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Über die Interessen der Toten und der Lebenden
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#476550) Verfasst am: 16.05.2006, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Morrigan - der große Rabe hat folgendes geschrieben:
Und eben WEIL der Tote nicht mehr die Möglichkeit hat zu sagen:"pfui, Finger wech" ist es für mich ein Tabu und pervers mit ihm Sex zu haben. Denn warum will ein Nekrophiler diesen Körper missbrauchen? Na eben WEIL er mal ein Mensch war... zwinkern


Selbst wenn, bedeutet daß nicht, daß es die Würde des Toten verletzt, weil ein Toter nunmal werder Würde noch Willen besitzt.

Zitat:
Ich kenne den thread nicht. Nichtsdestotrotz dürfen Organe nicht ohne Einwilligung entnommen werden. Das ist Gesetz.


Aber nur bei uns. Anderswo ist es legal, solange kein Widerspruch eingelegt wird. (Schweiz, glaube ich?) Und ich würde auch ein Gesetzt nicht prinzipiell ablehnen, daß zu posthumen Organspenden verpflichtet.

Zitat:
Wie gesagt, nur mit Einwilligung. DAS ist ja eben der springende Punkt, über den ich die ganze Zeit rede. Ich will später weder gegen meine Willen zerpflückt, noch von einem Perversen gevögelt werden. Geschockt


Du willst
Zitat:
jetzt
nicht, daß man Dich später nicht zerfledert. Später wird es Dich nixht mehr geben, und Du wirst nichts mehr wollen.

Zitat:
Medizinische Anschauungsobjekte dienen nicht dem Voyeurismus. Im Übrigen darf auch dafür nicht jede Leiche verwendet werden. zwinkern


Ich diskutiere immer immer noch um die Würde der Toten, und weniger um eventuelle Einverständnis. Auch da bin ich aber prinzipiell geneigt, den Willen der der vormals lebenden eher gering zu bewerten.

Auch, wenn das bei uns so üblich sein mag: Es gibt keien zwingenden Grund, das zu tun; und es sind durchaus Systeme denkbar - so sie nicht schon exisiteren - in denen man die Toten weniger achtet.

Rasmus.
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#476572) Verfasst am: 16.05.2006, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Hinter diesem Respekt steckt indirekte Reziprozität, wir respektieren die Wünsche der Toten in der Hoffnung, dass auch unsere Wünsche respektiert werden, wenn wir mal tot sind.


So sehe ich das auch.
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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kennstenich
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Anmeldungsdatum: 10.05.2012
Beiträge: 301

Beitrag(#1764280) Verfasst am: 03.07.2012, 12:39    Titel: Totenruhe Antworten mit Zitat

Gibt gerade ein Problem, dass Zahngold aus Leichenverbrennungen von Krematorien zu Geld gemacht wurde.
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/aktuell421.html

Nun kommt u.a. von evangelischer Seite, das wäre Störung der Totenruhe und käme Ausschlachtung von Leichen gleich.
Ich stand auch mal mit dem Gebiss von meine gestorbene Omma da - hab ich schweren Herzens in den Müll geschmissen. War das nun auch unethisch? Der zahnarzt konnte nichts mehr mit anfangen...
Ich würde eher meinen, dass es Eigentum des Toten, bzw. dessen Erben ist. Warum sollen die das Gold nicht wieder zu Geld machen?
Nach einer Einäscherung lässt sich das Metall leicht aussortieren.
Schwierig wird es natürlich genauso bei unversehrten Leichen zu argumentieren. Wie soll man da die Ersatzteile separieren und recyclen? Können ihre Ansprüche erst nach erfolgter Verwesung stellen.
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kennstenich
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Anmeldungsdatum: 10.05.2012
Beiträge: 301

Beitrag(#1764290) Verfasst am: 03.07.2012, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

das hätte ich mich nicht getraut, an einen thread von 2006 anzuschließen Mr. Green
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1764291) Verfasst am: 03.07.2012, 13:11    Titel: Re: Totenruhe Antworten mit Zitat

kennstenich hat folgendes geschrieben:
Ich würde eher meinen, dass es Eigentum des Toten, bzw. dessen Erben ist. Warum sollen die das Gold nicht wieder zu Geld machen?

Im diskutierten Fall ist es aber die Stadt als Betreiberin des Krematoriums, die es zu Geld macht, und nicht die Erben. Und wenn jemand anders als die Erben, die den Körper dem Krematorium zur Einäscherung und anschließenden Beisetzung übergeben, ohne deren Zustimmung daran rumfummelt und etwas entnimmt, ist das mE durchaus "Störung der Totenruhe" (und wohl auch ganz simpel Diebstahl, oder?).
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1764292) Verfasst am: 03.07.2012, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

kennstenich hat folgendes geschrieben:
das hätte ich mich nicht getraut, an einen thread von 2006 anzuschließen Mr. Green


Wenn das gleiche Thema schon mal diskutiert worden ist, finde ich es besser, es dort anzuschliessen.
Hier kann der Interessierte nachlesen, was hierzu schon mal gesagt worden ist.

So braucht man das Rad nicht jedesmal neu erfinden.

Übrigens; ich finds ein durchaus interessantes Thema!
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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kennstenich
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Anmeldungsdatum: 10.05.2012
Beiträge: 301

Beitrag(#1764294) Verfasst am: 03.07.2012, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Klärung:
Zumindest ist Störung der Totenruhe nicht nur ein kirchlicher Begriff

Strafgesetzbuch
Zitat:
§ 168 Störung der Totenruhe.
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers
eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines
verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche
Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1764297) Verfasst am: 03.07.2012, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

kennstenich hat folgendes geschrieben:
Zur Klärung:
Zumindest ist Störung der Totenruhe nicht nur ein kirchlicher Begriff

Strafgesetzbuch
Zitat:
§ 168 Störung der Totenruhe.
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers
eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines
verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche
Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Schutzgut des § 168 StGB ist aber nicht die "Würde des Verstorbenen" sondern das Pietätsgefühl der Hinterbliebenen. Das Gesetz schützt die Lebenden, nicht die Toten.
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