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Stoiber fordert von Neubürgern einen EId auf das Grundgesetz
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#221399) Verfasst am: 28.11.2004, 21:57    Titel: Stoiber fordert von Neubürgern einen EId auf das Grundgesetz Antworten mit Zitat

http://de.wrs.yahoo.com/S=2114718008/K=Eid/v=2/SID=e/l=NSR/R=1;_ylt=Aje_kQlMdO0z

Zitat:
Jeder, der in Deutschland lebe, müsse die hier geltenden Werte respektieren und anerkennen


Aber es leben jede Menge Leute die von der Abschaffung des Grundgesetzes träumen und einen Führerstaat wünschen. Müssten die nicht auch einen Treueid schwören? Und was wenn sie sich weigern?
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
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Beitrag(#221417) Verfasst am: 28.11.2004, 22:34    Titel: Re: Stoiber fordert von Neubürgern einen EId auf das Grundgesetz Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
http://de.wrs.yahoo.com/S=2114718008/K=Eid/v=2/SID=e/l=NSR/R=1;_ylt=Aje_kQlMdO0z

Zitat:
Jeder, der in Deutschland lebe, müsse die hier geltenden Werte respektieren und anerkennen


Aber es leben jede Menge Leute die von der Abschaffung des Grundgesetzes träumen und einen Führerstaat wünschen. Müssten die nicht auch einen Treueid schwören? Und was wenn sie sich weigern?


Das ist die Militarisierung der Nation bzw. der Gesellschaft. Und vor allem: Soll dieser Eid mit religiöser Beteuerung gesprochen werden?

Was macht denn Religions-Ede (denn in seinem Ländle hängen ja auch Kruzifixe in den Klassenzimmern rum) wenn keine religiöse Beteuerung gesprochen wird?
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Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#221426) Verfasst am: 28.11.2004, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sudelede wird immer schlimmer, obwohl das ja eigentlich kaum noch geht. Naja, wenigstens hat er (noch) nicht verlangt, dass der Eid auf ihn persönlich geleistet wird.

Man sollte hm abe mal sagen, dass er mit diesem Quatsch das GG ignoriert, wo es heisst:
Artikel 146 GG hat folgendes geschrieben:

Geltungsdauer des Grundgesetzes


Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Wie kann ich mich denn bitteschön als Mitglied des Volkes "in freier Entscheidung entschliessen", das GG ausser Kraft zu setzen, wenn ich auf dieses GG einen Treueid schwören musste? Pillepalle

Die Staatsbürger haben sich an die im GG festgelegten Gesetze zu halten, aber sie müssen es nicht zu ihrer Religion erheben. Da hat Sudelede mal wieder irgendwelche Ebenen durcheinandergebracht.
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Nordseekrabbe
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#221429) Verfasst am: 28.11.2004, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Eine neue Verfassung, die das GG ablösen sollte, ist doch schon seit Jahrzehnten im Gespräch.

Eine neue Verfassung, und das wäre ja zu hoffen, in der möglicherweise auch die Trennung von Staat und Kirche mehr zementiert wird, als in der jetzigen...? Mit den Augen rollen Frage

Passiert jedoch ist bis auf den heutigen Tag nullkommagarnix. zynisches Grinsen
_________________
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#221446) Verfasst am: 28.11.2004, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gegen ein Bekenntnis zu den Grundwerten hätte ich im Prinzip nichts einzuwenden. Andererseits - was ist ein solches Bekenntnis wert, wenn es erpresst wird?
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#221449) Verfasst am: 28.11.2004, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Gegen ein Bekenntnis zu den Grundwerten hätte ich im Prinzip nichts einzuwenden. Andererseits - was ist ein solches Bekenntnis wert, wenn es erpresst wird?

