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Gebetsraum für Schüler
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1394576) Verfasst am: 20.11.2009, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
man könnte ansonsten ja auch fordern, zb. im rahmen des ethikunterrichts die geschichte der religion(en) in moscheen, kirchen oder synagogen zu unterrichten.

Ich sehe den potentiellen Zusammenhang zwischen dem Gebet des Schülers in der Pause (und ob er dafür einen Raum zur Verfügung gestellt bekommt, wenn er nicht auf dem Flur beten soll) und dem Ort des Ethikunterrichts nicht. Am Kopf kratzen


beten in der schule und lernen in der kirche
statt
beten in der kirche und lernen in der schule
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#1477083) Verfasst am: 27.05.2010, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muslimischer Schüler darf nicht in der Pause beten


http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-05/schule-gebet-islam
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1477171) Verfasst am: 27.05.2010, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Muslimischer Schüler darf nicht in der Pause beten


http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-05/schule-gebet-islam


bravo
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16000
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Beitrag(#1477267) Verfasst am: 27.05.2010, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

(1) Ich sollte nun nicht unbedingt Äpfel mit Birnen vergleichen. Ich erinnere mich allerdings dunkel daran, daß es an meinem Gymnasium damals eine Art "Bibelkreis" gab, in dem eine anscheinend evangelikal angehauchte Schülerin (wenn auch naiv und wenig dogmatisch) Themen wie "Warum haben die Menschen vor der Sintflut so lange gelebt?" diskutierte. Dafür stand anscheinend auch ein Raum zur Verfügung...

(2) Wie gesagt, irgendwo ist es mir nicht verständlich, warum man jemanden nicht an einem Ort sein Gebet verrichten lassen dürfte, und auf welche Weise genau das den "Schulfrieden" stören könnte. (Wenn ein "christlicher Schüler" sich dadurch in seiner Weltanschauung angegriffen fühlt, daß jemand, der nicht "den richtigen Glauben"(TM) hat, diesen dort verrichten darf, dann hat er das vermutlich von seinen Eltern.) Und wenn man halt "Neutralität" macht, dann gilt das bitteschön auch für die Anderen. Das wäre konsistent mit dem weltanschaulich neutral intendierten Ethik-Unterricht, nicht unbedingt aber mit einem Religionsunterricht...

(3) Ein Kuriosum noch dazu war es ja, daß der junge Mann das Recht für sich erstritten hatte und es dann nur eher sporadisch nutzte. Das schien zumindest dann nichts mit "strengem Fundamentalismus" zu tun zu haben. Auch ein Nichtgläubiger braucht ja durchaus mal einen Ruheraum. Ein Ort, an dem man nicht ständig "störende Blagen" um sich herum hat, fehlt in der Schule im allgemeinen...
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1477366) Verfasst am: 28.05.2010, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
(1) Ich sollte nun nicht unbedingt Äpfel mit Birnen vergleichen. Ich erinnere mich allerdings dunkel daran, daß es an meinem Gymnasium damals eine Art "Bibelkreis" gab, in dem eine anscheinend evangelikal angehauchte Schülerin (wenn auch naiv und wenig dogmatisch) Themen wie "Warum haben die Menschen vor der Sintflut so lange gelebt?" diskutierte. Dafür stand anscheinend auch ein Raum zur Verfügung...


zum gefetteten: stimmt.

Zitat:
(2) Wie gesagt, irgendwo ist es mir nicht verständlich, warum man jemanden nicht an einem Ort sein Gebet verrichten lassen dürfte, und auf welche Weise genau das den "Schulfrieden" stören könnte. (Wenn ein "christlicher Schüler" sich dadurch in seiner Weltanschauung angegriffen fühlt, daß jemand, der nicht "den richtigen Glauben"(TM) hat, diesen dort verrichten darf, dann hat er das vermutlich von seinen Eltern.) Und wenn man halt "Neutralität" macht, dann gilt das bitteschön auch für die Anderen. Das wäre konsistent mit dem weltanschaulich neutral intendierten Ethik-Unterricht, nicht unbedingt aber mit einem Religionsunterricht...


man müsste, um öffentliches beten zu verhindern prinzipiell allen glaubensrichtungen dieses recht einräumen, daher ist es um des lieben friedens willen besser man erlaubt es keiner.

