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Spallo registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.06.2007 Beiträge: 129
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(#1112702) Verfasst am: 24.10.2008, 00:57 Titel: |
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das dich nicht jeder hinz und kunz wachmann eines flughafens nackt sehen darf?
trotz das ich passionierter FKK´ler bin stört mich das
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1112703) Verfasst am: 24.10.2008, 00:58 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: | Warum nicht auch in Deiner Fußgängerzone. Mach Dich stark für mehr Sicherheit auch in Deiner Stadt. |
FLUGHAFEN-SICHERHEIT - Politiker entsetzt über geplante Nacktscanner
Zitat: | "Kontrollwahn", "wie am FKK-Strand": Quer durch alle Parteien schimpfen Politiker über die von der EU geplanten Ganzkörperscanner an Flughäfen. Die Kritiker fürchten einen Dammbruch - Großbritannien erwägt Medienberichten zufolge bereits, Nacktkameras auf Straßen einzusetzen. |
Sag ich doch.
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1112706) Verfasst am: 24.10.2008, 01:00 Titel: |
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Spallo hat folgendes geschrieben: | das dich nicht jeder hinz und kunz wachmann eines flughafens nackt sehen darf?
trotz das ich passionierter FKK´ler bin stört mich das |
Und wenn der "hinz und kunz wachmann" ebenfalls nackt wäre?
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1112707) Verfasst am: 24.10.2008, 01:02 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: | Art. 1 GG wird erst relevant, wenn die entstandenen Bilder entsprechend missbraucht werden. Dies ist bei vielen anderen Daten, die bereits erhoben, gespeichert und (illegal) verbreitet werden doch nicht anders. Oder?
Wo liegt hier der Spezialfall im Hinblick auf Art. 1 GG? |
In dem von dir verlinkten Artikel findet sich doch eine dahingehende Argumentation:
Deine Intimsphäre ist unmittelbar betroffen, deine Menschenwürde somit angetastet. Würde es auf Freiwilligkeit beruhren, wie dein Saunabesuch, wäre es etwas anderes, doch dieser Umstand wird nicht gegeben sein.
Zudem sollte die Missbrauchsgefahr nicht außer Acht gelassen werden, wenngleich sie u.U. keinen rechtlichen Einwand darstellen würde.
Bedeutender ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Einsatz solcher Scanner dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (inbegriffen im Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG) gerecht wird.
Ich sehe also gleich zwei Artikel des Grundgesetzes gefährdet.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1112712) Verfasst am: 24.10.2008, 01:13 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Baldur hat folgendes geschrieben: | Art. 1 GG wird erst relevant, wenn die entstandenen Bilder entsprechend missbraucht werden. Dies ist bei vielen anderen Daten, die bereits erhoben, gespeichert und (illegal) verbreitet werden doch nicht anders. Oder?
Wo liegt hier der Spezialfall im Hinblick auf Art. 1 GG? |
In dem von dir verlinkten Artikel findet sich doch eine dahingehende Argumentation:
Deine Intimsphäre ist unmittelbar betroffen, deine Menschenwürde somit angetastet. Würde es auf Freiwilligkeit beruhren, wie dein Saunabesuch, wäre es etwas anderes, doch dieser Umstand wird nicht gegeben sein.
Zudem sollte die Missbrauchsgefahr nicht außer Acht gelassen werden, wenngleich sie u.U. keinen rechtlichen Einwand darstellen würde.
Bedeutender ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Einsatz solcher Scanner dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (inbegriffen im Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG) gerecht wird.
Ich sehe also gleich zwei Artikel des Grundgesetzes gefährdet. |
Mir fehlt aber die klare Abgrenzung bzw. Grenzüberschreitung gegenüber anderen Daten, und Eingriffen in die Intimsphäre bei denen diese Bedenken eben nicht bestehen.
Wie ist es denn mit dem Lauschangriff zB. Die Tonaufzeichnung muss unterbrochen werden, wenn über private (intime) Dinge gesprochen wird. Hört dann keiner mehr mit und der Staat darf sich erst beim nächsten Gespräch wieder einschalten. (Dies soll nur ein Beispiel sein für daten, die demgegenüber als weniger bedenklich eingestuft werden).
Wie ist denn die Intimsphäre überhaupt definiert. Nur über bloße Nacktheit?
Was ist mit Erhebung von DNA-Daten, Fingerabdrücken, Augenfarbe (Biometrie) usw.?
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1112717) Verfasst am: 24.10.2008, 01:29 Titel: |
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Baldur hat folgendes geschrieben: | Mir fehlt aber die klare Abgrenzung bzw. Grenzüberschreitung gegenüber anderen Daten, und Eingriffen in die Intimsphäre bei denen diese Bedenken eben nicht bestehen.
