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Djehad als Vorname
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1353146) Verfasst am: 01.09.2009, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade im Radio gehört (Nachrichten im DLF - Achtung, der Link zeigt immer die aktuellen Nachrichten):

Zitat:
Kammergericht Berlin: Eltern dürfen ihren Sohn Djehad nennen

Eltern dürfen ihrem Sohn den Vornamen "Djehad" geben, was aus dem Arabischen übersetzt Heiliger Krieg bedeutet. Das Kindeswohl sei durch diese Wahl nicht gefährdet, entschied das Kammergericht in Berlin. Der zuständige Standesbeamte hatte das anders gesehen und die Beurkundung des Namens abgelehnt. Er verwies darauf, dass der Begriff "Heiliger Krieg" seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA stark negativ belegt sei. (Aktenzeichen: Kammergericht Berlin, 1 W 93/07)

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Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1353475) Verfasst am: 02.09.2009, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Gerade im Radio gehört (Nachrichten im DLF - Achtung, der Link zeigt immer die aktuellen Nachrichten):

Zitat:
Kammergericht Berlin: Eltern dürfen ihren Sohn Djehad nennen

Eltern dürfen ihrem Sohn den Vornamen "Djehad" geben, was aus dem Arabischen übersetzt Heiliger Krieg bedeutet. Das Kindeswohl sei durch diese Wahl nicht gefährdet, entschied das Kammergericht in Berlin. Der zuständige Standesbeamte hatte das anders gesehen und die Beurkundung des Namens abgelehnt. Er verwies darauf, dass der Begriff "Heiliger Krieg" seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA stark negativ belegt sei. (Aktenzeichen: Kammergericht Berlin, 1 W 93/07)


spiegel online hat folgendes geschrieben:
Bei "Djehad" handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung der Muslimen zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens, hieß es zur Begründung. Der Gebrauch des Wortes als Vorname sei daher keineswegs verunglimpfend oder anstößig.

Ich finde das sehr wohl verunglimpfend.
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Angkor
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 1547

Beitrag(#1353517) Verfasst am: 02.09.2009, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Gerade im Radio gehört (Nachrichten im DLF - Achtung, der Link zeigt immer die aktuellen Nachrichten):

Zitat:
Kammergericht Berlin: Eltern dürfen ihren Sohn Djehad nennen

Eltern dürfen ihrem Sohn den Vornamen "Djehad" geben, was aus dem Arabischen übersetzt Heiliger Krieg bedeutet. Das Kindeswohl sei durch diese Wahl nicht gefährdet, entschied das Kammergericht in Berlin. Der zuständige Standesbeamte hatte das anders gesehen und die Beurkundung des Namens abgelehnt. Er verwies darauf, dass der Begriff "Heiliger Krieg" seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA stark negativ belegt sei. (Aktenzeichen: Kammergericht Berlin, 1 W 93/07)


spiegel online hat folgendes geschrieben:
Bei "Djehad" handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung der Muslimen zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens, hieß es zur Begründung. Der Gebrauch des Wortes als Vorname sei daher keineswegs verunglimpfend oder anstößig.

Ich finde das sehr wohl verunglimpfend.


Oben schreibt SPON noch "Heiliger Krieg" um dann unten eine andere Übersetzung zu präsentieren, (die meiner Meinung nach aber auch fragwürdig ist).
Das Wort ist eigentlich wirklich ein stinknormaler Name bei Arabern, unabhängig von der "Gläubigkeit" der Eltern.

