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Unfähige und furchtbare Juristen
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Wilson
zwischen gaga und dada



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 20113
Wohnort: Swift Tuttle

Beitrag(#2190323) Verfasst am: 24.09.2019, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Grey hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
Und ganz sicher ist bekannt, dass ich mich für den Fall assange schon lange interessiere und dazu ziemlich regelmäßig poste.


HRQ hatte auch ein Thema, das ihn schon lange interessierte.


HRQ??
Ich steh auf dem Schlauch.

Ach, es dämmert mir.
Ich wollte mich eigentlich, was meine penetranz angeht nur legitimieren.
_________________
"als ob"
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Wilson
zwischen gaga und dada



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 20113
Wohnort: Swift Tuttle

Beitrag(#2190324) Verfasst am: 24.09.2019, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wilson hat folgendes geschrieben:
Grey hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
Und ganz sicher ist bekannt, dass ich mich für den Fall assange schon lange interessiere und dazu ziemlich regelmäßig poste.


HRQ hatte auch ein Thema, das ihn schon lange interessierte.


HRQ??
Ich steh auf dem Schlauch.
Ach, es dämmert mir.
Ich wollte mich eigentlich, was meine penetranz angeht nur legitimieren.


War das jener mit dem einschirren?
Und mit dem vergleichsdu mich?
_________________
"als ob"
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Mia More
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Anmeldungsdatum: 08.08.2019
Beiträge: 116

Beitrag(#2190329) Verfasst am: 24.09.2019, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
[...]

Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft.


Da irrst du dich!

[...], sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden.


[...] Ein bestimmter Grad der Empörung ist ja gerade kein sachlicher Bezug zwischen dem Inhalt der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Du kannst ja gerne aufzeigen, worin dieser inhaltliche Bezug bestehen soll.


Nun, um mich kurz zu fassen, formuliere ich es einmal so, dass ich denke, dass die ganzen Leute, die dieser Frau gegenüber derartige Schimpfwörter geäußert haben, sich selbstverständlich auf den Inhalt ihrer Äußerung bezogen haben und nicht etwa auf irgendeinen Tag, an dem sie einkaufen gegangen ist. Der Sachbezug ist also die Tatsache, dass sie sich derartig unkorrekt über einen "gewaltfreien Geschlechtsverkehr" mit Kindern geäußert hat. Denn das bedeutet, dass sie den Missbrauch von Kindern (leicht untertrieben) verharmlost hat und dadurch die Ehre aller Kinder, die missbraucht wurden und/oder werden, zutiefst verletzt hat. Und diese Ehrverletzung wiegt eben m.E. wesentlich schwerer als die beleidigenden Wörter, die man ihr gegenüber geäußert hat.
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#2190331) Verfasst am: 24.09.2019, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Grey hat folgendes geschrieben:
Wilson hat folgendes geschrieben:
Und ganz sicher ist bekannt, dass ich mich für den Fall assange schon lange interessiere und dazu ziemlich regelmäßig poste.


HRQ hatte auch ein Thema, das ihn schon lange interessierte.


Assange ist nun mal ein Querschnittsthema, das anders als besagtes *Einschirren* eigentlich doch für jeden politischen Menschen wichtig sein sollte.

Insofern ist das *Schieb!* von wilson doch nicht mit irgendwelchen krankhaften Zwangsfantasien zu vergleichen.

Hier ist übrigens der Assange-thread:
https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=33413&start=30
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Populismus ist keine Verschwörungstheorie

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swifty
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 5000

Beitrag(#2190345) Verfasst am: 24.09.2019, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Willst Du das wirklich? Du wärst doch einer der ersten, die wegen Unmündigkeit aussortiert werden.

Eure Angst ist ja nicht, dass Leute ausgeschlossen werden. Eure Angst ist, dass Leute sich durchsetzen, die eine von eurer abweichende Meinung haben.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2190346) Verfasst am: 24.09.2019, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

swifty hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Willst Du das wirklich? Du wärst doch einer der ersten, die wegen Unmündigkeit aussortiert werden.

