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Sorgerecht außerehelicher Väter
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Ranxerox
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Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 416

Beitrag(#1403481) Verfasst am: 10.12.2009, 14:10    Titel: Straßburg: Mehr Sorgerecht für ledige Väter Antworten mit Zitat

Hier angehängt. - jdf


Endlich kam das Urteil:

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Richter gaben einem Kläger aus Köln Recht, der seit Jahren darum kämpft, bei der Erziehung der Tochter mitzureden. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsamens Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention".

Quelle:

http://www.tagesschau.de/ausland/sorgerecht104.html
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1403600) Verfasst am: 10.12.2009, 20:36    Titel: Re: Straßburg: Mehr Sorgerecht für ledige Väter Antworten mit Zitat

Ranxerox hat folgendes geschrieben:
Hier angehängt. - jdf


Endlich kam das Urteil:

"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Richter gaben einem Kläger aus Köln Recht, der seit Jahren darum kämpft, bei der Erziehung der Tochter mitzureden. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsamens Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention".

Quelle:

http://www.tagesschau.de/ausland/sorgerecht104.html


Aus dem verlinkten Artikel:

tagesschau hat folgendes geschrieben:

Über diese Art deutscher Rechtssprechung hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil gesprochen. Für Krieg und seine Töchter kommt es aber zu spät: "Das hat für mich in meinem Fall keine direkte Bedeutung. Die ältere von den beiden, die inzwischen 26 ist, die habe ich seit etwa 14 Jahren nicht mehr gesehen."


noc


Zuletzt bearbeitet von Zoff am 10.12.2009, 21:12, insgesamt einmal bearbeitet
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1403613) Verfasst am: 10.12.2009, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Väter dürfen nur zahlen.

Außer die paar alleinerziehenden Väter, die es trotz Mutterbonus geschafft haben, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten, weil die Mütter ja sowas von vollpfostig und erziehungsungeeignet sind.

Die dürfen dann selbstmurmelnd aber auch niemals erwarten, jemals einen Cent Unterhalt zu bekommen.

Und wehe, wenn sie angesichts einer offensichtlichen Psychokrisis ihrer dauerdepressiven Ex mal das Umgangsrecht aussetzen, weil sie halt nicht möchten, das ihr Kind mitsamt ihrer vormals Langzeitdauerhaft eingewiesenen Ex ausm vierten Stock springt.

Dann rollt die gesamte Panzergrenadierdierdivision von Jugendamt, Staantsanwaltschuft, SEK und Supernanny an.

Und im Beruf ist das ja auch klasse.
Frau Müller darf natürlich stat um 8 Uhr erst um 8.15 Uhr kommen, weil sie ihren 16jährigen kleinen Sohn mit dem Auto zur Schule karren mußte, aber Herr Mayer, der seine kleine Tochter zur Fuß zur Grundschule bringen mußte* und eine Minute zu spät kam, ist ja ein Arsch.

*Weil er eben keinen bekloppten Arsch hatm der ihm fett Unterhalt zahlt, sondern nicht mal mehr ab Alter 12 des Kindes Unterhaltsvorschuß vom Staat erhalten darf.

Und obendrein wird man dann noch verlacht, als Schmarotzer bezeichnet, als Transe, Tunte etc.

Gleichberechtigung? Wie sieht es auf dem Gebiet aus? Dafür gibt es überhaupt keine Lobby.

Selbst wenn Du Mahatma Ghandivati bist, haste keine Chance gegen Osama Bin Mutti.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1403617) Verfasst am: 10.12.2009, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Motzen


Trösten

Wieder beruhigt?

Was genau wolltest Du sagen? Am Kopf kratzen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1403627) Verfasst am: 10.12.2009, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:

Was genau wolltest Du sagen?


Soll ich jetzt ein doppelposting machen? Was ich sagen wollte hab ich doch gesagt.

Wenn Du irgendwelche einzelne Teile davon erläutert haben möchtst, frag konkret nach diesen nach.

Und wenn Du mich schon mit
noseman hat folgendes geschrieben:
Motzen
editierend zitierst, dann wäre es rein formal angebracht, diese editerung auch entsprechend zu kennzeichen. Denn das ist ja so wörtlich- und übrigens auch nicht inhaltlich - nicht von mir.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1403629) Verfasst am: 10.12.2009, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Was ich sagen wollte hab ich doch gesagt.
Sind das alles Vorkommnisse, die dir so bekannt sind, oder ein Überblick, wie du die Lage beurteilst?
_________________
Tja
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1403632) Verfasst am: 10.12.2009, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Was ich sagen wollte hab ich doch gesagt.
Sind das alles Vorkommnisse, die dir so bekannt sind, oder ein Überblick, wie du die Lage beurteilst?



