jdf hat folgendes geschrieben: | ||||||
Der Kontext ändert nichts an deiner schlampigen Sprache. |
Hebart hat folgendes geschrieben: | ||||||
Aufgrund von WAS... ja, das ist DIE entscheidende Frage, neben derjenigen, WER diese beantwortet... ICH würde potentielle Gefährder TÖTEN, WENN ich eine absolut richtige Quelle hätte, die mir die potentielle Ermordungsgefahr durch einen dieser Arschlochmenschen bescheinigt. Da dies nur Wunschdenken ist, entfällt die Tötung LEIDER Die Amis und unser Rechtssystem sehen das allerdings anders oder ist Ramstein rechtsfreier Raum? |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Was Du würdest ist ziemlich uninteressant. |
Zitat: |
Interessant ist allerdings die Erwähnung Ramsteins in dieser Diskussion. |
Zitat: |
Falls Du auf die Tatsache anspielen möchtest, dass Steuersignale für amerikanische Drohnen mit Kampfauftrag auch über Ramstein laufen, kann ich nur feststellen, dass Du gerade das Thema verfehlst. |
Zitat: |
Bei diesen gezielten Tötungen handelt es sich nicht um Gefährder in der hier gerade diskutierten Bedeutung, sondern um Leute, die alle
1.) sehr lange im Bau landen würde, wenn man ihrer habhaft würde, und die sich 2.) bereits aktiv im Kampf befinden, so dass man sicher sein kann, durch ihre Tötung weitere Angriffe zu verhindern. 3.) Handelt es sich bei den Einsatzgebieten der Drohnen um Gebiete, in denen man dieser Leute aus unterschiedlichen Gründen nicht habhaft werden kann, häufig direkt um Kriegsgebiete. |
Zitat: |
Das hat aber mit dem in der Sache zwar gerechtfertigten aber rechtlich äußerst diffusen Begriff des in Deutschland befindlichen Gefährders, um den es hier gerade geht, herzlich wenig zu tun. |
Hebart hat folgendes geschrieben: |
......
Aha..., weil es HIER ja ganz GLASKLAR und EINDEUTIG ist, WER GEFÄHRLICH und BÖSE ist... WIE BLÖD (Entschuldigung, ich will eigentlich nicht beleidigend sein), muss man sein, NICHT zu erkennen, worauf wir gesellschaftlich zusteuern |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
@ Hebart Pass auf, dass Du Dich an deinem Sabber nicht verschluckst. |
Hebart hat folgendes geschrieben: | ||||
? Habe ich tatsächlich was falsch interpretiert? Du machst KEINE Unterschiede zwischen Drohnenzielen und Gefährdern? Sorry dann! edit: Ironie off |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wo steuern wir denn gesellschaftlich hin? |
Hebart hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Dorthin, wo Leute Deines Schlages die Gesellschaft dominieren... Ob das ein Fortschritt ist, wird niemals geklärt werden können |
fwo hat folgendes geschrieben: |
...
Als Gefährder werden im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr Personen bezeichnet, bei denen kein konkreter Hinweis vorliegt, dass sie eine Straftat planen, aber bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen“ werden. Die 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung ist nicht gesetzlich verankert. Was wir von Gefährdern kenne, ist ihre Gesinnung, einige Kontakte und einige Handlungen im nichtstrafbaren Bereich, die auf Wahrscheinlichkeiten für bestimmte zukünftige Handlungen schließen lassen. Mehr nicht. |
Zitat: |
Der Journalist Kai Biermann und der Linguist Martin Haase kritisierten den Begriff auf ihrem Blog "Neusprech": "Gefährder" seien im juristischen Sinne nicht einmal Verdächtige, da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen, sind also letztlich Unschuldige. Der Begriff gerät damit in Konflikt mit der Unschuldsvermutung, wenn "Gefährder" behandelt würden wie Verdächtige oder Straftäter, wie von manchen Politikern gefordert wird. |
Hebart hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Und meine schlampige Sprache ändert tatsächlich den Kontext? edit: Die Exegetiker beharren immer darauf, den Kontext zu verstehen... |
Critic hat folgendes geschrieben: |
Der Begriff des "Gefährders" ist vielleicht gesetzlich gar nicht einmal definiert, weil durchaus die Möglichkeit bestünde, daß eine solche Definition dem Gesetzgeber links und rechts um die Ohren gehauen würde, "Guantanamoisierung" und so weiter. |
satsche hat folgendes geschrieben: |
Auch die Medien, zuallererst die "öffentlich rechtlichen", denken gar nicht daran, die Parteien täglich darauf hinzuweisen, dass vielleicht der hausgemachte Terrorismus eine gewisse Priorität haben sollte. |
satsche hat folgendes geschrieben: |
(...)
