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Tätowierer verunglimpft - Sterne im Gesicht doch gewollt
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Querdenker
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1311706) Verfasst am: 23.06.2009, 06:44    Titel: Tätowierer verunglimpft - Sterne im Gesicht doch gewollt Antworten mit Zitat

Ich finde das Megaübel:

Kölner Stadtanzeiger hat folgendes geschrieben:
Nun überrascht das „Sternenmädchen“ mit einer zweiten Version: Sie habe die 56 Sterne wirklich gewollt. Die erste Version, wonach sie ohnmächtig geworden sei und der Tätowierer ihr die Sterne gegen ihren Willen ins Gesicht gesetzt hat, habe sie erfunden - weil sie ihren Vater beruhigen wollte. Der war nämlich außer sich vor Wut als er seine Tochter mit dem vom Sterne-Tattoo sah.


Gazet van Antwerpen hat folgendes geschrieben:
Toen de camera liep deed ze haar gekende verhaal, namelijk dat tatoeëerder Rouslain Toumaniantz meer sterretjes had geplaatst dan ze had gevraagd. De gewiekste reporter vertelde even later dat de camera af stond.


Sie wurde, wenn ich das richtig verstehe, von dem Reporter gelinkt. In der Meinung, das die Kameras aus wären, erzählte sie, wie es wirklich war.

Übel finde ich auch die Berichterstattung der Medien in den letzten Tagen dazu. Einseitig wurde über den 'bösen Tätowierer' hergefallen, sogar unterstellt, das Drogen im Spiel gewesen sein könnten. Das das Mädchen gelogen haben könnte, ist kein Thema gewesen.

Und wie war das mit 'Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist'?
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Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. (Johann Wolfgang von Goethe)

Die Bibel: Ein Buch, sie zu knechten, sie alle zu finden, Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden (frei nach Tolkien)

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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1311707) Verfasst am: 23.06.2009, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Einem 18-jährigen Mädel das Gesicht dauerhaft zu verändern, obwohl es vielleicht nur ein modischer Wunsch ist, dessen Erfüllung 2 Jahre befriedigt und danach aber eine dazu noch behindernden Verunstaltung des Selbstbildes darstellt finde ich dagegen sehr übel. Auch wenn die Frau volljährig ist. Ein verantwortlicher Mensch würde das nicht tun.
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17536
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1311729) Verfasst am: 23.06.2009, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Einem 18-jährigen Mädel das Gesicht dauerhaft zu verändern, obwohl es vielleicht nur ein modischer Wunsch ist, dessen Erfüllung 2 Jahre befriedigt und danach aber eine dazu noch behindernden Verunstaltung des Selbstbildes darstellt finde ich dagegen sehr übel. Auch wenn die Frau volljährig ist.


Tja, wer mit 18 nicht reif genug ist, da von selbst drauf zu kommen, hat eben Pech gehabt. Schulterzucken
Zitat:

Ein verantwortlicher Mensch würde das nicht tun.


Wieso, was spricht dagegen?
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Smigel
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Anmeldungsdatum: 11.05.2009
Beiträge: 491
Wohnort: Haiger

Beitrag(#1311739) Verfasst am: 23.06.2009, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, soll krasse Wünsche würde ich auch mehrfach hinterfragen. Allerdings liegt die Betonung auf "ich" - ich, der nicht eine einzige Tätowierung habe und damit auch nicht sonderlich viel anfangen kann. Der Tätowierer wird da - seinem Aussehen nach zu urteilen - eine etwas amndere Sichtweise haben und bei solch krassen Wünschen weniger Bedenken haben.

Bei Medizinern würden solch krassen Eingriffe ins Leben anders gehandhabt. Eine Vasektomie z. B. wird nicht unter 30 Jahren durchgeführt ( so wurde mir zumindest von denjenigen berichtet, die sich einem solchen Eingriff unterzogen haben).


Aus meiner Sicht ist das Mädel trotzdem selbst Schuld, wenn sie die Entscheidung eines Tages bereuen sollte.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1311740) Verfasst am: 23.06.2009, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Einem 18-jährigen Mädel das Gesicht dauerhaft zu verändern, obwohl es vielleicht nur ein modischer Wunsch ist, dessen Erfüllung 2 Jahre befriedigt und danach aber eine dazu noch behindernden Verunstaltung des Selbstbildes darstellt finde ich dagegen sehr übel. Auch wenn die Frau volljährig ist. Ein verantwortlicher Mensch würde das nicht tun.


