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Einhaltung des Reichskonkordates
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1084442) Verfasst am: 11.09.2008, 12:02    Titel: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

In Vorbereitung einer Überlegung, ob man der katholischen Kirche das Reichskonkordat nicht einfach soweit verleidne kann, bis sie es fallen lassen (oder zumindest neu zu verhandlen bereit sind):

Wie steht es eigentlich mit der Einhaltung der Bestimmungen des Konkordates von Seiten der katholischen Kirche? ich denke hier vor allem an die Artikel 32:
Zitat:
ARTIKEL 32
Auf Grund der in Deutschland bestehenden besonderen Verhältnisse wie im Hinblick auf die durch die Bestimmungen des vorstehenden Konkordats geschaffenen Sicherungen einer die Rechte und Freiheiten der katholischen Kirche im Reich und seinen Ländern wahrenden Gesetzgebung erläßt der Heilige Stuhl Bestimmungen, die für die Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien und die Tätigkeit für solche Parteien ausschließen.


Und beten die katholischen Geistlichen eigentlich alle brav für das Deutsche Reich (Artikel 30)?
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1084748) Verfasst am: 11.09.2008, 21:10    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
In Vorbereitung einer Überlegung, ob man der katholischen Kirche das Reichskonkordat nicht einfach soweit verleidne kann, bis sie es fallen lassen (oder zumindest neu zu verhandlen bereit sind):

Wie steht es eigentlich mit der Einhaltung der Bestimmungen des Konkordates von Seiten der katholischen Kirche? ich denke hier vor allem an die Artikel 32:
Zitat:
ARTIKEL 32
Auf Grund der in Deutschland bestehenden besonderen Verhältnisse wie im Hinblick auf die durch die Bestimmungen des vorstehenden Konkordats geschaffenen Sicherungen einer die Rechte und Freiheiten der katholischen Kirche im Reich und seinen Ländern wahrenden Gesetzgebung erläßt der Heilige Stuhl Bestimmungen, die für die Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien und die Tätigkeit für solche Parteien ausschließen.


Und beten die katholischen Geistlichen eigentlich alle brav für das Deutsche Reich (Artikel 30)?



Daumen hoch!


Kann man die Kirchen nicht wegen Bruch bestehender Vertraege verklagen? Und dann eine Aufloesung des "Reichskonkordats" in beiderseitigem Einvernehmen als Vergleich anbieten? Geniale Idee...

Was meinen unsere Juristen dazu?

Gruss, Bernie
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1084752) Verfasst am: 11.09.2008, 21:13    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Kann man die Kirchen nicht wegen Bruch bestehender Vertraege verklagen? Und dann eine Aufloesung des "Reichskonkordats" in beiderseitigem Einvernehmen als Vergleich anbieten? Geniale Idee...

Was meinen unsere Juristen dazu?

Gruss, Bernie


Wer hätte das denn zu beschließen? - Der Bundestag?

Erfolgversprechend fände ich auch eine Unterlassungsklage gegen die Kirche, die sie zwingt, das Beten für das Reich zu beenden. Logische Folge wäre dann natürlich die Aufkündigung des Reichskonkordats.

Oder, wer kann denn die Verpflichtungen desselben einklagen? So dass alle "Kirchenleute" sofort jedes parteipolitische Engagement zu beenden hätten?
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1084759) Verfasst am: 11.09.2008, 21:19    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Kann man die Kirchen nicht wegen Bruch bestehender Vertraege verklagen? Und dann eine Aufloesung des "Reichskonkordats" in beiderseitigem Einvernehmen als Vergleich anbieten? Geniale Idee...

Was meinen unsere Juristen dazu?

Gruss, Bernie


Wer hätte das denn zu beschließen? - Der Bundestag?
da es sich um einen Bruch eines Vertrages mit der BRD(?) handeln würde nehm ich mal an die Staatsanwaltschaft+Landesgericht(?)

