Verschärfung des StGB 166
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#121:  Autor: PoldiWohnort: Bavarian Congo BeitragVerfasst am: 23.06.2006, 00:00
    —
Tja, Dieter Hildebrandt hat sich in einem Spiegelinterview ja kräftig über Stoiber & Co ausgelassen ...

Echt lesenswert : http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,422470,00.html

#122:  Autor: RunningGAGWohnort: Berlin BeitragVerfasst am: 23.06.2006, 00:07
    —
Ich bin fast gestorben vor Lachen!!!

SPIEGEL ONLINE: Lässt sich denn dann Stoibers Forderung nach einem "Grundkonsens" erfüllen, "dass nicht alles mit Füßen getreten werden darf, was anderen heilig ist"?

Hildebrandt: Natürlich: mit Glaube, Liebe, Hoffnung! Klar. Logisch. Als Koordinatenkreuz.

#123:  Autor: RunningGAGWohnort: Berlin BeitragVerfasst am: 23.06.2006, 00:41
    —
Hier noch was Lustiges von www.titanic-magazin.de zu diesem Thema..

Zitat:
Stoiber für härtere Bestrafung von Gotteslästerern
Wer religiöse Gefühle verletzt, soll nach dem Willen von Edmund Stoiber mit drei bis fünf Jahren Gefängnis rechnen - und zwar auch ohne Störung des öffentlichen Friedens. "Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist", sagte Stoiber in Bild. In Vorbereitung ist schon eine Klage der Gemeinde des Großen Grünen Nasenpopels, die alle ins Gefängnis bringen will, die sich die Nase putzen und den Rotzgott mitsamt Taschentuch dann auf blasphemischste und gefühlsverletztendste Weise einfach wegwerfen.

#124:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 23.06.2006, 01:18
    —
Zitat:
"Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist", sagte Stoiber in Bild.

Wie ein Anhänger einer der intolerantesten Religionen der Menschheitsgeschichte derartiges über die Lippen bringen kann, ohne auch nur rot zu werden, wird mir wohl auf ewig ein Rätsel bleiben. Ich wundere mich bereits, dass seine Stimmbänder nicht gegen derartige Heuchelei rebellieren...

#125:  Autor: Hugo de la SmileWohnort: Berlin BeitragVerfasst am: 23.06.2006, 01:52
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Zitat:
"Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist", sagte Stoiber in Bild.

Wie ein Anhänger einer der intolerantesten Religionen der Menschheitsgeschichte derartiges über die Lippen bringen kann, ohne auch nur rot zu werden, wird mir wohl auf ewig ein Rätsel bleiben. Ich wundere mich bereits, dass seine Stimmbänder nicht gegen derartige Heuchelei rebellieren...


hihihi, du hast ihn aber äh schon mal reden äh hö äh ren?

#126:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 23.06.2006, 01:54
    —
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
hihihi, du hast ihn aber äh schon mal reden äh hö äh ren?

Stimmt auch wieder. Schulterzucken

#127: Stoiber fordert strafrechliche Verfolgung von Gotteslästerern Autor: Darwin UpheavalWohnort: Tief im Süden BeitragVerfasst am: 23.06.2006, 17:42
    —
Die strikte Trennung von Kirche und Staat galt bislang als hohes Gut unserer in der Tradition der Aufklärung stehenden Wertegesellschaft. Nun suchen die Konservativen offenbar den Schulterschluß zu den christlichen Fundamentalisten: Wer religiöse Gefühle mit Füßen tritt, dem sollen nach Stoibers Ansicht bis zu drei Jahre Haft blühen:

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/486/78408/


Was als Verletzung von religiösen Gefühlen gilt, bleibt völlig unklar. Falls dieser Gesetzesvorstoß eine Mehrheit finden sollte, können sich Religions- und Kreationismuskritiker hierzulande warm anziehen. Hoffen wir, daß der Gesetzesvorstoß vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hat.


Zuletzt bearbeitet von Darwin Upheaval am 23.06.2006, 17:46, insgesamt einmal bearbeitet

#128:  Autor: magnusfeWohnort: dunkler Ort : BeitragVerfasst am: 23.06.2006, 17:45
    —
Wer Demokratie für besser als Gottesstaat hält lästert auch Gott finde ich ...