"Nichtdeutsche" Vornamen sind bei deutschen Behörden öfters mal problematisch. Ein türkischer Kollege musste die Schreibweise seines Namens ändern, weil die Behörden dem türkischen Elternpaar erzählen wollten, dass das sonst gar kein türkischer Name sei. Die Schreibweise ist jetzt zwar falsch aber nach Meinung der Behörden türkisch. Smilie
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بالأخضر كفناه بالأحمر كفناه
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1353545) Verfasst am: 02.09.2009, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Angkor hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Gerade im Radio gehört (Nachrichten im DLF - Achtung, der Link zeigt immer die aktuellen Nachrichten):

Zitat:
Kammergericht Berlin: Eltern dürfen ihren Sohn Djehad nennen

Eltern dürfen ihrem Sohn den Vornamen "Djehad" geben, was aus dem Arabischen übersetzt Heiliger Krieg bedeutet. Das Kindeswohl sei durch diese Wahl nicht gefährdet, entschied das Kammergericht in Berlin. Der zuständige Standesbeamte hatte das anders gesehen und die Beurkundung des Namens abgelehnt. Er verwies darauf, dass der Begriff "Heiliger Krieg" seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA stark negativ belegt sei. (Aktenzeichen: Kammergericht Berlin, 1 W 93/07)


spiegel online hat folgendes geschrieben:
Bei "Djehad" handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung der Muslimen zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens, hieß es zur Begründung. Der Gebrauch des Wortes als Vorname sei daher keineswegs verunglimpfend oder anstößig.

Ich finde das sehr wohl verunglimpfend.


Oben schreibt SPON noch "Heiliger Krieg" um dann unten eine andere Übersetzung zu präsentieren, (die meiner Meinung nach aber auch fragwürdig ist).
Das Wort ist eigentlich wirklich ein stinknormaler Name bei Arabern, unabhängig von der "Gläubigkeit" der Eltern.

Auch unabhängig davon wäre ich nicht damit zufrieden, wenn mein Name "Verbreiter eines verrückten, fortschritts- und menschenfeindlichen Aberglaubens" bedeuten würde.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1353606) Verfasst am: 02.09.2009, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Und selbst wenn die Eltern über jeden Worwurf erhaben wären(was sie nicht sind), würden sie ihr Kind damit immer noch einer Hänselei aussetzen.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1353671) Verfasst am: 02.09.2009, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Immerhin ist Adolf auch ein ganz gewöhnlicher Vorname, und dennoch gibt es Gründe, ihn besser nicht zu vergeben.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5943
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#1353718) Verfasst am: 02.09.2009, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Gerade im Radio gehört (Nachrichten im DLF - Achtung, der Link zeigt immer die aktuellen Nachrichten):

Zitat:
Kammergericht Berlin: Eltern dürfen ihren Sohn Djehad nennen

Eltern dürfen ihrem Sohn den Vornamen "Djehad" geben, was aus dem Arabischen übersetzt Heiliger Krieg bedeutet. Das Kindeswohl sei durch diese Wahl nicht gefährdet, entschied das Kammergericht in Berlin. Der zuständige Standesbeamte hatte das anders gesehen und die Beurkundung des Namens abgelehnt. Er verwies darauf, dass der Begriff "Heiliger Krieg" seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA stark negativ belegt sei. (Aktenzeichen: Kammergericht Berlin, 1 W 93/07)


spiegel online hat folgendes geschrieben:
Bei "Djehad" handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung der Muslimen zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens, hieß es zur Begründung. Der Gebrauch des Wortes als Vorname sei daher keineswegs verunglimpfend oder anstößig.

Ich finde das sehr wohl verunglimpfend.


Oben schreibt SPON noch "Heiliger Krieg" um dann unten eine andere Übersetzung zu präsentieren, (die meiner Meinung nach aber auch fragwürdig ist).
Das Wort ist eigentlich wirklich ein stinknormaler Name bei Arabern, unabhängig von der "Gläubigkeit" der Eltern.

Auch unabhängig davon wäre ich nicht damit zufrieden, wenn mein Name "Verbreiter eines verrückten, fortschritts- und menschenfeindlichen Aberglaubens" bedeuten würde.