Eure Angst ist ja nicht, dass Leute ausgeschlossen werden. Eure Angst ist, dass Leute sich durchsetzen, die eine von eurer abweichende Meinung haben.


An welche Partei denkst Du denn da?
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swifty
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 5000

Beitrag(#2190348) Verfasst am: 24.09.2019, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Willst Du das wirklich? Du wärst doch einer der ersten, die wegen Unmündigkeit aussortiert werden.

Eure Angst ist ja nicht, dass Leute ausgeschlossen werden. Eure Angst ist, dass Leute sich durchsetzen, die eine von eurer abweichende Meinung haben.


An welche Partei denkst Du denn da?

Ich denke dabei hauptsächlich an den gesunden Menschenverstand. Wenn nur Leute wählen und gewählt werden können, die ein gewisses Mindestinteresse daran haben, dann werden es Menschen schwer haben, deren Konzept auf Verblödung basiert. zwinkern
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2190349) Verfasst am: 24.09.2019, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

swifty hat folgendes geschrieben:
Ich denke dabei hauptsächlich an den gesunden Menschenverstand.


Da wärst Du aber wieder draussen, denn... mal ehrlich... das ist nun nicht gerade Deine Kernkompetenz.
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swifty
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
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Beitrag(#2190352) Verfasst am: 24.09.2019, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Andere Meinung = dumm, blöd, Drecksfotze, Hurensohn... etc.

FGH at its best. Lachen Daumen hoch!
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2190354) Verfasst am: 24.09.2019, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

swifty hat folgendes geschrieben:
Andere Meinung = dumm, blöd, Drecksfotze, Hurensohn... etc.

FGH at its best. Lachen Daumen hoch!


Du bist doch derjenige, der andere von der Teilnahme an demokratischen Entscheidungen ausschliessen will.
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swifty
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
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Beitrag(#2190356) Verfasst am: 24.09.2019, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2190360) Verfasst am: 24.09.2019, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll das jetzt?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2190364) Verfasst am: 24.09.2019, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

swifty hat folgendes geschrieben:
Andere Meinung = dumm, blöd, Drecksfotze, Hurensohn... etc.

FGH at its best. Lachen Daumen hoch!

Willst du das nicht gerade als Ausdruck der Meinungsfreiheit verteidigen?
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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swifty
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 5000

Beitrag(#2190365) Verfasst am: 24.09.2019, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
Andere Meinung = dumm, blöd, Drecksfotze, Hurensohn... etc.

FGH at its best. Lachen Daumen hoch!

Willst du das nicht gerade als Ausdruck der Meinungsfreiheit verteidigen?

ach? Lachen
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2190367) Verfasst am: 24.09.2019, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mia More hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
[...] Ein bestimmter Grad der Empörung ist ja gerade kein sachlicher Bezug zwischen dem Inhalt der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Du kannst ja gerne aufzeigen, worin dieser inhaltliche Bezug bestehen soll.


Nun, um mich kurz zu fassen, formuliere ich es einmal so, dass ich denke, dass die ganzen Leute, die dieser Frau gegenüber derartige Schimpfwörter geäußert haben, sich selbstverständlich auf den Inhalt ihrer Äußerung bezogen haben und nicht etwa auf irgendeinen Tag, an dem sie einkaufen gegangen ist. Der Sachbezug ist also die Tatsache, dass sie sich derartig unkorrekt über einen "gewaltfreien Geschlechtsverkehr" mit Kindern geäußert hat. Denn das bedeutet, dass sie den Missbrauch von Kindern (leicht untertrieben) verharmlost hat und dadurch die Ehre aller Kinder, die missbraucht wurden und/oder werden, zutiefst verletzt hat. Und diese Ehrverletzung wiegt eben m.E. wesentlich schwerer als die beleidigenden Wörter, die man ihr gegenüber geäußert hat.

Das ist kein sachlicher Bezug zwischen der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Das sieht man schon daran, dass du auf den Inhalt der Beleidigungen gar nicht eingehst.

