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Spanischer Verfassungsgerichtshof: Männer verprügeln nicht besonders verwerflich
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Komodo
Maggots!



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#1001935) Verfasst am: 17.05.2008, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Komodo hat folgendes geschrieben:
Du kennst Spanien nicht? Hast du dir den Eröffnungsbeitrag durchgelesen?


Ich schon. Du auch?

Du wendest eine Mathematik an, mit 3 =0 Am Kopf kratzen

Aber danke, dass du das, was ich geschrieben habe veranschaulichst.


Reza hat folgendes geschrieben:
Dieses Gesetz (geringere Strafe für Frauen für das gleiche Delikt) hat niemand für richtig befunden.

Was ich aber nicht wusste ist, dass etwas in einem Forum posten unter"etwas tun" läuft Geschockt
Da hab ich allerdings andere Vorstellungen von "tun".

Dann ging es aber eigentlich nur mehr darum, dass massenhaft Männer von Frauen verprügelt werden, und Frauen das überall auf der Welt straflos tun dürfen.

Das Gesetz gibt es jedenfalls in keinem mir bekannten Land. Länder in denen Männer nach wie vor ungestraft Frauen prügeln, sogar umbringen dürfen gibt es aber reichlich.

Dann fordern wir also für die ganze Welt die gleichen Strafmaße für die gleichen Delikte für Frauen und Männer.
Da wird sich die Welt aber drum scheren.

Achso, du sprichst garnicht von Spanien, sondern hast einen Strohmann gebaut!

Wie niedlich, du Argumentierst gegen eine Aussage, dass DU erfunden hast?! Du baust einen Strohmann ein, und lässt Leute auflaufen, die das nicht sofort bemerken. Wie armselig.

Du bist wirklich nicht in der Lage, eine vernünftige Diskussion zu führen oder? Bist du echt so eine intellektuelle Wüste, die nichts anderes kann?

Moment, ich antworte für dich:
JA, BIST DU! zynisches Grinsen
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1001948) Verfasst am: 17.05.2008, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Komodo hat folgendes geschrieben:


Wie niedlich, du Argumentierst gegen eine Aussage, dass DU erfunden hast?! Wie armselig.


Die hab ich nicht erfunden, so wurde hier dann argumentiert, dass Frauen sich straflos erlauben können Männer zu prügeln.

Ein solches Gesetz aber gibt es nicht - weltweit!

Straflos bleiben aber viele Delikte auf diesem Planeten - egal welche Verbrechen das sind, wenn sie nicht aufgedeckt oder angezeigt werden.

Denn selber zeigt sich eine Tat nun mal nicht an.

Das ist ein Prinzip des Rechtstaates, der einzelne Mensch kann, und muss aber auch sein Recht einfordern - sonst kriegt er es ganz sicher nicht.

Das aber wirst du im Laufe deines Lebens dann vermutlich schon noch kapieren, es sei denn du stammst aus einer Familie, die ein Heer von Anwälten ohnhin allzeit unter Vertrag hat.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1001989) Verfasst am: 17.05.2008, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:

Wie gesagt: Ich bin meiner Beweispflicht nachgekommen. Jetzt liegt es uA an dir, Beweise zu bringen, wenn du die Studien anzweifeln willst.

Etwas hast du ja schon gemacht, dass die CTS-Methode teilweise umstritten ist. Aber wenn du hier Gegenstand, spezielle Methoden etc anzweifelt, dann bist du wieder beweispflichtig.


Ach weißt du: der Versuch ist nicht strafbar!

Aber wenn du meinst mit einem Link der ein Summary von 200 Quellen von irgendetwas zeigt, hättest du irgendeine Beweispflicht bereits erbracht, und damit würde die These als wahr zu gelten haben, so ist es ja nun auch nicht.

Erkläre die Beweislage deiner Quelle, wie ich es dir schon mehrmals gesagt habe, sonst ist es nichts weiter als eine Behauptung, die im Raum steht, und auf die nicht weiter eingegangen zu werden braucht.