In meiner Verwandschaft gibt es jemanden, bei dem es so abgelaufen ist. Also ersteres.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1403636) Verfasst am: 10.12.2009, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:

Was genau wolltest Du sagen?


Soll ich jetzt ein doppelposting machen? Was ich sagen wollte hab ich doch gesagt.

Wenn Du irgendwelche einzelne Teile davon erläutert haben möchtst, frag konkret nach diesen nach.

Und wenn Du mich schon mit
noseman hat folgendes geschrieben:
Motzen
editierend zitierst, dann wäre es rein formal angebracht, diese editerung auch entsprechend zu kennzeichen. Denn das ist ja so wörtlich- und übrigens auch nicht inhaltlich - nicht von mir.


Sorry, wollte lediglich ein Vollzitat vermeiden, da ich den Eindruck hatte, Du kotzt Dich gerade mal so richtig aus. Schulterzucken

Zitat:
Dann rollt die gesamte Panzergrenadierdierdivision von Jugendamt, Staantsanwaltschuft, SEK und Supernanny an.


Das zum Beispiel hätte ich dann gerne erläutert.
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Ranxerox
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Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 416

Beitrag(#1403934) Verfasst am: 11.12.2009, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem Artikel auf der Spiegel Online:

"Erst wenn auf die Familiengerichte aufgrund des neuen Antragsrechts eine Welle von Verfahren zurollt, in denen Väter ihr Sorgerecht einklagen, dann kippt das"

sagt alles... Traurig
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46445
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1403938) Verfasst am: 11.12.2009, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, Väter dürfen nur zahlen.

Außer die paar alleinerziehenden Väter, die es trotz Mutterbonus geschafft haben, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten, weil die Mütter ja sowas von vollpfostig und erziehungsungeeignet sind.

Die dürfen dann selbstmurmelnd aber auch niemals erwarten, jemals einen Cent Unterhalt zu bekommen.

Und wehe, wenn sie angesichts einer offensichtlichen Psychokrisis ihrer dauerdepressiven Ex mal das Umgangsrecht aussetzen, weil sie halt nicht möchten, das ihr Kind mitsamt ihrer vormals Langzeitdauerhaft eingewiesenen Ex ausm vierten Stock springt.

Dann rollt die gesamte Panzergrenadierdierdivision von Jugendamt, Staantsanwaltschuft, SEK und Supernanny an.

Und im Beruf ist das ja auch klasse.
Frau Müller darf natürlich stat um 8 Uhr erst um 8.15 Uhr kommen, weil sie ihren 16jährigen kleinen Sohn mit dem Auto zur Schule karren mußte, aber Herr Mayer, der seine kleine Tochter zur Fuß zur Grundschule bringen mußte* und eine Minute zu spät kam, ist ja ein Arsch.

*Weil er eben keinen bekloppten Arsch hatm der ihm fett Unterhalt zahlt, sondern nicht mal mehr ab Alter 12 des Kindes Unterhaltsvorschuß vom Staat erhalten darf.

Und obendrein wird man dann noch verlacht, als Schmarotzer bezeichnet, als Transe, Tunte etc.

Gleichberechtigung? Wie sieht es auf dem Gebiet aus? Dafür gibt es überhaupt keine Lobby.

Selbst wenn Du Mahatma Ghandivati bist, haste keine Chance gegen Osama Bin Mutti.


Erst gesternabend habe ich mich mit eine Kollegin unterhalten.
Ihre Tochter hatte sich entschlossen, daß sie bei Vater leben möchte.
Die hat jahrelang brav ihren unterhalt zahlen dürfen. (Und auch ohne Murren gemacht)
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astarte
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Beiträge: 46493

Beitrag(#1512739) Verfasst am: 04.08.2010, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der Freu-Ecke:

Baldur hat folgendes geschrieben:
Kiki hat folgendes geschrieben:
Die Entscheidung zum Sorgerecht heute finde ich gut. Es ist auf jeden Fall ein Anfang!


