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Was bedeutet für euch "Religionsfreiheit"?
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Sir Chaos
Heilvolles Durcheinander



Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main

Beitrag(#1888579) Verfasst am: 05.12.2013, 23:15    Titel: Was bedeutet für euch "Religionsfreiheit"? Antworten mit Zitat

Der Titel sagt es ja eigentlich schon...

Was ist für euch Religionsfreiheit?

Was ist für euch NICHT Religionsfreiheit?

Für wen sollte sie gelten, und für wen gegebenenfalls nicht?

Was müsste passieren, damit wir Religionsfreiheit erreichen können - und inwieweit kann sie überhaupt erreicht werden?
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Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1888584) Verfasst am: 05.12.2013, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Religionsfreiheit bedeutet fuer mich, dass jeder Mensch das selbstverstaendliche Recht hat eine Religion seiner Wahl auszuueben und sich dazu zu bekennen. Einschliesslich des Rechts keiner Religion anzugehoeren und sich zum Atheismus oder unorganiserten Formen von Religion zu bekennen.

Dieses Recht wird nur dadurch eingeschraenkt, dass andere Menschen nicht durch die eigene Religionsausuebung in ihrer Religionsfreiheit oder anderen Menschenrechten beeintraechtigt werden oder allgemeine Gesetze verletzt werden duerfen. (Besondere Gesetze, die eigens dazu dienen sollen Anhaenger bestimmter Religionen auszugrenzen lehne ich als nicht mit dem Grundsatz der Religionsfreiheit vereinbar strikt ab.)



Nur ein saekularen Prinzipien verpflichteter, religioes neutraler Staat kann auch wirklich Religionsfreiheit gewaehrleisten.

Religions"freiheit" bedeutet fuer mich ausdruecklich nicht, dass Religion allgemein oder bestimmte Religionen bzw. deren Ausuebung unterdrueckt und eingeschraenkt wird/werden.
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Zuletzt bearbeitet von beachbernie am 05.12.2013, 23:32, insgesamt einmal bearbeitet
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46345
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1888585) Verfasst am: 05.12.2013, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht kann man da ein paar Ideen holen:

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=33184&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=31350&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=21148&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=19100&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=15283&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=3033&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=
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pera
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Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1888593) Verfasst am: 05.12.2013, 23:51    Titel: Re: Was bedeutet für euch "Religionsfreiheit"? Antworten mit Zitat

Sir Chaos hat folgendes geschrieben:

Was ist für euch Religionsfreiheit?


Jeder darf beliebigen Blödsinn glauben.

Zitat:

Was ist für euch NICHT Religionsfreiheit?


Allen anderen mit dem Blödsinn auf den Keks zu gehen.

Zitat:

Für wen sollte sie gelten, und für wen gegebenenfalls nicht?


Für alle gleich.

Zitat:

Was müsste passieren, damit wir Religionsfreiheit erreichen können - und inwieweit kann sie überhaupt erreicht werden?


Wenn es keine Religionen mehr gibt hat sich das Problem erledigt.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1888598) Verfasst am: 06.12.2013, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist total egal was Religionsfreiheit "für mich" bedeutet.

Wie Religionsfreiheit definiert ist, bestimmen das BverfG und die Rechtswissenschaft.

Die Frage ist, was sie bedeuten soll.

Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25896
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1888602) Verfasst am: 06.12.2013, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
....
Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.

Lachen
Die Religion vielleicht.

Der sie Ausübende aber nicht.

fwo
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1888607) Verfasst am: 06.12.2013, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:


Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.



Wuerde das theoretisch auch fuer die Ausuebung von Religionen gelten, die rituelle Menschenopfer vorschreiben? Geschockt
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1888611) Verfasst am: 06.12.2013, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:


Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.



Wuerde das theoretisch auch fuer die Ausuebung von Religionen gelten, die rituelle Menschenopfer vorschreiben? Geschockt

Glotz nicht so blöd.
Da Religionsfreiheit nur über dem einfachen Gesetz, nicht aber in jedem Fall über den Menschenrechten anderer steht, gilt dies natürlich nicht. Ich erinnere mich, dies in der Beschneidungsdebatte schon geschrieben zu haben. Du solltest meine lohnenden Beiträge besser lesen.
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Ascanius
abnorm



Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 375
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Beitrag(#1888624) Verfasst am: 06.12.2013, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Religionsfreiheit ist das Recht, unprüfbare und falsche Aussagen unkorrigierbar für wahr zu halten, zu verbreiten und aus ihnen Handlungsanweisungen abzuleiten. Sie ist ein Sonderrecht für eine bestimmte Klasse von Irrationalisten und ein Instrument zur Kritikimmunisierung ihrer Überzeugungen. Sie gehört abgeschafft, denn die Meinungsfreiheit sollte "gut genug" für ALLE sein.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1888644) Verfasst am: 06.12.2013, 02:44    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:


Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.