Mich interessiert das nicht, ich weiß nämlich, wieviel Arbeit es ist, nur eine einzige Studie gründlich zu analysieren. Bevor sich jemand ernsthaft an diese Aufgabe macht, die Studien gingen ja zum größten Teil über ganz andere Fragestellungen:
Zitat:
Aizenman, M., & Kelley, G. (1988). The incidence of violence and acquaintance rape in dating relationships among college men and women. Journal of College Student Development, 29, 305-311. (A sample of actively dating college students <204> responded to a survey examining courtship violence. Authors report that there were no significant differences between the sexes in self reported perpetration of physical abuse.)

die erste Quelle deiner "Quelle", 6 Seiten in einer Zeitung, und eine völlig andere Fragestellung

also etwa: Vorkommen von Gewalt und Vergewaltigung in Bekanntschaften im Zusammenhang mit Dating Beziehungen unter College Männern und Frauen (Studenten)

Nun gibt es ja schon kein den USA entsprechendes Dating System in Deutschland, deswegen kann man keineswegs alles einfach übertragen, nicht einmal dann könnte man das, wenn die Frage hier wäre, wie oft Gewalt in Verabredungen in D. vorkommt..........



Kannst du mir denn sagen, ob wenigsten eine Studie dabei ist, die tatsächlich "Gewaltverhalten in heterosexuellen Partnerschaften hinsichtlich der Häufigkeit und Schwere angewandter Gewalt nach Geschlechtern aufgeschlüsselt" als Fragestellung hat?

Du hättest längst, wenn du dir das überhaupt angesehen hättest, und wüsstest, wonach du schauen musst.
Aber du bist ja der festen Überzeugung, du hast das nicht nötig.

Warum eigentlich?

Und DAS steht auch in deinem Wiki Link

Zitat:
Weibliche Opfer
Hellfeld-Untersuchungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigen einen signifikanten Männerüberhang bei den Tätern sowie einen signifikanten Frauenüberhang bei den Opfern. Diese Asymmetrie kann zu einem Teil durch das unterschiedliche Anzeigeverhalten von männlichen und weiblichen Gewaltopfern erklärt werden; öffentliche Stellen gehen bei der Planung der Gewaltprävention und Opferschutz von einer in der Gesamtbevölkerung ebenfalls existierenden Asymmetrie aus.

Nach Angabe des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit[4] sind in 90 bis 95% der Fälle häuslicher Gewalt Frauen die Opfer und Männer die Täter. Einige Studien (ca. 10%), die zumeist auf der CTS-Methode basieren, geht dagegen von einer Gleichverteilung der Geschlechter bei weniger graviererenden Formen häuslicher Gewalt aus, die ca. 97% der Fälle ausmachen. So sieht der deutsche Kriminologe Michael Bock die Neigung zur häuslicher Gewalt nicht als geschlechtsspezifisches Phänomen. Zu beachten ist, dass die verschiedenen Interpretationen dieser Frage häufig von politischen Motiven gefärbt sind.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik schlüsselt nicht nach häuslicher und außerhäuslicher Gewalt auf. Bei Gewaltdelikten allgemein führt sie 2004 unter den Tatverdächtigen 87% Männer auf, unter den Opfern aber nur 38% Frauen.

Laut einigen Studien sollen in deutschsprachigen Ländern etwa 20% aller in heterosexuellen Paarbeziehungen lebenden Frauen innerhalb einer Partnerschaft körperliche und oder sexuelle Gewalt erlitten haben. Werde auch die psychische Gewalt mit einbezogen, könne man davon ausgehen, dass rund 40% aller heterosexuellen Frauen Gewalterfahrungen in einer Partnerschaft gemacht haben.

Nach einer britischen Studie betragen die Folgekosten der häuslichen Gewalt weltweit 40,2 Milliarden Dollar jährlich. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) benennt die Gewalt gegen Frauen und Mädchen als weltweit eines der größten Gesundheitsprobleme.


