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Vion registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.11.2004 Beiträge: 9
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(#208171) Verfasst am: 06.11.2004, 12:48 Titel: Ich brauche Hilfe bei der Kündigung meines Mietvertrags. |
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Meine Kündigungsfrist ist auf mindestens 3 Monate festgelegt. Ich habe den Mietvertrag vor kurzem mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt. Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die ich sehr gern beziehen möchte. Allerdings müßte ich den Mietvertrag erneut mit einer Frist von drei Monaten kündigen um diese Wohnung auch zu bekommen. Darf ich dies oder hat der Vermieter das Recht auf meine erste Kündigung zu bestehen?
Gibt's es eventuelle Urteile diesbezüglich. Ich habe schon etliche Internetseiten gelesen ? ohne Erfolg.
Ich bin für Eure Hilfe sehr dankbar!
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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Vion registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.11.2004 Beiträge: 9
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(#209464) Verfasst am: 08.11.2004, 12:59 Titel: |
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danke!
der vermieterbund sagt: nein...
der mieterbund: ja...
echt super, jetzt weiß ich genauso viel wie zuvor.
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pyrrhon registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.05.2004 Beiträge: 8770
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(#209465) Verfasst am: 08.11.2004, 13:02 Titel: |
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Vion hat folgendes geschrieben: | der vermieterbund sagt: nein...
der mieterbund: ja... |
Haben beide ihre Aussagen begründet? Falls ja: Wie haben sie ihre Aussagen begründet?
~ Nagarjuna
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#209471) Verfasst am: 08.11.2004, 13:08 Titel: Re: Ich brauche Hilfe bei der Kündigung meines Mietvertrags. |
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Vion hat folgendes geschrieben: | Meine Kündigungsfrist ist auf mindestens 3 Monate festgelegt. Ich habe den Mietvertrag vor kurzem mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt. Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die ich sehr gern beziehen möchte. Allerdings müßte ich den Mietvertrag erneut mit einer Frist von drei Monaten kündigen um diese Wohnung auch zu bekommen. Darf ich dies oder hat der Vermieter das Recht auf meine erste Kündigung zu bestehen?
Gibt's es eventuelle Urteile diesbezüglich. Ich habe schon etliche Internetseiten gelesen ? ohne Erfolg.
Ich bin für Eure Hilfe sehr dankbar! |
Hast Du eine schriftliche Bestätigung der ersten Kündigung erhalten, dann ist die wasserdicht (wenn nicht noch andere Umstände dazukommen). Hast Du denn schon eine einvernehmliche Lösung versucht?
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Rollimom stur
Anmeldungsdatum: 17.03.2004 Beiträge: 6507
Wohnort: BO
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(#209473) Verfasst am: 08.11.2004, 13:14 Titel: |
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Wenn du dem Vermieter einen neuen Mieter präsentieren könntest, hättest du auf jeden Fall gute Chancen, früher aus deinem Mietvertrag rauszukommen.
Inseriere die Wohnung, suche dir die 3 besten Bewerber raus und reiche die Namen deinem Vermieter.
Er hat dann keinen Grund, dich zu der Erfüllung deines Mietvertrages zu zwingen.
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Blaubär Höhlenbewohner
Anmeldungsdatum: 18.07.2003 Beiträge: 1133
Wohnort: Mainufer
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(#209480) Verfasst am: 08.11.2004, 13:27 Titel: |
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Rollimom hat folgendes geschrieben: | Wenn du dem Vermieter einen neuen Mieter präsentieren könntest, hättest du auf jeden Fall gute Chancen, früher aus deinem Mietvertrag rauszukommen.
Inseriere die Wohnung, suche dir die 3 besten Bewerber raus und reiche die Namen deinem Vermieter.
Er hat dann keinen Grund, dich zu der Erfüllung deines Mietvertrages zu zwingen. |
Dazu ist der Vermieter aber nicht verpflichtet, er muss keine vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.
Wenn er übel gesinnt ist und die erste Kündigung (mit den 6 Monaten) akzeptiert hat, dann hat Vion schlechte Karten.
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Blaubär Höhlenbewohner
Anmeldungsdatum: 18.07.2003 Beiträge: 1133
Wohnort: Mainufer
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(#209487) Verfasst am: 08.11.2004, 13:34 Titel: |
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Bleibt natürlich immer noch die Frage offen, ob er mit dem Vermieter überhaupt schon mal geredet hat.
Manchmal kann man da mehr erreichen, als man vorher glaubt.
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Vion registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.11.2004 Beiträge: 9
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(#209529) Verfasst am: 08.11.2004, 15:25 Titel: |
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Ich habe jetzt mit einem Anwalt für Mietrecht gesprochen.
Eine Kündigung vom Mieter, die über das durch die Mindestfrist festgelegte Datum hinausgeht, führt nicht zu einem Verzicht auf das vom Gesetzgeber garantierte Kündigungsrecht von 3 Monaten – bei Mietverträgen die nach September 2001 abgeschlossen wurden.
Dennoch vielen Dank für Eure Hilfe.
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