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öffentliche Meinung zu den "Zeugen Jehovas"
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Sektenausstieg
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Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 48

Beitrag(#1080491) Verfasst am: 04.09.2008, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Glaube verbietet rettende Transfusion

Ermittlungen nach Tod einer Zeugin Jehovas[Giessener Allgemeine]

Zeugin Jehovas stirbt in Klinik[fr]

Zeugin Jehovas lehnte rettende Bluttransfusion ab[Spiegel]
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Sektenausstieg
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Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 48

Beitrag(#1080492) Verfasst am: 04.09.2008, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.sektenausstieg.net/index.php
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Necromancer
Kleingeist



Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 565

Beitrag(#1080817) Verfasst am: 05.09.2008, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen ZJ ... ja die waren ewig nicht mehr da. Ich muss immer noch lachen wenn ich an ihren letzten "Besuch" denke. Der Jung und das Mädel haben sich aber auch exakt den richtigen Morgen ausgesucht. Ich war just in Time von Wacken daheim. Der Flur lag voll mit Zelt, Penntüte und sonstigem Geraffel. Meine schwarze Klamotte stank nicht nur nach Schweiß und Bier, sie starrte auch vor Dreck. Muss ja mindestens einmal Regnen in Wacken Smilie . Drei Tage Feiern hatten auch wahrhaft tiefe Spuren in meinem Gesicht hinterlassen, da fiel die fettige Mähne schon gar nicht mehr auf.

Und .. dingdong... störte mich doch prompt jemand kurz vor meinem wohlverdientem Bad. Als ich die Tür aufmachte standen die beiden Pfadfinder von den ZJ vor der Tür und ich konnte regelrecht in Zeitlupe sehen wie sich ihre Augen weiteten und ihre Gesichtszüge in Richtung Schrecken entgleisten. Ich denke das die Beiden nun für ihr Leben ein Bild vom Leibhaftigen haben Smilie . Auf meine genuschelte Frage was anliegt hab ich nur noch ein freundliches, schiefes Lächeln und eine Entschuldigung für die Störung bekommen, weg waren sie.

Später erzählte mir meine Nachbarin das es ZJ waren, die sie gefragt hätten wie sie denn mit so einem Unhold in ihrer Nachbarschaft leben könne.

Doch ich hab von den Beiden trotzdem was gelernt. Mach nie ungewaschen, direkt nach einer großen Sause die Tür auf wenn's klingelt Smilie
_________________
Viele Gedenkminuten hätten durch Denkminuten verhindert werden können. (H.v.D.)
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guguluru
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Anmeldungsdatum: 24.07.2008
Beiträge: 7

Beitrag(#1080866) Verfasst am: 05.09.2008, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Weil sie Zeugin Jehovas war, ist eine Frau im Krankenhaus im hessischen Lich vor den Augen der Ärzte verblutet. Die 29-jährige Schwangere kam mit starken Blutungen ins Klinikum. Doch die Frau und ihr Mann wehrten sich gegen die lebensrettende Transfusion - weil die Anhänger der Glaubensgemeinschaft fremdes Blut ablehnen. Auch das ungeborene Baby starb.


http://www.stern.de/politik/panorama/:Tod-Operation-Zeugin-Jehovas-Bluttransfusion/638102.html
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Sektenausstieg
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Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 48

Beitrag(#1081342) Verfasst am: 06.09.2008, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.rtl.de/rtlaktuell/rtl_aktuell_videoplayer.php?article=21769
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1081414) Verfasst am: 06.09.2008, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

guguluru hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Weil sie Zeugin Jehovas war, ist eine Frau im Krankenhaus im hessischen Lich vor den Augen der Ärzte verblutet. Die 29-jährige Schwangere kam mit starken Blutungen ins Klinikum. Doch die Frau und ihr Mann wehrten sich gegen die lebensrettende Transfusion - weil die Anhänger der Glaubensgemeinschaft fremdes Blut ablehnen. Auch das ungeborene Baby starb.


http://www.stern.de/politik/panorama/:Tod-Operation-Zeugin-Jehovas-Bluttransfusion/638102.html


machen sich ärzte strafbar, wenn sie
a) die frau verbluten lassen?
b) die frau retten?
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Botschafter Kosh
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#1081452) Verfasst am: 06.09.2008, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
guguluru hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Weil sie Zeugin Jehovas war, ist eine Frau im Krankenhaus im hessischen Lich vor den Augen der Ärzte verblutet. Die 29-jährige Schwangere kam mit starken Blutungen ins Klinikum. Doch die Frau und ihr Mann wehrten sich gegen die lebensrettende Transfusion - weil die Anhänger der Glaubensgemeinschaft fremdes Blut ablehnen. Auch das ungeborene Baby starb.


