Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

MISSHANDELTE HEIMKINDER
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 31, 32, 33 ... 53, 54, 55  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901116) Verfasst am: 06.02.2014, 05:21    Titel: Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben. Antworten mit Zitat

.
Ich hatte dieses Thema ja schon einmal zuvor in diesem Thread auch in diesem Forum und vielen anderen Foren DETAILLIERT ANGESPROCHEN UND BEHANDELT : von Anfang bis Ende Oktober 2013

( beginnend hier in diesem Forum am 07.10.2013, um 08:23 Uhr )

hier, und/oder auch an anderen Stellen im Netz, unter den folgenden diesbezüglichen Beitragsüberschriften:


»Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.«

»Auch Deinem OEG-Antrag könnte stattgegeben werden.«

»„Richter erleichtern Entschädigung“ : "Opferentschädigung".«

»Opferentschädigungsgesetz - DER WEISSE RING EMPFIEHLT.«

»Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium !«


Der Betroffene erlaubt und will, dass sein Realname – Detlef Rudolf – öffentlich genannt wird.
Und sein Bruder, ebenso ein Betroffener, erlaubt und will ebenso, dass sein Realname – Karl Heinz Rudolph – öffentlich genannt wird.
Und sie beide haben arrangiert, dass diese wichtige Information veröffentlicht wird.

Aber dies ist keine ihrerseitige „Angeberei“ oder „Wichtigtuerei“, sondern einfach nur eine gewählte Zeitungsüberschrift

»Weitere Heimkinder als Opfer anerkannt«

Es soll aber auch anderen Betroffenen aus dem gleichen 'Heim', sowohl wie auch aus anderen 'Heimen', wenn möglich, zu einer Opferentschädigung verhelfen.


Zitat:
.
RP ONLINE - RP Digital GmbH, Düsseldorf

31. Januar 2014 | 00.00 Uhr

Emmerich [am Rhein] [innerhalb Deutschland, an der deutsch-niederländischen Grenze]

Weitere Heimkinder als Opfer anerkannt

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/emmerich/weitere-heimkinder-als-opfer-anerkannt-aid-1.4002074

Emmerich. [RP] Es sei "die Hölle" gewesen im St.-Elisabeth-Kinderheim, sagen der ehemalige Bewohner Detlef Rudolph und seine Brüder. Ihre seelische Not nach den Kindheitserlebnissen ist offiziell bestätigt. Sie kritisieren die Waisenhausstiftung.

VON SINA ZEHRFELD

Nach dem ehemaligen Heimkind Detlef Rudolph haben es inzwischen zwei weitere seiner Geschwister schriftlich, dass sie in ihrer Kindheit zwischen 1972 und 1975 im Emmericher St.-Elisabeth-Heim brutal misshandelt wurden.

Dem heute 51-jährigen Detlef Rudolph wurde im vergangenen Jahr eine posttraumatische Belastungsstörung bescheinigt. Er erklärt, er sei in dem Heim brutal misshandelt worden (wir berichteten). Die Waisenhausstiftung als Träger meint, es sei nicht mehr aufzuklären, was vor 40 Jahren geschehen sei.

Nun hat auch der heute 52-jährige Bruder Karl Heinz Rudolph den Bescheid über seine Anerkennung als Opfer bekommen. "Es waren drei Jahre, die die Hölle waren", erinnert er sich an seine Zeit im St.-Elisabeth-Heim: "Jetzt haben wir es staatlich bescheinigt."

Auch der Älteste, Klaus-Dieter Rudolph, wurde nach Feststellung des Landschaftsverbands Rheinland – das Papier liegt der Redaktion vor – in der Einrichtung mit Faustschlägen traktiert, sogar durch eine Glasscheibe gestoßen. Ein viertes Verfahren, das eine jüngere Schwester der drei Brüder betrifft, läuft.

Detlef Rudolph, der den Fall ursprünglich an die Öffentlichkeit gebracht hat, kritisiert die Haltung der Waisenhausstiftung scharf: "Dort hat man von Anbeginn an die Vorwürfe schlicht weg negiert." Dabei sei es "eine Frechheit", zu behaupten, man habe keine verwertbaren Berichte. Und es sei "eine Farce", von "Einzelfällen" zu sprechen.

Tatsächlich führt Rudolph eine Reihe schriftlicher Zeugenaussagen von ehemaligen Heimkindern und Mitarbeiterinnen des Hauses an. Sie berichten von systematischer körperlicher und seelischer Quälerei mit sadistischen Zügen. "Und die tun heute so, als könnten sie sich nicht vorstellen, was damals passiert ist", klagt Rudolph die heute Verantwortlichen der Stiftung an. Vielmehr hätten diese sich einfach nicht damit befassen wollen.

Empört ist er über das, was der Geschäftsführer der Waisenhausstiftung, Hans-Jürgen Kraayvanger, im Oktober angedeutet hatte: Rudolph habe ihm in einem Telefonat gesagt, "dass ich auch noch lernen würde, was Schmerzen sind", so Kraayvanger damals. Das Telefonat habe es nicht gegeben, und schon gar nicht diese Aussage, versichert Detlef Rudolph. "Es ist mein tiefer Wunsch, dass kein anderer Mensch erlebt, was wir erleben mussten."

Er findet, dass mögliche Opfer aus dem St.-Elisabeth-Heim heute nicht aufgefangen werden. "Ich habe mit vielen Menschen aus Emmerich gesprochen, die gesagt haben: Wir gehen an die Sache nicht mehr ran, weil uns keiner glauben wird. Und das ist jetzt genau das, was die Waisenhausstiftung macht."

.

QUELLE: RP ONLINE - RP Digital GmbH, Düsseldorf
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 06.02.2014, 23:23, insgesamt 3-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901117) Verfasst am: 06.02.2014, 05:36    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.


Zitat:
.
Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Staaten haften auch für unterlassene Hilfe bei Missbrauchsfällen in kirchlichen und privaten Einrichtungen [ ... aber natürlich nicht nur aufMissbrauchsfällebeschränkt ! ].

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg verurteilte in der letzten Woche in dem Fall O`Keeffe gegen Irland [ EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ] den irischen Staat zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000 Euro an eine heute 50-jährige Irin, welche als Neunjährige 1973 durch den Direktor ihrer Schule mehrfach sexuell missbraucht wurde.

Das Urteil verpflichtet den irischen Staat zwar nicht zur Änderung oder zum Erlass von Gesetzen und entfaltet auch keine unmittelbare Wirkung in anderen bzw. für andere Staaten.

Dennoch ist das Urteil als äußerst beachtlicher Schritt des Gerichtshofs zu werten.

Hintergrund des Urteils ist insbesondere die Tatsache, dass es bereits vor den durch die Klägerin erlittenen Missbrauchsfällen Beschwerden und Anzeigen der Mutter eines anderen Kindes aufgrund sexueller Übergriffe an der Schule gegeben hatte, es jedoch weder zu einem Ermittlungsverfahren, noch zum Ergreifen von Schutzmaßnahmen gekommen war.

Der für die Schulaufsicht zuständige katholische Geistliche hatte der Mutter des Kindes lediglich geraten, dass das Mädchen künftig Hosen statt Kleider tragen solle.

In den innerstaatlichen Vorinstanzen in Irland wies – wie auch in anderen Ländern nahezu typisch – der Staat die Verantwortung für das Leid der Klägerin und zahlreicher weiterer ehemaliger Schüler mit dem Argument von sich, dass die betroffenen Schulen von der katholischen Kirche verwaltet wurden und nicht vom Staat selbst. In den Schulalltag mische sich der Staat nicht ein.

Besonders perfide erscheint in diesem Zusammenhang, dass sowohl der Klägerin als auch über einhundert weiteren Klägern nach der Abweisung der Klage durch den irischen Supreme Court, dem höchsten irischen Gericht, von staatlicher Seite damit gedroht wurde, dass sämtliche Gerichtskosten gegenüber den Klägern geltend gemacht werden würden, falls diese ihre Klagen nicht endgültig fallen ließen.

Die Klägerin ließ sich hiervon jedoch glücklicherweise nicht abschrecken, rief stattdessen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an und bekam – nach einem insgesamt 15 Jahre andauernden Rechtsstreit – von diesem die Bestätigung, dass sie unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten habe und angesichts des Verhaltens des irischen Staates der Möglichkeit beraubt worden sei, sich Recht zu verschaffen. Daher habe die Klägerin einen Anspruch auf Genugtuung und sei zu entschädigen, so der Gerichtshof.

Insbesondere stellte der Gerichtshof in seinem Urteil ausdrücklich fest, dass der Staat die Verantwortung dafür trage, dass alle Kinder in ALLEN Schulen vor Missbrauch und vergleichbaren Übergriffen geschützt werden und dass Mechanismen bestehen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.

Was zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Aussage mit weitreichenden Konsequenzen.

Vereinfacht ausgedrückt, verdeutlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit diesem Ansatz erstmals seine Auffassung, dass ein Staat sich seiner staatlichen Schutzpflichten nicht dadurch „entledigen“ kann, indem er typischerweise staatliche Aufgabenbereiche auf kirchliche oder private Einrichtungen überträgt.

Das heißt konkret, dass ein Staat auch für den Schutz von Schülern in kirchlichen oder allgemein religiösen sowie in privaten Einrichtungen verantwortlich ist und dementsprechend beim Auftreten von sexuellen Übergriffen auf Schüler haftbar gemacht werden kann, wenn sich herausstellt, dass diese Schutzpflichten nicht oder nicht ausreichend eingehalten oder gar ignoriert worden sind.

Diese Aussage des Gerichtshofs wird künftig auch durch die Gerichte in anderen Staaten Berücksichtigung zu finden haben, welche die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, somit auch in Deutschland.

Bedeutung kann dies in Deutschland vor allem in all jenen Fällen erlangen, in welchen der Staat – nachweislich – „sehenden Auges“ seiner Verantwortung zum Schutz Minderjähriger vor sexuellen ODER sonstigen Übergriffen nicht in ausreichender Weise nachgekommen ist, etwa trotz Kenntnis von aufgetretenen Missbrauchsfällen in Heimen, Schulen oder sonstigen Einrichtungen, unabhängig von deren Trägerorganisation und Ausgestaltung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2004 („Fall Görgülü“) die Pflicht der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit zur Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgestellt.

Es besteht somit durchaus Hoffnung auf eine künftig betroffenenfreundlichere Rechtsprechung als in der Vergangenheit, auch wenn der (Rechts-)Weg bis zur Durchsetzung von Opferrechten nach wie vor lang und steinig bleiben wird.

.

