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Ist die Verwendung des Begriffs "Ehrenmord" angemessen? (Antwort bitte erläutern) |
Ja |
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39% |
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Nein |
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60% |
[ 45 ] |
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Stimmen insgesamt : 74 |
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Autor |
Nachricht |
Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1002505) Verfasst am: 18.05.2008, 13:16 Titel: |
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Layla hat folgendes geschrieben: | Alleine die Tatsache, dass jemand mit 20 Messerstichen getötet wurde, reicht nicht aus um es als Mord zu klassifizieren, es könnte ebenso Totschlag sein. |
Oder schlicht Notwehr mit einer Spur Stress und Adrenalin.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11519
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(#1002506) Verfasst am: 18.05.2008, 13:16 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | Sag mir warum es kein Mord ist.
"Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
§211 StGB
mfg Kosh |
Mit wem redest Du eigentlich gerade?
_________________ posted by Babyface
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1002510) Verfasst am: 18.05.2008, 13:21 Titel: |
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Babyface hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | Sag mir warum es kein Mord ist.
"Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
§211 StGB
mfg Kosh |
Mit wem redest Du eigentlich gerade? |
Mit allen, die behaupten, dass es bei diese Angelgenheit nicht um Mord geht.
mfg Kosh
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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11519
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(#1002511) Verfasst am: 18.05.2008, 13:22 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | Babyface hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | Sag mir warum es kein Mord ist.
"Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
§211 StGB
mfg Kosh |
Mit wem redest Du eigentlich gerade? |
Mit allen, die behaupten, dass es bei diese Angelgenheit nicht um Mord geht.
mfg Kosh |
Also mit niemandem.
_________________ posted by Babyface
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1002512) Verfasst am: 18.05.2008, 13:23 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | In dem Moment, wo du als Motiv die Ehre anerkennst, bist du den Mördern auf den Leim gegangen. |
Das kommt drauf an, was Du mit "anerkennen" meinst.
Ich verstehe, daß der Mörder meinte, seine Ehre (oder die der Familie oder gar die des Opfers) durch die Tötung des Opfers schützen bzw. wiederherstellen zu können oder zu müssen.
Ich halte diese Vorstellung für falsch, daher ja auch "Ehrenmord" und nicht "Ehrwiederherstellung".
Zitat: | Gerade der Umstand, dass der Mörder die Ehre als Motiv verschiebt um der Strafverfolgung zu entgehen, ist niederträchtig. |
Das ist für mich kein Aspekt des Ehrenmordes. D.h. ich benutze die Bezeichnung lange bevor der Mörder sich irgendwie verteidigt. Wenn der Mörder sich während seiner Verteidigung niederträchtig verhält sollte das meine Beurteilung der Tat selber nicht tangieren.
Zitat: | "Aus der Sicht der Menschenrechte handelt es sich um einen sogenannten Fememord, in der Terminologie des Strafgesetzbuches um ein Verbrechen aus niederen Beweggründen. "
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenmord
Und damit ist es Mord! |
Ein Mord ist ein Mord! Welch Bahnbrechende Erkenntnis!
Niemand bestreitet doch, daß es sich um Mord handelt. Somit auch nicht, daß man sowas lieber bleiben lassen sollte.
Ich sehe nichts falsches an der Bezeichnung Ehrenmord, weil ich mir dadurch nicht das Weltbild zu eigen mache, daß der Tat zugrunde liegt. Ich erkenne nur an, daß es existiert.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1002513) Verfasst am: 18.05.2008, 13:23 Titel: |
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Moment mal, der Paragraph 211 scheint nicht umfassend genug gestaltet zu sein, denn für sogenannte Ehrenmorde hat er keine Definition parat. Er ist offensichtlich nur auf "deutsche Seelen" zugeschnitten.
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1002514) Verfasst am: 18.05.2008, 13:29 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | Babyface hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | Sag mir warum es kein Mord ist.
"Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
§211 StGB
mfg Kosh |
Mit wem redest Du eigentlich gerade? |
Mit allen, die behaupten, dass es bei diese Angelgenheit nicht um Mord geht.
mfg Kosh |
Wer glaubst du sollte das wohl sein?