Nun manche habe kein Problem, damit die "Grundwerte" aufzuheben, wohl aber Probleme einen Eid zu brechen.
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annox
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Anmeldungsdatum: 30.05.2004
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Wohnort: Berlin

Beitrag(#221455) Verfasst am: 28.11.2004, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Eine neue Verfassung, die das GG ablösen sollte, ist doch schon seit Jahrzehnten im Gespräch.

Eine neue Verfassung, und das wäre ja zu hoffen, in der möglicherweise auch die Trennung von Staat und Kirche mehr zementiert wird, als in der jetzigen...? Mit den Augen rollen Frage

Passiert jedoch ist bis auf den heutigen Tag nullkommagarnix. zynisches Grinsen


Und nun darf jeder mal raten, warum der neue Verfassungsentwurf, der 1990 vom Buendnis 90 u.a. vorgelegt wurde, vom Tisch gefegt und auf Eis gelegt worden ist...
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Ich bin jenes Pferd, das unter der Peitsche der Kutscher den Wagen voller Gesindel hinter sich her ziehen muss.
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#221494) Verfasst am: 29.11.2004, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wie kann ich mich denn bitteschön als Mitglied des Volkes "in freier Entscheidung entschliessen", das GG ausser Kraft zu setzen, wenn ich auf dieses GG einen Treueid schwören musste? Pillepalle


Ich sehe da keinen Widerspruch. Einerseits ist schließlich im GG selbst vorgesehen, dass es eines Tages und unter gewissen Bedingungen durch etwas anderes ersetzt werden kann. Daran mitzuwirken wäre also nicht notwendig ein Bruch der Treue sondern ein Handeln im Rahmen der Verfassung.

Außerdem könnte man meinen, dass der besagte Artikel auf die Wiedervereinigung abzielt. Zum Entstehungszeitpunkt des GG war Deutschland geteilt. Nun hoffte man damals, Deutschland werde sich eines Tages wiedervereinen. Freilich wusste man nicht, wann und wie das geschehen würde. Dass die DDR einfach von der BRD geschluckt würde, war noch nicht abzusehen. Es hätte also auch zu einer Annäherung auf Augenhöhe kommen können. Dann hätten die DDR-Bürger das GG nicht einfach übernommen, sondern man hätte vermutlich einen Kompromiss finden müssen. Wenn man den Artikel 146 so auffasst, könnte man auch sagen, dass er sich mit der Wiedervereinigung erledigt hat. Dann könnte man einen Neubürger auf das GG vereidigen, und die Möglichkeit zur Außerkraftsetzung des GG wäre ihm nicht mehr gegeben, da der Fall, für den diese Möglichkeit geschaffen wurde, schon eingetreten ist, ohne dass die Abschaffung des GG nötig geworden wäre.
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#221496) Verfasst am: 29.11.2004, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Gegen ein Bekenntnis zu den Grundwerten hätte ich im Prinzip nichts einzuwenden. Andererseits - was ist ein solches Bekenntnis wert, wenn es erpresst wird?


Man könnte es als klares Signal betrachten, dass unser Staat von seinen Bürgern Einhaltung der Grundwerte fordert, und dies auch zu erzwingen bereit ist.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#221501) Verfasst am: 29.11.2004, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Gegen ein Bekenntnis zu den Grundwerten hätte ich im Prinzip nichts einzuwenden. Andererseits - was ist ein solches Bekenntnis wert, wenn es erpresst wird?


Man könnte es als klares Signal betrachten, dass unser Staat von seinen Bürgern Einhaltung der Grundwerte fordert, und dies auch zu erzwingen bereit ist.


Und da sehe ich eben das Problem.

Schwörst Du : "Ich werde dem König treu dienen" schwörst Du was anderes als wenn Du sagst "Ich schwöre König Humbatz II. treu dienen" .

Ein Eid auf die Verfassung ist inhaltlich was ganz anderes als ein Versprechen sich an besteheden Gesetze zu halten.