http://www.stern.de/politik/panorama/:Tod-Operation-Zeugin-Jehovas-Bluttransfusion/638102.html


machen sich ärzte strafbar, wenn sie
a) die frau verbluten lassen?
b) die frau retten?


a) ja
Die Frau hat während der Operation die Ärzte angefleht, eine Bluttransfusion durchzuführen. Damit waren ihre Glaubensgrundsätze hinfällig.
b) nein
Jemanden das Leben retten ist nicht strafbar. Selbstmörder werden gegen ihren Willen gerettet ( auch, wenn die Verwandten betteln, sie sterben zu lassen.

Die Zeugen Jehovas empfehlen: Erwachet!
Ich aber empfehle: Schlaft euch fit.

mfg Kosh
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Assarhaddon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1081456) Verfasst am: 06.09.2008, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:

Die Frau hat während der Operation die Ärzte angefleht, eine Bluttransfusion durchzuführen. Damit waren ihre Glaubensgrundsätze hinfällig.

Das war nicht die Frau. Das war die Mutter der Frau, die aber anscheinend laut Patientenverfügung nicht bevollmächtigt war.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1081568) Verfasst am: 06.09.2008, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

zwingt den arzt nicht der hippokratische eid dazu, sich über patientenverfügungen hinwegzusetzen, wenn, wie in diesem fall die patientin (und vor allem das ungeborene kind!!) ansonsten sterben?

dem arzt sollte so schnell wie möglich die zulassung entzogen werden!
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1081583) Verfasst am: 06.09.2008, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
guguluru hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Weil sie Zeugin Jehovas war, ist eine Frau im Krankenhaus im hessischen Lich vor den Augen der Ärzte verblutet. Die 29-jährige Schwangere kam mit starken Blutungen ins Klinikum. Doch die Frau und ihr Mann wehrten sich gegen die lebensrettende Transfusion - weil die Anhänger der Glaubensgemeinschaft fremdes Blut ablehnen. Auch das ungeborene Baby starb.


http://www.stern.de/politik/panorama/:Tod-Operation-Zeugin-Jehovas-Bluttransfusion/638102.html


machen sich ärzte strafbar, wenn sie
a) die frau verbluten lassen?
b) die frau retten?


Gießener Allgemeine hat folgendes geschrieben:
Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt. Wie deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner, gestern auf Anfrage sagte, »können, müssen aber nicht« Ärzte sich an die mit Hilfe von Patientenverfügungen festgelegten Willensbekundungen gegen eine Übertragung von Blut halten. In beiden Fällen mache sich ein Arzt nicht strafbar.


Quelle

Hmm, scheint nicht so zu sein.
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Assarhaddon
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Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1081587) Verfasst am: 06.09.2008, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zwingt den arzt nicht der hippokratische eid dazu, sich über patientenverfügungen hinwegzusetzen, wenn, wie in diesem fall die patientin (und vor allem das ungeborene kind!!) ansonsten sterben?

Was die Patientin selbst betrifft, ganz sicher nicht, das ist ja eben der Sinn einer Patientenverfügung. Dass man den Ärzten anordnen kann, einen auch mal sterben zu lassen, wenn man die Umstände nicht mehr ertragen will. Wenn die Frau nicht schwanger, sondern einfach nur vom Auto angefahren gewesen wäre, gäbe es wohl auch kein Problem.

Wie die Sache mit dem Kind aussieht, weiß ich nicht. Haben die Erziehungsberechtigten das Recht, zu entscheiden, evtl. sogar eine Verfügung im Namen des Kindes zu machen? Und zählt ein noch ungeborenes Kind bereits als Person? Ich bin kein Jurist.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1081588) Verfasst am: 06.09.2008, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
guguluru hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Weil sie Zeugin Jehovas war, ist eine Frau im Krankenhaus im hessischen Lich vor den Augen der Ärzte verblutet. Die 29-jährige Schwangere kam mit starken Blutungen ins Klinikum. Doch die Frau und ihr Mann wehrten sich gegen die lebensrettende Transfusion - weil die Anhänger der Glaubensgemeinschaft fremdes Blut ablehnen. Auch das ungeborene Baby starb.


http://www.stern.de/politik/panorama/:Tod-Operation-Zeugin-Jehovas-Bluttransfusion/638102.html


machen sich ärzte strafbar, wenn sie
a) die frau verbluten lassen?
b) die frau retten?