Terrorismus von dem die CSU nicht spricht: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/leichter-rueckgang-921-uebergriffe-auf-asylunterkuenfte-in-diesem-jahr-14595350.html Auch die Medien, zuallererst die "öffentlich rechtlichen", denken gar nicht daran, die Parteien täglich darauf hinzuweisen, dass vielleicht der hausgemachte Terrorismus eine gewisse Priorität haben sollte. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
:schieb: |
Zitat: |
Terrorverdächtiger aus Tunesien kommt in Abschiebehaft
Von der Untersuchungshaft ins Abschiebegefängnis: Obwohl der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Haikel S. aufgehoben hat, kommt er nicht frei. Er soll nach Tunesien abgeschoben werden. |
Zitat: |
Eine Abschiebung des Tunesiers hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt eigentlich untersagt, weil ihm in dem nordafrikanischen Staat die Todesstrafe drohe. In seiner Heimat steht er nach Angaben der Strafverfolger unter Terrorverdacht, weil er am schweren Anschlag 2015 auf das Bardo-Museum in Tunis mit mehr als 20 Toten beteiligt gewesen sein soll. |
Zitat: |
Haikel S. Ein Islamist ohne „positive Sozialprognose“
Haikel S. gilt als Gefährder der höchsten Kategorie. Das liegt vor allem an seiner Biographie: Der Tunesier kam 2003 mit einem Visum nach Deutschland. Zwei Jahre später heiratete er eine Deutsche; womöglich, um sein Bleiberecht zu sichern. Allerdings tat S. der Frau Gewalt an, 2008 ließ sich das Paar scheiden, er wurde wegen Körperverletzung verurteilt. Dann verloren die Behörden seine Spur. Die folgenden acht Jahre sind nur in Teilen rekonstruierbar. So soll S. noch bis etwa 2013 in Frankfurt gelebt haben, wohl unter falscher Identität. Dann soll er nach Syrien gereist sein, angeblich schon mit Kontakt zum „Islamischen Staat“. 2015 reiste er offenbar als Flüchtling getarnt wieder nach Deutschland ein. Als er 2016 in eine Kontrolle gerät, setzte sich das Puzzle zusammen. Die Behörden stellten fest, dass er wegen des Anschlags in Tunis zur Fahndung ausgeschrieben war. Zu dieser Zeit vermuteten die Sicherheitsbehörden schon, dass S. auch von Deutschland aus eine Gewalttat vorbereitete. |
Zitat: |
Die Behörden werden ihn im Blick behalten. Mehr als hundert Beamte werden für die Observation eines solchen Gefährders benötigt. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich wäre ja eher für die Internierung der Gefährder. Notfalls als Kriegsgefangene nach der Genfer Konvention. Wer Islamist ist, wer als Kämpfer in Syrien oder sonstwo war, wird eingesperrt. Punkt. Das ganze wäre rechtskonform umsetzbar. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: |
Warum nicht Sachsen? Oder Helgoland. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||
Wer terroristisch taetig wird gehoert nicht "in den nächsten Abschiebeflieger", sondern sicher weggesperrt. (...) (...) Konzentrationslager sind abzulehnen, weil verbrecherisch, unmenschlich und kontraproduktiv. Aus dem in Guantanamo z.B. sollen mehr Terroristen herausgekommen als hineingegangen sein. Rechtsstaatlichkeit ist nun mal unverzichtbar! |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | ||||
Netter Versuch, Beachbernie. Bei den 'Gefährdern' geht es nicht alleine um terroristisch tätige, sondern um Menschen, die sich ob ihrer Haltung dem terroristischen Umfeld zurechnen lassen. Oder um es mal in der BRD-RAF Denke zu sagen. Nicht alleine um Meinhof und Co. geht es, sondern auch um die Sympathisanten. Und eben diese Sympathisanten kann man nicht so einfach 'wegsperren', weil sie ja eben noch keine 'Tat' begangen haben. Hier befindet sich der Rechtsstaat tatsächlich auf dünnem Eis - und wegsperren geht hier schon mal nicht. Wenn diese aber hier Asyl wollen - so wäre es das einfachste, diese europäisch zu