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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#539168) Verfasst am: 09.08.2006, 06:11 Titel: |
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Kirchensteuer ist a) politisch, es wird ja schließlich eine Forderung an den Staat gestellt.
2. war deine Überschrift eh falsch, da es eben nicht um die Abschaffung der Steuer ging, sondern nur um den Einzug durch den Staat und den Verweis auf der Lohnsteuer.
(Das ist übrigens Ländersache, deshalb ist die Petition an den Bund eh an den falschen gerichtet.)
3. brauchen wir nun wirklich keine zwei Threads zu ein und derselben Petition. Ich habe nämlich auch keine Lust, meine Argumente noch einmal zu wiederholen.
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Spiritus Sternenstaub auf verfaulendem Laub
Anmeldungsdatum: 03.04.2004 Beiträge: 605
Wohnort: Münsterland
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(#539395) Verfasst am: 09.08.2006, 13:56 Titel: |
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Stefan hat folgendes geschrieben: | Stingery hat folgendes geschrieben: | Wer hat den die Kirchensteuer damals eingeführt? |
Das Reichskonkordat ist von 1933 und heute noch gültig. Der Bund kann dies nicht ändern, die Länder könnten es schon.
klick |
Hier ist der Link auf das immer wieder angeführte Reichskonkordat:
klick
Spiritus
_________________ Semper fidelis!
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#539398) Verfasst am: 09.08.2006, 14:03 Titel: |
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Die Kirchensteuer ist im Grundgesetz festgeschrieben. Kann also dort nur mit verfassungsändernder Mehrheit abgeschafft werden.
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Wozubiegott registrierter User
Anmeldungsdatum: 11.05.2006 Beiträge: 15
Wohnort: Trier
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(#554451) Verfasst am: 29.08.2006, 16:14 Titel: Petition gegen Kirchensteuer: Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte |
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Unter unten angegebenem Link besteht die Möglichkeit, eine Petition im Petitionsausschuss gegen die Erhebung von Kirchensteuer zu unterzeichnen. Ich weiß zwar nicht, ob das etwas bringt, aber einen Versuch ist es allemal wert:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=216
_________________ Wer sich über das Buchprojekt "Wozu brauche ich einen Gott?" Gespräche mit Ungläubigen und Abtrünnigen" informieren möchte, kann das unter www.wozubiegott.de tun. Oder mich anmailen unter wozubiegott@email.de
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#554460) Verfasst am: 29.08.2006, 16:20 Titel: |
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Nein, es bringt nichts, da der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat Ländersache ist und nicht Bundessache.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#554466) Verfasst am: 29.08.2006, 16:23 Titel: |
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Threads zusammengefügt.
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Wozubiegott registrierter User
Anmeldungsdatum: 11.05.2006 Beiträge: 15
Wohnort: Trier
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(#554526) Verfasst am: 29.08.2006, 17:34 Titel: Petition gegen Kirchensteuer |
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Ist das Ländersache? Schade, wenn die Unterschrift nichts bringt. Weshalb dann wurde die Petition vom (Bundes-) Ausschuss zugelassen?
_________________ Wer sich über das Buchprojekt "Wozu brauche ich einen Gott?" Gespräche mit Ungläubigen und Abtrünnigen" informieren möchte, kann das unter www.wozubiegott.de tun. Oder mich anmailen unter wozubiegott@email.de
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#554536) Verfasst am: 29.08.2006, 17:42 Titel: Re: Petition gegen Kirchensteuer |
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Wozubiegott hat folgendes geschrieben: | Ist das Ländersache? Schade, wenn die Unterschrift nichts bringt. Weshalb dann wurde die Petition vom (Bundes-) Ausschuss zugelassen? |
Eine Petition dort stellen kann jeder. Ich kann der Petition nicht entnehmen, ob sich der Ausschuss bereits damit befasst hat.
Die Bundesregierung hat per Grundgesetz lediglich festgelegt, dass Kirchensteuer erhoben werden kann und dafür den Kirchen Zugang zu den Steuerdaten zu gewähren ist.
Der Einzug durch das Finanzamt wird jeweils durch Ländergesetze im jeden einzelnen Bundesland geregelt.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#554542) Verfasst am: 29.08.2006, 17:50 Titel: |
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Der Stand des Verfahrens ist, dass bis 7. September Unterzeichner gesammelt werden können. Der Ausschluss selbst hat sich damit noch nicht befasst.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#554550) Verfasst am: 29.08.2006, 17:59 Titel: |
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So sieht z.B. das entsprechende Gesetz im Land Rheinland-Pfalz aus:
http://www.steuer-forum-kirche.de/kistg-l-rheinland-pfalz.htm
Siehe vor allem die § 14 und 15.
Zitat: | (2) Die Gemeindeverwaltung hat bei Ausstellung der Lohnsteuerkarte und bei Änderungen oder Ergänzungen der Eintragungen die für den Steuerabzug vom Arbeitslohn erforderlichen Angaben über die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers und seines Ehegatten auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Auf Antrag sind auch Änderungen der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. |
Und so ein ähnliches Gesetz hat jedes Bundesland für sich.
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