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Diskussion über die Rechtslage bei Totgeburten
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539433) Verfasst am: 14.09.2010, 16:14    Titel: Diskussion über die Rechtslage bei Totgeburten Antworten mit Zitat

Welt hat folgendes geschrieben:
Frau findet beim Aufräumen verweste Babyleiche

Eine Hausbesitzerin hat in Rheinland-Pfalz eine Babyleiche in ihrem Keller entdeckt. Die Polizei konnte die Mutter bereits ausfindig machen.

[...]

Offenbar habe sich die Mutter in einer „emotionalen Ausnahmesituation“ befunden, sagte die Polizeisprecherin. Die mumifizierte Babyleiche wurde demnach zwischenzeitlich in der Mainzer Rechtsmedizin obduziert. Laut vorläufigem Ergebnis ließ sich aber nicht mehr feststellen, ob das Kind bei der Geburt gelebt hat. Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gab es jedoch nicht.

„Es liegen derzeit keine Hinweise auf eine Straftat vor“, sagte die Sprecherin.


Geschockt

Dieser Thread wurde nicht von Ilmor erstellt, sondern hier abgetrennt, Heizöl.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1539435) Verfasst am: 14.09.2010, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die mumifizierte Babyleiche wurde demnach zwischenzeitlich in der Mainzer Rechtsmedizin obduziert. Laut vorläufigem Ergebnis ließ sich aber nicht mehr feststellen, ob das Kind bei der Geburt gelebt hat. Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gab es jedoch nicht.

„Es liegen derzeit keine Hinweise auf eine Straftat vor“, sagte die Sprecherin.


Geschockt


Wenn sich nicht mehr feststellen lässt, ob das Kind bei der Geburt noch gelebt hat und es keine Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gibt, gilt in dubio pro reo. Schulterzucken
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539438) Verfasst am: 14.09.2010, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die mumifizierte Babyleiche wurde demnach zwischenzeitlich in der Mainzer Rechtsmedizin obduziert. Laut vorläufigem Ergebnis ließ sich aber nicht mehr feststellen, ob das Kind bei der Geburt gelebt hat. Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gab es jedoch nicht.

„Es liegen derzeit keine Hinweise auf eine Straftat vor“, sagte die Sprecherin.


Geschockt


Wenn sich nicht mehr feststellen lässt, ob das Kind bei der Geburt noch gelebt hat und es keine Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gibt, gilt in dubio pro reo. Schulterzucken


Naja, aber dennoch hat sie bei der Geburt nicht ein Krankenhaus aufgesucht, und danach nicht einen Krankenwagen gerufen. Vielleicht wäre das Kind ja noch zu retten gewesen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1539439) Verfasst am: 14.09.2010, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Welt hat folgendes geschrieben:
Frau findet beim Aufräumen verweste Babyleiche

Eine Hausbesitzerin hat in Rheinland-Pfalz eine Babyleiche in ihrem Keller entdeckt. Die Polizei konnte die Mutter bereits ausfindig machen.

[...]

Offenbar habe sich die Mutter in einer „emotionalen Ausnahmesituation“ befunden, sagte die Polizeisprecherin. Die mumifizierte Babyleiche wurde demnach zwischenzeitlich in der Mainzer Rechtsmedizin obduziert. Laut vorläufigem Ergebnis ließ sich aber nicht mehr feststellen, ob das Kind bei der Geburt gelebt hat. Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gab es jedoch nicht.

„Es liegen derzeit keine Hinweise auf eine Straftat vor“, sagte die Sprecherin.


Geschockt


Naja, in der Quelle steht, dass es bislang keinen Hinweis gebe. Die Mutter sagte, dass Baby wäre ein totgeburt, und nach erstem Augenschein("Laut vorläufigem Ergebnis ") hat man auch wohl nix offensichtliches gefunden (wie z. B. ein zertrümmter Schädel o.ä.).

Und wenn die Obduktion das bestätigt, dann isses eben kein Verbrechen, sondern nur eine Ordungswidrigkeit.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539440) Verfasst am: 14.09.2010, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Welt hat folgendes geschrieben:
Frau findet beim Aufräumen verweste Babyleiche

Eine Hausbesitzerin hat in Rheinland-Pfalz eine Babyleiche in ihrem Keller entdeckt. Die Polizei konnte die Mutter bereits ausfindig machen.

[...]