Zitat:
(3) Ein Kuriosum noch dazu war es ja, daß der junge Mann das Recht für sich erstritten hatte und es dann nur eher sporadisch nutzte. Das schien zumindest dann nichts mit "strengem Fundamentalismus" zu tun zu haben. Auch ein Nichtgläubiger braucht ja durchaus mal einen Ruheraum. Ein Ort, an dem man nicht ständig "störende Blagen" um sich herum hat, fehlt in der Schule im allgemeinen...


stimmt, aber das ist ein anderes thema.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#1477550) Verfasst am: 28.05.2010, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
man müsste, um öffentliches beten zu verhindern prinzipiell allen glaubensrichtungen dieses recht einräumen, daher ist es um des lieben friedens willen besser man erlaubt es keiner.

Es ging aber nicht darum, ob man einer Religionsgemeinschaft ein Recht "einräumt", das sie vorher nicht hatte. Es geht darum, dass man - exakt im Gegenteil - einem Angehörigen einer ganz bestimmten Religionsgemeinschaft etwas explizit verbietet, was vorher nie als problematisch empfunden wurde, ohne Störung des Schulbetriebs in der Pause stattfinden kann und von Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften völlig selbstverständlich praktiziert werden konnte, sogar gemeinschaftlich mit schulischer Duldung bis Förderung (Schulgottesdienste).
Und dieses sehr spezielle Verbot soll nun "dem lieben Frieden" dienen? Nun denn.
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step
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Beitrag(#1477588) Verfasst am: 28.05.2010, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Tochter erzählte, in ihrer Schule habe eine kleine Gruppe im Abitur-Raum zum Christengott um Hilfe, Coolness usw. gebetet. Wär das dann auch verboten in Berlin?

Ich persönlich bin gegen ein Gebetsverbot von Schülern in der Schule, da es sich um Privatpersonen handelt. Einen Raum muß die Schule mE nicht zur Verfügung stellen, aber wenn, dann einen gemeinsamen Raum fürs Beten (gemischt) und andere meditativ-esoterische Tätigkeiten. Da lernen die Kids auch gleich Toleranz.

Im Gegenzug bin ich für die Abschaffung jeglichen religiösen Engagements (Kruzifixe, Kopftücher ...) durch die Schule oder ihre Vertreter (Lehrer) während der Schulzeit, da die Schule keine Privatperson ist, sondern eine säkulare Institution.
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soulreaver
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Beitrag(#1708694) Verfasst am: 01.12.2011, 19:43    Titel: BVG: Schüler darf während Pause nicht auf dem Schulhof beten. Antworten mit Zitat

Mich wundert, dass es hierfür bislang noch kein Thema gibt: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-05/schule-gebet-islam

Kommentar: Bin da ein wenig gespalten. Auf der einen Seite bin ich würde ich einem Religiösen nicht vorschreiben wollen, wo und wann er zu beten hat. Während der Schulpause rauchen viele Schüler schließlich auch, also warum nicht auch beten?
Auf der anderen Seite frage ich mich, wie man als Gläubiger so vernagelt sein kann, dass man zwingend seinen Willen durchsetzen will. Warum kann dieser Typ sein Gebet nicht notfalls auch auf sein Zuhause verlegen? Er kann ja seinem Gott sagen, dass es nicht seine Schuld ist, wenn er nicht regelmäßig beten kann.
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vrolijke
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Beitrag(#1708700) Verfasst am: 01.12.2011, 20:19    Titel: Re: BVG: Schüler darf während Pause nicht auf dem Schulhof beten. Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Mich wundert, dass es hierfür bislang noch kein Thema gibt: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-05/schule-gebet-islam