Sorgerecht im Alltag
"Man hat mir mein Kind kaputtgemacht"

Zitat:
Karlsruhe vollzieht die Kehrtwende: Das Bundesverfassungsgericht korrigiert seine bisherige Rechtsprechung und stärkt die Rechte unverheirateter Väter. Das war höchste Zeit - wie der krasse Fall von Reinhard S. zeigt.


Karlsruher Sorgerechtsentscheidung
Plus für Papa

Zitat:
Wer bekommt das Sorgerecht für das Kind, wenn unverheiratete Eltern sich trennen? Bisher in der Regel die Mütter - jetzt haben die Verfassungsrichter Väter gleichgestellt. Die Entscheidung ist wegweisend. Sie zeigt aber auch, wie stark die gängige Rechtsprechung von der Lebensrealität abweicht.


Daumen hoch! bravo
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1512741) Verfasst am: 04.08.2010, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, Väter dürfen nur zahlen.

Wie wäre die altertümliche Idee, erst zu heiraten, und dann Kinder zu zeugen? Dafür ist diese Einrichtung nämlich da. Wenn man sich aber nicht vorstellen kann, mit jemandem die nächsten 25 Jahre einvernehmlich zu verbringen (solange dauert nämlich heute die 'Aufzucht', nicht nur 2 Jahre, bis man sie in der Kita abgeben kann, wie manche glauben), vielleicht sollte man dann auf das Ausbrüten von Kindern verzichten, und sich lieber einen Hund anschaffen.
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1512744) Verfasst am: 04.08.2010, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

Kein Problem. Ich meinte nur, daß es mein Eindruck ist, daß es eher um das eher von Eigennutz bestimmte Interesse der Eltern geht. Ich bezweifel eben, daß Leute vor Gericht ziehen, weil sie unbedingt Pflichten wahrnehmen wollen.

Auf den Punkt!

Sorgerechtskämpfe sind fast immer reine Machtkämpfe. Da geht es sehr oft ausschliesslich darum, dem/der Ex einen auszuwischen.

Das gestrige Urteil stellt nun Chancengleichheit her, wenn es ums Auswischen geht.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1512745) Verfasst am: 04.08.2010, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab

Zitat:
‚Ledige Väter sollen nach Ansicht des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter nicht bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes das Sorgerecht erhalten.

Entsprechende Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gingen an der Lebenswirklichkeit von Alleinerziehenden vorbei, sagt die Vorstandsvorsitzende Edith Schwab. Es sei falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden seien.

Es gebe einfach zu viele Lebensumstände, in denen ein Sorgerecht der nicht ehelichen Väter undenkbar sei. Als Beispiele nannte die Speyerer Rechtsanwältin Schwangerschaften nach flüchtigen Beziehungen, die bereits vor der Geburt wieder gelöst wurden.’
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1512751) Verfasst am: 04.08.2010, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Verband alleinerziehender Mütter legt Väter ab

Zitat:
‚Ledige Väter sollen nach Ansicht des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter nicht bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes das Sorgerecht erhalten.

Entsprechende Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gingen an der Lebenswirklichkeit von Alleinerziehenden vorbei, sagt die Vorstandsvorsitzende Edith Schwab. Es sei falsch, Mütter vor Gericht zu zwingen, wenn sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden seien.

Es gebe einfach zu viele Lebensumstände, in denen ein Sorgerecht der nicht ehelichen Väter undenkbar sei. Als Beispiele nannte die Speyerer Rechtsanwältin Schwangerschaften nach flüchtigen Beziehungen, die bereits vor der Geburt wieder gelöst wurden.’


Da stellt sich mir die Frage, wieso Frauen denn grundsätzlich besser geeignet sein sollen, für Kinder aus flüchtigen Beziehungen, die bereits vor der Geburt wieder gelöst wurden, zu sorgen, als ein Mann.

edit: rs


Zuletzt bearbeitet von astarte am 04.08.2010, 10:56, insgesamt einmal bearbeitet
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1512752) Verfasst am: 04.08.2010, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, Väter dürfen nur zahlen.

Wie wäre die altertümliche Idee, erst zu heiraten, und dann Kinder zu zeugen? Dafür ist diese Einrichtung nämlich da. Wenn man sich aber nicht vorstellen kann, mit jemandem die nächsten 25 Jahre einvernehmlich zu verbringen (solange dauert nämlich heute die 'Aufzucht', nicht nur 2 Jahre, bis man sie in der Kita abgeben kann, wie manche glauben), vielleicht sollte man dann auf das Ausbrüten von Kindern verzichten, und sich lieber einen Hund anschaffen.