Nur ist das halt nicht justiziabel und darum geht es hier.
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NiH
xenomorph



Anmeldungsdatum: 02.04.2009
Beiträge: 812
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#1311744) Verfasst am: 23.06.2009, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich mir von Anfang an gedacht. Entweder ist man von der Sache überzeugt und steht dazu oder lässt es bleiben. In diesem Fall: Pech gehabt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1311745) Verfasst am: 23.06.2009, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Einem 18-jährigen Mädel das Gesicht dauerhaft zu verändern, obwohl es vielleicht nur ein modischer Wunsch ist, dessen Erfüllung 2 Jahre befriedigt und danach aber eine dazu noch behindernden Verunstaltung des Selbstbildes darstellt finde ich dagegen sehr übel. Auch wenn die Frau volljährig ist. Ein verantwortlicher Mensch würde das nicht tun.


Die von Dir geschilderten Folgen könnten eintreten. Sie könnten es aber auch nicht. Odr sie könnten auch bei einem Tattoo auf dem Unterarm eintreten. Sie könnten auch eintreten bei einem 35jährigen.

Wo also sind die Grenzen?
Wenn man es so sieht, dasss man bei potentiell schädlichen Folgen nicht tatöwieren dürfte, dann dürfte man diesen Beruf gar nicht ausüben.
Womöglich dürfte man dann aber auch nicht Wirt werden, oder Fleischverkäufer, Kioskbesitzer oder Skitrainer.

Meines Erachtens würde ein verantwortungsvoller Tattoomacher übr die Folgen gründlich aufklären, ggf. davon abraten und evtl zur Bedingung machen, eine Nacht drüber zuschlafen.

Aber gänzlich verweigern wäre mE zuviel verlangt und ja auch praktisch Quatsch - wer das unbedingt will, geht dann halt zur (womöglich auch noch fachlich schlechteren) Konkurrenz Schulterzucken
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
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Beitrag(#1311748) Verfasst am: 23.06.2009, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Spott lässt nicht lange auf sich warten.
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RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
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Wraith
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
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Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1311750) Verfasst am: 23.06.2009, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Einem 18-jährigen Mädel das Gesicht dauerhaft zu verändern, obwohl es vielleicht nur ein modischer Wunsch ist, dessen Erfüllung 2 Jahre befriedigt und danach aber eine dazu noch behindernden Verunstaltung des Selbstbildes darstellt finde ich dagegen sehr übel. Auch wenn die Frau volljährig ist. Ein verantwortlicher Mensch würde das nicht tun.


Vielleicht doch, vor folgendem Hintergrund:
Wenn ich das nicht mach geht die in irgendein schmuddeliges Hinterzimmergeschäft und lässt sich das dort machen und fängt sich dort von den schmutzigen Instrumenten eine Infektion ein und wird auch nicht korrekt über Risiken aufgeklärt.
Besser ich versuche sie über alle Risiken aufzuklären, wenn sie das immer noch will dann mach ich das und zwar mit der nötigen Sorgfalt und entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen.
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NiH
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Anmeldungsdatum: 02.04.2009
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Beitrag(#1311756) Verfasst am: 23.06.2009, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Der Spott lässt nicht lange auf sich warten.


Sorry, aber: Lachen Lachen




Das Internet ist böse und fies.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
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Beitrag(#1311758) Verfasst am: 23.06.2009, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Wo also sind die Grenzen?


Kann man möglicherweise nicht definieren.
Als Tätowierer würde ich den Wunsch einer 18jährigen auf jeden Fall aufgrund meiner Lebenserfahrung ablehnen. Und ich wünschte mir an Elternstelle, daß jede/r Tätowierer so handeln würde. Das Gesicht hat eine wesentliche Bedeutung für die Identität der Person. Und ich bestreite, daß eine 18jährige, die den Wunsch nach einer derartigen Veränderung hat, die lebenslänglichen Konsequenzen realisiert hat.
Übrigens würde ich, wenn mein Kind betroffen wäre, auch den Tätowierer verklagen. Sich auf die Volljährigkeit zu berufen, ist eine billige Ausrede für Verantwortungslosigkeit.
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1311759) Verfasst am: 23.06.2009, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Smigel hat folgendes geschrieben:
Aus meiner Sicht ist das Mädel trotzdem selbst Schuld, wenn sie die Entscheidung eines Tages bereuen sollte.