QUELLE: 03.02.2014: netzwerkB Pressemitteilung @ http://netzwerkb.org/2014/02/03/hoffnung-auf-betroffenenfreundlichere-rechtsprechung/ ( Weiterverbreitung erlaubt und ausdrücklich erwünscht. )

Diese jetzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburgim Fall von O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – passt natürlich auch haargenau zu, und stimmt völlig überein mit, der Entscheidung des UNO-Antifolterkomitees von Mitte Juni 2011 bezüglich den Misshandlungen und der systematischen "Zwangsarbeit" in den irischen 'Heimen' mit angeschlossen industriellen Großwäschereien der (Un)Barmherzigen Schwestern ( of the Magdalene Sisters Laundries ) und weiteren von anderen katholischen Schwestern Orden im Auftrage des Staates betriebenen solchen Institutionen - einer Entscheidung in der der irische Staat vom UNO-Antifolterkomitee ebenso als voll verantwortlich angesehen wurde und zur vollumfänglichen Schadenersatzzahlung / Entschädigungszahlung / Schmerzensgeldzahlung an alle damaligen Insassen aufgefordert wurde.
Und, anders als in Deutschland, Irland zahlt.


Auch dieses Thema – die vorhergehende Entscheidung des UNO-Antifolterkomitees – wird auch schon hier im EHEMALIGE-HEIMKINDER-FORUM.COM behandelt, in bisher insgesamt 12 Beiträgen im Thread »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).« – in der Forumsrubrik »EHEMALIGE HEIMKINDER, die Nachkriegszwangsarbeiter« – @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?f=3&t=19&hilit=Antifolterkomitee&start=10, wo jeder der möchte sich dort auch darüber eingehend informieren kann.
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 26.02.2014, 11:02, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901118) Verfasst am: 06.02.2014, 06:05    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Der Eröffnungsbeitrag zum jetzigen Thema in dem unmittelbar vorhergehenden Beitrag - jetzt hier – ist in Deutsch; dies ist nur eine ZUSATZ für all diejenigen die auch Englisch verstehen sowohl wie auch für all diejenigen die in Gesetzgebung und Rechtsprechung geschult sind.

Extremely important ECHR-Decision in Strasbourg - 28.01.2014

Zitat:
.
O’Keeffe: Ireland Violated Article 3 ECHR

The Grand Chamber of the European Court of Human Rights [ ECHR ] has today handed down a decision in O’Keeffe v Ireland [ http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-140235#{"itemid":["001-140235"]} ] [ Decision ECHR 027 (2014) of 28.01.2014 ]. The facts of the case are generally that Louise O’Keeffe was subject to horrific sexual abuse by a school principle in a national school in the 1970s. A core question (played out also in the national courts) was whether Ireland failed in its legal obligations towards Louise O’Keeffe. Conor O’Mahony [ http://publish.ucc.ie/researchprofiles/B012/conoromahony ] of UCC Law Faculty discussed this issue in his 2009 article ( available here ) [ http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1967086 ] rightly pointing out how the European Court of Human Rights would ultimately decide the issue.

The European Court of Human Rights [ ECHR ] judgment is complex, however one of the key parts of the decision is a finding that Ireland violated Article 3 of the European Convention on Human Rights ( press release here ) [ http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4649530-5631984#{"itemid":["003-4649530-5631984"]} ]. Article 3 ECHR states:

[ ENGLISCH: ] No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment. ]

[ DEUTSCH: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. ]


Analysis of this decision will take some time, and this post is just to highlight to readers the significance of this case, where the judgment was released about 1 hour ago. Ireland has been found to have failed to have in place proper systems to prevent or punish sexual abuse in this particular case, where the sexual abuse took place in the early 1970s. This State has been judged by the European Court of Human Rights [ ECHR ] to have failed in its positive obligations towards Louise O’Keeffe to prevent and punish the torture, inhuman and degrading treatment that she suffered.

Ireland also violated Article 13 ECHR, which obliges the State to provide an effective remedy to complaints of rights violations.

.

Written by Liam Thornton http://humanrights.ie/author/liamthornton/

Liam Thornton is a lecturer in law and director of clinical legal education in University College Dublin. His particular research interests are on issues relating to the welfare state, Governmentality, immigration law and EU law. You can contact him at liam.thornton[at]ucd.ie or (+353) 1 716 4129.


This judgement would apply equally to the post war situation ( ca 1945- 1985 ) of children and youth in institutional care in Germany and Austria.


[ 1. ] CASE OF O’KEEFFE v. IRELAND - Application no. 35810/09 @
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-140235[color=#408080]#{"itemid":["001-140235"]}


[ 2. ] Conor O’Mahony @ http://publish.ucc.ie/researchprofiles/B012/conoromahony

[ 3. ] available here @ http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1967086 ( Abstract of a 24 page paper on human rights law pertaining to state liability; first published 01.09.2009 )

[ 4. ] press release here, ie. a press release pertaining to the recent ECHR decision in the case of the CASE OF O’KEEFFE v. IRELAND : Structure of primary education in Ireland in the 1970s failed to protect a schoolgirl from sexual abuse by her teacher - ECHR 027 (2014) of 28.01.2014 - Application no. 35810/09 is downloadable here as a PDF-Document @ http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4649530-5631984#{"itemid":["003-4649530-5631984"]} ( a total of 6 pages from 28.01.2014 )

[ 5. ] Website of the author Liam Thornton http://humanrights.ie/author/liamthornton/
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 06.02.2014, 23:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901119) Verfasst am: 06.02.2014, 06:19    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Zitat:
.
YAHOO NACHRICHTEN DEUTSCHLAND

@ http://de.nachrichten.yahoo.com/urteil-irland-hat-schülerin-missbrauch-geschützt-162126697.html

Urteil: Irland hat Schülerin nicht vor Missbrauch geschützt

49-jährige Klägerin bekommt 40 Jahre später in Straßburg Recht

AFP - Di., 28. Jan 2014

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Irland am Dienstag wegen mangelhaften Schutzes einer Schülerin vor sexuellem Missbrauch in einer vom Staat finanzierten katholischen Schule verurteilt.

[ ………]

Der irische Staat sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, die Klägerin vor sexuellem Missbrauch zu schützen, heißt es in dem mit elf zu sechs Stimmen gefällten Urteil. Besonders in der Grundschule sei ein solcher Schutz wichtig. Es liege mithin eine Verletzung des Artikels der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION über das Verbot unmenschlicher oder entwürdigender Handlungen vor.

Der irische Staat sei schon vor den 1970er Jahren über Fälle von sexuellem Missbrauch an Schulen unterrichtet worden. Dennoch habe er nichts unternommen, um Abhilfe zu schaffen.

[ ………]

.

Und das ist die Hauptsache um die es in diesem Urteil geht und aufgrund dessen die Verurteilung ausgesprochen wurde:

„Es liege mithin eine Verletzung des Artikels der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION über das Verbot unmenschlicher oder entwürdigender Handlungen vor.“

.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901120) Verfasst am: 06.02.2014, 06:24    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
DER SPIEGEL teilte ebenso mit schon am 28.01.2014 und meinte:

Das Urteil könnte Präzedenzwirkung haben.

SPIEGEL ONLINE PANORAMA @ http://www.spiegel.de/panorama/justiz/egmr-billigt-irischen-missbrauchsopfer-entschaedigung-zu-a-946001.html ( hoch lesenswerter Artikel ! )

Zitat:
.
Jahrzehnte nach dem Missbrauch durch einen Schuldirektor hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [ EurGMR ] einer Irin Schmerzensgeld zugesprochen. Irlands Regierung muss der Frau 30.000 Euro zahlen. Das Urteil könnte Präzedenzwirkung haben.
.

Ich bin der Meinung, d.h. ich bin mir absolut sicher ( übereinstimmend mit namhaften Rechtswissenschaftlern in vielen Ländern der Erde, die gleicher Meinung sind ! ): Dieses Urteil wird definitiv, auch in Deutschland und in Österreich und in der Schweiz ! , und auch in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ! , „Präzedenzwirkung haben!!

Die deutschen Ehemaligen Heimkinder aber haben es weitgehend verschlafen, oder verstehen es einfach nicht ( und wollen daher wohl auch kaum etwas davon wissen, geschweige denn etwas damit zu tun haben ).


–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

PROVERB: One can lead a horse to water, but one cannot make it drink.. =
SPRICHWORT: „Man kann die Pferde zur Tränke führen, saufen müssen sie selbst.“ oder auch „Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen.

.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 08.02.2014, 06:52, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901274) Verfasst am: 07.02.2014, 07:18    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Ausschlaggebende diesbezügliche Auszüge aus WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention

»European Convention on Human Rights« (früher: »Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms«)
»Europäische Menschenrechtskonvention« ( »EMRK« ) oder »Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten« (Konvention Nr. 005 des Europarats) (Ausarbeitung und Unterzeichnung in Rom: 4. November 1950) (Inkrafttreten: 3. September 1953).
Über die Umsetzung der »Europäische Menschenrechtskonvention« wacht der »Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg«.
Völkerrechtlich verbindlich ist allein ihre englische und französische Sprachfassung, nicht hingegen die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vereinbarte gemeinsame deutschsprachige Fassung.
Alle Mitgliedsstaaten des Europarats haben die Konvention unterzeichnet und ihr innerstaatliche Geltung verschafft.
Deutschland: Ratifikation 5. Dezember 1952
Österreich: Ratifikation 3. September 1958
Schweiz: Ratifikation 28. November 1974
Liechtenstein: Ratifikation 8. September 1982

Hier kann jeder selbst dieses "Europäische Völkerrechtsabkommen" lesen und studieren und sehen ob und in wie fern es auf sie/ihn persönlich zutrifft, oder nicht zutrifft: WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention

Und Ehemalige Heimkinder sollten. m.E., mal dem Artikel 1, dem Artikel 3, dem Artikel 4 und dem Artikel 5 der »Europäischen Menschenrechtskonvention« besondere Aufmerksamkeit schenken.

.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901431) Verfasst am: 08.02.2014, 07:02    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Das Urteil und die Urteilsbegründung (entgültige Entscheidung vom 28.01.2014) ausgehend vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, in dem irischen Fall von O’Keeffe gegen IrlandEuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – gibt es bisher nur in Englisch und in Französisch. Niemand hat es bisher in seiner vollen Länge und im genau übereinstimmenden Wortlaut ins Deutsche übersetzt.

Worauf eine Betroffene aus Österreich nur mal ganz kurz geantwortet hat:

Zitat:
.
„Na warum wohl? –
Die haben doch überhaupt kein Interesse daran.“

.

.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901586) Verfasst am: 09.02.2014, 11:50    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Warum tun sich insbesondere die christlichen Kirchen und ihre Institutionen und bestimmte europäische Regierungen in engster Zusammenarbeit mit diesen Kirchen – und sogar ein großer Prozentsatz der dortigen Bevölkerung – in bestimmten deutschsprachigen europäischen Staaten, in unserem Zeitalter, noch immer so schwer damit ?


Zitat:
.
aus MICHAEAL SCHÖFER - »Kommentare zum Zeitgeschehen«

26. Dezember 2004, von Michael Schöfer

Verliert die Wertegemeinschaft ihre Werte?

"Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden", heißt es in Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Gemeinschaft. "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden", lautet fast wortgleich der entsprechende Passus in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 5). Und die Europäische Menschenrechtskonvention gebietet in Artikel 3: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden". Danach darf vom Folterverbot selbst im Notstands- oder Kriegsfall nicht abgewichen werden (Artikel 15). Letzteres untersagt auch die Genfer Konvention. Die Rechtslage ist also eindeutig, Folter ist und bleibt verboten. Ohne Ausnahme. Dieses Gebot ist eine tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaat, das im ersten Satz des Grundgesetzes seinen vermutlich unübertroffenen Ausdruck findet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Dennoch finden 68 Prozent der Deutschen, [ ……… ]
.

