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"Christusmörder" ???
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#92494) Verfasst am: 18.02.2004, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eine Menschenopferreligion... nix für mich.


Also bist du auch gegen Abtreibungen? Sehr gut! Sehr glücklich


Ich kenne niemanden, der fuer Abtreibungen ist.
Der Konflikt besteht zwischen denen, die statt Sexualaufklaerung&Verhuetung auf Enthaltsamkeit&Jungfraeulichkeitsideal setzen und mit dem erst 1854 erfundenen (Mariendogma) theologischen Konstrukt der Besseelung, welche seitdem angeblich bereits bei der Verschmelzung von Ei und Samen stattfinde - was uebrigens selbst der gesamten vorherigen juedisch-christlichen Tradition widerspricht -, unfreiwillig schwangeren Frauen schwerste moralische und pseudorechtliche Vorwuerfe ("Mord", "Babycaust") machen und diesen Frauen gar per Gesetz ihre spinnerte Moral aufzwingen wollen; und jenen, die das Selbstbestimmungrecht der Frau ueber ihren Koerper achten, biologische Tatsachen im Hinblick auf ethische Festlegungen zur Kenntnis nehmen, und den Focus auf Sexualaufklaerung, Verhuetung und die Beseitigung von sozialen Notlagen legen.


Selbstbestimmung hat aber auch seine Grenzen.
Es geht nicht um das moralisiernde unter Druck setzen der Frauen- sondern das hier einerseits *Menschenopfer* abgelehnt werden, die eine religiöse Basis haben, aber andererseits z.B. Spätabtreibungen aufgrund von Behinderungen billigend in Kauf genommen werden.
Es geht dabei nicht darum, dass man *für* Abtreibungen ist- sondern das man das eine in Kauf nimmt, weil es um die Selbstbestimmung geht.
Also wird auf der einen Seite der Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper und ihr Leben ( was ja auch in meinen Augen rechtens ist) zugestimmt- aber der Selbstbestimmung eines *Gottes* abgegelehnt.
Wenn ich die Selbstbestimmung des Menschen respektiere und annerkenne- wieso ist es nicht möglich es auch einem *Gott* zuzugestehen?


1. Einer von Menschen gemachten Fiktion kann man allenfalls literarische Topoi zubilligen.

2. Es gibt keine Spaetabtreibungen. Alles, was jenseits der fuer Indikationen gesetzlich geltenden Fristen liegt, ist rechtlich eine "vorzeitige Einleitung der Geburt". Fuer diese sind die Kondititionen noch strenger.

3. Foeten werden nicht metaphysischen Entitaeten geopfert. Ihnen fehlt auch jegliche opferungsfaehige Substanz.

4. Die Grenzen der Selbstbestimmung im Hinblick auf den Schwangerschaftabbruch sind bereits sehr restriktiv.
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Eifellady
Weiße Haifelbestie



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Beiträge: 14403
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Beitrag(#92496) Verfasst am: 18.02.2004, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Aber wenn jemand sich opfert, weil er meint, er könne anderen damit helfen- dann ist das seine Sache, die er für sich selber entscheidet.
Egal ob wir das gut finden oder nicht.
Es bleibt in seiner Entscheidungsfreiheit.


Es war lt. Bibel aber nicht eine freie Entscheidung des Opfers. Das Opfer wollte das nicht. Gott wollte das Opfer, um sich zu besänftigen, so wie früher im Tempel Tiere geopfert wurden...


Eine freie Entscheidung beiinhaltet nicht zwingend, dass man diese Entscheiung aus leichtem Herzen trifft- oder das man keine Angst vor den Konsquenzen hat.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#92500) Verfasst am: 18.02.2004, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
aber andererseits z.B. Spätabtreibungen aufgrund von Behinderungen billigend in Kauf genommen werden.


Du hast hier offenbar im Forum wenig gründlich gelesen. Gerade die Spätabtreibungen sind hier auf große Kritik gestoßen!