Natürlich ist es der Wunsch des Mädels. Und sie trägt entsprechende Verantwortung.
Dem Wunsch nachgegeben zu haben, ist allerdings die Verantwortung des Tätowierers.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1311760) Verfasst am: 23.06.2009, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Nur ist das halt nicht justiziabel und darum geht es hier.

Mir nicht.
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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zelig
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Beiträge: 25405

Beitrag(#1311764) Verfasst am: 23.06.2009, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
Wenn ich das nicht mach geht die in irgendein[...]

Wenn-ich-es-nicht-tue,-dann-macht-es-ein-anderer kann ich als Begründung nicht akzeptieren.
Der Tätowierer ist ja schon der Andere.
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
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Beitrag(#1311767) Verfasst am: 23.06.2009, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Als Tätowierer würde ich den Wunsch einer 18jährigen auf jeden Fall aufgrund meiner Lebenserfahrung ablehnen.


Ich nicht, was kann ich dafür, wenn jemand einen außergewöhnlichen Wunsch hat, deren Folgen er nicht abzuschätzen vermag.
Zitat:

Und ich wünschte mir an Elternstelle, daß jede/r Tätowierer so handeln würde. Das Gesicht hat eine wesentliche Bedeutung für die Identität der Person. Und ich bestreite, daß eine 18jährige, die den Wunsch nach einer derartigen Veränderung hat, die lebenslänglichen Konsequenzen realisiert hat.


Tja, das ist eben einfach Pech. Wer eine solche Dummheit begeht, muss eben mit den Konsequenzen leben.
Zitat:

Übrigens würde ich, wenn mein Kind betroffen wäre, auch den Tätowierer verklagen. Sich auf die Volljährigkeit zu berufen, ist eine billige Ausrede für Verantwortungslosigkeit.


Wieso liegt es in der Verantwortung des Tätowierers? Jeder kann sich so verunstalten (lassen) wie er möchte. Wenn ein Erwachsener Mensch eine legale Leistung erwirbt/erweben möchte, soll er sie auch bekommen. Das hat nichts mit billiger Ausrede zu tun. Es ist billig, hier die Verantwortung auf den Tätowierer zu schieben.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1311768) Verfasst am: 23.06.2009, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Heizi
Du musst bitte den Verantwortlichkeitsbereich des Mädels und des Tätowierers sauber trennen. Das Mädel ist verantwortlich für ihren Wunsch. Der Tätowierer ist verantwortlich für sein Handeln. Es gibt ja keinen Zwang dem Wunsch nachzugeben.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1311769) Verfasst am: 23.06.2009, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Nur ist das halt nicht justiziabel und darum geht es hier.

Mir nicht.


Ich selbst wuerde der Kleinen ja auch kurz und buendig bescheiden: "Lass das! Geh knutschen!"

....aber ich bin ja auch kein Taetowierer, der von sowas lebt.
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17536
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Beitrag(#1311771) Verfasst am: 23.06.2009, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
@Heizi
Du musst bitte den Verantwortlichkeitsbereich des Mädels und des Tätowierers sauber trennen. Das Mädel ist verantwortlich für ihren Wunsch. Der Tätowierer ist verantwortlich für sein Handeln. Es gibt ja keinen Zwang dem Wunsch nachzugeben.


Sein Handeln ist nicht gesetzwidrig. So what?
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1311772) Verfasst am: 23.06.2009, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Wraith hat folgendes geschrieben:
Wenn ich das nicht mach geht die in irgendein[...]

Wenn-ich-es-nicht-tue,-dann-macht-es-ein-anderer kann ich als Begründung nicht akzeptieren.
Der Tätowierer ist ja schon der Andere.


Ich auch nicht, was ich allerdings akzeptiere ist Wenn-ich-es-nicht-tue,-dann-macht-es-ein-anderer- viel-schlechter-und-gefährdet-das-Mädchen.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1311775) Verfasst am: 23.06.2009, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
@Heizi
Du musst bitte den Verantwortlichkeitsbereich des Mädels und des Tätowierers sauber trennen. Das Mädel ist verantwortlich für ihren Wunsch. Der Tätowierer ist verantwortlich für sein Handeln. Es gibt ja keinen Zwang dem Wunsch nachzugeben.