[ "Folter" / "unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung" sollte unter bestimmten Umständen nicht verboten sein / erlaubt sein / anwendbar sein - gegen angeblich schwererziehbare Kinder, gegen angeblich delinquente Jugendliche, gegen angeblich verwahrloste junge Erwachsene, gegen völlig erwachsene angeblich schwer kriminelle Personen, gegen angebliche Terroristen und gegen alle niederen Individuen und Elemente ? ? ? ? ? ? ]

QUELLE: http://www.michael-schoefer.de/artikel/ms0096.html
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 09.02.2014, 21:30, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901587) Verfasst am: 09.02.2014, 11:52    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
DER STAAT und alle mitverantwortlichen Täter und Täterorganisationen sind voll in die Pflicht zu nehmen und die Opfer nicht mit Almosen abzuspeisen. – Genau so und nicht anders ist es vorgesehen im Europarecht.


EIN GROßER SIEG = A GREAT VICTORY

… vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ( EuGMR )
… before the European Court of Human Rights ( ECHR )

Luise O’Keeffe v. Ireland /
Luise O’Keefe gegen Irland



Zitat:
.
WDR5 ( 31.01.2014 ) @ http://www.wdr5.de/sendungen/diesseitsvoneden/missbrauchirland100.html

Irland als Komplitze verurteilt

Staat für Missbrauch verantwortlich

Von Martin Alioth

Missbrauchsskandale in Irland: Viele Jungen und Mädchen wurden in den vergangenen 20 Jahren Opfer sexueller Übergriffe von katholischen Geistlichen in Schulen und Heimen. Nun hat der Europäische Gerichtshof befunden, dass der irische Staat die Verantwortung trug.
.


»EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS« – »Column: If the State had done the right thing, Louise O’Keeffe would never have been abused« ( 28.02.2014 ) @ http://www.thejournal.ie/readme/louise-okeeffe-human-rights-ruling-leo-hickey-abuse-irish-state-1286672-Jan2014/

»Louise O'Keefe wins case at European Court over childhood abuse« ( 28.01.2014 ) @ http://www.breakingnews.ie/ireland/louise-okeefe-wins-case-at-european-court-over-childhood-abuse-621010.html

»Landmark victory after 30 years for abuse victim Louise O'Keeffe« ( 28.01.2014 ) @ http://www.independent.ie/irish-news/courts/landmark-victory-after-30-years-for-abuse-victim-louise-okeeffe-29957162.html

»European Court of Human Rights rules State liable for Irish girl's abuse« ( 29.01.2014 ) @ http://www.bbc.co.uk/news/world-europe-25929574

»Louise O'Keeffe: 40-year fight for justice could cost State millions« ( 29.01.2014 ) @ http://www.irishexaminer.com/ireland/louise-okeeffe-40-year-fight-for-justice-could-cost-state-millions-256866.html

»Irish woman Louise O'Keeffe wins case against Ireland over school abuse« ( 29.01.2014 ) @ http://www.theaustralian.com.au/news/world/irish-woman-louise-okeeffe-wins-case-against-ireland-over-school-abuse/story-e6frg6so-1226812664528

»Louise O'Keeffe has courage, our leaders do not« ( 02.02.2014 ) @ http://www.independent.ie/opinion/columnists/gene-kerrigan/louise-okeeffe-has-courage-our-leaders-do-not-29971627.html
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901760) Verfasst am: 09.02.2014, 23:14    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Zitat:
.
Das dürfte Aufsehen erregen

Der Europäische [ Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] macht einen Staat (Irland) verantwortlich für den Mißbrauch an Schulen, auch wenn es sich um kirchliche Schulen gehandelt hat[1]


Auszüge aus dem Bericht des WDR: [2]

Zitat:
.
»Das Straßburger Gericht stützte sich in seinem Urteil ausdrücklich nicht auf die mittelbare Verantwortung, die der irische Staat trage, weil er seine Schulen der Obhut der Katholischen Kirche anvertraut hatte. Stattdessen stellte das Gericht allgemeingültig fest, der Staat trage die Verantwortung dafür, dass alle Kinder in allen Schulen vor Missbrauch geschützt würden und dass Mechanismen bestünden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser Ansatz reicht über Irland hinaus und erfasst wohl auch Privatschulen, mit denen der Staat direkt nichts zu tun hat.«

»Irlands Volksschulen waren damals wie auch heute fast ausschließlich unter der Kontrolle der Katholischen Kirche. Der Staat bezahlte zwar die Lehrerlöhne, mischte sich aber nicht in den Schulalltag ein.«

»Die Klägerin habe unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten und sei der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht zu verschaffen. Sie habe daher Anspruch auf Genugtuung.«

Der irische Erziehungsminister, Ruairi Quinn, kündigte Konsequenzen an. Er sei froh für die Klägerin, dass sie das erwünschte Ergebnis erzielt habe und werde sich nun damit beschäftigen, was das bedeute.«

.


Der mit den vergleichbaren deutschen Verhältnissen vertraute Leser erkennt die Bedeutung der Straßburger Gerichtsentscheidung: Nicht nur die Mißbrauchsopfer, sondern auch die Mißhandlungs- und Ausbeutungsopfer in deutschen Kinderheimen jeglicher Art dürfen Hoffnung schöpfen: Auch sie haben unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten , auch sie sind der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht zu verschaffen. Sie habe daher Anspruch auf Genugtuung.


Ja, werden manche sagen, da gibt es doch den Heimkinderfonds. Falsch! Denn dort geht es erklärtermaßen nicht um Rechtsansprüche, sondern um freiwillige Unterstützung in prekären Lebenslagen, die auf die Heimzeit zurückzuführen sind.

So könnte den findigen Fonds-Erfindern ihr eigene Schutzkonstruktion schmerzhaft auf die Füße fallen. Ich gönne es ihnen.



[1] Dank an Martin Mitchell/Australien, der auf die Gerichtsentscheidung aufmerksam gemacht hat.

[2] http://www.wdr5.de/sendungen/diesseitsvoneden/missbrauchirland100.html

Beschlagwortet mit: "Europäischer Gerichtshof", Entschädigung, Kinderheime, Kirche,] Missbrauch, Schulen, Staat, Verjährung
.

QUELLE: Dierk Schaefers Blog-Artikel betitelt »Das dürfte Aufsehen erregen« vom Sonntag, 9. Februar 2014, um 08:17 Uhr (MEZ) @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/ ( Weiterverbreitung erlaubt und gewollt. )
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901772) Verfasst am: 10.02.2014, 04:54    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Deutsche Richterin am EuGMR in Straßburg, Angelika Nußberger (Germany).

Auch die deutsche Richterin am EuGMR, Angelika Nußberger (Germany), hat sich uneingeschränkt und vorbehaltlos diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGMR), im Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 angeschlossen.
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1901991) Verfasst am: 11.02.2014, 05:53    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
"Natürlich ist der Schutz der Bürger erste Staatspflicht."

Als zu schützende Personen / Subjekte eines europäischen Staates oder als Ansässige oder Gäste und Besucher ( oder auch 'Gefangene' / 'Insassen' ) in einem solchen Staat, d.h. als Kinder und Jugendliche in den damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' in einem solchen Staat – ob in Deutschland, ob in Österreich oder ob in der Schweiz; oder ob in England und Wales, ob in Irland oder ob in Schottland – und, als solche Personen / Subjekte in unserer rechtmäßigen Einforderung des Schutzes des Staates, stützen wir uns einzig und allein vollumfänglich IM EINZELNEN UND IN IHRER GESAMTHEIT AUF DIE ARTIKEL DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION ( ratifiziert in Deutschland in 1952 und ratifiziert in Österreich in 1958 ). Nichts anderes, und nichts weniger.
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1902194) Verfasst am: 12.02.2014, 03:06    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Thilo Andres : »Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit« - »Ein Bericht zur Situation der Nachkriegsheimkinder« @ http://www.heidrundittrich.de/DasVerbrechen.pdf [ 6.66 MB; insgesamt 19 Seiten ] [ ungefährer Herststellungszeitraum: zweite Hälfte 2010 ]

Ich zitiere insgesamt zwei vollständige Seiten ( Seite 9 und Seite 15 ) aus diesem 19-seitigen Bericht:


Zitat:
.
[ die letzten zwei Zeilen auf Seite 8 ]

Das Unrecht hat keine Würde.
Wer es zulässt, ermöglicht neues Unrecht.

[ Seite 9 ]

Ein weiteres Kapitel ist die menschenverachtende sog. Fürsorgeerziehung in Heimen, die häufig gefängnisähnlichen Character hatten. Die sog. Zöglinge befanden sich in einer Finsternes des menschlichen Nichts. Der absolute Grundrechtsverlust war gekennzeichnet durch totale Fremdbestimmung, zahlreiche Appelle, Zwangsarbeit unter Sanktionsdrohung, Religionszwang, Beleidigung, Gewalt und Isolationshaft bei geringsten Anlässen. Dies alles wird heute unter dem begriff „Schwarze Pädagogik“ subsumiert.

Es galt als pädagogischer Erfolg, wenn die sog. Zöglinge hörig als Gebrochene alle Menschenverachtung hinnahmen. Und hierzu erachtete man die Zwangsarbeit als probates Mittel, meist unschuldige junge Menschen gefügig zu machen. Die Zwangsarbeit war allen staatlichen Institutionen bekannt, schließlich wurde der Erlös daraus im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen stets einkalkuliert. Dass dies alles systematisch so angelegt worden ist, kann nicht ernsthaft bestritten werden.

Häufig wurde auch in den sog. Erziehungsanstalten die Berufschulpflicht ohne Rechtsgrundlage suspendiert. Dass sich die Verantwortlichen von heute so schwer tun, die damalige menschenverachtende Behandlung als seelische Grausamkeit einzuordnen, zeugt von sozialer Kälte und Unaufrichtigkeit.

Unverständlich ist auch das Schicksal so vieler heranwachsender junger Frauen. Sie hatten genau so unter Bildungsverweigerung und Zwangsarbeit zu leiden. Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass in den damaligen sog. Mädchenerziehungsanstalten ständige frauenärztliche Reihenuntersuchungen in kurzen Abständen und ohne erkennbare medizinische Indikation durchgeführt wurden. Viele Betroffene äußern nach wie vor den Verdacht, dass es Versuchsreihen im Auftrag der Pharmaindustrie waren. Gerade aus solchen verdachtsbefangenen Einrichtungen kommt wieder die Behauptung, es würden keine Akten mehr existieren. So etwas glauben zu sollen, ist unzumutbar. Selbstverständlich muss auch hier von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesprochen werden.

Das Unrecht hat keine Würde.
Jedes Unrecht ist ein Störfall der Zivilisation.

