Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Menschenrechte bezeichnen ein Konzept, nach dem allen Menschen Rechte zustehen, ein Diskussionspunkt ist dabei die Frage, ob diese Rechte universelle Gültigkeit besitzen oder stets relativ zu verschiedenen Kulturen und Zeiten gelten. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute jedoch von fast allen Staaten der Erde prinzipiell anerkannt, in der Philosophie ist sie nach wie vor Gegenstand von Debatten (Letztbegründung). Auch unter ihren Befürwortern ist der Gehalt und Umfang umstritten. |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Menschenrechte haben es mitunter in sich, das fängt schon damit an, dass der Staat sie "gewährt". Wer gewährt, der kann natürlich auch jeder Zeit sie nach Gutdünken auslegen und auch entziehen.
Zum andern dienen sie oftmals als Rechtfertigungsgrund, um so Militärinterventionen von imperialistischen Staaten zu rechtfertigen. Was überhaupt als Menschenrechte angesehen wird, ist darüberhinaus abhängig vom jeweiligen Gesellschaftssystem, jedenfalls partiell. |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Was überhaupt als Menschenrechte angesehen wird, ist darüberhinaus abhängig vom jeweiligen Gesellschaftssystem, jedenfalls partiell. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Der Staat hat die Menschenrechte zu garantieren und nicht zu "gewaehren". Dies ist staatliche Pflicht und keine Gunst und gilt im besonderen Masse gegenueber andersdenkenden oder andersglaeubigen Minderheiten. Seit der Aufklaerung sollte das eigentlich eine Selbstverstaendlichkeit sein, aber die liegt wohl doch schon etwas zu lange zurueck... |
Derrick hat folgendes geschrieben: |
Durch die Arbeiterbewegung oder den Kommunismus wurden die Menschenrechte um 19.Jahrhundert um soziale Rechte wie Recht auf Arbeit erweitert. |
Zitat: |
ist vor allem nicht geeignet für ethische Dilemmas und Grenzfragen (Speziezismus, Abgrenzung des Menschseins, Definition der Identität, Ausnahmen usw.). |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Damit begründen sich die Menschenrechte einfach auf die goldene Regel. Sie ist einfach, erfolgreich und schadet niemanden. |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Die rationale Begründung, sie prinzipiell abzulehnen, würde ich gerne erfahren. |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Ich überzeichne mal, was wäre denn wenn der Staat jedem garanitiere, dass er oder sie ein Recht darauf hat zu atmen, ein Recht Wasser zu schöpfen, Strom und Gas in Anspruch zu nehmen. Na wie wäre denn so was? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
verfassungswidrig. |
Algol hat folgendes geschrieben: | ||
Und wie lauten diese geheimnisvollen "Menschenrechte"? |
step hat folgendes geschrieben: |
Menschenrechte sind eigentlich Rechte wie andere auch, komplett zugewiesen (also von der Gemeinschaft ethischer Subjekte ihren Mitgliedern garantiert) und ohne jegliche Absolutheit. |
step hat folgendes geschrieben: |
Das Besondere an ihnen ist, daß sie in einerm bestimmten kulturellen Kontext als minimal und undiskutabel zuweisbar angesehen werden. |
Algol hat folgendes geschrieben: | ||
Und wie lauten diese geheimnisvollen "Menschenrechte"? |
Zitat: |
Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Artikel 15 Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln. Artikel 16 Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Artikel 17 Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 23 Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. Artikel 24 Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25 Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Artikel 26 Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. Artikel 27 Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. Artikel 28 Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 29 Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat |
Forke hat folgendes geschrieben: | ||||
