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Sollen die Daten verwendet werden oder nicht? |
Ja |
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68% |
[ 73 ] |
Nein |
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28% |
[ 30 ] |
Keine Ahnung, mir egal, etc. |
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3% |
[ 4 ] |
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Stimmen insgesamt : 107 |
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Autor |
Nachricht |
jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426014) Verfasst am: 01.02.2010, 21:54 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Hmm, alle nicht zutreffend. |
Beihilfe bzw Anstiftung zu § 17 UWG:
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html
Zitat: | § 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
(1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
... |
könnte sogar ein besonders schwerer Fall sein:
Zitat: | (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig handelt,
2. bei der Mitteilung weiß, dass das Geheimnis im Ausland verwertet werden soll, oder
... |
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426017) Verfasst am: 01.02.2010, 21:59 Titel: |
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nocquae hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: |
Mir wurde als Kind beigebracht 'steh dazu, wenn Du etwas ausgefressen hast!'. |
Nunja, wenn ich mal irgendwann Strafverteidiger sein sollte, werde ich diese Deine Lebensweisheit meinen Mandanten jedenfalls nicht anraten... |
Dein Mandant darf vor Gericht zwar lügen und es ist halt einfach Pech, wenn er dann dabei erwischt wird. Aber du willst ja nicht das Recht deines Mandanten durchsetzen, Lügen zu dürfen, du willst einem Zeugen untersagen, als Zeuge aussagen zu dürfen. |
Nein, ich will darüber diskutieren, ob man dem Gericht verbieten sollte, sehr fragwürdige, möglicherweise illegal erlangte, Beweismittel zu verwerten.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426021) Verfasst am: 01.02.2010, 22:11 Titel: Re: Frage anders stellen |
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jagy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | immanuela hat folgendes geschrieben: |
Dass dieser Daten-Robin Hood |
Lol, die Ideologie wird ja immer besser... Als ob der Verräter/Verkäufer das gemacht hätte, um die armen und entrechteten steuerzahlenden Deutschen zu beschützen... |
Robin Hood war nicht völlig uneigennützig, daher ist an dieser bezeichnung nichts auszusetzen. |
Willst Du mich jetzt veräppeln. Hat den der Robin Hood, so wie man ihn aus Erzählungen und Filmen kennt, nur oder hauptsächlich für den eigenen Vorteil gearbeitet?
Also Bitte, ein bisschen Objektivität kann schon erwartet werden... |
bevor du mir mangelnde objektivität vorwirfst schau dir erstmal deine an.
in erster linie war robin hood ein räuber.
aber google hilft auch. |
Da brauchst Du mich gar nicht auf google zu verweisen. Wenn jemand von Robin Hood spricht, meint er in aller Regel den Robin Hood, wie man ihn in der Populärkultur aus Filmen etc kennt. Und dort ist er nicht "in erster Linie ein Räuber", sondern ein wohltäterischer Held, der der armen und unterdrückten Bevölkerung gegen kriminelle Ausbeuter beschützt und ihnen das tägliche Überleben sichert. |
in aller regel nicht, wie man an mind zwei teilnehmern hier sieht.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426025) Verfasst am: 01.02.2010, 22:15 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | @ :
Würde mal gerne wissen, wenn jemand bei Euch zuhause einbricht, belastendes Material stiehlt und es dann an die höchstbietende Staatsanwaltschaft vertickt, ob Ihr dann auch noch ... |
bring doch endlich mal nen vergleich der nicht hinkt...
