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Doppelte Staatsbürgerschaft Pro/Contra?

 
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
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Beitrag(#288413) Verfasst am: 23.04.2005, 19:26    Titel: Doppelte Staatsbürgerschaft Pro/Contra? Antworten mit Zitat

Welches sind die Argumente für und wider der doppelten Staatsbürgerschaft?

Otto Schily steigt deswegen ja sogar dem neuen Papst nach....
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
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Beitrag(#288415) Verfasst am: 23.04.2005, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dagegen spricht, dass mand ann nicht mehr so genau weiß, wessen Untertan eer Betreffende nun ist. Das sit natürlich kein Argument, und andere Argumente hab ich noch nicht gehört.

Dafür spricht, dass es den einen Staat nicht kümmern muss, in welchem Verhältnis seine Bürger zu anderen Staaten stehen - es sei den natürlich, er stellt Besitzansprüche...
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#288416) Verfasst am: 23.04.2005, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Dagegen spricht, dass mand ann nicht mehr so genau weiß, wessen Untertan eer Betreffende nun ist. Das sit natürlich kein Argument, und andere Argumente hab ich noch nicht gehört.

Dafür spricht, dass es den einen Staat nicht kümmern muss, in welchem Verhältnis seine Bürger zu anderen Staaten stehen - es sei den natürlich, er stellt Besitzansprüche...

Dein erstes Gegenargument wäre eines gegen jegliche Staatsbürgerschaft.

Auch zu Beachten sind die Fragen, wo man wie steuerpflichtig ist, wo man wählen kann, Sozialhilfe usw.


Zuletzt bearbeitet von Sokrateer am 23.04.2005, 19:39, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Othilic
Gast






Beitrag(#288417) Verfasst am: 23.04.2005, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Fast jeder Staat stellt doch Besitzansprüche was Militärdienst angeht. Das wäre aus Sicht des Staats ein Argument gegen doppelte Staatsbürgerschaft.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Beitrag(#288418) Verfasst am: 23.04.2005, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Othilic hat folgendes geschrieben:
Fast jeder Staat stellt doch Besitzansprüche was Militärdienst angeht. Das wäre aus Sicht des Staats ein Argument gegen doppelte Staatsbürgerschaft.

Wieso? Dann fällt die Militärpflicht in beiden Ländern an. Ist bei einem iranischen Freund von mir so. Er macht hier Zivildienst und müsste im Iran theoretisch zwei Jahre zum Heer.

Zusatz: Außerdem wird ein geleisteter Präsenzdienst in einem Land bei uns zumindestens angerechnet.
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Othilic
Gast






Beitrag(#288422) Verfasst am: 23.04.2005, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Othilic hat folgendes geschrieben:
Fast jeder Staat stellt doch Besitzansprüche was Militärdienst angeht. Das wäre aus Sicht des Staats ein Argument gegen doppelte Staatsbürgerschaft.

Wieso? Dann fällt die Militärpflicht in beiden Ländern an. Ist bei einem iranischen Freund von mir so.


Was ist, wenn die beiden Staaten verfeindet sind und nicht ausgeschlossen ist, daß sie gegeneinander Krieg führen? Dann möchte man als Staat schon wissen, wie viele Menschen man fürs Mitlitär potentiell zur Verfügung hat und außerdem nicht jemanden mit evtl. Loyalitätskonflikt in die Interna des eigenen Militärs einweihen.

Aus Sicht eines Kriegsgegners ist das sicherlich ein Argument für die doppelte Staatsbürgerschaft.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
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Beitrag(#288429) Verfasst am: 23.04.2005, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wehrdienst muß nicht in beiden Ländern geleistet werden, zumindest gilt dies für F und D
für meine beiden Söhne (wie ihre mama - und durch ihre mama - automatisch Doppelstaatler) werden sich mit 18 halt aussuchen müssen, wo sie ihre Wehrdienst leisten wollen und diese Wahl dem jeweils anderen Kreiswehrersatzamt mitteilen Cool
da es in F nun keinen Wehrdienst mehr gibt, sondern stattdessen nur eine eintägige Infoveranstaltung (Teilnahme verpflichtend!), dürfte die Wahl nicht allzu schwer fallen Pfeifen
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#288432) Verfasst am: 23.04.2005, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Dein erstes Gegenargument wäre eines gegen jegliche Staatsbürgerschaft.