Demokratie, Selbstbestimmung der Menschen die sich nicht mehr länger von Gott ihr Leben und ihr Politik bestimmen lassen, das ist Auflehnung gegen Gott und Gotteslästerung wenn man es genau betrachtet


Echte Theisten denken dass Demokratie kann immer nur eine der besten Übergangslösung hin zum Gottesstaat sein

#129:  Autor: Heike J BeitragVerfasst am: 23.06.2006, 18:03
    —
Auch den neuen Thread zum gleichen Thema hier angehangen.

#130: Stoibers Paragrafen - Posse Autor: odeon BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 00:50
    —
Und einen weiteren - shadaik

Nachdem der Bayrische Ministerpräsident Stoiber wieder mal Schlagzeilen machte, indem er die Verschärfung des Paragrafen 166 StGB forderte, habe ich bei der Staatskanzlei den Text der Pressemittteilung angefordert.

Ich bringe den hier und bin gespannt auf Eure Meinungen dazu.

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber befürwortet eine Verstärkung des gesetzlichen Schutzes
religiöser Gefühle.
Er hat sich dazu in einem Beitrag zu einer Presseanfrage wie folgt geäußert:

Gerade nach den jüngsten Diskussionen in den vergangenen Monaten um Popetown und die
Mohammed-Karikaturen wächst das Bedürfnis sehr vieler Menschen nach einer stärkeren Achtung
religiöser Gefühle.

Wir brauchen in unserer Gesellschaft einen Grundkonsens, dass nicht alles mit Füßen getreten
werden darf, was anderen heilig ist.
Wir brauchen eine Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Respekt
und Schutz religiöser Gefühle.
Dabei geht es nicht darum, Meinungs- oder Kunstfreiheit einzuschränken.
Toleranz und Respekt sind ja nicht Beschränkungen der Freiheit, sondern ihre Voraussetzung.

In dem von mir initiierten Spitzengespräch der Staatsregierung mit Vertretern der Kirchen,
Religionsgemeinschaften, Medien und der Wissenschaft waren wir uns einig:
Ein wirksamer Schutz im Deutschen Strafgesetzbuch kann ein wesentliches Element für einen
besseren Schutz religiöser Überzeugungen und ein stärkeres Wertefundament in unserer
Gesellschaft sein.

Der geltende § 166 StGB hat sich als stumpfes Schwert gegen religiöse Verunglimpfungen erwiesen. Eine Beschimpfung im Sinne des § 166 StGB ist nämlich nur dann gegeben,
wenn die Äußerung besonders verletzend ist und zudem einen aggressiven Charakter hat.
Damit fallen viele Fälle aus der Strafbarkeit heraus. Es darf auch nicht sein, dass erst der religiöseFriede gestört sein muss, damit religiöse Verunglimpfungen strafrechtlich verfolgt werden
können.
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe werden wir mit Vertretern der großen christlichen Kirchen, der israelitischen Kultusgemeinden und muslimischen Experten über notwendige
Änderungen in unserem Strafgesetzbuch beraten.
Am Ende der Meinungsbildung wird Bayern einen Gesetzentwurf im Bundesrat und in der
großen Koalition einbringen.

Neben dem rechtlichen Ansatz müssen wir das Wertebewusstsein in unserer Gesellschaft stärken.
Wir brauchen eine Kultur des Respekts und der Achtung vor den Überzeugungen anderer. Dabei müssen wir seitens Politik, Religionsgemeinschaften
und Medien vor allem darüber reden, wie wir die Werteerziehung unserer Jugend verbessern
können.


Es ist schon verwunderlich, was diese dunkelschwarzen Regierungen so alles anstellen. Und ich frage mich ernsthaft. Welche Werte wollen diese Leute der Jugend vermitteln?

#131:  Autor: Doc Extropy BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 00:53
    —
St01bz0r 4tl.

#132:  Autor: Finril BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 01:24
    —
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
St01bz0r 4tl.


Stoiber 4 teh Sachsenhausen

#133:  Autor: Doc Extropy BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 01:25
    —
Stoiber teh ebil kriztencarebear!!!11!!!!!