Ab welchem Alter würdest du denn das Mädel nicht mehr als Mädel sehen, dem der Tätowierer den Wunsch verweigern sollte, oder ist das nicht davon abhängig?
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Tja
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Smigel
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Anmeldungsdatum: 11.05.2009
Beiträge: 491
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Beitrag(#1311777) Verfasst am: 23.06.2009, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dem Wunsch nachgegeben zu haben, ist allerdings die Verantwortung des Tätowierers.



Wieso sollte es?

MORALISCH kann man drüber streiten - aber selbst da wird es dünn. Das Mädel hat einen konkreten Wunsch geäußert, hat ihn erfüllt bekommen und gut ist es.

Wie die Sache im Einzelnen abgelaufen ist, weiß hier keiner von uns. Sollte der Tätowierer das Mädel innerhalb von Sekunden nach des Wunsches Äusserung auf den Tisch geknallt und sie tätowiert haben, dann muss der Vorwurf gelten.

Hat er sie jedoch eingehend über die Konsequenzen und auch die Tragweite ihrer Entscheidung informiert sowie eine Bedenkzeit eingeräumt - welchen Vorwurf will man ihm da machen?

Hätte er die Eltern des Mädels antanzen lassen sollen? Soll er das dann bei 20-, 25-, oder gar 30-Jährigen ebenfalls machen? Soll er sich einen mehrseitigen Aufsatz vom Kunden anfordern, in dem er seinen Wunsch darlegt, ihn begründet und auch die reifliche Überlegung des Ganzen nachweist?

RECHTLICH gesehen ist die Sache sowieso über jeden Zweifel erhaben. Eine voll geschäftsfähige Person schließt mit einem Vollkaufmann einen Vertrag, dessen Leistung voll und ganz erbracht wird. Punkt, das wars.

Die gleich Argumentation wie oben hört man doch so oft: Wie konnte der gierige Händler dem Jungen nur ein Auto mit über 100 PS verkaufen? Raffgeier!

Wie konnte der böse Finanzberater dem Kunden nur unter mehrfachem Hinweis auf das Risiko eine Fondsanlage empfehlen? Finanzhai!

Wie konnte der böse Tätowierer nur..... etc. pp.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1311781) Verfasst am: 23.06.2009, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, es gibt jedenfalls Tätowierer mit Ehrenkodex, die im vorliegenden Fall tatsächlich prinzipiell nicht tätowiert hätte:



Zitat:
Ehrenkodex



Ich tätowiere keine Sujets, die meiner persönlichen Moralvorstellung nicht entsprechen.

Ich behalte mir das Recht selbst zu entscheiden wen ich tätowieren werde.

Ich tätowiere keine Kunden, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zum Tattootermin erscheinen.

Ich tätowiere nicht auf dem sichtbaren Teil des Halses, nicht auf Händen und nicht im Gesicht!


link

Mein erste Überlegung war, dass es wohl am besten sei, wenn man professionelle Distanz zu den Kunden hält und man denen die Folgen ihres Tuns selbst abschätzen lässt.

Da hier schon mal einer ist, der das anders sieht, halte ich für ein gutes Gegenargument (ja, ich weiss, der Autorität gehuldete Argumente sind für manche keine. Ich find das aber schon bedenkenswert).

Bin mir jetzt also nicht mehr sicher, da ich Wraiths Argument immer noch für wichtig halte.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1311782) Verfasst am: 23.06.2009, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

RECHTLICH gesehen hätte der Tätowierer auch klagen können, oder nicht.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1311783) Verfasst am: 23.06.2009, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1311706#1311706
Sie hat ja den Tätowierer angezeigt.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1311787) Verfasst am: 23.06.2009, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Gallerie der schlechten Tattoos:


http://ugliesttattoos.com
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Smigel
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Beiträge: 491
Wohnort: Haiger

Beitrag(#1311788) Verfasst am: 23.06.2009, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
RECHTLICH gesehen hätte der Tätowierer auch klagen können, oder nicht.



Ja sicher. Aber was hätte es ihm gebracht? Vielleicht entschließt er sich ja noch nachträglich dazu, wer weiß?

Andererseits bleibt dann trotzdem die Frage nach dem Nutzen. Durch die PR, die der gute Mann bekommen hat, wird er sich vor Ansturm wohl kaum noch retten können - warum also noch Zeit aufwenden und Klage einreichen? Wenn er einfach "drüber steht" bleibt er (zumindest in dieser Hinsicht) der moralische Sieger.