[ Seite 15 ]

Ob nun Vorsatz oder hemmungslose sadistische Fantasien der Organisatoren [ d.h. „der Organisatoren der Kinder- und Zwangsarbeit“ ], sie haben sich alle schuldig gemacht. Die Bundesrepublik Deutschland hat kein Recht, auf internationaler Ebene Menschenrechte anzumahnen, solange sie im eigenen Land Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht aufarbeitet.

Die rechtliche Würdigung zur Kinder- und Zwangsarbeit wie sie vom RT [ sprich: „Runden Tisch Heimerziehung“ ] verlautbat wird, ist völlig inakzeptabel. Was Zwangsarbeit bedeutet, geht auch unmissverständlich aus Art. 12 GG deutlich hervor. Fehlsam ist die Annahme, dass gem. Abs. 3 zu Art. 12 GG Zwangsarbeit für alle Falle von Freiheitsentziehung gelten sollte.

Wenn dennoch behauptet wird, mit Art. 12 Abs. 3 GG seien in der Nachkriegszeit auch Heimkinder positive gemeint gewesen, so stellt dies ein Verstoß gegen die Denkgrundsätze dar, schließlich gleicht dies einem Toxikologen, der aller Welt erklären will, dass der Schadstoff vor seiner Entdeckung unbedenklich gewesen sein muss.

Allein die Tatsache, dass der sozialrechtliche Status der Heimkinder nie eigenständig definiert worden ist, rechtfertigt keinesfalls, dieselben mit totalem Grundrechtsverlust zu überziehen.
Dass Sozialstaatsprinzip ist in der Nachkriegszeit zu Lasten der Heimkinder im großen Stil missachtet worden. Chancenwahrung wäre gem. Art 20 und 28 GG zwingend notwendig gewesen, um ein Leben in Würde und Selbstbestimmung für die Heimkinder zu ermöglichen. Tatsächlich aber ist die Zukunft der ehemaligen Heimkinder so schändlich veruntreut worden.

Zur Verjährungsfrage:

Von Verjährung kann überhaupt keine Rede sein, auch wenn dies von den Verantwortlichen immer wieder als feststehende Tatsache dargestellt wird. Richtig ist, dass durch das Verhalten der Behörden und insbesondere der Justiz die Rechtswegegarantie gem. Art. 19 Abs. 4 GG ausgehebelt worden ist.

.

QUELLE: Thilo Andres
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1902223) Verfasst am: 12.02.2014, 12:42    Titel: Ehemalige Heimkinder bitten um Verständnis. Antworten mit Zitat

.
WICHTIGER HINWEIS UND INSTÄNDIGE BITTE:

All diejenigen, die damals in irgend einem 'Heim' oder in irgend einer 'Anstalt' waren und denen es darin gut ging und die auf keinste Weise misshandelt wurden oder arbeitsweise durch unentlohnte erzwungene Arbeit ausgebeutet und ausgenutzt wurden – d.h. also „keine Gewalterfahrungen gemacht haben“ und auch „keiner sexuellen Nötigung unterzogen worden sind“ – sind hier nicht angeprochen. Dieses Thema bezieht sich nicht auf sie.
Dieses Thema bezieht sich nur auf all diejenigen die in diesen damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' "Opfer" geworden sind.

All diejenigen denen es gut ging werden gebeten den Opferstatus all derjenigen die in den damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' "Opfer" geworden sind weder in Frage zu stellen, noch diese "Opfer" auf irgend eine Weise herabzuwürdigen oder ihr Leiden zu bagatellisieren und ihr Empfinden zu verletzen.

.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1902225) Verfasst am: 12.02.2014, 12:56    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Alle Beiträge hier in diesem Thread »EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung«, mit Untertitel »„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“« beziehen sich auf das kürzlich mit ELF STIMMEN gegen SECHS STIMMEN im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg gesprochene Urteil im INSTITUTIONELLEN KINDESMISSHANDLUNGSFALL / INSTITUTIONELLEN KINDESMISSBRAUCHSFALL O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) von 28.01.2014, worin der Irische Staat für schuldig und vollumfänglich haftbar befunden wurde, obwohl die Institution – hier eine Grundschule – eine katholische Schule war und nicht, als solche, vom Staat selbstbetriebenwurde.

Zitat:
.
Dies bezieht sich auf []

Zitat:
.
Deutsche Richterin Angelika Nußberger war an diesem EuGMR-Urteil in Straßburg im Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 beteiligt.
.

Viel, viel mehr über die hoch qualifizierte deutsche Richterin Angelika Nußberger am EuGHM in Straßburg ist hier zu finden: WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Angelika_Nu%C3%9Fberger

Und der dortige diesbezügliche Text beginnt mit dieser einleitenden Passage:

Zitat:
.
Angelika Helene Anna Nußberger (* 1. Juni 1963 in München) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Slawistin. Seit 2011 ist sie Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte [ EuGMR ].
.

WEITERLESEN IN WIKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Angelika_Nu%C3%9Fberger

Und siehe dann auch unbedingt diese Webseite des Deutschen Bundestages:

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/30304806_kw25_menschenrechte_richterin/ .


Sobald und wann auch immer wir – die deutschen Ehemaligen Heimkinder und/oder auch die österreichischen Ehemaligen Heimkinder – es schaffen solch einen Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg für sein Urteil vorzulegen und zuunterbreiten, wird es genauso ausfallen wie in diesem irischen Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) von 28.01.2014. Das ist absolut vorprädestiniert und garantiert.
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1902357) Verfasst am: 13.02.2014, 09:01    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Nachdem ich in den letzten paar Tagen verschiedene Stellen in Deutschland angeschrieben habe um eine Kopie desvollständigen Urteils mit Gründen“ zu bekommen, wurde mir von einer dieser Stellen gerade mitgeteilt:

Zitat:
.
Sehr geehrter Herr Mitchell,

das vollständige Urteil mit Gründen finden Sie unter diesem Link: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-140235 . Leider ist es nur in englischer Sprache verfügbar und wird auch nicht ins Deutsche übersetzt, jedenfalls nicht vom Gerichtshof selbst, da Deutsch keine Amtssprache des Gerichts ist. Möglicherweise wird es Übersetzungen durch deutschsprachige Fachzeitschriften geben, mir ist aber diesbezüglich nichts bekannt.

Herzliche Grüße,
[ Unterschrift des Absenders ]

.

Wenn man sich dann also die Webseite unter dem angegebenen Link mal genau ansieht, und alle von dort aus weiterführenden Links – wie, zum Beispiel, auch insbesondere »Case Details« und jeweilig überall »more« und auch »Related« – anklickt, findet man alles bezüglich diesemUrteil mit Gründen: O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014NATÜRLICH ABER ALLES NUR IN ENGLISCH, oder aber auch in Französisch, die beiden Amtssprachen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg.
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1902518) Verfasst am: 14.02.2014, 11:15    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Schadenersatz für Schäden, die dem Staat zuzurechnen sind.


"Ein dunkler Fleck auf der weißen Weste des Rechtsstaats"


Es scheint weder in Deutschland, noch in Österreich, noch in der Schweiz, in der Fachliteratur, irgendwelche Information zu den folgenden Themen zu geben:

"Schüler"+"Lehrer"+"Misshandlung"+"Pflichtvergessen"+"Staatshaftung"

"Insasse"+"Wärter"+"Misshandlung"+"Pflichtvergessen"+"Staatshaftung"

"Zögling"+"Erzieher"+"Misshandlung"+"Pflichtvergessen"+"Staatshaftung"

"Heimkind"+"Erzieher"+"Misshandlung"+"Pflichtvergessen"+"Staatshaftung"

"Mündel"+"Vormund"+"Misshandlung"+"Pflichtvergessen"+"Staatshaftung"


Zumindest kann ich, als Laie, nichts im Internet finden, dass über diese Themen Auskunft gibt, bzw. Auskunft geben könnte. - Woran könnte das liegen ?


Schadenersatz für Schäden, die dem Staat zuzurechnen sind.


Bundesrepublik DeutschlandBananenrepublik Deutschland
Federal Republic of Germany / German Federal RepublicBanana Republic Germany

Zitat:
.
Staatshaftungsrecht

Ohne Haftung!

16.11.2011 ---- Ein dunkler Fleck auf der weißen Weste des Rechtsstaats: Deutschland fehlt ein modernes Staatshaftungsgesetz. Es begnügt sich mit bedenklichen Konstruktionen.

Von WINFRIED KLUTH


FAZ - Frankfurter Allgemeine @ http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/staatshaftungsrecht-ohne-haftung-11530924-p2.html?printPagedArticle=true [ langer und detaillierter Artikel ]

[ ……… ]

Kaum verständlich ist es zudem, dass inzwischen aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Verstöße von deutschen Parlamentsgesetzen gegen Unionsrecht und Grundfreiheiten einen Haftungsanspruch begründen können, während dies bei einem Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes nicht möglich sein soll. Beides lässt sich nicht aus geschriebenen Rechtsätzen ableiten.

Selbst China ist bürgerfreundlicher

Den politischen Parteien ist das Problem bewusst. In praktisch allen Koalitionsvereinbarungen der letzten zwanzig Jahre wurde die Absicht bekundet, ein bürgerfreundliches und transparentes Staatshaftungsrecht zu verabschieden. Das bedeutet konkret: ein den europaweit gültigen Maßstäben entsprechendes umfassendes Gesetz, das im Kern eine verschuldensunabhängige Staatshaftung vorsieht und klare Regelungen zu den Voraussetzungen und zum Umfang der Haftung enthält. []

[ ……… ]

Die Gründe für die Untätigkeit des Bundesgesetzgebers sind ebenso banal wie skandalös: Man befürchtet durch eine transparentere und konsequentere Gesetzgebung höhere finanzielle Belastungen der öffentlichen Haushalte und versteckt sich dabei teilweise hinter den angeblichen Interessen der kommunalen Haushalte, die ohnehin schon überlastet sind. Dass eine solche Argumentation nicht einmal die Würde eines Feigenblattes hat, liegt auf der Hand. Denn warum sollen Private bei Rechtsverstößen umfassend haften, wenn sich der dem Gesetz besonders verpflichtete Staat mit solchen fadenscheinigen Argumentationen aus der Affäre ziehen kann?

Überdies verlieren deutsche Rechtspolitiker, die allenthalben ihren Einsatz für Bürgerrechte betonen, ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie sich nicht auch dort mit gleicher Konsequenz engagieren, wo der Staat erwiesenermaßen Rechte seiner Bürger verletzt und diesen einen Schaden zugefügt hat.

[ ……… ]

.

SELBST WEITERLESEN IM ORIGINAL: FAZ - Frankfurter Allgemeine @ http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/staatshaftungsrecht-ohne-haftung-11530924-p2.html?printPagedArticle=true [ langer und detaillierter Artikel ]

„Professor Dr. Winfried Kluth lehrt Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und ist Richter am Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt.“

QUELLE im ORIGINAL als IMAGE: ( Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen e.V. Webseite ) http://www.dpolg-sachsen.de/wp-content/uploads/2011/11/2011-11-18-ohne-Staatshaftung.pdf


Bezüglich Österreich wird im Internet berichtet: „In Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung bezüglich der Geltendmachung von Staatshaftungsansprüchen.“

Und was die Schweiz betrifft kann man im Internet lesen: „Das öffentliche Haftungsrecht der Schweiz ist vielfältig und unübersichtlich.“ und wird oft auch als „Dschungel der Staatshaftung“ beschrieben. Oft ist auch von „Hohen Hürden“ die zu überwinden seien um „Staatshaftung“ in der Schweiz geltend zu machen die Rede.
.

