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Mindesthaltbarkeit von Gesetzen?

 
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Autor Nachricht
Wanderer
Bestienbändiger



Anmeldungsdatum: 19.07.2003
Beiträge: 3496
Wohnort: Bielefeld

Beitrag(#340852) Verfasst am: 07.09.2005, 15:52    Titel: Mindesthaltbarkeit von Gesetzen? Antworten mit Zitat

Gibt es in Deutschland eine Mindestgrenze für die Laufzeit von Gesetzen?
Nehmen wir einmal an, eine Regierung verabschiedet ein Gesetz, das besagt, alle Wolldecken müssten lila und mit orangenen Leopardenflecken bedeckt sein und wird kurz danach bei der nächsten Wahl von einer anderen Regierung abgelöst. Außerhalb welchen zeitlichen Rahmens (insofern dieser überhaupt exsistiert) dürfte dieses Gesetz wieder abgeschafft werden?
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Stefan
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#340854) Verfasst am: 07.09.2005, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Als vor sieben Jahren Kohl abgelöst wurde, hat rot-grün das Gesetz zur Lohnfortzahlung bei Krankheit sofort zurückgenommen. Ich glaube, sofern nicht Verträge mit Dritten existieren, gibt es keine zeitliche Begrenzung.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#340856) Verfasst am: 07.09.2005, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Gesetze gelten bis von der Legislative zurückgenommen, ergänzt, oder neu geschrieben werden.
Ein Beispiel ist das BGB, das (selbstverständlich zig-fach geändert) seit ... öhm ... 1896 gilt.
Ich habe zu Hause noch eine Originalausgabe rumliegen. Lachen

"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichtags, was folgt:" zynisches Grinsen
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#340940) Verfasst am: 07.09.2005, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Nein, Gesetze gelten bis von der Legislative zurückgenommen, ergänzt, oder neu geschrieben werden.
Ein Beispiel ist das BGB, das (selbstverständlich zig-fach geändert) seit ... öhm ... 1896 gilt.Ich habe zu Hause noch eine Originalausgabe rumliegen. Lachen

"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichtags, was folgt:" zynisches Grinsen



na und, der frz Code Civil kam 1803/1804 rzaus und gilt (ebenfalls inklusive zig Änderungen, Ergänzungen bzw Streichungen) auch heute noch Cool Nänääänää nerv
_________________
"He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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Kadaj
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 674

Beitrag(#342508) Verfasst am: 11.09.2005, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die FDP fordert, daß jedes neue Gesetz nach einer bestimmten Laufzeit im Parlament erneut verabschiedet werden muß, und ansonsten einfach ausläuft und seine Geltung verliert. So soll geschaut werden, ob sich ein Gesetz bewährt hat oder sinnlos war.
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#342611) Verfasst am: 11.09.2005, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kann jedes Gesetz ohne zeitliche Schranken kassiert werden.
Ausnahmen können sich ergeben, wenn Vertrauenstatbestände geschaffen wurden, zumindest braucht es dann oft Übergangsregelungen.
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