Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfreihe
Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Lissie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#95884) Verfasst am: 25.02.2004, 16:36    Titel: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfreihe Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hätte mal kurz und bündig Eure Meinung zu folgender Begebenheit gehört:

Eine Zeugin J. muß zu einer OP ins Krankenhaus und legt sicherheitshalber fest, daß sie aus religiöser Überzeugung unter keinen Umständen mit einer Bluttransfusion einverstanden ist. Da im Fall einer (vorübergehenden oder dauerhaften) Unfähigkeit zur Willensäußerung ein gesetzlicher Vertreter (Bevollmächtigter oder Betreuer) solche Entscheidungen oder Ablehnungen durchsetzen muß, ernennt sie auch einen solchen, der klare diesbezügl. Anweisungen bzgl ihres Willens von ihr erhält.

Bei der OP kommt es jedoch zu einem lebensgefährlichen Blutverlust und die Ärzte wollen Blut infundieren. Der von ihre eingesetzte Bevollmächtigte wird infolge eines Antrags beim Vormundschaftsgericht abgesetzt und durch einen gesetzlichen Betreuer ersetzt, der von einem allgemein üblichen Normwillen ausgeht (bzw. der Patientin keinen anderen erlaubt) und die Zustimmung zu der Infusion erteilt.

Soviel ich weiß, hat eine Zeugin Jehova, der das passiert ist, bis zum Verfassungsgericht geklagt wegen Körperverletzung, wurde aber abgewiesen.

Findet Ihr auch, daß im Zuge des Rechts auf freie Religionsfreiheit ein derartiger Wille (sofern eindeutig ermittelbar!) zu respektieren ist? Auch wenn das Leben der Frau (vielleicht) nur mittels Blutspende zu retten gewesen wäre?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lissie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#95894) Verfasst am: 25.02.2004, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht gehört dsa doch eher in "Kultur und Gesellschaft"?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#95895) Verfasst am: 25.02.2004, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab's verschoben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#95897) Verfasst am: 25.02.2004, 17:10    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
Findet Ihr auch, daß im Zuge des Rechts auf freie Religionsfreiheit ein derartiger Wille (sofern eindeutig ermittelbar!) zu respektieren ist?


Nein, der Meinung bin ich nicht. Was hat das mit Religionsfreiheit zu tun?
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#95900) Verfasst am: 25.02.2004, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Am liebsten würd ich die ZJ verbieten. Und ich fidne, dass solche Sachen mal als grundlage für ein Verbot in Betracht gezogen werden sollten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#95902) Verfasst am: 25.02.2004, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wer aufgrund seines religiösen Wahn sterben möchte, der soll das tun dürfen. Das sagt zumindest mein Bruder (Onkologe). Anders sieht es bei Minderjährigen aus. In einem solchen Falle sollten die Eltern sofort das Sorgerecht für alle Zeiten entzogen bekommen.
Als Arzt ist das sicher keine einfache Entscheidung. Aber es gibt auch Leute mit Lungenkrebs, die trotz ärztlicher Anweisung kräftig weiterrauchen. Was will man da machen? Man kann reden, aber letztlich ist jeder Mensch selbst für sein Leben verantwortlich. Wenn ich z.B. in eine Patientenverfügung reinschreibe, dass ich mit irreparablen Hirnschäden nicht ewig von Maschinen am funktionieren gehalten werden möchte, dann erwarte ich auch, dass das respektiert wird.
ZJ sind sicher ein harter Fall und erschwerend kommt hinzu, dass man es vielfach leider nicht mit den intelligentesten Menschen zu tun hat.
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
frajo
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#95903) Verfasst am: 25.02.2004, 17:17    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
Hallo,

ich hätte mal kurz und bündig Eure Meinung zu folgender Begebenheit gehört:

Eine Zeugin J. muß zu einer OP ins Krankenhaus und legt sicherheitshalber fest, daß sie aus religiöser Überzeugung unter keinen Umständen mit einer Bluttransfusion einverstanden ist. Da im Fall einer (vorübergehenden oder dauerhaften) Unfähigkeit zur Willensäußerung ein gesetzlicher Vertreter (Bevollmächtigter oder Betreuer) solche Entscheidungen oder Ablehnungen durchsetzen muß, ernennt sie auch einen solchen, der klare diesbezügl. Anweisungen bzgl ihres Willens von ihr erhält.

