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Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinbar?

 
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Vestus
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Beitrag(#228374) Verfasst am: 14.12.2004, 23:33    Titel: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinbar? Antworten mit Zitat

Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen und die rechtliche Benachteiligung von konfessionslosen Arbeitnehmern durch kirchliche Arbeitgeber eigentlich mit dem Grundgesetzt vereinbar? Besonders der zweite Punkt erscheint mir sehr kritisch, weil kirchliche Einrichtungen eben mit öffentlichen Steuergeldern subventioniert werden. Und wo staatliche Gelder verwendet werden, sollte doch die grundgesetzlich garantierte Neutralität doch greifen, oder?
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Der unbekannte Gott
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Beitrag(#228719) Verfasst am: 15.12.2004, 21:00    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Vestus hat folgendes geschrieben:
Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen und die rechtliche Benachteiligung von konfessionslosen Arbeitnehmern durch kirchliche Arbeitgeber eigentlich mit dem Grundgesetzt vereinbar?


Nein. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Ich glaube aber, mich erinnern zu können, daß soetwas hier schonmal diskutiert wurde...
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Wygotsky
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Beitrag(#228734) Verfasst am: 15.12.2004, 21:26    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Vestus hat folgendes geschrieben:
Besonders der zweite Punkt erscheint mir sehr kritisch, weil kirchliche Einrichtungen eben mit öffentlichen Steuergeldern subventioniert werden. Und wo staatliche Gelder verwendet werden, sollte doch die grundgesetzlich garantierte Neutralität doch greifen, oder?


Nicht unbedingt. In der Jugendhilfe gibt es z.B. das sogenannte Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass der Staat Aufgaben der Jugendhilfe an nichtstaatliche Träger übergeben kann und soll, wenn diese die Aufgaben zu vergleichbaren Kosten erbringen können. Die Idee ist, dass es nicht nur staatliche Einheitseinrichtungen geben soll, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote, Formen und Konzepte. Das ist im Interesse der Nutzer, denn sie können nun zwischen unterschiedlichen Angeboten wählen.

Wenn manche dieser Träger religiös sind, dann ist das eines der Unterscheidungsmerkmale, und deretwillen man Angebotsvielfalt anstrebt.

Das Problem ist nur, dass die Verteilung der Gelder nicht ausgewogen ist und es wahrscheinlich gegenwärtig auch nicht sein kann. Angebote der Jugendhilfe wurden traditionell von der Kirche gemacht. Nur hat das früher nichts ausgemacht, weil eh fast jeder gläubig war. Heute ist der christliche Glaube nur noch eine unter vielen Weltanschauungen, aber die Trägerlandschaft hat sich nicht entsprechend gewandelt. Gleichzeitig sind die kirchlichen Träger etabliert, so dass es schwierig ist, neue Einrichtungen aufzumachen, die den Bestand alter kirchlicher Einrichtungen gefährden könnten.

Nun sieht es aber gegenwärtig so aus, dass die Kirchen sich aus finanziellen Gründen von vielen sozialen Einrichtungen trennen. Zum Beispiel von Kindergärten. Es besteht also gerade jetzt die große Chance, von der Subsidiarität zu profitieren, und z.B. atheistische Einrichtungen aufzumachen.

Also. Wer möchte Träger sein?

Täuscht euch nicht. Es wird viele private Initiativen geben. Ich vermute aber, dass ein großer Anteil von denen religiös ausgerichtet sein wird.

Ein bisschen sind wir's schon selber schuld.
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Vestus
Gast






Beitrag(#228790) Verfasst am: 15.12.2004, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Vestus hat folgendes geschrieben:
Besonders der zweite Punkt erscheint mir sehr kritisch, weil kirchliche Einrichtungen eben mit öffentlichen Steuergeldern subventioniert werden. Und wo staatliche Gelder verwendet werden, sollte doch die grundgesetzlich garantierte Neutralität doch greifen, oder?


Nicht unbedingt. In der Jugendhilfe gibt es z.B. das sogenannte Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass der Staat Aufgaben der Jugendhilfe an nichtstaatliche Träger übergeben kann und soll, wenn diese die Aufgaben zu vergleichbaren Kosten erbringen können.


