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www.abgemahnt-vom-papst.de
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Spock
lebt noch



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 4185
Wohnort: Herbipolis

Beitrag(#320193) Verfasst am: 29.07.2005, 14:37    Titel: www.abgemahnt-vom-papst.de Antworten mit Zitat

http://www.abgemahnt-vom-papst.de/

Auf der Homepage steht die Geschichte der ehemaligen Homepage www.papst-benedikt.de, deren Besitzer von Papst Benedikt XVI. wegen Verletzung seines Namensrechts verklagt wurde, dabei gabs die Seite schon 2 Tage vor seiner Wahl.

Meiner Meinung nach wurde der Mann nur verklagt, weil er vor einigen Jahren aus der Kirche ausgetreten ist. Inhaltlich ist nichts gegen die HP zu sagen gewesen, es gab sogar Werbung für seine Bücher und der Papst hätte ja auch papst-benedikt-xvi.de wählen können...
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"Wieviel dieses Märchen von Christus uns un den Unseren genützt hat, ist allbekannt!" (Papst Leo x.)
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Benni
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 93

Beitrag(#320198) Verfasst am: 29.07.2005, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde aber auch keine seite im internet haben wollen, die meinen namen trägt und über die ich keinerlei kontrolle habe... musst ma überlegen wie viele hits so ne seite hat, und wenn da seriös aufgemachter bulshit steht bist du der dumme.

ich würd auch klagen Cool
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Blaubär
Höhlenbewohner



Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 1133
Wohnort: Mainufer

Beitrag(#320205) Verfasst am: 29.07.2005, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Benni hat folgendes geschrieben:
ich würde aber auch keine seite im internet haben wollen, die meinen namen trägt und über die ich keinerlei kontrolle habe... musst ma überlegen wie viele hits so ne seite hat, und wenn da seriös aufgemachter bulshit steht bist du der dumme.


Hast Du mal nachgelesen, worum es dem ehemaligen Betreiber der Seite www.papst-benedikt.de eigentlich geht?
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#320234) Verfasst am: 29.07.2005, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Blaubär hat folgendes geschrieben:
Hast Du mal nachgelesen, worum es dem ehemaligen Betreiber der Seite www.papst-benedikt.de eigentlich geht?


Der Friedenspapst... na, wenn das keine handfeste Satire ist. Kein Wunder, dass die sich vereimert gefühlt haben. Lachen
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#320241) Verfasst am: 29.07.2005, 17:17    Titel: Re: www.abgemahnt-vom-papst.de Antworten mit Zitat

Spock hat folgendes geschrieben:
http://www.abgemahnt-vom-papst.de/

Auf der Homepage steht die Geschichte der ehemaligen Homepage www.papst-benedikt.de, deren Besitzer von Papst Benedikt XVI. wegen Verletzung seines Namensrechts verklagt wurde, dabei gabs die Seite schon 2 Tage vor seiner Wahl.

Meiner Meinung nach wurde der Mann nur verklagt, weil er vor einigen Jahren aus der Kirche ausgetreten ist. Inhaltlich ist nichts gegen die HP zu sagen gewesen, es gab sogar Werbung für seine Bücher und der Papst hätte ja auch papst-benedikt-xvi.de wählen können...

Die Klage ist durchgekommen? Aber die seite heißt doch gar nicht papst-benedikt-xvi.de

Mit den Augen rollen

Pillepalle
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StefanMuc
registrierter User



Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 9
Wohnort: München

Beitrag(#320252) Verfasst am: 29.07.2005, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo erstmal, ich bin ganz neu hier.

Ich bin der Betreiber von www.abgemahnt-vom-papst.de und (früher, jetzt ja nicht mehr existent) www.papst-benedikt.de

Benni, ganz richtig, ich würde auch keine Seite mit meinem Namen im Netz dulden, die sich meiner Kontrolle entzieht.
ABER:
Als ich die Seite gemacht habe, gab es keine lebende Person namens Papst Benedikt, es war eine kleine Infoseite über den 1922 verstorbenen Papst Benedikt XV.
Darüber hinaus habe ich publiziert, warum ich der festen Überzeugung bin, dass der nächste Papst Benedikt heißen wird.

