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Meloneneis registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.07.2003 Beiträge: 286
Wohnort: Ingolstadt
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(#240016) Verfasst am: 08.01.2005, 15:44 Titel: |
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Sorry, dass Zitat war falsch. Ist eigentlich ein Satz der heißen soll: nicht ohne Wissen der Beteiligten.
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Meloneneis registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.07.2003 Beiträge: 286
Wohnort: Ingolstadt
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(#240025) Verfasst am: 08.01.2005, 15:52 Titel: |
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Beim Durchlesen der Beiträge kommt mir der Verdacht, dass mich einige hier falsch verstenden haben. Daher noch einmal eine Sammelaufklärung.
1. Ich bin gegen anonyme Tests. Aber für die Möglichkeit eines Testes auch ohne Einverständnis der Frau. Ich könnte mir Vorstellen, dass man so etwas über z.B. Beratungsstellen regelt. Auch im Sinne der Kinder und um (auch die Väter) über mögliche rechtliche Schritte und Konsequenzen aufzuklären.
2. Ich weiß, dass "Schönwetterbeziehungen" selten sind. Ich denke nicht, dass ein Fremdgehen immer zum Ende der Beziehung führen muss. Ich plädiere lediglich für das Recht auf Information aller Beteiligten. Die Konsequenzen muss dann jede(r) für sich selbst ziehen oder auch nicht.
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step registriert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 22782
Wohnort: Germering
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(#240029) Verfasst am: 08.01.2005, 15:54 Titel: |
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Meloneneis hat folgendes geschrieben: | Ich könnte mir Vorstellen, dass man so etwas über z.B. Beratungsstellen regelt. |
Wird der Vater dann anonym beraten, oder die Mutter gegen ihren Willen?
gruß/step
_________________ Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Sokrateer souverän
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 11649
Wohnort: Wien
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(#240036) Verfasst am: 08.01.2005, 16:14 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Muss man denn gleich wieder alles verbieten, was einem nicht gefällt?  |
Auch eine erfrischende Ansicht.
Meloneneis hat folgendes geschrieben: | @sokrateer,
Zitat: | Wenn du so denkst, dann würde ich dich als Ausnahme betrachten. Das Sprichwort "Was ich nicht weiß, mach mich nicht heiß" hat auch was für sich. |
Kaum. Wenn man es nicht wissen will, wäre das Selbstbetrug. O.K., es mag Menschen geben, denen so etwas lieber ist. Aber so eine unreife Haltung muss nicht auch noch staatlich unterstützt werden. Auf jeden Fall ist durch das Mißtrauen die Basis für die Beziehung zerstört. Jeder Partner hat ein Recht darauf, hierüber informiert zu werden und die Beziehung gegebenenfalls zu beenden. Ansonsten muss er ja unter falschen Voraussetzungen (Mißtrauen, fehlende Liebe, Betrug) in der Beziehung weiter leben. Stell dir mal vor, so etwas fliegt erst nach vielen Jahren auf. Dann hat man jahrelang seine Lebenszeit an jemanden verschwendet, der einen nicht wirklich liebt und in der Zwischenzeit viele Chancen verpasst. Das ist sehr unfair! |
Ich bezog mich mit dieser Aussage auf deine Behauptung, dass du dich nicht scheiden lassen würdest, wenn dein Mann einen Test offen verlangen würde.
Ich meine, dass du in der Hinsicht in der Minderheit bist. Ich schätze, dass das offene Verlangen nach einem Vaterschaftstest eine durchschnittliche Beziehung ganz schön durcheinanderbringt, eben auch dann, wenn der Test positiv ausfällt.
Meloneneis hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Betrug ist es nur, wenn er versprochen, hat keinen anonymen Test zu machen. |
Nein, Betrug ist ein Vertrauensbruch! Wenn ich mit jemandem eine Beziehung habe, dann doch unter der Voraussetzung von Liebe, Vertrauen, Respekt... Wenn diese Dinge nicht mehr vorhanden sind und der Partner/die Partnerin nicht informiert wird, ist das Betrug. |
Alleine schon das Mißtrauen in den Partner ist Betrug?
Meloneneis hat folgendes geschrieben: |
Zitat: |
Glaub ich nicht. Du verstehst Mißtrauen als eine Sache von Alles-oder-Nichts. |
Ich glaube nicht, dass das ein Mißverständnis ist. Für mich ist Vertrauen an Liebe gekoppelt. Es mag Vertrauen ohne Liebe geben, aber keine Liebe ohne Vertrauen. Auf jeden Fall hat die Partnerin ein Recht darauf zu erfahren, wenn etwas so Tiefgreifendes in der Beziehung schief läuft.
[...]
Wie soll ich mit jemandem eine Beziehung führen, der mir nicht vertraut und dem ich nicht vertrauen kann?
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Genau das meine ich. Für dich ist Vertrauen und Mißtrauen eine streng binäre Dichotomie. Dabei gibt es verschiedene Abstufungen von Vertrauen in Bezug auf verschiedenste Aspekte.
Manchen Menschen kann man vielleicht Geld anvertrauen, aber keine Kinder, oder umgekehrt. Manchen vertraut man, dass sie pünkltich sind, aber nicht, dass sie einen nicht hintergehen werden, usw.
Angenommen ein reicher Mann ist an dir interessiert, er aber nur deine zweite Wahl. Was wenn er deinen aktuellen Mann bestechen würde? Vertraust du deinem Mann, dass er dich nicht für 100.000 Euro verlassen würde? Wie sieht's bei einer Million aus? Zehn, Hundert Millionen? Manch einem Partner würden wohl auch 1000 Euro reichen.....
Meloneneis hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Wie soll denn Vertrauen in das Verhalten eines anderen aufgebaut werden? Wie willst du wissen, ob du jemandem vertrauen kannst? Doch nur durch Erfahrung. Durch konkrete Vorfälle, die zugunsten von Vertrauen ausgefallen sind.
Das ist nichts anders als angewandter kritischer Rationalismus, der schon lange vor Popper gepflegt wurde und dem sogar viele Tierarten unwissentlich folgen. Vertrauen kann nur aufgebaut werden, wenn es manchmal in Frage gestellt wird, es diesen Prüfungen des Lebens aber standhält. |
Nicht ganz. Es gibt Menschen, die anderen erst mal vertrauen |
Ein gewisses Grundvertrauen in verscheidenste Verhaltensweisen basiert ebenfalls auf der Beobachtung, dass die meisten Menschen kooperativ, oder zumindest nicht feindich gesinnt sind. Stichwort Vertrauensgrundsatz im Autoverkehr.
