Ist die persönliche Befindlichkeit, der Schutz vor jeglicher Schmähung und Verwünschung im aktuellen Zeitgeist tatsächlich mehr wert, als die Freiheit der Rede? Leben wir in einer Zeit der gekränkten Seelchen, die allzeit bereit sind, sich auf den Schlips getreten zu fühlen? Wie sollen denn überhaupt in einer Atmosphäre der Angst vor Anzeigen wegen Beleidigung, Tatsachen ausgesprochen werden? Wie nenne ich den Dummkopf oder Rassist, der tatsächlich einer ist?

Es geht eben nicht immer nur um das Ehrgefühl des Einzelnen, sondern auch um das gesellschaftliche Klima. Gerade in politische Auseinandersetzung sollte der Bürger ohne Furcht vor Repression seine Meinung sagen können. Auch wenn diese nicht gerade elaboriert oder wenig vernünftig und fäkal ist. Genau deswegen haben Politiker auch einen Malus als „public figure“ und müssen, wie in einigen Urteilsbegründungen formuliert, auch sehr überspitzte Kritik hinnehmen. Was natürlich nicht heißen soll, dass ich für die Abschaffung des Straftatbestandes der Beleidigung wäre. Insbesondere dann nicht, wenn diese unbegründet ist und ausschließlich dazu dient, eine Person herabzusetzen.

Sicher ist es aber auch eine Frage der eigenen Natur. Ich lasse mich zwar auch nicht gern einen Idioten nennen und möglicherweise hängt mir das auch mal paar Stunden nach. Dafür genieße ich aber die immerwährende Freiheit auch den anderen in einer emotionalen Debatte einen Dummschwätzer nennen zu dürfen, mit nachgeschobenen Sachbezug versteht sich zwinkern, umso mehr.
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Nur die wenigsten Menschen schweigen, nachdem sie alles gesagt haben.
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Alchemist
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2190249) Verfasst am: 23.09.2019, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
Anstatt sich über die Freiheit in diesem Land zu freuen, auch mal Kritik überspitzt äußern zu dürfen, schreit der Großteil hier nach Regeln und Repressionen um diese Freiheit einzudämmen.


Ja klar, „überspitzte Kritik“. Argh

„drecksfotze“ und Vergewaltigungsphantasien sind Kritik Pillepalle
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schtonk
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Beiträge: 12078

Beitrag(#2190252) Verfasst am: 23.09.2019, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
Anstatt sich über die Freiheit in diesem Land zu freuen, auch mal Kritik überspitzt äußern zu dürfen, schreit der Großteil hier nach Regeln und Repressionen um diese Freiheit einzudämmen. (...)

"Drecks Votze" ist deiner Meinung nach also Kritik überspitzt, ja?



dissenter hat folgendes geschrieben:
(...) sollte der Bürger ohne Furcht vor Repression seine Meinung sagen können. Auch wenn diese nicht gerade elaboriert oder wenig vernünftig und fäkal ist. (...)

Ah ja. Zu "Drecks Votze" dürfen sich dann auch "Schwanzlutscher", "Wichser", "Hure" etc gesellen. Das befriedigt Leute wie dich emotional sehr, das kann ich gut verstehen noc

dissenter hat folgendes geschrieben:
(...)Was natürlich nicht heißen soll, dass ich für die Abschaffung des Straftatbestandes der Beleidigung wäre. Insbesondere dann nicht, wenn diese unbegründet ist und ausschließlich dazu dient, eine Person herabzusetzen. (...)

Hoppla!! Doppelte Rolle rückwärts. Ich ernenne dich hiermit zum Scheinheiligen Lachen

dissenter hat folgendes geschrieben:
Sicher ist es aber auch eine Frage der eigenen Natur. (...)

Jetzt spricht auch noch der Stammtisch-Biologe. Meine Fresse, muss Dummheit weh tun... Das sage ich jetzt
dissenter hat folgendes geschrieben:
(...) ohne Furcht vor Repression(...)
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 21789

Beitrag(#2190267) Verfasst am: 24.09.2019, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
Ist die persönliche Befindlichkeit, der Schutz vor jeglicher Schmähung und Verwünschung im aktuellen Zeitgeist tatsächlich mehr wert, als die Freiheit der Rede?

Es geht nicht um beliebige persönliche Befindlichkeit, auch nicht um den Schutz vor jeglicher Schmähung, sondern um den Schutz vor der bloßen Beleidigung, die nur herabsetzt ohne Sachbezug zu haben. Könntest du durch diesen Thread eigentlich auch wissen.

dissenter hat folgendes geschrieben:
Leben wir in einer Zeit der gekränkten Seelchen, die allzeit bereit sind, sich auf den Schlips getreten zu fühlen?