Kritik
Die Relevanz der offiziellen Erhebungen wird von Vertretern der These, dass häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern gleichermaßen ausgehe, z.T. mit dem Argument bestritten, dass Polizei und Justiz auf Grund von Vorerwartungen ihre Ermittlungstätigkeit auf männliche Täter konzentrierten und Anzeigen gegen mutmaßliche weibliche Täter häufig keinen Glauben schenkten. Weiterhin wird von den Kritikern wie Michael Bock vermutet, dass bei männlichen Gewaltopfern die Dunkelziffer höher sei, da diese aus Scham häufiger davor zurückscheuten, die Polizei aufzusuchen.


Gegenkritik Dagegen führt u.a. Kimmel Studien auf, die nach Ansicht der Gegenkritiker belegen, dass Männer sogar dazu neigen, eher zur Polizei zu gehen als Frauen.



http://www.ms.niedersachsen.de/master/C739040_N746063_L20_D0_I674.html
auch aus deinem Wiki Link


Das wäre dann die von mir bereits am Anfang erwähnte Studie "Gewalt gegen Männer"
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Forschungsnetz/forschungsberichte,did=20558.html
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1001995) Verfasst am: 17.05.2008, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:


Es geht auch überhaupt nicht um Gewalt gegen Frauen, oder Diskrimminierung von Frauen, denn da wird etwas getan, dank der Frauenbewegung und damit der Feministinnen.


Männer hatten damit ja auch überhaupt nichts zu tun? Die Feministen haben sich ganz alleine durchgesetzt?
Mit den Augen rollen


Du kennst die Geschichte des § 218 in Deutschland?

Gefordert wurde ja eine ersatzlose Streichung.
Das war ohnehin aussichtslos.

Die Fristenlösung, also die erste Änderung, die dann auch durchging (durchs Parlament) wurde nur verabschiedet, weil sich Frauen über alle Fraktionen hinweg solidarisierten.
Ich glaube, es waren sogar CSU Frauen dabei, das müsste ich aber erst recherchieren, das weiß ich nicht mehr genau.

Dagegen gab es dann aber eine Verfassungsklage - von wem wohl? - und die Fristenlösung wurde vom Verfassungsgericht gekippt.

Danach kam die Indikationenlösung.
Qualitativ eine völlig andere Regelung, weil sich die Frauen erstens individuell rechtfertigen mussten, ein Arzt musste die "Indikation" anerkennen, bzw. er musste natürlich nicht, aber frau brauchte die Anerkennung durch einen Arzt, erst dann war ein Abbruch möglich.
Davon abgesehen, dass es in vielen Regionen kaum Ärzte gab, die einen vornahmen, nicht nur aus Überzeugung nicht, sondern auch, weil sie (wirtschaftlich) gemobbt wurden, eine ganze alteingesessene Privatfrauenklinik kenne ich, dem hat es irgendwann gereicht, er hat aufgegeben.

Von der heute gültigen Regelung, wollen wir ja überhaupt nicht reden, die ist ja hanebüchen (jedenfalls bezüglich der Gesamtlogik eines Gesetzeswerkes).

Jedenfalls war es auch bei anderen Gesetzen nicht so weit her, mit der männlichen Unterstützung, oder warum z.B. meinst du, dass Vergewaltigung in der Ehe erst Ende der 1990er Jahre in Deutschland ein Straftatbestand wurde?

Hätten da die christdemokratischen Herren nicht an vorderster Front dafür sein müssen, dass das unter Androhung von Strafe verboten ist?


Natürlich haben immer auch Männer positiv mit abgestimmt, aber die, die entsprechende Gesetze auch vorangetrieben haben, ohne dass es gerade politisch opportun war, wegen der Wählerinnenstimmen, denen es sozusagen eine "Herzensangelegenheit" war, die sind leicht zu zählen.

Schröder fand Familienpolitik ja ohnehin kein Thema, und Familienpolitik ist mal nun nicht zuletzt immer auch Frauenpolitik, und Sozialpolitik erst recht - leider.