Später hat sich dann eine gewisse Person den Namen Papst Benedikt XVI. ausgesucht, wohlgemerkt, es geht hier nicht um einen Geburtsnamen, sondern um ein frei gewähltes Pseudonym.

Dieser Herr hat mich jetzt abmahnen lassen, weil ich seine Namensrechte verletze...

Shadaik, es kam gar nicht zur Klage, denn das unglaubliche Prozesskostenrisiko von bis zu 50000 Euro hat mich dazu bewogen, die Abmahnung einfach zu unterschreiben.

Und selbst wenn ich mich 100x im Recht fühle: Glaubst du, ein deutscher Richter würde im Prozess Achatz ./. Heiliger Vater Papst Benedikt XVI (so war tatsächlich das Aktenzeichen) einem "Achatz" Recht geben?

Liebe Grüße, StefanMuc
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#320254) Verfasst am: 29.07.2005, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich habe die Seite mittlerweile durchgesehen.

ich denke du hast Recht.

ich habe übrigens einen Bekannten namens benedikt. ich frage ihn mal, ob er den papst abmahnen möchte. Von wegen Namensrechte und so. Naja, wohl eher nicht. zwinkern
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#320267) Verfasst am: 29.07.2005, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Scheiße, muss man den Oberpopen tatsächlich mit "Heiliger Vater" anreden?
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#320270) Verfasst am: 29.07.2005, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Scheiße, muss man den Oberpopen tatsächlich mit "Heiliger Vater" anreden?


Du darfst weiterhin Herr Ratzinger sagen. Smilie
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#320274) Verfasst am: 29.07.2005, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

@StefanMuc

Meine unmaßgebliche Meinung hierzu:

Ich bin ein juristischer Laie, aber ich denke, die Rechtslage hier ist keineswegs klar. Ich hätte an Deiner Stelle ebenso gehandelt und die Abmahnung unterschrieben. Es gab mW schon andere vergleichbare Fälle, bei denen ein Privatmensch eine Internet-Domain besaß, die aber mit dem Namen einer Firma kollidierte, obwohl dieser Firmen-Name erst später entstand. Trotzdem haben die Gerichte für die Firma entschieden und der Privatmensch musste die Domain abgeben.

In Deinem Falle wäre, wenn Du es auf eine Gerichtsverhandlung hättest ankommen lassen, mE das Ergebnis keineswegs klar gewesen.

Naja, und meine persönliche Meinung zu dem Fall: Ich denke, der Papst hat durchaus ein berechtigtes Interesse an der Domain ebenso wie Du. Wenn ich der Richter wäre, würde ich wohl wie folgt entscheiden: Du müsstest die Domain abgeben; allerdings, da Du sie vorher (bevor der Name klar war) besaßest, müsste der Papst eine Ablöse bezahlen.
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Rudolf
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Anmeldungsdatum: 19.01.2004
Beiträge: 1460

Beitrag(#320281) Verfasst am: 29.07.2005, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würd einen rechtsradikalen Crack-Schlägermöb rüberschicken, der ihn mit Hammer und Glühsichel bearbeiten bis er seinen eigenen Namen nicht mehr weiß. Dann kann er so einen Blödsinn nicht mehr abziehen.

Wer konnte denn ahnen, dass sich das Ratziferkel "Benedikt" nennen würde? Ich nicht. Diesem HP-Betreiber seine Seite auf diese Art zu nehmen ist so, als würde ich aufgrund der Bekanntheit meines Namens ein Patent über eine schwedische Penisvergrößerungspumpe (und ich sage hier nicht, dass Ratzipapst eine hat; ich sage nicht einmal, dass er keine hat!) anmelden, obwohl dieselbe Erfindung bereits vorher angemeldet war.


Das ist ein Skandal, und dass sich ein solch übles Subjekt "Friedenspapst" schimpft, ist noch ein größerer. Es würde mir fast das Frühstück versauen, wenn es nicht so uninteressant...