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426033) Verfasst am: 01.02.2010, 22:24 Titel: |
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ich vermute stark, dass viele steuersünder gerne wie damals vom angebot der bundesregierung gebrauch machen würden bei selbstanzeige straffrei wegzukommen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426034) Verfasst am: 01.02.2010, 22:24 Titel: Re: Frage anders stellen |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
in aller regel nicht, wie man an mind zwei teilnehmern hier sieht. |
An einem Teilnehmern (denn der andere hat sich hierzu noch garn nicht geäußert) sehe ich nur, dass augenscheinlich versucht wird, mit hanebüchenen Methoden sich rauszureden bzw. das letzte Wort zu behalten.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426035) Verfasst am: 01.02.2010, 22:26 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | @ :
Würde mal gerne wissen, wenn jemand bei Euch zuhause einbricht, belastendes Material stiehlt und es dann an die höchstbietende Staatsanwaltschaft vertickt, ob Ihr dann auch noch ... |
bring doch endlich mal nen vergleich der nicht hinkt... |
zeig doch endlich mal, was da angeblich hinkt.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426037) Verfasst am: 01.02.2010, 22:30 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Hmm, alle nicht zutreffend. |
Beihilfe bzw Anstiftung zu § 17 UWG:
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html
Zitat: | § 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
(1) Wer als eine bei einem Unternehmen beschäftigte Person ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihr im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemand zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
... |
könnte sogar ein besonders schwerer Fall sein:
Zitat: | (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig handelt,
2. bei der Mitteilung weiß, dass das Geheimnis im Ausland verwertet werden soll, oder
... | |
geschäfts- oder betriebsgeheimnis? nicht mehr wenn es sich um hinweise auf straftaten handelt.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426041) Verfasst am: 01.02.2010, 22:40 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | @ :
Würde mal gerne wissen, wenn jemand bei Euch zuhause einbricht, belastendes Material stiehlt und es dann an die höchstbietende Staatsanwaltschaft vertickt, ob Ihr dann auch noch ... |
bring doch endlich mal nen vergleich der nicht hinkt... |
zeig doch endlich mal, was da angeblich hinkt. |
hab ich schon getan:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1425623#1425623
es müsste schon ein mitbewohner sein, dem man so sehr vertraut, dass man das wissen um die existenz von so etwas wie "raubkopien" teilt. zum anderen müsste der wert dieser raubkopien (oder etwas vergleichbarem) so hoch sein, dass es sich für die staatsanwaltschaft und den informanten auch "lohnt", wenn ich es mal so flapsig formulieren darf.
das ist nicht der fall, daher hinkt dein vergleich.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426043) Verfasst am: 01.02.2010, 22:43 Titel: Re: Frage anders stellen |
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jagy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
in aller regel nicht, wie man an mind zwei teilnehmern hier sieht. |
An einem Teilnehmern (denn der andere hat sich hierzu noch garn nicht geäußert) sehe ich nur, dass augenscheinlich versucht wird, mit hanebüchenen Methoden sich rauszureden bzw. das letzte Wort zu behalten. |
willst du dieses oT- robin-hood-gequatsche hier wirklich hochhalten?
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1426046) Verfasst am: 01.02.2010, 22:49 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
geschäfts- oder betriebsgeheimnis? nicht mehr wenn es sich um hinweise auf straftaten handelt. |
Meinst Du § 34 StGB? Oder bereits eine Nichterfüllung des Tatbestandes? Kommt mir hochgradig problematisch vor.
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Standpunkt registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.12.2009 Beiträge: 195
Wohnort: Chattischer Bibelgürtel
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(#1426047) Verfasst am: 01.02.2010, 22:49 Titel: |
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Ich habe überhaupt keine Probleme mit meinem "Ja". Schließlich vergeben staatliche Stellen auch in anderen Fällen Belohnungen für "sachdienliche Hinweise".
Dass in diesem Fall die Hinweise "sachdienlich" sind, ergab ja schon die Prüfung der ersten Kostproben.