Zuletzt bearbeitet von Sokrateer am 08.01.2005, 16:21, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Meloneneis registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.07.2003 Beiträge: 286
Wohnort: Ingolstadt
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(#240037) Verfasst am: 08.01.2005, 16:15 Titel: |
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@step,
eh, Moment mal! Da kam gerade erst mal ein Vorschlag für einen Gesetzentwurf und ich soll schon alle Details fertig ausgearbeitet haben?
Im Ernst, meine erste Reaktion auf die Nachricht, die Tests verbieten zu wollen war auch erst mal Unverständnis ("aber wieso denn, die Männer haben doch ein Recht zu erfahren, ob sie wirklich der Vater sind"). Erst auf den zweiten bzw. dritten Blick kam mir der Gedanke, dass die Anonymität der Test vielleicht doch ein Problem sein könnte. Schließlich wird genetischen Material von einer anderen Person (dem Kind) ohne deren Wissen verwendet. Und das eventuell auch noch mit sehr negativen Konsquenzen für diese Person, die Beziehung der "Eltern" etc. Ich halte daher die Anonymität für ein Problem. Nicht die Forderung nach der Möglichkeit eines Vaterschaftstestes.
Zur Beratungsstelle:
Ich könnte mir vorstellen, dass die Männer erst mal anonym beraten werden. Nur wenn es tatsächlich zum Test kommt, wird auch die Mutter des Kindes bzw. bei älteren Kindern auch das Kind selbst informiert. Diese Information sollte natürlich persönlich in der Beratungsstelle stattfinden. Wenn die Mutter und/oder das ältere Kind da nicht hin gehen wollen, könnte z.B. auch ein Einschreiben mit der Mitteilung über den Test genügen.
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Meloneneis registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.07.2003 Beiträge: 286
Wohnort: Ingolstadt
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(#240039) Verfasst am: 08.01.2005, 16:29 Titel: |
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@sokrateer,
Zitat: | Ich bezog mich mit dieser Aussage auf deine Behauptung, dass du dich nicht scheiden lassen würdest, wenn dein Mann einen Test offen verlangen würde.
Ich meine, dass du in der Hinsicht in der Minderheit bist. Ich schätze, dass das offene Verlangen nach einem Vaterschaftstest eine durchschnittliche Beziehung ganz schön durcheinanderbringt, eben auch dann, wenn der Test positiv ausfällt. |
Das kann sein! Aber ist das wirklich ein Grund, jemandem Informationen vorzuenthalten. Ich sehe das ähnlich wie bei einer Krebserkrankung. Man hat ein Recht darauf die Wahrheit zu erfahren, auch wenn man sie vielleicht nicht wissen will.
Zitat: | Alleine schon das Mißtrauen in den Partner ist Betrug? |
Aus meiner Sicht ja! Zumindest wenn man nicht offen darüber spricht und dem Partner die Chance gibt, das Mißtrauen auszuräumen. Aber das kann jede(r) sehen wie er/sie will. Das ändert nichts am Recht auf Information.
Zitat: | Genau das meine ich. Für dich ist Vertrauen und Mißtrauen eine streng binäre Dichotomie. Dabei gibt es verschieden Abstufungen von Vertrauen in Bezug auf verschiedenste Aspekte. |
Ich finde ein anonymer Vaterschaftstest ohne Wissen der Partnerin ist ein sehr schwerwiegendes Mißtrauen. Und das ist ja unser Thema. Wenn er mal 50 Euro vom Haushaltsgeld versäuft, damit könnte sogar ich leben .
Zitat: | Angenommen ein reicher Mann ist an dir interessiert, er aber nur deine zweite Wahl. Was wenn er deinen aktuellen Mann bestechen würde? Vertraust du deinem Mann, dass er dich nicht für 100.000 Euro verlassen würde? Wie sieht's bei einer Million aus? Zehn, Hundert Millionen? Manch einem Partner würden wohl auch 1000 Euro reichen..... |
Wenn er mich deswegen verlässt, ist dieser Vertrauenbruch (genau wie Beziehung) ja eh erledigt. Aber der Millionär könnte sich warm anziehen, wenn ich dahinter komme, auf welche Weise er an mich rangekommen ist. So reich kann der gar nicht sein .
Aber eigentlich sollte der Hinweis auf meine Konsequenzen nur verdeutlichen, warum ich denke, dass im Falle eines genetischen Vaterschaftstestes ein Informationsrecht für die Mutter bestehen sollte. Was man im einzelnen mit der Information anfängt, müssen aber alle Beteiligten auf jeden Fall für sich selbst entscheiden. Und so unterschiedlich können dann auch die Konsequenzen aussehen.
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rabenkrähe Gast
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(#240634) Verfasst am: 09.01.2005, 04:22 Titel: |
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step hat folgendes geschrieben: | Von mir wie immer ein mittelfristiger technokratischer Vorschlag: Trennung von Sex und Zeugung. Nur noch künstliche Befruchtung mit RFID, da ist die Information schon da, bevor sie verletzt werden kann.
gruß/step |
Das finde ich eine echt wegweisende Idee, der Fötus wird dann gleich noch in eine künstliche Gebärmutter verpflanzt, bekommt eine Laufnummer, ein Standesbeamter errät die Vater- und die Mutterschaft, und sicherheitshalber wird das Kind dann gleich in einem staatlichen Heim aufgezogen, damit ganz klar ist, daß die rechte Sorge für es getragen wird.
Vater und Mutter bekommen dann Besuchsrecht und dürfen das Kind jeweils zehn Stunden in der Woche haben, wenn sie noch zusammenleben 20 Stunden.
Natürliche Zeugungen und Austragungen werden verboten, oder ausschließlich und alleine der Entscheidung der Mutter überlassen.
Der Name des Vaters wird dann ausgelost.
Rechte hat er natürlich nicht.
Nur die Pflicht, zu zahlen.
Dafür bekommt er dann eine Quittung und kann das als "außergewöhnliche Aufwendungen" von der Steuer absetzen, es sei denn, er bezieht Leistungen nach Hartz IV, aber dann kommt er erst gar nicht in die Vaterschafts-Lostrommel, sondern darf nur und ausschließlich anonyme Samenspenden bei anonymen Samenbanken abgeben.