Bei der OP kommt es jedoch zu einem lebensgefährlichen Blutverlust und die Ärzte wollen Blut infundieren. Der von ihre eingesetzte Bevollmächtigte wird infolge eines Antrags beim Vormundschaftsgericht abgesetzt und durch einen gesetzlichen Betreuer ersetzt, der von einem allgemein üblichen Normwillen ausgeht (bzw. der Patientin keinen anderen erlaubt) und die Zustimmung zu der Infusion erteilt.

Soviel ich weiß, hat eine Zeugin Jehova, der das passiert ist, bis zum Verfassungsgericht geklagt wegen Körperverletzung, wurde aber abgewiesen.

Findet Ihr auch, daß im Zuge des Rechts auf freie Religionsfreiheit ein derartiger Wille (sofern eindeutig ermittelbar!) zu respektieren ist? Auch wenn das Leben der Frau (vielleicht) nur mittels Blutspende zu retten gewesen wäre?

ja.

das ist ein eindeutiger fall.
der staat hat sich kompetenzen angemaßt, die ihm nicht zustehen,
hat sich über die explizit und nachdrücklich bei vollem bewußtsein und klarem verstand formulierte willensäußerung eines menschen bezüglich seines körpers hinweggesetzt.

eine solche anmaßung bewegt sich auf demselben level der verwerflichkeit wie [1] die anmaßung der todesstrafe, [2] die anmaßung, siamesische zwillinge auch dann gegen den willen der eltern trennen zu lassen, wenn dabei mindestens einer der zwiliinge mit sicherheit stirbt (GB), [3] die anmaßung des suizid-verbots (RKK).

in allen genannten sowie unzähligen weiteren fällen liegt die archaische verhaltensweise vor, daß individuen, denen von der gesellschaft gewisse aufgaben übertragen wurden, sich hoheitsrechte über leben und tod anderer individuen anmaßen. dies ist selbst dann frevelhaft, wenn sie "zum guten" des betroffenen individuums, aber gegen dessen ausdrücklichen und zweifelsfrei erklärten willen vorgehen.

solche individuen gibt es in allen "modernen" gesellschaften. mal mehr, mal weniger. meist in der bürokratie oder in der jurisdiktion.
solche individuen mittels geeigneter verfahren effektiv von den entscheidungsknöpfen der gesellschaft fernzuhalten,
wäre ein kleiner schritt für die bürokratie, jedoch ein großer für die menschheit.

PS:
das "recht auf freie religionsausübung" wird hier nicht tangiert; es geht um grundsätzlicheres, nämlich die absolut und für alle zeiten inakzeptable anmaßung des staates/der gesellschaft, über leben und tod zu entscheiden.

PPS:
daß SPD-, CDU- und ähnliche parteigänger mir nicht folgen können werden, ist anzunehmen. sie frühstücken ja auch dann ruhig weiter, wenn die von ihnen gewählten politiker den tod unschuldiger menschen billigend in kauf nehmen.
aber die RAF hassen sie von herzen.

es ist dieser widerspruch, in dem obrigkeitsmentalität zum ausdruck kommt.


Zuletzt bearbeitet von frajo am 25.02.2004, 17:26, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lissie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#95904) Verfasst am: 25.02.2004, 17:21    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Lissie hat folgendes geschrieben:
Findet Ihr auch, daß im Zuge des Rechts auf freie Religionsfreiheit ein derartiger Wille (sofern eindeutig ermittelbar!) zu respektieren ist?


Nein, der Meinung bin ich nicht. Was hat das mit Religionsfreiheit zu tun?



Für einen Zeugen Jehova ist eine Bluttransfuion vielleicht ähnlich schlimm, als würde man bei einer (kranken) Katholikin gegen ihren Willen eine Chemotherapie einleiten, die zum Abgang eines Embryos führt. Oder als würde man einem orthodoxen Juden Schweinefleisch in die PEG stopfen.

Was hat man denn davon, wenn man eine Religion frei wählen kann, aber sie nicht frei ausüben kann?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lissie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#95905) Verfasst am: 25.02.2004, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Anders sieht es bei Minderjährigen aus.