Noch etwas zum moralischen Aspekt: Die Moral eines Jeden entspringt doch letztendlich immer seinen subjektiven Empfindungen / Erfahrungen. Ich kann mir gut vorstellen, dass der hier betroffene Tätowierer den zitierten "Ehrenkodex" für sowas wie Spießertum hält. Guckt Euch den Kerl doch mal an - der scheint ein extremer Liebhaber selbst krasser Tätowierungen zu sein. Der hat mehr Metall im Gesicht als ich im Portemonnaie (was KEINE negative Wertung, sondern nur eine sachliche Feststellung ist).

Zu diesem Tätowierer wäre ICH z. B. nicht gegangen, WENN ich mal mit dem Gedanken spielen würde, mich tätowieren zu lassen. Nicht aus Abneigung gegenüber dem Mann, sondern eher aus dem Eindruck heraus, dass er einfach nicht "der Richtige" für mich sei. Ich gehe ja auch nicht zu einem SUV-Händler, wenn ich einen reinrassigen Sportwagen kaufen möchte (sorry für die blöde Metapher, aber mir fielen grad nicht die richtigen Worte ein, um das, was ich sagen wollte, zu formulieren).
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Poldi
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Beitrag(#1311794) Verfasst am: 23.06.2009, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hm, es gibt jedenfalls Tätowierer mit Ehrenkodex, die im vorliegenden Fall tatsächlich prinzipiell nicht tätowiert hätte:



Zitat:
Ehrenkodex



Ich tätowiere keine Sujets, die meiner persönlichen Moralvorstellung nicht entsprechen.

Ich behalte mir das Recht selbst zu entscheiden wen ich tätowieren werde.

Ich tätowiere keine Kunden, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zum Tattootermin erscheinen.

Ich tätowiere nicht auf dem sichtbaren Teil des Halses, nicht auf Händen und nicht im Gesicht!


link


Dieser "Ehrenkodex" ist, zumindest zum Teil, reiner Selbstschutz, andererseits hat er Großteils auch nix mit "Ehre" zu tun.

1. und 2. ist eigentlich normal, ich übernehme ja auch keine Aufträge mit Themen oder von Personen, die ich nicht ausstehen kann (z.B. ne HP für ne Kirche erstellen zwinkern )

3. Ist Selbstschutz, denn wenn Drogen im Spiel sind (der Kunde also nicht wirklich Entscheidungsfähig ist), kann u.U. der Tätowierer DOCH zur Verantwortung gezogen werden.
Und bei Alkohol ... nunja, wer sich besoffen unter die Nadel legt, blutet wie ein abgestochenes Schwein, da ist es kaum möglich, eine gute Arbeit abzuliefern.

4. Vertreibt eher Kunden, aber wenn man einen ausreichenden Kundenstamm hat, kann man das verschmerzen ...
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
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Beitrag(#1311798) Verfasst am: 23.06.2009, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Als Tätowierer würde ich wohl Aufträge grundsätzlich - sicher aber so ungewöhnliche - schriftlich vereinbaren. Schulterzucken

Allein dadurch sollte beim Kunden schon ein Mindestmaß an Nachdenken ausgelöst werden.
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Beitrag(#1311799) Verfasst am: 23.06.2009, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Als Tätowierer würde ich wohl Aufträge grundsätzlich - sicher aber so ungewöhnliche - schriftlich vereinbaren. Schulterzucken

Allein dadurch sollte beim Kunden schon ein Mindestmaß an Nachdenken ausgelöst werden.


Jupp, das machen auch einige Tätowierer ... die "Größeren" der Szene haben das aber nicht nötig, dort muß man z.T. ein halbes Jahr und länger auf den Termin warten (zwischen Beratung/Entwurf bis zum eigentlichen Stechen), da hat man wirklich genug Zeit, sich das Ganze nochmal zu überlegen.
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#1311802) Verfasst am: 23.06.2009, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
@Heizi
Du musst bitte den Verantwortlichkeitsbereich des Mädels und des Tätowierers sauber trennen. Das Mädel ist verantwortlich für ihren Wunsch. Der Tätowierer ist verantwortlich für sein Handeln. Es gibt ja keinen Zwang dem Wunsch nachzugeben.

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