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Verfassung der Europäischen Union
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diogenes
Gast






Beitrag(#18067) Verfasst am: 27.08.2003, 10:55    Titel: Verfassung der Europäischen Union Antworten mit Zitat

Factum Magazin Online: Die Europäische Union gibt sich eine Verfassung
Factum Magazin hat folgendes geschrieben:
Die Ausarbeitung einer Verfassung für Europa ist ein historisches Ereignis. 15, später 25 Nationalstaaten geben sich damit eine gemeinsame Verfassung. Am 9. Juli stellte der Europäische Konvent den Entwurf dafür fertig.

Hihihi Hihihi Hihihi
Factum Magazin hat folgendes geschrieben:
Bibelleser horchen bei dieser Entwicklung auf: Sollte hier der Staat aus Ton und Eisen entstehen, der im Buch Daniel angekündigt wurde (vgl. Daniel 2)? Vieles an der EU stimmt mit dem Bild von Ton und Eisen, das vermischt ist, aber nicht aneinander haften kann, überein.


Seit wann sind dies biblische Werte?
Factum Magazin hat folgendes geschrieben:
Positiv ist anzumerken, dass in einer “Charta der Grundrechte der Union” auch biblische Werte wie die unverletzbare Würde des Menschen, sein Recht auf Leben, menschenwürdige Behandlung, Verbot von Sklaverei und Menschenhandel u. a. festgeschrieben sind.


Und schon wieder:
Factum Magazin hat folgendes geschrieben:
Schwieriger wird es bei dem Artikel, der sich gegen Diskriminierung richtet. Hier wird nicht nur die Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Rasse, Weltanschauung, Religion oder einer Behinderung verboten, sondern auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Dies bezieht sich eindeutig auf Homosexualität.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#18787) Verfasst am: 28.08.2003, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Italiens Außenminister fordert Gottesbezug in EU-Verfassung

http://www.ekd.de/newsfenster/34627_news_2003_08_28_2_italien_gottesbezug_eu.html
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narziss
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Beitrag(#18791) Verfasst am: 28.08.2003, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Haben die Italiener eigentlich auch einen Gottesbezug in der Verfassung so wie wir?
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Heike J
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Beitrag(#18794) Verfasst am: 28.08.2003, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

gustav hat folgendes geschrieben:
Haben die Italiener eigentlich auch einen Gottesbezug in der Verfassung so wie wir?


Nein. Die kath. Kirche hat jedoch eine herausgehobene Stellung.

http://egora.uni-muenster.de/ifp/lehrende/smitten/bindata/italien_verfassung.pdf
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narziss
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Beitrag(#18799) Verfasst am: 28.08.2003, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

War es eigentlich auch die Katholische Kirche, die massgeblich daran beteiligt war, dass die BRD einen Gottesbezug bekommen hat?
Immerhin war die DDR(protestantisch) damals ja noch nicht Mitglied der BRD und deshalb hatten die Katholiken wohl verhältnismäßig gesehen mehr Einfluß. Dennoch erklärt dass dann nicht, wieso es in anderne katholischen Staaten keinen Gottesbezug gibt.
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Leony
gottlos



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Beitrag(#18803) Verfasst am: 28.08.2003, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

gustav hat folgendes geschrieben:
War es eigentlich auch die Katholische Kirche, die massgeblich daran beteiligt war, dass die BRD einen Gottesbezug bekommen hat?
Immerhin war die DDR(protestantisch) damals ja noch nicht Mitglied der BRD und deshalb hatten die Katholiken wohl verhältnismäßig gesehen mehr Einfluß. Dennoch erklärt dass dann nicht, wieso es in anderne katholischen Staaten keinen Gottesbezug gibt.

Niedersachsen ist, soweit ich weiß, überwiegend evangelisch. Trotzdem wurde dort im Jahre 1994 (!) eine Präambel mit Gottesbezug in die Landesverfassung aufgenommen.

Gruß, Leony
_________________
Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
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notkerbakker
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Beitrag(#18876) Verfasst am: 28.08.2003, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vatikan hat im übrigen auch keinen Gottesbezug in der Verfassung.
_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#18894) Verfasst am: 28.08.2003, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Der Vatikan hat im übrigen auch keinen Gottesbezug in der Verfassung.


Aber er papst ist der letze totalitäre Herrscher Europas und er hat immer Recht Lachen
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#18897) Verfasst am: 28.08.2003, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

gustav hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Der Vatikan hat im übrigen auch keinen Gottesbezug in der Verfassung.