Ja, keine Frage.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#95907) Verfasst am: 25.02.2004, 17:28    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

frajo hat folgendes geschrieben:
PS:
das "recht auf freie religionsausübung" wird hier nicht tangiert; es geht um grundsätzlicheres, nämlich die absolut und für alle zeiten inakzeptable anmaßung des staates/der gesellschaft, über leben und tod zu entscheiden.


Eben!
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#95909) Verfasst am: 25.02.2004, 17:29    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
Für einen Zeugen Jehova ist eine Bluttransfuion vielleicht ähnlich schlimm, als würde man bei einer (kranken) Katholikin gegen ihren Willen eine Chemotherapie einleiten, die zum Abgang eines Embryos führt. Oder als würde man einem orthodoxen Juden Schweinefleisch in die PEG stopfen.


Und?

Lissie hat folgendes geschrieben:
Was hat man denn davon, wenn man eine Religion frei wählen kann, aber sie nicht frei ausüben kann?


Mein Gott verlangt von mir jeden Aband das frische Herz eines Neugeborenen ...
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#95912) Verfasst am: 25.02.2004, 17:31    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:


Was hat man denn davon, wenn man eine Religion frei wählen kann, aber sie nicht frei ausüben kann?


Wie viele ZJ entscheidne sich denn freiwillig für den Glauben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#95913) Verfasst am: 25.02.2004, 17:32    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:

Für einen Zeugen Jehova ist eine Bluttransfuion vielleicht ähnlich schlimm, als würde man bei einer (kranken) Katholikin gegen ihren Willen eine Chemotherapie einleiten, die zum Abgang eines Embryos führt. Oder als würde man einem orthodoxen Juden Schweinefleisch in die PEG stopfen.


Da mein bester Freund ein ehemaliger ZJ ist und seine Eltern es sogar noch sind, kann ich guten Gewissens behaupten, dass eine Bluttransfusion für einen ZJ viel schlimmer ist, als eine Abtreibung bei einer Katholikin oder der Verzehr von Schweinefleisch für einen Juden. Nicht umsonst nehmen sie den sicheren Tod in Kauf. Wer einmal miterlebt hat, in welch "schillernden" Farben ZJ die Höllenqualen schildern, weiß wovon ich rede. Leider werden ZJ in der Öffentlichkeit ja immer noch als harmlose Spinner dargestellt, die stumm an der Ecke stehen und Wachtürme verkaufen. In Wirklichkeit läuft da intern Psychoterror der widerlichsten Sorte ab.
Im Vergleich dazu nimmt sich selbst noch das Opus Dei als Ausgeburt der Gutmütigkeit und Toleranz aus.
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#95914) Verfasst am: 25.02.2004, 17:34    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Lissie hat folgendes geschrieben:


Was hat man denn davon, wenn man eine Religion frei wählen kann, aber sie nicht frei ausüben kann?


Wie viele ZJ entscheidne sich denn freiwillig für den Glauben?


Jeder hat zunächst den Gottesglauben, den man ihm aufgeschwatzt hat; aber allmählich hat er den, den er verdient. (Deschner)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#95918) Verfasst am: 25.02.2004, 17:37    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Lissie hat folgendes geschrieben:


Was hat man denn davon, wenn man eine Religion frei wählen kann, aber sie nicht frei ausüben kann?


Wie viele ZJ entscheidne sich denn freiwillig für den Glauben?


Jeder hat zunächst den Gottesglauben, den man ihm aufgeschwatzt hat; aber allmählich hat er den, den er verdient. (Deschner)


Tja wenn die ZJ ihre Transfusionsphilosophie weiterführen, dann sind sie nicht mehr so lange ein Problem.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#95920) Verfasst am: 25.02.2004, 17:39    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Lissie hat folgendes geschrieben:


Was hat man denn davon, wenn man eine Religion frei wählen kann, aber sie nicht frei ausüben kann?


Wie viele ZJ entscheidne sich denn freiwillig für den Glauben?