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1002515) Verfasst am: 18.05.2008, 13:29 Titel: |
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"Das Landgericht Berlin hat den jüngsten Angeklagten, Ayhan S., wegen Mordes..."
"Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei der Tötung heimtückisch, d. h. unter Ausnutzung der Wehrlosigkeit des durch den plötzlichen Angriff überraschten Opfers gehandelt hat. Sie hat weiter festgestellt, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen seine Schwester tötete, da er sich der Familienehre wegen, die er durch den Lebensstil seiner Schwester verletzt sah, als Vollstrecker über deren Lebensrecht erhob."
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview2239C.htm
Hallo? Noch jemand da, der es nicht für Mord hält?
mfg Kosh
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1002522) Verfasst am: 18.05.2008, 13:39 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | Hallo? Noch jemand da, der es nicht für Mord hält? |
Ich frage Dich nochmal: Wer hier hat was anderes Behauptet?
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1002525) Verfasst am: 18.05.2008, 13:43 Titel: |
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Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Babyface hat folgendes geschrieben: |
Mord ist eigentlich als Tötung aus niederen Beweggründen definiert. |
In Deutschland vielleicht, hier reicht die Tötung. |
In Österreich ist jede Form der Tötung Mord?  | Mit Vorsatz, aber es braucht keine niederen Beweggründe. Zitat: |
(Auch Totschlag, fahrlässige Tötung oder Tötung in Notwehr?) |
Totschlag ist bei uns eine privilegierte Form des Mordes.
Notwehr ist natürlich kein Mord.
_________________ Trish:(
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1002527) Verfasst am: 18.05.2008, 13:49 Titel: |
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Das Motiv Heimtücke ist deplaziert. Diese willkürliche Konstruktion wird nur deshalb gebraucht, da sogenannte Ehrenmorde nicht unter den § 211 fallen. Solange dies nicht in das Gesetz eingebaut ist, muss dann halt notgedrungen auf Totschlag plädiert werden, oder aber das Verfahren muss so lange ruhen, bis der § 211 mit Erweiterung angereichert wird.
Wieder mal zeigt sich, dass Rechtssystem und Realität nicht kongruent sind. Im (bürgerlichen) Rechtssystem tut sich so was wie ein bloßes "a priori" auf, also ein Art weltfremdes Definieren am sogenannten Grünen Tisch.
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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#1002528) Verfasst am: 18.05.2008, 13:51 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ich stelle ferst: der begriff "ehrenmord" soll im gegensatz zum begriff "mord" in eine bestimmte richtung polarisieren. außerdem rückt er auf zwei ebenen den kulturellen hintergrund der familie in den vordergrund.
erstens sind richter mit ihm in der lage die tat teilweise zu rechtfertigen, und zweitens dient er auf der anderen seite der diffamierung von tatsächlichen oder vermeintlichen angehörigen einer bestimmten kultur.
es würde völlig genügen dieses ereignis als das zu bewerten was es nach umfangreichen ermittlungen ist: mord, mit oder ohne vorsatz und entsprechend zu ahnden, ohne irgendwelche kulturellen hintergründe zu berücksichtigen. |
Genau, wer würde bei einem Mord svhon auf die Hintergründe oder die Motive achten ... |
motive, sofern man sie feststellen oder vermuten kann, sind ausschliesslich für die prävention in der zukunft relevant. für den mord der geschehen ist, sind sie mE belanglos.
wenn dies auch in der rechtsprechung so gehandhabt werden würde, wäre sie um einiges einfacher und gerechter. |
Man lese und staune: Motive sind belanglos. Das werden die Mörder und die Richter anders sehen. |
Ich staune mit dir.
Es sollte für ein Urteil also egal sein, ob beispielsweise die Familie aus dem Keller in Amstetten den Vatermord geplant und durchgeführt hätte, oder ob ich meinem greisen Väterlein das Kissen aufs Gesicht drücke, weil es mir dann endlich die Millionenen überlässt
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1002529) Verfasst am: 18.05.2008, 13:53 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | Hallo? Noch jemand da, der es nicht für Mord hält? |
Ich frage Dich nochmal: Wer hier hat was anderes Behauptet? |
Offensichtlich Niemand.