Die Herabsetzung als "gekränkte Seelchen" könntest du dir eigentlich sparen, da man m.E. wahrhaftig nicht besonders empfindsam sein muss, um die hier in Rede stehenden Aussagen als nicht statthaft anzusehen. Aber keine Sorge: Da es um die Abwägung von Meinungsfreiheit einerseits, Kränkung andererseits geht, hat "gekränkte Seelchen" einen inhaltlichen Bezug zur Diskussion und wäre daher m.E. als Meinungsäußerung statthaft, auch wenn es an eine sich möglicherweise beleidigt fühlende konkrete Person gerichtet wäre.

dissenter hat folgendes geschrieben:
Wie sollen denn überhaupt in einer Atmosphäre der Angst vor Anzeigen wegen Beleidigung, Tatsachen ausgesprochen werden? Wie nenne ich den Dummkopf oder Rassist, der tatsächlich einer ist?

Ganz einfach: Man macht keine Aussagen, die ausschließlich herabsetzend sind, sondern die einen inhaltichen Bezug zum Streitthema haben. Insofern kannst du einen Rassisten einen Rassisten und einen Dummkopf einen Dummkopf nennen, wenn man inhaltlih erkennen kann, worauf sich das bezieht.

Sollte doch eigentlich ganz einfah sein.

dissenter hat folgendes geschrieben:
Gerade in politische Auseinandersetzung sollte der Bürger ohne Furcht vor Repression seine Meinung sagen können. Auch wenn diese nicht gerade elaboriert oder wenig vernünftig und fäkal ist.

Kann er ja auch. Muss gar nicht besonders elaboriert sein. Nur eben keine reine Beleidigung.

dissenter hat folgendes geschrieben:
Genau deswegen haben Politiker auch einen Malus als „public figure“ und müssen, wie in einigen Urteilsbegründungen formuliert, auch sehr überspitzte Kritik hinnehmen.

"Überspitzt" ja; "überspitzt" setzt aber voraus, dass die Aussage irgendwo noch in der tatsächlichen Kritik wurzelt und eben nicht nur herabsetzend ist.

dissenter hat folgendes geschrieben:
Was natürlich nicht heißen soll, dass ich für die Abschaffung des Straftatbestandes der Beleidigung wäre. Insbesondere dann nicht, wenn diese unbegründet ist und ausschließlich dazu dient, eine Person herabzusetzen.

Und damit bist du urplötzlich an dem Punkt, auf den es ankommt, wieder umgeschwenkt. Denn das ist ja gerade der Punkt, dass eine Beleidigung dann nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, wenn sie nur herabsetzend ist ohne einen inhaltlichen Bezug zu haben. Damit ist alles, was du vorher gesagt hast, einfach am Thema vorbei.

------------------------------------

Du hattest ja oben schon einmal beklagt:
dissenter hat folgendes geschrieben:
Ohne den genauen Wortlaut der 22, offensichtlich im Zusammenhang, geäußerten, vermeintlichen Beleidigungen wird das wohl schwierig werden... Leider werden in sämtlichen Medien nur die unsäglichen Worte, ohne Vor- und Nachsatz zitiert.

Erstens weiß ich nicht, woher du weißt, dass die Beleidungen "offensichtlich im Zusammenhang" geäußert worden seien. Warum soll es denn nicht möglich sein, dass solche Beleidigungen einfach so, ohne jeden "Vor- und Nachsatz", hingerotzt werden?

Und zweitens: Selbst wenn es solchen Kontext geben sollte - was könnte der denn ändern? Wie könnte denn ein Kontext aussehen, der die Semantik des Wortes "Drecksfotze" so ändert, dass sie auf einmal einen Bezug zu der kritisierten (angeblichen) Äußerung Künasts hat?

Zur Rechtfertigung der beleidigenden Äußerung reicht es ja (nach bisheriger Rechtsprechung, nur dieses Urteil sieht das neuerdings anders) nicht aus, dass man dem Kontext entnehmen kann, warum sie ausgesprochen wird. Sie muss schon selbst einen inhaltlichen Bezug zur kritisierten Sache haben. Einen solchen Bezug kann ich mir bei den diskutierten Beleidigungen nicht vorstellen.
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swifty
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Beiträge: 5000

Beitrag(#2190272) Verfasst am: 24.09.2019, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Komisch, dass Skeptiker immer dann zur Stelle ist, wenn die Meinungsfreiheit gerade mal zum Durchbruch kommt. Als ich damals meine Demokratie der mündigen Bürger vorgestellt habe, hat er sie ja auch gleich als faschistisch niedergebügelt, obwohl es freiestes Denken war. So auch hier: Kaum stärkt ein Richter mal die Meinungsfreiheit, wird er von den Linksfaschisten gleich als unfähig und 'furchtbar' niedergebügelt. Interessant. Offensichtlich hat die radikale Linke kein Interesse daran, dass die Leute frei denken und sprechen können. Warum nur? Am Kopf kratzen
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Kramer
postvisuell



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Beitrag(#2190289) Verfasst am: 24.09.2019, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Willst Du das wirklich? Du wärst doch einer der ersten, die wegen Unmündigkeit aussortiert werden.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21789

Beitrag(#2190313) Verfasst am: 24.09.2019, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wer meint, dass es sich beim Verbot solcher Beleidigungen um eine wesentliche Einschränkung der Meinungsfreiheit handelt, die einen tatsächlich daran hindert, seine Meinung zu sagen, muss ja umgekehrt meinen, dass solche Beleidigungen für den Ausdruck der eigenen Meinung unter bestimmten Umständen notwendig sind.