Als Hartz IV-Empfänger wird diese Tätigkeit und seine milde Spende dann als ein Euro-Job betrachtet- )))))))))))))))))))
bin rabenkrähe
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#240785) Verfasst am: 09.01.2005, 15:39 Titel: |
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Welch Schöne neue Welt - Brave New World halt.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#240824) Verfasst am: 09.01.2005, 16:38 Titel: |
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Hi Sokrateer,
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Endlich wieder mal ein Thema bei dem meine Ansichten superkontroversiell sind. |
;->
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Thomas Waschke hat folgendes geschrieben: | Langsam sollten wir uns doch von der Biologie ('wichtig ist nur, die eigenen Gene in die nächste Generation zu bringen') verabschieden und uns die Freiheit nehmen, so zu leben, wie wir das möchten. |
Unser Recht trieft aber nur so von Regelungen die anhand der Blutsverwandtschaft ausgerichtet sind. Wir müssen eine Regelung zu anonymen Vaterschaftstests unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Rechtslage betrachten. |
Okay, das macht Sinn.
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Derjenige, der der leibliche Vater ist, muss nun mal blechen. Wie kommt unter diesem Gesichtspunkt der nichtleibliche Vater dazu zu zahlen? (Und das unabhängig davon, ob er das Kind selber aufzieht, oder nicht.) |
Das ist nun wirklich des Pudels Kern. Aber ein anderer Thread. Dass eine Vaterschaft angezweifelt werden kann, ist nun wirklich ein alter Hut.
Hier geht es doch _nur_ um _anonyme_ Tests. Und da werden Grundrechte verletzt, die für viele Menschen heilige Kühe sind, genauer, das Recht auf 'informationelle Selbstbestimmung'
Mal vollkommen abgesehen davon, dass niemand die Tester kontrolliert. Gerade habe ich von einem Fall gelesen, in dem in England ein Mensch vor dem Kadi steht, weil er so viele Proben zugeschickt bekam, dass er sie gar nicht verarbeiten konnten und dann einfach Befunde 'erfunden' hat.
Eins kommt auch noch dazu. Was ist denn, wenn Du ein Kind 'untergeschoben' bekommen hast. Kürzt Du dann Deiner Frau das Haushaltsgeld mit der Begründung, die Knete für den Balg solle sie sich vom Jugendamt holen?
[ ... ]
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | Mein Hauptargument gegen ein Verbot von anonymen Test ist, dass es sich um eine Vogelstrauß-Politik handelt. DNA-Tests werden immer billiger und einfacher werden. Elektronische Labors im Handtaschenformat sind mittelfristig nicht so unrealistisch. Aber am Einfachsten wäre es ganz einfach ein Haar des Kindes per Post in ein Labor eines willigen Dritte-Welt-Staates zu schicken. Abhängig vom Ergebnis, dessen Existenz niemand erfahren muss, wird dann ein öffentlicher Test verlangt.
Solche Tests werden immer billiger und häufiger werden, Gesetze hin oder her. Die Gesellschaft muss sich dem Problem stellen und die Realität akzeptieren. Vielleicht hört auch dann das Blutsverwandschaftsdenken auf. Dafür müssten aber auch Gesetze verändert werden. |
Das ist nun aber eine sehr merkwürdige Argumentation. Wanzen werden immer kleiner und immer billiger und immer leichter einzusetzen. Warum sollte man diese Dinger verbieten? Man muss einfach akzeptieren, dass man überwacht wird. Solange man sich ordentlich verhält, ist das sowieso kein Problem.
Grüßle
Thomas
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#240834) Verfasst am: 09.01.2005, 16:44 Titel: |
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Hi step,
step hat folgendes geschrieben: | Aus Sicht der Partnerschaft gibt es keinen Grund, anonyme Vaterschaftstests zu verbieten. Die Frau hat kein Recht auf Uninformiertheit des Mannes bzgl. des Kindes. |
ganz ehrlich: wenn ich wissen will, ob unser Kind von mir ist, frage ich meine Frau. Und wenn die mir sagt: 'es ist von Dir' dann glaube ich ihr das. Sollte ich mich sowieso scheiden lassen, würde ich meine Vaterschaft auf jeden Fall anzweifeln. Die paar Euro würde ich dann auf jeden Fall einsetzen, weil mir das viel Unterhaltszahlungen ersparen könnte.
Wenn das 'Problem' wirklich so groß ist, sollte man eine _Zwangs_untersuchung _aller_ Kinder einfordern. Damit wären alle Probleme gelöst. Und man hätte gleich noch einen Vorteil: man könnte weiterhin der Feigling sein, der seiner Partnerin etwas zutraut, was er sich nicht wagt, sie zu fragen.
Grüßle
Thomas
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rabenkrähe Gast
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(#241351) Verfasst am: 10.01.2005, 03:21 Titel: |
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Thomas Waschke hat folgendes geschrieben: | Hi step,
step hat folgendes geschrieben: | Aus Sicht der Partnerschaft gibt es keinen Grund, anonyme Vaterschaftstests zu verbieten. Die Frau hat kein Recht auf Uninformiertheit des Mannes bzgl. des Kindes. |
ganz ehrlich: wenn ich wissen will, ob unser Kind von mir ist, frage ich meine Frau. Und wenn die mir sagt: 'es ist von Dir' dann glaube ich ihr das. Sollte ich mich sowieso scheiden lassen, würde ich meine Vaterschaft auf jeden Fall anzweifeln. Die paar Euro würde ich dann auf jeden Fall einsetzen, weil mir das viel Unterhaltszahlungen ersparen könnte.
Wenn das 'Problem' wirklich so groß ist, sollte man eine _Zwangs_untersuchung _aller_ Kinder einfordern. Damit wären alle Probleme gelöst. Und man hätte gleich noch einen Vorteil: man könnte weiterhin der Feigling sein, der seiner Partnerin etwas zutraut, was er sich nicht wagt, sie zu fragen.
Grüßle
Thomas |
Die Untersuchung aller Kinder wäre vielleicht gar nicht so schlecht, immerhin haben die Kinder wohl das Recht zu wissen, wer ihre wirklichen Erzeuger sind.
Und wer mit Menschen sprach, die viel Zeit darauf verwendeten, ihren Vater oder (weit seltener) ihre Mutter zu finden, der weiß, wie das lasten und belasten kann.