Die altertümliche Idee taugt aber erst dann, wenn man die andere altertümliche Idee der Scheidung abschafft.

Und Hunde werden auch ein paar Jährchen alt, können zwar von Anfang an selbstständig essen, sich aber definitiv auch mit 10 keine Stulle selbst schmieren.
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1512759) Verfasst am: 04.08.2010, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:

Die altertümliche Idee taugt aber erst dann, wenn man die andere altertümliche Idee der Scheidung abschafft.

Warum immer gleich das Kind mit dem Bade ausschütten? Nach einer Scheidung hast du übrigens das gemeinsame Sorgerecht. Die sind von dem gestrigen Urteil nicht betroffen.

P.S: Es soll auch schon Sorgerechtsstreite über Hunde gegeben haben.
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immanuela
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Beiträge: 1846

Beitrag(#1512795) Verfasst am: 04.08.2010, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Es gebe einfach zu viele Lebensumstände, in denen ein Sorgerecht der nicht ehelichen Väter undenkbar sei. Als Beispiele nannte die Speyerer Rechtsanwältin Schwangerschaften nach flüchtigen Beziehungen, die bereits vor der Geburt wieder gelöst wurden.’


Das ist Blödsinn - die Frauen gehen das Risiko selbst ein.
Wenn ich kein Kind mit dem Typen haben will, dann hole ich mir, wenn ich schon so blöd war, mit ihm ungeschützten Verkehr zu haben oder wenn was-weiß-ich das Kondom geplatzt ist, am nächsten Tag die Pille danach und gut ist es.
Ansonsten muss ich damit klarkommen: Ein Kind braucht auch einen Vater und wenn der Typ den Job auch nur teilweise übernehmen will, dann ist das gut für das Kind und im Sinne des Kindeswohls.
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Wolf
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1512805) Verfasst am: 04.08.2010, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, Väter dürfen nur zahlen.

Wie wäre die altertümliche Idee, erst zu heiraten, und dann Kinder zu zeugen? Dafür ist diese Einrichtung nämlich da. Wenn man sich aber nicht vorstellen kann, mit jemandem die nächsten 25 Jahre einvernehmlich zu verbringen (solange dauert nämlich heute die 'Aufzucht', nicht nur 2 Jahre, bis man sie in der Kita abgeben kann, wie manche glauben), vielleicht sollte man dann auf das Ausbrüten von Kindern verzichten, und sich lieber einen Hund anschaffen.

Als ob es nur am Vater liegt nicht zu heiraten. Zudem ich kann mir leicht vorstellen mit wem die nächsten 25 Jahre zu verbringen, aber heiraten nein.
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goatmountain
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Beitrag(#1512826) Verfasst am: 04.08.2010, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, Väter dürfen nur zahlen.

Wie wäre die altertümliche Idee, erst zu heiraten, und dann Kinder zu zeugen? Dafür ist diese Einrichtung nämlich da. Wenn man sich aber nicht vorstellen kann, mit jemandem die nächsten 25 Jahre einvernehmlich zu verbringen (solange dauert nämlich heute die 'Aufzucht', nicht nur 2 Jahre, bis man sie in der Kita abgeben kann, wie manche glauben), vielleicht sollte man dann auf das Ausbrüten von Kindern verzichten, und sich lieber einen Hund anschaffen.

Als ob es nur am Vater liegt nicht zu heiraten. Zudem ich kann mir leicht vorstellen mit wem die nächsten 25 Jahre zu verbringen, aber heiraten nein.

warum denn nicht heiraten? bringt doch steuervorteile Cool
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Zoff
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Beitrag(#1512831) Verfasst am: 04.08.2010, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Nach einer Scheidung hast du übrigens das gemeinsame Sorgerecht.


Auch nur, wenn Madame nichts dagegen hat.

Ich hatte keins.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1512849) Verfasst am: 04.08.2010, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, Väter dürfen nur zahlen.