Das ist - immer noch - nur die Behauptung, ein bestimmter Grad der Empörung rechtfertige jede beliebige Beleidigung. Das ist aber - bis zu diesem merkwürdigen Urteil - nicht die übliche, m.W. verfassungsgerichtlich vorgegebene und auch im merkwürdigen Urteil (das dadurch auch widersprüchlich ist) wiedergegebene juristische Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der persönlichen Ehre.

Sag mal - die Bedeutung der Worte "sachlicher Bezug" verstehst du?

------------------------

Nebenbei gibst du immer noch eine - mehr oder weniger böswillige - Interpretation der kritisierten Äußerung als den tatsächlichen Standpunkt Künasts aus. Das ist schon für den damaligen Zeitpunkt fragwürdig, für heute definitiv falsch. Du betreibst auch damit ein durchsichtiges rechtspopulistisches Spiel.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46306
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2190382) Verfasst am: 24.09.2019, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
[...]

Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft.


Da irrst du dich!

[...], sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden.


1. Die Aussage "Das ist sehr verwerflich" ist doch eine Wertung der Empörung. Ich irre mich also nicht, sondern sage in anderen Worten genau dasselbe wie du.

2. Deine Meinung entspricht nicht der üblichen juristischen Abwägung (wie sie auch das urteilende Gericht wiedergegeben, nur dann sehr ungewöhnlich ausgelegt hat) zwischen Schutz der persönlichen Ehre und Meinungsfreiheit: Eine - unter bestimmten Umständen - auch extrem heftige Kritik, die man als Beleidigung verstehen könnte, kann dann noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sie noch einen sachlichen Bezug hat. Bei der Abwägung geht es also nicht darum, was wie schwer wiegt (wie du behauptest), sondern darum, ob es einen inhaltlichen Bezug gibt.

Das Gericht war nun der Meinung, der sachliche Bezug sei dadurch gegeben, dass die Beleidigungen sich auf eine Äußerung der Beleidigten beziehen (bzw. eigentlich auf eine verfälscht, mindestens negativ interpretiert wiedergegebene Äußerung), über die die Beleidiger sehr empört seien, und das sei der notwendige sachliche Bezug.

Das halte ich (mit den meisten Kommentaren, auch von Juristen, die ich las) aber für absurd. Ein bestimmter Grad der Empörung ist ja gerade kein sachlicher Bezug zwischen dem Inhalt der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Du kannst ja gerne aufzeigen, worin dieser inhaltliche Bezug bestehen soll.


Ohne den genauen Wortlaut der 22, offensichtlich im Zusammenhang, geäußerten, vermeintlichen Beleidigungen wird das wohl schwierig werden... Leider werden in sämtlichen Medien nur die unsäglichen Worte, ohne Vor- und Nachsatz zitiert.


Soviel Blabla.

Wieviel Verbrechen, Untaten oder Vergehen sollte jemand auf dem Kerbholz haben, um ihn ungestraft nach Herzenslust beleidigen zu dürfen?

Schieb.

Schieb
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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swifty
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 5000

Beitrag(#2190385) Verfasst am: 24.09.2019, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:
[...]

Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft.


Da irrst du dich!

[...], sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden.


1. Die Aussage "Das ist sehr verwerflich" ist doch eine Wertung der Empörung. Ich irre mich also nicht, sondern sage in anderen Worten genau dasselbe wie du.

2. Deine Meinung entspricht nicht der üblichen juristischen Abwägung (wie sie auch das urteilende Gericht wiedergegeben, nur dann sehr ungewöhnlich ausgelegt hat) zwischen Schutz der persönlichen Ehre und Meinungsfreiheit: Eine - unter bestimmten Umständen - auch extrem heftige Kritik, die man als Beleidigung verstehen könnte, kann dann noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sie noch einen sachlichen Bezug hat. Bei der Abwägung geht es also nicht darum, was wie schwer wiegt (wie du behauptest), sondern darum, ob es einen inhaltlichen Bezug gibt.