Zitat:
Wenn ich die Selbstbestimmung des Menschen respektiere und annerkenne- wieso ist es nicht möglich es auch einem *Gott* zuzugestehen?


Weil das Opfer, das Gott in eurer Geschichte fordert, sinnlos ist. Er ist allmächtig, sein Wille geschieht sowieso.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#92501) Verfasst am: 18.02.2004, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
2. Es gibt keine Spaetabtreibungen. Alles, was jenseits der fuer Indikationen gesetzlich geltenden Fristen liegt, ist rechtlich eine "vorzeitige Einleitung der Geburt". Fuer diese sind die Kondititionen noch strenger.


Doch, es gibt Abtreibungen, für die keine Fristenregelung gilt.

http://www.bundestag.de/presse/bp/2001/bp0108/0108062c.html
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#92503) Verfasst am: 18.02.2004, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Aber wenn jemand sich opfert, weil er meint, er könne anderen damit helfen- dann ist das seine Sache, die er für sich selber entscheidet.
Egal ob wir das gut finden oder nicht.
Es bleibt in seiner Entscheidungsfreiheit.


Es war lt. Bibel aber nicht eine freie Entscheidung des Opfers. Das Opfer wollte das nicht. Gott wollte das Opfer, um sich zu besänftigen, so wie früher im Tempel Tiere geopfert wurden...


Eine freie Entscheidung beiinhaltet nicht zwingend, dass man diese Entscheiung aus leichtem Herzen trifft- oder das man keine Angst vor den Konsquenzen hat.


Es war lt. Bibel eine Entscheidung gegen den Willen Jesu. "Nicht mein Wille, sondern dein Wille geschehe", "Lass diesen Kelch an mir vorübergehen", "Vater, warum hast du mich verlassen"...
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#92505) Verfasst am: 18.02.2004, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
2. Es gibt keine Spaetabtreibungen. Alles, was jenseits der fuer Indikationen gesetzlich geltenden Fristen liegt, ist rechtlich eine "vorzeitige Einleitung der Geburt". Fuer diese sind die Kondititionen noch strenger.


Doch, es gibt Abtreibungen, für die keine Fristenregelung gilt.

http://www.bundestag.de/presse/bp/2001/bp0108/0108062c.html


" ... zur wirksamen Vermeidung vor allem der so genannten Spätabtreibungen ..."

Das ist begriffsverwirrende Propaganda der CDU/CSU! Es geht um vorzeitige Einleitung der Geburt zwecks Abbruches der Schwangerschaft bei Faellen, wo eine praenatale Diagnostik auf schwere Behinderungen hinwies. Hierzu will die Union strengere Huerden.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#92506) Verfasst am: 18.02.2004, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Das ist begriffsverwirrende Propaganda der CDU/CSU! Es geht um vorzeitige Einleitung der Geburt zwecks Abbruches der Schwangerschaft bei Faellen, wo eine praenatale Diagnostik auf schwere Behinderungen hinwies. Hierzu will die Union strengere Huerden.


Es geht um diesen Gesetzespassus des §218:

Zitat:
(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.


Bei z.B. 20. KW kann man wirklich nicht von einer Einleitung der Geburt reden...
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Eifellady
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Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#92513) Verfasst am: 18.02.2004, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
2. Es gibt keine Spaetabtreibungen. Alles, was jenseits der fuer Indikationen gesetzlich geltenden Fristen liegt, ist rechtlich eine "vorzeitige Einleitung der Geburt". Fuer diese sind die Kondititionen noch strenger.


Doch, es gibt Abtreibungen, für die keine Fristenregelung gilt.

http://www.bundestag.de/presse/bp/2001/bp0108/0108062c.html


" ... zur wirksamen Vermeidung vor allem der so genannten Spätabtreibungen ..."

Das ist begriffsverwirrende Propaganda der CDU/CSU! Es geht um vorzeitige Einleitung der Geburt zwecks Abbruches der Schwangerschaft bei Faellen, wo eine praenatale Diagnostik auf schwere Behinderungen hinwies. Hierzu will die Union strengere Huerden.

