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Exkommunikation (Katholische Kirche)

 
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Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#205421) Verfasst am: 02.11.2004, 23:28    Titel: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Ich habe mal den Katechismus der Katholischen Kirche abgesucht nach Stellen,
in denen von der Exkommunikation die Rede ist (Explorer-Suche nach "exkommun").
Hier eine vollständige Sammlung der gefundenen Zitate:

Absatz 1463 hat folgendes geschrieben:
Bestimmte besonders schwere Sünden werden mit der Exkommunikation, der strengsten Kirchenstrafe, belegt. Sie untersagt den Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen. Die Lossprechung von ihr kann infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst, den Ortsbischof oder durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt werden [Vgl. CIC, cann. 1331; 1354-1357; CCEO, cann. 1431; 1434; 1420]. Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester, selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt, von jeder Sünde [Vgl. CIC, can. 976; CCEO, can. 725] und jeder Exkommunikation lossprechen.


Absatz 2272 hat folgendes geschrieben:
Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu“ (CIC, can. 1398), „so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt“


Absatz 2322 hat folgendes geschrieben:
Das Kind hat von seiner Empfängnis an das Recht auf Leben. Die direkte das heißt als ein Ziel oder ein Mittel gewollte Abtreibung ist eine Schändhchkeit (GS 27 3) ein schwerer Verstoß gegen das sittliche Gesetz. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation.


Es ist schon merkwürdig: Die einzige dort erwähnte Tat, die automatisch eine Exkommunikation nach sich zieht,
ist die Abtreibung.
Als gäbe es nichts Wichtigeres.

Das heißt natürlich nicht, dass es nicht auch noch andere Taten geben könnte,
die in der Katholischen Kirche automatisch eine Exkommunikation nach sich ziehen.

Soweit ich weiß, gehört dazu der Kirchenaustritt.
Das ist natürlich nicht zu beanstanden: Wer ausgetreten ist, braucht nicht mehr als zugehörig betrachtet zu werden.
Auch sonst gibt es religiöse Gründe für die Exkommunikation, laut Wikipedia sind das:
"Apostasie, Häresie, Schisma, Entweihung der Eucharistie, Gewalt gegenüber dem Papst".
Und eben die Abtreibung.
Soweit mir bekannt, aber nicht der Mord an geborenen Menschen,
nicht der Völkermord und nicht der Beginn eines Angriffskriegs.

Mag sein, dass mein Wissen lückenhaft ist,
und dass sich ein etwas anderes Bild ergeben könnte, wenn die Lücken gefüllt werden.
Es würde mich freuen, wenn sich belesene Leute fänden, insbesondere Katholiken,
die hier etwas hinzufügen könnten.

Von meinem gegenwärtigen Wissensstand aus
sieht es freilich so aus, dass ich mich nur darüber wundern kann,
was man in der Katholischen Kirche besonders wichtig nimmt und was nicht.
_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#205423) Verfasst am: 02.11.2004, 23:30    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Leony hat folgendes geschrieben:
Soweit mir bekannt, aber nicht der Mord an geborenen Menschen, nicht der Völkermord und nicht der Beginn eines Angriffskriegs.


Meines Wissens stimmt das: Abtreibung führt zur Exkommunizierung, Massenmord nicht... Geschockt
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#205436) Verfasst am: 02.11.2004, 23:40    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Soweit mir bekannt, aber nicht der Mord an geborenen Menschen, nicht der Völkermord und nicht der Beginn eines Angriffskriegs.


Meines Wissens stimmt das: Abtreibung führt zur Exkommunizierung, Massenmord nicht... Geschockt


Letzteres führt ganz im Gegenteil sogar gelegentlich zur Heiligsprechung. Böse
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Nav
Gast






Beitrag(#205444) Verfasst am: 02.11.2004, 23:46    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Soweit mir bekannt, aber nicht der Mord an geborenen Menschen, nicht der Völkermord und nicht der Beginn eines Angriffskriegs.