Wenn Du einen Eid auf die Verfassung schwörst, dann verpflichtest Du Dich zur Treue gegenüber eben dieser Verfassung und zu keiner anderen (künftig vllt mal installiert werdenden).

So vermute ich zumindest. Letztendlich wird das wohl davon abhängen, wie der Eid genau formuliert ist.
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#221502) Verfasst am: 29.11.2004, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wenn Du einen Eid auf die Verfassung schwörst, dann verpflichtest Du Dich zur Treue gegenüber eben dieser Verfassung und zu keiner anderen (künftig vllt mal installiert werdenden).


Nicht notwendigerweise, da du den Eid auf eine Verfassung schwörst, die ihre eigene Änderung unter Einhaltung gewisser Spielregeln ausdrücklich gestattet und sogar von vorneherein auf eine begrenzte Gültigkeit angelegt war.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#221507) Verfasst am: 29.11.2004, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

[Satire]
Die folgenden Paragraphen werden demnächst im Grundgesetz angefügt und definieren wie man sich als Ausländer in einen Deutschen verwandeln kann, im Sinne der Leitkultur:

1. Mindestens zwei Bratwürste essen pro Woche (der Verzehr muss durch Haaranalyse nachgewiesen werden!)
- indische Computerspezialisten dürfen auf Antrag auch Currywürste essen -

2. Folgende Gegenstände müssen sich im ständigem Besitz befinden:
Schlagbohrmaschine mit Wechselfutter, Rasenkantenschere, Hochdruckreiniger und Kabeltrommel

3. Ständig bei sich zu tragen ist auch ein Ganzkörperfoto im Ballonseidenanzug, vierfarbig, wobei mindestens eine Farbe lila zu sein hat.

4. Bei unangemeldeten Hausbesuchen der Leitkulturpolizei ist auf Verlangen die deutsche Multi-Kulti-Hymne (Ole, wir fahren in Puff nach Barcelona)

5. Im Geltungsbereich des Grundgesetzes herrscht Schweinefleischpflicht.

6. Teilnahme an einem Bildungstest:

a) Mathematik: Die Zahlen 04, 96, 05 und 1860 sind folgenden Städten zuzuordnen: Hannover, Mainz, Schalke, München!

b) Geographie: In welchem Land liegen die Flüsse Maas und Memel?

c) Geschichte: Welcher Ausländer hat es sogar bis zum deutschen Kanzler geschafft?

d) Physik : Aus welchen drei Bestandteilen besteht deutsches Bier?

e) Chemie: Wer trainiert Bayer Leverkusen?

f) Religion: Wie heisst das Buch mit dem Wort Gottes drin? Meran, Koran, Kormoran. (Achtung Fangfrage!)

g) Allgemeinwissen: Neene alle niedersächsischen Landkreise vor der Gebietsreform 1972!

[/satire]
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joyborg
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Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#221510) Verfasst am: 29.11.2004, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Gegen ein Bekenntnis zu den Grundwerten hätte ich im Prinzip nichts einzuwenden. Andererseits - was ist ein solches Bekenntnis wert, wenn es erpresst wird?


Man könnte es als klares Signal betrachten, dass unser Staat von seinen Bürgern Einhaltung der Grundwerte fordert, und dies auch zu erzwingen bereit ist.


Und da sehe ich eben das Problem.

Schwörst Du : "Ich werde dem König treu dienen" schwörst Du was anderes als wenn Du sagst "Ich schwöre König Humbatz II. treu dienen" .

Ein Eid auf die Verfassung ist inhaltlich was ganz anderes als ein Versprechen sich an besteheden Gesetze zu halten.

Wenn Du einen Eid auf die Verfassung schwörst, dann verpflichtest Du Dich zur Treue gegenüber eben dieser Verfassung und zu keiner anderen (künftig vllt mal installiert werdenden).

So vermute ich zumindest. Letztendlich wird das wohl davon abhängen, wie der Eid genau formuliert ist.