Nein. Es geht ja davon aus, dass solche Besutzansprüche anerkannt werden, und ist istr deswegen ein Argument für Staatsangehörigekit - weil man ja eben wissen muss, wem die Besitzansprüche zustehen. Aber, wie ich bereits geschroieben habe: Da es soclehe Besitzansprüche legitimerweise nicht gibt, ost es überhaupt kein Argument - für gar nichts. Es wird nur oft mit einem Argument verwechselt.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Auch zu Beachten sind die Fragen, wo man wie steuerpflichtig ist, wo man wählen kann, Sozialhilfe usw.


Steuerpflicht und Sozialhilfe hängen eh am Wohnort, und warum soll man nicht in mehreren Staaten wählen?
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Wohnort: Wien

Beitrag(#288434) Verfasst am: 23.04.2005, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Othilic hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Othilic hat folgendes geschrieben:
Fast jeder Staat stellt doch Besitzansprüche was Militärdienst angeht. Das wäre aus Sicht des Staats ein Argument gegen doppelte Staatsbürgerschaft.

Wieso? Dann fällt die Militärpflicht in beiden Ländern an. Ist bei einem iranischen Freund von mir so.


Was ist, wenn die beiden Staaten verfeindet sind und nicht ausgeschlossen ist, daß sie gegeneinander Krieg führen? Dann möchte man als Staat schon wissen, wie viele Menschen man fürs Mitlitär potentiell zur Verfügung hat und außerdem nicht jemanden mit evtl. Loyalitätskonflikt in die Interna des eigenen Militärs einweihen.

Aus Sicht eines Kriegsgegners ist das sicherlich ein Argument für die doppelte Staatsbürgerschaft.

Das ergibt keinen Sinn, denn derartig verfeindete Länder würden dann sowieso keine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.

Außerdem bezweifle ich, dass das wirklich relevant ist. Im Ernstfall stellt sich schnell raus, wer auf welcher Seite steht. Bürgerkriege finden ja auch statt, obwohl alle Beteiligten sogar die gleiche Staatsbürgerschaft haben.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#288435) Verfasst am: 23.04.2005, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
Wehrdienst muß nicht in beiden Ländern geleistet werden, zumindest gilt dies für F und D
für meine beiden Söhne (wie ihre mama - und durch ihre mama - automatisch Doppelstaatler) werden sich mit 18 halt aussuchen müssen, wo sie ihre Wehrdienst leisten wollen und diese Wahl dem jeweils anderen Kreiswehrersatzamt mitteilen Cool
da es in F nun keinen Wehrdienst mehr gibt, sondern stattdessen nur eine eintägige Infoveranstaltung (Teilnahme verpflichtend!), dürfte die Wahl nicht allzu schwer fallen Pfeifen

Ich würde mich sehr wundern, wenn das anerkannt würde. In Österreich wird gefordert, dass der Wehrdienst vergleichbar und in mindestens gleichem Umfang in einem anderen Land geleistet wurde.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#288437) Verfasst am: 23.04.2005, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Dein erstes Gegenargument wäre eines gegen jegliche Staatsbürgerschaft.


Nein. Es geht ja davon aus, dass solche Besutzansprüche anerkannt werden, und ist istr deswegen ein Argument für Staatsangehörigekit - weil man ja eben wissen muss, wem die Besitzansprüche zustehen. Aber, wie ich bereits geschroieben habe: Da es soclehe Besitzansprüche legitimerweise nicht gibt, ost es überhaupt kein Argument - für gar nichts. Es wird nur oft mit einem Argument verwechselt.

Der Staat besteht in aller erster Linie aus seinen Bürgern. Die Frage wer nun dazu gehört und wer nicht, ist nicht irrelevant.

caballito hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Auch zu Beachten sind die Fragen, wo man wie steuerpflichtig ist, wo man wählen kann, Sozialhilfe usw.


Steuerpflicht und Sozialhilfe hängen eh am Wohnort, und warum soll man nicht in mehreren Staaten wählen?

Warum sollte man in einem Staat wählen dürfen, in dem man schon seit ewigen Zeiten nicht mehr wohnt? Ich bin da dagegen. Innerhalb der EU sollte jeder dort wählen, wo er wohnt.
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Othilic
Gast






Beitrag(#288439) Verfasst am: 23.04.2005, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Othilic hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Othilic hat folgendes geschrieben:
Fast jeder Staat stellt doch Besitzansprüche was Militärdienst angeht. Das wäre aus Sicht des Staats ein Argument gegen doppelte Staatsbürgerschaft.

