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Sittengesetz

 
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#349359) Verfasst am: 25.09.2005, 23:16    Titel: Sittengesetz Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

ich fand in unserem Grundgesetz:

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Habe jetzt mal nach dem Sittengesetz gegoogelt, finde aber immer nur irgendwelche katholischen Seiten. Es muß doch dafür einen klar definierten staatlich anerkannten Text geben.

Freue mich, wenn mich hier mal jemand aufklärt.

Viele Grüße, Femina
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Stefan
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#349367) Verfasst am: 25.09.2005, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Da kann man wohl lange suchen. Laut wikipedia gibt es so ein Gesetz nicht:

Zitat:
Das Sittengesetz ist mitnichten eine ausformulierte, schriftlich niedergelegte Norm sondern das, was in der allgemeinen Rechtsauffassung als sittsam gilt. Insofern wird es stark durch die Ansichten der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Moralvorstellungen geprägt und ist einem steten Fluss unterworfen.
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26397
Wohnort: München

Beitrag(#349375) Verfasst am: 25.09.2005, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Da kann man wohl lange suchen. Laut wikipedia gibt es so ein Gesetz nicht:

Zitat:
Das Sittengesetz ist mitnichten eine ausformulierte, schriftlich niedergelegte Norm sondern das, was in der allgemeinen Rechtsauffassung als sittsam gilt. Insofern wird es stark durch die Ansichten der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Moralvorstellungen geprägt und ist einem steten Fluss unterworfen.


Nun, es gibt einige Tatbestände, die durch das StGB erfasst werden... z.B. Erregung öffentlichen Ärgernisses (und damals als das GG zusammengebastelt wurde, stand Homosexualität noch unter Strafe)
_________________
Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#349377) Verfasst am: 25.09.2005, 23:24    Titel: Re: Sittengesetz Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:
Hallo an alle,

ich fand in unserem Grundgesetz:

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Habe jetzt mal nach dem Sittengesetz gegoogelt, finde aber immer nur irgendwelche katholischen Seiten. Es muß doch dafür einen klar definierten staatlich anerkannten Text geben.

Freue mich, wenn mich hier mal jemand aufklärt.

Viele Grüße, Femina


Beschaff Dir einen - oder besser: mehrere - Grundgesetzkommentar(e).
Das Schoene am Sittengesetz ist ja gerade, dasz der Begriff zumeist konservativ gefuellt werden kann. So war die Legitimation der Strafbarkeit von Homosexualitaet an das ominoese Sittengesetz geknuepft. Die Darstellung eines erigierten Penis kann somit ein Verstosz gegen das Sittengesetz sein, die Darstellung extremer Gewalt womoeglich nicht.
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#349411) Verfasst am: 26.09.2005, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957, mit dem es die Fortdauer der nationalsozialistischen Schwulenverfolgung für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte, lässt sich das "Sittengesetz" aus den gesammelten Weisheiten der christlichen Kirchen ableiten.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#349413) Verfasst am: 26.09.2005, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957, mit dem es die Fortdauer der nationalsozialistischen Schwulenverfolgung für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte, lässt sich das "Sittengesetz" aus den gesammelten Weisheiten der christlichen Kirchen ableiten.


1957 Frage Gilt das etwa immer noch?
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Hans Derber
als Doppelnick gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 343

Beitrag(#349483) Verfasst am: 26.09.2005, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Schade, dass der Begriff Sitte in diesem Gesetz unpräzise gefasst wurde.
Man sollte dazu mehr Kant lesen:
Ein allgemeines Sittengesetz muss aus der reinen Vernunft abgeleitet werden. Und zwar zunächst vollkommen abgetrennt davon, was konkrete Angelegenheiten der Menschen betrifft. Die Übertragung des allgemeinen Sittengesetzes auf menschliche Angelegenheiten darf dann nur insoweit vorgenommen werden, wie sich diese Übertragung als Ausführung eines absolut allgemeingültigen Prinzips ansehen lässt.
Dieses Vorgehen von allgemeingültigen Prinzipien aus macht dann erst ein Sittengesetz aus, und das Ergebnis ist der bekannte kategorische Imperativ.
Alle anderen Erägungen mögen zwar unter den Begriff der Nützlichkeit oder der Moral oder der Neigung fallen, haben mit Sittlichkeit aber überhaupt nichts zu tun (entgegen der allgemein herrschenden Meinung).
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Tegularius
surreal



Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 2002

Beitrag(#349491) Verfasst am: 26.09.2005, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hans Derber hat folgendes geschrieben:
Schade, dass der Begriff Sitte in diesem Gesetz unpräzise gefasst wurde.
Man sollte dazu mehr Kant lesen:
Ein allgemeines Sittengesetz muss aus der reinen Vernunft abgeleitet werden. Und zwar zunächst vollkommen abgetrennt davon, was konkrete Angelegenheiten der Menschen betrifft. Die Übertragung des allgemeinen Sittengesetzes auf menschliche Angelegenheiten darf dann nur insoweit vorgenommen werden, wie sich diese Übertragung als Ausführung eines absolut allgemeingültigen Prinzips ansehen lässt.
Dieses Vorgehen von allgemeingültigen Prinzipien aus macht dann erst ein Sittengesetz aus, und das Ergebnis ist der bekannte kategorische Imperativ.
Alle anderen Erägungen mögen zwar unter den Begriff der Nützlichkeit oder der Moral oder der Neigung fallen, haben mit Sittlichkeit aber überhaupt nichts zu tun (entgegen der allgemein herrschenden Meinung).


Aber eine Sitte ist für sich genommen eine ungeschriebene Regel im Rahmen einer bestimmten Gruppe. Und die basiert eben auf Gewohnheit und undefinierten moralischen Ansichten.
Wer sittlich handelt, der handelt im Sinne dessen, was er für das Gute hält.
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Hans Derber
als Doppelnick gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 343

Beitrag(#349507) Verfasst am: 26.09.2005, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Tegularius hat folgendes geschrieben:
Hans Derber hat folgendes geschrieben:
Schade, dass der Begriff Sitte in diesem Gesetz unpräzise gefasst wurde.
Man sollte dazu mehr Kant lesen:
Ein allgemeines Sittengesetz muss aus der reinen Vernunft abgeleitet werden. Und zwar zunächst vollkommen abgetrennt davon, was konkrete Angelegenheiten der Menschen betrifft. Die Übertragung des allgemeinen Sittengesetzes auf menschliche Angelegenheiten darf dann nur insoweit vorgenommen werden, wie sich diese Übertragung als Ausführung eines absolut allgemeingültigen Prinzips ansehen lässt.
Dieses Vorgehen von allgemeingültigen Prinzipien aus macht dann erst ein Sittengesetz aus, und das Ergebnis ist der bekannte kategorische Imperativ.
Alle anderen Erägungen mögen zwar unter den Begriff der Nützlichkeit oder der Moral oder der Neigung fallen, haben mit Sittlichkeit aber überhaupt nichts zu tun (entgegen der allgemein herrschenden Meinung).


Aber eine Sitte ist für sich genommen eine ungeschriebene Regel im Rahmen einer bestimmten Gruppe. Und die basiert eben auf Gewohnheit und undefinierten moralischen Ansichten.
Wer sittlich handelt, der handelt im Sinne dessen, was er für das Gute hält.

Die Begriffe Sitte, Moral und Ethik werden leider allgemein durcheinander verwendet und miteinaner verwechselt. Leider mache auch ich diesen Fehler immer wieder. Ich denke aber, dass der Gesetzgeber bei der Formulierung des Gesetzes an den philosophisch am höchsten stehenden Begriff der Sittlichkeit gedacht hat, eben an den von Kant entwickelten. Wenn sich dann im Vollzug immer wieder tieferstehende Ansichten einschleichen, etwa religiöse Moralvorstellungen, so sollte man dies mit dem Hinweis auf Kants Begriff wiederlegen können. Ob solche Argumentation allerdings vor Gericht standhält, ist nicht sicher.
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#349538) Verfasst am: 26.09.2005, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957, mit dem es die Fortdauer der nationalsozialistischen Schwulenverfolgung für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte, lässt sich das "Sittengesetz" aus den gesammelten Weisheiten der christlichen Kirchen ableiten.


1957 Frage Gilt das etwa immer noch?
Es wurde Schritt für Schritt weiter abgeschafft und existiert seit 1992 nicht mehr.
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#349617) Verfasst am: 26.09.2005, 16:37    Titel: Re: Sittengesetz Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:
Hallo an alle,

ich fand in unserem Grundgesetz:

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Habe jetzt mal nach dem Sittengesetz gegoogelt, finde aber immer nur irgendwelche katholischen Seiten. Es muß doch dafür einen klar definierten staatlich anerkannten Text geben.

Freue mich, wenn mich hier mal jemand aufklärt.

Viele Grüße, Femina


Das Sittengesetz in Artikel 2 I GG hat keinerlei eigenständige Bedeutung, da dieser Bereich umfassend gesetzlich konkretisiert ist. Deutung nach Dürig: "gute Sitten, Treu und Glauben". Positiviert in §§138, 242, 826 BGB.
Alte Rechtsprechung ist heute nicht mehr verwertbar, auch das genannte BVerfG-Urteil.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#349706) Verfasst am: 26.09.2005, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957, mit dem es die Fortdauer der nationalsozialistischen Schwulenverfolgung für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte, lässt sich das "Sittengesetz" aus den gesammelten Weisheiten der christlichen Kirchen ableiten.