Zuletzt bearbeitet von Rudolf am 29.07.2005, 20:30, insgesamt einmal bearbeitet
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StefanMuc
registrierter User



Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 9
Wohnort: München

Beitrag(#320282) Verfasst am: 29.07.2005, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Naja, und meine persönliche Meinung zu dem Fall: Ich denke, der Papst hat durchaus ein berechtigtes Interesse an der Domain ebenso wie Du.

Hätte mich der Vatikan per Mail, Brief oder Telefon darum gebeten, hätte ich die Domain kostenfrei übergeben oder sie einfach stillgelegt und umbenannt.

Aber es wurde ja sofort per Abmahnung "auf mich geschossen" - Inzwischen sitze ich auf annähernd 3000 Euro Anwaltskosten...
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#320289) Verfasst am: 29.07.2005, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

StefanMuc hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Naja, und meine persönliche Meinung zu dem Fall: Ich denke, der Papst hat durchaus ein berechtigtes Interesse an der Domain ebenso wie Du.

Hätte mich der Vatikan per Mail, Brief oder Telefon darum gebeten, hätte ich die Domain kostenfrei übergeben oder sie einfach stillgelegt und umbenannt.

Ja, das wäre allerdings auch meiner Meinung nach die normale und nachvollziehbare Vorgehensweise gewesen.

StefanMuc hat folgendes geschrieben:
Aber es wurde ja sofort per Abmahnung "auf mich geschossen" - Inzwischen sitze ich auf annähernd 3000 Euro Anwaltskosten...

Das finde ich auch nicht in Ordnung.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#320310) Verfasst am: 29.07.2005, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Naja, und meine persönliche Meinung zu dem Fall: Ich denke, der Papst hat durchaus ein berechtigtes Interesse an der Domain ebenso wie Du. Wenn ich der Richter wäre, würde ich wohl wie folgt entscheiden: Du müsstest die Domain abgeben; allerdings, da Du sie vorher (bevor der Name klar war) besaßest, müsste der Papst eine Ablöse bezahlen.

Und mit welcher Begründung? Gefühl aus dem Bauch heraus?

Vor dem Recht sollten alle gleich sein. Wenn der Ratzinger die Domain unbedingt haben will, dann hätte er schon selber ein Angebot an Stefan machen können. Geld hat er ja bekanntlich genug.

Weiters besteht gerade bei öffentlichen Personen auch Bedarf an Domains, die nicht dieser Person gehören um z.B. Kritik anzubieten. Siehe: http://www.mutter-teresa.info/
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Bleze
Engel in Schwarz



Anmeldungsdatum: 02.01.2004
Beiträge: 644

Beitrag(#320320) Verfasst am: 29.07.2005, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Da sieht man doch mal wieder aus welchem Holz gewisse Dinge & Leute geschnitzt sind..., mich wunderts kein Stück.

Egal wies nu ausgegangen ist, es bleibt ne riesen Schweinerei..., aber mit Schweinereien kennt sich die RKK ja aus.
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#320345) Verfasst am: 29.07.2005, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Naja, und meine persönliche Meinung zu dem Fall: Ich denke, der Papst hat durchaus ein berechtigtes Interesse an der Domain ebenso wie Du. Wenn ich der Richter wäre, würde ich wohl wie folgt entscheiden: Du müsstest die Domain abgeben; allerdings, da Du sie vorher (bevor der Name klar war) besaßest, müsste der Papst eine Ablöse bezahlen.

Und mit welcher Begründung? Gefühl aus dem Bauch heraus?

Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Ich denke aber, dass die Rechtslage hier nicht ganz eindeutig ist. Beide haben einen Anspruch auf die Domain: StefanMuc, weil er sie zuerst angemeldet hat und der Papst, weil ein Besucher der Seite damit rechnen könnte, eine Seite des Papstes zu betrachten. Wessen Rechte hier Vorrang haben, muss ein Gericht entscheiden, ich würde da keine Voraussage abgeben wollen. Das Risiko wäre mir an StefanMucs Stelle auch zu hoch gewesen.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Vor dem Recht sollten alle gleich sein. Wenn der Ratzinger die Domain unbedingt haben will, dann hätte er schon selber ein Angebot an Stefan machen können. Geld hat er ja bekanntlich genug.