@Bernie Hä? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Luft: 100%ge Zustimmung |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Vorneweg: Was heißt putativ? |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Die wenigsten wollen acht Stunden am Fließband stehen. Gehört leider zum Überlebenskampf in der industriellen Gesellschaft. Wäre die Gesellschaft nicht industriell, sähe der Übelebenskampf anders aus; dann müsste man zum Beispiel jagen und sammeln. |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Ich sag's mal so: Es gibt Dinge, die kein Mensch usw. will, und die man ohne Probleme lassen kann. Man muss nicht foltern, morden und schänden. Arbeiten muss man schon. |
Adnan hat folgendes geschrieben: |
Was den anderen Punkt betrifft: Ist es denn rational, zu behaupten, ein Schwarzer sei weniger wert als ein Weißer? Missachtet infolgedessen der Sklavenhalter die Rechte des Sklaven mit Recht, also rational begründet? |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Abhängige Lohnarbeit, um etwas beißen zu können und ein Dach über den Kopf zu haben, ist von Sklavenbarbeit bei freier Kost und Logis kaum zu unterscheiden und einen Vorteil hat sie: Sklaven können nicht gekündigt werden. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Es handelt sich hierbei um die Grundrechte, die ausdruecklich nicht kulturell relativierbar sind. Insbesondere um das Recht auf Leben, auf koerperliche Unversehrtheit oder auf Selbstbestimmung. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Man kann diese Nichtrelativierbarkeit dadurch begruenden, dass diese Grundrechte allen traditionellen Wertesystemen gemeinsam sind ... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
... und man diese sowohl aus allen heiligen Buechern der grossen Religionen als auch aus anderen ueberlieferten Philosophien ableiten kann, nach denen der Mensch sich gesellschaftlich organisiert.... |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Und man ist die Sorge los um ein Investitionsobjekt. Um das Wohlergehen seiner wertvollen Sklaven muss man sich ja sorgen; um das seiner Lohnarbeiter nicht, im Gegenteil: je dreckiger es denen geht und umso mehr es davon gibt, umso besser. |
Algol hat folgendes geschrieben: | ||
Es sieht mir nicht danach aus, als könnte man auf dieser Basis einen Kulturabsolutismus begründen ... |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Und man ist die Sorge los um ein Investitionsobjekt. Um das Wohlergehen seiner wertvollen Sklaven muss man sich ja sorgen; um das seiner Lohnarbeiter nicht, im Gegenteil: je dreckiger es denen geht und umso mehr es davon gibt, umso besser. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
[ Objektive Werte gibt es. Warum spricht sich das nicht herum? |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Universelle Werte Objektive Werte gibt es. Warum spricht sich das nicht herum? |
Zitat: |
Die Menschenrechte sind extrem wichtig, vor allem für die, die sie nicht haben. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Es handelt sich hierbei um die Grundrechte, die ausdruecklich nicht kulturell relativierbar sind. Insbesondere um das Recht auf Leben, auf koerperliche Unversehrtheit oder auf Selbstbestimmung. Man kann diese Nichtrelativierbarkeit dadurch begruenden, dass diese Grundrechte allen traditionellen Wertesystemen gemeinsam sind und man diese sowohl aus allen heiligen Buechern der grossen Religionen ..... |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Daraus ergibt sich gegenüber den besitzlosen Klassen ihr abstrakter, ja heuchlerischer Charakter.