Meines Wissens stimmt das: Abtreibung führt zur Exkommunizierung, Massenmord nicht... Geschockt


Letzteres führt ganz im Gegenteil sogar gelegentlich zur Heiligsprechung. Böse


Mist. Wenn Du das nicht gebracht hättest, dann wäre das mein Posting gewesen. Mr. Green
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#205447) Verfasst am: 02.11.2004, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Tja. HAHA, zu spät! zynisches Grinsen


_________________
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#205450) Verfasst am: 02.11.2004, 23:51    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Soweit mir bekannt, aber nicht der Mord an geborenen Menschen, nicht der Völkermord und nicht der Beginn eines Angriffskriegs.


Meines Wissens stimmt das: Abtreibung führt zur Exkommunizierung, Massenmord nicht... Geschockt


Letzteres führt ganz im Gegenteil sogar gelegentlich zur Heiligsprechung. Böse


Mist. Wenn Du das nicht gebracht hättest, dann wäre das mein Posting gewesen. Mr. Green



Das war mit auch sehr bewußt beim Schreiben. Wir brauchen unbedingt noch ein :Nav: - Smiley!
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Nav
Gast






Beitrag(#205454) Verfasst am: 02.11.2004, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wir könnten ja das hier nehmen:

Ungustiöses im Blickfeld

Würde meine Weltanschauung am besten beschreiben.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#205459) Verfasst am: 03.11.2004, 00:00    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Soweit mir bekannt, aber nicht der Mord an geborenen Menschen, nicht der Völkermord und nicht der Beginn eines Angriffskriegs.


Meines Wissens stimmt das: Abtreibung führt zur Exkommunizierung, Massenmord nicht... Geschockt


Letzteres führt ganz im Gegenteil sogar gelegentlich zur Heiligsprechung. Böse


Mist. Wenn Du das nicht gebracht hättest, dann wäre das mein Posting gewesen. Mr. Green


Man muss die Zahl der automatisch zur Exkommunikation führenden Taten gering halten, um nicht in Konflikte zu geraten. Adolf Schicklgruber aus Braunau am Inn z.B. war als Gründer der Reichszentrale zur Bekämpfung der Abtreibung und der Homosexualität ein Lebensschützer und als solcher Kandidat für den Heiligenkalender. Zöge Massenmord oder Angriffskrieg die Exkommunikation nach sich, wäre das natürlich eine Kollision zwischen Kardinaltugend und Todsünde. Dass das vermieden werden muss, liegt auch in weniger drastischen Fällen auf der Hand.

Aber im Ernst: Dass nur die Abtreibung von selbst zur Exkommunikation führt, liegt wohl daran, dass sie die einzige Art der Tötung ist, die Gott in der Bibel nicht als seinem Willen entsprechend befiehlt. Ist der Mensch erst mal am Leben, findet sich immer ein biblischer Grund, ihn abzuschlachten. Wer abtreibt, verhindert also die Option zur späteren Ermordung des ungeborenen Kindes gemäß biblischen Gesetzen, z.B. weil es irgendwann mal Schalentiere essen oder sich die Haare an den Schläfen schneiden lassen oder am Samstag arbeiten oder Kleider aus verschiedenen Stoffen tragen oder was weiß ich was tun könnte.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#205469) Verfasst am: 03.11.2004, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Wir könnten ja das hier nehmen:

Ungustiöses im Blickfeld

Würde meine Weltanschauung am besten beschreiben.


Oder das ?
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#205472) Verfasst am: 03.11.2004, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Ungustiöses im Blickfeld

Würde meine Weltanschauung am besten beschreiben.


Das Gefühl habe ich allerdings auch...
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Blaubär
Höhlenbewohner



Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 1133
Wohnort: Mainufer

Beitrag(#205514) Verfasst am: 03.11.2004, 09:06    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Hallo Leony,

danke für diese interessanten Informationen.

Leony hat folgendes geschrieben:
Das heißt natürlich nicht, dass es nicht auch noch andere Taten geben könnte,
die in der Katholischen Kirche automatisch eine Exkommunikation nach sich ziehen.