Dürfte ich jetzt also theoretisch einem Sohn den Namen "Kreuzzug" verpassen? zynisches Grinsen
Die Bedeutung kommt mehr oder weniger aufs selbe raus....
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1353748) Verfasst am: 02.09.2009, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wär's mit der Einführung des chinesischen Namensrechtes?

http://de.wikipedia.org/wiki/Chinesischer_Name

Das hätte den Vorteil, dass man in Berlin alle RegierungsmitgliederInnen am Namen "Merkel" erkennen würde.

Es gäbe zwar bei einem Regierungswechsel ein wenig Verwirrung, aber das wäre doch eine tolle ABM-Maßnahme, die unzählige Arbeitsplätze schaffen könnte.

zwinkern
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1353768) Verfasst am: 02.09.2009, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Fuxing hat folgendes geschrieben:
RegierungsmitgliederInnen
:facepalm:
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1353959) Verfasst am: 02.09.2009, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Immerhin ist Adolf auch ein ganz gewöhnlicher Vorname, und dennoch gibt es Gründe, ihn besser nicht zu vergeben.


Trotzdem besteht kein Grund Eltern was zu unterstellen, bloss weil sie ihren Sproessling so nennen. Die muessen auch nicht unbedingt dabei an den Groefaz gedacht haben. Es kann auch andere Gruende fuer den Namen geben, z.B. dass der Lieblingsopa der Mutter so heisst u.ae. Letztlich sind Namen Schall und Rauch und man sollte sich vor Ueberinterpretationen hueten.

Gruss, Bernie
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1353962) Verfasst am: 02.09.2009, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Gerade im Radio gehört (Nachrichten im DLF - Achtung, der Link zeigt immer die aktuellen Nachrichten):

Zitat:
Kammergericht Berlin: Eltern dürfen ihren Sohn Djehad nennen

Eltern dürfen ihrem Sohn den Vornamen "Djehad" geben, was aus dem Arabischen übersetzt Heiliger Krieg bedeutet. Das Kindeswohl sei durch diese Wahl nicht gefährdet, entschied das Kammergericht in Berlin. Der zuständige Standesbeamte hatte das anders gesehen und die Beurkundung des Namens abgelehnt. Er verwies darauf, dass der Begriff "Heiliger Krieg" seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA stark negativ belegt sei. (Aktenzeichen: Kammergericht Berlin, 1 W 93/07)


spiegel online hat folgendes geschrieben:
Bei "Djehad" handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung der Muslimen zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens, hieß es zur Begründung. Der Gebrauch des Wortes als Vorname sei daher keineswegs verunglimpfend oder anstößig.

Ich finde das sehr wohl verunglimpfend.


Oben schreibt SPON noch "Heiliger Krieg" um dann unten eine andere Übersetzung zu präsentieren, (die meiner Meinung nach aber auch fragwürdig ist).
Das Wort ist eigentlich wirklich ein stinknormaler Name bei Arabern, unabhängig von der "Gläubigkeit" der Eltern.

Auch unabhängig davon wäre ich nicht damit zufrieden, wenn mein Name "Verbreiter eines verrückten, fortschritts- und menschenfeindlichen Aberglaubens" bedeuten würde.


Dürfte ich jetzt also theoretisch einem Sohn den Namen "Kreuzzug" verpassen? zynisches Grinsen
Die Bedeutung kommt mehr oder weniger aufs selbe raus....


Ist "Kreuzzug" dort, wo Du herkommst, ein gebraeuchlicher Name? Wieviel Kreuzzugs gibt es in Deinem Bekanntenkreis und wen kennst Du noch, der so heisst?
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5943
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#1354009) Verfasst am: 02.09.2009, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Gerade im Radio gehört (Nachrichten im DLF - Achtung, der Link zeigt immer die aktuellen Nachrichten):