a) nein

Erwachsene Menschen haben das Verfügungsrecht über ihren Körper. Wenn ich z.B. sage, dass ich nicht will, dass mir das Medikament XY verabreicht wird, darf der Arzt es auch nicht machen.
Die Ärzte würden sich nur dann strafbar machen, wenn sie gar nichts unternehmen (in diesem ZJ-Fall haben sie ja versucht, mit Blutersatzstoffen o.ä. zu helfen).

b) ja

Wenn Ärzte die Frau gegen ihren erklärten Willen mittels einer Bluttransfusion behandeln, dann ist das Körperverletzung.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1081591) Verfasst am: 06.09.2008, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Assarhaddon hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zwingt den arzt nicht der hippokratische eid dazu, sich über patientenverfügungen hinwegzusetzen, wenn, wie in diesem fall die patientin (und vor allem das ungeborene kind!!) ansonsten sterben?

Was die Patientin selbst betrifft, ganz sicher nicht, das ist ja eben der Sinn einer Patientenverfügung. Dass man den Ärzten anordnen kann, einen auch mal sterben zu lassen, wenn man die Umstände nicht mehr ertragen will. Wenn die Frau nicht schwanger, sondern einfach nur vom Auto angefahren gewesen wäre, gäbe es wohl auch kein Problem.

Wie die Sache mit dem Kind aussieht, weiß ich nicht. Haben die Erziehungsberechtigten das Recht, zu entscheiden, evtl. sogar eine Verfügung im Namen des Kindes zu machen? Und zählt ein noch ungeborenes Kind bereits als Person? Ich bin kein Jurist.


Das Kind war bereits vorher tot geboren worden.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1081593) Verfasst am: 06.09.2008, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

kann er zumindest wegen unterlassener hilfeleistung belangt werden?
es will mir nicht in den kopf, dass ärzte nur wegen der patientenverfügung aus dem schneider sind!
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Ottaviani
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
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Beitrag(#1081603) Verfasst am: 06.09.2008, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also in Österreich bindet jede Patientenverfügung den Arzt er macht sich der Körperverletzung schuldig wenn er diese nicht beachtet
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Tassilo
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Beiträge: 7361

Beitrag(#1081614) Verfasst am: 06.09.2008, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
kann er zumindest wegen unterlassener hilfeleistung belangt werden?

Es gab keine unterlassene Hilfeleistung. Die Ärzte haben sich doch bemüht, das Leben der Frau zu retten.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1081802) Verfasst am: 06.09.2008, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
kann er zumindest wegen unterlassener hilfeleistung belangt werden?

Es gab keine unterlassene Hilfeleistung. Die Ärzte haben sich doch bemüht, das Leben der Frau zu retten.


dies taten sie offenbar mit ungeeigneten mitteln, also doch unterlassene hilfeleistung.

wenn feuerwehrleute versuchen, mich bei nem sprung aus dem 5.St statt mit nem vorhandenen sprungtuch mit ner wolldecke vor lebensgefährlichen verletzungen zu bewahren ist es auch unterlassene hilfeleistung.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1081806) Verfasst am: 06.09.2008, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ottaviani hat folgendes geschrieben:
Also in Österreich bindet jede Patientenverfügung den Arzt er macht sich der Körperverletzung schuldig wenn er diese nicht beachtet


besser schuldig wegen körperverletzung und der patient lebt, als unschuldig trotz unterlassener hilfleistung und patient tot.
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Malcolm
Ekelpaket



Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1231
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Beitrag(#1081863) Verfasst am: 06.09.2008, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Zeugen Jehovas. Meine Freundin und ich hatten Freunde, die Mitglieder der Zeugen Jehovas waren. Das heißt genauer gesagt war meine Freundin mit ihrer Freundin sehr befreundet, eine sehr alte Freundschaft. Daß sie Zeugen Jehovas waren, hat uns ehrlich gesagt nicht weiter gestört. Rein menschlich sind unsere Beziehungen intakt geblieben. Natürlich, es durfte nie das Gespräch auf das Thema Religion kommen, "dann lief eine alte Platte ab". Insofern haben wir weitestgehend versucht, das Thema Religion zu vermeiden.

Inzwischen sind die beiden bei den Zeugen Jehovas ausgestiegen. Ärgern sich sehr, daß sie auf die Zeugen Jehovas hereingefallen sind. Nun ja.

Es bleibt die Tatsache, daß wir nicht versucht haben, sie von den Jehovas Zeugen weg zu bringen. Hätten wir es versuchen sollen? Die Gefahr hätte bestanden, daß wir sie dann erst recht in die gesellschaftliche Isolation getrieben hätten.