Soweit ich weiß, gehört dazu der Kirchenaustritt.
Das ist natürlich nicht zu beanstanden: Wer ausgetreten ist, braucht nicht mehr als zugehörig betrachtet zu werden.


Das wundert mich jetzt. Hieß es nicht immer (AFAIR auch in diesem Forum ), dass der Austritt alleine eben nicht automatisch zur Exkommunikation führt, sondern dass einmal getaufte Personen auch nach Austritt von der Kirche weiterhin als zugehörig betrachtet werden?

Und wie ist es andersrum? Wenn ich z.B. nicht ausgetreten bin, aber mich eines der "Vergehen" schuldig mache, die zur Exkommunikation führen, gilt das dann als Austritt, so dass ich keine Kirchensteuer mehr zahlen muss? Da würden sich ja ganz neue Möglichkeiten auftun... Cool
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Volker
Bekennender Atheist



Anmeldungsdatum: 29.07.2003
Beiträge: 190
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#205549) Verfasst am: 03.11.2004, 10:06    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Leony hat folgendes geschrieben:
Ich habe mal den Katechismus der Katholischen Kirche abgesucht nach Stellen,
in denen von der Exkommunikation die Rede ist (Explorer-Suche nach "exkommun").


Noch interessanter ist es, wenn man die Dokumente des Lehramts studiert (Neuner, Roos, Rahner, Weger : 1992, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung , Friedrich Pustet, Regensburg).

Der Katechismus geht sehr, sehr sparsam mit der Exkommunikation um, die Dokumente des Lehramts aber nicht. Je moderner die Dokumente werden, umso weniger findet man aber die Formel: "... der sei ausgeschlossen".

Heutzutage wird man kaum noch ausgeschlossen, selbst wenn man sich öffentlich vom Glauben lossagt - die Kirche braucht Kirchensteuerzahler. Prominentes Beispiel: Uta Ranke-Heinemann ist, im Gegensatz zu ihrem Mann, nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten, sie wurde auch nicht exkommuniziert (nur ihres Lehramts enthoben), obwohl ihr Buch "Nein und Amen" eine sehr gründliche Demontage des christlichen Glaubens ist.
_________________
Die erste Sünde der Menschheit war Glauben, ihre erste Tugend war Zweifel.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#205582) Verfasst am: 03.11.2004, 11:31    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Blaubär hat folgendes geschrieben:
Hallo Leony,

danke für diese interessanten Informationen.

Leony hat folgendes geschrieben:
Das heißt natürlich nicht, dass es nicht auch noch andere Taten geben könnte,
die in der Katholischen Kirche automatisch eine Exkommunikation nach sich ziehen.

Soweit ich weiß, gehört dazu der Kirchenaustritt.
Das ist natürlich nicht zu beanstanden: Wer ausgetreten ist, braucht nicht mehr als zugehörig betrachtet zu werden.


Das wundert mich jetzt. Hieß es nicht immer (AFAIR auch in diesem Forum ), dass der Austritt alleine eben nicht automatisch zur Exkommunikation führt, sondern dass einmal getaufte Personen auch nach Austritt von der Kirche weiterhin als zugehörig betrachtet werden?


Der Kirchenaustritt, also die Befreiung von der Mitgliedschaft in der Kirche - als staatlich privilegiertem Steuerverband (Koerperschaft des oeffentlichen Rechts) -, fuehrt automatisch zur Kirchenstrafe der Exkommunikation, also dem Ausschlusz vom Empfang der 'heiligen Sakramente'. Nur einige wenige progressistische Theologen bestreiten die theologische Rechtmaeszigkeit dieser aus christlicher Sicht fatalen Folgewirkung. Insofern man nach allgemeiner katholischer Theologie mit der Wasserplemperei + Schamanenspruechlein, also dem hochheiligen 'Sakrament' der 'Taufe', angeblich ein "unausloeschliches geistliches Siegel" aufgepraegt bekommt, kann der Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft gar nicht der Austritt aus der Heilsgemeinschaft sein. Insofern zaehlt die Bekenntnisgemeinschaft (Ecclesia) ihre Mitgliedschaft anhand der Taufregister.