Das Gericht war nun der Meinung, der sachliche Bezug sei dadurch gegeben, dass die Beleidigungen sich auf eine Äußerung der Beleidigten beziehen (bzw. eigentlich auf eine verfälscht, mindestens negativ interpretiert wiedergegebene Äußerung), über die die Beleidiger sehr empört seien, und das sei der notwendige sachliche Bezug.

Das halte ich (mit den meisten Kommentaren, auch von Juristen, die ich las) aber für absurd. Ein bestimmter Grad der Empörung ist ja gerade kein sachlicher Bezug zwischen dem Inhalt der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Du kannst ja gerne aufzeigen, worin dieser inhaltliche Bezug bestehen soll.


Ohne den genauen Wortlaut der 22, offensichtlich im Zusammenhang, geäußerten, vermeintlichen Beleidigungen wird das wohl schwierig werden... Leider werden in sämtlichen Medien nur die unsäglichen Worte, ohne Vor- und Nachsatz zitiert.


Soviel Blabla.

Wieviel Verbrechen, Untaten oder Vergehen sollte jemand auf dem Kerbholz haben, um ihn ungestraft nach Herzenslust beleidigen zu dürfen?

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Es reciht völlig, Linksfaschisten den Spiegel vorzuhalten. Dann geht man zumindest mit 'Drecksvotze' [sic!] hier im FGH straffrei aus. Also worüber beschwert ihr euch eigentlich? Lachen
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#2190386) Verfasst am: 24.09.2019, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Mia More hat folgendes geschrieben:

Ich habe eben schon geschluckt, als ich diesen Kommentar von Ahriman las
und mir nur gedacht, dass darauf ja wohl hoffentlich niemand eingehen wird.

...und ich war nur neugierig, ob...
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2190391) Verfasst am: 24.09.2019, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

swifty hat folgendes geschrieben:
Es reciht völlig, Linksfaschisten den Spiegel vorzuhalten. Dann geht man zumindest mit 'Drecksvotze' [sic!] hier im FGH straffrei aus. Also worüber beschwert ihr euch eigentlich? Lachen

Ja, um anderen den Spiegel vorzuhalten kann, das schon mal legitim sein.
Also konkret: In dem Kontext, dass man es kritisiert, dass jemand anderes Beleidigungen gutheißt, sprachliche Abwertungen legitimiert oder die Kritik an sprachlichen Abwertungen generell delegitimiert, kann es schon mal legitim sein, vorzuführen, worum es geht. Wie es der Postillon mit seiner Reaktion auf das Urteil gemacht hat.

Ansonsten gilt: Beschwerden an die Moderation, nicht über fehlende Moderierung jammern.
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swifty
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 5000

Beitrag(#2190393) Verfasst am: 24.09.2019, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
Es reciht völlig, Linksfaschisten den Spiegel vorzuhalten. Dann geht man zumindest mit 'Drecksvotze' [sic!] hier im FGH straffrei aus. Also worüber beschwert ihr euch eigentlich? Lachen

Ja, um anderen den Spiegel vorzuhalten kann, das schon mal legitim sein.

Sorry, du hast es nicht begriffen.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2190395) Verfasst am: 24.09.2019, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

swifty hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
Es reciht völlig, Linksfaschisten den Spiegel vorzuhalten. Dann geht man zumindest mit 'Drecksvotze' [sic!] hier im FGH straffrei aus. Also worüber beschwert ihr euch eigentlich? Lachen

Ja, um anderen den Spiegel vorzuhalten kann, das schon mal legitim sein.

Sorry, du hast es nicht begriffen.

Glaube ich nicht, aber wenn du meinst - dann erklär halt.
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vrolijke
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Moderator



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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2190396) Verfasst am: 24.09.2019, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

swifty hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
Es reciht völlig, Linksfaschisten den Spiegel vorzuhalten. Dann geht man zumindest mit 'Drecksvotze' [sic!] hier im FGH straffrei aus. Also worüber beschwert ihr euch eigentlich? Lachen

Ja, um anderen den Spiegel vorzuhalten kann, das schon mal legitim sein.

Sorry, du hast es nicht begriffen.