Aber er papst ist der letze totalitäre Herrscher Europas und er hat immer Recht Lachen


Du kennst Praesident Alexander Lukaschenko wohl noch nicht?
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Heike J
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Beitrag(#39272) Verfasst am: 11.10.2003, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Langsam wird es ernst mit der Verfassung der Europäischen Union, und die christlichen Kirchen blasen zu einem letzten Großangriff
gegen den verhassten säkularen Staat. Ein expliziter Bezug auf das Christentum in der Präambel der Verfassung soll garantieren, dass
alle jetzigen und zukünftigen EU-Bürger Jesus Christus gefälligst als ihren Heiland akzeptieren und all dem anderen Aberglauben
abschwören. Die Kirchen sammeln so fleißig Unterschriften, da wollen auch wir nicht fehlen: Hier gibt es eine Petition gegen den geplanten Verfassungszusatz – bitte weiterleiten an alle, denen die Trennung von Staat und Kirche wichtig ist, ganz gleich ob sie selbst religiös sind oder nicht.
(EMÖ)



http://www.petitiononline.com/euchrist/petition.html
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notkerbakker
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Beitrag(#39280) Verfasst am: 11.10.2003, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

petition hat folgendes geschrieben:
... to include an exclusively favorable reference to Christianity in the preamble


Um eine exclusive Nennung des Christentums gehts in der jetzigen Debatte eigentlich gar nicht.
_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Heike J
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Beitrag(#39282) Verfasst am: 11.10.2003, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
petition hat folgendes geschrieben:
... to include an exclusively favorable reference to Christianity in the preamble


Um eine exclusive Nennung des Christentums gehts in der jetzigen Debatte eigentlich gar nicht.


Da andere Religionen nicht genannt werden sollen, eigentlich schon. Die Nennung der Aufklärung z.B. wurde ja gestrichen.
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notkerbakker
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Beitrag(#39300) Verfasst am: 11.10.2003, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:
petition hat folgendes geschrieben:
... to include an exclusively favorable reference to Christianity in the preamble


Um eine exclusive Nennung des Christentums gehts in der jetzigen Debatte eigentlich gar nicht.


Da andere Religionen nicht genannt werden sollen, eigentlich schon. Die Nennung der Aufklärung z.B. wurde ja gestrichen.


derzeitige Präambelfassung hat folgendes geschrieben:

In dem Bewusstsein, dass der Kon­tinent Europa ein Träger der Zivili­sation ist und dass seine Bewohner, die ihn seit den Anfängen der Mensch­heit in immer neuen Schüben besiedelt haben, im Laufe der Jahrhunderte die Werte entwickelt haben, die den Hu­manismus begründen: Gleichheit der Menschen, Freiheit, Vorrang der Ver­nunft.

Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Über­lieferungen Europas, die, in seinem Erbe weiter lebendig, die zentrale Stellung des Menschen und die Vor­stellung von der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte so­wie vom Vorrang des Rechts in der Gesellschaft verankert haben, ?


Wenn ich diese derzeitige Präambelfassung anschaue, ist es leicht möglich neben "kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen" auch noch die christlichen einzufügen und/oder neben dem Humanismus noch das Christentum als ebenfalls werteentwickelnd.

Argumentiert man primär/lediglich gegen eine exclusive Nennung (diese Exclusivität bezieht sich ja keineswegs auf Religionen, sondern allgemein auf "Wertequellen") des Christentums, passierts schnell dass die Nennung des Christentums neben Humanismus & Co als "Kompromiß" zwischen strikter Nichtnennung und exclusiver Nennung des Christentums erscheint.

Die Petition habe ich natürlich trotzdem eben signiert.
_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Spoony
Wach



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Beitrag(#39313) Verfasst am: 11.10.2003, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Langsam wird es ernst mit der Verfassung der Europäischen Union, und die christlichen Kirchen blasen zu einem letzten Großangriff
gegen den verhassten säkularen Staat. Ein expliziter Bezug auf das Christentum in der Präambel der Verfassung soll garantieren, dass
alle jetzigen und zukünftigen EU-Bürger Jesus Christus gefälligst als ihren Heiland akzeptieren und all dem anderen Aberglauben
abschwören. Die Kirchen sammeln so fleißig Unterschriften, da wollen auch wir nicht fehlen: Hier gibt es eine Petition gegen den geplanten Verfassungszusatz – bitte weiterleiten an alle, denen die Trennung von Staat und Kirche wichtig ist, ganz gleich ob sie selbst religiös sind oder nicht.
(EMÖ)




http://www.petitiononline.com/euchrist/petition.html


Sauerei, ich will nicht wissen, wie durchorganisiert das bei den Christen eventuell schon ist. Die können viel einfacher Unterschriften sammeln. Am besten wäre doch eine Abstimmung für jeden erwachsenen Bürger in der EU darüber Smilie , oder glaubt ihr der Schuss könnte nach hinten losgehen ^^ ?
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The Cake Is A Lie
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zamis
Gast






Beitrag(#39449) Verfasst am: 12.10.2003, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die "Gretchenfrage" der europäischen Verfassung:

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/15831/1.html
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step
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Beitrag(#39459) Verfasst am: 12.10.2003, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde, wenn man den (unbestreitbar großen) Einfluß des Christentums an so zentraler Stelle würdigt, dann muß man es historisch-kritisch tun. D.h. es müßte gleichermaßen auf positive wie negative Einflüsse des Christentums hingewiesen werden, und/oder der Einfluß der Aufklärung müßte stärker gewürdigt werden, der die Gesellschaft von vielen inhumanen christlichen Ideen befreite oder es noch versucht.

gruß/step
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#41076) Verfasst am: 16.10.2003, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

EU-Verfassungsentwurf wird umgekrempelt

Zitat:
Denn Polen hat wie Spanien 40 Millionen Einwohner und möchte auch zu den Großen gezählt werden. Und noch etwas verbindet die beiden Länder. Ihr Glaube an Gott. Einen Gottesbezug will Aznar unbedingt in der Präambel der Verfassung sehen - ausschließlich in seiner christlichen Form, versteht sich.