Dass seine Agenda 2010 (Hartz, etc.) den "Rängen" in der Gesellschaft, die über wenig Geld und Erwerbsarbeit verfügen das Leben ordentlich sauerer gemacht hat, das streiten auch Leute ab, es ist aber eine Tatsache.

Zu diesen neuen Armen gehören aber überproportional zuallererst Frauen, Frauen mit Kindern.
Wie Frauen auch den Löwenanteil an den "Niedriglöhnern" stellen.

Klar sind da auch Männer drunter, und alleinerziehenden Männern ohne Job geht es nicht besser, als alleinerziehenden Frauen.
Möglicherweise haben sie sogar noch Nachteile, weil sie eben immer noch Ausnahmeerscheinungen sind.

Gäbe es genau so viele alleinerziehende Männer ohne Job, wie Frauen, dann wäre das ein oder andere Arbeitsamt schon mal gezwungen gewesen, auch für Männer Kurse mit Kinderbetreuung anzubieten, oder die Kurse eben nicht geschlechtsspezifisch auszurichten.

Solche Kurse gab es ja auch nicht immer.
Es hat geraume Zeit gedauert, bis den Arbeitsämtern klar gemacht werden konnte, dass viele Frauen, die bis dahin üblichen Vollzeitangebote für Fortbildungen ja gar nicht nutzen können, eben weil die Kinder dann nicht versorgt sind.
Außerdem haben viele Frauen auch andere Erwerbsbiografien als Männer.

Oft hatten sie ja wenig oder keine Berufserfahrung, oder lange Ausfallzeiten wegen Kindern.
Darauf in solchen Kursen einzugehen, das ist zunächst schon sinnvoll.

Aber solche Kurse sind in der Regel auch für arbeitslose Frauen mit Berufserfahrung und ohne (noch zu betreuende) Kinder nichts.

Diese Kurse für "Wiedereinsteigerinnen" gibt es aber fast überall, weil es eben viele Frauen gibt, auf die diese Merkmale zutreffen, und man will ja, dass die selbst Geld verdienen, da sie nun mal von der Zahl her, einer der größten Posten im Sozialhaushalt sind.
Jedenfalls tut man so, als ob man das wollte.

Qualifizierte Berufsabschlüsse gibt/gab es aber über solche Kurse selten, noch seltener, als es ohnehin in diesem ganzen Kursschrott der BA üblich war.

Insofern ist es, und war es auch die letzten 20 Jahre so, dass in der Regel keine langfristigen ordentlich bezahlten Arbeitsplätze, aus solchen, gerade auch geschlechtsspezifisch ausgerichteten Kursen rauskamen.

Die Regel für die BA müsste eigentlich heißen:
Keine geschlechtsspezifischen Kurse, sondern die BA stellt entweder die entsprechende Infrastruktur zur Kinderbetreuung selber zur Verfügung, für jede/n der die braucht, oder sie muss es individuell für alle die das brauchen bezahlen.
Daran denkt die BA aber im Traum nicht, da meines Wissens Kurse mit Kinderbetreuung eigentlich immer über den Europäischen Sozialfonds finanziert sind, also nicht die BA bezahlt die Kinderbetreuung, sie ist für minderjährige erwerbsunfähige Personen ja überhaupt nicht zuständig, sondern das Geld dafür kommt von der EU.

Zu den Auswirkungen von ALG II speziell auf Frauen (und Kinder), da könnte ich nun auch noch Romane schreiben.

Beschränke ich es auf ein Schlagwort, das eben für Deutschland, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ganz besonders gilt:
Gesellschaftlich Unten ist in Deutschland immer da, wo überdurchschnittlich viele Frauen (mit Kindern) zu finden sind.

Armut ist weltweit weiblich!