Ich bin erfreut über das aktuelle Erdbeben in der deutschen Steuerhinterziehungslandschaft!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1426049) Verfasst am: 01.02.2010, 22:55 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
geschäfts- oder betriebsgeheimnis? nicht mehr wenn es sich um hinweise auf straftaten handelt. |
Meinst Du § 34 StGB? Oder bereits eine Nichterfüllung des Tatbestandes? Kommt mir hochgradig problematisch vor. |
inwiefern problematisch? ich finde das sonnenklar.
edit:
danke für den §.
ja ich beziehe mich auf ersteres, denn der tatbestand wird ja erstmal erfüllt, wiegt jedoch weniger schwer als die tat(en) auf die sich die daten beziehen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
Zuletzt bearbeitet von L.E.N. am 01.02.2010, 23:03, insgesamt einmal bearbeitet |
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Marcellinus Outsider
Anmeldungsdatum: 27.05.2009 Beiträge: 7429
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(#1426051) Verfasst am: 01.02.2010, 22:56 Titel: |
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Es gab heute abend noch ein interessantes Argument unseres gegenwärtigen Finanzministers, auch wenn sich der nicht bei jeden besonderer Wertschätzung erfreut. Er sagte, es habe schließlich vor 2 Jahren schon einmal einen solchen Vorgang gegeben, daraus hätten sich einige Gerichtsverfahren ergeben und in keinem Falle sei diese Vorgehensweise von einem Gericht gerügt worden.
_________________ "Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."
Friedrich Nietzsche
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1426070) Verfasst am: 01.02.2010, 23:17 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
geschäfts- oder betriebsgeheimnis? nicht mehr wenn es sich um hinweise auf straftaten handelt. |
Meinst Du § 34 StGB? Oder bereits eine Nichterfüllung des Tatbestandes? Kommt mir hochgradig problematisch vor. |
inwiefern problematisch? . |
Weil es als wahrscheinlich gelten muss, dass es dem Täter nicht um das höhere Rechtsgut an sich (die Verwirklichung des staatlichen Strafanspruches) sondern um persönliche Bereicherung geht. Zudem ist die Frage, ob dieser tatsächlich ein höheres Rechtsgut ist, für mir zumindest zu schwer um sie mal eben so aus dem Handgelenk zu beantworten.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426071) Verfasst am: 01.02.2010, 23:18 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
geschäfts- oder betriebsgeheimnis? nicht mehr wenn es sich um hinweise auf straftaten handelt. |
Meinst Du § 34 StGB? Oder bereits eine Nichterfüllung des Tatbestandes? Kommt mir hochgradig problematisch vor. |
inwiefern problematisch? ich finde das sonnenklar.
edit:
danke für den §.
ja ich beziehe mich auf ersteres, denn der tatbestand wird ja erstmal erfüllt, wiegt jedoch weniger schwer als die tat(en) auf die sich die daten beziehen. |
Die Frage, ob Notstandshandlungen zugunsten des Staates erlaubt sind, ist allerdings umstritten.
Insbesondere zugunsten - oder zum Schutz - des staatlichen Strafanspruchs - denn dann wäre das staatliche Gewaltmonopol gleich völlig ausgehebelt und jeder könnte Polizist spielen und sich dabei auf Notstand berufen.
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 01.02.2010, 23:20, insgesamt einmal bearbeitet |
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426072) Verfasst am: 01.02.2010, 23:20 Titel: Re: Frage anders stellen |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
in aller regel nicht, wie man an mind zwei teilnehmern hier sieht. |
An einem Teilnehmern (denn der andere hat sich hierzu noch garn nicht geäußert) sehe ich nur, dass augenscheinlich versucht wird, mit hanebüchenen Methoden sich rauszureden bzw. das letzte Wort zu behalten. |
willst du dieses oT- robin-hood-gequatsche hier wirklich hochhalten? |
Du reitest doch immer weiter daruf herum, dass es angemessen wäre, den Typ als Daten-Robin-Hood zu bezeichnen. Also mach mich hier nicht von der Seite an.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1426076) Verfasst am: 01.02.2010, 23:23 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: |
Die Frage, ob Notstandshandlungen zugunsten des Staates erlaubt sind, ist allerdings umstritten.