Zitat:
Kammergericht Berlin: Eltern dürfen ihren Sohn Djehad nennen

Eltern dürfen ihrem Sohn den Vornamen "Djehad" geben, was aus dem Arabischen übersetzt Heiliger Krieg bedeutet. Das Kindeswohl sei durch diese Wahl nicht gefährdet, entschied das Kammergericht in Berlin. Der zuständige Standesbeamte hatte das anders gesehen und die Beurkundung des Namens abgelehnt. Er verwies darauf, dass der Begriff "Heiliger Krieg" seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA stark negativ belegt sei. (Aktenzeichen: Kammergericht Berlin, 1 W 93/07)


spiegel online hat folgendes geschrieben:
Bei "Djehad" handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung der Muslimen zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens, hieß es zur Begründung. Der Gebrauch des Wortes als Vorname sei daher keineswegs verunglimpfend oder anstößig.

Ich finde das sehr wohl verunglimpfend.


Oben schreibt SPON noch "Heiliger Krieg" um dann unten eine andere Übersetzung zu präsentieren, (die meiner Meinung nach aber auch fragwürdig ist).
Das Wort ist eigentlich wirklich ein stinknormaler Name bei Arabern, unabhängig von der "Gläubigkeit" der Eltern.

Auch unabhängig davon wäre ich nicht damit zufrieden, wenn mein Name "Verbreiter eines verrückten, fortschritts- und menschenfeindlichen Aberglaubens" bedeuten würde.


Dürfte ich jetzt also theoretisch einem Sohn den Namen "Kreuzzug" verpassen? zynisches Grinsen
Die Bedeutung kommt mehr oder weniger aufs selbe raus....


Ist "Kreuzzug" dort, wo Du herkommst, ein gebraeuchlicher Name? Wieviel Kreuzzugs gibt es in Deinem Bekanntenkreis und wen kennst Du noch, der so heisst?


hmpf, in der Gegend in der ich aufgewachsen bin, ist mir noch kein "Kreuzzug" begegnet.

auf der Schule, in der ich derzeit in der Verwaltung arbeite, ist ein Schüler mit Vornamen "Junior" in den Klassenlisten zu finden. Mit den Augen rollen
hierzulande wärs dann aber eher ein Mädchenname, da im frz "la croisade" weiblich ist. zwinkern

War aber eher als Beispiel gedacht, zur Veranschaulichung des Unsinns (in jedem Sinn des Wortes) mancher Namen, die manche Eltern so ihren Ablegern verpassen. Mit den Augen rollen

Meine Jungs haben eher "normale" erste Vornamen (Namensvettern von Vauban bzw zweier mittelalterlicher Dichter/Troubadours), plus die Namen der Großväter für den Ältesten und die Namen der Onkel für den Jüngeren. Wären sie Töchter geworden statt Söhne hießen sie respektive Morgane und Aliénor, plus die Namen der Omas bzw der Tanten (ist bei uns in der family so üblich: mir haben sie die Oma väterlicher seits und die Uroma mütterlicherseits angehängt. Alice geht ja noch, sie hieß mit erstem Vornamen allerdings Zélie...., aber Henriette...... arghs.... Mit den Augen rollen )
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James Graham
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1354569) Verfasst am: 04.09.2009, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
Dürfte ich jetzt also theoretisch einem Sohn den Namen "Kreuzzug" verpassen? zynisches Grinsen
Die Bedeutung kommt mehr oder weniger aufs selbe raus....


Warum nicht? Man darf hierzulande ja auch ungestraft Ignatz Kiechle heissen...
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
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Beitrag(#1354773) Verfasst am: 04.09.2009, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ein interessantes Video, das einen unter uns lebenden "Terror"-Liebhaber zeigt, der seinen Sohn Jihad nennen darf:

http://www.spiegel.de/video/video-1019854.html
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http://sa7rawi.blogspot.com/ (neu, bald auf Deutsch)

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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1354915) Verfasst am: 04.09.2009, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist das ganze Urteil des Kammergerichts im Wortlaut.