Womit sich Frage stellen würde- kann man einem Menschen das Recht auf Leben absprechen, weil er eine Behinderung hat? Oder in diesem Fall-mit einer Behinderung leben müßte?
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Heike J
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Beitrag(#92514) Verfasst am: 18.02.2004, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Womit sich Frage stellen würde- kann man einem Menschen das Recht auf Leben absprechen, weil er eine Behinderung hat? Oder in diesem Fall-mit einer Behinderung leben müßte?


Das tut keiner. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Schwangeren begründet.
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Eifellady
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Beitrag(#92515) Verfasst am: 18.02.2004, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Aber wenn jemand sich opfert, weil er meint, er könne anderen damit helfen- dann ist das seine Sache, die er für sich selber entscheidet.
Egal ob wir das gut finden oder nicht.
Es bleibt in seiner Entscheidungsfreiheit.


Es war lt. Bibel aber nicht eine freie Entscheidung des Opfers. Das Opfer wollte das nicht. Gott wollte das Opfer, um sich zu besänftigen, so wie früher im Tempel Tiere geopfert wurden...


Eine freie Entscheidung beiinhaltet nicht zwingend, dass man diese Entscheiung aus leichtem Herzen trifft- oder das man keine Angst vor den Konsquenzen hat.


Es war lt. Bibel eine Entscheidung gegen den Willen Jesu. "Nicht mein Wille, sondern dein Wille geschehe", "Lass diesen Kelch an mir vorübergehen", "Vater, warum hast du mich verlassen"...


Wenn er in dieser Situation nicht als Mensch gefühlt und gedacht hätte, wäre das Opfer nur ein Witz gewesen.
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Beitrag(#92516) Verfasst am: 18.02.2004, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Womit sich Frage stellen würde- kann man einem Menschen das Recht auf Leben absprechen, weil er eine Behinderung hat? Oder in diesem Fall-mit einer Behinderung leben müßte?


Das tut keiner. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Schwangeren begründet.


Exakt. Die Frage muß eigentlich andersherum gestellt werden:

Kann man einem Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben absprechen, weil er eine schwangere Frau ist, die ein schwerbehindertes Kind erwartet?
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#92517) Verfasst am: 18.02.2004, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Das ist begriffsverwirrende Propaganda der CDU/CSU! Es geht um vorzeitige Einleitung der Geburt zwecks Abbruches der Schwangerschaft bei Faellen, wo eine praenatale Diagnostik auf schwere Behinderungen hinwies. Hierzu will die Union strengere Huerden.


Es geht um diesen Gesetzespassus des §218:

Zitat:
(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.


Bei z.B. 20. KW kann man wirklich nicht von einer Einleitung der Geburt reden...



Zitat:
(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.


Es geht also um Schwangerschaften, die durch sexuellen Miszbrauch und durch Vergewaltigung entstanden sind. Wieso sollen diese Faelle weiterhin anders behandelt werden, als Abbrueche aufgrund einer praenatalen Diagnostik?
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Beitrag(#92518) Verfasst am: 18.02.2004, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Aber wenn jemand sich opfert, weil er meint, er könne anderen damit helfen- dann ist das seine Sache, die er für sich selber entscheidet.
Egal ob wir das gut finden oder nicht.
Es bleibt in seiner Entscheidungsfreiheit.


Es war lt. Bibel aber nicht eine freie Entscheidung des Opfers. Das Opfer wollte das nicht. Gott wollte das Opfer, um sich zu besänftigen, so wie früher im Tempel Tiere geopfert wurden...


Eine freie Entscheidung beiinhaltet nicht zwingend, dass man diese Entscheiung aus leichtem Herzen trifft- oder das man keine Angst vor den Konsquenzen hat.


Es war lt. Bibel eine Entscheidung gegen den Willen Jesu. "Nicht mein Wille, sondern dein Wille geschehe", "Lass diesen Kelch an mir vorübergehen", "Vater, warum hast du mich verlassen"...


Wenn er in dieser Situation nicht als Mensch gefühlt und gedacht hätte, wäre das Opfer nur ein Witz gewesen.