Aber, sach mal, im Scheidungsfall würdest Du die Vaterschaft anzweifeln? Die Unterhalteszahlungen sind ja ein vertretbarer Grund für sowas, aber dem Kinde gegenüber wärs wohl nicht sonderlich fair, also das Grundsätzliche jetzt an diesem Gedanken, wenn an sich gar keine Zweifel an der eigenen Vaterschaft bestehen.
bin rabenkrähe
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#241357) Verfasst am: 10.01.2005, 08:02 Titel: |
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Hi Rabenkrähe,
rabenkrähe hat folgendes geschrieben: | Die Untersuchung aller Kinder wäre vielleicht gar nicht so schlecht, immerhin haben die Kinder wohl das Recht zu wissen, wer ihre wirklichen Erzeuger sind. |
wenn man, wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe, einen genetischen Fingerabdruck jedes Menschen speichert, hätte man das sozusagen als SpinOff erreicht.
rabenkrähe hat folgendes geschrieben: | Und wer mit Menschen sprach, die viel Zeit darauf verwendeten, ihren Vater oder (weit seltener) ihre Mutter zu finden, der weiß, wie das lasten und belasten kann. |
Das Problem scheint mir eher die Denke dieser Menschen zu sein. Die suchen doch nicht eine Person, die 50% ihrer Gene gemeinsam hat. Wenn sie nicht wissen, dass der Mann am Frühstückstisch nicht ihr Erzeuger war, haben sie kein Problem. Oder wenn sie nie erfahren, dass sie adoptiert wurden.
Mein Bruder und ich sind uns in vielen körperlichen Merkmalen unähnlich. Meinst Du, falls herauskommt, dass einer von uns in der Klinik vertauscht wurde, würde ich den Menschen, den ich gar nicht kenne, als meinen Bruder akzeptieren? Oder ein fremdes Paar als Eltern?
rabenkrähe hat folgendes geschrieben: | Aber, sach mal, im Scheidungsfall würdest Du die Vaterschaft anzweifeln? Die Unterhalteszahlungen sind ja ein vertretbarer Grund für sowas, aber dem Kinde gegenüber wärs wohl nicht sonderlich fair, also das Grundsätzliche jetzt an diesem Gedanken, wenn an sich gar keine Zweifel an der eigenen Vaterschaft bestehen. |
Wenn ich für ein Kind sorgen soll, soll es bei mir leben. Falls nicht, muss der bezahlen, von dem es ist. Und da möchte ich dann schon die Karten sehen.
Grüßle
Thomas
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#241361) Verfasst am: 10.01.2005, 08:56 Titel: |
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Thomas Waschke hat folgendes geschrieben: |
Das Problem scheint mir eher die Denke dieser Menschen zu sein. Die suchen doch nicht eine Person, die 50% ihrer Gene gemeinsam hat. Wenn sie nicht wissen, dass der Mann am Frühstückstisch nicht ihr Erzeuger war, haben sie kein Problem. Oder wenn sie nie erfahren, dass sie adoptiert wurden.
Mein Bruder und ich sind uns in vielen körperlichen Merkmalen unähnlich. Meinst Du, falls herauskommt, dass einer von uns in der Klinik vertauscht wurde, würde ich den Menschen, den ich gar nicht kenne, als meinen Bruder akzeptieren? Oder ein fremdes Paar als Eltern?
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Nee, das sehe ich ganz anders. Meine Geschwister, mit denen ich groß geworden bin, sind halt meine Geschwister. Die kenne ich, mit ihren Stärken und Schwächen. Wenn von denen einer vertauscht wurde, oder ich selber - na und?
Und falls von meinen eigenen Kids einer vertauscht wurde (sehr unwahrscheinlich, ich war auf der Entbindungsstation die ganze Zeit bei Bewußtsein, und so viele Babys waren da gar nicht ) wären es dennoch dieselben Kinder, so wie ich sie kenne und liebe. Klar wäre ich neugierig, im Vertauschungsfall mein "eigenes" Kind kennen zu lernen. Aber die sozialen Bindungen und Prägungen, die im Laufe der Zeit entstanden sind, würde ich nicht rückgängig machen wollen.
Aber leider machen viele "sorgeberechtigte" Eltern viel Wirbel um die Abstammung. Viele Eltern schieben alle negativen Charaktereigenschaften und unerwünschten Verhaltensweisen auf den jeweils anderen Elternteil:
"Das hat sie nicht von mir, das hat sie vom Vater/von der der Mutter geerbt ",
"Paß auf, daß du nicht so wirst wie dein Vater "
"Du benimmst dich schon genauso wie deine Mutter "
Das finde ich total unfair den Kindern gegenüber.
. Zitat: |
Wenn ich für ein Kind sorgen soll, soll es bei mir leben. Falls nicht, muss der bezahlen, von dem es ist. Und da möchte ich dann schon die Karten sehen.
Grüßle
Thomas |
Das ist ein klarer Standpunkt.
Aber wenn - was ich dir nicht wünsche, aber rein theoretisch immer passieren kann - es zu einer Trennung kommt, und der Vaterschaftstest fällt negativ aus... und der leibliche Vater, den man ausfindig macht, hat überhaupt kein Geld und außerdem einen zweifelhaften Charakter: würdest du "dein Kind", das bis zum Vaterschaftstest dein Kind war, diesem Mann anvertrauen?
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Rollimom stur
Anmeldungsdatum: 17.03.2004 Beiträge: 6507
Wohnort: BO
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(#241394) Verfasst am: 10.01.2005, 11:19 Titel: |
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TW hat folgendes geschrieben: | Wenn ich für ein Kind sorgen soll, soll es bei mir leben. Falls nicht, muss der bezahlen, von dem es ist. |
Wenn ich auf deiner HP das Bild von dir und deiner Tochter sehe, habe ich den Eindruck, dass du sie liebst.
Traurig, dass dein Beitrag, auch das, was du vor und nach dem zitierten Satz geschrieben hast, den Eindruck erweckt, dass du sie nur liebst, wenn sie zu 50 % aus deinen Genen besteht.
Denn liebtest du sie wirklich, dann würde es letztendlich keine Rolle spielen, wer ihr Erzeuger ist, denn der soziale Vater bist allemal du.
Ein Kind aufwachsen zu sehen, es zu versorgen, mit Liebe, Nähe, Zärtlichkeit zu überschütten und dasselbe zurückzubekommen ist IMHO 1000 mal mehr wert, als die Frage, ob das Kind "MEINS" ist.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#241397) Verfasst am: 10.01.2005, 11:23 Titel: |
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Rollimom hat folgendes geschrieben: | TW hat folgendes geschrieben: | Wenn ich für ein Kind sorgen soll, soll es bei mir leben. Falls nicht, muss der bezahlen, von dem es ist. |
Wenn ich auf deiner HP das Bild von dir und deiner Tochter sehe, habe ich den Eindruck, dass du sie liebst.