Jeder hat zunächst den Gottesglauben, den man ihm aufgeschwatzt hat; aber allmählich hat er den, den er verdient. (Deschner)


Das mag für viele Glaubensrichtungen - insbesondere die etablierten - zutreffen. Bei den ZJ liegt das so einfach nicht: Da wird sehr auf ein in sich geschlossenes Gehirnwasch-System geachtet. Man muss schon besonders widerständlerische Charaktereigenschaften, eine gewisse Intelligenz und vor allem den entsprechenden Umgang bzw. starke anderweitige soziale Bindungen haben, um da rauskommen zu können.
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#95921) Verfasst am: 25.02.2004, 17:39    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Tja wenn die ZJ ihre Transfusionsphilosophie weiterführen, dann sind sie nicht mehr so lange ein Problem.


Dann verdienen sie den Darwin-Award. Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#95925) Verfasst am: 25.02.2004, 17:42    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Tja wenn die ZJ ihre Transfusionsphilosophie weiterführen, dann sind sie nicht mehr so lange ein Problem.


Dann verdienen sie den Darwin-Award. Cool


Is ja n lustiger Gedanke, aber letzlich sind es ja auch nur unschuldige Menschen die sterben.
Ich bin immer noch der Meinung, dass man denen ihre Kinder wegnehmen sollte. Das geht ja jetzt nur wenn die Kinder selbst zum Jugendamt gehen, aber auch dann nicht immer.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
diogenes
Gast






Beitrag(#95927) Verfasst am: 25.02.2004, 17:45    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
Bei der OP kommt es jedoch zu einem lebensgefährlichen Blutverlust und die Ärzte wollen Blut infundieren. Der von ihre eingesetzte Bevollmächtigte wird infolge eines Antrags beim Vormundschaftsgericht abgesetzt und durch einen gesetzlichen Betreuer ersetzt, der von einem allgemein üblichen Normwillen ausgeht (bzw. der Patientin keinen anderen erlaubt) und die Zustimmung zu der Infusion erteilt.

Soviel ich weiß, hat eine Zeugin Jehova, der das passiert ist, bis zum Verfassungsgericht geklagt wegen Körperverletzung, wurde aber abgewiesen.

Ist nicht der Arzt verpflichtet, alles ihm mögliche zu unternehmen, um das Leben der Patientin zu retten? Was wäre passiert, wenn der Arzt den Wunsch seiner Patientin erfüllt hätte und sie dabei gestorben wäre? Wäre dann nicht der Arzt zur Rechenschaft gezogen worden? Ich meine, hätte der Arzt bei der aktuellen Gesetzeslage überhaupt anders handeln können?
Nach oben
Lissie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#95930) Verfasst am: 25.02.2004, 17:48    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

Lissie hat folgendes geschrieben:
Was hat man denn davon, wenn man eine Religion frei wählen kann, aber sie nicht frei ausüben kann?


Mein Gott verlangt von mir jeden Aband das frische Herz eines Neugeborenen ...


Wenn er Dein eigenes Herz verlangt und Du es ihm geben willst - dann solltest Du das auch dürfen. (vorausgesetzt, Du kannst es. zwinkern ). Das wäre übrigens bei der Bluttransfusion dasselbe: Wenn Dein Gott verlangt, daß andere keine Blutkonserven bekommen, hat er schlechte Karten.


Sicher, das recht der Zeugin J. wäre allein schon durch das fundamentale Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Leben, den eigenen Körper und den eigenen Tod abgedeckt, das auch auf selbsterwählte Personen übertragbar sein sollte. In diesem Fall haben Ärzte und Betreuer gleich doppelt ein Recht mißachtet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#95931) Verfasst am: 25.02.2004, 17:48    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Tja wenn die ZJ ihre Transfusionsphilosophie weiterführen, dann sind sie nicht mehr so lange ein Problem.