Wuerde das theoretisch auch fuer die Ausuebung von Religionen gelten, die rituelle Menschenopfer vorschreiben? Geschockt

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Da Religionsfreiheit nur über dem einfachen Gesetz, nicht aber in jedem Fall über den Menschenrechten anderer steht, gilt dies natürlich nicht. Ich erinnere mich, dies in der Beschneidungsdebatte schon geschrieben zu haben. Du solltest meine lohnenden Beiträge besser lesen.



Und wie diese Menschenrechte im Einzelfall aussehen, das sagt ihnen im Zweifel ein furchtbarer Jurist ihres Vertrauens:

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Wie Religionsfreiheit definiert ist, bestimmen das BverfG und die Rechtswissenschaft.


Womit sich der Kreis mal wieder geschlossen haette. Sehr glücklich
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Defätist
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Beiträge: 8557

Beitrag(#1888648) Verfasst am: 06.12.2013, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich:
Für mich bedeutet Religionsfreiheit, frei von Religiosität sein zu dürfen, während sie für jeden anderen bedeutet, frei von Religiosität sein zu dürfen - oder aber, sich frei eine Religion aussuchen zu dürfen.
Erweiterung:
Freiheit der Religionsausübung/Freiheit von Religionsausübung nach jeweiliger ethischen Lebensvorstellung unterliegen, wie jede andere Freiheit, den Einschränkungen von Gesetzen, wo sie in den Freiheitsbereich anderer eingreifen - das Auszuhandeln ist ein gesellschaftlicher Prozess.
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1888655) Verfasst am: 06.12.2013, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der wichtigste Aspekt der Religionsfreiheit ist zunächst einmal die uneingeschränkte Gewissensfreiheit. Diese geht weit über die Meinungsfreiheit hinaus und das ist m.E. auch wichtig. Zudem gibt es sowohl eine positive Religionsfreiheit, frei auswählen zu dürfen, welcher Religion man anhängt und welche man ausübt und eine negative Religionsfreiheit, frei zu sein, keine Religion ausüben zu müssen und keinem Zwang unterlegen zu sein, religiös zu sein. Als Grundrecht hat die Religionsfreiheit vor allen natürlich die Funktion, die staatliche Gewaltmacht einzuschränken und ihr die Hoheit über Gewissen und Weltanschauung zu nehmen. Im Kern genüg eigentlich schon die Religionsfreiheit selbst um daraus die Trennung von Staat und Religion zu folgern. Ich ziehe natürlich den Begriff Weltanschauungsfreiheit eigentlich vor, aber das ist eher Kosmetik.
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Effô Tisetti
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Beitrag(#1888705) Verfasst am: 06.12.2013, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:


Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.



Wuerde das theoretisch auch fuer die Ausuebung von Religionen gelten, die rituelle Menschenopfer vorschreiben? Geschockt

Glotz nicht so blöd.
Da Religionsfreiheit nur über dem einfachen Gesetz, nicht aber in jedem Fall über den Menschenrechten anderer steht, gilt dies natürlich nicht. Ich erinnere mich, dies in der Beschneidungsdebatte schon geschrieben zu haben. Du solltest meine lohnenden Beiträge besser lesen.


Was für ein Quark. Ob Religion einen "existentiellen Charakter" für den Religiösen hat, kann ja nur der Religiöse selbst entscheiden, womit er d.E. dann aber gleichzeitig entscheidet, dass für ihn gewisse Gesetze nicht gelten. Auf Basis subjektiver Beliebigkeit hebel ich einfach mal die objektive Gesetzeslage aus. Sehr schöne Idee... Aber das wären ja nur "einfache" Gesetze und nicht "in jedem Falle" (sic!!!) auch noch gleich die Menschenrechte anderer (sic!!!).

Lohnende Beiträge? So einen Unfug habe ich lange nicht mehr gelesen!
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#1888706) Verfasst am: 06.12.2013, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Der wichtigste Aspekt der Religionsfreiheit ist zunächst einmal die uneingeschränkte Gewissensfreiheit. Diese geht weit über die Meinungsfreiheit hinaus und das ist m.E. auch wichtig.


