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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#148568) Verfasst am: 11.07.2004, 11:07 Titel: Mal 2 doofe juristische Fragen |
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hoffentlich sind die überhaupt richtig in dieser Kategorie.
1. Was soll das vor Gericht mit der "Vereidigung" ? Wen man Gerichsserien sieht wie "Richter Alexander heult" und wie sicht alle heissen, werden die Zeugen regelmässig belehrt, dass sie nix Aussagen müssen falls sie sich selbst oder angehörige belasten, dass wenn sie aber was sagen sie die Wahrheit sagen müssen und das sie auch ohen eid bestraft würden.
Wird man nun bei einer Vereidigung nur schwerer bestraft und das ist der ganze Sinn desselben, oder was für einen anderen Sinn macht eine Vereidigung überhaupt, wenn man doch ohnehin die Wahrheit sagen muss?
2. Stichwort Berufung. Wann kann man überhaupt (erfolgreich) eine einlegen? Ich las hier grad "Und so zog ein kirchlichen Krankenhaus durch alle Instanzen."
Kann man prinzipiell einfach munter bis nach Karlsruhe hinauf Berufung verangen, oder ist irgendwann vorher auch endlich mal Schluss?
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#148602) Verfasst am: 11.07.2004, 12:23 Titel: Re: Mal 2 doofe juristische Fragen |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | hoffentlich sind die überhaupt richtig in dieser Kategorie.
1. Was soll das vor Gericht mit der "Vereidigung" ? Wen man Gerichsserien sieht wie "Richter Alexander heult" und wie sicht alle heissen, werden die Zeugen regelmässig belehrt, dass sie nix Aussagen müssen falls sie sich selbst oder angehörige belasten, dass wenn sie aber was sagen sie die Wahrheit sagen müssen und das sie auch ohen eid bestraft würden.
Wird man nun bei einer Vereidigung nur schwerer bestraft und das ist der ganze Sinn desselben, oder was für einen anderen Sinn macht eine Vereidigung überhaupt, wenn man doch ohnehin die Wahrheit sagen muss?
| Jupp, wenn man vereidigt lügt, wird man schwerer bestraft ... (ohne Eid : 3 Monate - 5 Jahre, mit Eid : min. 1 Jahr, keine Obergrenze )
dürfte ein Anachronismus aus der Zeit sein, als Leute religiös noch leicht beeinflußbar waren (den Eid ohne Glaubensbezug gibt es, IMHO, noch nicht sonderlich lange) Zitat: |
2. Stichwort Berufung. Wann kann man überhaupt (erfolgreich) eine einlegen? Ich las hier grad "Und so zog ein kirchlichen Krankenhaus durch alle Instanzen."
Kann man prinzipiell einfach munter bis nach Karlsruhe hinauf Berufung verangen, oder ist irgendwann vorher auch endlich mal Schluss? |
Da kenn ich mich ned so wirklich aus, kommt aber wohl auf die Art der Klage und auf den Richter an ... afaik kann ein Richter unter gewissen Umständen eine Berufung untersagen ... welche das aber sind, bin ich überfragt.
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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nickchanger auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.06.2004 Beiträge: 1753
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(#149024) Verfasst am: 12.07.2004, 07:18 Titel: Re: Mal 2 doofe juristische Fragen |
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Poldi hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: |
2. Stichwort Berufung. Wann kann man überhaupt (erfolgreich) eine einlegen? Ich las hier grad "Und so zog ein kirchlichen Krankenhaus durch alle Instanzen."
Kann man prinzipiell einfach munter bis nach Karlsruhe hinauf Berufung verangen, oder ist irgendwann vorher auch endlich mal Schluss? |
Da kenn ich mich ned so wirklich aus, kommt aber wohl auf die Art der Klage und auf den Richter an ... afaik kann ein Richter unter gewissen Umständen eine Berufung untersagen ... welche das aber sind, bin ich überfragt. |
also ich dachte immer, dass normal nach einer berufung und einer revision schluss ist. allerdings können die richter einen prozess ja auch an ein anderes gericht verweisen.
und wenn du schon am oberlandesgericht loslegst, dann bist auch recht zügig in karlsruhe
ausserdem ist der streitpunkt dann vermutlich geändert und es gilt u.U. sowieso als neues Verfahren...
_________________ RKK, Mafiosi, Kinderschänder, Hetzer, Massenmörder
-
den Zusammenhang kennt jeder hier, drum bleibt er unausgesprochen!
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nickchanger auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.06.2004 Beiträge: 1753
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(#149025) Verfasst am: 12.07.2004, 07:19 Titel: |
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aso, was ich vergessen hab....
BITTE TU DIR EINEN GEFALLEN UND SCHAUE NACHTMITTAGS (oder immer) KEIN SAT1 UND RTL!!!!!!!!!!!!
BITTEEEE!!!!!
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den Zusammenhang kennt jeder hier, drum bleibt er unausgesprochen!
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#149031) Verfasst am: 12.07.2004, 07:49 Titel: Re: Mal 2 doofe juristische Fragen |
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Poldi hat folgendes geschrieben: | Jupp, wenn man vereidigt lügt, wird man schwerer bestraft ... (ohne Eid : 3 Monate - 5 Jahre, mit Eid : min. 1 Jahr, keine Obergrenze )
dürfte ein Anachronismus aus der Zeit sein, als Leute religiös noch leicht beeinflußbar waren (den Eid ohne Glaubensbezug gibt es, IMHO, noch nicht sonderlich lange) |
Und das wiederum dürfte ein Relikt der sogenannten "Gottesurteile" sein, die es noch im Mittelalter gab.
http://www.sungaya.de/schwarz/allmende/gottesurteil.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Gottesurteil
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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shiningthrough deaktiviert
Anmeldungsdatum: 08.11.2003 Beiträge: 1099
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(#149037) Verfasst am: 12.07.2004, 08:21 Titel: §§§§§§§§ |
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Ein Eid hat ein hohes Gewicht als Beweismittel und wird deswegen strafrechtlich höher gehandelt. Z.B. die eidesstattliche Versicherung bei Pleite bedeutet, dass man tatsächlich pleite ist. Damit da nicht so viel geschummelt wird, ist ein entspr. Strafmaß m.E. auch angebracht.
Es gibt den Instanzenweg, d.h. die Verweisung einer Sache an die nächst höhere Straf- oder Zivilkammer. Hier gibt es einmal die Revision, die m.E. dann sinnvoll sein kann, wenn das Verfahren fehlerhaft war und es gibt die Berufung, die m.E. meistens offensteht und die Gelegenheit bieten soll, die Sache von einem anderen Richter in der nächst höheren Instanz zu verhandeln. Kann aber v.a. bei Zivilsachen sehr teuer werden zumal derlei ja auch nur Sinn macht bei weiteren Gutachten, etc.
Dann gibt es noch das Mittel, den Richter für befangen zu erklären, dann bleibt man zwar innerhalb der Instanz, bekommt aber bei Stattgabe der Befangenheit einen anderen Richter.
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