Ich verstehe aber immer noch nicht wie das geht: Wir nehmen zwar Geld vom Staat, aber widersprechen den grundgesetzlich verankerten Grundrechten. Ich finde das ziemlich empörend. Hat es denn nie Versuche gegeben, die Verflechtungen zwischen Staat und Kirche auf dem Weg einer Verfassungsklage auszuhebeln? In Anbetracht der Bedeutung, die dieses Problem für die Konfessionslosen in manchen Regionen hat, müsste das doch schon längst geschehen sein.
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Nordseekrabbe
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Beitrag(#228801) Verfasst am: 15.12.2004, 22:28    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:

Das Problem ist nur, dass die Verteilung der Gelder nicht ausgewogen ist und es wahrscheinlich gegenwärtig auch nicht sein kann. Angebote der Jugendhilfe wurden traditionell von der Kirche gemacht. Nur hat das früher nichts ausgemacht, weil eh fast jeder gläubig war. Heute ist der christliche Glaube nur noch eine unter vielen Weltanschauungen, aber die Trägerlandschaft hat sich nicht entsprechend gewandelt. Gleichzeitig sind die kirchlichen Träger etabliert, so dass es schwierig ist, neue Einrichtungen aufzumachen, die den Bestand alter kirchlicher Einrichtungen gefährden könnten.


Ein weiteres grosses Problem dürfte die Finanzierbarkeit sein: Während Einrichtungen in privater Trägerschäft sich grösstenteils auch selber finanzieren müssen (es sei denn, sie sind in irgendwelchen staatlichen Finanzprogrammen, die ja eh auf dem Prüfstand stehen, wegen der Klammen Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen) lassen sich die Kirchen bequem ihre Einrichtungen (z. B. hierzulande in S-H mit 80 Prozent, es gibt Bestrebungen, dieses noch auszubauen) vom Staat finanzieren, dazu kommen die Einnahmen aus der Kirchensteuer - und fungieren trotzdem rotzfrech noch in aller Öffentlichkeit als finanzieller Träger. zynisches Grinsen
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Wygotsky
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Beitrag(#228802) Verfasst am: 15.12.2004, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vestus hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe aber immer noch nicht wie das geht: Wir nehmen zwar Geld vom Staat, aber widersprechen den grundgesetzlich verankerten Grundrechten.


Nehmen wir mal den kirchlichen Kindergarten. Der Träger sagt: Wir könnten in dieser Stadt ein paar Kindergartenplätze anbieten. Das besondere an unserer Arbeit ist, dass wir auf der Grundlage des christlichen Glaubens arbeiten, und ihn auch vermitteln wollen. Das ist das Angebot, dass wir machen wollen. Und darum möchten wir nur Leute beschäftigen, die selbst gläubig sind. Und darum möchten wir bevorzugt Familien ansprechen, die gläubig sind, und ihre Kinder so erziehen wollen. Wer sein Kind bei uns anmeldet, der muss mit der Art einverstanden sein, wie wir arbeiten.

Und dann nehmen wir einen Waldkindergarten. Der Träger sagt: Wir könnten hier auch ein paar Kindergartenplätze anbieten. Mit Kirche und Glauben haben wir nicht viel am Hut. Manche von uns sind gläubig und manche nicht, das ist uns völlig wurscht. Wir sind aber Ökos. Wir wollen, dass unsere Kinder in der Natur aufwachsen, und ihnen vermitteln, wie wertvoll und schützenswert sie ist. Darum haben wir kein Gebäude, sondern kriechen den ganzen Tag durch's Unterholz, selbst wenn es regnet oder friert. Das ist das Angebot, das wir machen wollen. Und darum möchten wir nur Leute beschäftigen, die selbst ökomäßig drauf sind. Und darum möchten wir bevorzugt Familien ansprechen, die ihre Kinder so erziehen wollen. Wer sein Kind bei uns anmeldet, der muss mit der Art einverstanden sein, wie wir arbeiten.

Verstöße gegen Grundrechte sehe ich da erst mal nicht.
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Wygotsky
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Beitrag(#228870) Verfasst am: 15.12.2004, 23:31    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:

Das Problem ist nur, dass die Verteilung der Gelder nicht ausgewogen ist und es wahrscheinlich gegenwärtig auch nicht sein kann. Angebote der Jugendhilfe wurden traditionell von der Kirche gemacht. Nur hat das früher nichts ausgemacht, weil eh fast jeder gläubig war. Heute ist der christliche Glaube nur noch eine unter vielen Weltanschauungen, aber die Trägerlandschaft hat sich nicht entsprechend gewandelt. Gleichzeitig sind die kirchlichen Träger etabliert, so dass es schwierig ist, neue Einrichtungen aufzumachen, die den Bestand alter kirchlicher Einrichtungen gefährden könnten.