Traurig, dass dein Beitrag, auch das, was du vor und nach dem zitierten Satz geschrieben hast, den Eindruck erweckt, dass du sie nur liebst, wenn sie zu 50 % aus deinen Genen besteht.
Denn liebtest du sie wirklich, dann würde es letztendlich keine Rolle spielen, wer ihr Erzeuger ist, denn der soziale Vater bist allemal du. |
Liebe drückt sich in Unterhaltsleistungen (auch wenn sie freiwillig sind) aus?
Thomas kann seine Tochter (auch wenn er feststellt, dass er nicht der Erzeuger ist) lieben und dennoch von seiner Ex-Frau verlangen, dass sie ihre Unterhaltsforderungen an die richtige Adresse richtet. Das sind zwei verschiedene Dinge, weil es zwei verschiedene Menschen angeht.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Rollimom stur
Anmeldungsdatum: 17.03.2004 Beiträge: 6507
Wohnort: BO
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(#241402) Verfasst am: 10.01.2005, 11:36 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Rollimom hat folgendes geschrieben: | TW hat folgendes geschrieben: | Wenn ich für ein Kind sorgen soll, soll es bei mir leben. Falls nicht, muss der bezahlen, von dem es ist. |
Wenn ich auf deiner HP das Bild von dir und deiner Tochter sehe, habe ich den Eindruck, dass du sie liebst.
Traurig, dass dein Beitrag, auch das, was du vor und nach dem zitierten Satz geschrieben hast, den Eindruck erweckt, dass du sie nur liebst, wenn sie zu 50 % aus deinen Genen besteht.
Denn liebtest du sie wirklich, dann würde es letztendlich keine Rolle spielen, wer ihr Erzeuger ist, denn der soziale Vater bist allemal du. |
Liebe drückt sich in Unterhaltsleistungen (auch wenn sie freiwillig sind) aus? |
Unter anderem, ja.
Da ein Kind, wenn es, im Falle einer Trennung, von seinem Vater kein Unterhaltsgeld bekommt, auf den Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes angewiesen ist. Dieser Unterhaltsvorschuss ist sehr gering und wird auch nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt.
Das bedeutet in der Praxis, dass das Kind ein verdammt schmales Etat hat, denn leider ist es so, dass alleinstehende Mütter oftmals keiner Arbeit nachgehen können und für eine gewisse Zeit auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Hand in Hand damit geht das Unvermögen der Mutter, dem Kind den Lebensstandard zu bieten, den es vorher hatte.
Das kann so weit gehen, dass sie das Geld für Klassenfahrten nicht aufbringen kann, oder für andere schulische und außerschulische Aktivitäten.
Ganz davon zu schweigen, dass über 12 jährige Kinder einen erhöhten (finanziellen) Bedarf haben, aber keine Unterhaltsvorschusszahlungen mehr erhalten.
Zitat: | Thomas kann seine Tochter (auch wenn er feststellt, dass er nicht der Erzeuger ist) lieben und dennoch von seiner Ex-Frau verlangen, dass sie ihre Unterhaltsforderungen an die richtige Adresse richtet. Das sind zwei verschiedene Dinge, weil es zwei verschiedene Menschen angeht. |
Er schrieb aber vorher, dass er nicht anzweifelt, dass seine Tochter von ihm stammt, es aber im Falle einer Scheidung dennoch anfechten würde, um Unterhaltszahlungen zu sparen.
Und das finde ich dem Kind gegenüber sehr unfair.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#241404) Verfasst am: 10.01.2005, 11:39 Titel: |
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Rollimom hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Rollimom hat folgendes geschrieben: | TW hat folgendes geschrieben: | Wenn ich für ein Kind sorgen soll, soll es bei mir leben. Falls nicht, muss der bezahlen, von dem es ist. |
Wenn ich auf deiner HP das Bild von dir und deiner Tochter sehe, habe ich den Eindruck, dass du sie liebst.
Traurig, dass dein Beitrag, auch das, was du vor und nach dem zitierten Satz geschrieben hast, den Eindruck erweckt, dass du sie nur liebst, wenn sie zu 50 % aus deinen Genen besteht.
Denn liebtest du sie wirklich, dann würde es letztendlich keine Rolle spielen, wer ihr Erzeuger ist, denn der soziale Vater bist allemal du. |
Liebe drückt sich in Unterhaltsleistungen (auch wenn sie freiwillig sind) aus? |
Unter anderem, ja.
Da ein Kind, wenn es, im Falle einer Trennung, von seinem Vater kein Unterhaltsgeld bekommt, auf den Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes angewiesen ist. Dieser Unterhaltsvorschuss ist sehr gering und wird auch nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt.
Das bedeutet in der Praxis, dass das Kind ein verdammt schmales Etat hat, denn leider ist es so, dass alleinstehende Mütter oftmals keiner Arbeit nachgehen können und für eine gewisse Zeit auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Hand in Hand damit geht das Unvermögen der Mutter, dem Kind den Lebensstandard zu bieten, den es vorher hatte.
Das kann so weit gehen, dass sie das Geld für Klassenfahrten nicht aufbringen kann, oder für andere schulische und außerschulische Aktivitäten.
Ganz davon zu schweigen, dass über 12 jährige Kinder einen erhöhten (finanziellen) Bedarf haben, aber keine Unterhaltsvorschusszahlungen mehr erhalten. |
Ich war in der gleichen Situation, die du beschreibst. Dennoch drückt sich die Zuneigung zu einem Kind nicht in Geldleistungen aus.
Zitat: | Zitat: | Thomas kann seine Tochter (auch wenn er feststellt, dass er nicht der Erzeuger ist) lieben und dennoch von seiner Ex-Frau verlangen, dass sie ihre Unterhaltsforderungen an die richtige Adresse richtet. Das sind zwei verschiedene Dinge, weil es zwei verschiedene Menschen angeht. |
Er schrieb aber vorher, dass er nicht anzweifelt, dass seine Tochter von ihm stammt, es aber im Falle einer Scheidung dennoch anfechten würde, um Unterhaltszahlungen zu sparen.