Moderatorenrot in dunkelrot gewandelt. B [ Yes, thank you so much! - My oversight. - So sorry. - MM ]
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 15.02.2014, 08:48, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Jesus Christus
IQ >125



Anmeldungsdatum: 11.12.2013
Beiträge: 666
Wohnort: Tartaros

Beitrag(#1902558) Verfasst am: 14.02.2014, 13:31    Titel: Re: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

Folgende Suchbegriffe führen zu interessanten Links: "aborigines" "australien" "misshandlungen" "entschädigungen"


Hier einige Links:

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Panorama/d/384072/australische-aborigines-fordern-entschaedigung-fuer-unrecht.html


Zitat: Premierminister Kevin Rudd hatte sich am Mittwoch als erster Regierungschef des Landes bei den Aborigines und vor allem bei der Gestohlenen Generation für das erlittene Unrecht entschuldigt.
Zugleich schloss Rudd einen Entschädigungsfonds für die Ureinwohner aus.


http://www.sueddeutsche.de/politik/zwangsinternierung-in-kanada-premier-entschuldigt-sich-bei-ureinwohnern-1.185162

Zitat: Im Februar hatte sich die australische Regierung für ähnliche Misshandlungen, die dort an den Kindern der Aborigines begangen wurden, offiziell entschuldigt.
Anders als Kanada lehnt Australien Entschädigungszahlungen aber ab.



http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_14223380/aborigines-australiens-ureinwohner-am-rande-der-gesellschaft.html


Zitat:
Erst im Jahr 1967 erhielten die Ureinwohner das Wahlrecht und wurden bei Volkszählungen berücksichtigt. Jahrzehntelang betrieb die Regierung eine Politik der Zwangsassimilierung. Rund 70.000 Kinder wurden ihren Eltern fortgenommen und entweder von Weißen adoptiert oder in Heime gesteckt. Aborigines-Verbände fordern seit Jahrzehnten finanzielle Entschädigungen für die Menschenrechtsverletzungen. In der weißen Gesellschaft bekamen sie keine Chance. Sie mussten ihr Land verlassen und wurden in eine fremde Lebensart gezwungen.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/australien-aborigines-feiern-das-sorry-ihres-premiers-a-535100.html


Zitat: Auch wenn der gute Wille zu erkennen und ein historischer Anfang gemacht ist: Die Regierung Rudd wird es auch in Jahren nicht schaffen, die Untaten der Vergangenheit vergessen zu machen. Zu frisch sind noch viele der Wunden, die Unterdrückung und Diskriminierung hinterlassen haben. Misshandlungen und rätselhafte Todesfälle in Gefängnissen, gewalttätige Polizisten und zweifelhafte Gerichtsurteile - trotz einer gestiegenen Aufmerksamkeit für die Probleme der Ureinwohner liegt eine Gleichbehandlung mit weißen Australiern noch in weiter Ferne. Noch Ende 2007 schickte eine weiße Richterin neun junge Männer aus Queensland, die ein Aborigine-Mädchen vergewaltigt hatten, nicht ins Gefängnis, sondern nach Hause: Das zehnjährige Opfer habe der Tat "wahrscheinlich zugestimmt".



usw.
_________________
Die PARTEI

Umfrage

Wichtige Information!


[Links]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1902671) Verfasst am: 15.02.2014, 01:35    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Wir befinden uns hier zweifellos und zweifelsfrei in dem im November 2006 eingerichteten Forum-Thread »MISSHANDELTE HEIMKINDER«, auf Deutschland und auf andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bezogen.

OFF TOPIC BEITRAG von Boardnutzer »Martin Mitchell« ( vom Sa. 15.02.2014 um 00:35 Uhr (MEZ) )

responsiv zu dem

OFF TOPIC BEITRAG von Boardnutzer »Jesus Christus« ( vom Fr. 14.02.2014, um 12:31 Uhr (MEZ) ).

Dieser gestern ( Fr. 14.02.2014, um 12:31 Uhr (MEZ) ) von Boardnutzer »Jesus Christus« an unangebrachter Stelle eröffnete Forum-Thread, und dieses an falscher Stelle von ihm im »MISSHANDELTE HEIMKINDER« angesprochene australische Diskussionsthema,

ist, meines Erachtens, durchaus geeignet für einen neuen und separaten Forum-Thread, worin der Boardnutzer »Jesus Christus« dann sein diesbezügliches überaus ausgeprägtes Fachwissen und sein diesbezügliches überaus ausgeprägtes Rechtsempfinden zu diesem neuen australischen Diskussionsthema zum Besten geben kann und sich dann hoffentlich auch viele qualifizierte Diskussionsteilnehmer und Diskussionsteilnehmerinnen an diesem seinem neuen australischen Diskussionsthema beteiligen werden.

Da der Boardnutzer »Jesus Christus« aber anscheinend nicht weiß wie man einen neuen Forum-Thread eröffnet und wo sein neues australisches Diskussionsthema in den Forumsrubriken einzuordnen wäre, könnten die Forumsadministratoren / Forumsmoderatoren ihm vielleicht mal dabei behilflich sein und ihm auch dabei behilflich sein eine zutreffende Threadüberschrift für sein neues australisches Diskussionsthema zu wählen.

Vielen Dank.

Martin Mitchell ( australischer Staatsbürger ansässig in Australien )
( Ehemaliges Heimkind in deutschen kirchlichen Fürsorgehöllen der 1950er und 1960er Jahre )
( 1946 in Berlin zu deutschen Eltern geboren. Im Alter von 17½ Jahren ausgewandert nach Australien am 23.03.1964. Eingebürgert in Australien im Jahre 1985. )



ZUM AKTUELLEN THEMA: »MISSHANDELTE HEIMKINDER«. Der deutschsprachige Google-Suchstrang der die meisten Ergebnisse zu dem für EHEMALIGE HEIMKINDER wichtigen Präzedenzfall im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg zu Tage fördert ist folgender: "O'Keeffe"+"Irland"+"28.01.2014"+"Gerichtshof"+"Straßburg"
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 15.02.2014, 10:41, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
goatmountain
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1902675) Verfasst am: 15.02.2014, 05:44    Titel: Antworten mit Zitat

Am Kopf kratzen gibt es unterschiede zwischen australischen (aborigines) und deutschen heimkindern?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1902680) Verfasst am: 15.02.2014, 10:17    Titel: Re: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
.
Schadenersatz für Schäden, die dem Staat zuzurechnen sind.


"Ein dunkler Fleck auf der weißen Weste des Rechtsstaats"



Woraufhin, oder vielmehr aufgrund dessen, d.h. aufgrund dieser meiner Feststellung und meines Hinweises, bezüglich "Staatshaftung" und "Staatshaftungsrecht" im vier Beiträge zurückliegenden Beitrag ( oben - hier in diesem Thread ) [ Beitrag Nummer (#1902518) vom Fr. 14.02.2014, um 10:14 Uhr (MEZ) @ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1902518#1902518 ] und meinerseits auch an vielen anderen Stellen im Internet gepostet ...

sagte »ekronschnabel« am 14. Februar 2014, um 21:26 Uhr (MEZ) @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/#comment-5010

Zitat:
.
@ MARTIN MITCHELL
@ ALLE


Zu diesem Thema gibt es ein Urteil vom Bundesgerichtshof, mit Pressemitteilung vom 21.10.2004.

Az: lll ZR 254/03

Ein Jugendamt wurde zur Hafting für Schmerzensgeldzahlungen verurteilt, weil es die Aufsichtspflicht verletzte.

Dazu veröffentlichte die Anwaltskanzlei Bussler den gesamten Vorgang:

http://www.kanzlei-bussler.de/aktuelle-meldungen/einzelansicht/article/haftung-des-jugendamts-bei-misshandlung-von-pflegekindern

Dazu bitte auch § 225 StGB (Strafgesetzbuch) lesen.

Misshandlung Schutzbefohlener

Das greift sachbezogen für die "Haftungspflicht", aus der sich auch der Staat nicht befreien kann, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [ EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ] belegt.
.

NA DAS, GENAU DIESER POST, d.h. die von »ekronschnabel« IN DIESEM POST im Dierk Schaefers Blog ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE INFORMATION, IST DOCH MAL EIN ERGÄNZENDER HILFREICHER HINWEIS FÜR UNS ALLE.
... UNMISSVERSTÄNDLICH FÜR ALLE DEUTSCHEN EHEMALIGEN HEIMKINDER / ALLE MISSHANDELTEN HEIMKINDER DIE HIER UM IHR RECHT KÄMPFEN.
Österreichische und schweizer Ehemalige Heimkinder sind natürlich nicht von diesem Kampf ausgeschlossen; nur müssen sie selbst, als jeweilige Opfergruppe, jeweilig, gleichlautende zutreffende Gerichtsurteile der höchsten Gerichte in ihrem eigenen Lande ausfindig machen.
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1902754) Verfasst am: 16.02.2014, 06:02    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Dies, d.h. dieser Axel Springer SE / WELT KOMPAKT Artikel, ist jetzt erst im relevanten GOOGLE-Index indexiert:

DIE WELT29.01.2014Irland muss für sexuellen Missbrauch haften. - Diese „Haftung“, jedoch, ist nicht nur beschränkt auf „sexuellen Missbrauch“. - Es schließt ebenso ein „Kindesmisshandlung“ / „Folter“ / „Quälerei“ / „Arbeitsausbeutung“ / „Zwangsarbeit“ / „jede körperliche und seelische Misshandlung und Gewaltanwendung“.

@ http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article124325423/Irland-muss-fuer-sexuellen-Missbrauch-haften.html

Zitat:
.
Irland muss für sexuellen Missbrauch haften

Urteil könnte auch Auswirkungen auf Entschädigungszahlungen in Deutschland haben

– Der irische Staat trägt eine Mitverantwortung für Fälle von Kindesmissbrauch in einer irischen katholischen Schule in den 70er-Jahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab gestern einer heute 50-jährigen Irin Recht, die nahe Kinsale in Cork zur Schule gegangen war. Sie war als Neunjährige mehrfach vom Schuldirektor missbraucht worden. Mindestens 20 anderen Schülern war damals ebenfalls sexuelle Gewalt angetan worden.

Der Schuldirektor, bei dem es sich nicht um einen Geistlichen handelte, wurde später in Irland zu einer Gefängnisstrafe und hohen Entschädigungszahlungen verurteilt. Versuche der Opfer, auch den irischen Staat zu verklagen, scheiterten hingegen. Die Straßburger Menschenrechts-Experten gelangten nun zu einer anderen Bewertung als die irischen Richter. "Es gehört zu den ureigenen Pflichten einer Regierung, Kinder vor Misshandlung zu schützen, besonders in Grundschulen", unterstrichen sie.