Wie ist es denn mit dem Lauschangriff zB. Die Tonaufzeichnung muss unterbrochen werden, wenn über private (intime) Dinge gesprochen wird. Hört dann keiner mehr mit und der Staat darf sich erst beim nächsten Gespräch wieder einschalten. (Dies soll nur ein Beispiel sein für daten, die demgegenüber als weniger bedenklich eingestuft werden).
Wie ist denn die Intimsphäre überhaupt definiert. Nur über bloße Nacktheit?
Was ist mit Erhebung von DNA-Daten, Fingerabdrücken, Augenfarbe (Biometrie) usw.? |
Ich weiß, dass deine Frage mehr rhetorisch gemeint ist.
Zur Definition der Intimspähre:
Wikipedia
Zitat: | Die Intimsphäre wird in Deutschland durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) geschützt. Dieses stützt sich auf Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde).[1][2] Im APR umfasst die Intimsphäre die innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich. Außerdem werden Teile der Intimsphäre im Grundgesetz durch das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit abgedeckt (siehe Artikel Grundrechte). Die Intimsphäre ist dem staatlichen Zugriff verschlossen. |
Grundsätzlich hat der Staat das Recht, Rechte unter bestimmten Bedingungen einzuschränken. Das BVerfG korrigierte im Falle des "Lauschangriffs" den Gesetzgeber in der Weise, die du hier nanntest. Ich halte das ebenso nicht für ausreichend.
Der Unterschied zwischen beiden Fällen besteht hier hauptsächlich darin, dass bei einem Lauschangriff generell die Möglichkeit gegeben ist, ihn abzubrechen, sofern die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, während es am Flughafen, sofern du in dein Flugzeug steigen möchtest, nicht möglicht wäre.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1122647) Verfasst am: 07.11.2008, 18:39 Titel: |
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Wer nichts zu verbergen hat ...
MILLIARDENPROJEKT - Britische Regierung will das gesamte Kommunikationsnetz überwachen
Zitat: | Es wäre ein digitaler Überwachungsstaat, wie ihn die Welt noch nicht gesehen hat: Die britische Regierung will "Black Boxes" installieren, die jede E-Mail speichern, außerdem Daten zu jedem Telefonat und zu jeder Internet-Verbindung. Das gigantische System soll Milliarden kosten. |
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v_v registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.06.2008 Beiträge: 361
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(#1122890) Verfasst am: 07.11.2008, 22:50 Titel: |
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Willkommen im Jahr 1984!... Je weiter die technischen Möglichkeiten voranschreiten, desto schlimmer wird es werden. Und wenn ein Land vorlegt, wie jetzt wohl GB, dann ziehen die anderen Stück für Stück nach.
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Uriziel Herpiderpi
Anmeldungsdatum: 22.12.2007 Beiträge: 1728
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(#1124146) Verfasst am: 10.11.2008, 08:36 Titel: |
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Zitat: |
Es wäre ein digitaler Überwachungsstaat, wie ihn die Welt noch nicht gesehen hat: Die britische Regierung will "Black Boxes" installieren, die jede E-Mail speichern, außerdem Daten zu jedem Telefonat und zu jeder Internet-Verbindung. Das gigantische System soll Milliarden kosten.
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Eigentlich müsste man die sofort rauswerfen und alle mit dem Ziel von abschreckenden Freiheitsstrafen anzeigen, weil sie brutal die Grundrechte verletzen/entmachten wollen...
Kein Scherz
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1125412) Verfasst am: 11.11.2008, 17:33 Titel: |
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BETRIEBSRÄTE AUSGESPÄHT - Neue Details in Spitzelaffäre setzen Telekom unter Druck
Zitat: | Die Affäre bei der Telekom erreicht neue Dimensionen: Der Bonner Staatsanwaltschaft zufolge hat der Konzern auch einfache Betriebsräte bespitzelt, die nicht im Aufsichtsrat sitzen. Ursprünglich hatte die Telekom den illegalen Datenzugriff mit "Datenlecks" im Kontrollgremium begründet. |
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v_v registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.06.2008 Beiträge: 361
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satsche registrierter User
Anmeldungsdatum: 30.07.2006 Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen
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(#1134532) Verfasst am: 22.11.2008, 01:52 Titel: |
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Inzwischen wünscht der rollende Mielke ja eine Änderung der Abstimmungsregeln für den Bundesrat.
Es ist und bleibt eine Frechheit, Menschen wegen drohenden Übergewichts nicht zu verbeamten aber einen durch ein Attentat Traumatisierten zum Verfassungsminister zu ernennen!
An wen müsste man eigentlich hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde richten?