Aber dieser "Eid" ist doch kein kein echter Eid. Das soll wohl ein symbolischer Akt sein (wie auch der "Fahneneid"), nach der Art der "Schweizermacher", mit dem den Leuten etwas ins Hirn gestempelt werden soll, aber ohne jede juristische Konsequenz. So wie übrigens Stoiber auch einen "Eid" geschworen hat, den er vermutlich des öfteren vergißt.

Die angehende Beamtin in NRW z.B. schwört einen Eid auf den Text:
"Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
(Geht auch ohne den letzten Satz.)

Wenn ich in ein Land einwandern möchte/Beamtin werden möchte/Minister werden möchte, dann schere ich mich praktischerweise einen Dreck um diese Tradition, fasele den gegebenen Text, und gut is.
Niemand kann mir später daraus einen Strick drehen.
Jeder Mensch im Bereich der deutschen Gerichtsbarkeit (also z.B. mit Wohnsitz in D) ist sowieso den deutschen Gesetzen, und damit auch dem (aktuellen) GG unterworfen - egal welcher Nationalität oder Religion er angehört.
Also: Reiner Populismus von Stoiber, kalter Kaffee.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#221512) Verfasst am: 29.11.2004, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:

Man könnte es als klares Signal betrachten, dass unser Staat von seinen Bürgern Einhaltung der Grundwerte fordert, und dies auch zu erzwingen bereit ist.


Der Staat von seinen Bürgern ? Mit den Augen rollen ich dachte wir leben in einer Demokratie, die Bürger sind der Staat ?

Wie auch immer, wenn du aber mit Staat die Politiker meinst...tja, die sollten sich erst mal selbst an ihre Eide halten bevor die die Fresse aufreissen Böse
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göttertod
Atheist und Zweifelsäer



Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 1565
Wohnort: Freiburg

Beitrag(#221521) Verfasst am: 29.11.2004, 02:39    Titel: Antworten mit Zitat

um es euch allen noch mal klar und deutlich vor Augen zu führen:

Die Präambel des deutschen Grundgesetzes beginnt mit folgenden Worten:

Zitat:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.


Stoiber verlangt so etwas zu schwören, wie kann ich als Atheist so etwas schwören????

joy sagte:

Zitat:
Aber dieser "Eid" ist doch kein kein echter Eid. Das soll wohl ein symbolischer Akt sein (wie auch der "Fahneneid"), nach der Art der "Schweizermacher", mit dem den Leuten etwas ins Hirn gestempelt werden soll, aber ohne jede juristische Konsequenz. So wie übrigens Stoiber auch einen "Eid" geschworen hat, den er vermutlich des öfteren vergißt.

Die angehende Beamtin in NRW z.B. schwört einen Eid auf den Text:
"Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
(Geht auch ohne den letzten Satz.)


was bringt es einer Beamtin die Worte "So wahr mir Gott helfe" wegzulassen, wenn ich auf etwas Schwöre, was mir die Worte in den Mund legt: " ich schwöre im Bewusstsein vor Gott".... was soll den das, das geht doch nicht!!!!

Dieser Gottesbezug muss endlich weg.... und mit ihm alle Gesetzlichen Privilegien der Kirchen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#221523) Verfasst am: 29.11.2004, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

göttertod hat folgendes geschrieben:

Stoiber verlangt so etwas zu schwören, wie kann ich als Atheist so etwas schwören????


Wie kann ein Christ sowas schwören? W ie kann ein Christ überhaupt irgend etwas schwören?

Matthäus5,34 und 36-37 hat folgendes geschrieben:

Ich aber sage euch, daß ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Stuhl,
Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören, denn du vermagst nicht ein einziges Haar schwarz oder weiß zu machen.
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.
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Fluse
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Anmeldungsdatum: 27.10.2003
Beiträge: 2034
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Beitrag(#221545) Verfasst am: 29.11.2004, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Svantevit hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Eine neue Verfassung, die das GG ablösen sollte, ist doch schon seit Jahrzehnten im Gespräch.