Insbesondere zugunsten - oder zum Schutz - des staatlichen Strafanspruchs - denn dann wäre das staatliche Gewaltmonopol gleich völlig ausgehebelt und jeder könnte Polizist spielen und sich dabei auf Notstand berufen. |
Hihi, das wirft die spannende Frage auf, ob man bspw. aus § 127 StPO folgt, dass eine solche Rechtsverfolgung durch den Bürger grundsätzlich toleriert wird, oder ob man diesen im Gegenteil als abschließend betrachtet.
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1426081) Verfasst am: 01.02.2010, 23:29 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
geschäfts- oder betriebsgeheimnis? nicht mehr wenn es sich um hinweise auf straftaten handelt. |
Meinst Du § 34 StGB? Oder bereits eine Nichterfüllung des Tatbestandes? Kommt mir hochgradig problematisch vor. |
inwiefern problematisch? . |
Weil es als wahrscheinlich gelten muss, dass es dem Täter nicht um das höhere Rechtsgut an sich (die Verwirklichung des staatlichen Strafanspruches) sondern um persönliche Bereicherung geht. Zudem ist die Frage, ob dieser tatsächlich ein höheres Rechtsgut ist, für mir zumindest zu schwer um sie mal eben so aus dem Handgelenk zu beantworten. |
1. ist es egal ob es dem Informanten selber auch um ein "hoeheres Rechtsgut" geht oder nicht. Schon seit jeher bezahlt die Polizei Informanten aus der Unterwelt um von ihnen Informationen ueber Verbrechen zu erhalten. Wo ist das Problem? Solange die Verhaeltnismaessigkeit gewahrt ist (und z.B. nicht eine Million Euro bezahlt wird um um einen kleinen Ladendieb zu ermitteln) ist hier alles im gruenen Bereich.
2. ist es fuer mich zweifelsfrei ein "hoeheres Rechtsgut" dreisten Betrug am Steuerzahler durch ein paar Besserschmarotzer zu verfolgen. Dass die Taeter anstatt Strumpfmaske und Schiebermuetze feine Anzuege und Krawatten tragen sollte hierbei keinen Unterschied machen.
_________________ Defund the gender police!!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426082) Verfasst am: 01.02.2010, 23:29 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: |
Die Frage, ob Notstandshandlungen zugunsten des Staates erlaubt sind, ist allerdings umstritten.
Insbesondere zugunsten - oder zum Schutz - des staatlichen Strafanspruchs - denn dann wäre das staatliche Gewaltmonopol gleich völlig ausgehebelt und jeder könnte Polizist spielen und sich dabei auf Notstand berufen. |
Hihi, das wirft die spannende Frage auf, ob man bspw. aus § 127 StPO folgt, dass eine solche Rechtsverfolgung durch den Bürger grundsätzlich toleriert wird, oder ob man diesen im Gegenteil als abschließend betrachtet. |
Hei, die Frage hab ich mir zwar nicht ganz so gestellt, aber halb so . Hatte mir überlegt, dass wenn 34 stgb auch zugunsten des staatlichen Strafanspruchs gelten würde, 127 StPO ja überflüssig sein würde. Deswegen würde ich 127 als abschließend betrachten.
Zumal der Bürger ja nicht mehr Rechte haben kann als die Strafverfolgungsbehörden, die sich an die StPO halten müssen und sich grundsätzlich nicht auf 34 StGB berufen können.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#1426089) Verfasst am: 01.02.2010, 23:40 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: | Zitat: |
Ich hab mich konkret auf den hervorgehobenen Text bezogen. Also meinte ich nix ironisch. |
ich auch, und ich meinte auch nichts ironisch. Ich meinte, wenn jemand nichts zu verbergen hat, hat er kein Problem. |
Dein Userrang ist offensichtlich falsch. |
warum etwas zur Sache sagen, wenn man auch ad hominem gehen kann?
_________________ Ein seliges und unvergängliches Wesen (die Gottheit) trägt weder selbst Mühsal, noch belädt es ein anderes Wesen damit. Darum kennt es weder Zorn noch Wohlwollen. Dergleichen gibt es nur bei einem schwachen Wesen. (Epikur)
Der Christengott ist immens schwach!