Hallo? Daß die ganze Geschichte erstunken und erlogen sein könnte ist Dir noch nicht in den Sinn gekommen? zwinkern
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#92519) Verfasst am: 18.02.2004, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Womit sich Frage stellen würde- kann man einem Menschen das Recht auf Leben absprechen, weil er eine Behinderung hat? Oder in diesem Fall-mit einer Behinderung leben müßte?


Weiterhin stellt sich die Frage, ob man Menschen zumuten darf, dass sie bis ins Rentenalter ihr Privatleben abschreiben, um Verantwortung für einen möglicherweise schwerstbehinderten und völlig hilflosen Menschen zu übernehmen, ungeachtet ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit.
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Eifellady
Weiße Haifelbestie



Anmeldungsdatum: 19.11.2003
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Beitrag(#92520) Verfasst am: 18.02.2004, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Womit sich Frage stellen würde- kann man einem Menschen das Recht auf Leben absprechen, weil er eine Behinderung hat? Oder in diesem Fall-mit einer Behinderung leben müßte?


Das tut keiner. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Schwangeren begründet.


Nun- eine Abtreibung eines Kindes- ich spreche hier bewußt von einer Spätabtreibung- ist auch eine *schwerwiegende Beeinträchtigung* für das Kind, wenn sein Leben vorzeitig beendet wird.
Es geht mir gar nicht um die Problematik oder ein Urteil- es ging mir ja ursächlich darum, dass hier auf der einen Seite eine *Opferung auf religiöser Basis* die Daseinsberechtigung abgesprochen wird- auf der anderen Seite aber die Selbstbestimmung eines Menschen über das Leben eines anderen gestellt wird.
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Beitrag(#92521) Verfasst am: 18.02.2004, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Womit sich Frage stellen würde- kann man einem Menschen das Recht auf Leben absprechen, weil er eine Behinderung hat? Oder in diesem Fall-mit einer Behinderung leben müßte?


Weiterhin stellt sich die Frage, ob man Menschen zumuten darf, dass sie bis ins Rentenalter ihr Privatleben abschreiben, um Verantwortung für einen möglicherweise schwerstbehinderten und völlig hilflosen Menschen zu übernehmen, ungeachtet ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit.


Die Antwort darauf hängt von der Weltanschauung ab. Wenn man die Qualität des Lebens gering schätzt (so wie im Christentum üblich, weil da kommt ja noch was hinterher!) und nur "Leben um jeden Preis" zählt, dann darf man das natürlich.

Wenn man aber zu der Einsicht gekommen ist, daß das Leben mehr ist als nur Dahinvegetieren (freigeistige Weltanschauungen), dann natürlich nicht.

Jeder darf wählen - nur die Christen wollen das nicht. Cool
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Beitrag(#92522) Verfasst am: 18.02.2004, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Womit sich Frage stellen würde- kann man einem Menschen das Recht auf Leben absprechen, weil er eine Behinderung hat? Oder in diesem Fall-mit einer Behinderung leben müßte?


Das tut keiner. Der Schwangerschaftsabbruch wird ausschließlich mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Schwangeren begründet.


Nun- eine Abtreibung eines Kindes- ich spreche hier bewußt von einer Spätabtreibung- ist auch eine *schwerwiegende Beeinträchtigung* für das Kind, wenn sein Leben vorzeitig beendet wird.
Es geht mir gar nicht um die Problematik oder ein Urteil- es ging mir ja ursächlich darum, dass hier auf der einen Seite eine *Opferung auf religiöser Basis* die Daseinsberechtigung abgesprochen wird- auf der anderen Seite aber die Selbstbestimmung eines Menschen über das Leben eines anderen gestellt wird.


Und die Antwort ist (ernsthaft!): 42. zwinkern
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#92523) Verfasst am: 18.02.2004, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Es war lt. Bibel eine Entscheidung gegen den Willen Jesu. "Nicht mein Wille, sondern dein Wille geschehe", "Lass diesen Kelch an mir vorübergehen", "Vater, warum hast du mich verlassen"...