Eine neue Verfassung, und das wäre ja zu hoffen, in der möglicherweise auch die Trennung von Staat und Kirche mehr zementiert wird, als in der jetzigen...? Mit den Augen rollen Frage

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Und nun darf jeder mal raten, warum der neue Verfassungsentwurf, der 1990 vom Buendnis 90 u.a. vorgelegt wurde, vom Tisch gefegt und auf Eis gelegt worden ist...


Kann mir mal jemand näher erklären, wieso das ganze Volk bis heute nicht über eine Verfassung abstimmen darf??

Artikel 146 GG hat folgendes geschrieben:

Geltungsdauer des Grundgesetzes


Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es kann doch nicht nur an den Kirchlichen Seilschaften liegen?
Könnte man nicht eine Verfassung evtl. einklagen?
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El Schwalmo
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Anmeldungsdatum: 06.11.2003
Beiträge: 9073

Beitrag(#221548) Verfasst am: 29.11.2004, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hi step,

step hat folgendes geschrieben:
Gegen ein Bekenntnis zu den Grundwerten hätte ich im Prinzip nichts einzuwenden. Andererseits - was ist ein solches Bekenntnis wert, wenn es erpresst wird?


es hätte den Wert, dass die Menschen, die dauerhaft hier leben möchten, wissen, welche Spielregeln hier gelten. Sie können dann freiwillig nicht kommen oder damit rechnen, dass sie wieder gehen müssen.

Grüßle

Thomas
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göttertod
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Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 1565
Wohnort: Freiburg

Beitrag(#221554) Verfasst am: 29.11.2004, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

wenn das Zitat stimmt, ich habe ja keine Biblelel... was Noseman geschrieben hat, dann ist es wieder mal ein tolles Beispiel für die Wiedersprüchlichkeit der Bibel....

Wahrig Deutsche Rechtschreibung sagt:

Zitat:
schwören: tr. u. intr. 135; einen Eid s.; auf jmdn. oder etwas schwören: fest von jmds. Wert oder von der Wirkung einer Sache überzeugt sein


wenn jetzt in der Bibel steht, was Noseman schreibt:
Matthäus5,34 und 36-37
Zitat:
Ich aber sage euch, daß ihr überhaupt nicht schwören sollt,...


dann frage ich mich nicht nur, wie Noseman, können Christen auf das Grundgesetz schwören?? sondern ich frage, können Christen überhaupt glauben??? wenn sie den Befehl durch die Bibel erhalten, nicht von Ihrem Inhalt, ihrer Ideologie, ihren Werten der Bibel überzeugt zu sein.

und dann wieder das erste Gebot.... und dann kommt wieder, man darf die Bibel nicht wörtlich nehmen, ... und dann kommt ich wieder mit dem 2.Vatikanischen Konzil, die Bibel wörtlich zu nehmen...

und wir drehen uns ständig im Kreis des christlichen Irrsinns....
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#221601) Verfasst am: 29.11.2004, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Wie kann ein Christ sowas schwören? W ie kann ein Christ überhaupt irgend etwas schwören?

Matthäus5,34 und 36-37 hat folgendes geschrieben:

Ich aber sage euch, daß ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Stuhl,
Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören, denn du vermagst nicht ein einziges Haar schwarz oder weiß zu machen.
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.


In der Bibel steht auch:
Der Brief des Paulus an die Römer,13,1 hat folgendes geschrieben:


Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn bes ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet. 2Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Anordnung Gottes; die ihr aber widerstreben, ziehen sich selbst das Urteil zu.


Also wenn Stoiber oder das Gesetz befiehlt, zu schwören, dann müssen Christen schwören Schulterzucken
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joyborg
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Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#221602) Verfasst am: 29.11.2004, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:


In der Bibel steht auch:
Der Brief des Paulus an die Römer,13,1 hat folgendes geschrieben:


Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn bes ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet. 2Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Anordnung Gottes; die ihr aber widerstreben, ziehen sich selbst das Urteil zu.