#134:  Autor: CriticWohnort: Arena of Air BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 01:35
    —
Dann müssen die Frauen aber mindestens wieder zurück an den Herd... zynisches Grinsen.

"Popetown" war ein Non-Event Geschockt.

#135: Re: Stoibers Paragrafen - Posse Autor: alex6 BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 12:26
    —
Dr. Stoiber hat folgendes geschrieben:
Der geltende § 166 StGB hat sich als stumpfes Schwert gegen religiöse Verunglimpfungen erwiesen.


Hervorragend, Dr. Stoiber wird also eine Kampagne für die Abschaffung des Gotteslästerungsparagraphen unterstützen!

Dr. Stoiber hat folgendes geschrieben:
Es darf auch nicht sein, dass erst der religiöse Friede gestört sein muss, damit religiöse Verunglimpfungen strafrechtlich verfolgt werden können.


Falsch, Herr Dr., der öffentliche Friede ist das geschützte Rechtsgut, nicht der religiöse. Bitte lesen Sie nochmal im StGB.

P.S.
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
St01bz0r 4tl.
Was bedeutet das?
Finril hat folgendes geschrieben:
Stoiber 4 teh Sachsenhausen
Und das?

#136: Re: Stoibers Paragrafen - Posse Autor: GermanHeretic BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 12:32
    —
Stoiberschwalle hat folgendes geschrieben:

In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe werden wir mit Vertretern der großen christlichen Kirchen, der israelitischen Kultusgemeinden und muslimischen Experten über notwendige
Änderungen in unserem Strafgesetzbuch beraten.

Ja super. Und wo sind die anderen Religionen? Vor allem die, die Spaß machen. Und die jetzt aber einzig wirklich echte, richtige und wahre Religion fehlt auch (glaube ich).

#137:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 13:05
    —
Eine Reform des § 166 StGB ist längst überfällig. Mein Vorschlag:


§ 166 - Missbrauch der Religionsfreiheit

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften unter Berufung auf religiöse, mit der staatlichen Rechtsordnung unvereinbare Unwerturteile oder Glaubenssätze Menschen oder Menschengruppen in einer Weise beschimpft, die deren Würde verletzt, oder dazu aufruft, ihnen Grundrechte, insbesondere dasjenige auf Gleichheit vor dem Gesetz, sowie die Gleichbehandlung im bürgerlichen Rechtsverkehr zu verweigern oder zu entziehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Geschieht eine nach Abs. 1 mit Strafe bewehrte Tat durch den Inhaber eines religiösen Verkündigungsamtes unter Berufung auf seine durch dieses Amt gegebene Autorität über die Gläubigen, ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren. Das Gericht kann das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen und öffentliche Ämter zu bekleiden, entziehen.

#138:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 13:54
    —
@ Raphael: Daumen hoch!

Darf ich deinen Vorschlag in einem anderen Forum zitieren?

#139:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 15:29
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
@ Raphael: Daumen hoch!

Darf ich deinen Vorschlag in einem anderen Forum zitieren?



klar darfst Du

#140:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 15:40
    —
Danke. Smilie

#141:  Autor: DomingoWohnort: Westkanada BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 15:46
    —
Ich auch?

Echt klasse! Sehr glücklich

#142:  Autor: Xamanoth BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 17:00
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
@ Raphael: Daumen hoch!

Darf ich deinen Vorschlag in einem anderen Forum zitieren?

Warum solltest du?
Das was Raphael da vorschlagt, ist bereits durch die Tatbestände Volksverhetzung und Beleidigung abgedeckt. Also überflüssig.

#143:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 17:18
    —
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Das was Raphael da vorschlagt, ist bereits durch die Tatbestände Volksverhetzung und Beleidigung abgedeckt. Also überflüssig.


http://www.mykath.de/index.php?s=&showtopic=14647&view=findpost&p=731467

#144:  Autor: Xamanoth BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 17:57
    —
Sermon hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Das was Raphael da vorschlagt, ist bereits durch die Tatbestände Volksverhetzung und Beleidigung abgedeckt. Also überflüssig.


http://www.mykath.de/index.php?s=&showtopic=14647&view=findpost&p=731467

Jo. Meiner Ansicht nach redet die Staatsanwaltschaft da dummes Zeug.