Und das finde ich dem Kind gegenüber sehr unfair. |
Du verwechselst schon wieder Geldleistungen und Zuneigung.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#241409) Verfasst am: 10.01.2005, 12:11 Titel: |
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Tassilo hat folgendes geschrieben: | Wygotsky hat folgendes geschrieben: |
Aber in der Realität sieht es oft anders aus. Nehmen wir einmal an, ein Mann lernt eine alleinerziehende Mutter kennen, die ein kleines Kind hat. Nehmen wir an, die beiden bilden ein Paar, leben zusammen, und der Mann wird zur Bezugsperson für das Kind. Als das Kind ungefähr 6 Jahre alt ist, zerstreiten sich der Mann und die Mutter, und sie trennen sich. Kann der Mann ein Umgangsrecht für das Kind einklagen, auf der Grundlage, dass er am Leben des Kindes teilgenommen hat, im Zuwendung gegeben und es gefördert hat? Wohl kaum. Die Entscheidung, ob er das Kind sehen darf, liegt allein bei der biologischen Mutter. Beim Erzeuger sähe das anders aus.
Und darum taugt die Vorstellung vom Vater als Bezugsperson nur so lange, wie sich alle einig sind. |
Diese Aussage zum Umgangsrecht stimmt nicht! Das Umgangsrecht wurde im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 1.7.1998 geändert. Seitdem spielt die größte Rolle das Wohl des Kindes. Auch Großeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern etc. sind seitdem umgangsberechtigt. |
Leider kenne ich Fälle, in denen sogar dem leiblichen Vater das Umgangsrecht zwar nicht de jure entzogen aber de facto unmöglich gemacht wurde.
Insofern taugt auch die Vorstellung vom leiblichen Vater als Bezugsperson nur so lange, wie sich alle einig sind.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#241412) Verfasst am: 10.01.2005, 12:21 Titel: |
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Rollimom hat folgendes geschrieben: | ...auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Hand in Hand damit geht das Unvermögen der Mutter, dem Kind den Lebensstandard zu bieten, den es vorher hatte.
Das kann so weit gehen, dass sie das Geld für Klassenfahrten nicht aufbringen kann, oder für andere schulische und außerschulische Aktivitäten.
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Klassenfahrten werden vom Sozialamt bezahlt, sogar auch noch in der Hartz-IV-Ära.
Aber die "anderen Aktivitäten" könnten tatsächlich zu teuer werden. Nachhilfestunden, Sport, Hobbies, Musik-Instrumenten-Unterricht, Sprachreisen, Ferien, Mode, Haustiere, CDs, Handy, Computer, Kino usw...
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Rollimom stur
Anmeldungsdatum: 17.03.2004 Beiträge: 6507
Wohnort: BO
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(#241426) Verfasst am: 10.01.2005, 12:53 Titel: |
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Heike N hat folgendes geschrieben: | Du verwechselst schon wieder Geldleistungen und Zuneigung. |
Nein, ich verwechsele nichts.
Das Eine schließt das Andere ja nicht aus.
Aber meine Kinder bspw. finden es nicht besonders spritzig, dass ihr Vater seinerzeit den Auspruch: "Wenn du mit den Kindern weg gehst, kündige ich und du kriegst keine Kohle von mir" getätigt hat. Und sie werten es durchaus als gegen sie gerichtet.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#241468) Verfasst am: 10.01.2005, 15:09 Titel: |
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Rollimom hat folgendes geschrieben: | Heike N hat folgendes geschrieben: | Du verwechselst schon wieder Geldleistungen und Zuneigung. |
Nein, ich verwechsele nichts.
Das Eine schließt das Andere ja nicht aus. |
Das ist richtig. Aber so hast du nicht reagiert, als Thomas in seinem Posting meinte, dass er keinen Unterhalt für ein Kind zahlen würde, dass zwar ehelich geboren aber nicht von ihm gezeugt wurde.
Er hat nämlich mit keiner Silbe davon gesprochen, dass er dieses Kind nun ablehnen oder ihm keinen finanziellen Beistand zukommen lassen würde. Er hat lediglich von seiner Weigerung gesprochen, einer Unterhaltspflicht nachzukommen, der er nicht nachkommen muss, wenn er nicht der Erzeuger des Kindes ist.
Zitat: | Aber meine Kinder bspw. finden es nicht besonders spritzig, dass ihr Vater seinerzeit den Auspruch: "Wenn du mit den Kindern weg gehst, kündige ich und du kriegst keine Kohle von mir" getätigt hat. Und sie werten es durchaus als gegen sie gerichtet. |
Das kann ich nachvollziehen. Ein Vater, der sich lieber selber in Armut begibt, um seinen Sprösslingen nichts abgeben zu müssen, scheint auch jenseits seiner Weigerung, sie finanziell zu unterstützen, nicht viel von ihnen zu halten.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Rollimom stur
Anmeldungsdatum: 17.03.2004 Beiträge: 6507
Wohnort: BO
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(#241487) Verfasst am: 10.01.2005, 15:48 Titel: |
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Heike N. hat folgendes geschrieben: | Rollimom hat folgendes geschrieben: | Heike N hat folgendes geschrieben: | Du verwechselst schon wieder Geldleistungen und Zuneigung. |
Nein, ich verwechsele nichts.
Das Eine schließt das Andere ja nicht aus. |
Das ist richtig. Aber so hast du nicht reagiert, als Thomas in seinem Posting meinte, dass er keinen Unterhalt für ein Kind zahlen würde, dass zwar ehelich geboren aber nicht von ihm gezeugt wurde. |
Nee, guck mal: TW hat gesagt: Zitat: | ganz ehrlich: wenn ich wissen will, ob unser Kind von mir ist, frage ich meine Frau. Und wenn die mir sagt: 'es ist von Dir' dann glaube ich ihr das. Sollte ich mich sowieso scheiden lassen, würde ich meine Vaterschaft auf jeden Fall anzweifeln. Die paar Euro würde ich dann auf jeden Fall einsetzen, weil mir das viel Unterhaltszahlungen ersparen könnte.
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Er spricht doch hier von dem (hoffentlich fiktiven) Fall, dass er seiner Frau glaubt, dass sein Kind sein Kind ist. Aber im Falle einer Scheidung würde er aus Kostenersparnisgründen auf jeden Fall, also auch wenn er sicher ist, dass sie seine Tochter ist, die Vaterschaft anzweifeln.
