Vronib111 hat folgendes geschrieben: |
Man müsste es diesem em. Kirchenrechtsprofessor Heinrich Zapp wirklich täglich gebetsartig danken, dass er seine schon immer geäusserten Thesen eines mit dem Kirchenaustritt wegen Verweigerung der Kirchensteuerzahlung einhergehenden "Globalausschlusses" nunmehr selbst überprüfen will.
Er ist aus der Kath. Kirche Deutschland ausgetreten und hat anlässlich seines Austritts den Vermerk "in der Glaubensgemeinschaft verbleibend" angebracht. Das VG Freiburg hat ihm Recht gegeben und ich denke - da der Vatikan Zapp noch nicht reglementiert hat - ist die staatlicheKirchensteuerpflicht bald beendet. |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: |
/ b. z. |
AntagonisT hat folgendes geschrieben: | ||
was ist das? |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: |
w. |
AntagonisT hat folgendes geschrieben: | ||
was ist das? |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | ||
In den Kirchen selbst gibt es gegen die Kirchensteuer und / b. z. w. den staatlichen Kirchensteuereinzug einigen Widerstand. Tatsächlich ist das Ende des gegenwärtigen Kirchensteuersystems durchaus nicht völlig illusorisch. |
step hat folgendes geschrieben: |
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=1673
Vielleicht verliere ich die Kiste Bier ja doch nicht |
Vronib111 hat folgendes geschrieben: |
Freuen wir uns auf ein Kirchensteuer freies Deutschland und viele kath. deutsche Geistliche die deren unehelichen Kindern und Liebesdienerinnen nicht noch auf dem Sterbebett eine (Waisenrente) vermachen können, denn auch dies soll regelmässig geschehen und den Rententopf räumen. |
Vronib111 hat folgendes geschrieben: |
Habe ich da nicht letztens wirklich gehört, dass einige Herren Bischöfe und Generalvikare aus Deutschland in "Räuberzivil" mit just genau dem Flugzeug mitgeflogen sind, mit dem brave Lourdes-Pilger nach Lourdes flogen. Mit dem einen Unterschied, dass sich dieser Generalvikar und sein befreundeter Bischof die sich unerkannt glaubten zum Golfspielen nach Mallorca auf den Weg gemacht hatten.
Da treibt es einem die Schames-, noch viel mehr aber die Zornesröte ins Gesicht!!! |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | ||||
„und / b. z. w.“ wie in „und / oder“ |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Gegen die Kirchensteuer habe ich rein gar nichts. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Gegen die Kirchensteuer habe ich rein gar nichts. Das sind Vereinsinterna, die mich als Nichtmitglied rein gar nix angehen. Religionsgemeinschaften haben wie andere Vereine auch selbstverstaendlich das Recht Mitgliedsbeitraege zu erheben. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Diskussion kommt in regelmäßigen Abständen seit es diese Republik gibt. Das glaube ich erst, wenn ich es sehe! |
Danol hat folgendes geschrieben: | ||
Mitgliedsbeiträge, richtig - keine Steuern. Mal ganz davon abgesehen muss man bedenken dass der Staat nicht nur die Aufgaben eines Kassenwartes übernimmt, sondern auch einen Großteil der Kosten, ferner verwaltet er auch die Mitgliedslisten. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Ich denke doch. Das heisst ja nicht umsonst Kirchensteuer.: |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist ein Name und Namen sind Schall und Rauch. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist ein Name und Namen sind Schall und Rauch. Fuer mich ist das ein Mitgliedsbeitrag wie jeder andere auch. |
Zitat: |
Prinzipiell koennte auch ein Fussballverein seinen Mitgliedsbeitrag "Fansteuer" nennen, solange der nicht vom Finanzamt eingezogen wuerde, haette ich keine Probleme damit. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||||
Die Diskussion kommt in regelmäßigen Abständen seit es diese Republik gibt. Das glaube ich erst, wenn ich es sehe! |
Chilisalsa hat folgendes geschrieben: | ||||||
Dito. |
Zitat: |
Kirche kostenlos?