Magst du das mal erklären? Am besten mit ein paar Beispielen?
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Effô Tisetti
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Beitrag(#1888707) Verfasst am: 06.12.2013, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was mir dabei gerade einfällt: Hat der Gesetzgeber eigentlich irgendwo mal definiert, was er unter "Religion" versteht?
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
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Beitrag(#1888778) Verfasst am: 06.12.2013, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Du solltest meine lohnenden Beiträge besser lesen.


Sag Bescheid, wenn Du mal einen schreibst.
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1888786) Verfasst am: 06.12.2013, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Der wichtigste Aspekt der Religionsfreiheit ist zunächst einmal die uneingeschränkte Gewissensfreiheit. Diese geht weit über die Meinungsfreiheit hinaus und das ist m.E. auch wichtig.


Magst du das mal erklären? Am besten mit ein paar Beispielen?


Nunja, z.B. kann man die Verweigerungsmöglichkeit des Wehrdienstes bis vor kurzem als Ausdruck der Gewissensfreiheit ansehen. Darüber hinaus ist sie aber die Freiheit, glauben und moralisch empfinden zu dürfen wie man will. Es verbietet dem Staat dem Bürger weltanschauliche Vorstellung zu oktroyieren. Es ist letztlich ein Einschränkung der Möglichkeiten staatlicher Propaganda. Es ist hierfür, wofür tatsächlich auch gelten sollte, dass diese staatlicherseits nicht eingeschränkt werden darf. Es ist die Ausübung religiöser Vorstellungen, welche natürlich auch gesetzlich eingeschränkt werden darf. Sehr platt gesagt, darf es z.B. kein Gesetz geben, dass verbietet, Atheist zu sein. Oder Moslem. Ob auch politische Überzeugungen geschützt sind, könnte man als umstritten ansehen. Die Meinungsfreiheit hingegen ist ja eigentlich eine Meinungsäußerungsfreiheit, sie schützt nicht direkt die Freiheit Meinungen haben zu dürfen und ist insofern dann auch gesetzlich einschränkbar.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1888809) Verfasst am: 06.12.2013, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Du solltest meine lohnenden Beiträge besser lesen.


Sag Bescheid, wenn Du mal einen schreibst.

Seine Beiträge sind ausschließlich lohnenswert.
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Trish:(
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1888819) Verfasst am: 06.12.2013, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Du solltest meine lohnenden Beiträge besser lesen.


Sag Bescheid, wenn Du mal einen schreibst.

Seine Beiträge sind ausschließlich lohnenswert.


Naja, das ist wohl etwas übertrieben. zwinkern
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1888830) Verfasst am: 06.12.2013, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Du solltest meine lohnenden Beiträge besser lesen.


Sag Bescheid, wenn Du mal einen schreibst.

Seine Beiträge sind ausschließlich lohnenswert.


Das wäre mir neu.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46345
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1888833) Verfasst am: 06.12.2013, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Du solltest meine lohnenden Beiträge besser lesen.


Sag Bescheid, wenn Du mal einen schreibst.

Seine Beiträge sind ausschließlich lohnenswert.


Das wäre mir neu.


Hat aber jetzt nicht direkt mit dem Thema zu tun, oder?
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1888834) Verfasst am: 06.12.2013, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Was mir dabei gerade einfällt: Hat der Gesetzgeber eigentlich irgendwo mal definiert, was er unter "Religion" versteht?


Jein (*), und auch in der Rechtswissenschaft ist das natürlich nicht eindeutig. Da muss man dann sowohl zwischen individueller und instiutioneller Religiosität unterscheiden als auch natürlich dort unklar ist, inwieweit Weltanschauungen im (verfassungs-)rechtlichen Sinne Religionen sind.

(*) Ursprünglich sind damit vermutlich eher traditionelle Religionen gemeint, aber durch veränderte gesellschaftliche Vorstellungen gilt heute auch für Rechtssprechung tendentiell, dass alle Formen individueller Überzeugungen, die sich in irgendeiner Weise auf Sinnstifung und Übernatürliches und so beziehen, zumindest zur individuellen Religiosität gehören. (In *diesem* Sinne ist auch areligiös sein Religiosität). Probleme gibt es da ja eher bei der insitutionellen Anerkennung als Religion, wobei ich es eher für das Problem halte, dass das überhaupt eine so große Rolle spielt, aber da sind wir uns ja sicher sowieso einig.
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Anmeldungsdatum: 21.09.2013
Beiträge: 683

Beitrag(#1888848) Verfasst am: 06.12.2013, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Was mir dabei gerade einfällt: Hat der Gesetzgeber eigentlich irgendwo mal definiert, was er unter "Religion" versteht?