Bei aller Religionsfreundlichkeit muß ich sagen, daß ich von den Zeugen Jehovas nicht eben viel halte. Vermutlich schon eine üble Sekte. Ich respektiere grundsätzlich jeden religiösen Glauben. Wenn nun jemand Jehovas Zeuge ist, ist das sein Glaube und ich sollte ihn respektieren. Aber es fällt mir bei den Jehovas Zeugen schon schwer, sehr schwer.

Ich kenne schlicht keine Jehovas Zeugen, die in diesem Glauben aufgewachsen sind, sich von ihm distanziert haben, ihr religiöses Herkommen aber als einen "kulturellen Hintergrund" in ihre Biographie eingebaut haben. Auch hier schreibt ja jemand, der bei den Jehovas Zeugen aufgewachsen ist, aber diesen Teil seiner Biographie als etwas seine Persönlichkeit fremdes von sich weg stoßen muß. Ein solches "Ich war als Kind in den Fängen einer gefährlichen Sekte" ist menschlich sehr erschütternd.

Ich muß anderseits auch wieder sagen, daß ich von "Sektenbeauftragen der evangelischen Kirche" und dergleichen auch nicht viel halte.

Gruß Martin
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Ohne die Musik wäre das Leben ein Irrtum.

"Das beste, was du weißt, kannst du den Buben doch nicht sagen." ( Goethe)
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Sektenausstieg
registrierter User



Anmeldungsdatum: 10.02.2008
Beiträge: 48

Beitrag(#1081999) Verfasst am: 07.09.2008, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
4. Hat das Unterlassen der Bluttransfusion
eine solche Verschlechterung des Zustands
des Patienten zur Folge, dass dessen
Leben akut gefährdet ist, darf der Arzt
den vor der Operation geäußerten Willen
des Patienten respektieren, auch wenn
dies den Tod des Patienten zur Folge hat,
ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen
rechnen zu müssen. Nach allgemeiner
Meinung kann der Arzt jedoch auch
dann nicht strafrechtlich belangt werden,
wenn er die Bluttransfusion gegen den erklärten
Willen des Patienten dann vornimmt,
wenn alle anderen Maßnahmen
versagt haben. Rechtsprechung und Literatur
gehen in einem solchen Fall davon
aus, dass das Handeln des Arztes unter
dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden
Notstands gemäß §34 StGB gerechtfertigt
ist, da das vom Arzt geschützte Rechtsgut,
nämlich das Leben des Patienten, das
von ihm beeinträchtigte Rechtsgut, nämlich
das Recht auf Selbstbestimmung und
der Schutz von Glaubens- und Gewissensfreiheit,
wesentlich überwiegt. Eine andere
Rechtsauffassung gelangt zum selben
Ergebnis der Straffreiheit, begründet dies
jedoch mit dem unvermeidbaren und
damit Schuld ausschließenden Verbotsirrtum.
Allerdings, dies sei noch einmal
ausdrücklich betont, führt auch die Respektierung
des Patientenwillens nicht zu
strafrechtlichen Konsequenzen

http://www.springerlink.com/content/x0t616548x011018/fulltext.pdf?page=1
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1082008) Verfasst am: 07.09.2008, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

kurz gesagt, die patientenverfügung ist für das verhalten des arztes völlig irrelevant.
er kann sich entscheiden wie er es für richtig hält, es gibt keinerlei negative juristische folgen.

aus welchem grund entscheidet sich dann ein arzt gegen die lebensrettung?
wegen 20 ZJ die auf ihn einreden?

in meinen augen hat so ein arzt sein recht verwirkt, für mehr als nen schnupfen zu rate gezogen zu werden.
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Assarhaddon
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Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1082033) Verfasst am: 07.09.2008, 02:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sektenausstieg hat folgendes geschrieben:
Zitat:
4. Hat das Unterlassen der Bluttransfusion
eine solche Verschlechterung des Zustands
des Patienten zur Folge, dass dessen
Leben akut gefährdet ist, darf der Arzt
den vor der Operation geäußerten Willen
des Patienten respektieren, auch wenn
dies den Tod des Patienten zur Folge hat,
ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen
rechnen zu müssen. Nach allgemeiner
Meinung kann der Arzt jedoch auch
dann nicht strafrechtlich belangt werden,
wenn er die Bluttransfusion gegen den erklärten
Willen des Patienten dann vornimmt,
wenn alle anderen Maßnahmen
versagt haben. Rechtsprechung und Literatur
gehen in einem solchen Fall davon
aus, dass das Handeln des Arztes unter
dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden
Notstands gemäß §34 StGB gerechtfertigt
ist, da das vom Arzt geschützte Rechtsgut,
nämlich das Leben des Patienten, das
von ihm beeinträchtigte Rechtsgut, nämlich
das Recht auf Selbstbestimmung und
der Schutz von Glaubens- und Gewissensfreiheit,
wesentlich überwiegt. Eine andere
Rechtsauffassung gelangt zum selben
Ergebnis der Straffreiheit, begründet dies
jedoch mit dem unvermeidbaren und
damit Schuld ausschließenden Verbotsirrtum.
Allerdings, dies sei noch einmal
ausdrücklich betont, führt auch die Respektierung
des Patientenwillens nicht zu
strafrechtlichen Konsequenzen