Ruhrgebiet. Sakramente ohne Kirchensteuer, Rechte ohne Pflichten? So könnte es bald kommen, sollte ein entsprechendes Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts auch in der nächsten Instanz bestätigt werden. Das Urteil hätte weitreichende Folgen für die finanzielle Verfassung der Kirchen und für ihre Mitgliederentwicklung. Erstere könnte unsicherer werden, die Austrittswelle könnte jedoch abebben. Kirchensteuer einer der Hauptgründe für den Austritt „Bei den Gründen für einen Austritt steht die Kirchensteuer sicher an erster Stelle”, sagt Heribert Kleine, Leiter der Abteilung „Gemeinde und Lebensraum” im Bistum Essen. „Immer wenn es auf den Dezember zugeht, wenn das Weihnachtsgeld ansteht oder Veränderungen im Steuerrecht, macht sich das bei den Austritten bemerkbar.” Eine Abhängigkeit der Austritte von der wirtschaftlichen Situation beobachtet auch die evangelische Kirche im Rheinland. Nachdem die Austritte ein Jahrzehnt kontinuierlich zurückgingen auf rund 13 600 im Jahr 2007, scheint sich der Trend im Krisenjahr 2008 umgekehrt zu haben. Die endgültigen Zahlen liegen noch nicht vor, doch Sprecher Jens Peter Iven sagt: „Ich glaube, dass die Finanzen eine Rolle spielen.” [...] Angst vor der internen "Steuerflucht" Sollte das Verwaltungsgericht Freiburg nun Recht behalten, könnten sich Gläubige künftig von der Kirchensteuer per Erklärung freimachen, ohne ihre Mitgliedschaft zu verlieren. In Teilen der Kirche geht die Angst um vor der internen „Steuerflucht”. Aus der Reaktion des Erzbistums Freiburg auf das Urteil geht dies hervor. Der Essener Bistumssprecher Ulrich Lota wiegelt allerdings ab: „Nein”, solche Folgen sähe er nicht. Die Kirche habe seit langem klar gemacht: Wer den Austritt erklärt, der will gar nicht mehr in der Kirche sein. Also: Exkommunikation in diesen Fällen. Man will intern die Steuer zur Pflicht machen. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Immer schön wenn man sieht worum es der Kirche wirklich geht |
Poldi hat folgendes geschrieben: |
2. der Staat könnte, über eine Änderung des Körperschaftsrechts, die Kirchensteuer (oder zumindest den staatlichen Einzug selbiger) abschaffen .. |
NiH hat folgendes geschrieben: | ||
Heute stand groß auf der Tageszeitung:
Kirche bangt um Steuer
|
WAZ hat folgendes geschrieben: |
Tatsächlich ist die Kirche nach eigenen Angaben der zweitgrößte Arbeitgeber im Lande. Etwa zwei Drittel der Kirchensteuer werden für Personal aufgewendet, für Seelsorge, für Jugendarbeit und Altenbetreuung zum Beispiel. Für „öffentliche soziale Zwecke” allerdings, kritisiert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten, blieben nach kirchlichen Angaben nur höchstens 8 Prozent übrig. „Die Kosten von kirchlichen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen werden fast ganz – zwischen 85 und 100 Prozent – aus öffentlichen Mitteln . . . gedeckt.” |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich kann das irgendwo nachvollziehen. Wer keinen Mitgliedsbeitrag zahlt, der sollte auch keine Serviceleistungen mehr in Anspruch nehmen koennen. Das ist bei anderen Vereinen doch genauso. Wenn ich beim ADAC austrete und keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahle, dann habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf, dass ein ADAC-Mtarbeiter kommt, wenn ich auf der Autobahn liegenbleibe und mir das fehlende Motoroel auffuellt. Warum soll das bei der letzten Oelung anders sein? |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe das Problem auch nicht.