Aber selbstverständlich gibt es arme Männer und reiche Frauen, nur sind eben Frauen überproportional zu ihrem Anteil an der Weltbevölkerung von Armut betroffen. Schulterzucken

Aber selbstverständlich ist auch Armut relativ.
Eine arme deutsche Frau, auch ein armer deutscher Mann, wären natürlich in Bangladesch relativ reich.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#1002029) Verfasst am: 17.05.2008, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:

Zeit hat folgendes geschrieben:
Die europäischen Staaten sind sehr unterschiedlich mit Gewalt in Beziehungen umgegangen. So konnten sich die französischen Männer noch bis 1975 auf eine Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch berufen, die es ihnen erlaubte, Frauen zu schlagen.

Hmm. Im Wiki-Artikel zum französischen Code Civil steht nichts davon:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Code_civil_(France)
Auch nicht im Artikel zu häuslicher Gewalt, inklusive dem Abschnitt über Gesetzesänderungen:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Violence_conjugale
Hier wäre der Code Civil, so wie er am 1.1.1974 existierte:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT000006070721&dateTexte=19740101
Konnte auch hier beim Überfliegen auf die Schnelle auch nichts finden, auch nicht bei den Änderungen.

Shevek hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Und die wohlmeinenden spanischen Richter sind, wie du ja bemerkt hast, größtenteils männlich.

Dieses Urteil hat nichts mit Frauenrechten zu tun, sondern mit der patriarchalen Einschätzung, nach der Männer keine Frauen schlagen dürfen.


Shevek hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Es kratzt nämlich am männlichen Selbstverständniss, wenn Frauen Männer körperlich bedrohen, nicht am weiblichen.
[...]
Ansonsten wäre es wohl beim Lästern über spanisches Machogehabe geblieben.

Ach ja, so einfach ist das. Wenn Männer Opfer von Gewalt werden und das belächelt wird, dann ist also das typische männliche Selbstverständnis schuld.

Bei diesem Gesetz gehe ich allerdings davon aus.


Feministas advierten a los jueces de que ahora deberán aplicar la Ley de Violencia de Género "en toda su extensión"
Zitat:
Las feministas advirtieron hoy a los jueces de que ahora, tras el respaldo del Tribunal Constitucional a la Ley contra la Violencia de Género, deben "aplicar la norma en toda su extensión", porque "ha quedado claro que es plenamente constitucional".

Nach dem die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes festgestellt wurde, forden Feministinnen nun die Richter auf, das Gesetz voll auszuschöpfen.

Zitat:
Por su parte, la presidente de la Fundación Mujeres, Marisa Soleto, afirmó que "hubiera deseado un mayor consenso del TC", si bien es una "muy buena noticia" porque disipa "cualquier tipo de duda que haya podido haber sobre esta Ley".

Die Präsidentin der Stiftung der Frauen, Marisa Soleto, bezeichnete das Urteil als eine sehr gute Nachricht ("muy buena noticia"), da nun jede Art von Zweifel ausgestreut sei, den es gegen das Gesetz gegeben hat.

Zitat:
A su vez, la presidente de la Federación de Mujeres Progresistas, Yolanda Besteiro, calificó de "excelente noticia" que el tribunal haya hecho que "se elimine la sombra de sospecha que ponía en duda la constitucionalidad de la norma". En declaraciones a Europa Press, Besteiro censuró que "haya muchas medidas de la norma que no se han puesto en marcha", hecho que le hace "perder eficacia".

Die Präsidentin der Föderation der progressiven Frauen, Yolando Besteiro bezeichnete es als "exzellente Nachricht", dass nun der Schatten des Zweifels über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ausgeräumt ist.

Zitat:

Por último, la presidenta de la Coordinadora para el Lobby Europeo de Mujeres, Marta Ortiz, justificó que las penas para hombres sean que para las mujeres porque "es más frecuente que este tipo de violencia se ejerza desde el varón". Además, denunció que la creencia de que el hombre es superior a la mujer "está muy arraigada en la sociedad española" por los "muchos años de educación patriarcal que ha vivido".

