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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#18320) Verfasst am: 27.08.2003, 17:47 Titel: Streit um die Domplatte |
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Jürgen Roters attackiert das Kölner Domkapitel
Es gebe zuviel Einfluss der Kirche auf den Platz vor dem Dom, kritisierte der Kölner Regierungspräsident. Der Dompropst kontert: Der Dom ist nicht käuflich.
http://www.kath.net/detail.php?id=5852
Zuletzt bearbeitet von Heike J am 27.08.2003, 18:34, insgesamt einmal bearbeitet |
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland
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(#18340) Verfasst am: 27.08.2003, 18:28 Titel: |
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Leider ohne Registrierung nicht zu lesen.
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#18343) Verfasst am: 27.08.2003, 18:34 Titel: |
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notkerbakker hat folgendes geschrieben: | Leider ohne Registrierung nicht zu lesen. |
War falscher Link. Sorry. Jetzt geht's aber.
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland
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(#18351) Verfasst am: 27.08.2003, 18:47 Titel: |
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Dompropst hat folgendes geschrieben: | Im übrigen sei der Begriff "viel Geld" sehr relativ, betonte Henrichs. "Das Land gibt 11,8, die Stadt Köln 2,6 Prozent des Jahresetats von 6,5 Millionen Euro. Der Zentral-Dombau-Verein steure dagegen gut 50 Prozent, das Erzbistum knapp 25 Prozent dazu." |
Was für eine Frechheit.
Der Dom wurde wesentlich auch mit staatlichen Geldern errichtet.
Dennoch hat Preußen im Konkordat 1929 großzügig auf seine Mitbestimmungsrechte bei Besetzung des Domkapitels, die aus einer älteren Vereinbarung "De salute animarum" von 1821 herrühren, verzichtet - mit der Begründung, dies sei notwendig um die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung zu erfüllen (um im gleichen Konkordat aber diverse Dotationen für Pfaffen nach oben anzupassen - in diesem Punkt schien die WRV auf einmal inexistent).
Auf mögliche - letztlich ungeklärte - Eigentumsrechte des Landes NRW am Dom hat das Land NRW spätestens in einer Vereinbarung aus dem Jahre 1948 großzügig verzichtet.
Dennoch zahlt das Land NRW weiterhin für den Erhalt des Gebäudes - ohne dass mir ein verwaltungsförmiges Verfahren im Sinne des nordrheinwestfälischen Denkmalschutzgesetzes bekannt ist.
Und dies obwohl der faktische Eigentümer des Doms, das ist nämlich indirekt der Vatikan, - anders als möglicherweise andere Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude - über ausreichend Eigenmittel zum Erhalt des Gebäudes verfügt.
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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