Das staatliche Gericht kann doch nur über die staatlichen Konsequenzen urteilen, und dazu gehört nunmal nicht die Exkommunikation. |
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | ||
Das hat es doch auch? So wie ich das verstehe, hat es doch nur festgestellt, dass der Staat die Beiträge von denjenigen einzieht, die als Kirchensteuerzahler gemeldet sind - nicht von denen, die "Mitglied" der Kirche sind. Denn wer als "Mitglied" der Kirchen geführt wird - ob nur mit oder auch ohne Erfüllung der Kirchsteuerverpflichtung - ist deren Sache. |
Zitat: |
dass der Staat die Beiträge von denjenigen einzieht, die als Kirchensteuerzahler gemeldet sind - nicht von denen, die "Mitglied" der Kirche sind. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht, weil die Kirchen von sich behaupten, nicht bloß eine Service-Agentur zu sein? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Naja....der ADAC gebaerdet sich manchmal auch eher wie eine Religionsgemeinschaft als wie ein Servicebetrieb. |
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: |
Hatte ich heute morgen auch gelesen. Hat es einen Grund, dass du ausgerechnet die IBKA-Erwähnung gesnippt hast? |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht, weil die Kirchen von sich behaupten, nicht bloß eine Service-Agentur zu sein? |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Ich habe jedenfalls Schwierigkeiten, eine Aufhebungsbestätigung für die Rechtsschutzversicherung meiner verstorbenen Mutter zu bekommen. |
Heike J hat folgendes geschrieben: | ||
Das müsste ja dann auch noch Auswirkungen auf den Beitritt zur Steuergemeinschaft haben. Mit der Taufe tritt man doch eigentlich nur der Glaubensgemeinschaft bei. Hier wäre dann eine Extra-Unterschrift zum Beitritt in die Körperschaft des öffentlichen Rechts fällig... |
Beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Ich kann das irgendwo nachvollziehen. Wer keinen Mitgliedsbeitrag zahlt, der sollte auch keine Serviceleistungen mehr in Anspruch nehmen koennen. Das ist bei anderen Vereinen doch genauso. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
.....
Wenn ich beim ADAC austrete und keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahle, dann habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf, dass ein ADAC-Mtarbeiter kommt, wenn ich auf der Autobahn liegenbleibe und mir das fehlende Motoroel auffuellt. Warum soll das bei der letzten Oelung anders sein? |
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | ||||
Stimmt. Interessanter Aspekt... |
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: |
Wie jetzt? Fällt die Kirchensteuer jetzt oder nicht? Wann ist das klar? Verwirrt mich ein wenig der Thread |
Gott_der_Luecke hat folgendes geschrieben: |
Wie jetzt? Fällt die Kirchensteuer jetzt oder nicht? Wann ist das klar? Verwirrt mich ein wenig der Thread |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Aber wenn es nach dem Buchstaben unserer Verfassung ginge, dürfte es die Einziehung der Kirchensteuer über die Finanzämter sowieso nicht geben. |
neinguar hat folgendes geschrieben: | ||
Meinst Du, weil die Buchstaben der Verfassung nur von dem Recht sprechen, Kirchensteuern zu erheben? |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: | ||||
|
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Das Recht, Mitgliedsbeiträge zu erheben, kann Religionsvereinen wohl kaum abgesprochen werden. Der Punkt ist, das es sich um Steuern handelt. |
Art. 137 WRV (Weimarer Reichsverfassung) hat folgendes geschrieben: |
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. |
Art. 140 GG hat folgendes geschrieben: |
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Der Staat ermittelt das steuerpflichtige Einkommen der Kirchenmitglieder und daraus errechnet sich die Höhe der Kirchensteuer, die dann bei Angestellten und Arbeitern direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, der wenn ihm das nicht paßt, dazu auch gezungen werden kann. Bei allen anderen wird die Kirchensteuer zusammen mit allen anderen Steuern abgeführt, und im Notfall eingetrieben. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Das Problem ist, daß einerseits in unserer Verfassung von weltanschaulicher Neutralität des Staates gesprochen, die Trennung aber nicht wirklich vollzogen wird. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Es handelt sich bei den Kirchensteuern ja nicht nur um eine Dienstleistung des Staates, die er sich ja übrigens auch bezahlen läßt, sondern die Kirchen profitieren hier direkt von den hoheitlichen Befugnissen des Staates incl. der Steuerfahndung. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
@neinguar
Was hast du denn für ein Problem? |
neinguar hat folgendes geschrieben: | ||
Es nervt, von Klugscheißern belehrt zu werden, die noch dazu keine Ahnung haben. |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
http://debatte.welt.de/weblogs/4881/boess+in+berlin/149824/plant+deutschland+die+privatisierung+der+kirchen |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
@neinguar
Was hast du denn für ein Problem? |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Er ist bloss ein bisschen cholerisch veranlagt, aber ansonsten ganz nett.... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Er ist bloss ein bisschen cholerisch veranlagt, aber ansonsten ganz nett.... |
harun ar-raschid hat folgendes geschrieben: |
...
