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ente registrierter User
Anmeldungsdatum: 15.08.2005 Beiträge: 1
Wohnort: Berlin
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(#327690) Verfasst am: 15.08.2005, 13:07 Titel: Unterstützung der kirchlichen Geldgier durch unsere Regierung |
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Übrigens bin ich ziemlich sauer auf die geldgierige Kirche!
Wir, meine Frau und ich, müssen Kirchgeld bezahlen.
Hier eine Info über diese klammheimlich vom Bund und den Ländern beschlossene "Heidensteuer".
ACHTUNG: Kirchgeld ist etwas anderes als Kirchensteuer!
"In zweiter Lesung hat der nordrhein-westfälische Landtag am 14. Februar die Änderung des Kirchensteuergesetzes angenommen. Damit wird mit Beginn dieses Jahres in NRW das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe eingeführt."
(Ich glaube 2001.(http://www.ibka.org/artikel/rundbriefe01/kirchgeld-nrw.html))
"Das besondere Kirchgeld ist eine bestimmte Form der Kirchensteuer, die ausschließlich für Ehepaare in glaubensverschiedener Ehe gilt. Es ist in Bayern zum Jahresanfang 2004 in Kraft getreten."
Also zu meinem und Eurem Verständnis mal mit eigenen Worten und danach an meinem Beispiel:
Wenn ein beim Finanzamt gemeinsam veranlagtes Ehepaar (auch gleichgeschlechtliche Ehe?)
aus einem vom Staat mit Kirchensteuer belegten Partner und
einem Ungläubigen (soll es auch geben) bzw. aus einem Gläubigen, der einer nicht staatlich anerkannten kirchensteuerpflichtigen, Glaubensgemeinschaft angehört, besteht.
-> Dann wird,
wenn der Nicht-kirchensteuerpflichtige mehr Einkommen hat (und nur dann(!)),
die Kirchensteuer aus dem Gesamteinkommen berechnet und vom Staat eingezogen!
Also, wenn der Vater einer Familie, der in unserem Land häufig der Allein- bzw. Meistverdienende ist, (aus z.B. finanziellen Gründen) aus der Kirche austritt und die Mutter in der Kirche bleibt (Es könnte ja sein, dass die Kinder mal kirchlich heiraten wollen, oder dass an Gott doch was wares dran ist.). Dann muß der Vater mit seinem Einkommen (gemeinsam veranlagt) für seine Frau und Kinder bei der Kirche finanziell haften! In diesem Fall finde ich es eigentlich gerecht, aber es soll auch noch andere Gründe geben um aus der Kirche auszutreten und Menschen, die noch nie drin waren.
Übrigens, mit welchem Recht können Kirche&Staat aus der rituellen Handlung "Taufe", vorgenommen an einem Minderjährigen, einen Vertragszustand ableiten aus der der Vergewaltigte, nur über den am Gericht vollziehbaren Rücktritt ("Kirchenaustritt") wieder rauskommt???
Nun zu mir:
Ich wurde getauft (1948);
ca. 1951 trat mein Vater für sich und seine Familie, meine Mutter und mich, aus der Kirche aus;
1991 war "leider" die Austrittsurkunde weder am Gericht noch in der Familie auffindbar;
bis 2002 reichte meine Antwort beim Finanzamt "Ich gehöre keiner Kirche an" aus;
beim Umzug in einen anderen Bezirk von Berlin kam eine erweiterte Umfrage;
ich antwortete "ja", ich bin getauft;
nun begann das Drama(!);
als Beweis wurde die eidesstattliche Erklärung meines inzwischen verstorbenen Vaters nicht anerkannt;
Schreiben gingen hin und her;
durch einen weiteren Umzug erhielt ich meine Lohnsteuerkarte erst im Januar 2002 und
bemerkte zu spät, dass ich evangelisiert worden bin;
nun mußte ich doch noch zum Gericht und mußte aus einer Kirche austreten, in der ich seit 1951 nicht mehr drin war;
die Kirche hat eine Kündigungsfrist(!) von einem und dem angefangenen Monat;
also war ich Januar und Februar 2002 gezwungener Maßen Evangele;
und jetzt kommt der Hammer:
meine Frau, seit drei Generationen Freidenker, also nicht getauft,
muß für mich widerwillig reanimierten Kirchenangehörigen das besondere Kirchgeld bezahlen!
Ihr dürft lachen; Schadenfreude ist die reinste Freude
aber wir sind vor Wut im Dreieck gesprungen!!!