Millionen Menschen sind im Kapitalismus ihrer Arbeit beraubt und daher ohne Geld, mit oder ohne Menschenrechte. Das Recht auf gleiche Bildung, die volle Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (man denke nur an die ganzen Mangerprozesse in letzter Zeit, die allesamt mit Glacehandschuhen angefaßt wurden!) unabhängig von Rasse, Religion und Nationalität, freie Wahl des Berufs, all das wird fortlaufend verletzt. Das Recht dees freien Meinungszugangs wird durch Pressemonopole behindert. Das Recht auf Leben und Gesundheit ist hierzulande keineswegs garantiert und gesichert, gleiches gilt für das Recht auf Frieden und Völkerverständigung. Zum Schluß noch der Hinweis, dass es viele indigene Gesellschaften gab, die ganz gut und gerade wegen fehlender M. existierten und wo dort die Menschlichkeit bedeutend größer war als ausgerechnet in Germany. Da mal drüber nachdenken. |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | ||||
Aber waren wir nicht genau an dem Punkt Anfang des 20ten Jahrunderts? Die Welt des Oliver Twist |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
Universelle Werte Objektive Werte gibt es. Warum spricht sich das nicht herum? |
Elisa.beth hat folgendes geschrieben: |
Du ... als Anhänger des Islam ... |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Nur bringt uns das bezüglich "universeller Gültigkeit" dieser Werte und der Begründung eines Kulturabsolutismus durch die sog. Menschenrechte keinen Schritt weiter. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
|
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Alles falsch das Gesumse um die viel gepriesenen Menschenrechte. Hier mal eine etwas andere Bewertung: Die Menschenrechte sind Ausdruck des jeweiligen Charakters der Produktionsverhältnisse und der davon abgeleiteten politischen Verhältnisse einer Gesellschaft. Es gibt deshalb keine ewigen, dem Menschen angeborenen Rechte. M. reflektieren die interessen der herrschenden Klasse in der jjeweiligen historischen Epoche, das Kräfteverhältnis der Klassen und üben neben ihrer politischen auch eine ausgeprägte ideologische Funktion aus. Sie haben historischen Charakter. In der bürgerlichen Gesellschaft dienen die M. der Schaffung von politischen Bedingungen, in denen die kap. Eigentümer ihre Herrschaft frei entfalten können. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Sorry, aber den Scheiss habe ich hinter mir. |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Die Menschenrechte sind Ausdruck des jeweiligen Charakters der Produktionsverhältnisse und der davon abgeleiteten politischen Verhältnisse einer Gesellschaft. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Btw: Weshalb sollte man jemandem nicht eine Hand amputieren (oder weniger spektakulär einfach tätowieren), anstatt ihn dreißig Jahre lang auf Kosten der Steuerzahler zu verköstigen und das Wachpersonal zu bezahlen? Und weshalb sollte man überhaupt jemanden bestrafen? Den freien Willlen gibt es ja bekanntlich nicht. Sind Strafen überhaupt mit den "Menschenrechten" vereinbar? (Sollte nicht die Wiedergutmachung vor einer evtl. Strafe kommen?) |
Sei doch vernünftig: Universelle Werte hat folgendes geschrieben: |
§ 3 Leben, Freiheit, Sicherheit (Das zu lösende Problem: Tod, Gefangenschaft, Willkür)
§ 4 Sklaverei (Das zu lösende Problem: Zwangsarbeit, Gefangenschaft) § 5 Folter (Das zu lösende Problem: Schmerzen, Erniedrigung) § 6 Rechtsperson (Das zu lösende Problem: Klageverbot) § 13 Freizügigkeit (Das zu lösende Problem: der Staat als Gefängnis) § 14 Asylgewährung (Das zu lösende Problem: staatliche Willkür) § 19 Redefreiheit (Das zu lösende Problem: Fehlerkorrektur an der Regierung) § 20 Versammlungsfreiheit (Das zu lösende Problem: politische Mitbestimmung) § 23 Recht auf Arbeit (Das zu lösende Problem: Versorgungs- und psychisches Problem) § 26 Recht auf Bildung (Das zu lösende Problem: Selbstverwirklichung, Chancengleichheit) |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
In der US-Verfassung soll's ein Recht auf Glück geben. |
step hat folgendes geschrieben: |
- Ich bevorzuge aus rational-ethischen Gründen ein reines Maßnahmenrecht, d.h. vor oder nach Straftaten werden nur solche Maßnahmen ergriffen, die der Gesellschaft zukünftig nutzen. Das impliziert etwa Prävention bis notfalls hin zu Sicherheitsverwahrung. Auch ein Täter-Opfer-Ausgleich wäre erstrebenswert.