Klar doch gibts den.
Man sollte mal die Suche bemühen.
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zelig
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Beitrag(#1708707) Verfasst am: 01.12.2011, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde den Vorgang in der Öffentlichkeit nur leider irreführend dargestellt, weil das Gericht explizit kein generelles Verbot ausgesprochen hat, sonden es den Einrichtungen in begründeten Fällen erlaubt, ein Verbot zu erlassen. Darüber kann man immer noch diskutieren, aber es ist eben kein Verbot, sondern nur das Zulassen von konkreten Einzelfallentscheidungen. Oder?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#1708746) Verfasst am: 01.12.2011, 22:12    Titel: Re: BVG: Schüler darf während Pause nicht auf dem Schulhof beten. Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Auf der anderen Seite frage ich mich, wie man als Gläubiger so vernagelt sein kann, dass man zwingend seinen Willen durchsetzen will. Warum kann dieser Typ sein Gebet nicht notfalls auch auf sein Zuhause verlegen? Er kann ja seinem Gott sagen, dass es nicht seine Schuld ist, wenn er nicht regelmäßig beten kann.

Ob er es nach Hause verlegen kann, ist mMn nicht die Frage. Die Frage ist: Warum sollte er denn? Warum sollte er denn nicht, wie alle anderen Schüler auch, in der Pause und für sich nicht machen dürfen, was er will?

Religionsfreiheit ist nun einmal ein Grundrecht. Ich würde es nicht "vernagelt" nennen, eine Einschränkung von Grundrechten nicht hinnehmen zu wollen, auch wenn es im konkreten Fall "erträglich" wäre.

Aus den im Thread schon genannten Gründen finde ich diese Entscheidung absurd und hoffe, dass sie vom Bundesverfassungsgericht noch anders entschieden wird.
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 01.12.2011, 22:13, insgesamt einmal bearbeitet
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1708747) Verfasst am: 01.12.2011, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ich finde den Vorgang in der Öffentlichkeit nur leider irreführend dargestellt, weil das Gericht explizit kein generelles Verbot ausgesprochen hat, sonden es den Einrichtungen in begründeten Fällen erlaubt, ein Verbot zu erlassen. Darüber kann man immer noch diskutieren, aber es ist eben kein Verbot, sondern nur das Zulassen von konkreten Einzelfallentscheidungen. Oder?

Habe ich auch so verstanden.
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Standpunkt
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Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 195
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Beitrag(#1708748) Verfasst am: 01.12.2011, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ich finde den Vorgang in der Öffentlichkeit nur leider irreführend dargestellt, weil das Gericht explizit kein generelles Verbot ausgesprochen hat, sonden es den Einrichtungen in begründeten Fällen erlaubt, ein Verbot zu erlassen. Darüber kann man immer noch diskutieren, aber es ist eben kein Verbot, sondern nur das Zulassen von konkreten Einzelfallentscheidungen. Oder?


Der begründete Fall (siehe Südd. Zeitung vom 01.12.2011) lag darin, dass sich Yunus M. zusammen mit sieben anderen Schüler (demonstrativ?) im Schulflur zum Gebet niedergelassen hatte. Der angebotene Gebetsraum wurde offenbar nicht als ausreichend betrachtet.
Zudem soll es an der Schule wiederholt zu religiös begründeten Konflikten gekommen sein.
Das Urteil erscheint mir unter diesen Umständen gerechtfertigt
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1708754) Verfasst am: 01.12.2011, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Standpunkt hat folgendes geschrieben:
Der begründete Fall (siehe Südd. Zeitung vom 01.12.2011) lag darin, dass sich Yunus M. zusammen mit sieben anderen Schüler (demonstrativ?) im Schulflur zum Gebet niedergelassen hatte. Der angebotene Gebetsraum wurde offenbar nicht als ausreichend betrachtet.
Zudem soll es an der Schule wiederholt zu religiös begründeten Konflikten gekommen sein.
Das Urteil erscheint mir unter diesen Umständen gerechtfertigt

Das ist sachlich falsch (steht auch im Thread). Der Schüler hat zunächst auf dem Flur gebetet, das wurde ihm untersagt und stattdessen die Möglichkeit gegeben, in einem leeren Raum zu beten (der keineswegs in irgendeiner Weise extra als Gebetsraum hergerichtet war, sondern nur zum Beten genutzt wurde). Als diese Möglichkeit ihm wieder entzogen wurde und er somit gar nicht mehr beten durfte, hat er geklagt.
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Marcellinus
Outsider



Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1708759) Verfasst am: 01.12.2011, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Meine Tochter erzählte, in ihrer Schule habe eine kleine Gruppe im Abitur-Raum zum Christengott um Hilfe, Coolness usw. gebetet. Wär das dann auch verboten in Berlin?