Wieso? Dann fällt die Militärpflicht in beiden Ländern an. Ist bei einem iranischen Freund von mir so.


Was ist, wenn die beiden Staaten verfeindet sind und nicht ausgeschlossen ist, daß sie gegeneinander Krieg führen? Dann möchte man als Staat schon wissen, wie viele Menschen man fürs Mitlitär potentiell zur Verfügung hat und außerdem nicht jemanden mit evtl. Loyalitätskonflikt in die Interna des eigenen Militärs einweihen.

Aus Sicht eines Kriegsgegners ist das sicherlich ein Argument für die doppelte Staatsbürgerschaft.

Das ergibt keinen Sinn, denn derartig verfeindete Länder würden dann sowieso keine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.

Die Feindschaftslage kann sich doch im Lauf eines Menschenlebens total ändern. Soll man dann die Menschen bei feindlicher politischer Lage zur Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft zwingen und ihnen bei Entspannung der Lage auch die andere wiedergeben?

Zitat:

Außerdem bezweifle ich, dass das wirklich relevant ist. Im Ernstfall stellt sich schnell raus, wer auf welcher Seite steht.

Schon, im Ernstfall ist es aber zu spät für langfristige Planung und Spezialisten-Ausbildung.

Überhaupt sollte ich darauf hinweisen, daß das nicht meine Argumente sind sondern ich mich nur in die Rolle eines Staats versetzt habe.

Zitat:

Bürgerkriege finden ja auch statt, obwohl alle Beteiligten sogar die gleiche Staatsbürgerschaft haben.

Ist doch etwas ganz anderes. Ein Staat hat doch nie Interesse an einem Bürgerkrieg im eigenen Land, da Bürgerkriege den Staat zerstören.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#288441) Verfasst am: 23.04.2005, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Othilic hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Das ergibt keinen Sinn, denn derartig verfeindete Länder würden dann sowieso keine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.

Die Feindschaftslage kann sich doch im Lauf eines Menschenlebens total ändern. Soll man dann die Menschen bei feindlicher politischer Lage zur Entscheidung für eine Staatsbürgerschaft zwingen und ihnen bei Entspannung der Lage auch die andere wiedergeben?

Was soll das für eine Frage sein? Genau so wird es in der Praxis passieren. Das liegt in der Natur der Dinge.

Etwas umformuliert:
Zitat:
Die Feindschaftslage kann sich doch im Lauf eines Menschenlebens total ändern. Soll man dann die Menschen bei feindlicher politischer Lage zwingen aufeinander zu schießen und sie bei Entspannung der Lage mit Schüleraustauschprogrammen zur Völkerverständigung animieren?


Othilic hat folgendes geschrieben:

Zitat:

Bürgerkriege finden ja auch statt, obwohl alle Beteiligten sogar die gleiche Staatsbürgerschaft haben.

Ist doch etwas ganz anderes. Ein Staat hat doch nie Interesse an einem Bürgerkrieg im eigenen Land, da Bürgerkriege den Staat zerstören.

Das ist egal. Jedenfalls finden solche Kriege statt, obwohl keine Seite mit hundertprozentiger Sicherheit sagen kann, wer auf welcher Seite kämpft.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#288642) Verfasst am: 24.04.2005, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Der Staat besteht in aller erster Linie aus seinen Bürgern. Die Frage wer nun dazu gehört und wer nicht, ist nicht irrelevant.]


Natürlich nicht. Wo habe ich das gesagt? Aber: Releavnt ist für den einzenen Staat nur, wer zu ihm selber gehört. was kümmerts ihn, wer zu anderen gehört? Die Frage, wer da dazugehört, die du hier für releavnt erklärst, entspricht der Frage "Hat Person X die Staatsangehörigkeit des States A" - und das aht ausschließlich etwas damit zu tun, ob X eienen Pass von A hat oder nicht. Ob X noch andere Pässe hat, ist sehr wohl irrelevant.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Warum sollte man in einem Staat wählen dürfen, in dem man schon seit ewigen Zeiten nicht mehr wohnt? Ich bin da dagegen. Innerhalb der EU sollte jeder dort wählen, wo er wohnt.