Es hätte ja sein können, dass einer auf Totschlag plädiert, oder dass er Ehre als nicht niederen Beweggrund akzeptiert.
"dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen seine Schwester tötete, da er sich der Familienehre wegen..."
Es gibt deutsche Gerichte, die sehen die Famlienehre als niedrigen Beweggrund an.
mfg Kosh
Zuletzt bearbeitet von Botschafter Kosh am 18.05.2008, 14:03, insgesamt einmal bearbeitet |
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1002531) Verfasst am: 18.05.2008, 13:54 Titel: |
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Reza hat folgendes geschrieben: |
Es sollte für ein Urteil also egal sein, ob beispielsweise die Familie aus dem Keller in Amstetten den Vatermord geplant und durchgeführt hätte,
| Wäre dies nicht Notwehr?
_________________ Trish:(
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1002532) Verfasst am: 18.05.2008, 13:58 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Reza hat folgendes geschrieben: |
Es sollte für ein Urteil also egal sein, ob beispielsweise die Familie aus dem Keller in Amstetten den Vatermord geplant und durchgeführt hätte,
| Wäre dies nicht Notwehr? |
Nein, nicht zwingend.
Obwohl es natürlich schwierig ist, sich Konstellationen auszudenken, in denen das nicht so wäre. Aber sie hatten nicht schlicht das Recht, ihn umzubringen, sondern das hätte nur passieren dürfen, um eine konkrete und unmittelbare Gefahr von sich abzuwenden. (Wie gesagt, meistens dürfte das zutreffen.)
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Reza dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 4188
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(#1002533) Verfasst am: 18.05.2008, 14:01 Titel: Re: "Ehrenmord" |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Im vorliegenden Beispiel ist viel zu wenig Information vorhanden um zu entscheiden ob ein "normaler" Generationenkonflikt der Grund fuer die Tat ist oder ob es tatsaechlich um einen klassischen "Ehrenmord" handelt. Die reisserische Aufmachung des recht schwammigen Artikels laesst die Vermutung zu, dass es dem Autor nicht um sachliche Berichterstattung geht, sonder dass wieder einmal eine neue Ehrenmordsau durch's Dorf getrieben werden soll. Insofern verbietet sich fuer mich die Vokabel "Ehrenmord" von selber, zumindest solange keine eindeutigen Indizien dafuer vorliegen, wie z.B. ein "Familiengericht", das die Tat plante, direkter sozialer Druck auf die Familienoberen die "Familienehre" widerherzustellen oder ein "Befehl" eines Klanoberen.
Gruss, Bernie |
Dass das Mädchen tot ist, und dass es sich nicht selber 20 mal ins Messer des Bruders gestürzt hat, das hältst du für möglich?
Oder vielleicht wollte das Mädchen ja den Bruder ermorden, und hat sich - typisch Frau - so saudum angestellt, dass sie dann selber über den Jordan ging?
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1002545) Verfasst am: 18.05.2008, 14:12 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Reza hat folgendes geschrieben: |
Es sollte für ein Urteil also egal sein, ob beispielsweise die Familie aus dem Keller in Amstetten den Vatermord geplant und durchgeführt hätte,
| Wäre dies nicht Notwehr? |
Nein, nicht zwingend.
Obwohl es natürlich schwierig ist, sich Konstellationen auszudenken, in denen das nicht so wäre. Aber sie hatten nicht schlicht das Recht, ihn umzubringen, sondern das hätte nur passieren dürfen, um eine konkrete und unmittelbare Gefahr von sich abzuwenden. (Wie gesagt, meistens dürfte das zutreffen.) |
Die unmittelbare Gefahr bestand darin, dass die Kellerinsassen annehmen mussten,dass siebei einem Tod des Vaters elendig,lebendig begraben, verreckt wären.
Damit war es Notwehr, den der Angriff auf Leib und Leben der Kellerinsassen bestand jederzeit.
Sie durften sich also selbst helfen und wenn der Alte dabei ablebt, dann war es eben so.