Die Vorstandsvorsitzende der Europäischen Frauenlobby, Marta Ortiz, rechtfertigte, dass die Strafen für Männer höher sind als die für Frauen damit, dass "diese Art von Gewalt häufiger vom Mann ausgeht".

Hier ist die
Liste der Vorstandsmitglieder der Europäischen Frauenlobby.
Hier die Vorstandsmitglieder aus Österreich und Deutschland:
Zitat:

Marlene Parenzan - Austria
Österreichischer Frauenring
Kirchengasse, 26/14
A - 1070 Wien
Tel/Fax: +43 1 9236910
Email: marlene.parenzan@chello.at
Email 2: office@frauenring.at

Brigitte Triems - Germany
Deutscher Frauenrat
Axel Springer Str. 54A
D – 10117 Berlin
Tel : +49 30 204569 0
Fax : +49 30 204569 44
E-mail : kontakt@frauenrat.de or btriems@bqgankunft.de

Wir stellen also fest, dass es sich um kein Machoprojekt handelt, sondern um eine ausdrücklich von Frauenrechtlerinnen unterstützte Diskriminierung von Männern.

Shevek hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Im Gegensatz zu dir haben viele Männer in der Vergangenheit Solidarität den Anliegen der Frauen gezeigt und bei der Gleichberechtigung des anderen Geschlechts mitgewirkt.

Was du alles über mich weißt.

Und über die Frauenbewegung.
Nenn doch mal ein paar Beispiele.

Nenne ein Beispiel von Gleichberechtigung, der Männer nicht zugestimmt hätten.
Dass du Benachteiligungen von Männern als reines Männerproblem ansiehst, um das sich die Männer ausschließlich selber kümmern sollen, hast du ja hier im Thread dokumentiert.

Shevek hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Läuft da nicht gerade so eine Werbung im Fernsehen, in der vier Frauen auf dem Sofa über die Szene einer Seifenoper lachen, in der eine Frau einem Mann eine knallt und die Frauen dann auch noch das Band zurückspulen, um sich das gleich nochmal anzusehen? Wer wird denn wohl die Zielgruppe für diese Werbung sein?

Hast du die Werbung ganz gesehen? Offensichtlich hat er ihr vor dieser Ohrfeige einiges angetan.
Ich bin auch davon ausgegangen, dass es hier nicht um Ohrfeigen geht, sondern um ernsthafte Körperverletzung, und das was in dem Werbefilm gezeigt wird klingt nicht nach einer Körperverletzung, das klingt nach einem Mann, der seine Frau schlecht behandelt und betrügt (wenn ich mich recht erinner), und dann knallt sie ihm eine.

Ach so. Er hat sie schlecht behandelt?. Dann darf sie ihm also eine knallen? Na ist ja klar.
Dürfte man auch erfahren unter welchen Umständen ein Mann seiner Frau eine knallen darf?

Shevek hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Es geht hier außerdem nicht nur ums Selbstverständnis. Die Problematik ist vielschichtiger. Die Frau kann mit dem Entzug der Kinder drohen.

Das können Männer auch, machen sie zumindest.

Frauen haben da mehr realistische Handhabe. Hast du hier nicht mal wie selbstverständlich gedroht, deinem Mann die Kinder zu entziehen, falls dieser es wagen würde, einen anonymen Vaterschaftstest durchzuführen?

Shevek hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Und zurückschlagen darf der Mann nicht, sonst ist er dran.

Männer schlagen Frauen, die vollen Frauenhäuser zeugen davon. Es mag unter Männern nicht sonderlich angesehen sein, aber das ändert nicht daran, dass Männer Frauen krankenhausreif schlagen (Nicht alle, aber es kommt vor).

Das ist kein gültiger Einwand gegen meine Beobachtung. Sobald eine Frau sichtbar geschlagen wurde, zieht der Mann den kürzeren, auch wenn sie mit dem Prügeln angefangen hat und er nur aus Notwehr zurückschlug.