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Spoony
Wach



Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 913
Wohnort: Eurasien/Hamburg

Beitrag(#41150) Verfasst am: 16.10.2003, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
EU-Verfassungsentwurf wird umgekrempelt

Zitat:
Denn Polen hat wie Spanien 40 Millionen Einwohner und möchte auch zu den Großen gezählt werden. Und noch etwas verbindet die beiden Länder. Ihr Glaube an Gott. Einen Gottesbezug will Aznar unbedingt in der Präambel der Verfassung sehen - ausschließlich in seiner christlichen Form, versteht sich.


Nur weil der Papst Pole ist. Es ist doch echt zum heulen. *heul*
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#41161) Verfasst am: 16.10.2003, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
EU-Verfassungsentwurf wird umgekrempelt

Zitat:
Denn Polen hat wie Spanien 40 Millionen Einwohner und möchte auch zu den Großen gezählt werden. Und noch etwas verbindet die beiden Länder. Ihr Glaube an Gott. Einen Gottesbezug will Aznar unbedingt in der Präambel der Verfassung sehen - ausschließlich in seiner christlichen Form, versteht sich.


Echt interessant. Das kann ich bestimmt auch mal in der Schule verwenden.
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Sermon
panta rhei



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Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#44735) Verfasst am: 27.10.2003, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Plädoyer von Bischof Homeyer für den Gottesbezug im europäischen Grundgesetz


Die vollstaendige Fassung
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Spock
lebt noch



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Beitrag(#44750) Verfasst am: 27.10.2003, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Text ist ohne Bezug auf eine Existenz Gottes.
Let's Rock
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"Wieviel dieses Märchen von Christus uns un den Unseren genützt hat, ist allbekannt!" (Papst Leo x.)
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Alzi
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Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken

Beitrag(#45079) Verfasst am: 28.10.2003, 05:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
EU-Verfassungsentwurf wird umgekrempelt

Zitat:
Denn Polen hat wie Spanien 40 Millionen Einwohner und möchte auch zu den Großen gezählt werden. Und noch etwas verbindet die beiden Länder. Ihr Glaube an Gott. Einen Gottesbezug will Aznar unbedingt in der Präambel der Verfassung sehen - ausschließlich in seiner christlichen Form, versteht sich.


Spanien und Polen sind natürlich etwas besonderes: beide sprachen sich für den USAmerikanischen Überfall auf den Irak aus.

Polen ist meines Wissens noch nicht einmal EU-Mitglied, und wenn es nach mir ginge, dann würde jegliche Erweiterung sofort gestopt.
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Wer heilt hat recht!
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Heike J
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Beitrag(#47937) Verfasst am: 03.11.2003, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die säkulare Gesellschaft bedarf also in ihren Regeln (...) durchgängig des Rückgriffs auf religiöse Kernannahmen: Man kann ein Modell von Sozialer Marktwirtschaft, das für das lateinische Kontinentaleuropa leitend ist, nicht entwerfen ohne den Rückgriff auf ein Menschenbild, das wesentliche christliche Grundaxiome (etwa hinsichtlich Individualität und Sozialität) enthält. In diesem Sinne, im Sinne der politischen Säkularisierung, die aber religiös-kulturelle Bindungen voraussetzt, bleibt der historische Erfahrungsraum Europa ein christlicher.


Bischof Homeyer in der Frankfurter Rundschau. 2-seitiges Plädoyer für den Gottesbezug.
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Beitrag(#47944) Verfasst am: 03.11.2003, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bischof Homeyer hat folgendes geschrieben:
Der historische Erfahrungsraum Europa ist geprägt durch einen langen Prozess der Säkularisierung, die im Christentum selbst wurzelt. Unterscheidet man die politischen und die kulturellen Aspekte dieser Säkularisierung, entwirft sich ein spezifisch europäisches Zueinander von Religion und Politik. Als politische Säkularisierung, also in der Wandlung von Religion in Konfession, in der Privatisierung der Religion, liegt nämlich zugleich ein kulturelles Gegengewicht und Zueinander des Religiösen und Politischen: Der säkulare Staat versichert sich durchaus der religiösen (christlichen) Hintergrundannahmen seines Gesellschaftsmodells: Die frühneuzeitlichen "Gründungsurkunden" der Säkularisierung, etwa Hobbes Leviathan oder Lockes Brief über Toleranz setzen durchgängig den kulturell-christlichen Hintergrundkonsens eines Staates voraus und verwahren sich entschieden gegen jeden Atheismus.