|
Semnon hat folgendes geschrieben: |
Aber egal, mich interessiert wirklich genau, wo der wesentliche Unterschied zwischen Täter-Opfer-Ausgleich und Vergeltung sein soll. |
Zitat: |
Doch es besteht die Gefahr, dass Beschuldigte sich zum TOA bereit erklären, nur um einer Hauptverhandlung zu entgehen, obwohl sie vom Geschädigten übertrieben belastet worden sind. Andererseits können auch Geschädigte den Eindruck bekommen, für eine Verfahrenseinstellung missbraucht zu werden. Beides gilt es zu vermeiden. Die Konfliktparteien müssen unterstützt werden, zu einem fairen und gerechten Tatfolgenausgleich zu kommen. |
Semnon hat folgendes geschrieben: |
Aber egal, mich interessiert wirklich genau, wo der wesentliche Unterschied zwischen Täter-Opfer-Ausgleich und Vergeltung sein soll. |
Semnon hat folgendes geschrieben: |
Gut, aber eine Kompensation für das Opfer oder für die gesellschaft ist letztlich immer 'Vergeltung'. |
Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Es geht aber beim Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur um das Opfer, sondern das soll auch gleichzeitig sowas wie eine Therapie für den Täter sein und somit auch dessen Interessen recht genau berücksichtigen. Wieweit das praktisch klappt, weiss ich nicht, aber die Idee an sich find ich schon prima. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
... Kulturabsolutismus ... |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Quatsch, mach Dich doch einfach mal schlau, für was kann denn gegoogelt werden. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
Was zeigt denn der Fall "Gefgen"? Ich sehe hier eines meiner Lieblingsthemen angeschnitten, man rede nur weiter. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Wieso uns? Mich bringt es durchaus weiter, wenn es Dich nicht weiterbringt, liegt es wohl an Dir. Das ist Dein Problem. |
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | ||
Ich finde dieses Wort so manipulativ. Menschenrechte basieren auf ethischen Grundsätzen und sind kulturell unabhängig. Sie mit Kultur und Absolutismus in einem Satz in Verbindung zu bringen ist unsachlich. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Wenn das so ist, dann kannst Du ja vielleicht erläutern, wie Du eine "universelle Gültigkeit" jener Menschenrechte konkret herleiten willst. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
|
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben: | ||||
Gibt es den Islam jetzt schon als Anhänger? Das ist ja mal praktisch! |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Am Hals oder an der Brust? |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=676582#676582 |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Dort finde ich keine Herleitung, sondern eine seltsam anmutende Forderung (Menschenrechte sind nur dann Menschenrechte, wenn sie universell gelten). |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Dahinter steckt nichts weiter als (westlicher) Kultur- und Systemimperialismus. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Menschenrecht ist immer schon ein (werte-)imperialistisches Konzept, aber im positiven Sinne imperialistisch, weil sie keine Forderungen der Dominanten an die Dominierten, sondern im Gegenteil eigentlich (letztendlich freiwillige) Zugeständnisse gegenüber den Dominierten darstellen. Streng genommen haben sie letztendlich sogar den Zweck, den Unterschied zwischen "Dominierendem" und "Dominiertem" aufzuheben, auch wenn sie diesen Zweck wahrscheinlich niemals vollständig erfüllen können (weil sie ihren Zugeständnischarakter nicht verlieren können). |
Algol hat folgendes geschrieben: |
A: Und weshalb sollten sie dann auch für andere Kulturen verbindlich sein?
B: Wenn sie das nicht wären, wären es keine Menschenrechte. A: Aha! |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Übrigens wiederholst du mit diesem Einwurf einfach nur das, was ich selbst bereits in dem von mir verlinkten Text gesagt habe.
|
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Zuerst zu deinem ersten Posting.
Falsch. Das ist keine Forderung, sondern eine logische Herleitung aus der Bedeutung des Begriffs (d.h. aus dem Kontext, in dem er innerhalb des Sprachspiels, in dem er vorkommt und das mit ihm gespielt wird, steht) heraus. Naja, wenn du willst, kannst du es eine Forderung nennen - in der selben Weise, wie es eine Forderung ist, dass z.B. der Läufer im Schach immer nur diagonal ziehen darf. Das kann man natürlich einen Schachimperialismus nennen. Wenn mit dem Läufer anders gezogen wird, dann wird eben kein Schach gespielt. Und wenn Rechte nicht allgemein Anwendung finden, sondern nur privilegiert, dann handelt es sich eben nicht um Menschenrechte. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