Offenbar habe sich die Mutter in einer „emotionalen Ausnahmesituation“ befunden, sagte die Polizeisprecherin. Die mumifizierte Babyleiche wurde demnach zwischenzeitlich in der Mainzer Rechtsmedizin obduziert. Laut vorläufigem Ergebnis ließ sich aber nicht mehr feststellen, ob das Kind bei der Geburt gelebt hat. Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gab es jedoch nicht.

„Es liegen derzeit keine Hinweise auf eine Straftat vor“, sagte die Sprecherin.


Geschockt


Naja, in der Quelle steht, dass es bislang keinen Hinweis gebe. Die Mutter sagte, dass Baby wäre ein totgeburt, und nach erstem Augenschein("Laut vorläufigem Ergebnis ") hat man auch wohl nix offensichtliches gefunden (wie z. B. ein zertrümmter Schädel o.ä.).


Auch wenn es eine Todgeburt gewesen wäre, wäre es noch immer ihre Pflicht gewesen, einen Krankenwagen zu rufen. Schließlich ist der Tod für Laien nicht ohne weiteres Feststellbar (wenn nicht gerade der Kopf ab ist).
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1539442) Verfasst am: 14.09.2010, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die mumifizierte Babyleiche wurde demnach zwischenzeitlich in der Mainzer Rechtsmedizin obduziert. Laut vorläufigem Ergebnis ließ sich aber nicht mehr feststellen, ob das Kind bei der Geburt gelebt hat. Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gab es jedoch nicht.

„Es liegen derzeit keine Hinweise auf eine Straftat vor“, sagte die Sprecherin.


Geschockt


Wenn sich nicht mehr feststellen lässt, ob das Kind bei der Geburt noch gelebt hat und es keine Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gibt, gilt in dubio pro reo. Schulterzucken


Naja, aber dennoch hat sie bei der Geburt nicht ein Krankenhaus aufgesucht, ....

Welches Gesetz schreibt eigtl. vor, dass Frau zur Geburt ein Krankenhaus aufsuchen müsse?
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1539443) Verfasst am: 14.09.2010, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Welt hat folgendes geschrieben:
Frau findet beim Aufräumen verweste Babyleiche

Eine Hausbesitzerin hat in Rheinland-Pfalz eine Babyleiche in ihrem Keller entdeckt. Die Polizei konnte die Mutter bereits ausfindig machen.

[...]

Offenbar habe sich die Mutter in einer „emotionalen Ausnahmesituation“ befunden, sagte die Polizeisprecherin. Die mumifizierte Babyleiche wurde demnach zwischenzeitlich in der Mainzer Rechtsmedizin obduziert. Laut vorläufigem Ergebnis ließ sich aber nicht mehr feststellen, ob das Kind bei der Geburt gelebt hat. Anhaltspunkte für eine Gewaltanwendung gab es jedoch nicht.

„Es liegen derzeit keine Hinweise auf eine Straftat vor“, sagte die Sprecherin.


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Naja, in der Quelle steht, dass es bislang keinen Hinweis gebe. Die Mutter sagte, dass Baby wäre ein totgeburt, und nach erstem Augenschein("Laut vorläufigem Ergebnis ") hat man auch wohl nix offensichtliches gefunden (wie z. B. ein zertrümmter Schädel o.ä.).


Auch wenn es eine Todgeburt gewesen wäre, wäre es noch immer ihre Pflicht gewesen, einen Krankenwagen zu rufen. Schließlich ist der Tod für Laien nicht ohne weiteres Feststellbar (wenn nicht gerade der Kopf ab ist).


Mit eine akute postnatale Depression ist das so ne sache mit Pflicht und so.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1539445) Verfasst am: 14.09.2010, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:

Welches Gesetz schreibt eigtl. vor, dass Frau zur Geburt ein Krankenhaus aufsuchen müsse?


Verhaftet meine Mama!

Ich wurde nämlich zuhause geboren, im Gegensatz zu meinen älteren Geschwistern.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539446) Verfasst am: 14.09.2010, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:

Welches Gesetz schreibt eigtl. vor, dass Frau zur Geburt ein Krankenhaus aufsuchen müsse?


Keines, soweit ich wüsste. Gehst du mit dem Rest meines Beitrages d'accord?

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Mit eine akute postnatale Depression ist das so ne sache mit Pflicht und so.


Sowas kann sich vor Gericht strafmildernd auswirken. Das heißt aber nicht, das hier keine Straftat vorliegt.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1539449) Verfasst am: 14.09.2010, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:


Sowas kann sich vor Gericht strafmildernd auswirken. Das heißt aber nicht, das hier keine Straftat vorliegt.