Wenn er in dieser Situation nicht als Mensch gefühlt und gedacht hätte, wäre das Opfer nur ein Witz gewesen.


War es auch. Oder was soll der Sinn eines barbarischen Versöhnungsopfers, die Folter eines Menschen, für die Sünden der Menschen sein? Und bitte im Hinterkopf immer behalten: Gott ist allmächtig. Ergo das Opfer/die Folter sowieso unnötig.


Zuletzt bearbeitet von Heike J am 18.02.2004, 10:52, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#92524) Verfasst am: 18.02.2004, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Zitat:
(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.


Es geht also um Schwangerschaften, die durch sexuellen Miszbrauch und durch Vergewaltigung entstanden sind. Wieso sollen diese Faelle weiterhin anders behandelt werden, als Abbrueche aufgrund einer praenatalen Diagnostik?


In Abs. 3 geht es um Vergewaltigung. In Abs. 2 geht es um Fälle, die das Leben der Schwangeren körperlich oder psychisch beeinträchtigen!
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Heike N.
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Beitrag(#92525) Verfasst am: 18.02.2004, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Wenn man aber zu der Einsicht gekommen ist, daß das Leben mehr ist als nur Dahinvegetieren (freigeistige Weltanschauungen), dann natürlich nicht.


Es gibt durchaus Behinderungen (z.B. Down Syndrom), bei denen das Leben mehr ist, als "dahinvegetieren". Die Belastung, die Eltern eines solchen Kindes haben, sind nicht geringer. Ich würde mir so etwas nicht zutrauen.
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Nav
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Beitrag(#92526) Verfasst am: 18.02.2004, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Es war lt. Bibel eine Entscheidung gegen den Willen Jesu. "Nicht mein Wille, sondern dein Wille geschehe", "Lass diesen Kelch an mir vorübergehen", "Vater, warum hast du mich verlassen"...


Wenn er in dieser Situation nicht als Mensch gefühlt und gedacht hätte, wäre das Opfer nur ein Witz gewesen.


War es auch. Oder was soll der Sinn eines barbarischen Versöhnungsopfers, die Folter eines Menschen, für die Sünden der Menschen sein? Und bitte im Hinterkopf immer behalten: Gott ist allmächtig. Ergo das Opfer/die Folter sowieso unnötig.


Vor allem aber:

Was ist der Tod und die Folterung eines einzigen (!) Menschen gegenüber die unsäglichen Höllenqualen, die z.B. die Hexen aus der Hand von Kirchenleuten ertragen mußten? Geschockt

Was ist der Tod eine einzigen Mannes gegenüber 6 Millionen christliche inspirierte Morde an Juden durch die Nazis?

Alleine die Geschichte der letzten 2000 Jahre führt doch das bisserl Hinrichten (wieviele Leute wurden damals eigentlich so gekreuzigt pro Tag? Am Kopf kratzen) von einem Spinner, der die Götter der Römer und die Religion der Juden beleidigt und die Jugend verhetzt hat schon ad absurdum!

Bitte mal die Relationen vergleichen! zwinkern
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Beitrag(#92527) Verfasst am: 18.02.2004, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Wenn man aber zu der Einsicht gekommen ist, daß das Leben mehr ist als nur Dahinvegetieren (freigeistige Weltanschauungen), dann natürlich nicht.


Es gibt durchaus Behinderungen (z.B. Down Syndrom), bei denen das Leben mehr ist, als "dahinvegetieren". Die Belastung, die Eltern eines solchen Kindes haben, sind nicht geringer. Ich würde mir so etwas nicht zutrauen.


Ich mir auch nicht. Das würde ich psychisch schon nicht schaffen.

Was hätte ein Kind davon?
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Heike N.
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Beitrag(#92529) Verfasst am: 18.02.2004, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nav hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Es gibt durchaus Behinderungen (z.B. Down Syndrom), bei denen das Leben mehr ist, als "dahinvegetieren". Die Belastung, die Eltern eines solchen Kindes haben, sind nicht geringer. Ich würde mir so etwas nicht zutrauen.