Dahinter steht in der Tat Imperialismus. Einfach weil letztlich alles Handeln imperialistisch ist. Es gibt kein Eingreifen in die Welt ohne Aneignung. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: | ||
So wie ich das sehe, kommen in deiner Ethik tatsächlich keine allgemeinen Menschenrechte vor. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Aber erzähl' doch mal: Was ist denn deine Ethik? Und erzähl' mir nicht, du hättest keine! |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Man nennt irgendwelche westlichen Spielregeln [...] |
Algol hat folgendes geschrieben: |
[...] an die sich die westlichen Länder selbst nicht halten [...] |
Algol hat folgendes geschrieben: |
In meinen Augen ist das imperialistisches Verhalten. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
ISchachimperialismus habe ich noch keinen gesehen, noch niemand wurde mW von der Weltbank oder von den wirtschaftlich stärksten Ländern unter Druck gesetzt, weil er sich weigerte, Schach zu spielen. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Schach macht Spaß, es tut niemandem weh [...] |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Du kannst natürlich die Begriffe nach Deinem Verständnis gebrauchen, ich halte mich lieber an meines und Wikipedia. |
Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Unter dem Begriff Imperialismus (von lat. imperare „herrschen“; imperium „Herrschaftsgebiet“; z.B. Imperium Romanum) versteht man die Bestrebungen eines Staates, seinen Einfluss auf andere Länder oder Völker auszudehnen. |
Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Begriff „Imperialismus“ ganz allgemein für Bestrebungen benutzt, die – z.B. aus ideologisch-missionarischen Gründen – eine Weltherrschaft oder zumindest die Herrschaft über großräumige Gebiete außerhalb des eigenen Stammlandes anstreben. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Eine Prokrustesmentalität liegt nicht auf meiner Wellenlänge. |
Algol hat folgendes geschrieben: |
Meine Ethik tut hier momentan nichts zur Sache |
Algol hat folgendes geschrieben: |
und ich will sie auch niemandem als allgültige "Menschenrechte" aufdrängen. |
Zitat: |
So führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer an der Landsgemeinde am 29. April 1990. |
unquest hat folgendes geschrieben: |
Die Linke, in ihrer Beharrlichkeit das Menschenrecht auf Eigentum in Frage zu stellen, gehört verboten. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Eigentum... Menschenrecht? Dann hat wohl 1/4 der Weltbevölkerung ein Menschenrecht auf Armut. |
unquest hat folgendes geschrieben: | ||||
In der Diskussion um Menschenrechte dürfte es eines der ersten und ältesten sein. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||||
Na dann - da sollen sich Folteropfer, politisch Verfolgte und vom Hunger bedrohte mal hübsch hinten anstellen. Die Reichen haben einfach die älteren Rechte. Ist doch logisch. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Es stimmt aber, dass rein historisch betrachtet ein Grundrecht auf Eigentumsschutz älter ist als Menschenrechte, die vor Folter und Todesstrafe schützen. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Und wenn schon - ist das nicht scheissegal? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||
|
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Der Islam ist älter als die AfD. Der Islam gewinnt. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Und wenn schon - ist das nicht scheissegal? |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: | ||||
Jau.!!!..aber anders als du denkst. Beides ist jeweils die eine Seite einer Münze. Die Münze heißt Recht auf persönliches Glück. Das muss man aber auch finden. Manchmal mit Glück, oft mit Können, oft aber nie. Man muss nur das Recht darauf haben. "Wir halten diese Wahrheiten für selbstverständlich, dass alle Menschen gleich geboren sind, dass sie von ihrem Schöpfer mit bestimmten unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind, unter anderem dem Recht auf Leben, dem Recht auf Freiheit und dem Recht, ihr Glück zu verfolgen.“ |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Wo bleibt das Recht, wenn einer in eine Villa mit Butler hineingeboren wird, der andere in eine Alkoholikerfamilie im Plattenbau? Wo ist da das Recht auf Chancengleichheit? Was hat der Säugling dazu beigetragen? |
unquest hat folgendes geschrieben: | ||
Hast du mal ein Beispiel in dem ein Gericht unter Berücksichtigung des "Menschenrechtes auf Chancengleichheit" ein Urteil gefällt hat? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Es stimmt aber, dass rein historisch betrachtet ein Grundrecht auf Eigentumsschutz älter ist als Menschenrechte, die vor Folter und Todesstrafe schützen. Es geht nicht darum, dass jeder Eigentum kriegt, sondern dass in bestehende Eigentümer nicht eingegriffen wird. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
....