Die inhaltliche Begründung ab Randziffer 7. Entscheidend ist u.a. dieser Punkt (s. Rz. 9):

Zitat:
Die Motive der Eltern sind als solche nicht Gegenstand rechtlicher Beurteilung. Auch wenn die Namensgebung zum Ausdruck elterlicher Weltanschauung, religiöser oder politischer Überzeugung missbraucht wird, kann es immer nur der konkret erteilte Name selbst sein, aus dem eine Gefährdung des Kindeswohls hergeleitet werden kann

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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1354919) Verfasst am: 04.09.2009, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Hier ist das ganze Urteil des Kammergerichts im Wortlaut.

Die inhaltliche Begründung ab Randziffer 7. Entscheidend ist u.a. dieser Punkt (s. Rz. 9):

Zitat:
Die Motive der Eltern sind als solche nicht Gegenstand rechtlicher Beurteilung. Auch wenn die Namensgebung zum Ausdruck elterlicher Weltanschauung, religiöser oder politischer Überzeugung missbraucht wird, kann es immer nur der konkret erteilte Name selbst sein, aus dem eine Gefährdung des Kindeswohls hergeleitet werden kann


Ich halte insbesondere die von dir zitierte Begründung für richtig. Das Problem ist nicht der Name des Kindes sondern die Ideologie des Vaters/der Eltern.
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- Niklas Luhmann -
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1354931) Verfasst am: 04.09.2009, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Hier ist das ganze Urteil des Kammergerichts im Wortlaut.

Die inhaltliche Begründung ab Randziffer 7. Entscheidend ist u.a. dieser Punkt (s. Rz. 9):

Zitat:
Die Motive der Eltern sind als solche nicht Gegenstand rechtlicher Beurteilung. Auch wenn die Namensgebung zum Ausdruck elterlicher Weltanschauung, religiöser oder politischer Überzeugung missbraucht wird, kann es immer nur der konkret erteilte Name selbst sein, aus dem eine Gefährdung des Kindeswohls hergeleitet werden kann


Ich halte insbesondere die von dir zitierte Begründung für richtig. Das Problem ist nicht der Name des Kindes sondern die Ideologie des Vaters/der Eltern.


Das Gericht hat doch genau andersrum begründet??
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1354933) Verfasst am: 04.09.2009, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich halte insbesondere die von dir zitierte Begründung für richtig. Das Problem ist nicht der Name des Kindes sondern die Ideologie des Vaters/der Eltern.


Das Gericht hat doch genau andersrum begründet??


Der zweite Satz ist meine persönliches Kommentar zur Sache!!??..
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- Niklas Luhmann -
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1354939) Verfasst am: 04.09.2009, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich halte insbesondere die von dir zitierte Begründung für richtig. Das Problem ist nicht der Name des Kindes sondern die Ideologie des Vaters/der Eltern.


Das Gericht hat doch genau andersrum begründet??


Der zweite Satz ist meine persönliches Kommentar zur Sache!!??..


Achso.
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harun ar-raschid
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Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355052) Verfasst am: 04.09.2009, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Von wegen 'Heiliger Krieg': Dschihâd oder Dschidd hat zunächst die sachliche Bedeutung: Anstrengung, Fleiß, Eifer, Ernst (Zenker, Türk.-Arab.-Pers. Handwörterbuch, S. 350).

Erst in der Fachsprache des islamischen Rechts kommt die Bedeutung 'Heiliger Krieg' hinzu (Wehr, Arab. Wörterbuch, S. 209).

In der Beurteilung, in welcher Bedeutung die Eltern den Namen verstanden wissen wollen, ist es wohl ähnlich wie bei 'Adolf': Der Name an sich ist unverdächtig, hat aber eine möglicherweise bedenkliche Wirkung. Ob diese hier beabsichtigt ist, kann auch ein Gericht nicht bestimmen.