Weiß nicht, ob er dazu verpflichtet ist, die Domain abzukaufen.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Weiters besteht gerade bei öffentlichen Personen auch Bedarf an Domains, die nicht dieser Person gehören um z.B. Kritik anzubieten. Siehe: http://www.mutter-teresa.info/

Auch in diesem Beispiel wäre die Rechtslage durchaus strittig.
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matthias
Gefährder



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme

Beitrag(#320416) Verfasst am: 30.07.2005, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Benni hat folgendes geschrieben:
ich würde aber auch keine seite im internet haben wollen, die meinen namen trägt und über die ich keinerlei kontrolle habe... musst ma überlegen wie viele hits so ne seite hat, und wenn da seriös aufgemachter bulshit steht bist du der dumme.

ich würd auch klagen Cool


Warum leben www.whitehouse.org und www.whitehouse.gov in friedlicher Koexistenz? Oder tun sie das etwa nicht?
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2008 – Jahr der Mathematik
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#320417) Verfasst am: 30.07.2005, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

matthias hat folgendes geschrieben:
Benni hat folgendes geschrieben:
ich würde aber auch keine seite im internet haben wollen, die meinen namen trägt und über die ich keinerlei kontrolle habe... musst ma überlegen wie viele hits so ne seite hat, und wenn da seriös aufgemachter bulshit steht bist du der dumme.

ich würd auch klagen Cool

Warum leben www.whitehouse.org und www.whitehouse.gov in friedlicher Koexistenz? Oder tun sie das etwa nicht?

Die Rechtslage in den USA mag anders sein als hier in Deutschland:

domain-recht.de hat folgendes geschrieben:
Beachten Sie deshalb die Sieben Goldenen Domain-Regeln:

Regel 1: keine Marken, keine Namen von Unternehmen
Regel 2: keine Namen von Prominenten
Regel 3: keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
Regel 4: keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
Regel 5: keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
Regel 6: keine Tippfehler-Domains
Regel 7: Handel nur mit "ungefährlichen" Domains
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matthias
Gefährder



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme

Beitrag(#320423) Verfasst am: 30.07.2005, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
matthias hat folgendes geschrieben:
Benni hat folgendes geschrieben:
ich würde aber auch keine seite im internet haben wollen, die meinen namen trägt und über die ich keinerlei kontrolle habe... musst ma überlegen wie viele hits so ne seite hat, und wenn da seriös aufgemachter bulshit steht bist du der dumme.

ich würd auch klagen Cool

Warum leben www.whitehouse.org und www.whitehouse.gov in friedlicher Koexistenz? Oder tun sie das etwa nicht?

Die Rechtslage in den USA mag anders sein als hier in Deutschland:

domain-recht.de hat folgendes geschrieben:
Beachten Sie deshalb die Sieben Goldenen Domain-Regeln:

Regel 1: keine Marken, keine Namen von Unternehmen
Regel 2: keine Namen von Prominenten
Regel 3: keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
Regel 4: keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
Regel 5: keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
Regel 6: keine Tippfehler-Domains
Regel 7: Handel nur mit "ungefährlichen" Domains

Mir sind die sehr großunternehmens- und prominentenfreundlichen deutschen Domain-Regeln bekannt. Bitte nicht!
Es sollte ja nur ein Wink an Benni sein. Smilie
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magnusfe
MASTERMISSIONATOR OF THEOLOGIK



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 3944
Wohnort: dunkler Ort :

Beitrag(#320426) Verfasst am: 30.07.2005, 00:41    Titel: Abmahnung ... Antworten mit Zitat

Abmanhung vom Leadergott :

Sie haben heute schon wieder kein OralGebet mit meinem Leadergottsohn gemacht solange sie noch nicht verheiratet sind mit ihm im himmelsehebett müssen sie täglich dort oral gebetsanrufen und meinen leadergottsohn oral befriedigen durch lobpreis, gebet, dank ...
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http://www.magnusfe.npage.de


Wer meine Worte klaut wird schlau
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#320445) Verfasst am: 30.07.2005, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also, i.d.R. werde ja ICH angebetet, wenn ich wen (sprich ein weibliches Wesen) richtig oral befriedige Gröhl... Gröhl... Gröhl...
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gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#320452) Verfasst am: 30.07.2005, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

also ich find die rechtslage ziemlich eindeutig.