Ich glaube, Du bist derjeniger, der es nicht begriffen hat.
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 5000

Beitrag(#2190397) Verfasst am: 24.09.2019, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
Es reciht völlig, Linksfaschisten den Spiegel vorzuhalten. Dann geht man zumindest mit 'Drecksvotze' [sic!] hier im FGH straffrei aus. Also worüber beschwert ihr euch eigentlich? Lachen

Ja, um anderen den Spiegel vorzuhalten kann, das schon mal legitim sein.

Sorry, du hast es nicht begriffen.

Glaube ich nicht, aber wenn du meinst - dann erklär halt.

Wenn Du jemandem den Spiegel vorhältst, dann darf ich zu Dir ungestraft 'Drecksvotze' sagen. Capisce?
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swifty
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 5000

Beitrag(#2190398) Verfasst am: 24.09.2019, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
Es reciht völlig, Linksfaschisten den Spiegel vorzuhalten. Dann geht man zumindest mit 'Drecksvotze' [sic!] hier im FGH straffrei aus. Also worüber beschwert ihr euch eigentlich? Lachen

Ja, um anderen den Spiegel vorzuhalten kann, das schon mal legitim sein.

Sorry, du hast es nicht begriffen.

Ich glaube, Du bist derjeniger, der es nicht begriffen hat.

Danke, vrolijke, ich begreife sehr wohl was hier abgeht. Demokratiefeind hat halt nicht gereicht, da verstehe ich vollkommen, dass man zu drastischeren Mitteln greifen muss, wenn jemand die Unverschämtheit besitzt selber zu denken und eine eigen Meinung zu haben. Aber was weiß ich schon, ne? Ich bin ja paranoid. Lachen
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vrolijke
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Beiträge: 46306
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Beitrag(#2190401) Verfasst am: 24.09.2019, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

swifty hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
Es reciht völlig, Linksfaschisten den Spiegel vorzuhalten. Dann geht man zumindest mit 'Drecksvotze' [sic!] hier im FGH straffrei aus. Also worüber beschwert ihr euch eigentlich? Lachen

Ja, um anderen den Spiegel vorzuhalten kann, das schon mal legitim sein.

Sorry, du hast es nicht begriffen.

Ich glaube, Du bist derjeniger, der es nicht begriffen hat.

Danke, vrolijke, ich begreife sehr wohl was hier abgeht. Demokratiefeind hat halt nicht gereicht, da verstehe ich vollkommen, dass man zu drastischeren Mitteln greifen muss, wenn jemand die Unverschämtheit besitzt selber zu denken und eine eigen Meinung zu haben. Aber was weiß ich schon, ne? Ich bin ja paranoid. Lachen

Kramer wollte mit seiner Beitrag zeigen, dass nicht einfach so beleidigt werden darf. Auch wenn du das für "freie Meinungsäußerung" hällst.
Da Du offensichtlich den Wink nicht verstanden hast, und es für eine "wirkliche" Beleidigung gehalten hast, hättest Du die Moderation anschreiben können.
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Ahriman
Tattergreis



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Beitrag(#2190402) Verfasst am: 24.09.2019, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

swifty hat folgendes geschrieben:
Aber was weiß ich schon, ne? Ich bin ja paranoid. Lachen

Ja, sowas hatte ich schon vermutet.
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swifty
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Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 5000

Beitrag(#2190405) Verfasst am: 24.09.2019, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
swifty hat folgendes geschrieben:
Aber was weiß ich schon, ne? Ich bin ja paranoid. Lachen

Ja, sowas hatte ich schon vermutet.
Und Du bist alt.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2190410) Verfasst am: 24.09.2019, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

swifty hat folgendes geschrieben:
Mia More hat folgendes geschrieben:

Ich habe eben schon geschluckt, als ich diesen Kommentar von Ahriman las
und mir nur gedacht, dass darauf ja wohl hoffentlich niemand eingehen wird.