Baldur hat folgendes geschrieben:
Erfolgversprechend fände ich auch eine Unterlassungsklage gegen die Kirche, die sie zwingt, das Beten für das Reich zu beenden.
wenn sie dies nicht öffentlich tun:auf welcher Grundlage wäre die Unterlassungsklage?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22262

Beitrag(#1084763) Verfasst am: 11.09.2008, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zwischenfrage: Wieviele katholische Geistliche gibt es denn, die parteipolitisch tätig sind?
Mir fällt gerade keiner ein. Das heißt, doch, da war einer, der irgendwo Oberbürgermeister werden wollte. Und der hat aber mW just vorher sein Priesteramt aufgegeben.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1084780) Verfasst am: 11.09.2008, 21:39    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Erfolgversprechend fände ich auch eine Unterlassungsklage gegen die Kirche, die sie zwingt, das Beten für das Reich zu beenden.
wenn sie dies nicht öffentlich tun:auf welcher Grundlage wäre die Unterlassungsklage?


Hmm. Ja, in den Kirchen werden sie wohl kaum dazu aufrufen.
k.A. hat das Ding heute überhaupt noch irgendeine Gültigkeit?

Man müsste einfach in den Medien (zB BILD) lancieren: "Katholische Geistliche beten für das Deutsche (3.) Reich" Wenn diese das dann dementieren, wäre es entsprechend aufzukündigen. Auf den Arm nehmen
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DeHerg
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Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1084826) Verfasst am: 11.09.2008, 23:09    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Man müsste einfach in den Medien (zB BILD) lancieren: "Katholische Geistliche beten für das Deutsche (3.) Reich" Wenn diese das dann dementieren, wäre es entsprechend aufzukündigen. Auf den Arm nehmen
und ihnen damit noch die Munition liefern um öffentlich Stimmung für sich machen zu können Mit den Augen rollen
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1084827) Verfasst am: 11.09.2008, 23:10    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Man müsste einfach in den Medien (zB BILD) lancieren: "Katholische Geistliche beten für das Deutsche (3.) Reich" Wenn diese das dann dementieren, wäre es entsprechend aufzukündigen. Auf den Arm nehmen


Dann würden sie, unter Berufung auf das BVerfG, sagen, dass das Deutsche Reich mit der BRD identisch ist.
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Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1084875) Verfasst am: 12.09.2008, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ernst gemeint ist diese Diskussion?
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1084876) Verfasst am: 12.09.2008, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Wie ernst gemeint ist diese Diskussion?


Warum fragst du?
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- Niklas Luhmann -
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1084877) Verfasst am: 12.09.2008, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

Weil ich den Eindruck habe, das halb-blödsinnige Einfälle (meinerseits) allzu ernsthaft beantwortet werden. skeptisch
Aber gut. Vielleicht kommt ja dennoch etwas Vernünftiges dabei heraus.
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Laizist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.12.2006
Beiträge: 487

Beitrag(#1084888) Verfasst am: 12.09.2008, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Zwischenfrage: Wieviele katholische Geistliche gibt es denn, die parteipolitisch tätig sind?


Allein im Bundestag sitzen einige...
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AXO
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Beitrag(#1084920) Verfasst am: 12.09.2008, 09:12    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
In Vorbereitung einer Überlegung, ob man der katholischen Kirche das Reichskonkordat nicht einfach soweit verleidne kann, bis sie es fallen lassen (oder zumindest neu zu verhandlen bereit sind):


naja - ein Konkordat ist ja im Grunde erstmal nichts schlechtes. Es regelt wie andere Verträge auch,
Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner in Bezug aufeinander.

Das spezielle Reichskonkordat kam im wesentlichen auf Betreiben Hitlers zustande und darin
wird vor allem dessen Anspruch die Kirche aus dem Staat rauszuhalten durchgesetzt.
Es sollte also grundsätzlich im atheistischen Sinne sein weil es zumindest auf dem Papier die
für uns inzwischen gewohnte und vorausgesetzte Trennung von Staat und Kirche regelt,
und außerdem ein politisches Vetorecht bei der Einsetzung der Bischhöfe beinhaltet.
Im Gegenzug wurden Garantien abgegeben der Kirche freie religöse Betätigung zu ermöglichen.

