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Gewissen und Asyl

 
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2249591) Verfasst am: 02.05.2021, 09:10    Titel: Gewissen und Asyl Antworten mit Zitat

Zitat:
Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, da bewusst Recht umgangen worden sei. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht.

Der 49-jährige Benediktinermönch, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main im Landkreis Kitzingen koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf.
[...]
Angeklagt war der Benediktinermönch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Die Richterin sagte zwar, dass der Mönch eine Straftat begangen habe, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit
[...]
Wie es vom Verteidiger Franz Bethäuser heißt, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Individualrecht, das höher zu werten ist als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies er auf eine Ausführung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen, nach der sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens.


https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-kirchenasyl-gericht-spricht-moench-frei,SVgCk0t


Gewissensfreiheit geht also über das Kollektivrecht der Strafverfolgung.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46306
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2249592) Verfasst am: 02.05.2021, 09:16    Titel: Re: Gewissen und Asyl Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, da bewusst Recht umgangen worden sei. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht.

Der 49-jährige Benediktinermönch, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main im Landkreis Kitzingen koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf.
[...]
Angeklagt war der Benediktinermönch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Die Richterin sagte zwar, dass der Mönch eine Straftat begangen habe, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit
[...]
Wie es vom Verteidiger Franz Bethäuser heißt, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Individualrecht, das höher zu werten ist als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies er auf eine Ausführung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen, nach der sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens.


https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-kirchenasyl-gericht-spricht-moench-frei,SVgCk0t


Gewissensfreiheit geht also über das Kollektivrecht der Strafverfolgung.


Ob man sich als "Privatmensch" auf das Urteil berufen kann?
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2249593) Verfasst am: 02.05.2021, 09:27    Titel: Re: Gewissen und Asyl Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, da bewusst Recht umgangen worden sei. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht.

Der 49-jährige Benediktinermönch, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main im Landkreis Kitzingen koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf.
[...]
Angeklagt war der Benediktinermönch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Die Richterin sagte zwar, dass der Mönch eine Straftat begangen habe, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit
[...]
Wie es vom Verteidiger Franz Bethäuser heißt, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Individualrecht, das höher zu werten ist als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies er auf eine Ausführung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen, nach der sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens.


https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-kirchenasyl-gericht-spricht-moench-frei,SVgCk0t


Gewissensfreiheit geht also über das Kollektivrecht der Strafverfolgung.


Ob man sich als "Privatmensch" auf das Urteil berufen kann?


Vermutlich ist das nicht so einfach. Es heißt ja, daß "sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens." Zudem muss man berücksichtigen, daß das Urteil noch nicht rechtskräftig. Aber es könnte die Wirkung haben, daß sich die Abschiebe-Behörden nicht mehr auf rein formale Regelungen berufen können. Sag ich mal so als Laie.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2249651) Verfasst am: 02.05.2021, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

OT und kindisch, aber: Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern?
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#2249659) Verfasst am: 02.05.2021, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern?

Ja.
_________________
Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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kereng
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Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 3016
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2249664) Verfasst am: 02.05.2021, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
OT und kindisch, aber: Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern?

Weihbischof Ansgar Puff und Weihbischof Dominikus Schwaderlapp finde ich lustiger.
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Wilson
zwischen gaga und dada



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 20113
Wohnort: Swift Tuttle

Beitrag(#2266430) Verfasst am: 07.12.2021, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

https://twitter.com/ismail_kupeli/status/1382946256201351168

hier die bewältigungsstrategie eines rückführers
nebst kommentaren
_________________
"als ob"
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