Wie wäre die altertümliche Idee, erst zu heiraten, und dann Kinder zu zeugen? Dafür ist diese Einrichtung nämlich da. Wenn man sich aber nicht vorstellen kann, mit jemandem die nächsten 25 Jahre einvernehmlich zu verbringen (solange dauert nämlich heute die 'Aufzucht', nicht nur 2 Jahre, bis man sie in der Kita abgeben kann, wie manche glauben), vielleicht sollte man dann auf das Ausbrüten von Kindern verzichten, und sich lieber einen Hund anschaffen.



Mag ja sein. Aber an der betreffenden dummen Entscheidung sind zwei Leute beteiligt gewesen, und es ist völliger Blödsinn, wenn sie hinterher zu dritt sind, einem keine Rechte, einem alle Rechte und einem (dem Kind) nur eingeschränkte Rechte zu geben. Es liegt nämlich auch im Kindeswohl, wenn beide Eltern drüber entscheiden und sich ggf. einigen müssen, als wenn nur eine Person das tut und womöglich gelegentlich mit dem (unbewußten) ziel dem Ex eins auszuwischen.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1512850) Verfasst am: 04.08.2010, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Nach einer Scheidung hast du übrigens das gemeinsame Sorgerecht.


Auch nur, wenn Madame nichts dagegen hat.

Ich hatte keins.


Das hat sich seit ein paar Jahren geändert. Ab ich-weiss-nicht wann gab es gemeinsames Sorgerecht (mindestens seit 2003).
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1512899) Verfasst am: 04.08.2010, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Als ob es nur am Vater liegt nicht zu heiraten. Zudem ich kann mir leicht vorstellen mit wem die nächsten 25 Jahre zu verbringen, aber heiraten nein.

Siehst du, das ist es, was ich nicht verstehe. Da entschließen sie Leute, nicht zu heiraten, vermutlich doch, weil sie der rechtliche Rahmen der Ehe zu sehr einschränkt, was ihr gutes Recht ist. Und fordern dann, man möge bitte die Gesetze so ändern, daß zwischen verheiratet und nicht kein Unterschied mehr besteht. Das verstehe, wer will.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1512905) Verfasst am: 04.08.2010, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Als ob es nur am Vater liegt nicht zu heiraten. Zudem ich kann mir leicht vorstellen mit wem die nächsten 25 Jahre zu verbringen, aber heiraten nein.

Siehst du, das ist es, was ich nicht verstehe. Da entschließen sie Leute, nicht zu heiraten, vermutlich doch, weil sie der rechtliche Rahmen der Ehe zu sehr einschränkt, was ihr gutes Recht ist. Und fordern dann, man möge bitte die Gesetze so ändern, daß zwischen verheiratet und nicht kein Unterschied mehr besteht. Das verstehe, wer will.

Ein Kind und sein Wohl hat nun mal nichts mit einer Heirat zu tun.
Und nein es geht mir definitiv nicht um den rechtlichen Rahmen der mich zu sehr einschränkt.
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1512913) Verfasst am: 04.08.2010, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ja, Väter dürfen nur zahlen.

Wie wäre die altertümliche Idee, erst zu heiraten, und dann Kinder zu zeugen? Dafür ist diese Einrichtung nämlich da. Wenn man sich aber nicht vorstellen kann, mit jemandem die nächsten 25 Jahre einvernehmlich zu verbringen (solange dauert nämlich heute die 'Aufzucht', nicht nur 2 Jahre, bis man sie in der Kita abgeben kann, wie manche glauben), vielleicht sollte man dann auf das Ausbrüten von Kindern verzichten, und sich lieber einen Hund anschaffen.

Mag ja sein. Aber an der betreffenden dummen Entscheidung sind zwei Leute beteiligt gewesen, und es ist völliger Blödsinn, wenn sie hinterher zu dritt sind, einem keine Rechte, einem alle Rechte und einem (dem Kind) nur eingeschränkte Rechte zu geben. Es liegt nämlich auch im Kindeswohl, wenn beide Eltern drüber entscheiden und sich ggf. einigen müssen, als wenn nur eine Person das tut und womöglich gelegentlich mit dem (unbewußten) ziel dem Ex eins auszuwischen.

