max hat folgendes geschrieben: |
Wo ist der Widerspruch? |
max hat folgendes geschrieben: |
Der Staatsapparat dient im Kapitalismus den Kapitalisten - alles andere würde auch nicht stabil und über längere Zeit existieren. |
max hat folgendes geschrieben: |
Im Kapitalismus ist der Fall der Profitraten eine der grundlegenden Tendenzen - die Kapitalisten müssen also die Profitrate stabilisieren. |
max hat folgendes geschrieben: |
Und eine Methode ist eben die staatliche Umverteilung. Wenn man den Staatsanteil in heutigen Industriestaaten betrachtet, sollte es auf dem ersten Blick klar sein, dass der Staat eine entscheidende Rolle spielt. |
max hat folgendes geschrieben: |
Und: Kapitalisten sind nicht allmächtig |
max hat folgendes geschrieben: |
Das eigentliche Thema ist ja die Mehrwertsteuer. Eine der grundlegenden Elemente der neoliberalen Umverteilungspolitik ist die Umverteilung der Steuerlast, wobei die Unternehmens- und Einkommensteuern (insbesondere für die Reichen) gesenkt werden und dafür die Verbrauchsteuern angehoben werden. In diesem speziellen Fall geht es der Union um die Senkung der paritätisch bezahlten Sozialabgaben. Die Einnahmeverluste werden wohl einerseits durch Sozialabbau (wie in den letzten Jahrzehnten) und andererseits durch Anhebung der Verbauchssteuern kompenisert. Konzerne zahlen keine Verbrauchssteuern, sondern eben die "Verbraucher". Also in erster Linie die Arbeiterklasse und die Mittelschichten. |
Kossuth hat folgendes geschrieben: |
Übrigens sind die Erhöhten Lohnsteuern auch für die Kapitalisten direkt schädlich |
Kossuth hat folgendes geschrieben: |
Die Unternehmer, wenn sie so entschlossene Ausbeuter sein sollen, müssten doch aus ganz eigener Initiative die Löhne kürzen und die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Gerade früher, noch am Vorabend der Ölkrise, wo sich bereits die Profitrate nach deiner Graphik bereits verschlechtert haben soll, war eine Zeit, wo der Lebensstandart der Arbeitnehmer rapide wuchs. Bei sinkender Profitrate müsste doch gerade der Lebensstandard der Arbeitnehmer als erstes daran glauben, wenn man deine Thesen schlußfolgert, dass Kapitalisten rücksichtslose Ausbeuter sind, die vom Staat auch noch massiv unterstützt werden sollen. |
Kossuth hat folgendes geschrieben: |
Die Profitraten sollen sich nach deinen Angaben in den letzten Jahren erhöht haben und trotzdem gibt es gerade jetzt eine klare Umverteilung von unten nach oben. Wie kann das sein? Da müssten die Profite doch gerade jetzt sinken und früher müssen sie gestiegen sein. |
Kossuth hat folgendes geschrieben: |
Verbrauchersteuern werden von den Unternehmern ebenfalls bezahlt. |
Kossuth hat folgendes geschrieben: |
Der Sozialabbau erfolgt schlicht deshalb, weil die Sozialausgaben den Schwerpunkt der Staatsausgaben bilden, was auch der Grund ist, warum der Staat auch die ärmeren Schichten mit einer erhöhten Steuerlast belegt. |
Max hat folgendes geschrieben: | ||
Aber nur als Privatperson. |
Kadaj hat folgendes geschrieben: |
Eine Spedition mit Rechtsform GmbH zahlt doch Mineralölsteuer als juristische Person? |
max hat folgendes geschrieben: | ||
Entscheidend sind weniger die Regierung oder die Abgeordneten, sondern die Ministrialbürokratie, hohe Richter, hohe Militärs etc. Diese bewirken eine politische Kontinuität, die eben auch die Regierungswechsel überdauert. |
Max hat folgendes geschrieben: |
Mit Staat meine ich den Staatsapparat, dessen Führungsapparat der gleichen Klasse wie der Führungsapparat der Konzerne angehört. |
Kadaj hat folgendes geschrieben: | ||||
Eine Spedition mit Rechtsform GmbH zahlt doch Mineralölsteuer als juristische Person? |
Kadaj hat folgendes geschrieben: |
Also gehören deiner Meinung nach Unternehmer, Geschäftsführer, Offiziere, höhere Beamte und Richter "der gleichen Klasse an". Was bedeutet das? |
max hat folgendes geschrieben: | ||