Im Grunde also ein seinerzeit sehr fortschrittlicher Vertrag und mir tät jetz nicht wirklich einfallen,
was für Atheisten bei einer Neuverhandlung noch heraus kommen könnte,
außer einer Einschränkung der im GG verankerten Religionsfreiheit. skeptisch

Klar könnte man sich jetz dran stoßen das ausgerechnet Hitler die strikte Trennung initiert und
durchgesetzt hat, über dessen Motivation spekulieren und sich an der Bezeichnung Reichs... stören.

man kanns aber ebenso gut auch lassen - sofern man den Inhalt als durchaus im atheistischem Sinne wahrnimmt.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1084926) Verfasst am: 12.09.2008, 09:21    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
naja - ein Konkordat ist ja im Grunde erstmal nichts schlechtes. Es regelt wie andere Verträge auch,
Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner in Bezug aufeinander.

Das spezielle Reichskonkordat kam im wesentlichen auf Betreiben Hitlers zustande und darin
wird vor allem dessen Anspruch die Kirche aus dem Staat rauszuhalten durchgesetzt.
Es sollte also grundsätzlich im atheistischen Sinne sein weil es zumindest auf dem Papier die
für uns inzwischen gewohnte und vorausgesetzte Trennung von Staat und Kirche regelt,
und außerdem ein politisches Vetorecht bei der Einsetzung der Bischhöfe beinhaltet.
Im Gegenzug wurden Garantien abgegeben der Kirche freie Betätigung zu ermöglichen.


Vielleicht liest du dir noch einmal durch, was im Rahmen des Reichskonkordats geregelt wurde und überdenkst dann noch einmal die Sache mit der Trennung von Staat und Kirche.

AXO hat folgendes geschrieben:
Im Grunde also ein seinerzeit sehr fortschrittlicher Vertrag und mir tät jetz nicht wirklich einfallen,
was für Atheisten bei einer Neuverhandlung noch heraus kommen könnte,
außer einer Einschränkung der im GG verankerten Religionsfreiheit. skeptisch


Was hat die Religionsfreiheit mit dem Reichskonkordat und eventuellen Neuverhandlungen zu tun?

AXO hat folgendes geschrieben:
Klar könnte man sich jetz dran stoßen das ausgerechnet Hitler die strikte Trennung initiert und
durchgesetzt hat, über dessen Motivation spekulieren und sich an der Bezeichnung Reichs... stören.

man kanns aber ebenso gut auch lassen - sofern man den Inhalt als durchaus im atheistischem Sinne wahrnimmt.


Genau dann, wenn man es "im atheistischen Sinne wahrnimmt" - und nicht nur in diesem, sondern auch im Sinne nicht-kirchlich-christlicher Religionsgemeinschaften - ist das R-Konkordat problematisch, da es in einigen Regelungen der weltanschaulichen Neutralität des Staates entgegensteht.
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Effô Tisetti
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Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1084931) Verfasst am: 12.09.2008, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Laizist hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Zwischenfrage: Wieviele katholische Geistliche gibt es denn, die parteipolitisch tätig sind?


Allein im Bundestag sitzen einige...


Würde mich auch interessieren. Kann man das irgendwo nachlesen? Hab jetzt gerade keine Lust, die Biographien sämtlicher MdBs zu durchforsten...
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1084936) Verfasst am: 12.09.2008, 09:52    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
naja - ein Konkordat ist ja im Grunde erstmal nichts schlechtes. Es regelt wie andere Verträge auch,
Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner in Bezug aufeinander.

