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Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

 
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1439055) Verfasst am: 02.03.2010, 11:44    Titel: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß Antworten mit Zitat

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig - sie verletzte das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung.


Link repariert, Heizöl.
Hier angehängt, Heizöl.
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I'm tapping in the dusternis
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1439056) Verfasst am: 02.03.2010, 11:44    Titel: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß Antworten mit Zitat

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

Sehr glücklich

Zitat:
Auf Phoenix erläutert ein Rechtsexperte vier Punkte des Urteils:

1. Bei der Datensicherheit hat Politik Fehler gemacht.
2. Zur Verfolgung von Straftaten (mittels Telekommunikation) reicht nicht. Es muss detailliert gelistet sein, für welche Straftaten.
3. Datenpool für Polizei und Geheimdienste darf nicht existieren.
4. Soziale Beziehungen dürfen nicht ausgeforscht werden, also z.B. Kontaktaufnahme mit den Anonymen Alkoholikern. Privater Bereich muss gesichert sein.

http://www.netzpolitik.org/2010/live-bloggen-zur-vorratsdatenspeicherung/

Gibts irgendwo nen Livestream, wo der Rest der Urteilsverkündung läuft?
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tepes
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.12.2003
Beiträge: 114

Beitrag(#1439057) Verfasst am: 02.03.2010, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung macht mich fassungslos. Zwar wurden die Gesetze für nichtig erklärt, aber das Gericht hält allen Ernstes dennoch eine Vorratsdatenspeicherung für prinzipiell in Ordnung. Man müsse halt lediglich strengere Datenschutzmaßnahmen erlassen. Als Mitkläger bin ich über diese Entscheidung bitter enttäuscht.
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"Zwei Dinge sind unendlich: das All und die menschliche Dummheit. Beim All bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1439058) Verfasst am: 02.03.2010, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zusammenlegen mit meinem Thread?
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17536
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#1439059) Verfasst am: 02.03.2010, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Zusammenlegen mit meinem Thread?


Nicht so schnell, ich bin doch schon dabei.

Edit: Erledigt.
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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tepes
registrierter User



Anmeldungsdatum: 28.12.2003
Beiträge: 114

Beitrag(#1439062) Verfasst am: 02.03.2010, 12:02    Titel: Re: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß Antworten mit Zitat

Hier gibts das Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
Es lohnt sich das genauer zu lesen, dann wird schnell klar, dass es nichts zu feiern gibt, heute ist ein schwarzer Tag für die Demokratie!
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Zuletzt bearbeitet von tepes am 02.03.2010, 12:02, insgesamt einmal bearbeitet
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1439063) Verfasst am: 02.03.2010, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Zusammenlegen mit meinem Thread?


Nicht so schnell, ich bin doch schon dabei.

Edit: Erledigt.

zwinkern
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I.R
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1439164) Verfasst am: 02.03.2010, 16:42    Titel: Re: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß Antworten mit Zitat

tepes hat folgendes geschrieben:
Hier gibts das Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
Es lohnt sich das genauer zu lesen, dann wird schnell klar, dass es nichts zu feiern gibt, heute ist ein schwarzer Tag für die Demokratie!

Weil?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1439373) Verfasst am: 03.03.2010, 04:34    Titel: Antworten mit Zitat

Recht treffender Kommentar: http://www.sueddeutsche.de/politik/577/504786/text/

Ein schwarzer Tag für die Demokratie ist es m.E. nicht, aber auch wenn es erstmal ein positives Ereignis ist, hat es die massive Schattenseite, dass eine verdachtslose Speicherung von Daten nicht grundsätzlich als verfassungswidrig angesehen wird und das BVerfG damit von der bisherigen Linie abweicht, dies grundsätzlich zu untersagen. Mit den Hürden, die das BVerfG einer solchen Speicherung jetzt aber gesetzt hat, dürfte eine VD zur Zeit technisch nicht möglich sein.

Ich bin als Mitkläger auch nicht "zufrieden", aber erleichtert, dass das BVerfG sich überhaupt, wenn auch nicht richtig, der EU-Richtlinie widersetzt. Sehr wichtig ist, dass die Forderung des Gerichts nach Datenlöschung (!) nachgegeben wird, auch wenn ich bezweifel, dass es tatsächlich 100 %ig umgesetzt wird.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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