Zitat:
Und wie ist es andersrum? Wenn ich z.B. nicht ausgetreten bin, aber mich eines der "Vergehen" schuldig mache, die zur Exkommunikation führen, gilt das dann als Austritt, so dass ich keine Kirchensteuer mehr zahlen muss? Da würden sich ja ganz neue Möglichkeiten auftun... Cool


Aber nein. Die Kirche nimmt gerne Geld von Suendern.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Tassilo
Deaktiviert



Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#205583) Verfasst am: 03.11.2004, 11:51    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Dass nur die Abtreibung von selbst zur Exkommunikation führt, liegt wohl daran, dass sie die einzige Art der Tötung ist, die Gott in der Bibel nicht als seinem Willen entsprechend befiehlt. Ist der Mensch erst mal am Leben, findet sich immer ein biblischer Grund, ihn abzuschlachten. Wer abtreibt, verhindert also die Option zur späteren Ermordung des ungeborenen Kindes gemäß biblischen Gesetzen, z.B. weil es irgendwann mal Schalentiere essen oder sich die Haare an den Schläfen schneiden lassen oder am Samstag arbeiten oder Kleider aus verschiedenen Stoffen tragen oder was weiß ich was tun könnte.


Sehr schön formuliert!
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Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#205729) Verfasst am: 03.11.2004, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Blaubär hat folgendes geschrieben:
Hallo Leony,

danke für diese interessanten Informationen.

Leony hat folgendes geschrieben:
Das heißt natürlich nicht, dass es nicht auch noch andere Taten geben könnte,
die in der Katholischen Kirche automatisch eine Exkommunikation nach sich ziehen.

Soweit ich weiß, gehört dazu der Kirchenaustritt.
Das ist natürlich nicht zu beanstanden: Wer ausgetreten ist, braucht nicht mehr als zugehörig betrachtet zu werden.


Das wundert mich jetzt. Hieß es nicht immer (AFAIR auch in diesem Forum ), dass der Austritt alleine eben nicht automatisch zur Exkommunikation führt, sondern dass einmal getaufte Personen auch nach Austritt von der Kirche weiterhin als zugehörig betrachtet werden?

Und wie ist es andersrum? Wenn ich z.B. nicht ausgetreten bin, aber mich eines der "Vergehen" schuldig mache, die zur Exkommunikation führen, gilt das dann als Austritt, so dass ich keine Kirchensteuer mehr zahlen muss? Da würden sich ja ganz neue Möglichkeiten auftun... Cool

Da sind 3 Dinge voneinander zu unterscheiden:
    1. Die Exkommunikation
    Katechismus der Katholischen Kirche Absatz 1463 hat folgendes geschrieben:
    ... Exkommunikation ... Sie untersagt den Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen.

    2. Die juristische Kirchenmitgliedschaft, die kirchensteuerpflichtig macht und durch Kirchenaustritt beendet werden kann.
    3. Jene "Gemeinschaft aller Christen",
    für die die Taufe als jenes "unauslöschliche geistliche Siegel" gilt, das Sermon schon erwähnt hat:
    Katechismus der Katholischen Kirche hat folgendes geschrieben:
    Das sakramentale Band der Einheit der Christen

    1271 Die Taufe bildet die Grundlage der Gemeinschaft aller Christen, auch mit jenen, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. „Wer an Christus glaubt und in der rechten Weise die Taufe empfangen hat, steht dadurch in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche ... Nichtsdestoweniger werden sie aufgrund des Glaubens in der Taufe gerechtfertigt, Christus einverleibt, und darum gebührt ihnen der Ehrenname des Christen, und mit Recht werden sie von den Kindern der katholischen Kirche als Brüder im Herrn anerkannt“ (UR 3). „Die Taufe begründet also ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen, die durch sie wiedergeboren sind“ (UR 22).