Es steht jedem Staat frei, das Wahlrecht an eien Wohnsitz im Staat zu kopeln. Was hat das mit doppelter Staatsangehörigkeit zu tun?
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Beitrag(#288649) Verfasst am: 24.04.2005, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Der Staat besteht in aller erster Linie aus seinen Bürgern. Die Frage wer nun dazu gehört und wer nicht, ist nicht irrelevant.]


Natürlich nicht. Wo habe ich das gesagt? Aber: Releavnt ist für den einzenen Staat nur, wer zu ihm selber gehört. was kümmerts ihn, wer zu anderen gehört? Die Frage, wer da dazugehört, die du hier für releavnt erklärst, entspricht der Frage "Hat Person X die Staatsangehörigkeit des States A" - und das aht ausschließlich etwas damit zu tun, ob X eienen Pass von A hat oder nicht. Ob X noch andere Pässe hat, ist sehr wohl irrelevant.

Ja und was kümmert es eine Frau ob ihr Mann noch ein paar andere Frauen neben ihr hat.....

caballito hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Warum sollte man in einem Staat wählen dürfen, in dem man schon seit ewigen Zeiten nicht mehr wohnt? Ich bin da dagegen. Innerhalb der EU sollte jeder dort wählen, wo er wohnt.


Es steht jedem Staat frei, das Wahlrecht an eien Wohnsitz im Staat zu kopeln. Was hat das mit doppelter Staatsangehörigkeit zu tun?

Ich als Bürger meines Staates fordere eben genau das.
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caballito
zänkisches Monsterpony



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Beitrag(#288680) Verfasst am: 24.04.2005, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Releavnt ist für den einzenen Staat nur, wer zu ihm selber gehört. was kümmerts ihn, wer zu anderen gehört? Die Frage, wer da dazugehört, die du hier für releavnt erklärst, entspricht der Frage "Hat Person X die Staatsangehörigkeit des States A" - und das aht ausschließlich etwas damit zu tun, ob X eienen Pass von A hat oder nicht. Ob X noch andere Pässe hat, ist sehr wohl irrelevant.

Ja und was kümmert es eine Frau ob ihr Mann noch ein paar andere Frauen neben ihr hat.....


Was kümmert es den Kaninchenzüchtererin, ob seine Mitglieder gleichzeitig im Schützenverein sind?

Ehe du hier ien Analogie bemühst, solltest du erst mal
a) die Strukturelle Gleichheit begründen, womit wir wieder bei den Besitzansprpchen wären. Denn warum sollte der Staat die selben Besitzansprüche gegen seine Bürger haben, die eine Frau gegen ihrern Ehemann geltend macht.
b) Das Analogiebeispiel absichern. Warum soll denn ein Mann nicht mehrere Frauen haben? Entscheidend ist doch einzig, ob die Frau in der Ehe auf ihre Kosten kommt. Tut sie das, kann es ihr egal sein, was er sonst treibt, tut sie das nicht, kann es ihr egal sein, wieso.

caballito hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Warum sollte man in einem Staat wählen dürfen, in dem man schon seit ewigen Zeiten nicht mehr wohnt? Ich bin da dagegen. Innerhalb der EU sollte jeder dort wählen, wo er wohnt.


Es steht jedem Staat frei, das Wahlrecht an eien Wohnsitz im Staat zu kopeln. Was hat das mit doppelter Staatsangehörigkeit zu tun?

Ich als Bürger meines Staates fordere eben genau das.[/quote]

Ja. Und? Dann tu das und setz dich das dafür ein, dass dien Staat solches beschließt. Mit doppelter Staatsangehörigkeit hat das immer noch nichts zu tun ...