Dann verdienen sie den Darwin-Award. Cool


Das schießt ja wohl ein bisschen über´s Ziel hinaus, oder?
Hätte ich eigentlich von Nav erwartet.
Ob aus Überzeugung oder nicht: Das sind immer noch OPFER eines amerikanischen Wirtschaftskonzerns.
Ich will auch nicht zu viel hineininterpretieren, aber das erinnert mich auch ein kleines bisschen an die Vorschläge christlicher Fundamentalisten zur Bekämpfung von Aids. Einem solchen Verdacht sollten wir uns nicht mal ansatzweise aussetzen, auch wenn´s vielleicht lustig gemeint war.
_________________
"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#95932) Verfasst am: 25.02.2004, 17:49    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

diogenes hat folgendes geschrieben:
Ist nicht der Arzt verpflichtet, alles ihm mögliche zu unternehmen, um das Leben der Patientin zu retten? Was wäre passiert, wenn der Arzt den Wunsch seiner Patientin erfüllt hätte und sie dabei gestorben wäre? Wäre dann nicht der Arzt zur Rechenschaft gezogen worden? Ich meine, hätte der Arzt bei der aktuellen Gesetzeslage überhaupt anders handeln können?


Ja. Zumindst nach deutschem Recht ist eine ärztliche Behandlung zunächst mal immer eine Körperverletzung und deswegen nur mit Zustimmung erlaubt.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Lissie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#95934) Verfasst am: 25.02.2004, 17:51    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

diogenes hat folgendes geschrieben:

Ist nicht der Arzt verpflichtet, alles ihm mögliche zu unternehmen, um das Leben der Patientin zu retten? Was wäre passiert, wenn der Arzt den Wunsch seiner Patientin erfüllt hätte und sie dabei gestorben wäre? Wäre dann nicht der Arzt zur Rechenschaft gezogen worden? Ich meine, hätte der Arzt bei der aktuellen Gesetzeslage überhaupt anders handeln können?


Er hätte sich auf die Entscheidung des Bevollmächtigten berufen können, aber es wurde ja gerade von den Ärzten angeregt, durch einen entsprechenden Antrag beim Vormundschaftsgericht, diese Person zu ersetzen. Und zwar mit einer, die so entscheidet, wie "man" zu entscheiden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bleze
Engel in Schwarz



Anmeldungsdatum: 02.01.2004
Beiträge: 644

Beitrag(#95935) Verfasst am: 25.02.2004, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hoi Lissie...,

soweit mir bekannt ist muss ein Arzt auch respektieren wenn ein Patient eine Behandlung, oder Teile einer Behandlung nicht möchte, auch wenn er dadurch sterben würde bzw. könnte.

Von daher ist so ein Wunsch durchaus zu respektieren.

Bleze
_________________
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#95938) Verfasst am: 25.02.2004, 17:56    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Lissie hat folgendes geschrieben:
Was hat man denn davon, wenn man eine Religion frei wählen kann, aber sie nicht frei ausüben kann?


Mein Gott verlangt von mir jeden Aband das frische Herz eines Neugeborenen ...


Wenn er Dein eigenes Herz verlangt und Du es ihm geben willst - dann solltest Du das auch dürfen.


Damit ist er aber nicht zufrieden. Und nicht ich, sondern du hast gefordert, dass ich mein Religion frei ausüben darf - und dazu gehören nun mal die Kinderherzen ...

Lissie hat folgendes geschrieben:
Sicher, das recht der Zeugin J. wäre allein schon durch das fundamentale Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Leben, den eigenen Körper und den eigenen Tod abgedeckt, das auch auf selbsterwählte Personen übertragbar sein sollte. In diesem Fall haben Ärzte und Betreuer gleich doppelt ein Recht mißachtet.


Wenn es schon aus dem Selbstbestimmungsrecht folgt, wozu braucht man dann noch die Religiobsfreiheit? Ist der Wille eines Menschen würdiger, wenn er religiös begründet ist? Und wenn es nicht aus dem Selbstbestimmungsrecht folgte: Könnte dann die Religionsfreiheit Handlungen legitimieren, die sonst illegal wären?

Was mich an deiner Formulierung gestört hat, war nicht mehr und nicht weniger, als dass du das Ernstnehmen einer Person mit deren Religion verknüpft hast. Ein Mesnch braucht keine Religion, um ernstgenommen zu werden!
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#95939) Verfasst am: 25.02.2004, 17:57    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
diogenes hat folgendes geschrieben:
Ist nicht der Arzt verpflichtet, alles ihm mögliche zu unternehmen, um das Leben der Patientin zu retten? Was wäre passiert, wenn der Arzt den Wunsch seiner Patientin erfüllt hätte und sie dabei gestorben wäre? Wäre dann nicht der Arzt zur Rechenschaft gezogen worden? Ich meine, hätte der Arzt bei der aktuellen Gesetzeslage überhaupt anders handeln können?