    Ein unauslöschliches geistliches Siegel

    1272 Der Getaufte wird Christus gleichgestaltet, weil er durch die Taufe Christus eingegliedert ist. Die Taufe bezeichnet den Christen mit einem unauslöschlichen geistlichen Siegel [character], einem Zeichen, daß er Christus angehört. Dieses Zeichen wird durch keine Sünde ausgelöscht, selbst wenn die Sünde die Taufe daran hindert, Früchte des Heils zu tragen [Vgl. D5 1609-1619.]. Weil die Taufe ein für allemal gespendet wird, kann sie nicht wiederholt werden.

_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
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Kunigunde
Seltsam



Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 655
Wohnort: zu Hause

Beitrag(#206145) Verfasst am: 03.11.2004, 20:28    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Soweit mir bekannt, aber nicht der Mord an geborenen Menschen, nicht der Völkermord und nicht der Beginn eines Angriffskriegs.


Meines Wissens stimmt das: Abtreibung führt zur Exkommunizierung, Massenmord nicht... Geschockt


Geborenes Leben kann getauft werden, also "Seelenheil" erlangen oder was auch immer. Sogar Kinder, die wegen Kinderreichtum absichtlich zu Tode vernachlässigt wurden, wurden schnell "notgetauft". Die Eltern wurde bestimmt nicht exkommuniziert.
Dagegen kann ein Fötus nicht getauft werden, bleibt also "verdammt", erfährt nicht die zweifelhafte Gottesliebe oder so. Also bleibt den Klauen der Kirche entzogen.
So erkläre ich mir das.
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Hatuey
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#206196) Verfasst am: 03.11.2004, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dagegen kann ein Fötus nicht getauft werden, bleibt also "verdammt", erfährt nicht die zweifelhafte Gottesliebe oder so. Also bleibt den Klauen der Kirche entzogen.



Das ist also der wahre Grund warum das Christentum mit einem unverständlichen Eifer gegen die Abtreibung vorgeht, aber Folterknechte, Massenmörder und Kriegstreiber unbeheligt lässt, diese sogar mit einer heiligsprechung rechnen können, wenn sie für die katholische Kirche von nutzen waren.
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Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#206273) Verfasst am: 03.11.2004, 22:18    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Cirsium hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Soweit mir bekannt, aber nicht der Mord an geborenen Menschen, nicht der Völkermord und nicht der Beginn eines Angriffskriegs.
...


Geborenes Leben kann getauft werden, also "Seelenheil" erlangen oder was auch immer. Sogar Kinder, die wegen Kinderreichtum absichtlich zu Tode vernachlässigt wurden, wurden schnell "notgetauft". Die Eltern wurde bestimmt nicht exkommuniziert.
Dagegen kann ein Fötus nicht getauft werden, bleibt also "verdammt", erfährt nicht die zweifelhafte Gottesliebe oder so. Also bleibt den Klauen der Kirche entzogen.
So erkläre ich mir das.

Diese Auffassung ist möglicherweise früher vertreten worden,
und sie ist möglicherweise noch weit verbreitet.
Heute steht es im Katechismus der Katholischen Kirchen ein wenig anders:
Absatz 1261 hat folgendes geschrieben:
Was die ohne Taufe verstorbenen Kinder betrifft, kann die Kirche sie nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen, wie sie dies im entsprechenden Begräbnisritus tut. Das große Erbarmen Gottes, der will, daß alle Menschen gerettet werden‘, und die zärtliche Liebe Jesu zu den Kindern, die ihn sagen läßt: „Laßt die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran!“ (Mk 10,14), berechtigen uns zu der Hoffnung, daß es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt. Die Kirche bittet die Eltern eindringlich, die Kinder nicht daran zu hindern, durch das Geschenk der heiligen Taufe zu Christus zu kommen.

Auffällig ist im Artikel über das 5. Gebot ("Du sollst nicht morden"),
dass im Zusammenhang mit Mord immer wieder vom der Unschuld des Opfers die Rede ist, z. B.:

Absatz 2261 hat folgendes geschrieben:
Die Schrift verdeutlicht das Verbot des fünften Gebotes: „Wer unschuldig und im Recht ist, den bring nicht um sein Leben“ (Ex 23,7). Der willentliche Mord an einem Unschuldigen ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde, die goldene Regel und die Heiligkeit des Schöpfers. ...

während es heißt:
Absatz 2263 hat folgendes geschrieben:
Die Notwehr von Personen und Gesellschaften ist keine Ausnahme vom Verbot, einen Unschuldigen zu töten, also einen willentlichen Mord zu begehen...