Ein weiteres grosses Problem dürfte die Finanzierbarkeit sein: Während Einrichtungen in privater Trägerschäft sich grösstenteils auch selber finanzieren müssen (es sei denn, sie sind in irgendwelchen staatlichen Finanzprogrammen, die ja eh auf dem Prüfstand stehen, wegen der Klammen Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen) lassen sich die Kirchen bequem ihre Einrichtungen (z. B. hierzulande in S-H mit 80 Prozent, es gibt Bestrebungen, dieses noch auszubauen) vom Staat finanzieren, dazu kommen die Einnahmen aus der Kirchensteuer - und fungieren trotzdem rotzfrech noch in aller Öffentlichkeit als finanzieller Träger. zynisches Grinsen


Ich habe keinen Überblick über sämtliche öffentlichen Einrichtungen in nicht-staatlicher Trägerschaft. Ich kenn mich halt bei Jugendeinrichtungen ein wenig aus. Es ist mitnichten so, dass ein Kindergarten in weltlicher Trägerschaft keine öffentlichen Zuschüsse bekommt. Du kannst eine Elterninitiative aufmachen, und hier in NRW wirst du wahrscheinlich einen höheren Anteil an staatlicher Förderung bekommen als eine kirchliche Einrichtung. Ich kenne hier in meiner Gegend zahlreiche Kindergärten, die von gemeinnützigen Vereinen betrieben werden. Einer wird zum Beispiel von einem Sportverein betrieben. Die bekommen genauso Zuschüsse wie kirchliche Einrichtungen.
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Evilbert
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Beitrag(#228872) Verfasst am: 15.12.2004, 23:35    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Ich kenne hier in meiner Gegend zahlreiche Kindergärten, die von gemeinnützigen Vereinen betrieben werden. Einer wird zum Beispiel von einem Sportverein betrieben. Die bekommen genauso Zuschüsse wie kirchliche Einrichtungen.


Der tut aber bestimmt nicht so, als wenn es der Untergang des Abendlandes wäre, wenn er keinen Zuschuss mehr für seine vereinsinternen Belange mehr bekommen würde. Und außerdem stellt der bestimmt nicht nur Vereinsmitglieder ein., und falls doch schnüffelt er diesen jedenfalls wenigstens nicht hinterher, ob sie auch jeden Tag trainiert haben. zwinkern
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Nordseekrabbe
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Beitrag(#228873) Verfasst am: 15.12.2004, 23:37    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Es ist mitnichten so, dass ein Kindergarten in weltlicher Trägerschaft keine öffentlichen Zuschüsse bekommt. Du kannst eine Elterninitiative aufmachen, und hier in NRW wirst du wahrscheinlich einen höheren Anteil an staatlicher Förderung bekommen als eine kirchliche Einrichtung. Ich kenne hier in meiner Gegend zahlreiche Kindergärten, die von gemeinnützigen Vereinen betrieben werden. Einer wird zum Beispiel von einem Sportverein betrieben. Die bekommen genauso Zuschüsse wie kirchliche Einrichtungen.


Dass es gar keine staatlichen Zuschüsse für private Träger gibt, habe ich auch nicht gesagt. Ich habe nur bezweifelt, dass diese Zuschüsse die Höhe der staatlichen Subventionen an die Kirchen erreichen bzw. jemals erreichen werden.
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Wygotsky
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Beitrag(#228882) Verfasst am: 15.12.2004, 23:50    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Ich kenne hier in meiner Gegend zahlreiche Kindergärten, die von gemeinnützigen Vereinen betrieben werden. Einer wird zum Beispiel von einem Sportverein betrieben. Die bekommen genauso Zuschüsse wie kirchliche Einrichtungen.


Der tut aber bestimmt nicht so, als wenn es der Untergang des Abendlandes wäre, wenn er keinen Zuschuss mehr für seine vereinsinternen Belange mehr bekommen würde.


Man muss hier zwischen zwei Dingen unterscheiden. Staatliche Zuschüsse für kirchliche soziale Einrichtungen, die dafür eine staatliche Aufgabe übernehmen. Und staatliche Zuschüsse für Kirche per se, für rein kirchenmäßige Verwendung.