1. war die seite 2 tage bevor ratze überhaupt wissen konnte, dass er sich einen namen aussuchen muss, schon da

und

2. schimpft sich der oberste hasspreidger benedikt 16 und nicht benedikt. die seite könnte sich also entweder auf den ersten benedikt oder auf alle 15 bisherigen beziehen.
darf man keine seite über das 2. reich machen, nur weil es ein 3. gab?


aber vermutlich stimmt auch, dass völlig egal ist, wie eindeutig die rechtslage wäre, wenn der kläger ein heiliger heini ist
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#320453) Verfasst am: 30.07.2005, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Weiters besteht gerade bei öffentlichen Personen auch Bedarf an Domains, die nicht dieser Person gehören um z.B. Kritik anzubieten. Siehe: http://www.mutter-teresa.info/

Auch in diesem Beispiel wäre die Rechtslage durchaus strittig.


Das mag sein.
Allerdings hat der betreffende Orden bislang keine Ansprueche angemeldet. Das Gegenteil waere ja auch toericht, da es dem Orden unweigerlich schlechte Publicity (Zensurversuch!) einbraechte.
Statt dessen ist aber ein Privatmann, der sich "Mutter Teresa" zuvor als Warenzeichen hatte eintragen lassen, wegen vermeintlicher Verletzung seiner daraus resultierenden Rechte, gegenueber dem im Impressum von mutter-teresa.info Genannten mit Forderungen aufgetreten. Beim Eigentuemer der Domain (IBKA) ist jedoch danach seit etlichen Monaten nichts mehr aus der Richtung angekommen. Das Ansinnen scheint wohl so doch nicht mehr verfolgt zu werden.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Spock
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 4185
Wohnort: Herbipolis

Beitrag(#320526) Verfasst am: 30.07.2005, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

In einem Land, in dem man sich für sein Recht beschweren muss, weil man ein Foltersymbol nicht in einem Gerichtssaal haben möchte, ist die Wahrscheinlichkeit leider sehr gering, dass man gegen einen Chef der - nebenbei größten Verbrecherorganisation aller Zeiten, wie man ja das Christentum bezeichnen darf - Organisation, die dieses Symbol verbreitet irgendwas gewinnen kann.

@ Stefan: Ich persönlich bin fest der Überzeugung, dass der Papst diesen Schritt nicht gegangen wäre, wenn du noch Mitglied seiner Truppe wärst, aber wir unredlichen Heiden haben bei dem feinen Herrn leider ein schlechtes Ansehen Böse
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StefanMuc
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Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 9
Wohnort: München

Beitrag(#320664) Verfasst am: 30.07.2005, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Rechtsanwalt hat mich noch auf eine mögliche Variante hingewiesen, über die ich seitdem nachdenke.
Ich weiß nur noch nicht so recht, ob ich noch mehr Energie und auch Kohle in diese Geschichte hineinstecken soll.

Ich finde aber auf jeden Fall den Gedanken sehr clever - mehr dazu, wenn die Entscheidung gefallen ist, ob oder ob nicht...

LG Stefan
[Ich habe diesen Beitrag nachträglich editiert - er erscheint jetzt etwas "sinnleer" - sorry dafür. Aber ich habe nach dem Posting kein gutes Gefühl mehr gehabt, das öffentlich zu schreiben...]


Zuletzt bearbeitet von StefanMuc am 30.07.2005, 23:54, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Dresden

Beitrag(#320665) Verfasst am: 30.07.2005, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Scheiße, muss man den Oberpopen tatsächlich mit "Heiliger Vater" anreden?


Du darfst weiterhin Herr Ratzinger sagen. Smilie


Oder Eminenz, Hoch (bzw. Merk)würden, oder Herr Papst oder Herr Benedikt XIV. oder Herr ach, sie interessieren mich nicht wirklich... Lachen zwinkern
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#320690) Verfasst am: 31.07.2005, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Scheiße, muss man den Oberpopen tatsächlich mit "Heiliger Vater" anreden?