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Heike N. wundert gar nix mehr
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop
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(#241510) Verfasst am: 10.01.2005, 16:36 Titel: |
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Rollimom hat folgendes geschrieben: | Heike N. hat folgendes geschrieben: | Rollimom hat folgendes geschrieben: | Heike N hat folgendes geschrieben: | Du verwechselst schon wieder Geldleistungen und Zuneigung. |
Nein, ich verwechsele nichts.
Das Eine schließt das Andere ja nicht aus. |
Das ist richtig. Aber so hast du nicht reagiert, als Thomas in seinem Posting meinte, dass er keinen Unterhalt für ein Kind zahlen würde, dass zwar ehelich geboren aber nicht von ihm gezeugt wurde. |
Nee, guck mal: TW hat gesagt: Zitat: | ganz ehrlich: wenn ich wissen will, ob unser Kind von mir ist, frage ich meine Frau. Und wenn die mir sagt: 'es ist von Dir' dann glaube ich ihr das. Sollte ich mich sowieso scheiden lassen, würde ich meine Vaterschaft auf jeden Fall anzweifeln. Die paar Euro würde ich dann auf jeden Fall einsetzen, weil mir das viel Unterhaltszahlungen ersparen könnte.
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Er spricht doch hier von dem (hoffentlich fiktiven) Fall, dass er seiner Frau glaubt, dass sein Kind sein Kind ist. Aber im Falle einer Scheidung würde er aus Kostenersparnisgründen auf jeden Fall, also auch wenn er sicher ist, dass sie seine Tochter ist, die Vaterschaft anzweifeln. |
Hat er geschrieben, dass er sein Kind nicht mehr zu sich nehmen wird und es vernünftig versorgen würde während der Zeit? Hat er geschrieben, dass er ihm keinen Mantel kauft, wenn es aus dem alten rausgewachsen ist und seine Exfrau die Kohle nicht hat? Hat er nicht. Er hat auch nichts davon gesagt, dass er keine Zuneigung für das Kind mehr empfinden würde.
Er hat aber sehr wohl impliziert, dass er sich vom Staat nichts vorschreiben lassen wird, was er nicht erfüllen muss. Herauszufinden, ob er der Erzeuger des Kindes ist oder nicht, ist sein gutes Recht. Dies hat aber nichts mit mit Zuneigung oder Ablehnung zu tun.
Bestenfalls könnte man hier befremdlich reagieren, dass er pauschal einen Test machen lassen würde, unabhängig davon, ob er den Verdacht hat, dass seine Frau sich mal einem anderen Mann zugewandt hat oder nicht. Über sein persönliches Verhältnis zum Kind sagt das aber nichts aus.
_________________ God is Santa Claus for adults
Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#241535) Verfasst am: 10.01.2005, 17:36 Titel: |
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Zypris erklärt in einem Interview im aktuellen Stern, die heimlichen Gentests seien deshalb bedenklich, weil dabei auch die DNA der Mutter analysiert werde.
Sie möchte mit dem Gesetz auch andere heimliche Gentests verbieten, da erzählt von einem hypothetischen Fall, wo einem Arbeitsplatzbewerber heimliche eine DNA-Probe entnommen wird.
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rabenkrähe Gast
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(#242055) Verfasst am: 11.01.2005, 04:30 Titel: |
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Thomas Waschke hat folgendes geschrieben: | Das Problem scheint mir eher die Denke dieser Menschen zu sein. Die suchen doch nicht eine Person, die 50% ihrer Gene gemeinsam hat. Wenn sie nicht wissen, dass der Mann am Frühstückstisch nicht ihr Erzeuger war, haben sie kein Problem. Oder wenn sie nie erfahren, dass sie adoptiert wurden.
Mein Bruder und ich sind uns in vielen körperlichen Merkmalen unähnlich. Meinst Du, falls herauskommt, dass einer von uns in der Klinik vertauscht wurde, würde ich den Menschen, den ich gar nicht kenne, als meinen Bruder akzeptieren? Oder ein fremdes Paar als Eltern? |
...........
Ich hab mich mit letzterem Fall ausgiebig beschäftigt, weil einst in Pinneberg bekannt wurde, daß zwei Säuglinge vertauscht wurde.
Da hab ich mir so gedacht, wenn das nach zehn Jahren rauskommt und die leben in völlig gegensätzlichen Verhältnissen, wie ist das zu lösen, welches Kind würde ich als das meine ansehen, was verbindet mehr? Gene/Blut oder gemeinsames Leben/ Erziehung? Noch komplizierter halt, wenns dann auch noch zu einer Trennung zwischendrin kommt.
Also ich hab keine Lösung gefunden, schon gar keine, die sich generalisieren ließe.
Allerdings denke ich schon, daß Gene/Blut und Abstammung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Auch unbewußt.
Und wer viele Heimkinder erlebte, die von ihren Eltern nicht wissen, oder von ihnen teilweise schwer verletzt wurden, der bekommt schon eine Ahnung, was familiäre Aufgehobenheit bedeutet. Und zum Zusammengehörigkeitsgefühl gehört die Abstammung ganz sicher mit dazu.
Und ich denke auch, daß das in die Gefühlswelt hineinwirkt.
(Womit ich ganz bestimmt nicht schreiben möchte, daß einem angenommenen Kind keine Liebe/ keine Gefühle entgegengebracht würden, meist)
bin rabenkrähe
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Jolesch Freund des kleineren Übels
Anmeldungsdatum: 11.07.2004 Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII
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(#242072) Verfasst am: 11.01.2005, 09:29 Titel: |
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Im aktuellen Spiegel gibts ein Interview mit der Ministerin (hat mich aber auch nicht in der Meinungsbildung weitergebracht)
_________________ Storm by Tim Minchin
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El Schwalmo Naturalistischer Ignostiker
Anmeldungsdatum: 06.11.2003 Beiträge: 9073
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(#242083) Verfasst am: 11.01.2005, 10:30 Titel: |
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Hi Rabenkrähe,
rabenkrähe hat folgendes geschrieben: |
[ ... ]
Allerdings denke ich schon, daß Gene/Blut und Abstammung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Auch unbewußt. |
ich vermute, dass, falls man das kritisch prüfen würde, kaum etwas nachweisbar wäre.
rabenkrähe hat folgendes geschrieben: | Und wer viele Heimkinder erlebte, die von ihren Eltern nicht wissen, oder von ihnen teilweise schwer verletzt wurden, der bekommt schon eine Ahnung, was familiäre Aufgehobenheit bedeutet. Und zum Zusammengehörigkeitsgefühl gehört die Abstammung ganz sicher mit dazu. |
Wirfst Du jetzt nicht zwei Dinge durcheinander: das Fehlen einer Familie und die _leibliche_ Abstammung?