Noseman hat folgendes geschrieben:
Und außerdem stellt der bestimmt nicht nur Vereinsmitglieder ein., und falls doch schnüffelt er diesen jedenfalls wenigstens nicht hinterher, ob sie auch jeden Tag trainiert haben. zwinkern


Wenn du dein Kind in einer Elterninitiative unterbringen willst, musst du in der Regel Mitglied im Trägerverein werden. In vielen Elterninitiativen verpflichtest du dich zugleich, ein bestimmtes Stundenkontingent pro Jahr in der Einrichtung zu arbeiten. Das hat mit dem Eigenanteil zu tun. Wie der Kirche so bezahlt der Staat auch den Einrichtungen in privater Trägerschaft nicht alle Kosten sondern nur einen ordentlichen Anteil. Der Rest der Kohle muss irgendwie reinkommen.
1. Über den Mitgliedsbeitrag im Trägerverein oder einen anderen besonderen Elternbeitrag.
2. Über Einsparungen, indem man die Eltern die Decke streichen lässt, statt einen Handwerker zu rufen.
3. Indem man irgendwie Geld verdient, z.B. bei einem Basar, Flohmarkt oder ähnliches. Und das basiert auch auf ehrenamtlichem Engagement der Eltern.

Die "nur 20%" Trägeranteil der Kirche können ganz schön schwer zu stemmen sein, wenn man's in privater Initiative machen muss.

Wenn's nach mir ginge, wäre so ein Mist nicht nötig. Ich bin nämlich der Ansicht, dass Eltern in der Regel genug zu tun haben, auch ohne dass sie das Klo im Kindergarten putzen. Ich finde, dass der Staat einen höheren Anteil der Kosten übernehmen sollte. Das wird dann aber für kirchliche Einrichtungen genauso gelten müssen wie für weltliche.
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#228884) Verfasst am: 15.12.2004, 23:53    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Dass es gar keine staatlichen Zuschüsse für private Träger gibt, habe ich auch nicht gesagt. Ich habe nur bezweifelt, dass diese Zuschüsse die Höhe der staatlichen Subventionen an die Kirchen erreichen bzw. jemals erreichen werden.


Anteilig betrachtet übersteigen die Subventionen an weltliche Einrichtungen wahrscheinlich die Subventionen an kirchliche. Absolut betrachtet sieht es freilich anders aus.

Das liegt daran, dass es sehr viele kirchliche und vergleichsweise wenig weltliche Träger gibt.

Und in diesem Zusammenhang kann ich nur sagen, dass wir das zum Teil selber Schuld sind. Wieviele Kindertagesstätten betreibt der IBKA?
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Vestus
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Beitrag(#228895) Verfasst am: 16.12.2004, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage nochmal konkret: Hat es Versuche gegeben, die oben beschriebene Problematik mit einem Gang vor Bundesverfassungsgericht zu lösen?
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#228898) Verfasst am: 16.12.2004, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich begreife gerade, dass ich deine Frage falsch verstanden habe.

Geht es dir darum, dass zum Beispiel konfessionslose nicht in einem kirchlichen Kindergarten arbeiten dürfen, selbst wenn sie bereit sind, im Rahmen der Konzeption der Einrichtung zu arbeiten?
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Vestus
Gast






Beitrag(#228907) Verfasst am: 16.12.2004, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Ich begreife gerade, dass ich deine Frage falsch verstanden habe.

Geht es dir darum, dass zum Beispiel konfessionslose nicht in einem kirchlichen Kindergarten arbeiten dürfen, selbst wenn sie bereit sind, im Rahmen der Konzeption der Einrichtung zu arbeiten?


Exakt. Wobei mir auffällt, dass es einem Konfessionslosen schwer fallen dürfte, christliche Konzeption, Indoktrination zu betreiben. Aber ich habe auch keine Vorstellung davon, was z.B. ein kirchlicher Kindergarten "vermittelt".
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#228919) Verfasst am: 16.12.2004, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Vestus hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Ich begreife gerade, dass ich deine Frage falsch verstanden habe.

Geht es dir darum, dass zum Beispiel konfessionslose nicht in einem kirchlichen Kindergarten arbeiten dürfen, selbst wenn sie bereit sind, im Rahmen der Konzeption der Einrichtung zu arbeiten?


Exakt. Wobei mir auffällt, dass es einem Konfessionslosen schwer fallen dürfte, christliche Konzeption, Indoktrination zu betreiben. Aber ich habe auch keine Vorstellung davon, was z.B. ein kirchlicher Kindergarten "vermittelt".