Um aml im Beispiel zu bleiben: Es gäbe die von dir geforderte Regelung, dass jeder in der EU dort wählt wo er wohnt. Leider hast du nicht ausgeführt, ob das nur für EU-Bürger oder für alle gelten soll, darum will ich auf beides eingehen:
a) Es gilt nur EU- Bürger: Dann dürfen diese, egal welche Staatsangehörigleit innerhalb der EU haben, genau dort wählen, wo sie wohne. Dann ist es egal, welche der Staatsangehörigheiten sie haben, denn die Staatsangehörigkeit berechtigt nicht zur Wahl, wen sie nicht dort wohnen. Und umgekehrt, wenn sie wo wohnen, brauchen sie die Stattsangehörigkeit dieses speziellen Staates nicht. Es ist also völlig egal, ob sie außerdem noch fünf andere EU-Staatsangehörigkeiten haben von Ländern, in denen sie auch nicht wählen dürfen. Wenn sie andererseits außerdem noch eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit haben: Was kümmert es die EU, wenn sie bei der Präsidentenwahl von Hintersüdradschastan mitstimmen?
b) Es gilt für alle: Dann gilt dasselbe wie unter a erst recht.
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Hannibal
Freiheitskämpfer



Anmeldungsdatum: 07.11.2003
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Beitrag(#288820) Verfasst am: 24.04.2005, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde die Staatszugehörigkeit teilweise überflüssig. Aber andererseits könnte man dann von den Ausländern und sogar Touristen massenweise Stimmen kaufen.

Oder internationale politische Organisationen würden sich vereinen und in so kleinen Staaten wie Österreich den Wahlausgang entscheidend beeinflussen.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#288957) Verfasst am: 25.04.2005, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kossuth hat folgendes geschrieben:
Ich finde die Staatszugehörigkeit teilweise überflüssig.

dito zwinkern
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Hannibal
Freiheitskämpfer



Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 5062
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Beitrag(#289001) Verfasst am: 25.04.2005, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Kossuth hat folgendes geschrieben:
Ich finde die Staatszugehörigkeit teilweise überflüssig.

dito zwinkern


Das einzige Problem welches in meinen Augen der Abschaffung der Staatsbürgerschaft im Weg steht ist eben der politische Einfluss internationaler Organisationen. So könnten die internationalen Konzerne, die ohnehin schon teilweise ausserhalb jeder tolerierbaren Grenze aggieren und politische Macht vor allem in kleinen Staaten ausüben sich noch mehr von diesem Mist erlauben.

Aber abgesehen davon wäre ich 100% dafür, dass der ganze Bürokram mit der Staatszugehörigkeit ein Ende hat. zwinkern
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
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Wohnort: Wien

Beitrag(#289163) Verfasst am: 25.04.2005, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Ja. Und? Dann tu das und setz dich das dafür ein, dass dien Staat solches beschließt. Mit doppelter Staatsangehörigkeit hat das immer noch nichts zu tun ...

Um aml im Beispiel zu bleiben: Es gäbe die von dir geforderte Regelung, dass jeder in der EU dort wählt wo er wohnt.

Die Staatsbürgerschaft ist ein Bündel von Rechten und Pflichten. Logischerweise könnte man jedes dieser Pflichte und Rechte x-beliebigen Personen auf dem Hoheitsgebiet des Staates zusprechen. Gängigerweise wird das Wahlrecht nun mal als Teil der Rechte eines Staatsbürgers angesehen.
So ein Bündel an Rechten und Pflichten wird es immer geben. Ob du das Staatsbürgerschaft oder anders nennen willst, kannst du dir gerne aussuchen. Ich verwende den gängigen Begriff.

caballito hat folgendes geschrieben:

b) Das Analogiebeispiel absichern. Warum soll denn ein Mann nicht mehrere Frauen haben? Entscheidend ist doch einzig, ob die Frau in der Ehe auf ihre Kosten kommt. Tut sie das, kann es ihr egal sein, was er sonst treibt, tut sie das nicht, kann es ihr egal sein, wieso.

In der realen Welt ist es nun mal so, dass wir nur zu einer ganz kleinen Zahl an Menschen enge, langanhaltende Beziehungen führen können. Wenn es um Liebesbeziehungen und Partnerschaft geht, dann ist schon ein Partner zu viel Aufwand für manche.
Es ist sehr wohl rational also von einem Partner zu fordern, der einzige zu sein, auch um seine eigene Investitionen in die Beziehung zurück zu bekommen und höhere Sicherheit zu haben, dass der Partner einen auch in schlechten Zeiten nicht verlässt.

Dieses Prinzip ist möglicherweise instinktiv in uns verankert, auch wenn es von Person zu Person stark abweicht. Es macht relativ wenig Sinn gegen das in vielen tief verwurzelte Verlangen, der wichtigste Mensch für einen anderen Menschen zu sein, zu argumentieren. Da könntest du gleich die Liebe an sich hinterfragen, oder dass Mütter ihre eigenen Kinder aufziehen wollen.