Zuletzt bearbeitet von Sokrateer am 17.05.2008, 20:17, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1002030) Verfasst am: 17.05.2008, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:

Die Zahlen beim BKA beziehen sich auf verurteilte TäterInnen.

Bist du in der Lage bka.de einzutippen? Bist du in der Lage Statistiken zu lesen - nur Häufigkeiten, ganz simpel?

Dann schau halt selber nach! statt zu schwadronieren und rumzuphantasieren.


Hier muss ich dir widersprechen. Die PKS bezieht sich zwar nur auf hinreichend konkretisierte Fälle (1). Aufgelistet werden aber nicht die Täter sondern die Tatverdächtigen. Dies kann zu Verzerrungen führen, die es wohl vor allem im Bezug auf "Ausländerkriminalität" gab/gibt (2).

(1)
PKS 2006, S. 20 hat folgendes geschrieben:
In der PKS werden nur Fälle erfasst, die hinreichend konkretisiert sind:
Dazu müssen überprüfte Anhaltspunkte zu
- dem Tatbestand (Erfüllung aller Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm),
- dem Tatort und
- der Tatzeit / dem Tatzeitraum (mindestens das Jahr)

vorliegen.




(2) Auf die Schnelle nur das:
Stephanie Saleth: Jugendkriminalität im Spiegel der Lokalpresse. in Hans-Jürgen Kerne (Hrsg.): Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie. Bd. 8. 2004, S. 99
hat folgendes geschrieben:
Donner u.a. stellten bereits
1981 auf Grundlage der West-Berliner PKS fest, dass die starke Zunahme von nichtdeutschen
Tatverdächtigen bei einigen Delikten und Altersgruppen, die die PKS verzeichnete,
keine Entsprechung in der Strafverfolgungsstatistik fand[177]. Diese Befunde
fanden durch zahlreiche Untersuchungen, die auf einem Vergleich der PKS mit der
Strafverfolgungsstatistik[178] beruhen, in den Folgejahren ihre Bestätigung[179]. Erst in jüngerer
Zeit fanden sich vereinzelt auch andere Befunde. Steffen[180] stellte für Bayern fest,
dass das Verurteilungsrisiko von nichtdeutschen Tatverdächtigen von 1983-1992 zugenommen
hat. 1992 lag die Verurteilungswahrscheinlichkeit bei nichtdeutschen Tatverdächtigen
deutlich über der der Deutschen. Allerdings traf dieses Ergebnis nicht für
alle Altergruppen zu, 18-20-Jährige waren hiervon ausgeschlossen. Auch Rebmann
stellte in seiner Untersuchung fest, dass keine wesentliche „Reduzierung des Tatvorwurfs“
zugunsten der Nichtdeutschen durch die Strafjustiz erkennbar war[181]. Vor allem
seit Anfang der 90er Jahre beobachtete der Autor eine Angleichung der Tatverdächtigen-
und Verurteiltenanteile bei Deutschen und Nichtdeutschen.

[177] Donner u.a. 1981, S. 91.
[178] Zu den zu berücksichtigenden Verzerrungsfaktoren hierbei s. Rebmann 1998, S. 213.
[179] Schüler-Springorum 1983, Schnapka 1985; Steinhilber 1986, Mansel 1988c und 1989; Pfeiffer./Schöckel
1990; Geißler/Marißen 1990; Kubink 1993; Reichertz/Schröer 1993.
[180] Steffen 1995b, S. 151f.
[181] Rebmann 1998, S. 215f.