http://www.springerlink.com/content/x0t616548x011018/fulltext.pdf?page=1

Ist ja großartig. Man kann es sich also sparen, eine Patientenverfügung zu machen, weil sich der Arzt eh nach Lust und Laune darüber hinwegsetzen kann. Wofür hat man den Mist dann eigentlich eingeführt?
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Murphy MacManus
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Ottaviani
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Anmeldungsdatum: 22.08.2008
Beiträge: 1893
Wohnort: Wien

Beitrag(#1082090) Verfasst am: 07.09.2008, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

in Österreich ist der arzt jetzt gottseidank an patientverfügungen gebunden
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#1082092) Verfasst am: 07.09.2008, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Assarhaddon hat folgendes geschrieben:


Wie die Sache mit dem Kind aussieht, weiß ich nicht. Haben die Erziehungsberechtigten das Recht, zu entscheiden, evtl. sogar eine Verfügung im Namen des Kindes zu machen? Und zählt ein noch ungeborenes Kind bereits als Person? Ich bin kein Jurist.


Wir hatten in der Berufschule mal darüber gesprochen. Damals hieß es das bei einem Kind so eine Verfügung ungültig ist. Der Staat übernimmt in so einem Fall die Verantwortung.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1082188) Verfasst am: 07.09.2008, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zwingt den arzt nicht der hippokratische eid dazu, sich über patientenverfügungen hinwegzusetzen, wenn, wie in diesem fall die patientin (und vor allem das ungeborene kind!!) ansonsten sterben?

dem arzt sollte so schnell wie möglich die zulassung entzogen werden!


Nein, wenn die Frau nicht zustimmt, wäre es Körperverletzung.

Edit: ui, zu spät^^
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Valen MacLeod
Antitheist



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Beitrag(#1082934) Verfasst am: 08.09.2008, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Was aber soll man tun, wenn man sich - so wie ich während eines Semesterferienjobs - in eine von denen verknallt*?
Ertrag' es wie ein Mann!
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1082947) Verfasst am: 08.09.2008, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

spaghettus hat folgendes geschrieben:
Wer sie noch nicht kennt: Die Geschichte von Hank
Lachen

Einfach köstlich!!
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
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Valen MacLeod
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Beitrag(#1082958) Verfasst am: 08.09.2008, 22:20    Titel: Re: ZJ verweigern Krieg, daher intelligent! Antworten mit Zitat

Uriziel hat folgendes geschrieben:
Du kannst dich aber nicht wehren, wenn jemand mit nem Gewehr, am besten noch einer automatischen Waffe auf dich zielt und du Zivilist bist.
Oder wenn sich ne Langstreckenrakete in deine Nähe "verirrt", die von anderen Leuten aus 200 KM Entfernung abgeschossen wurde zwinkern

Kannst Du also Soldat auch nicht. Besonders im letzteren Fall.

Soldat: "Hey, willst Du Dich nicht wehren, wenn man Dich und deine familie angreift?"
Pazifist: "Wie denn wehren? Gegen eine fallende Bombe?"
_________________
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Valen MacLeod
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Beitrag(#1082963) Verfasst am: 08.09.2008, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Boludo hat folgendes geschrieben:
Nur Blutwurst ekelt mich immer noch an, aber damit kann ich ganz gut leben zwinkern .

Stefan

Hallo Stefan!

Das mit der Blutwurst ist nicht so schlimm. Ich mag sie auch nicht - und ich bin in einer Wohnung über einer Metzgerei aufgewachsen. Cool
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Valen MacLeod
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Beitrag(#1082990) Verfasst am: 08.09.2008, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nur... mein Sohn hat einen neuen guten Freund in der Schule gefunden. Dummerweise ein Kind von Eltern, die Zeugen sind... ich bin mal gespannt, wie lange das gut geht....
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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