1957 Frage Gilt das etwa immer noch?


Ja. Unter Berufung auf diees Urteil werden auch schon mal Verfassungsbeschwerden per Kammerentscheid abgeschmettert.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#349780) Verfasst am: 26.09.2005, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957, mit dem es die Fortdauer der nationalsozialistischen Schwulenverfolgung für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte, lässt sich das "Sittengesetz" aus den gesammelten Weisheiten der christlichen Kirchen ableiten.


1957 Frage Gilt das etwa immer noch?


Ja. Unter Berufung auf diees Urteil werden auch schon mal Verfassungsbeschwerden per Kammerentscheid abgeschmettert.



In der Tat. Dieses Urteil gilt nach wie vor, obwohl es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Es wird vom Gesetzgeber und von der Regierung als Begründung herangezogen, Schwule, die 1945-69 staatlich verfolgt wurden, zu rehabilitieren und zu entschädigen. Wer von Hitler nach § 175 eingesperrt wurde, gilt als Unrechtsopfer, wer von Adenauer nach dem selben Nazi-Paragraphen eingesperrt wurde, gilt als rechtmäßig verurteilter Straftäter.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#349867) Verfasst am: 26.09.2005, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich gilt das Urteil noch, aber heute hat das "Sittengesetz" eben keine eigenständige Bedeutung mehr.
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AlexDorfner
Profillos



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 208

Beitrag(#350197) Verfasst am: 27.09.2005, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Schon der eklatante Unterschied zwischen z.B. christlichem und konfuzianistischem Sittengesetz zeigt, daß es kein universell gültiges sondern nur ein kulturspezifisches Sittengesetz geben kann.

Bezeichnend ist, daß eine Verfolgung der Homosexuellen in China besonders unter Mao einsetzte. Hier hat sich der Kommunismus in besonders drastischer Weise als Spielart einer christlich fundamentalistischen Religion offenbart.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#350234) Verfasst am: 27.09.2005, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957, mit dem es die Fortdauer der nationalsozialistischen Schwulenverfolgung für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte, lässt sich das "Sittengesetz" aus den gesammelten Weisheiten der christlichen Kirchen ableiten.


1957 Frage Gilt das etwa immer noch?
Es wurde Schritt für Schritt weiter abgeschafft und existiert seit 1992 nicht mehr.


Thao hat folgendes geschrieben:
Natürlich gilt das Urteil noch, aber heute hat das "Sittengesetz" eben keine eigenständige Bedeutung mehr.


Scheint ja ein wenig schwammig zu sein, die Sache mit den guten Sitten...
Ich befürchte, daß eine Rechtssprechung in der es um Sittlichkeit geht, stark beeinflußt ist von tagespolitischer Großwetterlage.


AlexDorfner hat folgendes geschrieben:
[...]Hier hat sich der Kommunismus in besonders drastischer Weise als Spielart einer christlich fundamentalistischen Religion offenbart.


Sehr weit hergeholt, diese Interpretation. Nein
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#350361) Verfasst am: 27.09.2005, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Natürlich gilt das Urteil noch, aber heute hat das "Sittengesetz" eben keine eigenständige Bedeutung mehr.


Das mögen einige in der Litartur so sehen. Fakt ist, dass es eine einzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt, die sich auf das Sittengesetz bezieht, und das ist eben das von 1957.

Zwar soll es ien Urteil geben, nachdem das Recht nicht bestimmte moralische Vorstellungen durchsetzen dürfe (gefunden habe ich es nicht), dass dem widersprechen würde, aber auch das ändert nichts daran, dass dieses Urteil nach wie vor steht. Und da gibt es schlimmeres drin als die Berufung auf das Sittengesetz.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#350362) Verfasst am: 27.09.2005, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957, mit dem es die Fortdauer der nationalsozialistischen Schwulenverfolgung für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte, lässt sich das "Sittengesetz" aus den gesammelten Weisheiten der christlichen Kirchen ableiten.


1957 Frage Gilt das etwa immer noch?
Es wurde Schritt für Schritt weiter abgeschafft und existiert seit 1992 nicht mehr.


Thao hat folgendes geschrieben:
Natürlich gilt das Urteil noch, aber heute hat das "Sittengesetz" eben keine eigenständige Bedeutung mehr.


Scheint ja ein wenig schwammig zu sein, die Sache mit den guten Sitten...


Narziss meinte wohl den §175. Den gibts in der Tat nicht mehr. Aber das Urteil von damals steht.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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