Ich mir auch nicht. Das würde ich psychisch schon nicht schaffen.

Was hätte ein Kind davon?


Es gibt Menschen, die das können. Ich bewundere meine Nachbarin, deren jüngster Sohn das Down Syndrom hat. Es mag allerdings auch nicht besonders schön sein für diese Frau, wenn sie mitbekommt, dass ihr Sohn von anderen ständig gehänselt und ausgegrenzt wird. Aber gut. Sie hat sich dafür entschieden, sie schafft es, sie ist offenbar eine sehr starke Frau.

Wichtig ist, dass man die Möglichkeit hat, darüber vorher nachzudenken und zu entscheiden.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#92530) Verfasst am: 18.02.2004, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Versöhnungsopfers


Was hat Töten oder Töten lassen mit "Versöhnung" zu tun?
Wenn ich mich mit jemandem versöhnen will, dann trink ich ein Bier mit ihm/ihr und dann spricht man sich aus.
Wohl kaum käme ich auf die Idee, meine Katze zu schlachten, um sie meiner Ex unter die Nase zu halten: "Guck ma: Hab extra meinen geliebten Kater totgemacht. Können wir jetzt wieder lieb zueinander sein?"
Am Kopf kratzen Pillepalle Komplett von der Rolle
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Beitrag(#92531) Verfasst am: 18.02.2004, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Es gibt durchaus Behinderungen (z.B. Down Syndrom), bei denen das Leben mehr ist, als "dahinvegetieren". Die Belastung, die Eltern eines solchen Kindes haben, sind nicht geringer. Ich würde mir so etwas nicht zutrauen.


Ich mir auch nicht. Das würde ich psychisch schon nicht schaffen.

Was hätte ein Kind davon?


Es gibt Menschen, die das können. Ich bewundere meine Nachbarin, deren jüngster Sohn das Down Syndrom hat. Es mag allerdings auch nicht besonders schön sein für diese Frau, wenn sie mitbekommt, dass ihr Sohn von anderen ständig gehänselt und ausgegrenzt wird. Aber gut. Sie hat sich dafür entschieden, sie schafft es, sie ist offenbar eine sehr starke Frau.

Wichtig ist, dass man die Möglichkeit hat, darüber vorher nachzudenken und zu entscheiden.


Ja, das ist bewundernswert. Und mit der Möglichkeit, nachzudenken und sich zu entscheiden, sind wir auch an dem Punkt, warum man zu unserer Anschauung "Pro - Choice" sagt.

Da gabs ja mal diese Geschichte, daß ein behindertes Mädchen schwanger war und alle wollten, daß das Mädchen abtreiben läßt - aber das Mädchen nicht.

Und k***.n** war ganz entsetzt, daß "sogar" die Pro - Life - Organisation, wo das Mädchen Hilfe gesucht hat, dem Mädchen bei seinem Vorhaben, das Kind zu bekommen, unterstützt hat.

Wahlfreiheit! zwinkern
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Nav
Gast






Beitrag(#92532) Verfasst am: 18.02.2004, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Versöhnungsopfers


Was hat Töten oder Töten lassen mit "Versöhnung" zu tun?
Wenn ich mich mit jemandem versöhnen will, dann trink ich ein Bier mit ihm/ihr und dann spricht man sich aus.
Wohl kaum käme ich auf die Idee, meine Katze zu schlachten, um sie meiner Ex unter die Nase zu halten: "Guck ma: Hab extra meinen geliebten Kater totgemacht. Können wir jetzt wieder lieb zueinander sein?"
Am Kopf kratzen Pillepalle Komplett von der Rolle


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Eifellady
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Beitrag(#92533) Verfasst am: 18.02.2004, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Wenn man aber zu der Einsicht gekommen ist, daß das Leben mehr ist als nur Dahinvegetieren (freigeistige Weltanschauungen), dann natürlich nicht.