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#327700) Verfasst am: 15.08.2005, 13:40 Titel: Re: Unterstützung der kirchlichen Geldgier durch unsere Regierung |
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ente hat folgendes geschrieben: | Übrigens bin ich ziemlich sauer auf die geldgierige Kirche!
Wir, meine Frau und ich, müssen Kirchgeld bezahlen.
Hier eine Info über diese klammheimlich vom Bund und den Ländern beschlossene "Heidensteuer".
ACHTUNG: Kirchgeld ist etwas anderes als Kirchensteuer!
"In zweiter Lesung hat der nordrhein-westfälische Landtag am 14. Februar die Änderung des Kirchensteuergesetzes angenommen. Damit wird mit Beginn dieses Jahres in NRW das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe eingeführt."
(Ich glaube 2001.(http://www.ibka.org/artikel/rundbriefe01/kirchgeld-nrw.html))
"Das besondere Kirchgeld ist eine bestimmte Form der Kirchensteuer, die ausschließlich für Ehepaare in glaubensverschiedener Ehe gilt. Es ist in Bayern zum Jahresanfang 2004 in Kraft getreten."
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Das "besondere Kirchgeld in Glaubensverschiedener Ehe" wurde auf Wunsch - insbesondere der evangelischen Kirche - in den jeweiligen Landeskirchensteuergesetzen eingeführt. Es geht den Kirchen darum, trotz der Abhängigkeit der Kirchensteuer von lohn- bzw. einkommensststeuerpflichtigtem Einkommen, auch Einkünfte von einkommenslosen Mitgliedern zu erzielen. Jedes Bundesland hat eigene Kirchegeldtabellen zu Festsetzung der Höhe desselben (auf der Basis kirchlicher Beschlüsse!). Manche katholische Bistümer machen bislang von dem Recht auf Kirchgeld keinen Gebrauch. Der IBKA hält diese Regelung für grundrechtlich fragwürdig, da über den Trick der Unterhaltspflicht faktisch in das Eigentum eines Nichtkirchenmitgliedes kirchlicherseits eingegriffen wird. Gelegentlich hören wir von Betroffenen, die auch klagen wollten. Wir haben diese an eine E-Mail Adresse verwiesen, von der wir wussten, da dort bereits etwas gerichtlich anhängig war.
Die juristische Auseinandersetzung scheint sehr schwer zu sein, deswegen ziehen die meisten es vor, die Angelegenheit pragmatisch zu lösen, d.h. der noch der Konfession Angehörige tritt aus dieser aus. Damit verliert er natürlich auch die Kompetenz zu klagen.
Mit einem Beschluss hat der Bundesfinanzhof inzwischen die Erhebung des Kirchgeldes bei glaubensverschiedenen Ehen durch die Evangelische Landeskirche in Württemberg als verfassungsgemäß beurteilt und eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zurückgewiesen. Die Richter führten aus, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich sei, den Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten typisierend am Einkommen beider Ehegatten zu orientieren und danach das besondere Kirchgeld zu bemessen
(BFH-Beschluss vom 22.1.2002, Az.9 K 258/00, BFH/NV 2002, 674).
Weitere Hinweise:
http://www.kirchensteuern.de/Rasterfahndung.htm
http://www.humanismus.de/pressearchiv/50267395ec105e502.htm
http://www.humanismus.de/downloads/kirchenaustrittserklaerungddr.pdf
http://www.humanismus.de/aktuellesarchiv/50010193b6000a31d.htm
http://www.humanismus.de/aktuellesarchiv/50010193b60022528.htm
http://www.humanismus.de/downloads/weihnachtsamnestie.pdf
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#327769) Verfasst am: 15.08.2005, 16:30 Titel: Re: Unterstützung der kirchlichen Geldgier durch unsere Regierung |
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ente hat folgendes geschrieben: | Wenn ein beim Finanzamt gemeinsam veranlagtes Ehepaar (auch gleichgeschlechtliche Ehe?) |
Es gibt keine gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland. Was es gibt, ist die Lebenspartnerschaft, und die wird im Steuerrecht ignoriert.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#327773) Verfasst am: 15.08.2005, 16:33 Titel: |
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Ich halte das "besondere Kirchgeld" schlicht für legalisierten Diebstahl. Es bleibt als einzige Antwort der Kirchenaustritt des der Kirche angehörenden Ehegatten bzw. -sollte dieser sich dem Austritt verweigern- die Scheidung.
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