Ja. Zumindst nach deutschem Recht ist eine ärztliche Behandlung zunächst mal immer eine Körperverletzung und deswegen nur mit Zustimmung erlaubt.


Ebenso auch Piercings.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lissie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#95949) Verfasst am: 25.02.2004, 18:21    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

Wenn es schon aus dem Selbstbestimmungsrecht folgt, wozu braucht man dann noch die Religiobsfreiheit? Ist der Wille eines Menschen würdiger, wenn er religiös begründet ist? Und wenn es nicht aus dem Selbstbestimmungsrecht folgte: Könnte dann die Religionsfreiheit Handlungen legitimieren, die sonst illegal wären?

Was mich an deiner Formulierung gestört hat, war nicht mehr und nicht weniger, als dass du das Ernstnehmen einer Person mit deren Religion verknüpft hast. Ein Mesnch braucht keine Religion, um ernstgenommen zu werden!



Mal ganz unter uns: Ich nehme Menschen ohne Religion manchmal sogar ein wenig ernster. zwinkern

Im Grunde brauchen wir in dem Augenblick, indem Recht auf freie Weltanschauung und Recht auf Selbstbestimmung gewährt sind, wirklich keine Religionsfreiheit mehr. Das ist so, als würde ich erst im Grundgesetz festhalten, daß alle Menschen heriraten dürfen und dann noch einmal extra erwähnen, daß Blonde ein Recht zu heiraten haben.

Die Klage an das Verfassungsgericht zählte übrigens mehrere Artikel auf, gegen die die Blutspende verstoßen hätte, Artikel 4 (Religions- und gewissensfreiheit) war nur einer davon.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zyniker
singender tanzender Abschaum



Anmeldungsdatum: 30.11.2003
Beiträge: 481
Wohnort: eckernförde

Beitrag(#95951) Verfasst am: 25.02.2004, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

in fällen wie diesen ist religionsfreiheit meiner meinung nach einfach das falscheste, was ein arzt in so einer situation berücksichtigen kann. der arzt ist in erster linie dazu verpflichtet, den patienten zu retten, und das mit allen mitteln. die patientin hätte sich doch darüber im klaren sein müssen, dass der arzt dieser verpflichtung nachkommen muss.
_________________
Warte, warte nur ein Weilchen, bald schon komm ich auch zu dir.
Mit dem fiesen, scharfen Beilchen mache Hackfleisch ich aus dir.
Aus den Augen mach ich Sülze, aus dem Hintern mach ich Speck,
Aus den Därmen mach ich Würste und den Rest, den schmeiß ich weg.


Zuletzt bearbeitet von Zyniker am 26.02.2004, 14:58, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#95955) Verfasst am: 25.02.2004, 18:43    Titel: Re: Frage an die Freigeister zu Medizinethik und Religionsfr Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Lissie hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Lissie hat folgendes geschrieben:
Was hat man denn davon, wenn man eine Religion frei wählen kann, aber sie nicht frei ausüben kann?


Mein Gott verlangt von mir jeden Aband das frische Herz eines Neugeborenen ...


Wenn er Dein eigenes Herz verlangt und Du es ihm geben willst - dann solltest Du das auch dürfen.


Damit ist er aber nicht zufrieden. Und nicht ich, sondern du hast gefordert, dass ich mein Religion frei ausüben darf - und dazu gehören nun mal die Kinderherzen ...


Dieses Problem kann ich einfach lösen, indem ich eine Wertehierarchie festlege. In meiner Wertehierarchie steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit über dem Recht auf Religionsausübung. Mit anderen Worten: Wann immer deine Religionsausübung mit dem Recht anderer auf körperliche Unversehrtheit in Konflikt gerät, wird zu deinen Ungunsten entschieden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#95957) Verfasst am: 25.02.2004, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde der Zeugin wurde unrecht getan. Es darf keine Pflicht geben, sich einer bestimmten medizinischen Behandlung zu unterziehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 1 von 4

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group