Und: den Namen 'Ernst' gibt es in Deutschland ja auch, ohne das dies als Huldigung z. B. an Ernst Röhm oder Ernst Jünger verstanden werden muss.
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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
Wohnort: NRW

Beitrag(#1355054) Verfasst am: 04.09.2009, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Angkor hat folgendes geschrieben:



Das Wort ist eigentlich wirklich ein stinknormaler Name bei Arabern, unabhängig von der "Gläubigkeit" der Eltern.


Bist du dir da sicher??

Ich kann mich zum Beispiel an keinen bekannten "Araber" erinnern, der VOR dem 20. Jahrhundert gelebt hat. Meiner Meinung nach ist dieser Name nach der Entstehung Israels und die arabisch-israelischen Kriege in die Mode gekommen.

Ein sehr berühmter Träger dieser Name ist der frühere Chefredakteur der arabischen Zeitung Al Hayat (http://en.wikipedia.org/wiki/Al-Hayat ) aus London, Jihad Al Khazen, Sprössling einer christlichen Adelsfamilie aus dem Libanon.

Ich empfehle aller hier, besonders diejenigen, die meinen, der Vater meint mit dem Namen nur die friedlichen Seiten des Begriffs Jihad, sich das Video anzugucken, dann werden sie einen besseren Blick erhalten, hoffentlich!

http://www.spiegel.de/video/video-1019854.html

Link repariert. - jdf
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 21849

Beitrag(#1355066) Verfasst am: 04.09.2009, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Ich empfehle aller hier, besonders diejenigen, die meinen, der Vater meint mit dem Namen nur die friedlichen Seiten des Begriffs Jihad, sich das Video anzugucken, dann werden sie einen besseren Blick erhalten, hoffentlich!

Das meint ja keiner. Bei diesem Vater ist die Sache ja klar. Aber das Gericht meint halt, es kommt nicht darauf an, was der Vater sich bei dem Namen denkt, sondern darauf, was der Name überhaupt bedeutet/bedeuten kann.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1355070) Verfasst am: 04.09.2009, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
es kommt nicht darauf an, was der Vater sich bei dem Namen denkt, sondern darauf, was der Name überhaupt bedeutet/bedeuten kann.



"Wer ist es denn, der den Schii hat? Wenn Du es weisst, dann komm an die Tür, kay!"

noseman
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#1355073) Verfasst am: 04.09.2009, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
es kommt nicht darauf an, was der Vater sich bei dem Namen denkt, sondern darauf, was der Name überhaupt bedeutet/bedeuten kann.



"Wer ist es denn, der den Schii hat? Wenn Du es weisst, dann komm an die Tür, kay!"

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harun ar-raschid
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Anmeldungsdatum: 02.09.2009
Beiträge: 104

Beitrag(#1355074) Verfasst am: 04.09.2009, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Link zum Video. Das ist doch sehr erhellend, was die Umstände angeht.

In Kenntnis dieser Umstände hätte das Gericht sehr wohl auch anders urteilen können, denn der Gerichtssprecher gibt ja indirekt zu, dass in der aktuellen Lage die Wirkung der Namensgebung sehr wohl das Kindeswohl beeinträchtigt. Wie er auf die Idee kommt, dass sich diese Wirkung zukünftig mildern wird, ist mir schleierhaft. Offenbar rechnet das Gericht ernsthaft mit einer Entschärfung der zugrunde liegenden weltanschaulichen Gegensätze innerhalb absehbarer Zeit. Das halte ich für extrem optimistisch. — Möglicherweise verbirgt sich dahinter auch Angst von den Folgen, die ein konsequentes Urteil hätte haben können: Tumulte interessierter türkischer, islamischer oder islamistischer Kreise.
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Angkor
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 1547

Beitrag(#1355104) Verfasst am: 05.09.2009, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:



Das Wort ist eigentlich wirklich ein stinknormaler Name bei Arabern, unabhängig von der "Gläubigkeit" der Eltern.


Bist du dir da sicher??


