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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#326068) Verfasst am: 12.08.2005, 06:12 Titel: Urkundenfälschung |
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Was gibts eigentlich dafür wenn man ne Briefmarke fälscht?
Also nicht direkt fälscht sondern irgend nen Nonsens hinklebt zB. ne Briefmarke zu "15Mrd Jahre Universum" oder "7tes Abwahljubiläum der Regierung Kohle" oder "7Jahre Viagra" und ähnlichse Zeug!
Die Titanic hat mal zu so nem Wettbewerb aufgerufen und die Briefmarken abgedruckt
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#326073) Verfasst am: 12.08.2005, 07:18 Titel: Re: Urkundenfälschung |
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Nergal hat folgendes geschrieben: | Was gibts eigentlich dafür wenn man ne Briefmarke fälscht?
Also nicht direkt fälscht sondern irgend nen Nonsens hinklebt zB. ne Briefmarke zu "15Mrd Jahre Universum" oder "7tes Abwahljubiläum der Regierung Kohle" oder "7Jahre Viagra" und ähnlichse Zeug!
Die Titanic hat mal zu so nem Wettbewerb aufgerufen und die Briefmarken abgedruckt  |
Ich schätze, solange keine gültigen Postwertzeichen nachgeahmt werden, kann der Brief allenfalls wegen ungültiger Frankierung aussortiert werden, nicht anders, als wenn man eine (dort durchaus gültige) Briefmarke aus Ecuador oder Neuguinea draufklebte ...
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#326142) Verfasst am: 12.08.2005, 11:10 Titel: |
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Ja. Sonst hätte die Micky Maus schon ziemlich oft Ärger gehbat, die hatten früher oft Disney-briefmarken drin, die nix wert waren (bzw. "1 Taler")
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#326157) Verfasst am: 12.08.2005, 11:39 Titel: |
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Ausserdemt is ne Briefmarke keine Urkunde.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#326158) Verfasst am: 12.08.2005, 11:42 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Ausserdemt is ne Briefmarke keine Urkunde. |
Doch, sie ist ein Zahlungsbeleg über den Erwerb des Rechtes an der einmaligen Dienstleistung des Transports einer Sendung in einer bestimmten Beförderungsgruppe.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#326159) Verfasst am: 12.08.2005, 11:45 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Ausserdemt is ne Briefmarke keine Urkunde. |
Letztendlich doch, sie ist eine ähnliche wie ein Fahrschein oder ein Arbeitsvertrag eine Leistungsvereinbarung und hat somit eine rechtliche Relevanz. Eine Fälschung zieht also eine Rechtsverletzung nach sich.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#326168) Verfasst am: 12.08.2005, 11:59 Titel: |
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Zitat: | Im materiellen Strafrecht wird die Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung definiert, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. |
Na also. Es ist eine Urkunde.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#326173) Verfasst am: 12.08.2005, 12:07 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Im materiellen Strafrecht wird die Urkunde als verkörperte Gedankenerklärung definiert, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt. |
Na also. Es ist eine Urkunde. |
"ok" = Zustimmung
:)
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#326182) Verfasst am: 12.08.2005, 12:23 Titel: |
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Strafrechtlich ist die Fälschung einer Briefmarke allerdings keine Urkunden-, sondern eine Wertzeichenfälschung, und fällt unter "Geld- und Wertzeichenfälschung", ist also dasselbe, wie wenn man Banknoten fälscht.
Aber ebenso wie Monopolygeld legal ist, sind auch Phantasiebriefmarken legal, solange klar ist, dass sie eben nicht von der Post kommen. Eine Mickymaus-Briefmake über 1 Taler kann also keine Fälschung sein ... Und auch die Titanic-Briefmarken sind zumindest solange unproblematisch, solange erkennbar ist, dass sie nicht von der Post sind. Was ich aber auch nicht weiß, ist, ob nur das Nachmachen tatsächlich existierender Briefmarken verboten ist, oder auch Phantasiebriefmarken, die wie echte aufgemacht sind.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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matthias Gefährder
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme
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(#326194) Verfasst am: 12.08.2005, 12:41 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | Strafrechtlich ist die Fälschung einer Briefmarke allerdings keine Urkunden-, sondern eine Wertzeichenfälschung, und fällt unter "Geld- und Wertzeichenfälschung", ist also dasselbe, wie wenn man Banknoten fälscht.