Wo bleibt das Recht, wenn einer in eine Villa mit Butler hineingeboren wird, der andere in eine Alkoholikerfamilie im Plattenbau? Wo ist da das Recht auf Chancengleichheit? Was hat der Säugling dazu beigetragen? |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
https://www.swr.de/swraktuell/bundesverfassungsgericht-urteil-zur-studienplatzvergabe-numerus-clausus-verletzt-die-chancengleichheit/-/id=396/did=20833572/nid=396/1y3327a/index.html |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Nichts. Aber Du hast da anscheinend eine falsche Vorstellung von den Grundrechten: Es sind Rechte gegenüber dem Staat, d.h. dass der Staat sie Dir nicht nehmen darf. Aber der Staat, bzw. unser Staat, der eben auch das Grundrecht auf Eigentum kennt, kann niemandem Eigentum wegnehmen, um das gleich zu verteilen; was er allenfalls kann (und nmM viel stärker tun sollte), ist im Rahmen der Progression im oberen Einkommensbereich mehr abzuschöpfen, um seinen Aufgaben nachzukommen. Er kann auch niemandem Hirn wegnehmen, um das gleich zu verteilen. Das Recht auf Chancengleichheit kann sich nur auf den Teil der Chancen beziehen, die der Staat verteilt. Hier haben wir so ein Beispiel:
Weil die Chancengleicheit nicht in einem Gesetz, sondern in der Verfassung steht, konnte so ein Urteil auch nur vom Verfassungsgericht gegen den Staat gefällt worden sein: Hier hat offensichtlich ein Gesetz dafür gesorgt, dass an einer Stelle, an der der Staat Chancen verteilt, gegen diesen Grundsatz verstoßen wurde. |
unquest hat folgendes geschrieben: |
Die Linke, in ihrer Beharrlichkeit das Menschenrecht auf Eigentum in Frage zu stellen, gehört verboten. :lol: |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Geht es der Linken nicht eher um eine gerechte Verteilung, als um die Abschaffung von Eigentum? Also auch um das, wozu Eigentum verpflichtet? |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Nichts. Aber Du hast da anscheinend eine falsche Vorstellung von den Grundrechten: Es sind Rechte gegenüber dem Staat, d.h. dass der Staat sie Dir nicht nehmen darf. Aber der Staat, bzw. unser Staat, der eben auch das Grundrecht auf Eigentum kennt, kann niemandem Eigentum wegnehmen, um das gleich zu verteilen; was er allenfalls kann (und nmM viel stärker tun sollte), ist im Rahmen der Progression im oberen Einkommensbereich mehr abzuschöpfen, um seinen Aufgaben nachzukommen. Er kann auch niemandem Hirn wegnehmen, um das gleich zu verteilen. Das Recht auf Chancengleichheit kann sich nur auf den Teil der Chancen beziehen, die der Staat verteilt. |
Gödelchen hat folgendes geschrieben: | ||||
Vielleicht solltest du dich zuerst mit den Begrifen VEB, LPG, Kolchose, uvm vertraut machen....... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Das muss ja so sein, zählten doch die meiste Zeit Sklaven zu den geschützten Besitztümern der reichen. Gottseidank sind wir heute weiter und im Zweifel geht Menschenrecht vor Besitzrecht! Oder vielleicht doch nicht überall? |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Steht da irgendwas in der Richtung von "Eigentum wegnehmen"? Ich finde, mehr noch als "im Rahmen der Progression im oberen Einkommensbereich mehr abzuschöpfen" gehört das Erbrecht reformiert. Ein Baby hat weder nichts zu seinem Reichtum beigetragen, noch zu der elende Situation, worin er hineingeboren wurde. Wir sollten diese ganze "Rechtsdiskussion" mal irgendwo abtrennen. Ich mach das gegen später. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||||
|
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Wenn es danach ginge, hätten wir immer noch feudale Verhältnisse. Da hatte der Erstgeborene auch ein verbrieftes Recht auf die Krone. Und vor jetzt jemand meint, ich möchte das Erbrecht abschaffen. Dem ist nicht so. Aber es gehört dringend reformiert auf jeden Fall. Früh oder Spät führt kein Weg vorbei auf das Recht auf Gleichberechtigung für alle. Von Geburt an. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Die Krone war nie persönliches Eigentum und wurde auch nie so vertanden. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
|
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
Geht es der Linken nicht eher um eine gerechte Verteilung, als um die Abschaffung von Eigentum? Also auch um das, wozu Eigentum verpflichtet? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||