Ich persönlich bin gegen ein Gebetsverbot von Schülern in der Schule, da es sich um Privatpersonen handelt. Einen Raum muß die Schule mE nicht zur Verfügung stellen, aber wenn, dann einen gemeinsamen Raum fürs Beten (gemischt) und andere meditativ-esoterische Tätigkeiten. Da lernen die Kids auch gleich Toleranz.

Im Gegenzug bin ich für die Abschaffung jeglichen religiösen Engagements (Kruzifixe, Kopftücher ...) durch die Schule oder ihre Vertreter (Lehrer) während der Schulzeit, da die Schule keine Privatperson ist, sondern eine säkulare Institution.

Dann läßt man besser auch gleich alle religiösen Bekundungen aus den Schulen heraus, jedenfalls so lange es Religionen gibt, die ihre eigenen für die einzig wahre halten. Religionen mögen manchen Menschen ein persönliches Anliegen sein, im Verein und in der Öffentlichkeit betrieben, stiften sie nur Unfrieden, wie auch in diesem Fall wieder.

Außerdem, denkst du man kann in Ruhe meditieren, während andere ihre Gebetsübungen abhalten?
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1708763) Verfasst am: 01.12.2011, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Außerdem, denkst du man kann in Ruhe meditieren, während andere ihre Gebetsübungen abhalten?

Da es in Schulen ziemlich viele Räume geben dürfte, die in der Pause ungenutzt sind, sollte das wohl möglich sein. Ein extra dafür eingerichteter Raum stand ja auch im hier diskutierten Fall (anders als es in den Medien oft dargestellt wurde) nie zur Debatte, sondern nur die Nutzung eines leeren Raums.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1708765) Verfasst am: 01.12.2011, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ein extra dafür eingerichteter Raum stand ja auch im hier diskutierten Fall (anders als es in den Medien oft dargestellt wurde) nie zur Debatte, sondern nur die Nutzung eines leeren Raums.


Wenn er dann auch leer bleibt, habe ich nichts dagegen.
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Marcellinus
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Anmeldungsdatum: 27.05.2009
Beiträge: 7429

Beitrag(#1708782) Verfasst am: 01.12.2011, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Außerdem, denkst du man kann in Ruhe meditieren, während andere ihre Gebetsübungen abhalten?

Da es in Schulen ziemlich viele Räume geben dürfte, die in der Pause ungenutzt sind, sollte das wohl möglich sein. Ein extra dafür eingerichteter Raum stand ja auch im hier diskutierten Fall (anders als es in den Medien oft dargestellt wurde) nie zur Debatte, sondern nur die Nutzung eines leeren Raums.

Oh, da stellt sich ja wohl das Aufsichtsproblem. Klassenräume fallen ja wohl aus, und Fachräume sowieso. Es will mir nicht einleuchten, warum man einen solchen Aufstand machen soll für eine Sache, die bis auf diese Ausnahme einer Konvertiten-Familie bisher offenbar nicht vermißt wurde. Als wenn wir einen Mangel an Parallelwelten hätten.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46493

Beitrag(#1708787) Verfasst am: 01.12.2011, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Außerdem, denkst du man kann in Ruhe meditieren, während andere ihre Gebetsübungen abhalten?

Da es in Schulen ziemlich viele Räume geben dürfte, die in der Pause ungenutzt sind, sollte das wohl möglich sein. Ein extra dafür eingerichteter Raum stand ja auch im hier diskutierten Fall (anders als es in den Medien oft dargestellt wurde) nie zur Debatte, sondern nur die Nutzung eines leeren Raums.

Oh, da stellt sich ja wohl das Aufsichtsproblem. Klassenräume fallen ja wohl aus, und Fachräume sowieso. Es will mir nicht einleuchten, warum man einen solchen Aufstand machen soll für eine Sache, die bis auf diese Ausnahme einer Konvertiten-Familie bisher offenbar nicht vermißt wurde. Als wenn wir einen Mangel an Parallelwelten hätten.