[. . . ] Was ich aber auch nicht weiß, ist, ob nur das Nachmachen tatsächlich existierender Briefmarken verboten ist, oder auch Phantasiebriefmarken, die wie echte aufgemacht sind. |
Ich meine, hier ist der entsprechende StGB-Paragraph eindeutig:
Zitat: | StGB § 148 Wertzeichenfälschung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. amtliche Wertzeichen in der Absicht nachmacht, daß sie als echt verwendet oder in Verkehr gebracht werden oder daß ein solches Verwenden oder Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder amtliche Wertzeichen in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen
wird,
2. falsche amtliche Wertzeichen in dieser Absicht sich verschafft oder
3. falsche amtliche Wertzeichen als echt verwendet, feilhält oder in Verkehr bringt. |
_________________ 2008 – Jahr der Mathematik
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#326198) Verfasst am: 12.08.2005, 12:50 Titel: |
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Wobei der Übergang immer noch fleißend und nicht klar abgegrenzt ist, wenn eine Fantasiebriefmarke oder Fantasiegeld so offenkundig unecht sind, daß sie nicht mit echten verwechselt werden können.
Uli Stein hat mit dem "Mäusegeld" auch Ärger gekriegt.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Leony gottlos
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus
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(#326531) Verfasst am: 12.08.2005, 23:07 Titel: |
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Mit Briefmarken kann man in D leicht etwas falsch machen.
Mir ist ein paarmal passiert, dass ich einen Brief schon fertig frankiert und zugeklebt hatte,
und dass mir dann eingefallen ist,
ich wollte noch etwas hinzufügen oder verbessern oder kontrollieren, ob ich auch nicht vergessen hatte zu unterschreiben ...
Da habe ich mir nichts Böses dabei gedacht,
aus dem Briefumschlag, den ich wieder geöffnet hatte und der danach nicht mehr gut aussah,
ein Stück mit der Briefmarke auszuschneiden und das auf einen neuen Briefumschlag zu kleben.
Vor einiger Zeit habe ich dann gelesen, dass das etwas ganz fürchterlich Verbotenes sei,
und dass man stattdessen mit dem beschädigten Briefumschlag samt Briefmarke zum Postamt stiefeln müsse,
um dafür eine neue Briefmarke einzutauschen.
Heiliger Bürokratius
_________________ Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren )
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gwarpy Psychonaut
Anmeldungsdatum: 19.09.2004 Beiträge: 2012
Wohnort: KinA
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DJ Iltiz Atheist
Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 2
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(#330003) Verfasst am: 18.08.2005, 18:27 Titel: |
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Leony hat folgendes geschrieben: | Vor einiger Zeit habe ich dann gelesen, dass das etwas ganz fürchterlich Verbotenes sei,
und dass man stattdessen mit dem beschädigten Briefumschlag samt Briefmarke zum Postamt stiefeln müsse,
um dafür eine neue Briefmarke einzutauschen. |
Quelle?
Also das kann ich mir nur schwer vorstellen. Die Briefmarke ist die Urkunde, der Umschlag nur eine stinknormale Verpackung. Was spricht also dagegen, wenn die Briefmarke ganz bleibt?
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann es aber so wie die Philatelisten machen und die aufgeklebten Marken in Wasser legen, nach einigen Stunden lösen sie sich vom Papier. Oder ist das Aufkleben mit Pritt-Stift etwa auch schon verboten...? Klar, diese Methode ist nur zu empfehlen, wenn es nicht zu dringen ist oder man alternative Marken zur Verfügung hat.
MfG
DJ Iltiz
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