Hilf mir mal einer... ist das denn logisch???
Die Gesundwerdung setzt die Krankheit voraus, also schreiben wir die Krankheit fest: Ohne Bekenntnis zur Krankheit kein Gesundsein Pillepalle

Kann man sich denn nicht zu seiner Historie bekennen, ohne sich für die Zukunft dran zu knechten Am Kopf kratzen
Schließlich haben wir den Absprung vom Nationalsozialismus ja auch irgendwie geschafft...
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Shadaik
evolviert



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Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#48055) Verfasst am: 03.11.2003, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wir halten also fest, die Säkularisierung hat ihre Ursache im Christentum bzw. ist eine eindeutig christliche Bewegung. Lachen
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland

Beitrag(#48059) Verfasst am: 03.11.2003, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mal zur Erinnerung was der Papst vor einigen Monaten zum Thema meinte.

Papstenzyklika zur Remissionierung Europas hat folgendes geschrieben:
In einem vom Säkularismus verseuchten (...) Umfeld wird das gottgeweihte Leben – Geschenk des Geistes an die Kirche und für die Kirche – zunehmend zum Zeichen der Hoffnung, ...

_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#48812) Verfasst am: 05.11.2003, 02:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
IBKA e.V., Postfach 1745

D-58017 Hagen

Tel: +49 2331 - 34 80 410
Fax: +49 2331 - 34 80 411

E-Mail : info@ibka.org

http://www.ibka.org/




This text is in german and english: scroll down


gemeinnütziger Verein

International League

of Non-Religious and Atheists



Pressemitteilung vom 04.11.2003 Zur sofortigen Freigabe



Appell an Staatsoberhäupter und Regierungen der EU:

EU-Verfassung muss Menschenrechte schützen!
Für weltanschaulich-religiöse Neutralität staatlicher Organe –
gegen Gottesbezug und gegen Artikel I-51:
IBKA warnt vor Fortbestand von Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen durch Kirchen und kirchennahe Einrichtungen


Sehr geehrte Damen und Herren,



der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. ist äußerst besorgt über Bestrebungen, die Verfassung der EU an den Interessen von Kirchen und Religionsgemeinschaften auszurichten und die weltanschaulich-religiöse Neutralität der EU in Frage zu stellen.



1. Kein Gottesbezug!

Mit Befremden beobachtet der IBKA den immer wieder erhobenen Ruf nach einem Gottesbezug in der Verfassung der EU. Die Zeiten, in denen politische Macht religiös begründet wurde, sollten vorbei sein! Moderne Staaten und überstaatliche Gemeinschaften brauchen kein religiöses Fundament: Ihr Fundament ist der Wille der Bevölkerung, und das Fundament ihrer Werte ist der Wille der Bevölkerung, diesen Werten Achtung zu verschaffen. Moderne Staaten und überstaatliche Gemeinschaften sollten kein religiöses Fundament suchen, denn das widerspräche der gebotenen weltanschaulich-religiösen Neutralität. Der IBKA kann der Erklärung des Herrn Konventspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing nur zustimmen, dass ein Bezug auf Gott in der künftigen EU-Verfassung nicht angebracht sei.

Problematisch sind nicht nur krasse Verstöße gegen die weltanschaulich-religiöse Neutralität, wie sie sich im deutschen Grundgesetz und den Verfassungen einiger deutscher Länder finden: „Verantwortung vor Gott“ und „Ehrfurcht vor Gott“ sind Formulierungen, die die Existenz Gottes voraussetzen, denn sonst wären sie sinnlos. Eine solche Stellungnahme zugunsten der Existenz Gottes ist alles andere als religiös neutral.

Problematisch sind auch Formulierungen, wie sie aus den Reihen der Europäischen Volkspartei (EVP/PPE) vorgeschlagen wurden:

„Die Werte der Europäischen Union umfassen die Wertvorstellungen sowohl derjenigen, die an Gott als Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch derjenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten.“

Soweit ein solcher Gottesbezug neutral ist, ist er überflüssig. Die EU mag sich in ihrer Verfassung zu den Werten „der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen“ bekennen – jedoch dabei besteht keinerlei Notwendigkeit, über die Motive derer zu spekulieren, die sich diese Werte zu Eigen gemacht haben.

Warum sollte über religiöse oder andere Motive spekuliert werden? Die Antwort wissen wohl diejenigen am besten, die einen solchen Gottesbezug fordern: Hier wird ihre Motivation, die religiöse Motivation, als einzige durch ausdrückliche Erwähnung vor allen anderen ausgezeichnet. Es wird auf subtile Weise der Eindruck erweckt, als läge der Ursprung dieser Werte im Glauben an Gott. Das ist nicht nur eine pro-religiöse Propaganda, die nicht in eine Verfassung gehört – es ist teilweise sachlich falsch. Selbst der Theologe Prof. Hans Küng weiß: „Nicht die christlichen Kirchen, ... sondern die ... Aufklärung hatte ja schließlich die Menschenrechte durchgesetzt.“ (Hans Küng, „Christ sein“, S. 22) Die Menschenrechte – ein wichtiger Aspekt der genannten Werte, der Gerechtigkeit wie des Guten.