Wikipedia/Totgeburt hat folgendes geschrieben:
Eine Totgeburt liegt laut deutschem Personenstandsgesetz vor, wenn nach der Geburt eines mindestens 500 g schweren Kindes kein erkennbares Lebenszeichen nachzuweisen ist, also weder das Herz geschlagen, noch die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539478) Verfasst am: 14.09.2010, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


Sowas kann sich vor Gericht strafmildernd auswirken. Das heißt aber nicht, das hier keine Straftat vorliegt.



Wikipedia/Totgeburt hat folgendes geschrieben:
Eine Totgeburt liegt laut deutschem Personenstandsgesetz vor, wenn nach der Geburt eines mindestens 500 g schweren Kindes kein erkennbares Lebenszeichen nachzuweisen ist, also weder das Herz geschlagen, noch die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat


Was hat dieses Zitat mit meinem zitiertem Beitrag oder mit dem Thema zu tun? Am Kopf kratzen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1539484) Verfasst am: 14.09.2010, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


Sowas kann sich vor Gericht strafmildernd auswirken. Das heißt aber nicht, das hier keine Straftat vorliegt.



Wikipedia/Totgeburt hat folgendes geschrieben:
Eine Totgeburt liegt laut deutschem Personenstandsgesetz vor, wenn nach der Geburt eines mindestens 500 g schweren Kindes kein erkennbares Lebenszeichen nachzuweisen ist, also weder das Herz geschlagen, noch die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat


Was hat dieses Zitat mit meinem zitiertem Beitrag oder mit dem Thema zu tun? Am Kopf kratzen


Das heisst, das selbst ein Laie sehen kann, dass eine Totgeburt laut Gesetz tot ist und mit größter Wahrscheinlichkeit schon weit vor der Geburt tot war und Wiederbelebungsversuche total zwecklos sind.

Deshalb ist es in einem solchen Fall auch keine Straftat, nicht den Notarzt zu verständigen, zumal der auch im Regelfall zu spät kommt.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539486) Verfasst am: 14.09.2010, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Das heisst, das selbst ein Laie sehen kann, dass eine Totgeburt laut Gesetz tot ist und mit größter Wahrscheinlichkeit schon weit vor der Geburt tot war und Wiederbelebungsversuche total zwecklos sind.

Deshalb ist es in einem solchen Fall auch keine Straftat, nicht den Notarzt zu verständigen, zumal der auch im Regelfall zu spät kommt.


Also willst du mir damit sagen, dass es eine Situation eintreten kann, wo ein Säugling zwar nicht tot ist, aber sein Recht auf Leben aufgrund juristischer Definiton verwirkt hat?

Denn wenn nein, solltest du bedenken, dass es in den meisten Fällen für Laien nicht feststellbar ist, ob der Tod bereits eingetreten ist.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1539497) Verfasst am: 14.09.2010, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist keine Frage von was-wäre-wenn, sondern eine Frage, was vor Gericht nachgewiesen werden kann. Die StA muss nur ermitteln, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Bloße Mutmaßungen genügen nicht.
Wenn jetzt die Gerichtsmedizin sagt, es lässt sich nicht mehr feststellen, ob das Kind keine Totgeburt war, gibt es für die Staatsanwaltschaft auch nichts mehr zu ermitteln (es sei denn, sie hätte Zweifel am Gutachten der Gerichtsmedizin etc).
Auch nichts im Fahrlässigkeitsbereich, denn auch für eine fahrlässige Tötung hätte das Kind erstmal lebendig zur Welt kommen müssen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1539503) Verfasst am: 14.09.2010, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Das heisst, das selbst ein Laie sehen kann, dass eine Totgeburt laut Gesetz tot ist und mit größter Wahrscheinlichkeit schon weit vor der Geburt tot war und Wiederbelebungsversuche total zwecklos sind.

Deshalb ist es in einem solchen Fall auch keine Straftat, nicht den Notarzt zu verständigen, zumal der auch im Regelfall zu spät kommt.


Also willst du mir damit sagen, dass es eine Situation eintreten kann, wo ein Säugling zwar nicht tot ist, aber sein Recht auf Leben aufgrund juristischer Definiton verwirkt hat?