OK, dann mal ein paar Erfahrungen eines Maulwurfs im evangelischen Kindergarten. Was findet statt:

1. Abfeiern christlicher Feste, wie Weihnachten, Ostern, Sankt Martin, Erntedank. Die ersten drei machen weltliche Einrichtungen auch. Nur ein Bruchteil von dem Kram ist eigentlich Religionspädagogik. Auch im kirchlichen Kindergarten bemalen die Kinder zu Ostern Eier statt kleine Kruzifixe zu basteln. Geschichten werden wohl in allen Kindergärten vorgelesen und erzählt. In kirchlichen Kindergarten wird abgesehen von lustigen Osterhasengeschichten auch die Passionsgeschichte erzählt.
2. In manchen Einrichtungen und in manchen Gruppen finden Tischgebete statt. Der Träger wünscht es ausdrücklich, aber manche Gruppenleiter "vergessen" es.
3. Kindergartengottesdienst in unterschiedlichem Umfang. Manche Einrichtungen einmal pro Woche, manche einmal pro Monat, manche alle paar Monate. Ein Kindergartengottesdienst dauert ca. 30 Minuten.

Abgesehen davon wird jeder Scheiß nach Außen hin irgendwie christlich verbrähmt. Ein weltlicher Kindergarten macht einen Ausflug ins Naturkundemuseum, weil das für Kinder eine spannende und lehrreiche Sache ist. Der kirchliche Kindergarten macht das gleiche, weil die Kinder die Schöpfung begreifen sollen. Der weltliche Kindergarten macht einen Wohltätigkeitsbasar für die dritte Welt, weil man den Kindern zeigen will, dass man etwas abgibt. Der christliche Kindergarten macht dasselbe aus Barmherzigkeit und Nächstenliebe. Der weltliche Kindergarten macht Sexualerziehung, weil die Kinder neugierig auf das Thema sind. Der christliche Kindergarten macht dasselbe, weil Liebe und Sexualität wunderbare Gaben Gottes sind. Dieses christliche Warum? wird in Broschüren gedruckt und in Gesprächen mit Eltern rausgehängt. Im Alltag mit den Kindern kommt es in der Regel nicht zur Sprache.

Man kann damit rechnen, dass Bilderbücher mit biblischen Geschichten rumliegen und auch vorgelesen werden. Vorzugsweise alttestamentarischer Kram, weil das bei den Kindern gut ankommt. Die werden aber nur einen kleinen Anteil des Buchangebotes ausmachen.

Unterschiede gibt es im Umgang mit Fragen der Kinder. Wenn mich z.B. ein Kind fragt, was mit ihm passiert, wenn es tot ist, muss ich meine Worte mit Bedacht wählen. Ich sage dann so etwas wie: Manche Menschen glauben, dass nur der Körper tot ist, aber ein anderer Teil bei Gott weiterlebt. Weiter kann ich nicht gehen. Im Endeffekt gibt es solche Situationen im weltlichen Kindergarten auch. Wenn ein Kind fragt, warum Ali kein Schweinefleisch essen darf, wird man ihm sagen, dass Ali und Alis Eltern glauben, dass Gott das nicht will.

Bei den Gottesdiensten muss ich Teilnahme heucheln. Den Brauchtumskram muss ich mitmachen, auch außerdienstlich. Die Ansicht, dass die Kirchensteuer abgeschafft gehört, kann ich hingegen gefahrlos äußern. Da gibt es gar nicht so wenige Geistliche, die das ähnlich sehen. Wenn die Kinder schwul als Schimpfwort gebrauchen, kann ich sagen, dass das kein Schimpfwort ist., dass manche Männer sich nicht in Frauen verlieben sondern in andere Männer, und dass das völlig in Ordnung so ist. Viele Jungs sagen dann, dass sie später lieber schwul sein wollen, weil Mädchen doof sind. Wenn Kinder onanieren oder Doktorspiele machen, kann ich das zulassen. Irgendwo in der Einrichtung hängt ein Kruzifix. In manchen Einrichtungen mehrere. Die muss ich hängenlassen.

Bleibt zu erwähnen, dass man auch in weltlichen Einrichtungen nicht alles sagen darf, was man denkt. Wenn man zum Beispiel im Betriebskindergarten eines großen Konzerns arbeitet, sollte man sich bestimmte Kritik tunlichst verkneifen. Wenn man in einer städtischen Einrichtung arbeitet, können politische Statements bedeutsam werden. Bei privaten Trägern wird in der Regel außerdienstliches Engagement in gewissem Umfang erwartet.
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Vestus
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Beitrag(#229799) Verfasst am: 18.12.2004, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

@Wygotski: Deine Ausführungen sind sehr interessant.