#145:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 18:56
    —
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
@ Raphael: Daumen hoch!

Darf ich deinen Vorschlag in einem anderen Forum zitieren?

Warum solltest du?
Das was Raphael da vorschlagt, ist bereits durch die Tatbestände Volksverhetzung und Beleidigung abgedeckt. Also überflüssig.



Keineswegs. Frustrierende Erfahrung lehrt, dass religiöse Hasspropaganda weder als Volksverhetzung noch als Beleidigung strafbar ist. Deshalb ist ein besonderer Straftatbestand, der den Missbrauch der Religionsfreiheit zur Verbreitung von Hass ahndet, unabdingbar. Zudem brauchen wir einen Straftatbestand, der den Aufruf, einzelnen Menschen und Gruppen von Menschen die Grund- und Bürgerrechte abzuerkennen, verfolgt. Auch das ist weder als Volksverhetzung noch als Beleidigung strafbar.

#146:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 18:58
    —
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Das was Raphael da vorschlagt, ist bereits durch die Tatbestände Volksverhetzung und Beleidigung abgedeckt. Also überflüssig.


http://www.mykath.de/index.php?s=&showtopic=14647&view=findpost&p=731467

Jo. Meiner Ansicht nach redet die Staatsanwaltschaft da dummes Zeug.



Du magst das ja durchaus als dummes Zeug sehen, aber es ist geltende Rechtslage in Deutschland.

#147:  Autor: Xamanoth BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 19:05
    —
Raphael hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Das was Raphael da vorschlagt, ist bereits durch die Tatbestände Volksverhetzung und Beleidigung abgedeckt. Also überflüssig.


http://www.mykath.de/index.php?s=&showtopic=14647&view=findpost&p=731467

Jo. Meiner Ansicht nach redet die Staatsanwaltschaft da dummes Zeug.



Du magst das ja durchaus als dummes Zeug sehen, aber es ist geltende Rechtslage in Deutschland.

Nein, das ist geltende Rechtsanwendung in Deutschland.
Der Unterschied ist dir klar, oder?

#148:  Autor: SoWhyWohnort: TARDIS BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 19:49
    —
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Das was Raphael da vorschlagt, ist bereits durch die Tatbestände Volksverhetzung und Beleidigung abgedeckt. Also überflüssig.


http://www.mykath.de/index.php?s=&showtopic=14647&view=findpost&p=731467

Jo. Meiner Ansicht nach redet die Staatsanwaltschaft da dummes Zeug.

Das seh ich genauso. Und der BGH hat m. W. niemals einen solchen Fall entschieden...

#149:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 24.06.2006, 22:45
    —
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Das was Raphael da vorschlagt, ist bereits durch die Tatbestände Volksverhetzung und Beleidigung abgedeckt. Also überflüssig.


http://www.mykath.de/index.php?s=&showtopic=14647&view=findpost&p=731467

Jo. Meiner Ansicht nach redet die Staatsanwaltschaft da dummes Zeug.



Du magst das ja durchaus als dummes Zeug sehen, aber es ist geltende Rechtslage in Deutschland.

Nein, das ist geltende Rechtsanwendung in Deutschland.
Der Unterschied ist dir klar, oder?



Juristisch und gesamtgesellschaftlich wirksam ist, wie das Recht angewandt wird (das nennt man Rechtslage). Alles andere ist akademisches Philosophieren, mit dem man vielleicht am Juristenstammtisch brillieren, aber im Gerichtssaal keinen Blumentopf gewinnen kann.

#150:  Autor: DomingoWohnort: Westkanada BeitragVerfasst am: 25.06.2006, 11:49
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Gibts die Hohmann-Rede irgendwo im Netz zu lesen? Ich habe es noch nie getan Verlegen Ein Bekannter von mir meinte, unter *Gottlosen* habe Hohmann durchaus auch Christen gemeint, er habe nämlich den Begriff an dem Verhalten der Menschen festgemacht: Wer nicht die angebliche christliche Gesinnung von wegen "Friede und Liebe" gehabt habe, gelte in seiner Rede als "gottlos". Wenn das stimmt, dann hat die StA recht.

Ciao/Domingo



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