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Ich brauche Hilfe bei der Kündigung meines Mietvertrags.

 
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Vion
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.11.2004
Beiträge: 9

Beitrag(#208171) Verfasst am: 06.11.2004, 12:48    Titel: Ich brauche Hilfe bei der Kündigung meines Mietvertrags. Antworten mit Zitat

Meine Kündigungsfrist ist auf mindestens 3 Monate festgelegt. Ich habe den Mietvertrag vor kurzem mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt. Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die ich sehr gern beziehen möchte. Allerdings müßte ich den Mietvertrag erneut mit einer Frist von drei Monaten kündigen um diese Wohnung auch zu bekommen. Darf ich dies oder hat der Vermieter das Recht auf meine erste Kündigung zu bestehen?

Gibt's es eventuelle Urteile diesbezüglich. Ich habe schon etliche Internetseiten gelesen ? ohne Erfolg.

Ich bin für Eure Hilfe sehr dankbar!
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#208175) Verfasst am: 06.11.2004, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Probiere es mal bei dieser Newsgroup:

http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&group=de.soc.recht.wohnen

Da findest du viele kompetente Leute, die dich beraten können.
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Vion
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.11.2004
Beiträge: 9

Beitrag(#209464) Verfasst am: 08.11.2004, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

danke!

der vermieterbund sagt: nein...
der mieterbund: ja...

echt super, jetzt weiß ich genauso viel wie zuvor.
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pyrrhon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.05.2004
Beiträge: 8770

Beitrag(#209465) Verfasst am: 08.11.2004, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vion hat folgendes geschrieben:
der vermieterbund sagt: nein...
der mieterbund: ja...

Haben beide ihre Aussagen begründet? Falls ja: Wie haben sie ihre Aussagen begründet?

~ Nagarjuna
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#209471) Verfasst am: 08.11.2004, 13:08    Titel: Re: Ich brauche Hilfe bei der Kündigung meines Mietvertrags. Antworten mit Zitat

Vion hat folgendes geschrieben:
Meine Kündigungsfrist ist auf mindestens 3 Monate festgelegt. Ich habe den Mietvertrag vor kurzem mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt. Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die ich sehr gern beziehen möchte. Allerdings müßte ich den Mietvertrag erneut mit einer Frist von drei Monaten kündigen um diese Wohnung auch zu bekommen. Darf ich dies oder hat der Vermieter das Recht auf meine erste Kündigung zu bestehen?

Gibt's es eventuelle Urteile diesbezüglich. Ich habe schon etliche Internetseiten gelesen ? ohne Erfolg.

Ich bin für Eure Hilfe sehr dankbar!

Hast Du eine schriftliche Bestätigung der ersten Kündigung erhalten, dann ist die wasserdicht (wenn nicht noch andere Umstände dazukommen). Hast Du denn schon eine einvernehmliche Lösung versucht?
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Rollimom
stur



Anmeldungsdatum: 17.03.2004
Beiträge: 6507
Wohnort: BO

Beitrag(#209473) Verfasst am: 08.11.2004, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du dem Vermieter einen neuen Mieter präsentieren könntest, hättest du auf jeden Fall gute Chancen, früher aus deinem Mietvertrag rauszukommen.

Inseriere die Wohnung, suche dir die 3 besten Bewerber raus und reiche die Namen deinem Vermieter.
Er hat dann keinen Grund, dich zu der Erfüllung deines Mietvertrages zu zwingen.
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Blaubär
Höhlenbewohner



Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 1133
Wohnort: Mainufer

Beitrag(#209480) Verfasst am: 08.11.2004, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Rollimom hat folgendes geschrieben:
Wenn du dem Vermieter einen neuen Mieter präsentieren könntest, hättest du auf jeden Fall gute Chancen, früher aus deinem Mietvertrag rauszukommen.

Inseriere die Wohnung, suche dir die 3 besten Bewerber raus und reiche die Namen deinem Vermieter.
Er hat dann keinen Grund, dich zu der Erfüllung deines Mietvertrages zu zwingen.


Dazu ist der Vermieter aber nicht verpflichtet, er muss keine vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.
Wenn er übel gesinnt ist und die erste Kündigung (mit den 6 Monaten) akzeptiert hat, dann hat Vion schlechte Karten.
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Blaubär
Höhlenbewohner



Anmeldungsdatum: 18.07.2003
Beiträge: 1133
Wohnort: Mainufer

Beitrag(#209487) Verfasst am: 08.11.2004, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Bleibt natürlich immer noch die Frage offen, ob er mit dem Vermieter überhaupt schon mal geredet hat.
Manchmal kann man da mehr erreichen, als man vorher glaubt.
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Vion
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.11.2004
Beiträge: 9

Beitrag(#209529) Verfasst am: 08.11.2004, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe jetzt mit einem Anwalt für Mietrecht gesprochen.

Eine Kündigung vom Mieter, die über das durch die Mindestfrist festgelegte Datum hinausgeht, führt nicht zu einem Verzicht auf das vom Gesetzgeber garantierte Kündigungsrecht von 3 Monaten – bei Mietverträgen die nach September 2001 abgeschlossen wurden.

Dennoch vielen Dank für Eure Hilfe.
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