Sie verurteilten den Staat Irland wegen Vernachlässigung seiner Schutzpflicht und sprachen der Klägerin 30.000 Euro Entschädigung zu. Dabei nahmen sie auch Bezug auf die Besonderheiten des irischen Schulwesens in den 70er Jahren. Damals wurde ein Großteil der Grundschulen vom Staat finanziert, aber von einer Kirche – hauptsächlich der katholischen – geleitet. Gerade in einem solchen System der Auslagerung hätte es staatliche Kontrollmechanismen geben müssen, betonten die Straßburger Richter. Das Urteil könnte in Irland eine Welle von Schmerzensgeld-Forderungen anderer Missbrauchsopfer zur Folge haben. Laut deutschen Juristen lässt sich nur schwer eine Aussage treffen, inwiefern das Urteil auf Deutschland übertragbar wäre. Grund sind unter anderem die großen Unterschiede im Bildungswesen. In Deutschland sind Bund, Länder sowie die Kirchen an Hilfsfonds für Opfer von Missbrauch und gewalttätiger Heimerziehung beteiligt.

Aus den verschiedenen Fonds werden Hilfen, etwa für Therapien oder die Bewältigung anderer Spätfolgen bezahlt, aber keine Entschädigungen. Geldzahlungen müssen die Opfer bei den Trägern der Einrichtungen beantragen, in denen der Missbrauch geschah, also etwa bei der katholischen Kirche. Vor genau vier Jahren, am 28. Januar 2010, waren in Deutschland die ersten Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen bekannt geworden.

.

QUELLE: Dieser Artikel erschien am 29. Januar 2014 in WELT KOMPAKT / Axel Springer SE.

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel steht nicht zur Verfügung.

FOLGENDE DARUNTERSTEHNENDE NOTIZ UNTERRICHTET DEN LESER:

Dieses Thread wurde bereits geschlossen. Kommentieren ist nicht mehr möglich.

Desweiteren werden keine möglicherweise zu diesem Artikel abgegebenen Kommentare angezeigt. Stattdessen liest man da:0 Kommentare

Wie berichtet in diesem Axel Springer SE / WELT KOMPAKT Artikel, sind unbekannte, nicht identifizierte and nicht identifizierbare „deutsche Juristen“ diesbezüglich angeblich der Meinung, dass es „schwer“ festzustellen sei, „schwer“ auszulotzen sei, und „schwer“ sei „Aussage zu treffen“ ob und in wie fern dieses Urteil auch auf Deutschland „übertragbar“ sei.

Alle wissen sie natürlich ganz genau, dass es sehr wohl voll und ganz auf Deutschland „übertragbar“ ist --- sehr wohl voll und ganz auf alle Vertragspartner der Europäischen Menschenrechtskonvention „übertragbar“ ist.

.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1902877) Verfasst am: 17.02.2014, 04:21    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Zitat:
.
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

.

QUELLE: WKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
SELBST DEN SEHR UMFANGREICHEN GESAMTINHALT IN DIESEM ORIGINAL STUDIEREN.



Zitat:
.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR mit Sitz in Straßburg entscheidet über Beschwerden in denen eine Verletzung der in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK von 1950 niedergelegten Rechte gerügt wird.

Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag durch den sich die Vertragsstaaten des Europarats verpflichten ihren Bürgern grundlegende zivile und politische Rechte zuzusichern.

Jeder Mitgliedsstaat des Europarats ist zur Ratifikation der Konvention verpflichtet.

Der Gerichtshof befasst sich mit Individualbeschwerden einzelner Personen gerichtet gegen einen Vertragsstaat der Konvention oder mit Staatenbeschwerden der Vertragsstaaten gegeneinander.

Die Zulässigkeit einer Beschwerde hängt davon ab ob der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. In Deutschland ist Voraussetzung dass der Beschwerdeführer wegen der Verletzung seiner Rechte erfolglos das Bundesverfassungsgericht angerufen hat.

Das Verfahren vor dem Gerichtshof ist öffentlich das Urteil ergeht in den Amtssprachen des Europarats Englisch und Französisch.

Stellt der Gerichtshof einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention fest kann er der verletzten Partei nach Artikel 41 eine gerechte Entschädigung zubilligen.

Die Parteien eines Rechtsstreits sind an die Urteile des Gerichtshofes gebunden und müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen um diese umzusetzen.

Das Ministerkomitee des Europarats überwacht den Vollzug der Urteile des EGMR. Mittels dieser Verfahrensregelung ist sichergestellt dass einem Rechtsspruch des Gerichts gegen einen Mitgliedstaat auf der politischen Ebene des Europarats solange nachgegangen wird bis der verurteilte Staat Vollzug meldet. Im Falle ausbleibenden Vollzugs wird der säumige Mitgliedstaat in[/color] der Regel durch sog. Interimsresolutionen vom Ministerkomitee aufgefordert, das Urteil zu vollziehen.

.

QUELLE (eine Art WIKI / ENCYCLOPAEDIA / ARCHIV): http://archive-de.com/de/a/auswaertiges-amt.de/2012-05-23_19954_80/Ausw%C3%A4rtiges_Amt_Deutsche_Position/
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1903239) Verfasst am: 18.02.2014, 00:43    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Herr Kronschnabel aus Leipzig schrieb an mich gerichtet diesbezüglich:

Zitat:
.
»ekronschnabel« sagte, am 16. Februar 2014, um 11:34 Uhr (MEZ)

im Dierk Schaefers Blog

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/#comments


@ Martin MITCHELL

Der DIE WELT-Artikel [ vom Fr. 31.02.2014 betitelt »Irland muss für sexuellen Missbrauch haften« - »Urteil könnte auch Auswirkungen auf Entschädigungszahlungen in Deutschland haben« ] stellt wenigstens in einem Punkt die Wahrheit klar.


Gezahlt wurden/werden bis jetzt lediglich Gelder als Hilfen zur Abmilderung von nachteiligen Heimaufenthaltsfolgen, aber KEINE ENTSCHÄDIGUNGEN.

SCHMERZENSGELDANSPRÜCHE sind damit nicht befriedigt. Und genau DAS sagt das Urteil des EGMR in Straßburg [ O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ].

Die Meinung deutscher Juristen – vor allem von denen, die ihre Brötchen von Täterseite bezahlt bekommen – sollte man nicht so ernst nehmen. Sie reagieren wie die Hofhunde, die kläffen auch nur für ihren Chef, weil der den Schlüssel zur Futterkammer hat. Solch ein Voll….Jurist hatte doch auch die Rotzigkeit, den EGMR-Richtern "mangelndes juristisches Denken" vorzuwerfen.

Motto: Nur an deutschem Justizwesen kann die Welt genesen!
So hätten sie es gern, die Hofhunde der Täterseite.

Ich muss jetzt noch über die Fassungslosigkeit des „Juristischen Oberkirchenrates“ der Lippischen Landeskirche lachen, als es um die von der Hannoverschen Landeskirche [ für Missbrauch eines Schutzbefohlenen ] gezahlten € 32.000,00 ging. Es ist nicht nur die Summe, die diese Täternachfolgerhelfer erschreckt. Es ist der Schlag ins Gesicht, den sie von einer anderen Landeskirche bekamen, die Fehler bereinigen wollte. Die Kläffer der uneinsichtigen Täternachfolger merken langsam, dass ihr Machtgefüge bröselt. Und DAS macht der Bande wirklich Angst.

Nicht aufhören, Martin! - Die, nach denen wir mit Steinen werfen, sind so schön machtblind, dass sie nicht merken, dass sie uns die Steine unfreiwillig liefern. Die paar Sehenden auf der Täterseite leisteten uns wunderbare Hilfen, nutzen wir sie.

.

.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Jesus Christus
IQ >125



Anmeldungsdatum: 11.12.2013
Beiträge: 666
Wohnort: Tartaros

Beitrag(#1903371) Verfasst am: 18.02.2014, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

goatmountain hat folgendes geschrieben:
Am Kopf kratzen gibt es unterschiede zwischen australischen (aborigines) und deutschen heimkindern?


Der Unterschied besteht darin, dass Martin Mitchell in diesem Fall nicht persönlich betroffen war / ist. zwinkern

Noch ein interessanter Link:

http://www.sueddeutsche.de/politik/deportation-von-britischen-kindern-die-vergessenen-australier-1.134241


Zitat:
>> Tausende britische Kinder aus benachteiligten und armen Familien wurden von Amts wegen ihren Eltern weggenommen und nach Australien geschickt.
Doch das versprochene bessere Leben fanden die meisten von ihnen dort nicht vor. Stattdessen wurden sie häufig körperlich, seelisch und sexuell misshandelt und zu schweren Farmarbeiten herangezogen.....Dazu gehören neben einer halben Million Kindern, die zwischen 1930 und 1970 in Waisenhäusern und Kinderheimen misshandelt wurden, auch jene 7000 britischen Jungen und Mädchen, die gegen den Willen und meist ohne das Wissen ihrer Eltern auf die andere Seite des Globus verschickt worden waren. Die jüngsten dieser Kinder waren drei Jahre alt...


Die Kinder-Deportationen kamen sowohl den britischen wie den australischen Regierungen jener Zeit gelegen. London entledigte sich kostspieliger Sozialfälle, Canberra importierte problemlose neue Immigranten.

"Das Kind ist der beste Einwanderer", lautete damals ein populärer australischer Slogan. Bei den Kindern aus Britannien, so hieß es, handele es sich um "guten weißen Bestand". <<

_________________
Die PARTEI

Umfrage

Wichtige Information!


[Links]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1903418) Verfasst am: 18.02.2014, 14:43    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Weiterführend zu dem vorletzten Beitrag ( Beitrag (#1903239) vom Mo. 17.02.2014, um 23:43 Uhr (MEZ) ) [ @ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1903239#1903239 ] in diesem Thread und dem jetzigen Thema in diesem Thread bezüglich dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, und wie sich das natürlich auch auf die Ehemaligen Heimkinder in Deutschland und in Österreich bezieht.


Genauso wie es immer noch Leugner nachkriegsdeutscher Zwangsarbeit gibt und genauso wie es immer noch Leugner nachkriegsösterreichischer Zwangsarbeit gibt, d.h., Mitglieder der deutschen sowohl wie auch der österreichischen Gesellschaft gibt, die vehement abstreiten, dass Ehemalige Heimkinderin Westdeutschland sowohl wie auch in Österreich – in fast allen 'Heimen' und 'Anstalten' in denen man sie aus welchem Grunde auch immer eingesperrt hielt, haben Zwangsarbeit leisten müssen, gibt es auch immer noch genauso viele Leute, meistens genau die gleichen Leute, die leugnen, dass Ehemalige Heimkinder in beiden dieser Länder – in Westdeutschland sowohl wie auch in Österreichund für lange Zeit, auch nach dem Kriege noch, – jahrzehntelang nach dem Kriege noch ! – , in diesen 'totalen Institutionen' „gefoltertundgequält“ „worden sindundunmenschlichen oder erniedrigenden Strafen und Behandlung unterworfen wurden“.

In Westdeutschland allein – d.h. also in der damals bestehenden Bundesrepublik Deutschlandwaren zwischen 800.000 bis 1.000.000 Kinder und Jugendliche davon betroffen.