sammeln und dann eben wie im Gefährderthread vorgeschlagen, in einem Territorium (Reservat) zu platzieren, wo sie der Allgemeinheit keine Gefahr mehr sind, und sie auch nicht abgeschoben werden müssen - weil ihnen vielleicht in ihrem Heimatland kein Fairer Prozess droht - oder aber sie eher ihr Heimatland weiter destabilisieren. Das geht aber natürlich nicht für alle Gefährder - schließlich haben wir ja auch genug Deutsche darunter. Etwa die Hälfte aber kann man so an einen neutralen Ort bringen. Grönland ist eigentlich wie dafür geschaffen. Und 'humaner' als 'wegsperren' ist dies allemal. Es handelt sich ja auch nicht um ein Folter-Lager Guantanamo sondern lediglich um ein Reservat außerhalb der EU, das aber rechtlich wahrscheinlich ähnliche Vorteile böte, wie Guantanamo den USA. Und es wäre ein Reservat ausschließlich für religiöse muslimische Extremisten. Das Reservat sollte auf keinem Fall mit Menschen aufgefüllt werden - die lediglich einen negativen Asylbescheid haben und deren Länder sie nicht zurücknehmen wollen. Die können ruhig hier bleiben - bis dass dann irgendwie geregelt ist. Sie sind ja auch keine Gefährder. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: |
.....Gesetze mit der Message: wer hier Gastrecht in Anspruch nimmt, gewalttätig wird oder solches plant, fliegt innerhalb von ein paar Tagen raus. Auch beim Druck auf Staaten, ihre Verbrecher wieder zurückzunehmen, .... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
(...)
Diese wischiwaschi-Vokabel "Gefaehrder" ist fuer mich belanglos. Sie bezeichnet Menschen, denen bisher noch keine Straftat nachgewiesen werden konnte und die deshalb vor dem Gesetz als unschuldig gelten muessen. Oder wollen wir wirklich anfangen wesentliche reschtsstaatliche Prinzipien in die Tonne zu treten? |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | ||
Ja - das Wort Gefährder ist nicht eindeutig und wird daher immer umstritten sein. Das sie für Dich belanglos ist würde ich jetzt mal auf Deinen Wohnort schieben - auf Deiner Insel ist sie vielleicht belanglos - bei uns halt nicht. Wir treten übrigens keine rechtsstaatlichen Prinzipien in die Tonne, sondern machen nur in diesen Fällen auch, was wir bei anderen 'verfassungsfeindlichen' Menschen auch manchmal tun. Wir überwachen sie. Bei Gefährdern unter Asyl stellt sich aber die andere Frage - was diese Menschen, die offensichtlich keinen Ansatzpunkt zur Integration in unserer säkulare Gesellschaft mitbringen, denn eigentlich hier wollen? Warum sind sie nicht in ein Land geflohen, wo es Wertevorstellung gibt, die den ihren am nächsten kommen? Wenn diese also mit Terroristen Sympathisieren - haben sie nichts in unserer Gesellschaft zu suchen, und um uns zu schützen, kommen sie halt nach Grönland. Was würdest Du denn mit Ihnen machen? Solange es neutrale juristische Instanzen gibt, die über den Status 'Gefährder' wachen und sich dann jeden Einzelfall anschauen, dürfte dies kein Problem sein. Und hier ansässige NGO haben sicherlich mehrere Augen drauf. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: | ||||
Meinst Du wirklich, dass es bei uns keine "Gefaehrder" gibt? Ich kriege das ja aus naechster Naehe mit... Es gibt hier Leute, da weiss jeder, dass die mit harten Drogen dealen, einschliesslich der Polizei. Einmal hat mich einer unserer Bullen nach meiner Schicht nach Hause gefahren und dabei auf ein Haus neben der Schule gezeigt und gesagt, dass da drin ein Koksdealer wohnt. Den kannst Du als Bulle natuerlich ueberwachen aber solange Du nix beweisen kannst, kriegst Du keinen Richter dazu was gegen den zu machen. Es waere ja auch schoen, wenn man solche Typen "sicherheitshalber" auf irgendeine abgelegene Insel verfrachten und so die "Gefaehrdung" beseitigen koennte. Geht aber nicht, weil wir in einem Rechtsstaat leben. Und weisst Du was? Ich ziehe es allemal vor mit ein paar "Gefaehrdungen" zu leben als in einem Staat, in dem jeder mit dem Risiko leben muss, willkuerlich wer weiss wohin verfrachtet zu werden, bloss weil ihm irgendwer das Etikett "Gefaehrder" angepappt hat. |