Nein. Quatsch.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1539528) Verfasst am: 14.09.2010, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Immer wieder lustig, wie aus einem völlig irrelevantem Problem hier eine tolle großartige Diskussion losgeht. Was zerbrecht ihr euch die Köpfe? Dafür haben wir einen Staatsanwalt und einen Richter, die werden dafür bezahlt.
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1539611) Verfasst am: 14.09.2010, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Auch wenn es eine Todgeburt gewesen wäre, wäre es noch immer ihre Pflicht gewesen, einen Krankenwagen zu rufen.

und was willst du daraus fuer ne straftat stricken? unterlassene hilfeleistung zu ungunsten einer leiche?
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539751) Verfasst am: 15.09.2010, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Das ist keine Frage von was-wäre-wenn, sondern eine Frage, was vor Gericht nachgewiesen werden kann. Die StA muss nur ermitteln, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Bloße Mutmaßungen genügen nicht.
Wenn jetzt die Gerichtsmedizin sagt, es lässt sich nicht mehr feststellen, ob das Kind keine Totgeburt war, gibt es für die Staatsanwaltschaft auch nichts mehr zu ermitteln (es sei denn, sie hätte Zweifel am Gutachten der Gerichtsmedizin etc).
Auch nichts im Fahrlässigkeitsbereich, denn auch für eine fahrlässige Tötung hätte das Kind erstmal lebendig zur Welt kommen müssen.


Ein ähnliches Beispiel. Eltern gehen mit dem Kind zum Strand, sie liegen am Strand, das Kind geht schwimmen. Dann sehen sie, wie das Kind zu weit hinausschwimmt, Wasser schluckt, zu ertrinken beginnt und von der Strömung weiter hinaus aufs Meer getrieben wird. Eltern beschließen, dass jede Hilfe zu spät kommen, würde, packen ihre Sachen und fahren Heim, ohne Jemandem von dem Vorfall zu erzählen. Drei Wochen später wird die aufgedunsen Leiche des Kindes gefunden, der Todeszeitpunkt ist natürlich nicht mehr genau feststellbar. Haben die Eltern nun kein Verbrechen begangen?

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also willst du mir damit sagen, dass es eine Situation eintreten kann, wo ein Säugling zwar nicht tot ist, aber sein Recht auf Leben aufgrund juristischer Definiton verwirkt hat?


Nein. Quatsch.


Dann gilt:

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Denn wenn nein, solltest du bedenken, dass es in den meisten Fällen für Laien nicht feststellbar ist, ob der Tod bereits eingetreten ist.


tridi hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Auch wenn es eine Todgeburt gewesen wäre, wäre es noch immer ihre Pflicht gewesen, einen Krankenwagen zu rufen.

und was willst du daraus fuer ne straftat stricken? unterlassene hilfeleistung zu ungunsten einer leiche?


Die Frau konnte nicht wissen, ob das Kind wirklich schon tot ist.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1539756) Verfasst am: 15.09.2010, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ein ähnliches Beispiel. Eltern gehen mit dem Kind zum Strand, sie liegen am Strand, das Kind geht schwimmen. Dann sehen sie, wie das Kind zu weit hinausschwimmt, Wasser schluckt, zu ertrinken beginnt und von der Strömung weiter hinaus aufs Meer getrieben wird. Eltern beschließen, dass jede Hilfe zu spät kommen, würde, packen ihre Sachen und fahren Heim, ohne Jemandem von dem Vorfall zu erzählen. Drei Wochen später wird die aufgedunsen Leiche des Kindes gefunden, der Todeszeitpunkt ist natürlich nicht mehr genau feststellbar. Haben die Eltern nun kein Verbrechen


Der Vergleich hinkt. Er wäre (eigentlich nichtmal das) gültig, wenn die Eltern zum Zeitpunkt des Auffindens der Leiche abgehauen wären.

Zeitpunkt einer Totgeburt =/= Zeitpunkt des Todes des tot geborenen Kindes.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539758) Verfasst am: 15.09.2010, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ein ähnliches Beispiel. Eltern gehen mit dem Kind zum Strand, sie liegen am Strand, das Kind geht schwimmen. Dann sehen sie, wie das Kind zu weit hinausschwimmt, Wasser schluckt, zu ertrinken beginnt und von der Strömung weiter hinaus aufs Meer getrieben wird. Eltern beschließen, dass jede Hilfe zu spät kommen, würde, packen ihre Sachen und fahren Heim, ohne Jemandem von dem Vorfall zu erzählen. Drei Wochen später wird die aufgedunsen Leiche des Kindes gefunden, der Todeszeitpunkt ist natürlich nicht mehr genau feststellbar. Haben die Eltern nun kein Verbrechen


Der Vergleich hinkt. Er wäre (eigentlich nichtmal das) gültig, wenn die Eltern zum Zeitpunkt des Auffindens der Leiche abgehauen wären.