"Bei einem Notwehrexzess überschreitet der Handelnde die rechtlichen Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken. In diesem Fall ist sein rechtswidriges Handeln nicht mehr gerechtfertigt, er handelt jedoch ohne Schuld (§ 33 StGB)."
§33 StGB
mfg Kosh
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1002549) Verfasst am: 18.05.2008, 14:16 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | Die unmittelbare Gefahr bestand darin, dass die Kellerinsassen annehmen mussten,dass siebei einem Tod des Vaters elendig,lebendig begraben, verreckt wären.
Damit war es Notwehr, den der Angriff auf Leib und Leben der Kellerinsassen bestand jederzeit.
Sie durften sich also selbst helfen und wenn der Alte dabei ablebt, dann war es eben so. |
Nein. Wenn der alte z.B eingeschlafen wäre hätten sie schlicht weglaufen oder ihn einsperren können etc.
Zitat: | "Bei einem Notwehrexzess überschreitet der Handelnde die rechtlichen Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken. In diesem Fall ist sein rechtswidriges Handeln nicht mehr gerechtfertigt, er handelt jedoch ohne Schuld (§ 33 StGB)."
§33 StGB
mfg Kosh |
Eben: Sie hätten explizit nicht gedurft.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11519
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(#1002550) Verfasst am: 18.05.2008, 14:16 Titel: |
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Interessanter wären Fälle, in denen nahe Angehörige von Mordopfern den Täter aus Rache ermorden.
_________________ posted by Babyface
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1002551) Verfasst am: 18.05.2008, 14:18 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Nein. Wenn der alte z.B eingeschlafen wäre hätten sie schlicht weglaufen oder ihn einsperren können etc. |
Schlief der Fritzl leicht im Keller und lies die Tür offen?
_________________ Trish:(
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1002553) Verfasst am: 18.05.2008, 14:20 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Nein. Wenn der alte z.B eingeschlafen wäre hätten sie schlicht weglaufen oder ihn einsperren können etc. |
Schlief der Fritzl leicht im Keller und lies die Tür offen? |
Keine Ahnung.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Ladeeni Ex-Muslim & Kameltreiber
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 831
Wohnort: NRW
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(#1002555) Verfasst am: 18.05.2008, 14:21 Titel: |
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Also im arabischen Sprachraum werden solche Verbrechen als "Jarimat Sharaf" "ein Ehre(n)-Verbrechen" bezeichnet, so die direkte Übersetzung. Von daher finde ich die deutsche Bezeichnung richtig.
Man(n) mordet, um den Scham der Familie zu waschen, indem man den Störfaktor eliminiert, also die sündige Frau.
_________________ Der bloggende Kameltreiber:
http://sa7rawi.blogspot.com/ (neu, bald auf Deutsch)
http://kameltreiber.blogspot.com (alt)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1002557) Verfasst am: 18.05.2008, 14:23 Titel: |
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Ursprünglich war Mord die "überlegte", Totschlag die "unüberlegte" (d.h. im Affekt begangene) Tat. Damit waren Mord und Totschlag leicht zu unterscheiden. Jede beabsichtigte Tötung war Mord, jede nicht beabsichtigte Totschlag. Was heute als Mord-Paragraph gilt, ist die Nazi-Fassung des § 211 StGB, die nicht mehr jede "überlegte", beabsichtigte Tötung als Mord behandelt, sondern den Mord zum Ausnahmefall des Totschlags macht. Über die Gründe, die Adolf Hitler hatte, den Mord-Paragraphen derart zu entschärfen, lässt sich spekulieren. Über die Gründe, die die Bundesrepublik hat, ihm darin bis zum heutigen Tag zu folgen, noch viel mehr.
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Mo. over and out
Anmeldungsdatum: 30.11.2007 Beiträge: 12690
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(#1002561) Verfasst am: 18.05.2008, 14:26 Titel: |
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Fallen diesen Ehrenmorden eigentlich auch Männer zum Opfer?
Oder hängt die Ehre der Familie nur an den Frauen?
Wenn ein Mann einen nicht genehmen Lebensstil führt, wird der dann auch ermordet, der Ehre wegen?