Zitat: |
Zu den rund 680 Islamisten kommen bundesweit 4 Linksextremisten und 25 Rechtsextremisten, die ebenfalls als Gefährder eingestuft werden. |
Code: |
http://www.bento.de/politik/terrorismus-was-ist-ein-gefaehrder-und-wie-erkennt-man-ihn-1380660/ |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Und was Deine "neutralen Instanzen" angeht, so ist dies genau dies, was ich mit "wischiwaschi" bezeichne oder, anders ausgedrueckt, als Aushoehlung rechtsstaatlicher Prinzipien. Solche "neutralen Instanzen", die eine Sicherheitsverwahrung anordnen koennen, gibt es bereits. Die heissen "Gerichte" und "Richter" und die verlangen natuerlich Beweise bevor sie so schwerwiegende Eingriffe in die Freiheitsrechte von Menschen anordnen und wenn Du meinst, dass Du noch andere "neutrale Instanzen" brauchst, dann wohl nur deshalb, weil Du auch solche Leute wegsperren willst, bei denen es keine ausreichenden Beweise gibt um einen Richter zu ueberzeugen. Und dies nenne ich "rechtsstaatliche Prinzipien in die Tonne treten"! Das System Guantanamo! |
Zitat: |
Polizei identifiziert mutmaßlichen Fahrzeug-Attentäter
Es handle sich um einen Asylbewerber aus Somalia, der den Sicherheitsbehörden schon vor zwei Jahren wegen Dschihadismusverdachts aufgefallen sei, teilte die kanadische Bundespolizei am Sonntag mit. Der Mann hatte am Sonntag bei Angriffen mit Fahrzeugen und einem Messer fünf Menschen verletzt. Der tatverdächtige Somalier wurde laut Polizei schon 2015 vom Geheimdienst vernommen. Damals sei es um „Ermittlungen zur Anschlagsgefahr durch dschihadistisch radikalisierte Personen“ gegangen, sagte Polizeikommissar Marlin Degrand auf einer Pressekonferenz. Es hätten damals aber „nicht genug Beweise vorgelegen, um ihn wegen Terrorismus anzuklagen“, sagte Degrand. „Der Verdächtige wurde nicht als Bedrohung für Kanada betrachtet.“ Über seinen Asylantrag sei bislang noch nicht entschieden worden. (...) |
Zitat: |
Deutsche Behörden schoben 2017 schon 36 "Gefährder" und andere Islamisten ab
Am 30. Juli 2004 trat der verschärfte Abschiebe-Paragraf gegen Islamisten in Kraft, und schon kurz darauf begannen große politische Ankündigungen. Nordrhein-Westfalens damaliger Innenminister Fritz Behrens (SPD) ging von etwa 50 Islamisten aus, (...) Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kamen die Richter des für Ausländerrecht zuständigen 1. Senats schon mal zusammen, sie installierten eine Rufbereitschaft: Tag und Nacht, auch an Wochenenden und Feiertagen sollte gewährleistet sein, dass ein "Gefährder" sofort vor einen Richter komme.(...) Doch dann? Jahrelang blieb man so im Standby-Modus, erinnert sich die damalige Vorsitzende des Ausländerrechts-Senats des Gerichts, Marion Eckertz-Höfer. Aber die Richter staunten. Ihr Telefon schwieg. Von den Innenministern kamen keine Abschiebe-Anträge. |
Zitat: |
Das heißt, die Zahl der Islamisten, die Deutschland überhaupt abschieben könnte, liegt nur bei etwa 100. |
Zitat: |
Entscheidung des BGH
Straffreiheit für viele IS-Frauen Frauen, die sich dem "Islamischen Staat" angeschlossen haben, sind nicht automatisch Terroristinnen. Dafür brauche es eine direkte Unterstützung, so der BGH. (...) Mit der jetzigen Entscheidung wird die Strafverfolgung von Frauen, die sich dem IS angeschlossen haben, erheblich erschwert. Ihnen müssen konkrete Unterstützungs- oder Kampfhandlungen nachgewiesen werden können, ansonsten bleiben sie straffrei. (...) |
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