Du darfst weiterhin Herr Ratzinger sagen. Smilie


Oder Eminenz, Hoch (bzw. Merk)würden, oder Herr Papst oder Herr Benedikt XIV. oder Herr ach, sie interessieren mich nicht wirklich... Lachen zwinkern


Nun ja, es geht ja um den Schein, den man wahrt, wenn man zufälligerweise aufeinander trifft. Und da ist erlernte Höflichkeit eine gute Richtlinie. Ebenso wenig wie Herr Ratzinger mich begrüßen würde mit "Du unkatholische, verhütende Schlampe" sondern schon mit "Frau N." , würde ich ihn selbstverständlich mit "Herr Ratzinger" ansprechen. Interessant wäre es wirklich mal zu wissen, was passieren würde, wenn man den derzeitig amtierenden Papst mit seinem bürgerlichen Namen anspricht. Am Kopf kratzen
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matthias
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Beitrag(#320692) Verfasst am: 31.07.2005, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Scheiße, muss man den Oberpopen tatsächlich mit "Heiliger Vater" anreden?


Du darfst weiterhin Herr Ratzinger sagen. Smilie


Oder Eminenz, Hoch (bzw. Merk)würden, oder Herr Papst oder Herr Benedikt XIV. oder Herr ach, sie interessieren mich nicht wirklich... Lachen zwinkern


Wo ist eigentlich das Problem?

Heilig: In seiner heutigen hauptsächlichen Bedeutung ein Katholikenbegriff, der in seiner heutigen hauptsächlichen Bedeutung für Nichtkatholiken, oder noch stärker Atheisten und Agnostiker, hauptsächlich nebensächlich, um nicht zu sagen gänzlich unsächlich, also ich meine in erster Linie ohne jeden Belang sein kann.

Vater: Ethymologisch läßt sich die Bedeutung "Hüter, Beschützer" ableiten, und wenn es der Hüter und Beschützer des Dogmas ist. Letzteres bekommt dann noch die Nuance "Verhinderer" bzw. "Verhüter", und das ist ja dann auch schon wieder irgendwie lustig.

Italophile können sich noch in die Anrede pastore tedesco flüchten. (Was mag das wohl sein?)

Matthias
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Beitrag(#320892) Verfasst am: 31.07.2005, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

StefanMuc hat folgendes geschrieben:
[Ich habe diesen Beitrag nachträglich editiert - er erscheint jetzt etwas "sinnleer" - sorry dafür. Aber ich habe nach dem Posting kein gutes Gefühl mehr gehabt, das öffentlich zu schreiben...]

Ja, manchmal ist es wohl nicht unbedingt so günstig, alles öffentlich zu verraten, bevor man etwas endgültig klar gemacht hat.

Ich denke aber, dass dir zumindest die moralische Unterstützung der meisten FGH-User gewiss ist Smilie
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Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#320894) Verfasst am: 31.07.2005, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Scheiße, muss man den Oberpopen tatsächlich mit "Heiliger Vater" anreden?


Du darfst weiterhin Herr Ratzinger sagen. Smilie


Oder Eminenz, Hoch (bzw. Merk)würden, oder Herr Papst oder Herr Benedikt XIV. oder Herr ach, sie interessieren mich nicht wirklich... Lachen zwinkern


Nun ja, es geht ja um den Schein, den man wahrt, wenn man zufälligerweise aufeinander trifft. Und da ist erlernte Höflichkeit eine gute Richtlinie. Ebenso wenig wie Herr Ratzinger mich begrüßen würde mit "Du unkatholische, verhütende Schlampe" sondern schon mit "Frau N." , würde ich ihn selbstverständlich mit "Herr Ratzinger" ansprechen. Interessant wäre es wirklich mal zu wissen, was passieren würde, wenn man den derzeitig amtierenden Papst mit seinem bürgerlichen Namen anspricht. Am Kopf kratzen


Nix! Der hat auf meine E-mail, in dem ich ihn auch als *Herr Ratzinger* ansprach, nicht reagiert. Hoffen wir mal, dass es so bleibt. Mit den Augen rollen
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