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#1426091) Verfasst am: 01.02.2010, 23:44 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: |
ich auch, und ich meinte auch nichts ironisch. Ich meinte, wenn jemand nichts zu verbergen hat, hat er kein Problem. Und 'nichts zu verbergen' meint nicht die Privatsphäre, sondern Handlungen, die strafbewehrt sind. |
Binsenweisheit.
Gerate nur mal unschuldig in irgendeinen Verdacht, der dann durch die (auch Lokal-)Presse getragen wird. Dann wirst Du sehen, wie wenig man zu befürchten hat.
Vergiss' mal, zu einem "freiwilligen" Massen-Gentest nach Vergewaltigungs-Fällen zu gehen, dann wirst Du sehen, wie lange man nichts zu befürchten hat.
Hab mal einen "verdächtigen" (= arabisch klingenden) Namen, sitz einmal neben dem falschen Typen in der Mensa, wohne in München, dann wirst Du sehen, wie wenig man zu Zeiten des Oktoberfests zu befürchten hat
... |
ich finde es immer erquicklich, wenn mir jemand gar schröckliche Moritaten erzählt, die nichts mit der Sache zu tun haben.
Da geht es doch darum, ob jemand, der Steuern hinterzogen hat, erwischt wird, weil der Staat eine CD mit Daten aus dunklen Kanälen erhält. Im schlimmsten Fall steht mein Name darauf. Dann kommt die Steuerfahndung ins Haus. Wenn die was finden, habe ich was falsch gemacht und muss dafür grade stehen. Das ist kein Problem.
Was Du vorbringst, ist ein klassischer 'slippery slope'.
_________________ Ein seliges und unvergängliches Wesen (die Gottheit) trägt weder selbst Mühsal, noch belädt es ein anderes Wesen damit. Darum kennt es weder Zorn noch Wohlwollen. Dergleichen gibt es nur bei einem schwachen Wesen. (Epikur)
Der Christengott ist immens schwach!
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#1426093) Verfasst am: 01.02.2010, 23:45 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: |
Oder gibt es ein Menschenrecht auf Steuerhinterziehung? |
Hat das jemand behauptet? |
lies mal, was Du gesnippt hast.
_________________ Ein seliges und unvergängliches Wesen (die Gottheit) trägt weder selbst Mühsal, noch belädt es ein anderes Wesen damit. Darum kennt es weder Zorn noch Wohlwollen. Dergleichen gibt es nur bei einem schwachen Wesen. (Epikur)
Der Christengott ist immens schwach!
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1426095) Verfasst am: 01.02.2010, 23:47 Titel: |
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El Schwalmo hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: |
Oder gibt es ein Menschenrecht auf Steuerhinterziehung? |
Hat das jemand behauptet? |
lies mal, was Du gesnippt hast. |
Das weiß ich sehr wohl, was ich "gesnippt" habe: "das ist doch prima."
Und trotzdem: Was soll Deine (rethorische) Frage, als ob das jemand behauptet hätte?
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air
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(#1426099) Verfasst am: 01.02.2010, 23:54 Titel: |
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Ich finde es schon abseitig, wenn jemand dafür noch belohnt werden soll, daß er seinen Arbeitgeber schädigt (hier: wer vertraut einer Bank, deren Mitarbeiter offensichtlich Kundendaten weiterverteilen und Geschäfte mit ihnen machen?). Aber schließlich gibt es ja nicht mehr so etwas wie ein "Bankgeheimnis". Nein, ich bin keiner von den "Großkopferten", die eine Million auf der Seite haben. Aber ich glaube, daß es auch die kleinen Leute schädigen würde, wenn man ein Recht einführen würde, rechtswidrig erworbene Informationen gegen Personen zu können.
_________________ "Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"
Dann bin ich halt bekloppt.