Das ist noch gar nichts. Ich habe es schon gesehen, dass ein Beitrag des Users placebo, der dieses Thema anschnitt, in einen internen Bereich verschoben wurde. Ohne Kommentar oder Dokumentation. Hier darf alles ja so frei und offen diskutiert werden, nur nicht das eine Thema. Vielleicht denkst du mal darüber nach.

Anstatt das weiter auszubreiten, könntest Du vielleicht überlegen, ob wir nicht schon irgendwelche Maßnahmen überlegen. So schnell kann kein Mensch reagieren!
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2190414) Verfasst am: 24.09.2019, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Erstens weiß ich nicht, woher du weißt, dass die Beleidungen "offensichtlich im Zusammenhang" geäußert worden seien.

Vielleicht solltest du einfach mal die ganze Diskussion, samt der geposteten Links hier lesen, bevor du dich in die Diskusion stürzt!
Im von mir geposteten Link der Morgenpost auf Seite 1, sind sämtliche Begründungen, warum es sich um keine Beleidigungen nach § 185 StGB handelt, gelistet. Leider meistens etwas verkürzt, so dass man oft den Sachbezug zwar erahnen, aber nicht präzise nachvollziehen kann.
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Das ist - immer noch - nur die Behauptung, ein bestimmter Grad der Empörung rechtfertige jede beliebige Beleidigung. Das ist aber - bis zu diesem merkwürdigen Urteil - nicht die übliche, m.W. verfassungsgerichtlich vorgegebene und auch im merkwürdigen Urteil (das dadurch auch widersprüchlich ist) wiedergegebene juristische Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der persönlichen Ehre.


So merkwürdig ist das nicht. Eine Alice Weidel muss sich "Nazi Schlampe" nennen lassen, genau wie ein Volker Beck "Obergauleiter der SA-Horden" - alles juristisch gedeckelt.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

"Nebenbei gibst du immer noch eine - mehr oder weniger böswillige - Interpretation der kritisierten Äußerung als den tatsächlichen Standpunkt Künasts aus. Das ist schon für den damaligen Zeitpunkt fragwürdig, für heute definitiv falsch. Du betreibst auch damit ein durchsichtiges rechtspopulistisches Spiel."

Mann, Oh, Mann Dr. Tillich! Du zauberst dir aus einer von dir abweichenden Interpretation, ohne jeglichen ideologischen Bezug, einfach mal ein "rechtspopulistisches Spiel" aus dem Hut. Alle Achtung!

Die Künast hat sich erklärt, klar. Dass sie es nicht so gemeint hat, was durchaus im Bereich des Möglichen liegt. Allerdings soll es Menschen geben, die nichts von dieser Erklärung mitbekommen haben oder die Politikern nicht alles abnehmen und sich aus diesen Gründen empörten.

Wie war das nochmal mit dem Hrn. Höcke und seinem Denkmal der Schande. Auch er hat ziemlich schnell eine Erklärung gegen die ihm in sämtlichen Medien unterstellte Interpretation hinterhergeschoben, für die sich allerdings niemand interessierte. Das wäre dann nach deiner Herleitung wohl auch ein ganz großes rechtspopulistisches Spiel, dass alle die Höcke Erklärung nicht für voll genommen haben, ja Lachen Lachen
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Nur die wenigsten Menschen schweigen, nachdem sie alles gesagt haben.
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Beitrag(#2190418) Verfasst am: 24.09.2019, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Berliner Richter wähnten Renate Künast in der AfD

21. September 2019

Ein Urteil des Landgerichts Berlin hat hohe Wellen geschlagen. Es ging darum, welches Maß an Beleidigung und Beschimpfung eine Politikerin über sich ergehen lassen muss. Nach dem bundesweiten Shitstorm und den angekündigten Gang durch die Instanzen, ist nunmehr davon auszugehen, dass der betroffenen Renate Künast doch noch Recht widerfahren wird. Vermutlich wurde sie seitens der Richter einfach nur in der falschen Partei verortet. Das ist ihnen erst nach dem Medienecho bewusst geworden.


https://qpress.de/2019/09/21/berliner-richter-waehnten-renate-kuenast-in-afd/
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