So wird auch im Zusammenhang mit der Abtreibung die Unschuld der Getöteten betont:
Absatz 2270 hat folgendes geschrieben:
Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben [Vgl. DnV 1,1.].

Absatz 2272 hat folgendes geschrieben:
Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu“ (CIC, can. 1398), „so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt“ (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [Vgl. CIC, cann. 1323-1324.]. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.

Absatz 2273 hat folgendes geschrieben:
Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung.

_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
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Kunigunde
Seltsam



Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 655
Wohnort: zu Hause

Beitrag(#206989) Verfasst am: 04.11.2004, 20:21    Titel: Re: Exkommunikation (Katholische Kirche) Antworten mit Zitat

Leony hat folgendes geschrieben:
Cirsium hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Leony hat folgendes geschrieben:
Soweit mir bekannt, aber nicht der Mord an geborenen Menschen, nicht der Völkermord und nicht der Beginn eines Angriffskriegs.
...


Geborenes Leben kann getauft werden, also "Seelenheil" erlangen oder was auch immer. Sogar Kinder, die wegen Kinderreichtum absichtlich zu Tode vernachlässigt wurden, wurden schnell "notgetauft". Die Eltern wurde bestimmt nicht exkommuniziert.
Dagegen kann ein Fötus nicht getauft werden, bleibt also "verdammt", erfährt nicht die zweifelhafte Gottesliebe oder so. Also bleibt den Klauen der Kirche entzogen.
So erkläre ich mir das.

Diese Auffassung ist möglicherweise früher vertreten worden,
und sie ist möglicherweise noch weit verbreitet.
Heute steht es im Katechismus der Katholischen Kirchen ein wenig anders:
Absatz 1261 hat folgendes geschrieben:
Was die ohne Taufe verstorbenen Kinder betrifft, kann die Kirche sie nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen, wie sie dies im entsprechenden Begräbnisritus tut. Das große Erbarmen Gottes, der will, daß alle Menschen gerettet werden‘, und die zärtliche Liebe Jesu zu den Kindern, die ihn sagen läßt: „Laßt die Kinder zu mir kommen; hindert sie nicht daran!“ (Mk 10,14), berechtigen uns zu der Hoffnung, daß es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt. Die Kirche bittet die Eltern eindringlich, die Kinder nicht daran zu hindern, durch das Geschenk der heiligen Taufe zu Christus zu kommen.

Auffällig ist im Artikel über das 5. Gebot ("Du sollst nicht morden"),
dass im Zusammenhang mit Mord immer wieder vom der Unschuld des Opfers die Rede ist, z. B.:

Absatz 2261 hat folgendes geschrieben:
Die Schrift verdeutlicht das Verbot des fünften Gebotes: „Wer unschuldig und im Recht ist, den bring nicht um sein Leben“ (Ex 23,7). Der willentliche Mord an einem Unschuldigen ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde, die goldene Regel und die Heiligkeit des Schöpfers. ...

während es heißt:
Absatz 2263 hat folgendes geschrieben:
Die Notwehr von Personen und Gesellschaften ist keine Ausnahme vom Verbot, einen Unschuldigen zu töten, also einen willentlichen Mord zu begehen...


So wird auch im Zusammenhang mit der Abtreibung die Unschuld der Getöteten betont:
Absatz 2270 hat folgendes geschrieben:
Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben [Vgl. DnV 1,1.].

Absatz 2272 hat folgendes geschrieben:
Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu“ (CIC, can. 1398), „so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt“ (CIC, can. 1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [Vgl. CIC, cann. 1323-1324.]. Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf, der dem unschuldig getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird.

Absatz 2273 hat folgendes geschrieben:
Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung.


Um zu diesen Erkenntnissen zu kommen, bin ich nicht bibelkundig genug.
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