"Ist die Kultussteuer ein Alternative zur Kirchensteuer? ... Aus unterschiedlichen Motiven wurde in jüngster Zeit etwa der Vorschlag gemacht, diejenigen Bürger die keine Kirchensteuer zahlen, zu einer Art Ausgleichszahlung in Höhe des Kirchensteuerbeitrags heranzuziehen, wie es die CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank in einer parlamentarischen Anfrage formulierte." (Herderkorrespondenz 6/1996, vgl. http://www.kirchensteuern.de/Texte/KultussteuerAlsAlternative.htm ) Harun |
Zitat: |
So verständlich sich ein solcher Vorstoß auf den ersten Blick jedoch auch ausnimmt, eine wirkliche Lösung bietet er nicht. Im Finanzministerium bedeutete man der CSU-Parlamentarierin Blank zu Recht, "eine Steuerpflicht, die an den Austritt aus der Kirchengemeinde anknüpfte, wäre verfassungsrechtlich nicht möglich". |
Heike J hat folgendes geschrieben: |
Ich verstehe das Problem auch nicht.
Das müsste ja dann auch noch Auswirkungen auf den Beitritt zur Steuergemeinschaft haben. Mit der Taufe tritt man doch eigentlich nur der Glaubensgemeinschaft bei. Hier wäre dann eine Extra-Unterschrift zum Beitritt in die Körperschaft des öffentlichen Rechts fällig... |
demian hat folgendes geschrieben: | ||
Richtig und genaus müsste der Kirchenrechtliche Austritt gegenüber der Kirche erklärt werden und nicht gegenüber dem Steuereinzieher. Dabei verstößt die Kirchen gegen Ihr eigenes Rechtsystem. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Zumindest bei der katholischen Kirchen stellt sich hier das Problem, dass bei der ein Austritt gar nicht vorgesehen ist. Wenn man aus der katholischen Kirche austritt, so wird dies von dieser nicht anerkannt und man wird weiterhin als Mitglied gezaehlt. Die katholische Kirche "exkommuniziert" einen dann, dies bedeutet, dass man von den Sakramenten ausgeschlossen wird aber weiter als Mitglied gilt. Sollte man seinen Austritt nicht mehr gegenueber der Steuerbehoerde, sondern nur noch gegenueber seiner Kirche erklaeren muessen, so sehe ich das moegliche Problem, dass sich vielleicht gerade die katholische Kirche hinter ihrem Kirchenrecht verschanzt und den Austritt nicht an die Steuerbehoerde weitermeldet, sodass weiter Kirchensteuer eingezogen und weitergereicht wird und man sich u.U. erst aus der Kirchensteuerschraube rausklagen muss. Solange die Kirchensteuer nicht weg ist, halte ich deshalb die Austrittserklaerung gegenueber der Steuerbehoerde fuer die beste Loesung. Gruss, Bernie |
SZ vom 18.09.09 hat folgendes geschrieben: |
[...]Der Kirchenrechtler Hartmut Zapp wollte sich nicht damit abfinden, dass ein auf dem Standesamt erklärter Austritt grundsätzlich von den Bischöfen mit Exkommunikation geahndet wird. Seiner Auffassung nach kann die Loslösung von der Körperschaft Kirche nicht prinzipiell bedeuten, auch aus der Glaubensgemeinschaft verstoßen zu werden. Wer also die Zahlung der Kirchensteuer einstellt, wie Zapp es im Juli 2007 getan hat, der dürfe nicht automatisch seine Mitgliedschaft verlieren. Das Gericht folgte Zapp insofern, als es den Körperschaftsaustritt für gültig erklärte. Zapp hatte auf dem Formular angegeben, sein Akt beziehe sich auf die Körperschaft öffentlichen Rechts. Der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft, schrieb er anschließend dem Freiburger Ortsbischof Zollitsch, fühle er sich unverändert zugehörig.