Zeitpunkt einer Totgeburt =/= Zeitpunkt des Todes des tot geborenen Kindes.


Die Frau konnte doch nicht beurteilen, ob es sich in dem Fall tatsächlich um eine Totgeburt gehandelt hat.
Und wenn wir nun mein Beispiel entsprechend anpassen? Kind klettert, Kind fällt runter, bewegt sich nicht, Eltern verpissen sich? Sind sie dann unschuldig?
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1539759) Verfasst am: 15.09.2010, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ein ähnliches Beispiel. Eltern gehen mit dem Kind zum Strand, sie liegen am Strand, das Kind geht schwimmen. Dann sehen sie, wie das Kind zu weit hinausschwimmt, Wasser schluckt, zu ertrinken beginnt und von der Strömung weiter hinaus aufs Meer getrieben wird. Eltern beschließen, dass jede Hilfe zu spät kommen, würde, packen ihre Sachen und fahren Heim, ohne Jemandem von dem Vorfall zu erzählen. Drei Wochen später wird die aufgedunsen Leiche des Kindes gefunden, der Todeszeitpunkt ist natürlich nicht mehr genau feststellbar. Haben die Eltern nun kein Verbrechen


Der Vergleich hinkt. Er wäre (eigentlich nichtmal das) gültig, wenn die Eltern zum Zeitpunkt des Auffindens der Leiche abgehauen wären.

Zeitpunkt einer Totgeburt =/= Zeitpunkt des Todes des tot geborenen Kindes.


Die Frau konnte doch nicht beurteilen, ob es sich in dem Fall tatsächlich um eine Totgeburt gehandelt hat.
Du kannst beurteilen, ob die Frau das beurteilen konnte?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1539765) Verfasst am: 15.09.2010, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Und wenn wir nun mein Beispiel entsprechend anpassen? Kind klettert, Kind fällt runter, bewegt sich nicht, Eltern verpissen sich? Sind sie dann unschuldig?


Ein Kind aufm Baum ist nicht ein Kind im Bauch.

Was erzähl ich Dir das, Du wirst das nie kapieren. Hoffe ich wenigstens, denn bei Dir wäre ein entsprechendes einschneidendes Erlebnis nötig, denke ich.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539768) Verfasst am: 15.09.2010, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Die Frau konnte doch nicht beurteilen, ob es sich in dem Fall tatsächlich um eine Totgeburt gehandelt hat.
Du kannst beurteilen, ob die Frau das beurteilen konnte?


Nicht speziell diese Frau, jedoch kann ich eine sinnvolle Regelung für den Allgemeinfall formulieren. Sollte diese Frau eine ausgebildete Ärztin oder Krankenschwester sein, könnte man vielleicht erwarten, dass sie den Tod richtig diagnostiziern konnte.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1539773) Verfasst am: 15.09.2010, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Die Frau konnte doch nicht beurteilen, ob es sich in dem Fall tatsächlich um eine Totgeburt gehandelt hat.
Du kannst beurteilen, ob die Frau das beurteilen konnte?


Nicht speziell diese Frau, jedoch kann ich eine sinnvolle Regelung für den Allgemeinfall formulieren. Sollte diese Frau eine ausgebildete Ärztin oder Krankenschwester sein, könnte man vielleicht erwarten, dass sie den Tod richtig diagnostiziern konnte.


Mann, eine Geburt eines toten Kindes durch die Mutter ist nicht dasselbe, als wenn Niedrig und Kuhnt ein Hotelzimmer aufbrechen und da ne ( vermeintliche oder nicht) Leiche finden. Das kapierst Du echt nicht, oder? Deprimiert
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539774) Verfasst am: 15.09.2010, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Du kannst beurteilen, ob die Frau das beurteilen konnte?


Obwohl, weißt du was.

swr.de hat folgendes geschrieben:

Die Frau habe ausgesagt, sie habe die Schwangerschaft zunächst nicht bemerkt.


Ja, ich denke, ich kann beurteilen, dass eine solche Frau den Tod ihres Kindes nicht zuverlässig feststellen kann.
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1539784) Verfasst am: 15.09.2010, 02:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Du kannst beurteilen, ob die Frau das beurteilen konnte?


Obwohl, weißt du was.

swr.de hat folgendes geschrieben:

Die Frau habe ausgesagt, sie habe die Schwangerschaft zunächst nicht bemerkt.