Jein (*), und auch in der Rechtswissenschaft ist das natürlich nicht eindeutig. Da muss man dann sowohl zwischen individueller und instiutioneller Religiosität unterscheiden als auch natürlich dort unklar ist, inwieweit Weltanschauungen im (verfassungs-)rechtlichen Sinne Religionen sind.

(*) Ursprünglich sind damit vermutlich eher traditionelle Religionen gemeint, aber durch veränderte gesellschaftliche Vorstellungen gilt heute auch für Rechtssprechung tendentiell, dass alle Formen individueller Überzeugungen, die sich in irgendeiner Weise auf Sinnstifung und Übernatürliches und so beziehen, zumindest zur individuellen Religiosität gehören. (In *diesem* Sinne ist auch areligiös sein Religiosität). Probleme gibt es da ja eher bei der insitutionellen Anerkennung als Religion, wobei ich es eher für das Problem halte, dass das überhaupt eine so große Rolle spielt, aber da sind wir uns ja sicher sowieso einig.


Insbesondere bei Scientology ja auch ein großes Problem:
<a href='http://de.wikipedia.org/wiki/Scientology-Kirche#Deutschland'>http://de.wikipedia.org/wiki/Scientology-Kirche#Deutschland</a> hat folgendes geschrieben:
Die Scientology-Kirche ist in Deutschland keine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie die großen christlichen Kirchen, sondern ein eingetragener Verein (e. V.).

Ob die Scientology-Kirche überhaupt eine Religionsgemeinschaft im rechtlichen Sinne darstellt, gilt in Deutschland derzeit als umstritten und ist von den deutschen Gerichten nicht abschließend geklärt. Strittig sind dabei zwei Punkte: erstens, ob die scientologischen Lehren als Glauben, Religion bzw. Weltanschauung einzuordnen sind, und zweitens, ob diese Lehren von der Organisation nur als Vorwand für eine ausschließlich wirtschaftliche Zielsetzung benutzt werden; dies würde nach überwiegender Auffassung zum Ausschluss des Schutzes durch Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes führen.

Der Bundesgerichtshof für Zivilsachen hat noch nicht explizit zu dieser Frage Stellung genommen, ist jedoch in einer Entscheidung aus dem Jahr 1980 implizit davon ausgegangen, dass es sich bei Scientology um eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft handele. Ausdrücklich für die Annahme einer Weltanschauungsgemeinschaft plädierte das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994. Auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die Scientology-Lehren nur als Vorwand für wirtschaftliche Tätigkeiten benutzt werden. Das Bundesarbeitsgericht vertrat 1995 die Auffassung, dass die Church of Scientology keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne von Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes sei, ließ diese Frage 2003 aber wieder offen. Das Bundesverwaltungsgericht gewährte im Jahr 2005 einer Scientologin ausdrücklich die Inanspruchnahme von Artikel 4, Abs. 1 des Grundgesetzes. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg untersagte 2009 dem Berliner Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, eine Litfaßsäule mit einem Warnplakat vor der Scientology-Zentrale in Berlin zu platzieren, und wertete diese Maßnahme als einen Eingriff in die durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Grundrechte der Glaubens- und Religionsfreiheit. Die Bundesregierung hat in jüngerer Zeit bekräftigt, dass sie Scientology nicht als Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft ansieht.
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smallie
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Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3628

Beitrag(#1888933) Verfasst am: 07.12.2013, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.

Ahhm.

Kann sich ein Rastafari auf Religionsfreiheit berufen, wenn er wegen eines Beutels voll Gras verurteilt wird?
Kann sich ein Anhänger der Nativ American Church darauf berufen, wenn er wegen Besitz von Peyote angezeigt wird?

Offensichtlich wird hier ein vom Grundgesetz garantiertes Recht von nachrangigen "Kleingesetzen" gebrochen.

Also ist Religionsfreiheit letztlich nur ein Lippenbekenntnis.
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25896
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1888935) Verfasst am: 07.12.2013, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.

Ahhm.

Kann sich ein Rastafari auf Religionsfreiheit berufen, wenn er wegen eines Beutels voll Gras verurteilt wird?
Kann sich ein Anhänger der Nativ American Church darauf berufen, wenn er wegen Besitz von Peyote angezeigt wird?

Offensichtlich wird hier ein vom Grundgesetz garantiertes Recht von nachrangigen "Kleingesetzen" gebrochen.

Also ist Religionsfreiheit letztlich nur ein Lippenbekenntnis.