rabenkrähe hat folgendes geschrieben: | Und ich denke auch, daß das in die Gefühlswelt hineinwirkt. |
Wie gesagt, das müsste man testen, aber ich sehe kaum, wie man das anstellen sollte. Wie hätte sich meine Gefühlswelt anders entwickelt, falls ich nicht bei meinen _leiblichen_ Eltern aufgewachsen wäre? Wenn mir meine Mutter nun erzählen würde: 'Wir haben Dich adoptiert', würde sich dann etwas an meinen Gefühlen gegenüber dieser Frau ändern? Ich kann nur von mir sprechen: nur wenn mir sehr langweilig wäre, würde ich in diesem Fall einen Gedanken daran verschwenden, herauszufinden, wer meine leibliche Mutter ist. Was bedeutet mir ein Mensch, der mindestens die Hälfte seiner Gene mit mir gemeinsam hat, mehr, als einer, der immer zu mir stand, wenn ich ihn brauchte?
In meinen Augen sind 'Bande des Blutes' obsolete Rudimente einer archaischen Weltsicht.
Grüßle
Thomas
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#242254) Verfasst am: 11.01.2005, 16:15 Titel: |
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Hallo,
bin neu hier und würde mich gerne in diese Diskussion einklinken.
Ich möchte erstmal versuchen, das Thema etwas zu präzisieren, da ich finde, dass hier (nicht speziell hier im FGH, sondern allgemein in der öffentlichen Diskussion) einige Dinge vermengt werden:
1. Gentest
2. Vaterschaftstest
3. anonym
4. heimlich
1. Gentest: gängige Praxis ist es zur Zeit, dass Genproben an Labors eingesendet werden können, ohne einen Nachweis führen zu müssen, von wem diese Genproben stammen. Die Labors lassen dann dem Einsender die Information zukommen, ob die Spender dieser beiden Genproben genetisch verwandt sind.
Meiner Meinung nach ist dies ein absolutes Unding; das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein absolut wichtiges Grundrecht, das nicht verletzt werden darf und dessen Verletzung unter Strafe gestellt werden muss. Dies möchte ich erstmal nicht weiter begründen da die Gründe für mich offensichtlich sind; falls jemand anderer Meinung sein sollte, können wir das natürlich gerne weiter ausbreiten.
Ich stimme in diesem Punkt mit der Justizministerin überein: den Labors sollte unter Strafandrohung verboten werden, solche Informationen an Dritte weiterzugeben, deren Identität sie nicht kennen.
2. Vaterschaftstest: eher zufällig geht es in dem Gentest um die Feststellung der Vaterschaft. Das ruft natürlich die Kämpfer des Geschlechterkonfliktes auf den Plan; alte Vorurteile werden hervorgekramt; die Diskussion wird unsachlich; es gibt nur noch entweder oder (gilt wiederum nicht unbedingt für dieses Forum, ich meine damit eher das Usenet).
3. Anonym bedeutet für mich, dass der Gentest ohne Feststellung der Personalien gemacht wird; will sagen, dass die Teilnehmer des Testes _später_ nicht mehr (z.B. von staatlicher Seite) ermittelt werden können. Ich glaube, das wird hier im FGH verwechselt mit dem, was in den Medien als
4. 'heimlich' bezeichnet wird. 'Heimlich' wird verwendet in dem Sinne, dass der Mann den Test durchführen lässt, ohne die Mutter zu informieren.
Was mich an der Diskussion interessiert, ist weniger Punkt 1 (dazu steht meine Meinung fest), sondern eher Punkt 4.
Meine Meinung:
a) der Mann hat das Recht, zu erfahren, ob er der Vater des Kindes ist (jedoch _nur_ wenn er der eingetragene Vater ist)
b) Anonymität an sich ist erstmal positiv zu bewerten
c) die Mutter hat nicht unbedingt das Recht, von dem Test zu erfahren
Da ich ja, wie oben geschrieben, die aktuelle Verfahrensweise des Tests ablehne, weil ein Missbrauch durch Dritte viel zu einfach möglich ist, müsste ein anderes, sichereres Prozedere gefunden werden.
Möglich wäre z.B. wenn der Vater zum Labor geht, die Probe des Kindes mitbringt und sich dort seine Probe abnehmen lässt. Damit könnte seine Anonymität gewahrt bleiben; das würde jedoch bedeuten, dass die Probe eines beliebigen Kindes abgegeben werden könnte. Das wiederum sollte meiner Meinung nach nicht möglich sein.
Letztendlich sehe ich keine Möglichkeit, den Vaterschaftstest anonym durchführen zu lassen, da ja meiner Meinung nach die Identitäten der Proben geprüft werden muss, um die informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten. Wenn der Test nicht anonym ist heisst das aber nicht, dass die Mutter informiert werden muss. Der Test könnte z.B. vom Kinderarzt durchgeführt werden.
Was meint Ihr dazu? Muss die Mutter von einem Vaterschaftstest informiert werden und wenn ja warum?
@ Thomas Waschke:
Du schriebstest: Zitat: | Sollte ich mich sowieso scheiden lassen, würde ich meine Vaterschaft auf jeden Fall anzweifeln. Die paar Euro würde ich dann auf jeden Fall einsetzen, weil mir das viel Unterhaltszahlungen ersparen könnte. |
Soviel ich weiss, ist die Rechtslage in D folgende:
Wenn du die Vaterschaft anerkennst, ist das nach einem Ablauf von 2 Jahren bindend und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Danach kannst du dich auf den Kopf stellen oder auch 25 Vaterschaftstests machen lassen, aber deine Unterhaltspflicht wirst du nicht mehr los.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#242258) Verfasst am: 11.01.2005, 16:24 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: |
Meine Meinung:
a) der Mann hat das Recht, zu erfahren, ob er der Vater des Kindes ist (jedoch _nur_ wenn er der eingetragene Vater ist)
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Dann hast Du halt eine andere Meinung als ich.
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#242264) Verfasst am: 11.01.2005, 16:38 Titel: |
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@Noseman: Welche Meinung hast Du denn?
Mein Satz müsste übrigens lauten:
a) der Mann hat das Recht, zu erfahren, ob er der genetische Vater des Kindes ist (jedoch _nur_ wenn er der eingetragene Vater ist)
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