Etwa an den Grüßaugust??
_________________ Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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DeHerg nun schon länger Ranglos
Anmeldungsdatum: 28.04.2007 Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock
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(#1135318) Verfasst am: 23.11.2008, 11:43 Titel: |
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die werden den Teufel tun so etwas für die Massenhafte Zivile Überwachung zu benutzen. Das potenziert die Gefahr das es jemand unbefugtes in die Hände bekommt und "der Feind" es nachbaut oder konterkariert.
_________________ Haare spalten ist was für Grobmotoriker
"Leistung muss sich wieder lohnen"<--purer Sozialismus
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Querdenker registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 1830
Wohnort: NRW
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Querdenker registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 1830
Wohnort: NRW
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1159132) Verfasst am: 19.12.2008, 21:38 Titel: |
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Das BKA-Gesetz kommt:
Spiegel Online hat folgendes geschrieben: | Es bleibt umstritten - und kommt dennoch zum 1. Januar: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das BKA-Gesetz verabschiedet. Innenminister Schäuble sprach von einem großen Schritt im Kampf gegen den Terrorismus, die Opposition kritisiert die Regelungen scharf. |
Es gibt allerdings Ausnahmen: Abgeordnete, Strafverteidiger von Verdächtigen und Geistliche dürfen nicht überwacht werden.
Vielleicht trete ich doch noch einmal in die Kirche ein und beginne ein Theologiestudium.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1160417) Verfasst am: 21.12.2008, 17:31 Titel: |
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DeHerg hat folgendes geschrieben: | die werden den Teufel tun so etwas für die Massenhafte Zivile Überwachung zu benutzen. |
Zumindest jetzt noch nicht.
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#1160427) Verfasst am: 21.12.2008, 17:37 Titel: |
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Zitat: |
Website für Regimegegner sieht sich vom BND verfolgt Meldung vorlesen und MP3-Download
In einer Mitteilung auf seiner Website erklärt die anonyme Plattform für regierungskritische Veröffentlichungen, Wikileak, der Chef des deutschen Bundesnachrichtendienstes Ernst Uhrlau habe mit unmittelbaren rechtlichen Schritten gedroht, wenn die Website nicht ihre Artikel über den BND entferne. Uhrlau habe bereits die Rechtsabteilung des BND auf die Sache angesetzt. |
Heise
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1260973) Verfasst am: 04.04.2009, 11:47 Titel: |
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MITARBEITERKONTROLLE -
Lidl führte geheime Krankenakten über Mitarbeiter
Zitat: | Der Fall wurde durch einen Zufallsfund in einer Mülltone bekannt: Der Discounter Lidl hat die Krankheiten von Mitarbeitern laut SPIEGEL-ONLINE-Informationen in firmeninternen Unterlagen festgehalten - obwohl das arbeitsrechtlich bedenklich ist. Datenschützer reagieren empört. |
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Sticky vae victis
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!
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(#1262690) Verfasst am: 06.04.2009, 18:26 Titel: |
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Konzern zieht Konsequenzen: Lidl-Chef Michael Mros gefeuert!
Na also: geht doch!
_________________ Gruss: Sticky
Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.
Schwarzer Block
„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1271124) Verfasst am: 18.04.2009, 20:25 Titel: |
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LAUSCHANGRIFF - US-Magazin enthüllt Schnüffelstrategie des FBI
Zitat: | Die amerikanische Bundespolizei FBI benutzt Schnüffelsoftware, um Erpressern, Terroristen und Hackern auf die Spur zu kommen. Jetzt ist ein Dokument veröffentlicht worden, aus dem hervorgeht, wie und vor allem wie oft die sogenannte Spyware zum Einsatz kommt. |
SPITZELAFFÄRE - Bahn schnüffelte offenbar auf Festplatten der Mitarbeiter
Zitat: | Die Datenaffäre bei der Bahn weitet sich aus: Nach SPIEGEL-Informationen hat das Unternehmen neben E-Mails offenbar auch Festplatten der Mitarbeiter durchsuchen lassen. Die Schnüffler fahndeten zudem nach Kontakten zum Büro eines SPD-Abgeordneten. |
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Sticky vae victis
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!
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(#1271138) Verfasst am: 18.04.2009, 20:53 Titel: |
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Drogeriekette Müller sammelte ebenfalls Krankendaten ihrer Mitarbeiter!
Man könnte ja glatt auf die Idee kommen, da stecke System dahinter...
_________________ Gruss: Sticky
Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.
Schwarzer Block
„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)
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Uriziel Herpiderpi
Anmeldungsdatum: 22.12.2007 Beiträge: 1728
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(#1271177) Verfasst am: 18.04.2009, 22:09 Titel: |
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Spartacus Leto hat folgendes geschrieben: |
Dieses Land wird immer unangenehmer, eine Revolution immer nötiger.