Das kommt darauf an, wen Du mit "uns" meinst. Meinst Du die deutsche Rechtsordnung so geht tatsaechlich Menschenrecht vor Besitzrecht. In Eigentumsrechte kann jederzeit eingegriffen werden (bis hin zur Enteignung), z.B. um Schaden fuer Leib und Leben von Menschen abzuwenden. Meinst Du jene anachronistischen Kreise, in denen Du politisch verkehrst, so scheint dieses Gebot tatsaechlich noch nicht angekommen zu sein. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||||
|
unquest hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Frage ist, ob materielle Ungleichheit überhaupt so ein grosses Problem ist. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Aus systemischer Sicht lautet die Anwort wohl, daß die Fliehkräfte aufgrund des sich beschleunigenden Wohlstandsgefälles zu einer ernsten politischen Bedrohung führen. Wenn die Gesellschaft auseinanderdriftet, bedroht dies auch die Stabilität, innerhalb derer Wohlstand überhaupt existieren kann. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Aus humanistischer Sicht lautet die Antwort, frag einen Hungernden. |
unquest hat folgendes geschrieben: |
[...]...Hunger hat mit Sicherheit seine Ursache nicht in gleichzeitig existierendem Reichtum. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||
Keinesfalls. Wer käme denn auf so eine blöde Idee? Bestimmt nur ein(e) irregeleitete(r) Linke(r). |
unquest hat folgendes geschrieben: | ||||
Nicht nur. Auch Pfaffen pflegen diesen Trugschluß. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.taz.de/%215513087/
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Weil das hier irgendwie besser rein passt als in den Musikthread:
Mir würdest Du das ja nicht glauben aber vielleicht glaubst Du Frauchen Judith Butler was die Diffamierung von israelkritischen Menschenrechtlern wegen angeblichem "Antisemitismus" angeht: https://www.youtube.com/watch?v=B9gvj3SvcDQ |
Wikipedia>BDS hat folgendes geschrieben: |
Politikwissenschaftler ordnen die Ziele der Kampagne als antizionistisch (gegen einen jüdischen Staat gerichtet), oft auch als antisemitisch ein. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich kenne die BDS nicht unbedingt als Menschenrechtler-Aktion, Wikipedia auch nicht.
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
....
Natuerlich geht's hier um Menschenrechte. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Ja klar. Die Israelis sollen etwas weniger davon haben. Es sind keine Spinner oder Politakteure, die da von Wikipedia zitiert werden. Du kannst auch eine kurze Zusammenfassung aus unserem Qualitätsjournalismus dazu haben. Aber Du kannst auch Frau Butler glauben - warum eigentlich gerade bei diesem Thema und sonst nicht? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
....
Und ansonsten ist schon klar, dass "auch Israelis" dieselben Menschenrechte haben sollen, einschliesslich der nichtjuedischen Israelis uebrigens. Und was spricht ueberhaupt dagegen sich auch fuer die Menschenrechte von Palaestinensern einsetzen? Das ist es ja, worum es bei BDS geht und das mögen halt die zionistischen Propagandisten daran ueberhaupt nicht, weshalb sie so vehement dagegen wettern, obwohl niemand der Initiatoren die "Menschenrechte von Israelis" infrage stellt, auch die Frau Butler tut das nicht und Roger Waters schon gar nicht..... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Was Frau Butler und und Herr Waters da wollen weiß ich nicht, aber wenn Du Dir die Analysen ansiehst, die in Wikipedia zitiert werden, dann sind es erhebliche Anteile innerhalb der BDS-Bewegung, die das Existenzrecht Israels bestreiten. Die Tagesschau-redaktion kommt auch zu keinem anderen Fazit. Da ist es mir ziemlich egal, wieviele nützliche Idioten die um sich versammeln. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
....
Und mir ist es egal wieviele "nützliche Idioten" die zionistische Propaganda nachplappern. .... |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Stimmt, ja. Dafür ist Norman Finklestein wirklich bekannt. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||||
Würdest du denn auch ein sozialistisches Israel unterstützen? |
fwo hat folgendes geschrieben: | |||
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