Das spezielle Reichskonkordat kam im wesentlichen auf Betreiben Hitlers zustande und darin
wird vor allem dessen Anspruch die Kirche aus dem Staat rauszuhalten durchgesetzt.
Es sollte also grundsätzlich im atheistischen Sinne sein weil es zumindest auf dem Papier die
für uns inzwischen gewohnte und vorausgesetzte Trennung von Staat und Kirche regelt,
und außerdem ein politisches Vetorecht bei der Einsetzung der Bischhöfe beinhaltet.
Im Gegenzug wurden Garantien abgegeben der Kirche freie Betätigung zu ermöglichen.


Vielleicht liest du dir noch einmal durch, was im Rahmen des Reichskonkordats geregelt wurde und überdenkst dann noch einmal die Sache mit der Trennung von Staat und Kirche.


öhm - ich habs grad gelesen - bevor ich geantwortet habe.
Möglich aber das ich was übersehen habe - sagst du mir worauf genau Du mich hinweisen wolltest?
okay - aus meiner Sicht gehört Religionsunterricht definitv gestrichen - den können die
(wies in der DDR üblich war) auf eigene Kappe nach der Schule organisieren wenn sies für nötig halten.
Alles andere sehe ich nicht als problematisch an - sofern es eingehalten wird.


Zitat:


AXO hat folgendes geschrieben:
Im Grunde also ein seinerzeit sehr fortschrittlicher Vertrag und mir tät jetz nicht wirklich einfallen,
was für Atheisten bei einer Neuverhandlung noch heraus kommen könnte,
außer einer Einschränkung der im GG verankerten Religionsfreiheit. skeptisch


Was hat die Religionsfreiheit mit dem Reichskonkordat und eventuellen Neuverhandlungen zu tun?


was außer Religionsunterricht in staatlichen Schulen siehst Du nicht als Reglung zur freien Religionsausübung an?

Zitat:


AXO hat folgendes geschrieben:
Klar könnte man sich jetz dran stoßen das ausgerechnet Hitler die strikte Trennung initiert und
durchgesetzt hat, über dessen Motivation spekulieren und sich an der Bezeichnung Reichs... stören.

man kanns aber ebenso gut auch lassen - sofern man den Inhalt als durchaus im atheistischem Sinne wahrnimmt.


Genau dann, wenn man es "im atheistischen Sinne wahrnimmt" - und nicht nur in diesem, sondern auch im Sinne nicht-kirchlich-christlicher Religionsgemeinschaften - ist das R-Konkordat problematisch, da es in einigen Regelungen der weltanschaulichen Neutralität des Staates entgegensteht.


wieso? Wenn die Katholiken dem Land in den sie Leben und wirken die Treue schwören und dafür beten,
is das doch nix was wem wehtut - bzw. ne Verpflichtung nicht staatsfeindlich tätig zu werden. skeptisch
Schließlich steht ja nirgednwo das der Staat der Kirche gegenüber zur Treue verpflichtet ist.

was die "ahteistische wahrnehmung" anbelangt - bin ich grundsätzlich bestrebt die Dinge neutral
wahrzunehmen und mein Urteilsvermögen nicht durch meine nichtreligöse/politische/emotionale Gesinnung zu trüben.

und was andere Religionsgemeinschaften betrifft ->
wikipedia hat folgendes geschrieben:
Das Reich wird für nicht-katholische Konfessionen gleichartige Regelungen treffen


ist doch die Möglichkeit das diese ähnlich geartete Verträge schließen können ausdrücklich fixiert.
Ob die dies dann machen ist ja wohl deren Sache - zumindest der Zentralrat der Juden hat aber wohl
nen Staatsvertrag, welcher die Funktion eines Konkordats erfüllt -> http://de.wikipedia.org/wiki/Staatskirchenvertrag

Eine Benachteiligung anderer Religionsgemeinschaften wäre doch höchstens durch eine ausschlußklausel gegeben - oder?
Worauf genau hast Du Dich bezogen?
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Beitrag(#1084982) Verfasst am: 12.09.2008, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:
Laizist hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Zwischenfrage: Wieviele katholische Geistliche gibt es denn, die parteipolitisch tätig sind?


Allein im Bundestag sitzen einige...