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Hab ich auch eine Weile gedacht, doch dann hat Gerhard Schröder mir 2003 Hoffnung geben, das noch nicht alle Hoffnung verloren ist (*g*) (Ich liebe dieses Wortspiel ^^ )
Wenn man eine Revolution verlangt, muss man vorher aber nennen, wofür und gegen wen. ;3
Ja ich weis auch, das ich auf einen nicht ganz aktuellen Beitrag antworte ^^
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1292482) Verfasst am: 21.05.2009, 00:12 Titel: |
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GLÄSERNE STUDENTEN -
Wann ist ein Kranker wirklich krank?
Zitat: | Die Uni Kiel misstraut ihren Studenten und will's ganz genau wissen: Zwickt es nur im Knie, oder ist der Prüfling bettlägrig? Eine normales Attest reicht nicht - wer eine Prüfung versäumt, soll die Schweigepflicht seines Arztes aufheben. Studentenvertreter sind empört.
...
Ganz ähnliche Formulare verteilen viele Universitäten und Hochschulen im ganzen Land, so beispielsweise die Fachhochschule Bingen, die Universität Freiburg und, in besonders scharfer Form, die TU Dortmund. Dort heißt es fettgedruckt:
Dies bedeutet, dass ärztliche Bescheinigungen, die diesen!
Anforderungen nicht genügen, nicht anerkannt werden dürfen!!!
Die entsprechende Prüfung gilt dann als mit "nicht ausreichend" bewertet!
[Ausrufezeichen wie im Original] |
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1292494) Verfasst am: 21.05.2009, 00:22 Titel: |
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Das ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt, wird also auch kaum für Studenten Bestand haben, wenn man juristisch dagegen vorgeht. Ich würde mich weigern.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Baldur auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 05.10.2005 Beiträge: 8326
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(#1292508) Verfasst am: 21.05.2009, 00:40 Titel: |
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Kival hat folgendes geschrieben: | Das ist arbeitsrechtlich nicht erlaubt, wird also auch kaum für Studenten Bestand haben, wenn man juristisch dagegen vorgeht. Ich würde mich weigern. |
Zitat: | Studenten sind vor Wissbegierde schlechter geschützt als Arbeitnehmer. Ob ein Student eine Prüfung schwänzt oder wirklich zu krank ist, ob ein Angestellter blaumacht oder mit schlimmen Beschwerden kämpft - solche Fragen müssten immer wieder von Gerichten geklärt werden, sagt Weichert. Er sieht ein gewisses Ungleichgewicht zwischen Arbeits- und Studentenleben. Denn im Angestelltenverhältnis regeln Dutzende von Vorschriften minutiös, was erlaubt ist und was nicht - es bleiben kaum Fragen offen.
Grundsätzlich sind Mitarbeiter verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zu melden und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Und natürlich dürfen sie keine Erkrankung vortäuschen. Der Arbeitgeber hat aber kein Recht, den genauen Grund der Arbeitsunfähigkeit zu erfahren - weder vom Angestellten noch vom Arzt, denn dessen Diagnose fällt unter die Verschwiegenheitspflicht. Abweichungen von dieser Grundregel gibt es nur in Sonderfällen unter engen Voraussetzungen.
Bei Prüflingen ist das anders, eine Uni kann munter Fragen stellen. Interessant am aufgemotzten "Ärztlichen Attest" der Uni Kiel ist besonders das Kleingedruckte: Es reiche nicht aus, dass der Arzt Prüfungsunfähigkeit attestiere, steht dort. Weil der Student bei der Klärung mitwirken müsse, sei es notwendig, "erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden".
Der Prüfling könne die Einwilligung zwar verweigern, heißt es weiter. Dann aber könne eine Prüfung für "nicht ausreichend" erklärt werden. Der Hinweis zeigt dem Kandidaten für den Fall der Nichtzusammenarbeit gleich mal die Folterinstrumente: Nein sagen kann man immer - und durchfallen dann auch. "Ganz freiwillig ist das nicht", sagt dazu Datenschützer Weichert. |
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1292521) Verfasst am: 21.05.2009, 00:51 Titel: |
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Natürlich ist es für Studenten nicht so, dass sie diese Regelungen auf Papier haben. Aber auch Studenten haben ein Recht auf Datenschutz und können dieses einklagen. Der gute Thilo weist aber natürlich zurecht auf Probleme hin.
(Thilo) Weichert gibt nur die Vorgaben wieder, die an der Uni derzeit so gelten. Die werden aber kaum gerichtsfest sein.
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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