So würde ich es nicht sagen. Du darfst schon an alles glauben was Du willst. Du darfst aber nicht unbedingt alles machen, was deine Götter von dir verlangen. Deshalb hatte ich ja auch folgendermaßen geantwortet:
fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
....
Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.

Lachen
Die Religion vielleicht.

Der sie Ausübende aber nicht.

fwo

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Ahriman
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1888988) Verfasst am: 07.12.2013, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Du solltest meine lohnenden Beiträge besser lesen.


Sag Bescheid, wenn Du mal einen schreibst.
Gröhl... Gröhl...

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Die Freiheit der Religionsausübung haben wir. Kein Thema mehr.
Aber die Freiheit von der Religion - da fehlt es noch.
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
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Beitrag(#1888991) Verfasst am: 07.12.2013, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.

Strittig wird es vor allem, wenn die "existenzielle Bedeutung" (aka Wahn) des einzelnen Religiösen die Einschränkung der Freiheit Anderer impliziert. Wer möchte schon das Opfer des Wahns einer - vielleicht gar konkurrierenden - Religion sein? Einer der höchsten Zwecke von Gesetzen, insbesondere von Grundrechten, ist es ja gerade, den Bürger vor Übergriffen Anderer zu schützen.
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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smallie
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Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3628

Beitrag(#1889184) Verfasst am: 07.12.2013, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.

Ahhm.

Kann sich ein Rastafari auf Religionsfreiheit berufen, wenn er wegen eines Beutels voll Gras verurteilt wird?
Kann sich ein Anhänger der Nativ American Church darauf berufen, wenn er wegen Besitz von Peyote angezeigt wird?

Offensichtlich wird hier ein vom Grundgesetz garantiertes Recht von nachrangigen "Kleingesetzen" gebrochen.

Also ist Religionsfreiheit letztlich nur ein Lippenbekenntnis.

So würde ich es nicht sagen. Du darfst schon an alles glauben was Du willst. Du darfst aber nicht unbedingt alles machen, was deine Götter von dir verlangen. Deshalb hatte ich ja auch folgendermaßen geantwortet:
fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
....
Und angesichts des existentiellen Charakters, den Religion für einen Religiösen hat, finde ich das gegenwärtige Verständnis- das besagt, dass Religionsfreiheit prinzipiell sogar über dem Gesetz steht - äußerst berechtigt.

Lachen
Die Religion vielleicht.

Der sie Ausübende aber nicht.

fwo

Überzeugt mich noch nicht.

Das Grundgesetz kennt den Kunstvorbehalt, es kennt die Freiheit der Forschung und natürlich, siehe Thema, die Freiheit der Religionsausübung.

Wie jüngst in einem anderen Thread zu lesen war, konnte sich Bushido auf die Freiheit der Kunst berufen. Wenn es der Wissenschaft dient, darf man auch mit Substanzen forschen, die unters Betäubungsmittelgesetz fallen. Warum gilt letzteres nicht auch für die Religionsfreiheit? Zweierlei Maß?


PS: nein, einen Verweis auf Bischöfinnen, die nach übermäßigem Genuß von Messwein Auto fahren, lasse ich nicht gelten. Es gibt schließlich keine Religion, bei der Rotlichtverstöße zum Glaubenskern gehört.

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pera
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Beiträge: 4256

Beitrag(#1889205) Verfasst am: 07.12.2013, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:


Das Grundgesetz kennt den Kunstvorbehalt, es kennt die Freiheit der Forschung und natürlich, siehe Thema, die Freiheit der Religionsausübung.



Schon, wobei es aber gestattet ist 500 Schinpansen zu Forschungszwecken umzubringen, aber eher nicht als Freiheit der Kunst durchgehen würde. Als Teil der Religionsausübung? Eher ja, wenn ich an Beschneidung und Schächtung denke.
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smallie
resistent!?



Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3628

Beitrag(#1889214) Verfasst am: 07.12.2013, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Schon, wobei es aber gestattet ist 500 Schinpansen zu Forschungszwecken umzubringen, aber eher nicht als Freiheit der Kunst durchgehen würde. Als Teil der Religionsausübung? Eher ja, wenn ich an Beschneidung und Schächtung denke.

In der Tat. Auf etwas in dieser Art wollte ich hinaus.

Warum darf man aus religiösen Gründen beschneiden und schächten - aber warum darf man nicht aus religiösen Gründen Gras rauchen?

Da liegt etwas ziemlich im Argen bei der Festlegung, was Religion darf.
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