Würde mich auch interessieren. Kann man das irgendwo nachlesen? Hab jetzt gerade keine Lust, die Biographien sämtlicher MdBs zu durchforsten...

Hm, es gibt eine Berufsstatistik, die auch das Stichwort "Geistliche/Seelsorger" kennt (Geamtzahl im Bundestag: 12).
Die wird auch differenziert nach Geschlecht (10 männlich, 2 weiblich) und Fraktionszugehörigkeit (4 CDU, 6 SPD, 2 Grüne).
Nicht aufgeführt wird allerdings die Konfessionszugehörigkeit, sodass das theoretisch auch alles Evangelen sein könnten (bei den 2 Frauen würde ih die Wahrscheinlichkeit mal als recht hoch ansetzen - obwohl natürlich PastoralassistentInnen, oder wie das heißt, auch mitgezält sein könnten).
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Shadaik
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Beitrag(#1084983) Verfasst am: 12.09.2008, 12:05    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
In Vorbereitung einer Überlegung, ob man der katholischen Kirche das Reichskonkordat nicht einfach soweit verleidne kann, bis sie es fallen lassen (oder zumindest neu zu verhandlen bereit sind):

Wie steht es eigentlich mit der Einhaltung der Bestimmungen des Konkordates von Seiten der katholischen Kirche? ich denke hier vor allem an die Artikel 32:
Zitat:
ARTIKEL 32
Auf Grund der in Deutschland bestehenden besonderen Verhältnisse wie im Hinblick auf die durch die Bestimmungen des vorstehenden Konkordats geschaffenen Sicherungen einer die Rechte und Freiheiten der katholischen Kirche im Reich und seinen Ländern wahrenden Gesetzgebung erläßt der Heilige Stuhl Bestimmungen, die für die Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien und die Tätigkeit für solche Parteien ausschließen.


Und beten die katholischen Geistlichen eigentlich alle brav für das Deutsche Reich (Artikel 30)?



Daumen hoch!


Kann man die Kirchen nicht wegen Bruch bestehender Vertraege verklagen? Und dann eine Aufloesung des "Reichskonkordats" in beiderseitigem Einvernehmen als Vergleich anbieten? Geniale Idee...

Das leider nicht. Das Reichskonkordat liegt als völkerrechtlicher Vertrag ausserhalb der Zuständigkeit nationaler Gesetzgebung (Entscheidung des BGH von 1953).

Es gilt die regelung im vertrag selber: Auflösung und Änderung sind nur im gegenseitigen Einverständnis der Vertragsparteien möglich.
Deshalb will ich ja, dass sie von sich aus des Vertrages leid werden.
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Beitrag(#1084986) Verfasst am: 12.09.2008, 12:07    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

Deshalb will ich ja, dass sie von sich aus des Vertrages leid werden.


und dann?
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Effô Tisetti
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Beitrag(#1084988) Verfasst am: 12.09.2008, 12:11    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Deshalb will ich ja, dass sie von sich aus des Vertrages leid werden.


und dann?


Dann wird sie ihn gewiss nicht aufkündigen, sondern ihre gesamte Medien- und Lobbymaschinerie in Gang setzen, um Änderungen in ihrem Sinne zu erwirken.
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Beitrag(#1084990) Verfasst am: 12.09.2008, 12:20    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Schalker hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Deshalb will ich ja, dass sie von sich aus des Vertrages leid werden.


und dann?


Dann wird sie ihn gewiss nicht aufkündigen, sondern ihre gesamte Medien- und Lobbymaschinerie in Gang setzen, um Änderungen in ihrem Sinne zu erwirken.


Das macht immer jeder der die Möglichkeit dazu hat - und aufgrund der Finanzkraft der
Kirche wäre die Wirkung eines Werbefeldzuges ne Sache mit sehr ungewissen Ausgang.