Denke ich auch. Ich glaube leere Räume sind in Pausen deshalb abgeschlossen.
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Tja
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Beitrag(#1708790) Verfasst am: 01.12.2011, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

ich glaube leere räume sind nicht genrell geschlossen, und selbst wenn kann es ausnahmen geben.
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Beitrag(#1708794) Verfasst am: 01.12.2011, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Standpunkt hat folgendes geschrieben:
Der begründete Fall (siehe Südd. Zeitung vom 01.12.2011) lag darin, dass sich Yunus M. zusammen mit sieben anderen Schüler (demonstrativ?) im Schulflur zum Gebet niedergelassen hatte. Der angebotene Gebetsraum wurde offenbar nicht als ausreichend betrachtet.
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Das ist sachlich falsch (steht auch im Thread). Der Schüler hat zunächst auf dem Flur gebetet, das wurde ihm untersagt und stattdessen die Möglichkeit gegeben, in einem leeren Raum zu beten (der keineswegs in irgendeiner Weise extra als Gebetsraum hergerichtet war, sondern nur zum Beten genutzt wurde). Als diese Möglichkeit ihm wieder entzogen wurde und er somit gar nicht mehr beten durfte, hat er geklagt.



Somit geht es unterm Strich gar nicht um einen Gebetsraum, sondern de facto um ein Gebetsverbot in der Schule, auch waehrend der Pausen und das halte ich fuer eine unzulaessige Einmischung der Schule in die Privatangelegenheiten des Schuelers. Selbstversaendlich soll der grundsaetzlich ueber seine freie Zeit zwischen den Unterichtsstunden selbst bestimmen koennen, also auch beten, wenn er das will. Schon ein Betverbot im Flur oder Pausenhof hielte ich fuer sehr problematisch, wenn man dann aber sogar den Kompromiss einen Betraum zur Verfuegung zu stellen wieder zurueckzieht, dann ist das Willkuer.
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Beiträge: 21849

Beitrag(#1708811) Verfasst am: 02.12.2011, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
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Da es in Schulen ziemlich viele Räume geben dürfte, die in der Pause ungenutzt sind, sollte das wohl möglich sein. Ein extra dafür eingerichteter Raum stand ja auch im hier diskutierten Fall (anders als es in den Medien oft dargestellt wurde) nie zur Debatte, sondern nur die Nutzung eines leeren Raums.

Oh, da stellt sich ja wohl das Aufsichtsproblem. Klassenräume fallen ja wohl aus, und Fachräume sowieso. Es will mir nicht einleuchten, warum man einen solchen Aufstand machen soll für eine Sache, die bis auf diese Ausnahme einer Konvertiten-Familie bisher offenbar nicht vermißt wurde. Als wenn wir einen Mangel an Parallelwelten hätten.

Man muss auch keinen Aufstand machen, sondern den Schüler einfach irgendwo machen lassen, wenn er will - irgendwo auf dem Flur in einer Ecke. Nur wenn man einen Aufstand macht und sich darin einmischt, was der Schüler in der Pause macht, und ihm das Beten auf dem Flur verbietet, dann sollte man mMn eine Alternativmöglichkeit bieten müssen.
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Beiträge: 7429

Beitrag(#1708843) Verfasst am: 02.12.2011, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Man muss auch keinen Aufstand machen, sondern den Schüler einfach irgendwo machen lassen, wenn er will - irgendwo auf dem Flur in einer Ecke. Nur wenn man einen Aufstand macht und sich darin einmischt, was der Schüler in der Pause macht, und ihm das Beten auf dem Flur verbietet, dann sollte man mMn eine Alternativmöglichkeit bieten müssen.

Den Aufstand, wie du es nennst, hat es offenbar durch genau dieses öffentliche Gruppengebet gegeben. Ich weiß nicht, was für Schulen du kennst, aber wenn 8-10 Schüler in einem Flur ein islamisches Gebet verrichten, das ja auch mit ein paar Verrenkungen verbunden ist, dann gibt das einen Auflauf, und das war ja wohl auch beabsichtigt.
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Friedrich Nietzsche
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Beiträge: 3548

Beitrag(#1708852) Verfasst am: 02.12.2011, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Während meiner Schulzeit musste man zum masturbieren aufs Klo gehen. Niemand kam auf die Idee, diese Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung anzuprangern und - analog zur Raucherecke - öffentlich zu masturbieren oder gar einen eigenen Raum dafür zu fordern. Wir hatten so viel Anstand zu wissen, dass wir andere damit möglicherweise belästigen könnten und haben uns deswegen freiwillig in die wenig erotisierende Atmosphäre schlecht gelüfteter Schultoiletten zurückgezogen.