Ja, ich denke, ich kann beurteilen, dass eine solche Frau den Tod ihres Kindes nicht zuverlässig feststellen kann.

Nein, kannst du nicht. "Eine solche Frau".....du machst dich lächerlich.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1539808) Verfasst am: 15.09.2010, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

@ilmor.

Eine Totgeburt ist kein Mensch im juristischen Sinne und auch nie ein Mensch gewesen, weil in unserem Rechtssystem der Mensch mit seiner Geburt anfaengt. Deshalb schon hinkt der Verglelch mit dem verlassenen Kind.

Anders waere der Fall gelagert, wenn es keine Totgeburt gewesen waere, sondern das Kind bei seiner Geburt noch gelebt haette. Dann kann der Paragraph gegen unterlassene Hilfeleistung greifen. Da sich Letzteres aber nicht beweisen laesst, ist die Frau aus dem Schneider und kann nicht wegen eines Toetungsdeliktes belangt werden, sondern lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit, wie Nosemann schon festgestellt hat. Der Staatsanwalt kann nur was machen, wenn er beweisen kann, dass das Kind noch gelebt hat als es zur Welt kam, sonst gilt nun mal "In dubio pro reo".
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1539848) Verfasst am: 15.09.2010, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Eine Totgeburt ist kein Mensch im juristischen Sinne und auch nie ein Mensch gewesen,[...]


Falsch.
Wikipeida hat folgendes geschrieben:
Eine Totgeburt ist meldepflichtig. Die Eltern erhalten für ihr totgeborenes Kind eine Geburtsurkunde und einen Totenschein. Sie haben das Recht, dem Kind einen Namen zu geben, ob es sich dabei um den Familiennamen der Mutter oder des Kindsvaters handelt, ist unerheblich. Ein totgeborenes Kind unterliegt in allen deutschen Bundesländern der Bestattungspflicht.


beachbernie hat folgendes geschrieben:

Anders waere der Fall gelagert, wenn es keine Totgeburt gewesen waere, sondern das Kind bei seiner Geburt noch gelebt haette. Dann kann der Paragraph gegen unterlassene Hilfeleistung greifen. Da sich Letzteres aber nicht beweisen laesst, ist die Frau aus dem Schneider und kann nicht wegen eines Toetungsdeliktes belangt werden, sondern lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit, wie Nosemann schon festgestellt hat. Der Staatsanwalt kann nur was machen, wenn er beweisen kann, dass das Kind noch gelebt hat als es zur Welt kam, sonst gilt nun mal "In dubio pro reo".


Aber die Frau hatte doch gar keine Möglichkeit, sicher zu sein, dass es sich hierbei um eine Todgeburt haben.
Nach deiner Logik könnte ein Serienmörder Menschen entführen und töten, und er würde damit durchkommen, solange er die Leichen danach vollständig verbrennt. Schließlich könnte ihm dann keiner nachweisen, dass die Menschen nicht schon tot waren, als er sie gefunden hat. Eine Leiche ist juristisch gesehen auch kein Mensch.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
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Beitrag(#1539850) Verfasst am: 15.09.2010, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Die Frau konnte doch nicht beurteilen, ob es sich in dem Fall tatsächlich um eine Totgeburt gehandelt hat.
Und wenn wir nun mein Beispiel entsprechend anpassen? Kind klettert, Kind fällt runter, bewegt sich nicht, Eltern verpissen sich? Sind sie dann unschuldig?


Die Frage ist nicht, ob die Eltern unschuldig sind, die Frage ist, ob ihre Schuld nachgewiesen werden kann.
Wenn sich nicht mehr feststellen lässt, ob das Kind nicht tot war, als die Eltern sich verpisst haben, gibt es für das Strafrecht nichts mehr zu klären.
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Ilmor
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Beitrag(#1539853) Verfasst am: 15.09.2010, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Die Frau konnte doch nicht beurteilen, ob es sich in dem Fall tatsächlich um eine Totgeburt gehandelt hat.
Und wenn wir nun mein Beispiel entsprechend anpassen? Kind klettert, Kind fällt runter, bewegt sich nicht, Eltern verpissen sich? Sind sie dann unschuldig?


Die Frage ist nicht, ob die Eltern unschuldig sind, die Frage ist, ob ihre Schuld nachgewiesen werden kann.
Wenn sich nicht mehr feststellen lässt, ob das Kind nicht tot war, als die Eltern sich verpisst haben, gibt es für das Strafrecht nichts mehr zu klären.


Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
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