Zurück zur Staatsbürgerschaft, oder eigentlich auch nicht. Es ist einfach unrealistisch, dass jemand ehrlich Staatbürger von zwei grundverschiedenen oder gar verfeindeten Ländern ist.
Warum sollten die Bürger eines Staates jemanden aufnehmen und in ihn investieren, wenn sie nicht sicher sein können, dass der neue Bürger auch beiträgt? Es ist also durchaus eine Absicherung für uns Staatsbürger zu fordern, dass sich jeder zu unserem und nur zu unserem Staat bekennen soll.

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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#289435) Verfasst am: 26.04.2005, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Ja. Und? Dann tu das und setz dich das dafür ein, dass dien Staat solches beschließt. Mit doppelter Staatsangehörigkeit hat das immer noch nichts zu tun ...

Um aml im Beispiel zu bleiben: Es gäbe die von dir geforderte Regelung, dass jeder in der EU dort wählt wo er wohnt.

Die Staatsbürgerschaft ist ein Bündel von Rechten und Pflichten. Logischerweise könnte man jedes dieser Pflichte und Rechte x-beliebigen Personen auf dem Hoheitsgebiet des Staates zusprechen. Gängigerweise wird das Wahlrecht nun mal als Teil der Rechte eines Staatsbürgers angesehen.
So ein Bündel an Rechten und Pflichten wird es immer geben. Ob du das Staatsbürgerschaft oder anders nennen willst, kannst du dir gerne aussuchen. Ich verwende den gängigen Begriff.


Ja. Und? Ich auch. Tu jetzt bitte nicht so, als hätte ich mich gegen den Begriff "Staatsbürgerschaft" gewendet. Aber beantworte vielleicht trotzdem die Frage, was dieses Traktat mit dem Thema doppelte Staatsbürgerschaft zu tun hat.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

b) Das Analogiebeispiel absichern. Warum soll denn ein Mann nicht mehrere Frauen haben? Entscheidend ist doch einzig, ob die Frau in der Ehe auf ihre Kosten kommt. Tut sie das, kann es ihr egal sein, was er sonst treibt, tut sie das nicht, kann es ihr egal sein, wieso.

In der realen Welt ist es nun mal so, dass wir nur zu einer ganz kleinen Zahl an Menschen enge, langanhaltende Beziehungen führen können. Wenn es um Liebesbeziehungen und Partnerschaft geht, dann ist schon ein Partner zu viel Aufwand für manche.


Ja. Und? Gesetzt den Fall, du hast recht, dann wird bei zweien einer zu kurz kommen. Aber dann ist das Problem immer noch, das er zu kurz kommt, und nicht, dass es einen anderen gibt.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Es ist sehr wohl rational also von einem Partner zu fordern, der einzige zu sein, auch um seine eigene Investitionen in die Beziehung zurück zu bekommen und höhere Sicherheit zu haben, dass der Partner einen auch in schlechten Zeiten nicht verlässt.


Das alles bezieht sich auf das "auf seine Kosten kommen", von dem ich oben selber gesprochen habe, was also soll der Quatsch? Udn wieso soll, weil veile es nicht auf die Reihe kriegen, derjene, der es doch schafft, es nicht dürfen?

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Zurück zur Staatsbürgerschaft, oder eigentlich auch nicht. Es ist einfach unrealistisch, dass jemand ehrlich Staatbürger von zwei grundverschiedenen oder gar verfeindeten Ländern ist.


Ach. Einfach so, oder kanst du das auch begründen?

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Warum sollten die Bürger eines Staates jemanden aufnehmen und in ihn investieren, wenn sie nicht sicher sein können, dass der neue Bürger auch beiträgt?


Welch aufwendige Investition stellt die Erteilung eines Passes denn dar?

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Es ist also durchaus eine Absicherung für uns Staatsbürger zu fordern, dass sich jeder zu unserem und nur zu unserem Staat bekennen soll.


Aua. Entschuldige, aber für mich kling dieses Starement ausgesprochen nationalistisch. Staatsangehötigkeit ist doch kein Glaubensbekenntnis.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Doppelte Staatsbürgerschaft
[/quote]

Was will uns der Verlinker damit sagen? Frage
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