Also wenn Stoiber oder das Gesetz befiehlt, zu schwören, dann müssen Christen schwören Schulterzucken


Es sei denn sie heißen zufällig Helmut Kohl. Das Kleingedruckte
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#221603) Verfasst am: 29.11.2004, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Wie kann ein Christ sowas schwören? W ie kann ein Christ überhaupt irgend etwas schwören?

Matthäus5,34 und 36-37 hat folgendes geschrieben:

Ich aber sage euch, daß ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Stuhl,
Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören, denn du vermagst nicht ein einziges Haar schwarz oder weiß zu machen.
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.


In der Bibel steht auch:
Der Brief des Paulus an die Römer,13,1 hat folgendes geschrieben:


Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn bes ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet. 2Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Anordnung Gottes; die ihr aber widerstreben, ziehen sich selbst das Urteil zu.


Also wenn Stoiber oder das Gesetz befiehlt, zu schwören, dann müssen Christen schwören Schulterzucken


Nein, so geht das nicht!
Zitat:
Lk20,25:
Er aber sprach: So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!


Was Gott sagt, das musst Du schon machen, auch wenn der Kaiser, äh äh ich meine Stoiber was anderes befiehlt.

Was die Obrigkeit sagt brauchste nur befolgen, wenn Gott nicht ausdrücklich was Anderes befiehlt. Dann musst Du es aber auch.
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#221608) Verfasst am: 29.11.2004, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:


In der Bibel steht auch:
Der Brief des Paulus an die Römer,13,1 hat folgendes geschrieben:


Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn bes ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet. 2Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Anordnung Gottes; die ihr aber widerstreben, ziehen sich selbst das Urteil zu.


Also wenn Stoiber oder das Gesetz befiehlt, zu schwören, dann müssen Christen schwören Schulterzucken


Es sei denn sie heißen zufällig Helmut Kohl. Das Kleingedruckte


Wäre ja auch unchristlich, seine chrislichen Geldgeber zu verraten, da diese ihren Reichtum ja direkt von Gott haben:

Zitat:
1Cor11,23: Ich habe es von dem HERRN empfangen, das ich euch gegeben habe.
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joyborg
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Beiträge: 2235

Beitrag(#221613) Verfasst am: 29.11.2004, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Fluse hat folgendes geschrieben:


Kann mir mal jemand näher erklären, wieso das ganze Volk bis heute nicht über eine Verfassung abstimmen darf??
[...]
Könnte man nicht eine Verfassung evtl. einklagen?


Laut BVG: Nein.

Zitat:
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn C., gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, Vorbereitungen für den Beschluss einer Verfassung durch das Volk zu treffen, hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts [...] einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. [...]
Seine Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben sind. Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hat, begründet Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 [180]). Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt.


(aus: http://lexetius.com/2000,488)
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Beitrag(#221786) Verfasst am: 29.11.2004, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:

Man könnte es als klares Signal betrachten, dass unser Staat von seinen Bürgern Einhaltung der Grundwerte fordert, und dies auch zu erzwingen bereit ist.


Der Staat von seinen Bürgern ? Mit den Augen rollen ich dachte wir leben in einer Demokratie, die Bürger sind der Staat ?


Zu Staat und Zivilgesellschaft:

"Die Macht der Zivilgesellschaft in einer imperialen Zeit" - von Arundhati Roy
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annox
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Beitrag(#221787) Verfasst am: 29.11.2004, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Gegen ein Bekenntnis zu den Grundwerten hätte ich im Prinzip nichts einzuwenden. Andererseits - was ist ein solches Bekenntnis wert, wenn es erpresst wird?


Man könnte es als klares Signal betrachten, dass unser Staat von seinen Bürgern Einhaltung der Grundwerte fordert, und dies auch zu erzwingen bereit ist.