Wer das wirklich meint - und ich unterstelle das niemandem hier, so bösartig möchte keine Äußerung in diesem Thread interpretieren -, der hat m.M.n. ein ernsthaftes psychosoziales Problem.

---------------------------------

Wer dagegen nur meint, dass dass Verbot solcher Beleidigungen einen daran hindern würde, seine Meinung auf eine bestimmte, nämlich auf möglichst große Herabsetzung der anderen Person zielende Weise zu äußern, der sei gefragt: Ja und? Was ist so schlimm daran, das nicht tun zu dürfen?
Warum soll man diesen Wunsch nicht gegen den Schutz der anderen Person abwägen dürfen?
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2190315) Verfasst am: 24.09.2019, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
[...]

Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft.


Da irrst du dich!

[...], sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden.


1. Die Aussage "Das ist sehr verwerflich" ist doch eine Wertung der Empörung. Ich irre mich also nicht, sondern sage in anderen Worten genau dasselbe wie du.

2. Deine Meinung entspricht nicht der üblichen juristischen Abwägung (wie sie auch das urteilende Gericht wiedergegeben, nur dann sehr ungewöhnlich ausgelegt hat) zwischen Schutz der persönlichen Ehre und Meinungsfreiheit: Eine - unter bestimmten Umständen - auch extrem heftige Kritik, die man als Beleidigung verstehen könnte, kann dann noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sie noch einen sachlichen Bezug hat. Bei der Abwägung geht es also nicht darum, was wie schwer wiegt (wie du behauptest), sondern darum, ob es einen inhaltlichen Bezug gibt.

Das Gericht war nun der Meinung, der sachliche Bezug sei dadurch gegeben, dass die Beleidigungen sich auf eine Äußerung der Beleidigten beziehen (bzw. eigentlich auf eine verfälscht, mindestens negativ interpretiert wiedergegebene Äußerung), über die die Beleidiger sehr empört seien, und das sei der notwendige sachliche Bezug.

Das halte ich (mit den meisten Kommentaren, auch von Juristen, die ich las) aber für absurd. Ein bestimmter Grad der Empörung ist ja gerade kein sachlicher Bezug zwischen dem Inhalt der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Du kannst ja gerne aufzeigen, worin dieser inhaltliche Bezug bestehen soll.


Ohne den genauen Wortlaut der 22, offensichtlich im Zusammenhang, geäußerten, vermeintlichen Beleidigungen wird das wohl schwierig werden... Leider werden in sämtlichen Medien nur die unsäglichen Worte, ohne Vor- und Nachsatz zitiert.


Soviel Blabla.

Wieviel Verbrechen, Untaten oder Vergehen sollte jemand auf dem Kerbholz haben, um ihn ungestraft nach Herzenslust beleidigen zu dürfen?

Schieb.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Wilson
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
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Wohnort: Swift Tuttle

Beitrag(#2190319) Verfasst am: 24.09.2019, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. Geschockt

Diese Diskussion ist hier meines Wissens nicht erwünscht.


wie ist es nun eigentlich mit assange?


Hä?


Deine Meinung zum casus assange bitte. Skeptiker hatte an anderer Stelle gefragt und ich selbst haette auch gerne deine Meinung bitte.
Danke.


Ah. Ich erinnere mich. Ich dachte, ich hätte an dieser anderen Stelle hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich meine Meinung äußere, wenn ich dazu Lust habe, und nicht auf den Pfiff irgendwelcher Leute, die meinen, ich müsste über ihre Stöckchen springen.

Du glaubst jetzt ernsthaft, das würde sich ändern, wenn du es in einen völlig anderen Thread zerrst und damit die inhaltliche Diskussion dort störst? Geh scheißen.


Les ich jetzt erst. Ich hatte dich so ordinär gar nicht in Erinnerung. skeptisch
Und ich hatte ja im entspr.thread bittend nachgefragt.
Und ganz sicher ist bekannt, dass ich mich für den Fall assange schon lange interessiere und dazu ziemlich regelmäßig poste.
Wohlan.
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Grey
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Beiträge: 2280

Beitrag(#2190321) Verfasst am: 24.09.2019, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wilson hat folgendes geschrieben:
Und ganz sicher ist bekannt, dass ich mich für den Fall assange schon lange interessiere und dazu ziemlich regelmäßig poste.


HRQ hatte auch ein Thema, das ihn schon lange interessierte.
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