Zugleich wird im Formulierungsvorschlag eine bestimmte, sehr positive Darstellung Gottes zugrunde gelegt, gerade so, als wäre das selbstverständlich. Als könnte man Gott, bzw. den Glauben an Gott, nicht auch völlig anders sehen: als Quelle von Dogmatismus, Intoleranz, Diskriminierung und millionenfachem Blutvergießen, in Kreuzzügen, im 30-jährigen Krieg und anderen Glaubenskriegen, auf Scheiterhaufen von Ketzern und „Hexen“, in zahlreichen christlich motivierten Pogromen an Juden. Eine einseitig positive Darstellung Gottes im Verfassungstext wäre alles andere als religiös neutral.

Der IBKA widerspricht der Auffassung, ein Gottesbezug in der EU-Verfassung könnte an die Identifikation mit der christlich-abendländischen Kultur appellieren und damit die Identifikation mit dem europäischen Einigungsprozess fördern. Der allgemeinen Identifikation mit dem europäischen Einigungsprozess könnte es eher schaden, wenn in der Verfassung durch einen Gottesbezug ein Glaube positiv herausgehoben würde, den immer weniger Europäer teilen. Einen besseren Beitrag zur Identifikation mit einem geeinten Europa können Werte leisten, wie sie in Artikel I-2 genannt werden: „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte“ sowie „Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung“. Diese Werte zeigen zur Genüge, dass es in der EU nicht nur um eine technokratische Wirtschaftsgemeinschaft geht, sondern zugleich um eine Wertegemeinschaft.

Diese Werte können einen wichtigen Beitrag zur Identifikation mit dem geeinten Europa leisten, wenn ihre Achtung in der EU aktiv in die Praxis umgesetzt wird. Dazu gehört nicht zuletzt ein aktives und konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierungen aller Art – von wem auch immer diese Diskriminierungen ausgehen mögen; auch dann, wenn sie von Kirchen und ihren sozialen Einrichtungen ausgehen. Deshalb:



2. Keine Anerkennung des bestehenden Kirchenstatus durch Artikel I-51!

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. ist äußerst besorgt, dass Artikel I-51 – sofern er wie vorgeschlagen in die EU-Verfassung aufgenommen wird – zur Fortdauer bestehender Missstände in EU-Ländern wie der Bundesrepublik Deutschland führen könnte: zu Verletzungen von individuellen Menschenrechten, zu Diskriminierungen sowie zu Verstößen gegen die weltanschaulich-religiöse Neutralität staatlicher Organe.

Artikel I-51 Absatz 3 erweckt gar den Eindruck, als sollte das Prinzip der weltanschaulich-religiösen Neutralität auch auf EU-Ebene durchbrochen werden. Dieser Artikel wäre überflüssig, wenn der Dialog mit den Kirchen und den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nur in dem Maße gepflegt werden sollte, wie es bereits nach Artikel I-46 Absatz 2 den Organen der Union aufgetragen ist. So jedoch entsteht der Eindruck, als sollten Kirchen und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gegenüber sonstigen NGOs durch einen besonders intensiven Dialog und damit durch besondere Einflussmöglichkeiten privilegiert werden. Privilegien, für die es keine Rechtfertigung gibt.

Betroffen von Entscheidungen der EU sind die Mitglieder dieser Gemeinschaften in aller Regel nicht mehr als alle anderen EU-Bürger. Wo Sachverstand gefragt ist, da gibt es keinerlei Grund, den Kirchen und Religionsgemeinschaften in den verschiedensten Fragen automatisch mehr Sachverstand zuzuschreiben als anderen Vereinigungen, die sich auf bestimmte Sachgebiete konzentrieren. Insbesondere gibt es keinen Grund, den Kirchen und Religionsgemeinschaften in Fragen der Ethik besonderen Sachverstand zuzuschreiben. Einige sind ja nicht einmal auf dem ethischen Niveau der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 angekommen; so sperrten sich die Kirchen in Deutschland gegen die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes, das Diskriminierungen aufgrund der Religion verboten hätte.

Soweit die gesamtgesellschaftliche Bedeutung einer Vereinigung als Anlass zum Dialog angesehen wird, kann das für religiöse und weltanschauliche Vereinigungen in gleicher Weise gelten wie für jede andere NGO. Dafür genügt Artikel I-46. Soll Artikel I-51 Absatz 3 etwa verhindern, dass der schwindenden gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen ein Schwinden ihrer Einflussmöglichkeiten folgt? Ein solches Privileg würde gegen die gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität verstoßen.