Warum glauben die Religiösen eigentlich, dass sie für ihre Wichserei immer Anspruch auf eine Extrawurst haben?
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Friedensreich
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Beiträge: 469

Beitrag(#1712071) Verfasst am: 14.12.2011, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das vorgeschriebene islamische Gebet kann auch ohne Probleme zu einem späteren Termin nachgeholt werden bzw. zuammen mit einem anderen Gebet absolviert werden. Darüber gibt es Fatwas (Rechtsgutachten) in großer Anzahl. In einem islamischen Land, werden die Gebetszeiten in den Schulen, (vor allem Grundschulen) eingehalten. Auf höheren Schulen klappt das bestenfalls in Saudi-Arabien oder im Jemen.
Das was die Schüler hier abziehen entspringt sicher nicht tiefem Glauben sondern ist reine Provokation. Man will nur herausfinden wieweit das System Schule belastbar ist. Wir hatten auf unsere UNI auch Ansätze zu aolchen Aktionen, die wurden aber kurzfristig und dauerhaft von den einzelnen Fakultäten abgestellt.
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1712072) Verfasst am: 14.12.2011, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

Friedensreich hat folgendes geschrieben:
Das vorgeschriebene islamische Gebet kann auch ohne Probleme zu einem späteren Termin nachgeholt werden bzw. zuammen mit einem anderen Gebet absolviert werden. Darüber gibt es Fatwas (Rechtsgutachten) in großer Anzahl. In einem islamischen Land, werden die Gebetszeiten in den Schulen, (vor allem Grundschulen) eingehalten. Auf höheren Schulen klappt das bestenfalls in Saudi-Arabien oder im Jemen.
Das was die Schüler hier abziehen entspringt sicher nicht tiefem Glauben sondern ist reine Provokation. Man will nur herausfinden wieweit das System Schule belastbar ist. Wir hatten auf unsere UNI auch Ansätze zu aolchen Aktionen, die wurden aber kurzfristig und dauerhaft von den einzelnen Fakultäten abgestellt.

Sicher kann das Gebet nachgeholt werden. Deswegen will der Schüler ja selbstverständlich auch in der Pause beten und nicht zur exakten Gebetszeit, die je nachdem sicher auch mal während einer Unterrichtsstunde wäre. Dass das Gebet insoweit verschoben werden kann und soll, sieht der Schüler also offensichtlich ein. Was er ebenso offensichtlich nicht einsieht, warum er es in der Pause nicht nachholen darf.

Eine Provokation ist ein solches Gebet mE nur, wenn man sich provozieren lässt. Mich würde das ungefähr so provozieren, als wenn ein Schüler in der Pause Ballett übt oder Balladen deklamiert.

Warum kommt übrigens keiner auf die Idee, dass man es vielleicht auch als Provokation werten könnte, ausgerechnet diesem muslimischen Schüler zu verbieten, was er in der Pause nun mal gerne machen möchte, während alle anderen machen können, wozu sie lustig sind? Hätte man das nicht gemacht, gäbe es diesen unseligen Rechtsstreit nicht.
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
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Beitrag(#1712086) Verfasst am: 14.12.2011, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Während meiner Schulzeit musste man zum masturbieren aufs Klo gehen. Niemand kam auf die Idee, diese Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung anzuprangern und - analog zur Raucherecke - öffentlich zu masturbieren oder gar einen eigenen Raum dafür zu fordern. Wir hatten so viel Anstand zu wissen, dass wir andere damit möglicherweise belästigen könnten und haben uns deswegen freiwillig in die wenig erotisierende Atmosphäre schlecht gelüfteter Schultoiletten zurückgezogen.

