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Sexverbot, Zwangssterilisation oder...

 
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Gast






Beitrag(#28942) Verfasst am: 17.09.2003, 23:56    Titel: Sexverbot, Zwangssterilisation oder... Antworten mit Zitat

...noch was schlimmeres? Geschockt + Erbrechen + Böse

Lest einmal das hier - aber ich warne Euch gleich... da will wohl jemand Hitlers Reich auferstehen lassen (Forum von k***.n**):

http://66.246.34.238/wbboard/thread.php?threadid=1950&boardid=9&page=1#3
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Alzi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 2760
Wohnort: Oberfranken

Beitrag(#28949) Verfasst am: 18.09.2003, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

So weit mir bekannt, ist eine schwangerschaftsverhindernde Zwangsgabe von Hormonen bei geistig Behinderten in Deutschland durchaus üblich.


Ihr Arzt oder Apotheker hat folgendes geschrieben:
Die Sterilisation geistig Behinderter, die nicht willensfähig sind, darf erfolgen, wenn

das konkrete Risiko einer Schwängerung gegeben ist, das nicht durch andere, die Betroffenen weniger belastende Maßnahmen vermieden werden kann, ...
http://www.medizin.uni-koeln.de/dgmr/empfehlungen/empf2.html



http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p01093.htm



Zitat:
Schlussfolgerung: Zur Schwangerschaftsverhütung geistig behinderter Minderjähriger darf der Gynäkologe ausschließlich auf mechanische, chemische und hormonelle Empfängnisverhütung zurückgreifen.

Symptothermale Methoden oder lokal anwendbare Methoden scheiden ebenso wie orale Kontrazeptiva gerade für diese Patientinnen aus. Hier wäre die Depotgestagene die Methode der Wahl.

Bei geistig behinderten Volljährigen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sterilisation durchgeführt werden. Eine gute Alternative stellen auch hier die Depotgestagene, Intrauterinpessar oder -system dar.
http://www.thieme.de/abstracts/gebfra/abstracts2000/daten/p4_01_04.html

_________________
Wer heilt hat recht!
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