Darum ist es wichtig, insbesondere für diese Leutediese Leugner – , mal genau aufzuzeichnen und ihnen verständlich zu machen wasFolterundunmenschliche oder erniedrigende Strafeoderunmenschliche oder erniedrigende Behandlungeigentlich ist, d.h. wie „all dies“ vom innerstaatlichen Recht und Gesetz und vom Völkerrecht definiert wird.

POLITISCHE BILDUNG

Zitat:
.
"Folter" wird in der UNO-Antifolterkonvention wie folgt definiert:

Zitat:
.
Folterverbot

Das Verbot der Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist eine Menschenrechtsnorm, die "absolute", ausnahmslose Rechtsgeltung beansprucht. In den Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen, in den Genfer Konventionen zum humanitären Völkerrecht [ http://www.politischebildung.ch/themenfelder/menschenrechte/humanitaeres-voelkerrecht/ sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention [ http://www.politischebildung.ch/themenfelder/menschenrechte/europaeische-menschenrechtskonvention/ ] und in anderen regionalen Menschenrechtsabkommen ist unzweideutig gesagt, dass das Folterverbot keine Ausnahmen zulässt.

Auch in Notsituationen und bewaffneten Konflikten ist Folter unzulässig. In den letzten Jahren hat es aber vermehrt Versuche gegeben, das Folterverbot aufzuweichen. Zwar sind immer wieder Praktiken gegenüber Gefangenen vorgekommen, die das Folterverbot verletzen, aber neu ist, dass das Folterverbot auch in der Theorie in Frage gestellt wird, und zwar auch in westlichen Ländern. Die westliche "Führungsmacht" USA hat besonders seit dem Anschlag auf das New Yorker World Trade Center am 11. September 2001 und dem daraufhin lancierte "Krieg gegen den Terrorismus" gewisse Befragungstechniken gerechtfertigt, die an sich unter das Folterverbot fallen.

UNO-Antifolterkonvention

»Das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe« wurde am 10. Dezember 1984 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Nach der Ratifizierung durch 20 Mitgliedstaaten (darunter der Schweiz) trat es am 26. Juni 1987 in Kraft.

Inhalt der Konvention

Teil I: Im Art.1 Abs. 1 wird der Begriff der "Folter" definiert:

Zitat:
.
»Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich grosse körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmasslich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.«
.

In den Artikeln 2-16 werden die Pflichten der Vertragsstaaten aufgezählt, die die "Folter" wirksam verhüten sollen.

Teil II: In den Artikeln 17–24 wird die Tätigkeit des UNO-Ausschuss gegen Folter geregelt.

Teil III: In den Artikeln 25-33 folgen weitere organisatorische Regelungen.

Die Schweiz und das Folterverbot

Artikel 10 Absatz 3 der Bundesverfassung verbietet ausdrücklich die Anwendung der Folter. Darüber hinaus hat die Schweiz verschiedene internationale Konventionen unterzeichnet, welche die Folter ebenfalls verbieten, so die Genfer Konventionen, die Europäische Menschenrechtskonvention, den UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die UNO-Antifolterkonvention.


Tobias Kaestli, Pädagogische Hochschule Zentralschweiz, Hochschule Luzern



Links
Deutscher Text der Antifolterkonvention [ http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19840309/201211060000/0.105.pdf ]
Rechtliche Überlegungen zur Absolutheit des Folterverbots [ http://www.humanrights.ch/upload/pdf/050524_nzz_folterverbot_niggli.pdf ]
Essay "Zur Aufweichung des Folterverbots" von Heiner Bielefeldt [ http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/437/IUS-028_E_Folter_RZ_WWW_ES.pdf ]



Medien

Thomas Bruha und Dominik Steiger (2006): Das Folterverbot im Völkerrecht [ http://www.politischebildung.ch/unterricht/medienprodukte/?tx_x4emedia_pi1%5BshowUid%5D=312&cHash=2f06b537e8df9adefe71222c42cd4bba ]. Stuttgart: Kohlhammer.

Heiner Bielefeldt (2006): Menschenwürde und Folterverbot. Eine Auseinandersetzung mit den jüngsten Vorstössen zur Aufweichung des Folterverbots [ http://www.politischebildung.ch/unterricht/medienprodukte/?tx_x4emedia_pi1%5BshowUid%5D=313&cHash=87f6d3f6a13e06861fe9ff469a710af1 ]. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.
.
.

QUELLE: http://www.politischebildung.ch/themenfelder/menschenrechte/folterverbot/?details=1&cHash=0937929282
IMPRESSUM DIESER WEBSEITE: http://www.politischebildung.ch/service/impressum/


Auch dieser jetzige Beitrag wurde getätigt von Martin Mitchell ( australischer Staatsbürger ansässig in Australien )
( Ehemaliges Heimkind in deutschen kirchlichen Fürsorgehöllen der 1950er und 1960er Jahre )
( 1946 in Berlin zu deutschen Eltern geboren. Im Alter von 17½ Jahren ausgewandert nach Australien am 23.03.1964. Eingebürgert in Australien im Jahre 1985. )

.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1903530) Verfasst am: 19.02.2014, 09:24    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Ich habe dem Boardnutzer »Jesus Christus« gerade seinen eigenen Thread für sein australisches Diskussionsthema eingerichtet:

»Deutsche Medien berichten über Verbrechen in Australien.«

»Zeitungsausschnitte aus deutschen Zeitungen über die in Australien misshandelten Aborigines und auch über die in kirchlichen Institutionen misshandelten Kinder.«

@ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=34621&highlight

Der erste Beitrag in diesem neuen Thread in der Forumsrubrik »Politik und Geschichte« – Beitrag (#1903528) verfasst von mir, dem Australier Martin MITCHELL, am Mittwoch, 19. Februar 2014, um 07:52 Uhr (MEZ) – ist hier zu finden:

@ http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1903528#1903528

Alles was zu diesem Thema passt bitte in diesem neuen Thread posten.

Ich danke allen für ihr Verständnis.
.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
goatmountain
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 10.10.2009
Beiträge: 2810

Beitrag(#1903541) Verfasst am: 19.02.2014, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
goatmountain hat folgendes geschrieben:
Am Kopf kratzen gibt es unterschiede zwischen australischen (aborigines) und deutschen heimkindern?


Der Unterschied besteht darin, dass Martin Mitchell in diesem Fall nicht persönlich betroffen war / ist. zwinkern

der martin duldet niemanden in "seinem" thread.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1903546) Verfasst am: 19.02.2014, 10:34    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Das deutsche Vergewaltigungsopfer, der Katholischen Kirche, Norbert Denef, der als Kind/Jugendlicher Opfer wurde, hatte zuerst auf diese wichtige Entwicklung ( important development ) in Straßburg aufmerksam gemacht.

Martin Mitchell hat folgendes geschrieben:
.
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.


Zitat:
.
Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Staaten haften auch für unterlassene Hilfe bei Missbrauchsfällen in kirchlichen und privaten Einrichtungen [ ... aber natürlich nicht nur aufMissbrauchsfällebeschränkt ! ].

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg verurteilte in der letzten Woche in dem Fall O`Keeffe gegen Irland [ EuGMR 027 (2014) of 28.01.2014 ] den irischen Staat zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000 Euro an eine heute 50-jährige Irin, welche als Neunjährige 1973 durch den Direktor ihrer Schule mehrfach sexuell missbraucht wurde.

Das Urteil verpflichtet den irischen Staat zwar nicht zur Änderung oder zum Erlass von Gesetzen und entfaltet auch keine unmittelbare Wirkung in anderen bzw. für andere Staaten.

Dennoch ist das Urteil als äußerst beachtlicher Schritt des Gerichtshofs zu werten.

Hintergrund des Urteils ist insbesondere die Tatsache, dass es bereits vor den durch die Klägerin erlittenen Missbrauchsfällen Beschwerden und Anzeigen der Mutter eines anderen Kindes aufgrund sexueller Übergriffe an der Schule gegeben hatte, es jedoch weder zu einem Ermittlungsverfahren, noch zum Ergreifen von Schutzmaßnahmen gekommen war.

Der für die Schulaufsicht zuständige katholische Geistliche hatte der Mutter des Kindes lediglich geraten, dass das Mädchen künftig Hosen statt Kleider tragen solle.

In den innerstaatlichen Vorinstanzen in Irland wies – wie auch in anderen Ländern nahezu typisch – der Staat die Verantwortung für das Leid der Klägerin und zahlreicher weiterer ehemaliger Schüler mit dem Argument von sich, dass die betroffenen Schulen von der katholischen Kirche verwaltet wurden und nicht vom Staat selbst. In den Schulalltag mische sich der Staat nicht ein.

Besonders perfide erscheint in diesem Zusammenhang, dass sowohl der Klägerin als auch über einhundert weiteren Klägern nach der Abweisung der Klage durch den irischen Supreme Court, dem höchsten irischen Gericht, von staatlicher Seite damit gedroht wurde, dass sämtliche Gerichtskosten gegenüber den Klägern geltend gemacht werden würden, falls diese ihre Klagen nicht endgültig fallen ließen.

Die Klägerin ließ sich hiervon jedoch glücklicherweise nicht abschrecken, rief stattdessen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an und bekam – nach einem insgesamt 15 Jahre andauernden Rechtsstreit – von diesem die Bestätigung, dass sie unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten habe und angesichts des Verhaltens des irischen Staates der Möglichkeit beraubt worden sei, sich Recht zu verschaffen. Daher habe die Klägerin einen Anspruch auf Genugtuung und sei zu entschädigen, so der Gerichtshof.

Insbesondere stellte der Gerichtshof in seinem Urteil ausdrücklich fest, dass der Staat die Verantwortung dafür trage, dass alle Kinder in ALLEN Schulen vor Missbrauch und vergleichbaren Übergriffen geschützt werden und dass Mechanismen bestehen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.

Was zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Aussage mit weitreichenden Konsequenzen.

Vereinfacht ausgedrückt, verdeutlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit diesem Ansatz erstmals seine Auffassung, dass ein Staat sich seiner staatlichen Schutzpflichten nicht dadurch „entledigen“ kann, indem er typischerweise staatliche Aufgabenbereiche auf kirchliche oder private Einrichtungen überträgt.

Das heißt konkret, dass ein Staat auch für den Schutz von Schülern in kirchlichen oder allgemein religiösen sowie in privaten Einrichtungen verantwortlich ist und dementsprechend beim Auftreten von sexuellen Übergriffen auf Schüler haftbar gemacht werden kann, wenn sich herausstellt, dass diese Schutzpflichten nicht oder nicht ausreichend eingehalten oder gar ignoriert worden sind.

Diese Aussage des Gerichtshofs wird künftig auch durch die Gerichte in anderen Staaten Berücksichtigung zu finden haben, welche die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, somit auch in Deutschland.