Dass Weltanschauungsgemeinschaften an einem solchen Privileg teilhaben, genügt nicht zur Herstellung dieser Neutralität. Es dürfen auch jene Menschen nicht benachteiligt werden, die keiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören oder den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten in Vereinigungen verlegen, in denen Menschen mit unterschiedlichen Weltanschauungen gemeinsame Ziele verfolgen.

Menschen organisieren sich in Vereinigungen wie amnesty international, Umweltschutzverbänden, Vereinen zur Selbsthilfe und Interessenvertretung von Behinderten, und vielen anderen mehr. All diese Menschen müssen die gleichen Chancen zur Mitwirkung an Entscheidungsprozessen haben – also müssen weltanschaulich neutrale Vereinigungen gleiche Chancen zur Mitwirkung an Entscheidungsprozessen haben.

Weltanschaulich-religiöse Neutralität, Menschenrechte und Nicht-Diskriminierung müssen nicht nur auf der Ebene der EU gelten, sie müssen auch in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. Dazu muss es nicht unbedingt gemeinsame Regelungen zum Umgang mit Kirchen und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geben. Aber die EU muss die Möglichkeit haben, die Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu überprüfen und, soweit erforderlich, diese Mitgliedstaaten zu beauftragen, ihre Regelungen dahingehend zu ändern, dass sie im Einklang stehen mit den Menschenrechten, dem Prinzip der Nicht-Diskriminierung und der weltanschaulich-religiösen Neutralität.

Der IBKA befürchtet, dass die Durchsetzung dieser Ziele erheblich behindert werden könnte, falls in der Verfassung der EU durch Artikel I-51 Absatz 1 ausdrücklich die „Achtung“ des Status der Kirchen nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festgeschrieben würde.

In einigen Staaten der EU sind Änderungen durchaus erforderlich, nicht zuletzt in Deutschland. Auf den Prüfstand gehören hier rechtliche Privilegien von Kirchen und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften: u. a. Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen den Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ zu erlangen und „Kirchensteuern“ genannte Mitgliedsbeiträge durch staatliche Finanzämter einziehen zu lassen. Ebenso auf den Prüfstand gehören finanzielle Privilegien der Kirchen in Deutschland – das geht hin bis zur Zahlung von Bischofsgehältern aus allgemeinen Steuermitteln, also auch aus den Steuern von Atheisten, Moslems und Juden.

Ein besonders problematischer Aspekt des Kirchenstatus in Deutschland ist das so genannte „Selbstbestimmungsrecht“: Es wird vielfach so ausgelegt, dass Kirchen und kirchennahe soziale Einrichtungen ein „Recht“ hätten, wichtige individuelle Menschenrechte zu missachten: das Recht auf Arbeit und freie Berufswahl, die Religionsfreiheit und das Recht auf Ehe und Familie. So hat kürzlich ein deutsches Gericht für „rechtens“ erklärt, dass einer leitenden Stationsschwester in einem evangelischen Krankenhaus gekündigt wurde, nur weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Obwohl sie stets zur Zufriedenheit ihres Dienstherrn gearbeitet hatte, und obwohl sie schwerbehindert ist. Mit ähnlichen Maßnahmen müssen Beschäftigte kirchennaher Einrichtungen rechnen, wenn sie ihr Privatleben nicht den Vorstellungen der jeweiligen Kirche unterordnen: wenn sie beispielsweise Geschiedene heiraten oder nach einer Scheidung wieder heiraten, oder wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Partner/einer Partnerin gleichen Geschlechts eingehen. Das betrifft viele Beschäftigte, weil in Deutschland ein erheblicher Anteil von Krankenhäusern und sonstigen sozialen Einrichtungen als „evangelisch“ oder „katholisch“ gilt, obgleich ihre Finanzierung überwiegend (bei Krankenhäusern 100%) von staatlichen Stellen, Krankenkassen und aus sonstigen weltlichen Quellen stammt. So sehen sich viele Menschen genötigt, ihre Überzeugungen oder ihre Partnerschaft zu verheimlichen. Das ist entwürdigend.

Wir bitten Sie herzlich: Setzen Sie sich dafür ein, dass solche Diskriminierungen keinen Platz mehr in der EU haben. Dass Menschenrechte und Menschenwürde überall in der EU geachtet werden. Bitte treten Sie dafür ein, dass Artikel I-51 aus dem Entwurf der EU-Verfassung gestrichen wird.



Mit freundlichen Grüßen,



Rudolf Ladwig (IBKA e.V., 1. Vorsitzender)



Über den Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.:

Der IBKA versteht sich als Interessenvertretung des konfessionslosen Bevölkerungsteiles, der in Deutschland mittlerweile auf über 30 % angewachsen ist. Er tritt ein für die allgemeinen Menschenrechte als unveräußerliche individuelle Rechte des einzelnen Menschen. Er wendet sich gegen Diskriminierungen aus religiösen oder weltanschaulichen Motiven und besteht auf der weltanschaulich-religiösen Neutralität von staatlichen und überstaatlichen Organen – in Deutschland, wie in Europa. Zu diesem Zweck fordert er eine konsequente Trennung des staatlichen Bereichs von Kirchen, Religionen und Weltanschauungen.