Ich gebe zu, dass andere Namen sicherlich verbreiter sind aber wie du ja auch selbst schon angemerkt hast, gibt es auch Christen, die diesen Namen tragen (zum Beispiel neben dem von dir genannten Jihad al-Khazen auch der Finanzminister des Libanons Jihad Azour.)
Und Christen dürften mit dem islamischen Konzept des Jihads dann doch eher weniger zu tun haben. Daher auch meine Aussagen, dass der Name auch unabhängig von der Gläubigkeit der Eltern gewählt wird.




Ladeeni hat folgendes geschrieben:

Ich empfehle aller hier, besonders diejenigen, die meinen, der Vater meint mit dem Namen nur die friedlichen Seiten des Begriffs Jihad, sich das Video anzugucken, dann werden sie einen besseren Blick erhalten, hoffentlich!

http://www.spiegel.de/video/video-1019854.html

Link repariert. - jdf


Das wirft natürlich nochmal ein anderes Licht auf die ganze Sache. Anfangs war ja noch nicht bekannt, dass es sich bei dem Vater um Reda Sayam handelt.
Ich bin dennoch der Meinung, dass das Gericht richtig entschieden hat.
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Danol
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Beitrag(#1355108) Verfasst am: 05.09.2009, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Angkor hat folgendes geschrieben:
Ich bin dennoch der Meinung, dass das Gericht richtig entschieden hat.


Ich bin mir da nicht so sicher. Einerseits kann ich die Begründung des Gerichts, rein auf abstrakte Fälle gemünzt, nachvollziehen. Andererseits hätte m.E. durchaus etwas dagegen getan werden müssen dass hier ein Vater sein Kind zur Propagierung seiner Anschauungen ausnutzt.
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beachbernie
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Beitrag(#1355117) Verfasst am: 05.09.2009, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Angkor hat folgendes geschrieben:
Ich bin dennoch der Meinung, dass das Gericht richtig entschieden hat.


Ich bin mir da nicht so sicher. Einerseits kann ich die Begründung des Gerichts, rein auf abstrakte Fälle gemünzt, nachvollziehen. Andererseits hätte m.E. durchaus etwas dagegen getan werden müssen dass hier ein Vater sein Kind zur Propagierung seiner Anschauungen ausnutzt.


Dann muesste auch jeweils ein Gericht pruefen, ob Eltern ihren Nachwuchs "Adolf" nennen duerfen. Der Name kann auch zur "Propagierung von Anschauungen benutzt" werden, obwohl das natuerlich nicht zwingend so sein muss. Und was ist mit "Che"? Etc. Wenn man dieses Fass erst mal aufgemacht hat, dann sehe ich viel Arbeit auf die Gerichte zukommen. Deshalb wuerde ich das Fass besser zu lassen.

Gruss, Bernie
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harun ar-raschid
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Beitrag(#1355119) Verfasst am: 05.09.2009, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gerichtssprecher im Video hebt doch zu Recht vorrangig auf das Kindeswohl ab. Und der Junge mit Namen Djehad wird aller Voraussicht nach in Deutschland aufwachsen, also hier in z. B. Kindergarten, Schule, Ausbildungsbetrieb gehen. Nach meiner Auffassung beeinträchtigt der Name das Kindeswohl unter hiesigen Bedingungen heute und auch in der Zukunft.
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harun ar-raschid
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Beiträge: 104

Beitrag(#1355124) Verfasst am: 05.09.2009, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

"Propagierung seiner Anschauungen" lässt sich kaum vermeiden; ob die Eltern nun bewusst auf Vorprägung verzichten (z. B. Otto, Sönke) oder nicht (Wilfried, Fürchtegott, Djehad); in jedem Fall drückt sich die Anschauung der Eltern aus — vorausgesetzt die Namensgebung findet bewusst statt. Aber die Anschauung stand ja nicht zur gerichtlichen Beurteilung.
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