Deswegen ja auch meine Frage ob eine Aufkündigung und neuverhandlung tatsächlich
im atheistischem Sinne wäre. Man bedenke seine Wünsche sehr genau - sie könnten in Erfüllung gehen zwinkern

das - "und dann?"
war aber eher in die Richtung gedacht was genau denn im atheistischen Sinne bei einer
Neuverhandlung unter unterstellt fairen/chancengleichen Bedingungen an Verbesserungen
herauskommen solle.
(völlig unbeachtet dessen das aktuell der staatliche Verhandlungsführer nicht zwingend
ein atheist wäre und wenn - dann trotzdem keine atheistische Mehrheit vertreten täte.)

kurz - eine jetzige Aufkündigung dieses Vertrages (von egal welcher Seite) und Neuverhandlung,
sollte genau welchen Sinn machen?
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Zuletzt bearbeitet von AXO am 12.09.2008, 12:22, insgesamt einmal bearbeitet
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Shadaik
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Beitrag(#1084992) Verfasst am: 12.09.2008, 12:21    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Deshalb will ich ja, dass sie von sich aus des Vertrages leid werden.


und dann?

Dann hätte man Verhandlungsfreiheit um sich etwa um die Abschaffung der staatlich eingezogenen Kirchensteuer, des staatlichen Versicheurngsschutzes der Geistlichen etc. zu kümmern.
Übrigens sind die Schulregelungen das geringste Problem: Da die Bundesregierung in der Bildung seit Gründung der Bundesrepublik gar keine Kompetenzen hat sind diese ohnehin bereits ungültig. Fragen bezüglich des Religionsunterrichts können nur durch Landeskonkordate (die es leider auch noch gibt) geregelt werden, da die Hoheit über das Bildungswesen bei den Ländern liegt.
Nur die grundsätzliche existenz des religionsunterrichts konnte bundesweit festgesetzt werden und das auch nur, weil es im GG steht (GG steht über allen anderen Gesetzen, auch Kompetenzzuordnungen).

Gut, momentan ist das keine gute Idee, weil die aktuellen politischen Akteure eher ein noch schlimmeres Konkordat durchdrücken.
Man braucht halt eine groß angelegte Öffentlichkeitsarbeit (und ich meine wirklich groß, wahrscheinlich jenseits unserer aktuellen Möglichkeiten). Insofern ist die Frage ernst, aber eher hypothetisch/profilaktisch gemeint.
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Poldi
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Beitrag(#1085002) Verfasst am: 12.09.2008, 12:32    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
In Vorbereitung einer Überlegung, ob man der katholischen Kirche das Reichskonkordat nicht einfach soweit verleidne kann, bis sie es fallen lassen (oder zumindest neu zu verhandlen bereit sind):

Wie steht es eigentlich mit der Einhaltung der Bestimmungen des Konkordates von Seiten der katholischen Kirche? ich denke hier vor allem an die Artikel 32:
Zitat:
ARTIKEL 32
Auf Grund der in Deutschland bestehenden besonderen Verhältnisse wie im Hinblick auf die durch die Bestimmungen des vorstehenden Konkordats geschaffenen Sicherungen einer die Rechte und Freiheiten der katholischen Kirche im Reich und seinen Ländern wahrenden Gesetzgebung erläßt der Heilige Stuhl Bestimmungen, die für die Geistlichen und Ordensleute die Mitgliedschaft in politischen Parteien und die Tätigkeit für solche Parteien ausschließen.


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Das Reichskonkordat ist offenkundig nur einseitig verpflichtend, und zwar für den Staat, die Kirche kann tun was sie will ... deswegen wird sie immer auf die Einhaltung des Konkordats bestehen ..
_________________
gG,
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Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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AXO
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Beitrag(#1085007) Verfasst am: 12.09.2008, 12:38    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Deshalb will ich ja, dass sie von sich aus des Vertrages leid werden.


und dann?

Dann hätte man Verhandlungsfreiheit

du sagst ja weiter unten selbst das es zu Bedenken gilt wer in diesem fall "man" - wäre.

Zitat:

um sich etwa um die Abschaffung der staatlich eingezogenen Kirchensteuer, des staatlichen Versicheurngsschutzes der Geistlichen etc. zu kümmern.