Hmm. Die Ausgaben für Diesel gehören doch zu den Betriebsausgaben ("Investitionen"), die von den Gewinnsteuern wieder abgezogen werden oder? |
Kadaj hat folgendes geschrieben: |
Sie können bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben (wenn der Verbrauch dem Betriebszweck zuzurechnen ist) berücksichtigt werden. Das ändert aber nichts daran, daß Verbrauchssteuern von Unternehmen zu zahlen sind. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||||||
- Eine juristische Person ist keine Privatperson. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
- Auch die Mineralölsteuer, die eine Spedition oder ähnliches zahlen muss, fällt komplett unter Betriebsausgaben und mindert unmittelbar den Gewinn. ... |
max hat folgendes geschrieben: | ||
Sicher, aber die Verbrauchssteuern mindern die Gewinnsteuer. Du kannst dir also aussuchen, ob die Gewinn- oder die Verbrauchssteuer nicht von dem Unternehmen gezahlt wird. Es kommt auf das gleiche raus - die entsprechende Summe zahlt das Unternehmen nicht. |
Kadaj hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Solltest du mich ansprechen, möchte ich zurückfragen, ob ich gegenteiliges behauptet hätte?? Es ging darum, daß Max nur natürliche Personen die Zahlung von Verbrauchssteuern zurechnet, während ich auch juristische Personen als Steuerpflichtige ausmache. |
Zitat: | ||
Das ist dann aber eine Regelung eines anderen Steuergesetzes, und nicht dem Mineralölsteuergesetz zuzurechnen. Es bleibt dabei: Unternehmen zahlen Verbrauchssteuern. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Naja, du hast zwei verschiedene Dinge in einen Topf geworfen. Eine juristische Person wird nun mal steuerrechtlich anders behandelt als eine Privatperson, die in dem Fall Endverbraucher ist. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||||
Mit dem Unterschied zu Privatpersonen, dass für Unternehmen solche Zahlungen an anderer Stelle eben steuermindernd sind, weil sie den Gewinn mindern. Möglichst hohe Betriebsausgaben können einem Unternehmen da nur recht sein. |
Zitat: |
Mineralölsteuer Was wird besteuert? Im Prinzip wird nur der Verbrauch von Mineralöl als Kraft- oder Heizstoff mit dieser Steuer belastet. Der übrige Verbrauch ist durch zahlreiche Steuerbefreiungen von einer Belastung ausgenommen. Um umwelt freundliche Energieträger und Verkehrsmittel zu fördern, sieht das Mineralölsteuergesetz auch beim Verbrauch von Mineralöl als Kraft- oder Heizstoff eine Reihe von Ausnahmeregelungen vor. Zudem gibt es Vergünstigungen für die Wirtschaft, damit es nicht zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Konkurrenten kommt. Die Steuererhöhungen auf Kraftstoffe seit dem 1. Januar 2000 werden für Kraftfahrzeuge und Schienenbahnen im öffentlichen Personennahverkehr auf die Hälfte reduziert. Kraftwärmekopplungsanlagen mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent sind vollständig von der Mineralölsteuer befreit. Die genaue Abgrenzung der steuerpflichtigen von den nicht steuerpflichtigen Waren erfolgt EU-einheitlich anhand der Kombinierten Nomenklatur, die die einzelnen Warengruppen genau aufgliedert und beschreibt. Auf Mineralöl, das innerhalb eines Herstellungsbetriebs dazu verbraucht wird, die Herstellung von Kraftstoffen, Heizstoffen oder bestimmten anderen Mineralölen zu ermöglichen oder zu fördern, wird keine Steuer erhoben. Dieses Privileg begünstigt die Herstellungsbetriebe als Mineralölverbraucher. Es wirkt sich im Wesentlichen beim Heizölverbrauch zur Energiegewinnung aus. Zweckbindung des Steueraufkommens: Die Besteuerung des Heizöls wurde als wirtschaftspolitisches Instrument der Energiepolitik eingeführt und sollte die Anpassung des deutschen Steinkohlenbergbaus an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt erleichtern und auch zur Erschließung neuer Energieträger beitragen. Das Aufkommen aus der "Heizölsteuer" war daher zur