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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#342116) Verfasst am: 10.09.2005, 19:14 Titel: Gebrauchsanleitung |
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Vor mir liegen habe ich eine Montage- und Bedienungsanleitung für eine Wandkonsole für TV-Geräte und PC-Monitore. Hersteller ist die Firma Meister-Werkzeuge, Wuppertal, Germany. Prüfzeichen vom TÜV Rheinland und das GS-Zeichen sind drauf.
Zitat: | Wichtig
Bitte lesen Sie die Gebrauchsanleitung vollständig durch und beachten Sie alle Hinweise.
[...]
Einsatzbereich
Dieser Halter ist für Fernseher bis zu einer Bildschirmdiagonale von ca. 55 cm, sowie PC-Monitore bis 17" mit einem Gesamtgewicht von 30kg geeignet. Er ist für den Wohnbereich vorgesehen und darf nur an Wände montiert werden. Er darf auf keinen Fall im gewerblichen Bereich, wie Hotelzimmer oder Gaststätten, oder öffentlichen Gebäuden eingesetzt werden.
[...] |
Den letzten Satz im Zitat versteh ich nicht ganz.
Ich will das Teil nur privat in meiner Wohnung nutzen, aber was könnte schlimmes passieren, wenn jemand den Halter in einem Hotel oder öffentlichem Gebäude montiert?
Könnte der Halter samt darauf befindlichem Monitor oder Fernseher in einem gewerblich oder öffentlich genutztem Gebäude leichter von der Wand fallen?
Wenn der Hersteller sich sorgt, daß der Monitor/Fernseher einem Gast auf den Kopf fällt, warum sorgt er sich nicht in gleicher Weise, daß der Monitor/Fernseher mir oder meinen Kindern auf den Kopf fällt?
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#342121) Verfasst am: 10.09.2005, 19:26 Titel: Re: Gebrauchsanleitung |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Den letzten Satz im Zitat versteh ich nicht ganz.
Ich will das Teil nur privat in meiner Wohnung nutzen, aber was könnte schlimmes passieren, wenn jemand den Halter in einem Hotel oder öffentlichem Gebäude montiert?
Könnte der Halter samt darauf befindlichem Monitor oder Fernseher in einem gewerblich oder öffentlich genutztem Gebäude leichter von der Wand fallen?
Wenn der Hersteller sich sorgt, daß der Monitor/Fernseher einem Gast auf den Kopf fällt, warum sorgt er sich nicht in gleicher Weise, daß der Monitor/Fernseher mir oder meinen Kindern auf den Kopf fällt?
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Eventuell gibt es für öffentliche Gebäude einfach strengere Vorschriften. Bei Dir zu Hause bist Du dafür verantwortlich jedem zu erklären, daß man an dem Ding keine Klimmzüge machen kann; in einem Hotel wird es eher so sein, daß es dann schlicht und ergreifend immernoch an der wand hängen bleiben muss ...
Rasmus.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Wendor registrierter User
Anmeldungsdatum: 20.01.2005 Beiträge: 1548
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(#342123) Verfasst am: 10.09.2005, 19:28 Titel: Re: Gebrauchsanleitung |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Vor mir liegen habe ich eine Montage- und Bedienungsanleitung für eine Wandkonsole für TV-Geräte und PC-Monitore. Hersteller ist die Firma Meister-Werkzeuge, Wuppertal, Germany. Prüfzeichen vom TÜV Rheinland und das GS-Zeichen sind drauf.
Zitat: | Wichtig
Bitte lesen Sie die Gebrauchsanleitung vollständig durch und beachten Sie alle Hinweise.
[...]
Einsatzbereich
Dieser Halter ist für Fernseher bis zu einer Bildschirmdiagonale von ca. 55 cm, sowie PC-Monitore bis 17" mit einem Gesamtgewicht von 30kg geeignet. Er ist für den Wohnbereich vorgesehen und darf nur an Wände montiert werden. Er darf auf keinen Fall im gewerblichen Bereich, wie Hotelzimmer oder Gaststätten, oder öffentlichen Gebäuden eingesetzt werden.
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Den letzten Satz im Zitat versteh ich nicht ganz.
Ich will das Teil nur privat in meiner Wohnung nutzen, aber was könnte schlimmes passieren, wenn jemand den Halter in einem Hotel oder öffentlichem Gebäude montiert?
Könnte der Halter samt darauf befindlichem Monitor oder Fernseher in einem gewerblich oder öffentlich genutztem Gebäude leichter von der Wand fallen?
Wenn der Hersteller sich sorgt, daß der Monitor/Fernseher einem Gast auf den Kopf fällt, warum sorgt er sich nicht in gleicher Weise, daß der Monitor/Fernseher mir oder meinen Kindern auf den Kopf fällt?
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Und gehörte somit ins Buch der Kuriositäten.
Aber vielleicht wäre auch so gedacht,
weil oftmals mit Gegenständen in öffentlichen Gebäuden ziemlich ruppig umgegangen wird?
Wo man sich manchmal wundert, daß die Schwelle der Eltern,
ihre Kinder auf derartiges Verhalten hinzuweisen, ziemlich hoch ist.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#342126) Verfasst am: 10.09.2005, 19:31 Titel: Re: Gebrauchsanleitung |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Eventuell gibt es für öffentliche Gebäude einfach strengere Vorschriften. Bei Dir zu Hause bist Du dafür verantwortlich jedem zu erklären, daß man an dem Ding keine Klimmzüge machen kann; in einem Hotel wird es eher so sein, daß es dann schlicht und ergreifend immernoch an der wand hängen bleiben muss ...
Rasmus. |
Also kann ich davon ausgehen, daß die TV-Halterungen im Krankenhaus einen Klimmzug aushalten?
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#342133) Verfasst am: 10.09.2005, 19:37 Titel: Re: Gebrauchsanleitung |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | Eventuell gibt es für öffentliche Gebäude einfach strengere Vorschriften. Bei Dir zu Hause bist Du dafür verantwortlich jedem zu erklären, daß man an dem Ding keine Klimmzüge machen kann; in einem Hotel wird es eher so sein, daß es dann schlicht und ergreifend immernoch an der wand hängen bleiben muss ...
Rasmus. |
Also kann ich davon ausgehen, daß die TV-Halterungen im Krankenhaus einen Klimmzug aushalten?  |
Möglich daß das einer der Gründe ist. Oder sie sind feuerresistent zeigne garsantiert keine Spuren von Nüssen oder so...
Rasmus.
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