"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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Darwin Upheaval Evo-Devo-Darwinist & Wissenschaftskommunikator
Anmeldungsdatum: 23.01.2004 Beiträge: 5491
Wohnort: Tief im Süden
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(#1426104) Verfasst am: 01.02.2010, 23:59 Titel: Re: Schweiz warnt vor Kauf gestohlener Datensätze |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | tagesschau.de hat folgendes geschrieben: | Kaum ist ein Angebot gestohlener Datensätze von Steuersündern aufgetaucht, protestiert die Schweiz schon einmal vorsorglich. Unter Rechtsstaaten müsse klar sein, dass es nicht in Frage komme, diese zu kaufen. Die deutsche Seite beschwichtigt derweil und betont die guten Beziehungen. | |
Etwas seltsam mutet mir an, dass der Staat solche Datensätze kaufen muss. Das hat etwas von einem schlechten Krimi, wonach ein Gauner auf die Polizeiwache geht und dem Diensthabenden sagt: "Ich kenne denjenigen, der gestern die Bank gegenüber ausgeraubt hat. Zahlt mir 10.000,- €, dann verrate ich es Euch." So jemanden würde der Richter ein paar Monate lang in Beugehaft nehmen, um ihm die Gelegenheit zu geben, seinen Kopf abzukühlen. Nur bei Hinterziehungsdelikten scheint sich Vater Staat offenbar nicht lumpen zu lassen.
Ansonsten sollte man selbstverständlich solche Informationen auswerten. Wie mir scheint vertritt die Schweiz eine etwas eigenwillige Definition von "Rechtsstaatlichkeit". Es sollte zumindest unstrittig sein, dass es in einem Rechtsstaat nicht in Fragen kommen kann, Steuerhinterzieher vor Strafverfolgung zu schützen.
_________________ "Science is a candle in the dark." - Carl Sagan
www.ag-evolutionsbiologie.de
www.facebook.com/AGEvolutionsbiologie
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1426107) Verfasst am: 02.02.2010, 00:01 Titel: |
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Critic hat folgendes geschrieben: | Ich finde es schon abseitig, wenn jemand dafür noch belohnt werden soll, daß er seinen Arbeitgeber schädigt (hier: wer vertraut einer Bank, deren Mitarbeiter offensichtlich Kundendaten weiterverteilen und Geschäfte mit ihnen machen?). Aber schließlich gibt es ja nicht mehr so etwas wie ein "Bankgeheimnis". Nein, ich bin keiner von den "Großkopferten", die eine Million auf der Seite haben. Aber ich glaube, daß es auch die kleinen Leute schädigen würde, wenn man ein Recht einführen würde, rechtswidrig erworbene Informationen gegen Personen zu können. |
Faendest Du es auch abartig, wenn ein Mafiamitglied seinen Chef bei der Polizei verpfeift? Wuerdest Du da auch fordern, dass die Polizei auf die Informationen verzichtet und kein Geld dafuer zahlt, weil der Mann "seinen Arbeitgeber schaedigt"?
Was die Schweizer Banken in grossem Unfang schon seit vielen Jahrzehnten betreiben, ist im Grunde genommen nichts anderes als Hehlerei. Die wissen, dass sehr viele bei ihnen deponierte auslaendische Gelder illegal sind, aus Steuerbetrug und anderen Verbrechen stammen. Wer das aufkaeren hilft, der hilft Verbrechen aufzudecken. Moralische Skrupel sind hier fehl am Platze...
_________________ Defund the gender police!!
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#1426112) Verfasst am: 02.02.2010, 00:04 Titel: |
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Ich denke, ein wichtiges rechtliches Problem besteht doch in der Unterschiedlichkeit der Rechtsvorschriften: darin, dass es in der Schweiz ein Bankgeheimnis gibt und in Deutschland nicht, und dass Steuerhinterziehung in der Schweiz keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit ist, oder?