Finanzierung solcher energiepolitischer Maßnahmen zweckgebunden. Mit Wirkung vom 1. Januar 1989 wurde die Zweckbindung aufgehoben, weil sie angesichts der tatsächlichen höheren Ausgaben des Bundes für energiepolitische Zwecke ihren Sinn verloren hatte. Wer zahlt die Steuer? Die Steuer wird für die steuerpflichtigen Waren bereits beim Hersteller oder auf nachgelagerten Handelsstufen erhoben und über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt. So kann die Steuer wegen der begrenzten Anzahl von Steuerschuldnern mit verhältnismäßig geringem Verwaltungsaufwand erhoben werden. Die Steuerschuldner haben ausreichend Zeit (durchschnittlich 55 Tage), die für die Steuerzahlung erforderlichen Beträge zu erlösen. Ab einer jährlichen Mineralölsteuerbelastung von 511 € durch die Erhöhung der Steuersätze auf Heizstoffe am 1. April 1999 kommt für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft eine ermäßigte Steuersatzerhöhung von 20 Prozent der vollen Erhöhung zur Anwendung. Darüber hinaus haben Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen zusätzlichen Vergütungsanspruch, dessen Höhe sich an der Belastung durch die Energiebesteuerung einerseits und der Entlastung durch die Absenkung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen andererseits bemisst. Die Einordnung als Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft richtet sich dabei nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes. Auch Werkstätten für behinderte Menschen und kommunale Eigenbetriebe, die im Bereich des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, erhalten entsprechende Steuervergünstigungen. Wie hoch ist die Steuer? Kraftstoffe stellen die größte und für das Steueraufkommen bedeutendste Gruppe der steuerpflichtigen Mineralöle dar. Die Steuersätze betragen je 1.000 l für a) unverbleites Benzin vom 01.01.-31.12.2002 623,80 € ab dem 01.01.2003 654,50 € b) verbleites Benzin vom 01.01.-31.12.2002 690,30 € ab dem 01.01.2003 721,00 € Verbleiter Kraftstoff ist in den letzten Jahren immer mehr vom Markt verschwunden und wird im Wesentlichen nur noch als Flugbenzin verwendet. c) Dieselkraftstoff vom 01.01.-31.12.2002 439,70 € ab dem 01.01.2003 470,40 € Um schwefelarme Kraftstoffe zu fördern, wird ab dem 1. November 2001 die Mineralölsteuer für unverbleites Benzin und Dieselkraftstoff mit einem hohen Schwefelgehalt (über 50 mg/kg) um zusätzliche 1.53 Cent je Liter (15,30 e /1.000 l)angehoben. Ab dem 1.Januar 2003 soll dieser erhöhte Steuersatz bereits für Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt über 10 mg/kg gelten. Flüssiggase (z.B.Propan und Butan), Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe unterliegen bei der Verwendung als Kraftstoff ebenfalls der Mineralölsteuer. Die Steuersätze betragen je 1.000 kg Flüssiggas bzw. je Megawattstunde Erdgas bei einer Verwendung als Kraftstoff in Fahrzeugen für a) Flüssiggas vom 01.01.-31.12.2002 153,40 € ab dem 01.01.2003 161,00 € b) Erdgas vom 01.01.-31.12.2002 11,80 € ab dem 01.01.2003 12,40 € Die aus umweltpolitischen Gründen ermäßigten Steuersätze bei der Verwendung von Flüssiggas oder Erdgas zum Antrieb von Fahrzeugen sind zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Für Heizöle und Heizgase sind gegenüber den Kraftstoffsteuersätzen ermäßigte Steuersätze festgelegt. Sie betragen für l dir="ltr"> * leichtes Heizöl 61,35 €/1.000 l * schweres Heizöl 17,89 €/1.000 kg * Flüssiggas 38,34 €/1.000 kg * Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe 3,476 €/MWh * Biogase, Klärgase, Grubengase, Kokereigase und ähnliche Gase dürfen steuerfrei verheizt werden. Leichtes Heizöl wird zur Verhinderung des Missbrauchs als Kraftstoff ("Verdieselung") mit Rotfarbstoff und einem Markierstoff gekennzeichnet. Wie lautet die Rechtsgrundlage? Rechtsgrundlage für die Erhebung der Mineralölsteuer sind das Mineralölsteuergesetz (MinöStG) vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S.2150, 1993 I S.169), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 16. August 2001 (BGBI I S.2091), sowie die zu seiner Durchführung erlassenen Verordnungen. Am 1. Januar 2002 ist die vierte Stufe der ökologischen Steuerreform in Kraft getreten. Damit wird der Weg zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zum Schutz der Umwelt fortgesetzt, den die Bundesregierung mit der ersten Stufe der ökologischen Steuerreform vom 1. April 1999 (Stromsteuer ) eingeschlagen hat. Die maßvolle Verteuerung von Energie soll den Anreiz für den sparsamen Umgang mit wertvollen Ressourcen und damit zur Schonung der Umwelt geben. Zudem stehen mit dem Mehraufkommen im Bundeshaushalt Mittel zur Verfügung, um durch eine Senkung und Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge den Faktor Arbeit zu entlasten. Wer erhebt diese Steuer? Sie wird von der Bundeszollverwaltung erhoben und fließt dem Bund als Einnahme zu. Wie hat sich die Steuer entwickelt? Mit dem Vordringen des Erdöls nach dem Übergang zum modernen Tiefbohrsystem im 19. Jahrhundert wurde es in Deutschland ab 1879 zunächst durch den "Petroleumszoll" des Reiches steuerlich erfasst. Das später angestrebte "Reichs-Petroleummonopol" kam nicht zustande. Als 1930 in der Weltwirtschaftskrise der Zoll für ausländisches Mineralöl drastisch erhöht werden musste, wurde als Ausgleichs- und Ergänzungsmaßnahme gleichzeitig die Mineralölsteuer eingeführt. 1936 erstmals stark erhöht, wurde sie 1939 auf Dieselöl, 1951 auf bestimmte Produkte der Petrochemie und 1960 auch auf Heizöle ausgedehnt. Während vor dem Zweiten Weltkrieg vorwiegend fertige Mineralöle eingeführt worden waren, verlagerte sich danach das Schwergewicht der Marktversorgung auf Mineralöle, die im Inland aus einheimischen oder eingeführtem Rohöl verarbeitet werden. Dieser Strukturwandel der deutschen Mineralölwirtschaft und der wegen der Kriegsfolgelasten gestiegene Finanzbedarf führten dazu, dass seit 1953 die Mineralölsteuer als reine Finanzsteuer ausgestaltet ist mit Steuersätzen, die gleichermaßen für eingeführte wie für inländische Erzeugnisse gelten. Allerdings ist sie zugleich auch aus wirtschaftspolitischen Gründen durch Sondersteuersätze mit dem Charakter versteckter Subventionen belastet worden, die jedoch im Laufe der Jahre wieder aufgehoben wurden. Das Aufkommen betrug 2001 40,7 Mrd. €. |
Zitat: |
Wie wäre es mit einer demokratischen Kontrolle der Produktionsmittel und damit auch einer demokratischen Kontrolle der gesamten Gesellschaft? |
Latenight hat folgendes geschrieben: | ||
Also doch wieder Staatskapitalismus? |
Latenight hat folgendes geschrieben: |
Die Teilhaber an einer Personengesellschaft können keine Betriebsausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen?? |
Kadaj hat folgendes geschrieben: |
Was ist denn jetzt mit der Mehrwertsteuer? Soll sie erhöht werden? Welche Vor- u. Nachteile führt das mit sich? Ist es gerecht? Wen trifft es? Gibt es Alternativen? Wie realistisch ist die Erwartung, daß der Vorschlag umgesetzt wird? |
max hat folgendes geschrieben: | ||||
Entschuldige bitte, aber welcher der staatskapitalistischen Staaten im Ostblock hat sich durch demokratische Kontrolle der Produktion ausgezeichnet? |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
Der SoVD hat die Anhebung der Mehrwertsteuer zurecht heftig kritisiert. Denn es sind z. B. Rentner, Behinderte etc... die von der Entlastung keinesfalls profitieren und die Zeche zu zahlen haben werden. |
Raphael hat folgendes geschrieben: |
Steuern erhöhen. Kaufkraft senken. Arbeitsplätze vernichten. Union wählen. |
max hat folgendes geschrieben: |
Wie wäre es mit einer demokratischen Kontrolle der Produktionsmittel und damit auch einer demokratischen Kontrolle der gesamten Gesellschaft? |
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