Im Vertrag steht nur das die Kirche das Recht hat (unterstellt von ihren Mitgliedern) Steuern zu erheben - nicht aber das der Staat dafür verantwortlich sein muß sie einzuziehen.
Wenn die ihren Gläubigen Geld aus der Tasche ziehen wollen - solln sie doch.
Das der Staat dazu die Infrastruktur bereitstellen muß ist nicht Vertragsbestandteil,
sonder dementsprechend wohl allein Sache des Staates.
"denselben schutz" wie Staatsbeamte hatte ich eigentlich nicht als Versicherungsschutz verstanden,
sondern eher sinnbildlich für die handlungsfreiheit ermöglichende besondere Protektion durch den Staat.
Ob Geistliche staatliche Leistungen erhalten weiß ich nicht - wenn wärs natürlich Bullshit.
Direkt aus dem Vertrag leitet sich das aber nicht ab - könnte also ebenso einseitig durch
den Staat geändert werden wie die Sache mit dem Einzug der Kirchensteuer. Schulterzucken


Zitat:

Übrigens sind die Schulregelungen das geringste Problem: Da die Bundesregierung in der Bildung seit Gründung der Bundesrepublik gar keine Kompetenzen hat sind diese ohnehin bereits ungültig. Fragen bezüglich des Religionsunterrichts können nur durch Landeskonkordate (die es leider auch noch gibt) geregelt werden, da die Hoheit über das Bildungswesen bei den Ländern liegt.
Nur die grundsätzliche existenz des religionsunterrichts konnte bundesweit festgesetzt werden und das auch nur, weil es im GG steht (GG steht über allen anderen Gesetzen, auch Kompetenzzuordnungen).


hab ichs doch geahnt das das einzige Problem welches ICH mit dem Vertrag hab das komplizierteste ist Mit den Augen rollen

Zitat:

Gut, momentan ist das keine gute Idee, weil die aktuellen politischen Akteure eher ein noch schlimmeres Konkordat durchdrücken.


nicht zwingend - aber angesichts dessen das ich persönlich das aktuelle nicht so wirklich
schlimm finde,
wärs Quatsch da was riskieren zu wollen - weil VIEL besseres nicht heraus kommen kann,
aber eventuell ne menge schlechters.

Zitat:

Man braucht halt eine groß angelegte Öffentlichkeitsarbeit (und ich meine wirklich groß, wahrscheinlich jenseits unserer aktuellen Möglichkeiten). Insofern ist die Frage ernst, aber eher hypothetisch/profilaktisch gemeint.


naja - selbst wnne mna dieses aufwand betreiben könnte/wollte und die Mehrheit
im positivsten Sinne umstimmen könnte - und die aktuelle Regierung an die Meinung
der Mehrheit gebunden wäre...
...was soll besseres dabei herauskommen als jetz?
(zumal der Religionsunterricht über dieses Papier nicht abgeschafft werden kann skeptisch)

wenn der Staat die Möglichkeiten dieses Vertrages gar nicht ausschöpft, dann is das doch
auch mit egal welchem neuen Vertrag nicht zu ändern Schulterzucken
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Zuletzt bearbeitet von AXO am 12.09.2008, 13:31, insgesamt 2-mal bearbeitet
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AXO
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Beitrag(#1085008) Verfasst am: 12.09.2008, 12:39    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:

Das Reichskonkordat ist offenkundig nur einseitig verpflichtend, und zwar für den Staat, die Kirche kann tun was sie will ... deswegen wird sie immer auf die Einhaltung des Konkordats bestehen ..


das entspricht nicht den Fakten.
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Surata
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Beitrag(#1085011) Verfasst am: 12.09.2008, 12:41    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:

Das Reichskonkordat ist offenkundig nur einseitig verpflichtend, und zwar für den Staat, die Kirche kann tun was sie will ... deswegen wird sie immer auf die Einhaltung des Konkordats bestehen ..


das entspricht nicht den Fakten.