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1002562) Verfasst am: 18.05.2008, 14:26 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: |
Nein. Wenn der alte z.B eingeschlafen wäre hätten sie schlicht weglaufen oder ihn einsperren können etc. |
Schlief der Fritzl leicht im Keller und lies die Tür offen? |
Keine Ahnung. |
Ich gehe davon aus , dass er mehr außerhalb des Kellers war. (min. 90%)
mfg Kosh
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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11519
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(#1002564) Verfasst am: 18.05.2008, 14:29 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | Ursprünglich war Mord die "überlegte", Totschlag die "unüberlegte" (d.h. im Affekt begangene) Tat. Damit waren Mord und Totschlag leicht zu unterscheiden. Jede beabsichtigte Tötung war Mord, jede nicht beabsichtigte Totschlag. |
So einfach ist das aber auch nicht, schließlich können gerade Affekte starke Absichten erzeugen. Das weiß jeder, der mal etwas aus Wut zerstört hat.
_________________ posted by Babyface
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Peter H. dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 24.06.2007 Beiträge: 9751
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(#1002567) Verfasst am: 18.05.2008, 14:34 Titel: |
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Was mir an unserer Morddefinition mißfällt ist Folgendes. Mord hat gefälligst was Niederes zu sein. Warum sollte es nicht auch Mord aus "mittleren" und "höheren" Motiven heraus geben? Die sogenannte verletzte Familienehre wäre dann vielleicht so was wie mittleres Motiv.
Dies soll nun auf keinen Fall eine Abmilderung dieses abscheulichen Mordfalles sein, sondern vielmehr eine Erweiterung der bestehenden Morddefinition.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1002568) Verfasst am: 18.05.2008, 14:34 Titel: |
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Mo07 hat folgendes geschrieben: | Fallen diesen Ehrenmorden eigentlich auch Männer zum Opfer?
Oder hängt die Ehre der Familie nur an den Frauen?
Wenn ein Mann einen nicht genehmen Lebensstil führt, wird der dann auch ermordet, der Ehre wegen? |
Er löst es vermutlich so.
"In Pakistan hat ein Muslim seine Tochter verdächtigt, eine Liebesbeziehung zu haben und seine Frau beschuldigt, dagegen nichts zu unternehmen. Zusammen mit zwei männlichen Verwandten sperrte er die beiden Frauen in ein Zimmer, übergoss sie mit Kerosin und zündete sie an. Beide Frauen starben.
http://www.alertnet.org/thenews/newsdesk/ISL41106.htm "
Frauen sind immer verdächtig.
mfg Kosh
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1002573) Verfasst am: 18.05.2008, 14:41 Titel: |
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Peter H. hat folgendes geschrieben: | Was mir an unserer Morddefinition mißfällt ist Folgendes. Mord hat gefälligst was Niederes zu sein. Warum sollte es nicht auch Mord aus "mittleren" und "höheren" Motiven heraus geben? Die sogenannte verletzte Familienehre wäre dann vielleicht so was wie mittleres Motiv.
Dies soll nun auf keinen Fall eine Abmilderung dieses abscheulichen Mordfalles sein, sondern vielmehr eine Erweiterung der bestehenden Morddefinition. |
Und das Töten eines Moslems ein "höheres", weil ja bekannt ist, dass sie aus "mittleren Motiven" morden?
mfg Kosh
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#1002574) Verfasst am: 18.05.2008, 14:42 Titel: |
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Mo07 hat folgendes geschrieben: | Fallen diesen Ehrenmorden eigentlich auch Männer zum Opfer?
Oder hängt die Ehre der Familie nur an den Frauen?
Wenn ein Mann einen nicht genehmen Lebensstil führt, wird der dann auch ermordet, der Ehre wegen? |
Schwule Palästinenser flüchten regelmäßig nach Israel, das einzige Land zwischen Zypern und Thailand, in dem Homosexualität nicht Gegenstand staatlicher Verfolgung ist, weil sie in Reichweite ihrer Familien ihres Lebens nicht sicher sind. Die Frage muss also bejaht werden.
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