Und da sehe ich eben das Problem.

Schwörst Du : "Ich werde dem König treu dienen" schwörst Du was anderes als wenn Du sagst "Ich schwöre König Humbatz II. treu dienen" .

Ein Eid auf die Verfassung ist inhaltlich was ganz anderes als ein Versprechen sich an besteheden Gesetze zu halten.

Wenn Du einen Eid auf die Verfassung schwörst, dann verpflichtest Du Dich zur Treue gegenüber eben dieser Verfassung und zu keiner anderen (künftig vllt mal installiert werdenden).

So vermute ich zumindest. Letztendlich wird das wohl davon abhängen, wie der Eid genau formuliert ist.


Aber dieser "Eid" ist doch kein kein echter Eid. Das soll wohl ein symbolischer Akt sein (wie auch der "Fahneneid"), nach der Art der "Schweizermacher", mit dem den Leuten etwas ins Hirn gestempelt werden soll, aber ohne jede juristische Konsequenz. So wie übrigens Stoiber auch einen "Eid" geschworen hat, den er vermutlich des öfteren vergißt.

Mein Stabchef wollte mich 1990 vors Militaergericht zerren, weil ich mich weigerte den neuen Fahneneid zu schwoeren...
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rabenkrähe
Gast






Beitrag(#221856) Verfasst am: 30.11.2004, 03:51    Titel: Antworten mit Zitat

Typischer CSU-Appell an die niederen Instinkte.
Und solange sie nicht deutsch sprechen, können sie ja schwören, auf was sie wollen-Smilie))
Ist doch das gleiche, wie seinerzeit mit dem unsinnigen Radikalenerlaß, da sollen Leute vorgeführt und in eine Ecke gestellt werden, die ihnen gar nicht gebührt.

bin rabenkrähe Anbetung des lila Einhorns
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sascha
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Beitrag(#221897) Verfasst am: 30.11.2004, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll das denn bringen; wäre es aus Sicht eines Anhängers einer totalitären Religion auch verwerflich zu lügen, wenn es der Verbreitung dieser Religion zugute käme bzw. ihrer 'Verteidigung' diente?
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Fluse
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Beitrag(#222081) Verfasst am: 30.11.2004, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

joy hat folgendes geschrieben:
Fluse hat folgendes geschrieben:


Kann mir mal jemand näher erklären, wieso das ganze Volk bis heute nicht über eine Verfassung abstimmen darf??
[...]
Könnte man nicht eine Verfassung evtl. einklagen?


Laut BVG: Nein.

Zitat:
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn C., gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, Vorbereitungen für den Beschluss einer Verfassung durch das Volk zu treffen, hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts [...] einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. [...]
Seine Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben sind. Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hat, begründet Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 [180]). Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt.


(aus: http://lexetius.com/2000,488)



Danke Joy Smilie
Wenn das BVG schon von vornherrein das abschmettert, dann bekommen wir nie eine ordentliche Verfassung?!
Hört sich ja nicht gut an! Weinen
Wovor haben die bloß solch eine Angst, ist mir schleierhaft?!
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Hannibal
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Beitrag(#222098) Verfasst am: 30.11.2004, 23:02    Titel: Re: Stoiber fordert von Neubürgern einen EId auf das Grundgesetz Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
http://de.wrs.yahoo.com/S=2114718008/K=Eid/v=2/SID=e/l=NSR/R=1;_ylt=Aje_kQlMdO0z

Zitat:
Jeder, der in Deutschland lebe, müsse die hier geltenden Werte respektieren und anerkennen


Aber es leben jede Menge Leute die von der Abschaffung des Grundgesetzes träumen und einen Führerstaat wünschen. Müssten die nicht auch einen Treueid schwören? Und was wenn sie sich weigern?


Sollte sich dieser Wunsch Stoibers erfüllen, würde der Staat fast wieder beim Lehenseid landen. Böse
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