Warum leben sie denn dann getrennt? Weil sie sich so gut verstanden haben? Wenn zwei Menschen sich nicht einmal über das Zusammenleben einigen können, wie wollen sie sich dann über die Erziehung eines Dritten einigen? Und dann kommen da ja meist auch noch jeweils andere Lebensabschnittsbegleiter dazu. Nein, mit Kindeswohl hat das als allerletztes zu tun. Und um einvernehmliches Sorgerecht geht es hier ja auch nicht, sondern um gerichtlich angeordnetes. Wer auf die Idee gekommen ist, hat sie nicht mehr alle. Die Kinder sind jedenfalls hinterher mit hoher Wahrscheinlichkeit reif für die Klappsmühle. Aber wie gesagt, um das Wohl der Kinder geht es hier ja auch nicht, sondern um die Aufteilung und Zuteilung der Rechte zwischen Vater und Mutter, wie man die Nutzung eines gemeinsamen Wagens regeln würde, den man aus unerfindlichen Gründen nicht verkaufen kann. Die Kinder sind nur Objekt dieser Regelung, nicht Subjekt, ein gemeinsam genutzter Gegenstand.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
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Beitrag(#1512918) Verfasst am: 04.08.2010, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:

Warum leben sie denn dann getrennt? Weil sie sich so gut verstanden haben?


Dafür kann es unendlich viele Gründe geben. Dir scheint nur die ONS-Situation vor Augen zu schweben.

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Wenn zwei Menschen sich nicht einmal über das Zusammenleben einigen können, wie wollen sie sich dann über die Erziehung eines Dritten einigen?


Ob sie wollen oder nicht, spielt keine Rolle. Sie müssen.


Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Und dann kommen da ja meist auch noch jeweils andere Lebensabschnittsbegleiter dazu. Nein, mit Kindeswohl hat das als allerletztes zu tun. Und um einvernehmliches Sorgerecht geht es hier ja auch nicht, sondern um gerichtlich angeordnetes. Wer auf die Idee gekommen ist, hat sie nicht mehr alle. Die Kinder sind jedenfalls hinterher mit hoher Wahrscheinlichkeit reif für die Klappsmühle. Aber wie gesagt, um das Wohl der Kinder geht es hier ja auch nicht, sondern um die Aufteilung und Zuteilung der Rechte zwischen Vater und Mutter, wie man die Nutzung eines gemeinsamen Wagens regeln würde, den man aus unerfindlichen Gründen nicht verkaufen kann. Die Kinder sind nur Objekt dieser Regelung, nicht Subjekt, ein gemeinsam genutzter Gegenstand.


Ich hab keine Ahnung, was Du da laberst. Poste es bitte nochmal auf chinesisch, damit ich es besser verstehe.
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1512929) Verfasst am: 04.08.2010, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Ich hab keine Ahnung, was Du da laberst. Poste es bitte nochmal auf chinesisch, damit ich es besser verstehe.
Ganz einfach:
Ich habe mit meiner Frau 4 Kinder erzogen. Das geht nur, wenn sich beide über die Erziehung einig sind, und selbst dann ist es nicht einfach. Wenn beide nicht im selben Ort leben, weil sie mit einander nicht auskommen, und evtl. noch zusätzliche Partner beteiligt sind, tendiert das Ganze in Richtung auf unmöglich. Was statt dessen passiert, ist das Austragen von Konflikten zwischen den beiden mit Hilfe und damit auf dem Rücken der Kinder. Das ist für mich das Gegenteil von Kindswohl.
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"Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."

Friedrich Nietzsche
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1512934) Verfasst am: 04.08.2010, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
[...]Nein, mit Kindeswohl hat das als allerletztes zu tun.[...]

Zitat:
Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709840,00.html
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Layla
Paradoxon



Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1506

Beitrag(#1512935) Verfasst am: 04.08.2010, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Ich hab keine Ahnung, was Du da laberst. Poste es bitte nochmal auf chinesisch, damit ich es besser verstehe.
Ganz einfach:
Ich habe mit meiner Frau 4 Kinder erzogen. Das geht nur, wenn sich beide über die Erziehung einig sind, und selbst dann ist es nicht einfach. Wenn beide nicht im selben Ort leben, weil sie mit einander nicht auskommen, und evtl. noch zusätzliche Partner beteiligt sind, tendiert das Ganze in Richtung auf unmöglich. Was statt dessen passiert, ist das Austragen von Konflikten zwischen den beiden mit Hilfe und damit auf dem Rücken der Kinder. Das ist für mich das Gegenteil von Kindswohl.


und es entspricht dem Kindeswohl, wenn ein Elternteil machen kann, was es will und dies ausnutzt ? Das ist auch das Gegenteil von Kindeswohl Mit den Augen rollen
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