Bedeutung kann dies in Deutschland vor allem in all jenen Fällen erlangen, in welchen der Staat – nachweislich – „sehenden Auges“ seiner Verantwortung zum Schutz Minderjähriger vor sexuellen ODER sonstigen Übergriffen nicht in ausreichender Weise nachgekommen ist, etwa trotz Kenntnis von aufgetretenen Missbrauchsfällen in Heimen, Schulen oder sonstigen Einrichtungen, unabhängig von deren Trägerorganisation und Ausgestaltung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2004 („Fall Görgülü“) die Pflicht der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit zur Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgestellt.

Es besteht somit durchaus Hoffnung auf eine künftig betroffenenfreundlichere Rechtsprechung als in der Vergangenheit, auch wenn der (Rechts-)Weg bis zur Durchsetzung von Opferrechten nach wie vor lang und steinig bleiben wird.

.

QUELLE: 03.02.2014: netzwerkB Pressemitteilung @ http://netzwerkb.org/2014/02/03/hoffnung-auf-betroffenenfreundlichere-rechtsprechung/ ( Weiterverbreitung erlaubt und gewollt. )

Diese jetzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburgim Fall von O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – passt natürlich auch haargenau zu, und stimmt völlig überein mit, der Entscheidung des UNO-Antifolterkomitees von Mitte Juni 2011 bezüglich den Misshandlungen und der systematischen "Zwangsarbeit" in den irischen 'Heimen' mit angeschlossen industriellen Großwäschereien der (Un)Barmherzigen Schwestern ( of the Magdalene Sisters Laundries ) und weiteren von anderen katholischen Schwestern Orden im Auftrage des Staates betriebenen solchen Institutionen - einer Entscheidung in der der irische Staat vom UNO-Antifolterkomitee ebenso als voll verantwortlich angesehen wurde und zur vollumfänglichen Schadenersatzzahlung / Entschädigungszahlung / Schmerzensgeldzahlung an alle damaligen Insassen aufgefordert wurde.
Und, anders als in Deutschland, Irland zahlt.


Auch dieses Thema – die vorhergehende Entscheidung des UNO-Antifolterkomitees – wird auch schon hier im EHEMALIGE-HEIMKINDER-FORUM.COM behandelt, in bisher insgesamt 12 Beiträgen im Thread »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).« – in der Forumsrubrik »EHEMALIGE HEIMKINDER, die Nachkriegszwangsarbeiter« – @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?f=3&t=19&hilit=Antifolterkomitee&start=10, wo jeder der möchte sich dort auch darüber eingehend informieren kann.
.

_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Martin Mitchell
„schwer (um)erziehbarer“ Senior anderer Kultur



Anmeldungsdatum: 25.09.2003
Beiträge: 1597
Wohnort: Adelaide, Süd Australien

Beitrag(#1903926) Verfasst am: 21.02.2014, 09:39    Titel: EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antworten mit Zitat

.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“



Sind Beschlüsse und Entscheidungen des Deutschen Bundestags rechtlich bindend? – Kann man den Deutschen Bundestag insgesamt bei seinem und einzelne Kabinetminister bei ihrem Wort nehmen?



Einleitung.

Man kann durchaus davon ausgehen und es kann durchaus argumentiert werden, dass die Bundesrepublik Deutschland in offiziellen Sitzungen im Bundesparlament – d.h. im Deutschen Bundestag – volles Geständnis abgelegt und volle Verantwortung für die damalige Heimerziehung, die sie weitgehend bei den Kirchen und anderen Privaten Trägern in Auftrag gegeben hatte, übernommen hat.

Die Bundesrepublik Deutschland will jedoch keine Verantwortung für etwaige Schäden die damaligen Schutzbefohlenen durch diese Heimerziehung entstanden sind übernehmen und die Opfer entschädigen.



Runder Tisch Heimerziehung[RTH].

Welche Rechtsverbindlichkeit hat der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung für wen?

Die Urheberrechte-Inhaber des Schriftsatzes des »Abschlussberichtes des Runden Tisches „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“« (ISBN: 978-3-922975-92-2 - Berlin, Dezember 2010) [ Seite 2 des Berichts ] – obwohl kein eigentlicher Copyright-Vermerk als solcher dort angebracht worden ist – sollen anscheinend gemeinsam die folgenden sein:
Bundesrepublik Deutschland; Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ; V.i.S.d.P.: Peter Klausch; Redaktion: Holger Wendelin, Katharina Loerbroks; Satz und Layout: S. Stumpf Kommunikation & Design; Druck: DCM Druck Center.
Diese Publikation wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes und von 11 Bundesländern über die Geschäftsstelle der AGJF sowie der Stiftung Deutsche Jugendmarke gefördert.



Sollte jedoch jemand diesbezüglich gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht ziehen wollen, würde die Bundesrepublik Deutschland (1.) abstreiten die schädigenden und Schaden verursachenden Verbrechen begangen zu haben, und (2.) abstreiten jeglichen damit in Zusammenhang stehenden Schaden verursacht zu haben, und (3.) sich auf „die Einrede der Verjährung“ berufen und stützen.


Auszüge aus dem Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung.


[ Seite 5, erste Spalte (Mitte), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

In seiner Sitzung am 4. Dezember 2008 folgte der Deutsche Bundestag der Empfehlung des Petitionsausschusses und beschloss einstimmig und in fraktionsübergreifendem Konsens die Einrichtung eines Runden Tisches. 4 Erstmalig in seiner Geschichte beschritt der Deutsche Bundestag mit diesem Beschluss einen solchen Weg. Der Runde Tisch [RTH] ist mit der Aufarbeitung und mit der Erarbeitung von Vorschlägen beauftragt. Er [ derRTH] hat keine Weisungsbefugnis und seine Ergebnisse sind rechtlich nicht bindend. Die Umsetzung seiner Vorschläge liegt in der Verantwortung seiner Adressaten.

Der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ [RTH] konstituierte sich am 17. Februar 2009 unter der Moderation der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Dr. Antje Vollmer und legt hiermit nach fast zweijähriger Arbeit seinen Abschlussbericht vor.

[ Fußnote 4 ]

BT-Plenarprotokoll 16/193, S. 20733A [ d.h. das Protokol der Sitzung und des Beschlusses des Deutschen Bundestags, des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland ]


[ WICHTIGER UND HOCH RELEVANTER HINWEIS HIER DAZWISCHENGESTELLT:

Ungefähr 2½ Jahre nach Inkrafttreten des Deutschen Grundgesetzes am 23. Mai 1949, ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland, am 5. Dezember 1952, die »Europäische Menschenrechtskonvention«, die, unter anderem, auch folgende Artikel enthält:


Zitat:
.
Artikel 3 - Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. ]

.


[ Seite 5, zweite Spalte (Mitte), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

Das Bundesministerium der Justiz wird anlassbezogen eingebunden und eingeladen.


[ Seite 6, erste Spalte (unten), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

Der Berichterstattung der ehemaligen Heimkinder und den darin enthaltenen Unrechtserfahrungen wird geglaubt.


[ Seite 7, erste Spalte (oben), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

1. Bewertung der Missstände in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre aus Sicht des Runden Tisches 8

[ Fußnote 8 ]

Die folgenden Ausführungen stützen sich auf den Zwischenbericht des Runden Tisches, die beiden Expertisen zu „Rechtsfragen“ und zu „Erziehungsvorstellungen der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ sowie auf die Debatten am Runden Tisch. Hinsichtlich der Expertisen kann hier nur eine Zusammenfassung der Ausführungen dargestellt werden. Für eine intensive Auseinandersetzung wird die Lektüre der Expertisen, in denen auch zahlreiche Quellen und Belege ausgewiesen werden, empfohlen. Die Expertisen sind unter http://www.rundertisch-heimerziehung.de herunterzuladen.


[ Seite 7, zweite Spalte (unten), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

Leid und Unrecht 9

Der Runde Tisch und auch schon der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sehen und erkennen „Leid und Unrecht“ in der Heimerziehung: „Der Runde Tisch sieht und erkennt, dass insbesondere in den 50er und 60er Jahren auch unter Anerkennung und Berücksichtigung der damals herrschenden Erziehungs- und Wertevorstellungen in den Einrichtungen der kommunalen Erziehungshilfe, der Fürsorgeerziehung und der Freiwilligen Erziehungshilfe jungen Menschen Leid und Unrecht widerfahren ist.

[ Fußnote 9 ]

Die Darstellung stützt sich u.a. auf die Rechtsexpertise, S. 38 f.


[ Seite 8, erste Spalte (Mitte), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

In der Anerkennung von Unrecht schwingt also die Anerkennung einer Regelüberschreitung oder Rechtsverletzung mit. Für diese Regelüberschreitung bzw. Rechtsverletzung oder Rechtsmissachtung kann im Regelfall eine Person oder Institution verantwortlich gemacht werden.

[ Seite 8, zweite Spalte (oben), des „RTH“-Abschlussberichtes ]

Rechtsverletzung nach zeitgenössischen Maßstäben

Unrecht kann zunächst ein Sachverhalt sein, der gegen geltendes Recht verstößt, also eine Handlung oder ein Zustand, die rechtswidrig sind. Die Rechtswidrigkeit kann sich am einfachen Recht oder aber an der Verfassung festmachen. Unrecht in diesem Sinne kann also auf zwei Ursachen beruhen:
(1) Eine Handlung oder ein Zustand verstießen gegen das damals geltende Recht, das den betreffenden Lebensbereich regelte.
(2) Eine Handlung oder ein Zustand verstießen gegen die Normen des Grundgesetzes in seiner damals geltenden Auslegung.
Dieses Unrecht unterliegt heute größtenteils der Verjährung.
Diese Tatsache schafft jedoch die Bewertung als „Unrecht“ nicht aus der Welt; sie steht nur der strafrechtlichen Verfolgung und Ahndung entgegen sowie der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, wenn die Einrede der Verjährung erhoben wird.



Und was sagt die große Mehrheit der Richter im kürzlich im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschiedenen Fall O’Keeffe gegen Irlan - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 in solchen Situationen in Bezug auf Staatshaftung?




Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland informiert auf seiner Webseite:

Zitat:
.
Die Zulässigkeit einer Beschwerde [ beim „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechtein Straßburg ( „EGMR“ oder auch „EuGMR“ ) ] hängt davon ab, ob der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. In Deutschland ist Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer wegen der Verletzung seiner Rechte erfolglos das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Das Verfahren vor dem [Europäischen ] Gerichtshof [ für Menschenrechtein Straßburg ] ist öffentlich, das Urteil ergeht in den Amtssprachen des Europarats (Englisch und Französisch).
.

QUELLE: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Europarat/EuropaeischerGerichtshofMenschenrechte_node.html



Die Bundesrepublik Deutschland bezüglich Menschenrechtsverstößen ausserhalb Deutschland – d.h. also in anderen Ländernverkündet stolz:

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenrechte/GrundsaetzeMRpolitik_node.html

.
_________________
Not only must justice be done; it must also be seen to be done.
Recht muss nicht nur gesprochen werden, es muss auch wahrnehmbar sein, dass Recht gesprochen wird.
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GESCHIEHT VIELFACH BEIDES NICHT.


Zuletzt bearbeitet von Martin Mitchell am 22.02.2014, 09:40, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 31, 32, 33 ... 53, 54, 55  Weiter
Seite 32 von 55

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group