Das Bistum legte Berufung ein. Am Verwaltungsgerichtshof Mannheim wird der Fall erneut verhandelt. Laut erzbischöflichem Ordinariat verlange "das Kirchensteuergesetz zu Recht den Austritt aus der Religionsgesellschaft und kann nicht einen davon getrennten Austritt aus einer steuerberechtigten Körperschaft gewährleisten". Zapp überzeugt die bischöfliche Argumentation nicht; die "Körperschafts-Mitgliedschaft in einer historisch-zufälligen staatlichen Rechtsfigur" sei scharf von der "aufgrund des Taufsakramentes unverlierbaren Kirchen-Gliedschaft" zu trennen. Wie er im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung erklärt, werde er nötigenfalls sämtliche Instanzen ausschöpfen - bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Brüssel. Die negative Religionsfreiheit werde durch das deutsche Kirchensteuersystem verletzt. Sprengkraft hat die anschwellende Debatte, weil sie verschiedene Strömungen eint. Sowohl der linken wie der rechten Kirchenopposition, aber auch manchen Atheisten ist die enge Verzahnung von Staat und Kirche, wie sie beim Einzug der Steuer und beim Prozedere des Austritts augenfällig wird, ein Dorn im Auge. Zapp selbst denkt in ebenso frommen wie positivistischen Bahnen. "Eindeutig gegen päpstliches Recht" verstoße die hiesige Praxis. Nirgends stehe im kanonischen Recht geschrieben, dass die Mitgliedschaft in einer Körperschaft öffentlichen Rechts Bedingung sei für die volle Teilhabe am kirchlichen Leben. Vielmehr hat der Päpstliche Rat für Gesetzestexte im März 2006 ausdrücklich festgehalten: Ein Austritt aus der Kirche ist nur dann gültig, wenn der formale Akt auf einer "inneren Entscheidung" fußt, die bekundet und sodann von der kirchlichen Autorität angenommen wird. Das "Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen" reiche nicht aus. Benedikt XVI. hat das Schreiben approbiert. Zapp ist nicht der einzige Kirchenjurist, der den Bischöfen eine widerrechtliche Praxis vorwirft. Eine neue herrschende Meinung aber hat sich noch nicht gebildet. René Löffler sprach 2007 von der "zwingenden Differenzierung der Mitgliedschaft im staatlichen und kirchlichen Bereich", und Georg Bier schrieb schon 2006: "Die Rechtsauffassung der deutschen Bischöfe erweist sich insgesamt als fragwürdig." Deren "pauschale Annahme", jeder Austretende sei vom "inneren Willen zum Abfall von der Kirche" getrieben, sei also prinzipiell ein Schismatiker, hält Bier für falsch. "Dahinter", fährt er fort, mag das "Bemühen stehen, rasch auf die einsetzende Debatte zu reagieren, um Nachteile - nicht zuletzt finanzieller Art - von der Kirche abzuwenden. Aber heiligt dieser Zweck auch nicht-rechtskonforme Mittel?" [...] |
step hat folgendes geschrieben: |
In der heutigen SZ mal ein etwas besserer Beitrag unseres speziellen Freundes A.Kissler: |
neinguar hat folgendes geschrieben: | ||
Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, was Herr Kissler sonst schlechteres schreibt: In dem zitierten Abschnitt geht es nur um Kirchen"recht", um Theo"logie". Nichts was für die Kirchenmitgliedschaft/Kirchensteuerpflicht aus außerkirchlicher, staatlicher, rechtlicher Sicht irgendwie relevant wäre. |
Dr. Evil hat folgendes geschrieben: |
Und ich wüsste nicht, mit welcher sachlichen Begründung man das im Lichte von Art. 3, 4 GG ablehnen könnte. |
Dr. Evil hat folgendes geschrieben: |
Islam als Körperschaft des öffentlichen Rechts? |
step hat folgendes geschrieben: | ||
Hmm ... vielleicht daß muslimischen Kirchenfürsten in D nichts weggenommen wurde? |
Heike J hat folgendes geschrieben: | ||
Eine Religion kann nicht Körperschaft sein. Nur einzelne weltanschauliche Organisationen. |
Dr. Evil hat folgendes geschrieben: | ||||
Stimmt. Aber was hindert den Islam daran, solche Organisationen zu gründen? Mir geht es nicht um Formalitäten, sondern um Inhalte. |
Dr. Evil hat folgendes geschrieben: |
Nachdem unser neuer Bundespräsi so hemmungslos mit dem Islam anbändelt, ... |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Mit der Aussage, dass "auch der Islam zu Deutschland gehört", hat er einerseits eine völlig banale Tatsache benannt... |
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