@alle: Wann gehen wir vor das Bundesverfassungsgericht?
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Beitrag(#229801) Verfasst am: 18.12.2004, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Vestus hat folgendes geschrieben:
@alle: Wann gehen wir vor das Bundesverfassungsgericht?


Du meinst jetzt schon das eines Staates, der Staatskirchenverträge abschließt? zynisches Grinsen
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Beitrag(#229802) Verfasst am: 18.12.2004, 23:06    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Vestus hat folgendes geschrieben:
Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen und die rechtliche Benachteiligung von konfessionslosen Arbeitnehmern durch kirchliche Arbeitgeber eigentlich mit dem Grundgesetzt vereinbar?


Ist die staatliche Subventionierung von irgend etwas eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar?
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Beitrag(#229803) Verfasst am: 18.12.2004, 23:07    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Vestus hat folgendes geschrieben:
Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen und die rechtliche Benachteiligung von konfessionslosen Arbeitnehmern durch kirchliche Arbeitgeber eigentlich mit dem Grundgesetzt vereinbar?


Ist die staatliche Subventionierung von irgend etwas eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar?


Mit einem Grundgesetz, welches einen Gottesbezug in der Präambel enthält, meinst du? zynisches Grinsen
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Beitrag(#229807) Verfasst am: 18.12.2004, 23:09    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Vestus hat folgendes geschrieben:
Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen und die rechtliche Benachteiligung von konfessionslosen Arbeitnehmern durch kirchliche Arbeitgeber eigentlich mit dem Grundgesetzt vereinbar?


Ist die staatliche Subventionierung von irgend etwas eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar?


Mit einem Grundgesetz, welches einen Gottesbezug in der Präambel enthält, meinst du? zynisches Grinsen


Ich verstehe nicht, wie diese Antwort in Zusammenhang steht mit meiner Frage...
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Vestus
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Beitrag(#229811) Verfasst am: 18.12.2004, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Vestus hat folgendes geschrieben:
@alle: Wann gehen wir vor das Bundesverfassungsgericht?


Du meinst jetzt schon das eines Staates, der Staatskirchenverträge abschließt? zynisches Grinsen


Verwundert Traurig Ist es wirklich so schlimm?

Jetzt mal Butter bei die Fische: Besteht denn irgendeine realistische Chance an den Verhältnissen etwas zu ändern?
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Beitrag(#229816) Verfasst am: 18.12.2004, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vestus hat folgendes geschrieben:
Jetzt mal Butter bei die Fische: Besteht denn irgendeine realistische Chance an den Verhältnissen etwas zu ändern?


Ja. Mach's wie Kaiser Norton. zwinkern
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Vestus
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Beitrag(#229823) Verfasst am: 18.12.2004, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Vestus hat folgendes geschrieben:
Jetzt mal Butter bei die Fische: Besteht denn irgendeine realistische Chance an den Verhältnissen etwas zu ändern?


Ja. Mach's wie Kaiser Norton. zwinkern


?
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Beitrag(#229828) Verfasst am: 18.12.2004, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Joshua Norton I., Kaiser von Nordamerika und Lord-Protektor von Mexiko
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Beitrag(#229855) Verfasst am: 18.12.2004, 23:42    Titel: Re: Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen mit dem Grundgesetz vereinba Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Vestus hat folgendes geschrieben:
Ist die staatliche Subventionierung der Kirchen und die rechtliche Benachteiligung von konfessionslosen Arbeitnehmern durch kirchliche Arbeitgeber eigentlich mit dem Grundgesetzt vereinbar?


Ist die staatliche Subventionierung von irgend etwas eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar?


Mit einem Grundgesetz, welches einen Gottesbezug in der Präambel enthält, meinst du? zynisches Grinsen


Ich verstehe nicht, wie diese Antwort in Zusammenhang steht mit meiner Frage...


Hälst du es denn für ähnlich denkbar, dass eine Interessensgemeinschaft, die an so etwas verschwurbeltes glaubt wie Gott schafft mit Hilfe Gottes Gott, der dann verrecken muss, damit Gott versöhnt ist eine solche Sonderstellung für sich behaupten könnte, wenn eben dieser Gott nicht in der Präambel aufgeführt wäre?
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