Es gibt durchaus Behinderungen (z.B. Down Syndrom), bei denen das Leben mehr ist, als "dahinvegetieren". Die Belastung, die Eltern eines solchen Kindes haben, sind nicht geringer. Ich würde mir so etwas nicht zutrauen.


Das sind Fälle, in denen das soziale Umfeld mehr mit einbezogen werden müßte.
Eine Abtreibung aus diesem Grund ( Down Syndrom) ist für nicht annehmbar. Ich kenne einige Kinder mit Down Syndrom- die ihr Leben genießen.
http://www.tim-lebt.de/blick/rechts.html
Hier nur ein Beispiel- wie *nicht* lebensfähig solche Kinder sind.
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Heike J
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Beitrag(#92534) Verfasst am: 18.02.2004, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Eine Abtreibung aus diesem Grund ( Down Syndrom) ist für nicht annehmbar. Ich kenne einige Kinder mit Down Syndrom- die ihr Leben genießen. .


Wobei es gerade beim Down-Sydrom sehr leichte bis sehr schwere Fälle gibt.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



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Wohnort: Bottrop

Beitrag(#92535) Verfasst am: 18.02.2004, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Nav hat folgendes geschrieben:
Wenn man aber zu der Einsicht gekommen ist, daß das Leben mehr ist als nur Dahinvegetieren (freigeistige Weltanschauungen), dann natürlich nicht.


Es gibt durchaus Behinderungen (z.B. Down Syndrom), bei denen das Leben mehr ist, als "dahinvegetieren". Die Belastung, die Eltern eines solchen Kindes haben, sind nicht geringer. Ich würde mir so etwas nicht zutrauen.


Das sind Fälle, in denen das soziale Umfeld mehr mit einbezogen werden müßte.
Eine Abtreibung aus diesem Grund ( Down Syndrom) ist für nicht annehmbar. Ich kenne einige Kinder mit Down Syndrom- die ihr Leben genießen.
http://www.tim-lebt.de/blick/rechts.html
Hier nur ein Beispiel- wie *nicht* lebensfähig solche Kinder sind.


Ich habe nichts anderes behauptet.

Dennoch würde ich bei der Diagnose "behindertes Kind" (auch Down Syndrom) eine solche Schwangerschaft beenden.

Genauer gesagt: ich würde ab jetzt jede Schwangerschaft beenden.

edit: eine Abtreibung vornehmen, meinte ich natürlich damit. Mit den Augen rollen
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Eifellady
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Beitrag(#92538) Verfasst am: 18.02.2004, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Eifellady hat folgendes geschrieben:
Eine Abtreibung aus diesem Grund ( Down Syndrom) ist für nicht annehmbar. Ich kenne einige Kinder mit Down Syndrom- die ihr Leben genießen. .


Wobei es gerade beim Down-Sydrom sehr leichte bis sehr schwere Fälle gibt.


Das ist ja wieder eine andere Diskussion.
Nur ich weiß von einem Fall- ist jemanden aus meinem Bekanntenkreis passiert- wo ein ungeborenes Kind das Down-Syndrom haben sollte- sie sich aber für das Kind entschied und das Kind kerngesund zur Welt kam und es immer noch ist.
Was ist mit diesen Fällen? Was wäre passiert wenn sie sich gegen das Kind entschieden hätte?
So nach dem Motto: Ups, da ist uns aber ein Fehler unterlaufen....
Da frage ich mich: Was ist ein Leben wert? Ist nur unser eigenes persönliches Leben etwas wert?
Sicher geht die Belastbarkeit der Eltern mit einem behinderten Kind oft über deren Grenzen hinweg- aber das sind Dinge, die eine soziale Kälte und Gleichgültigkeit der Gesellschaft offenbaren.
Das nicht genügend Hilfen angeboten werden, die eine Bejahung zum Leben unterstützen.
Es geht auch um die Wertigkeit von Leben. Was ist ein behinderter Mensch wert? Geht es nur um Kapitalwerte oder auch um Werte wie Liebe?

Ellen
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