Warum glauben die Religiösen eigentlich, dass sie für ihre Wichserei immer Anspruch auf eine Extrawurst haben?

Er wollte sich doch für Beten zurückziehen, aber auch das durfte er nicht.
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Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......

.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
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Friedensreich
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Beiträge: 469

Beitrag(#1712149) Verfasst am: 14.12.2011, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Religion in den Schulen, egal welche, nichts zu suchen hat. Es gibt für Religionsunterricht genug Räumlichkeiten in den Pfarren, Moscheen und Beträumen aller zugelassenen Gemeinschaften. Da sollen dann die Kinder und Jugendlichen ihre religiöse Erziehung bekommen. Das würde wahrscheinlich bedeuten, dass wesentlich weniger am Religionsunterricht teilnehmen, aber es würde auch die Spreu vom Weizen trennen. Außerdem würde das die Schulbudget entlasten, weil die Religionslehrer dann nicht mehr vom Staat bezahlt werden müssten. Überwachen kann der Staat die Lehrer ja trotzdem.

Nur ein Beispiel: Fast unsere ganze Maturaklasse hat bei der Reifeprüfung Religion als frei wählbares Fach gewählt. Aber nicht weil wir so gläubig waren, sondern weil es sich herumgesprochen hat, dass bei diesem Fach noch nie jemand durchgefallen ist. So kann man auch wettbewerbsverzerrend Religiosnmarketing betreiben.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 21849

Beitrag(#1712162) Verfasst am: 14.12.2011, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Friedensreich hat folgendes geschrieben:
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Religion in den Schulen, egal welche, nichts zu suchen hat.

Der Meinung kannst du sein, es ist aber offensichtlich nicht derzeitige Gesetzeslage.

Meiner Meinung nach ist es dagegen höchst bedenklich,
- unter dieser Gesetzeslage, in der es eben anders ist,
- spezifisch einem Moslem das Beten zu verbieten,
- und das in der Pause, wo Schüler eigentlich frei darin sind, was sie machen wollen.
Stößt sich mMn nach mit der Religionsfreiheit etc.pp.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1712285) Verfasst am: 15.12.2011, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Während meiner Schulzeit musste man zum masturbieren aufs Klo gehen. Niemand kam auf die Idee, diese Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung anzuprangern und - analog zur Raucherecke - öffentlich zu masturbieren oder gar einen eigenen Raum dafür zu fordern. Wir hatten so viel Anstand zu wissen, dass wir andere damit möglicherweise belästigen könnten und haben uns deswegen freiwillig in die wenig erotisierende Atmosphäre schlecht gelüfteter Schultoiletten zurückgezogen.

Warum glauben die Religiösen eigentlich, dass sie für ihre Wichserei immer Anspruch auf eine Extrawurst haben?

Er wollte sich doch für Beten zurückziehen, aber auch das durfte er nicht.

Nein. Er wollte, dass ihm (und anderen muslimischen Schülern) eine (angemessene!?) Fläche exklusiv zur Verfügung gestellt wird, die dann von anderen Schülern zu meiden ist um das Gebet nicht zu stören.

Warum sonst hat er Klage eingereicht statt einfach auf dem Klo zu beten? Oder sonst irgendwo wo er niemanden stört?

Eben genau nicht wie alle anderen Schüler, die sich selber ein freies Plätzchen suchen um Ballett zu üben, Balladen zu deklamieren, Skat zu spielen oder oder oder. Es ging, wie so oft im Islam, um eine Extrawurst. Und wenn er die bekommen hätte, wäre die nächste Forderung gekommen. Gebetsraum, Gebetsteppiche, sanitäre Anlagen zur Durchführung des "Wudu", Einhaltung der Gebetszeiten...

Einen vergleichbaren Fall hat es mal in einer öffentlichen Kantine gegeben. Zuerst wurde gefordert, auch immer ein schweinefleischfreies Gericht anzubieten. Danach wurde gefordert, nur noch islamkonformes Essen anzubieten, weil es Muslimen nicht zuzumuten sei, im selben Raum zu essen wie Menschen die Schweinefleisch essen. Oder Gericht aus einer Küche zu essen, in der auch Schweinefleisch zubereitet wird.
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