Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Petition zur Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#539168) Verfasst am: 09.08.2006, 06:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kirchensteuer ist a) politisch, es wird ja schließlich eine Forderung an den Staat gestellt.

2. war deine Überschrift eh falsch, da es eben nicht um die Abschaffung der Steuer ging, sondern nur um den Einzug durch den Staat und den Verweis auf der Lohnsteuer.

(Das ist übrigens Ländersache, deshalb ist die Petition an den Bund eh an den falschen gerichtet.)

3. brauchen wir nun wirklich keine zwei Threads zu ein und derselben Petition. Ich habe nämlich auch keine Lust, meine Argumente noch einmal zu wiederholen. zwinkern
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Spiritus
Sternenstaub auf verfaulendem Laub



Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland

Beitrag(#539395) Verfasst am: 09.08.2006, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Stingery hat folgendes geschrieben:
Wer hat den die Kirchensteuer damals eingeführt?


Das Reichskonkordat ist von 1933 und heute noch gültig. Der Bund kann dies nicht ändern, die Länder könnten es schon.
klick


Hier ist der Link auf das immer wieder angeführte Reichskonkordat:
klick

Spiritus
_________________
Semper fidelis!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#539398) Verfasst am: 09.08.2006, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kirchensteuer ist im Grundgesetz festgeschrieben. Kann also dort nur mit verfassungsändernder Mehrheit abgeschafft werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wozubiegott
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.05.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Trier

Beitrag(#554451) Verfasst am: 29.08.2006, 16:14    Titel: Petition gegen Kirchensteuer: Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte Antworten mit Zitat

Unter unten angegebenem Link besteht die Möglichkeit, eine Petition im Petitionsausschuss gegen die Erhebung von Kirchensteuer zu unterzeichnen. Ich weiß zwar nicht, ob das etwas bringt, aber einen Versuch ist es allemal wert:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=216
_________________
Wer sich über das Buchprojekt "Wozu brauche ich einen Gott?" Gespräche mit Ungläubigen und Abtrünnigen" informieren möchte, kann das unter www.wozubiegott.de tun. Oder mich anmailen unter wozubiegott@email.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#554460) Verfasst am: 29.08.2006, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es bringt nichts, da der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat Ländersache ist und nicht Bundessache.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#554466) Verfasst am: 29.08.2006, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Threads zusammengefügt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wozubiegott
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.05.2006
Beiträge: 15
Wohnort: Trier

Beitrag(#554526) Verfasst am: 29.08.2006, 17:34    Titel: Petition gegen Kirchensteuer Antworten mit Zitat

Ist das Ländersache? Schade, wenn die Unterschrift nichts bringt. Weshalb dann wurde die Petition vom (Bundes-) Ausschuss zugelassen? Überrascht
_________________
Wer sich über das Buchprojekt "Wozu brauche ich einen Gott?" Gespräche mit Ungläubigen und Abtrünnigen" informieren möchte, kann das unter www.wozubiegott.de tun. Oder mich anmailen unter wozubiegott@email.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#554536) Verfasst am: 29.08.2006, 17:42    Titel: Re: Petition gegen Kirchensteuer Antworten mit Zitat

Wozubiegott hat folgendes geschrieben:
Ist das Ländersache? Schade, wenn die Unterschrift nichts bringt. Weshalb dann wurde die Petition vom (Bundes-) Ausschuss zugelassen? Überrascht


Eine Petition dort stellen kann jeder. Ich kann der Petition nicht entnehmen, ob sich der Ausschuss bereits damit befasst hat.

Die Bundesregierung hat per Grundgesetz lediglich festgelegt, dass Kirchensteuer erhoben werden kann und dafür den Kirchen Zugang zu den Steuerdaten zu gewähren ist.

Der Einzug durch das Finanzamt wird jeweils durch Ländergesetze im jeden einzelnen Bundesland geregelt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#554542) Verfasst am: 29.08.2006, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Stand des Verfahrens ist, dass bis 7. September Unterzeichner gesammelt werden können. Der Ausschluss selbst hat sich damit noch nicht befasst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#554550) Verfasst am: 29.08.2006, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

So sieht z.B. das entsprechende Gesetz im Land Rheinland-Pfalz aus:

http://www.steuer-forum-kirche.de/kistg-l-rheinland-pfalz.htm

Siehe vor allem die § 14 und 15.

Zitat:
(2) Die Gemeindeverwaltung hat bei Ausstellung der Lohnsteuerkarte und bei Änderungen oder Ergänzungen der Eintragungen die für den Steuerabzug vom Arbeitslohn erforderlichen Angaben über die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers und seines Ehegatten auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Auf Antrag sind auch Änderungen der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.


Und so ein ähnliches Gesetz hat jedes Bundesland für sich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group