Wäre der Fall nur auf Deutschland bezogen, wäre es ganz klar, dass die Banken, die entsprechendes Vermögen bzw. Zinseinnahmen nicht an den Fiskus weitermelden, Beihilfe zu einer Straftat begehen. Und Informationen über eine Straftat können doch wohl kaum ein zu schützendes Betriebsgeheimnis sein, wäre meine laienhafte Meinung - oder?
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#1426113) Verfasst am: 02.02.2010, 00:08 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: | jagy hat folgendes geschrieben: | El Schwalmo hat folgendes geschrieben: |
Oder gibt es ein Menschenrecht auf Steuerhinterziehung? |
Hat das jemand behauptet? |
lies mal, was Du gesnippt hast. |
Das weiß ich sehr wohl, was ich "gesnippt" habe: "das ist doch prima." |
nein, Du hast
Zitat: | Kurze Info am Rande: Es gibt in Deutschland überhaupt kein grundsätzliches Bankgeheimnis gegenüber dem Staat! |
gesnippt.
jagy hat folgendes geschrieben: | Und trotzdem: Was soll Deine (rethorische) Frage, als ob das jemand behauptet hätte? |
Jetzt klar?
_________________ Ein seliges und unvergängliches Wesen (die Gottheit) trägt weder selbst Mühsal, noch belädt es ein anderes Wesen damit. Darum kennt es weder Zorn noch Wohlwollen. Dergleichen gibt es nur bei einem schwachen Wesen. (Epikur)
Der Christengott ist immens schwach!
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Critic oberflächlich
Anmeldungsdatum: 22.07.2003 Beiträge: 16339
Wohnort: Arena of Air
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(#1426125) Verfasst am: 02.02.2010, 01:09 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Critic hat folgendes geschrieben: | Ich finde es schon abseitig, wenn jemand dafür noch belohnt werden soll, daß er seinen Arbeitgeber schädigt (hier: wer vertraut einer Bank, deren Mitarbeiter offensichtlich Kundendaten weiterverteilen und Geschäfte mit ihnen machen?). Aber schließlich gibt es ja nicht mehr so etwas wie ein "Bankgeheimnis". Nein, ich bin keiner von den "Großkopferten", die eine Million auf der Seite haben. Aber ich glaube, daß es auch die kleinen Leute schädigen würde, wenn man ein Recht einführen würde, rechtswidrig erworbene Informationen gegen Personen zu können. |
Faendest Du es auch abartig, wenn ein Mafiamitglied seinen Chef bei der Polizei verpfeift? Wuerdest Du da auch fordern, dass die Polizei auf die Informationen verzichtet und kein Geld dafuer zahlt, weil der Mann "seinen Arbeitgeber schaedigt"?
Was die Schweizer Banken in grossem Unfang schon seit vielen Jahrzehnten betreiben, ist im Grunde genommen nichts anderes als Hehlerei. Die wissen, dass sehr viele bei ihnen deponierte auslaendische Gelder illegal sind, aus Steuerbetrug und anderen Verbrechen stammen. Wer das aufkaeren hilft, der hilft Verbrechen aufzudecken. Moralische Skrupel sind hier fehl am Platze... |
Wie sind die Schweizer Gesetze? Hat es danach die Bank überhaupt zu interessieren, ob der ausländische Kunde das Geld, das er anlegt, ordnungsgemäß versteuert hat? Interessant wäre dann auch, wie diese Datensätze überhaupt zustandegekommen sind. Aber sei es wie es sei: Wenn man Informationen verwendet, die auch nach dem Recht des Ursprungslandes illegal zustandegekommen sind, spielt man dann nicht im Endeffekt sogar gegen diesen Staat? Wohlgemerkt, was man im letzten Jahr so hörte, kam schon dem "unmoralischen Geldschweizer" bedenklich nahe. Da schrieb ein Hans-Ulrich Jörges vom "stern", der auch gerne in Talkshows aufläuft, man (Deutschland) müsse bei den "kleinen parasitären Gnomen" in Cowboy-Manier aufräumen, "daß die Saloon-Türen scheppern".
_________________ "Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"
Dann bin ich halt bekloppt.
"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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