Dann erzähl doch mal...
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DeHerg
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Beitrag(#1085013) Verfasst am: 12.09.2008, 12:42    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das leider nicht. Das Reichskonkordat liegt als völkerrechtlicher Vertrag ausserhalb der Zuständigkeit nationaler Gesetzgebung (Entscheidung des BGH von 1953).

Es gilt die regelung im vertrag selber: Auflösung und Änderung sind nur im gegenseitigen Einverständnis der Vertragsparteien möglich.
Deshalb will ich ja, dass sie von sich aus des Vertrages leid werden.
wenn das so ist, was hindert den Staat daran(rechtlich) diesen Vertrag einfach selbst zu brechen/ignorieren?(so sparte man sich auch die Neuverhandlung mit eventuell ungünstigem Ausgang)
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AXO
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Beitrag(#1085027) Verfasst am: 12.09.2008, 12:55    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:

Das Reichskonkordat ist offenkundig nur einseitig verpflichtend, und zwar für den Staat, die Kirche kann tun was sie will ... deswegen wird sie immer auf die Einhaltung des Konkordats bestehen ..


das entspricht nicht den Fakten.


Dann erzähl doch mal...


was gibts da zu erzählen?
Da steht alles -> -> http://kulturserver-hessen.de/home/zeitzeichen/konkodat.htm
Im wesentlichen Reglungen über die Gewährleistung der Religionsfreiheit,
(Religionsunterricht außen vor),
Keine Verpflichtungen also welche nicht sowieso aus dem GG hervorgehen
oder welche den Staat in seiner Souveränität einschränken täten.
Darüber hinausgehende Rechte der Kirche "zu tun was sie will" ergeben sich draus in keinster Weise.
aber sogar die extreme (wichtige) Einschränkung des normalen Bürgerechts - in Bezug auf politische Betätigung Geistlicher.

was noch? skeptisch

Das die übliche Wahrnehmung oder auch Realität der Umsetzung - regional verschieden - davon
abweichend ausfällt möchte ich ja gar nicht bestreiten.
Aus diesem Vertrag selbst leitet sich aber diesbezügliche etwaige Rechte der Kirche oder etwaige Pflichten
des Staates nicht ab. Schulterzucken
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Zuletzt bearbeitet von AXO am 12.09.2008, 12:58, insgesamt einmal bearbeitet
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Alchemist
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Beitrag(#1085031) Verfasst am: 12.09.2008, 12:58    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das leider nicht. Das Reichskonkordat liegt als völkerrechtlicher Vertrag ausserhalb der Zuständigkeit nationaler Gesetzgebung (Entscheidung des BGH von 1953).

Es gilt die regelung im vertrag selber: Auflösung und Änderung sind nur im gegenseitigen Einverständnis der Vertragsparteien möglich.
Deshalb will ich ja, dass sie von sich aus des Vertrages leid werden.
wenn das so ist, was hindert den Staat daran(rechtlich) diesen Vertrag einfach selbst zu brechen/ignorieren?(so sparte man sich auch die Neuverhandlung mit eventuell ungünstigem Ausgang)


das frag ich mich auch gerade
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AXO
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Beitrag(#1085034) Verfasst am: 12.09.2008, 12:59    Titel: Re: Einhaltung des Reichskonkordates Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das leider nicht. Das Reichskonkordat liegt als völkerrechtlicher Vertrag ausserhalb der Zuständigkeit nationaler Gesetzgebung (Entscheidung des BGH von 1953).

Es gilt die regelung im vertrag selber: Auflösung und Änderung sind nur im gegenseitigen Einverständnis der Vertragsparteien möglich.
Deshalb will ich ja, dass sie von sich aus des Vertrages leid werden.
wenn das so ist, was hindert den Staat daran(rechtlich) diesen Vertrag einfach selbst zu brechen/ignorieren?(so sparte man sich auch die Neuverhandlung mit eventuell ungünstigem Ausgang)


und hätte WAS - erreicht?
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