Spendenkonto: IBKA e.V., Konto-Nr. 3920463, Postbank Dortmund, BLZ 440 100 46



In English:

EU Constitution must protect Human Rights !
For philosophical and religious neutrality of states and their institutions – against any reference to God and against article I-51:
IBKA warns about continued discriminations and violations of Human Rights by churches and church institutions.


Dear Sir or Madam,

the "Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten" (International League of Non-Religious and Atheists) is deeply concerned about attempts to adapt the EU's constitution to the interests of churches and religious communities and to jeopardize the philosophical and religious neutrality in the EU.

1. No reference to God!

IBKA finds it quite disconcerting that again and again one calls for a reference to God in the EU constitution. This should not be a time in which political power would be founded on religion! Modern states and supranational communities do not need any religious foundation. Their foundation is the will of the people, and the foundation of their values is the will of the people that these values should be respected. Modern states and supranational communities should not look for a religious foundation, because that would be incompatible with their philosophical and religious neutrality. IBKA agrees with the Chairman of the European Convention, Mr. Valéry Giscard d'Estaing, who said that a reference to God in the EU constitution would not be appropriate.

There are problems not only in blatant violations of philosophical and religious neutrality, as one can find them in the German Basic Law and in the constitutions of some German Länder (i.e. German federal states): "responsibility before God" and "reverence for God" are phrases which imply the existence of God; otherwise they would not make sense. Such a statement in favour of the existence of God is anything but religiously neutral.

There are problems even in phrases as they are suggested from among the European People's Party (PPE):

"The Union’s values include the values of those who believe in God as the source of truth, justice, good and beauty as well as of those who do not share such a belief but respect these universal values arising from other sources."

As far as such a reference to God is neutral, it is unnecessary. The EU may stand up for values like "truth, justice, good and beauty" in its constitution – but there is no need of speculating on the motives of those who have made these values their own.

Why should there be a reason to speculate on motives, religious or other? The answer will be known best by those who demand such a reference to God: Thus their motivation, the religious motivation, is distinguished from any other motivation by being mentioned explicitly. In a subtle way the impression is given that the origin of these values would be in the belief in God. That is not only a pro-religious propaganda for which a constitution is no place – in parts it is factually wrong. Even the well-known theologian professor Hans Küng knows: "The Human Rights were not enforced by Christian churches, but by the Enlightenment." (Hans Küng, "Christ sein" ("Being a Christian"), S. 22) The Human Rights – an important aspect of the values which were mentioned, of "justice" and of "good".

In concurrence a particular and very positive representation of God is taken as a basis in the suggested phrase, just as if that went without saying. As if one could not have a totally different view of God, respectively of the belief in God: a source of dogmatism, of intolerance, of discriminations and of millionfold bloodshed, in crusades, in the Thirty Years' War and other religious wars, on pyres of heretics and "witches", in many a pogrom of Jews committed on the basis of Christian motives. A partially positive representation of God in the text of a constitution would be anything but religiously neutral.

IBKA opposes the idea that a reference to God in the EU constitution might appeal to the identification with the Christian Occidental culture, and thus promote the identification with the unification of Europe. It might rather damage the common identification with the unification of Europe, if in its constitution one belief would be distinguished in a positive manner by a reference to God, a belief which is acknowledged by less and less Europeans. A better contribution to a common identification with a unified Europe can be obtained by values as they are mentioned in article I-2: "respect for human dignity, liberty, democracy, equality, the rule of law and respect for human rights" and "pluralism, tolerance, justice, solidarity and non-discrimination". These values show sufficiently that the EU is not only a technocratic economic union, but also a union of values.

These values can achieve an important contribution to identify oneself with the unified Europe, if their practical respect in the EU is enforced actively. That needs active and consequent actions against discriminations of all sort – whoever may be the source of these discriminations; even then, when churches and their social institutions commit these discriminations. Therefore:

2. No acknowledgement of the current status of churches by article I-51!

The "Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten" (IBKA) is deeply concerned that article I-51 – if it will become part of the EU constitution, as it is suggested in the draft – might lead to continuance of existing abuses in countries of the EU, like Germany: to violations of individual Human Rights, to discriminations and to violations of the philosophical and religious neutrality of states and their institutions.

Article I-51 paragraph 3 even gives the impression that philosophical and religious neutrality is meant to be violated on the level of the EU, too. This special article would be unnecessary if the dialogue with churches and religious and philosophical organizations is meant to be maintained only in the degree which is provided by article I-46 paragraph 2. But thus one might believe that churches and religious and philosophical organizations are meant to be privileged as compared with other NGOs, privileged by an especially intense dialogue and thereby by special possibilities of exerting influence. There is no justification for these privileges.

Usually the members of those organizations are concerned by decisions of the EU in just the same degree as any other EU citizens, and not in a higher degree. As far as expertise is wanted, there is no reason to think that churches and religious and philosophical organizations should have more expertise about many different questions than other organizations that concentrate upon particular fields. Especially there is no reason that churches and religious organizations should be supposed to have more expertise about ethics. Some of them haven't even reached the ethical level of the Universal Declaration of Human Rights in 1948. One example for this is that the most important churches in Germany opposed a law of anti-discrimination which would have forbidden discriminations on the basis of religion.

As far as the social importance of an organization is seen as a reason for a dialogue, this can apply to religious and philosophical organizations as well as to any other NGO. Article I-46 is sufficient. Is Article I-51 paragraph 3 supposed to achieve that the declining social importance of the churches can be compensated by an increase of privileged possibilities of exerting influence? Such a privilege would violate the imperative philosophical and religious neutrality.

The fact that philosophical organizations participate in such a privilege is not sufficient for restoring this neutrality. It is also necessary that persons are not discriminated if they are not members of any religious or philosophical organization, or if they commit themselves in organizations in which persons of different philosophical conceptions are pursuing common goals. People get together in organizations like amnesty international, groups for environmental conservation, groups for self-help and representation of disabled persons. These people must have equal chances of participation in processes of decision-making – so philosophically neutral organizations must have equal chances of participation in processes of decision-making.

Philosophical and religious neutrality, Human Rights and non-discrimination must apply anywhere, not only on the level of the EU: They must be enforced in the EU's member states too. For that, it is not absolutely necessary to have common regulations concerning churches and religious and philosophical organizations. But the EU must have the possibility to check the regulations of its member states and, as far as necessary, to instruct its member states to modify their regulations in order to bring them into accord with Human Rights, with the principle of non-discrimination and with philosophical and religious neutrality.

IBKA is concerned that the enforcement of these goals might be seriously prejudiced if the respect of "the status under national law of churches and religious associations or communities in the Member States" gets fixed in Article I-51 paragraph 1 of the EU constitution.

In some member states of the EU modifications are really necessary; Germany is one of them. Here there are judicial privileges that should be checked: among others the possibility to get the status of a "Körperschaft des öffentlichen Rechts", (i.e. a corporation under public law) if some conditions are fulfilled. The revenue-office collects the organization's membership fees, called "church taxes". One should also check some financial privileges of the currently existing churches. In Germany even the salaries of some bishops are paid by public authorities, that is, out of the taxes of atheists, muslims and jews too.

An especially questionable aspect of the status of churches in Germany is their so-called "Right to self-determination". It is often interpreted in a way that churches and their social institutions are said to have a "right" to violate important individual Human Rights, such as the right to work and the right to free choice of employment, the right to freedom of religion and the right to marry and to found a family. So recently a German court decided that it was legal that a ward sister in charge in a protestant hospital was sacked just because she had ended her membership in the catholic church. Although she had always done her work to the satisfaction of her employer, and although she is severely disabled she was sacked. Employees of ecclesiastical or religious social institutions must reckon on similar measures if they do not submit their private life to the ideas of the church in question: for instance, if they marry a divorced partner, of if they marry after a divorce, or if they begin a registered homosexual partnership. Many employees are affected by this, because in Germany a considerable share of hospitals and other social institutions is called "protestant" or "catholic", though they are funded mainly by public authorities, by health insurances and other secular sources (hospitals: 100 %). Therefore many people feel forced to conceal their belief or their partnership. This is humiliating.

We beseech you: Please give your support that such discriminations shall not be fixed in the EU constitution for a long time. That Human Rights and human dignity shall be respected in every state of the EU. Please support that article I-51 shall be removed from the draft text of the EU constitution.

Yours sincerely

Rudolf Ladwig (IBKA, first chairman)

About the "Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten" (IBKA; International League of Non-Religious and Atheists):

IBKA sees itself as an interest group of those who are not members of churches or religious organizations. IBKA stands up for the universal Human Rights as inalienable individual rights of each human being. It turns against discriminations on the basis of religion or philosophical conception. IBKA insists on philosophical and religious neutrality of the institutions of states and of the EU. To this end it demands the consistent separation of state and churches, of state and religious and philosophical communities.

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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#50585) Verfasst am: 09.11.2003, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Gottesbezug in Europäischer Verfassung in Sicht

Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern kritisiert Regierung
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Spock
lebt noch



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Wohnort: Herbipolis

Beitrag(#50701) Verfasst am: 10.11.2003, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern kritisiert Regierung
Auf den Arm nehmen Cool

Oh, der Arme. Hört mal jemand nicht auf seinen Verein...
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"Wieviel dieses Märchen von Christus uns un den Unseren genützt hat, ist allbekannt!" (Papst Leo x.)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#54085) Verfasst am: 17.11.2003, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sylvie Goulard

Gottesbezug: Nur die deutsche Sprache erlaubt, so kurz und bündig über ein so heikles Thema zu reden. Als Französin möchte ich erklären, warum jede französische Regierung mit einem Gottesbezug in der EU-Verfassung Schwierigkeiten hat.

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/debatte/?cnt=340820
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