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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#1002045) Verfasst am: 17.05.2008, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:

Mich interessiert das nicht, ich weiß nämlich, wieviel Arbeit es ist, nur eine einzige Studie gründlich zu analysieren. Bevor sich jemand ernsthaft an diese Aufgabe macht, die Studien gingen ja zum größten Teil über ganz andere Fragestellungen:
Zitat:
Aizenman, M., & Kelley, G. (1988). The incidence of violence and acquaintance rape in dating relationships among college men and women. Journal of College Student Development, 29, 305-311. (A sample of actively dating college students <204> responded to a survey examining courtship violence. Authors report that there were no significant differences between the sexes in self reported perpetration of physical abuse.)

die erste Quelle deiner "Quelle", 6 Seiten in einer Zeitung, und eine völlig andere Fragestellung

also etwa: Vorkommen von Gewalt und Vergewaltigung in Bekanntschaften im Zusammenhang mit Dating Beziehungen unter College Männern und Frauen (Studenten)

Praktisch alle Studien werden auf ein paar Seiten in einer wissenschaftlichen Zeitung veröffentlicht.
So gesehen waren Einsteins Publikationen auch nur ein paar Seiten in einer Zeitung. Gröhl...

Und dating relationships sind nichts anderes, als eine Liebesbeziehung. Da ist in den USA gar nichts anders und wenn dann müsstest du dir die Studie erst mal durchlesen, um zum Schluss zu kommen, dass das mit europäischen Beziehungsformen nichts zu tun hätte.
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1002154) Verfasst am: 17.05.2008, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Praktisch alle Studien werden auf ein paar Seiten in einer wissenschaftlichen Zeitung veröffentlicht.
So gesehen waren Einsteins Publikationen auch nur ein paar Seiten in einer Zeitung. Gröhl...


Die Metastudie hier bezieht sich aber nicht auf gesamte Studien, sondern eben immer nur auf einzelne oder Nebenaspekte von diversen Studien, mit ganz anderer Fragestellung

Und eine sozialwissenschaftliche Studie kann im Gegensatz zu einer naturwissenschaftlichen niemals nur aus ein paar Seiten bestehen, das liegt in der "Natur" der jeweiligen Wissenschaften
Ich hab das aber nicht durchgesehen, die Methodik insgesamt ist viel zu fragwürdig, um darauf Zeit zu verschwenden.
Die Behauptung, und das was dahinter steckt kenn ich auch schon lange, kein Interesse mehr von mir!

Bist du denn wenigstens Sozial- oder Naturwissenschaftler? Wenn du dich da vor Lachen so ausschütten kannst, dann würde mich das sehr wundern.


Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Und dating relationships sind nichts anderes, als eine Liebesbeziehung. Da ist in den USA gar nichts anders und wenn dann müsstest du dir die Studie erst mal durchlesen, um zum Schluss zu kommen, dass das mit europäischen Beziehungsformen nichts zu tun hätte.


Und auskennen in der Welt der Beziehungsanbahnung tust du dich auch. "Respekt"

Wenn man eine "feste" Beziehung hat in den USA, dann muss man nicht mehr daten, dann wäre es sogar ungehörig.

Nach dem 3. Mal Ausgehen erwartet das Männchen Sex, und das Männchen muss beim Ausgehen immer bezahlen, egal ob Student oder Bauarbeiter, oder sonstwas.
Wenn die Frau selber bezahlt, dann gilt das aber auch nicht als Date, also eben nicht als Anbahnung einer sexuellen/Liebes-, Beziehung, nicht als Rendezvous.

Dating in den USA ist ein System mit fixen Regeln.

Auch wenn man es hier nun auch Dating nennt, gilt das Regelwerk auch schon in Deutschland?

Ich war in den USA, im "Dating"Alter, ich kenne eine Menge US Frauen, und auch Frauen, die länger in den USA gelebt haben.
Und, man sollte das wissen, als Frau, wenn man sich mehr als wenige Tage da aufhält.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#1002190) Verfasst am: 17.05.2008, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Praktisch alle Studien werden auf ein paar Seiten in einer wissenschaftlichen Zeitung veröffentlicht.
So gesehen waren Einsteins Publikationen auch nur ein paar Seiten in einer Zeitung. Gröhl...


Die Metastudie hier bezieht sich aber nicht auf gesamte Studien, sondern eben immer nur auf einzelne oder Nebenaspekte von diversen Studien, mit ganz anderer Fragestellung

Und eine sozialwissenschaftliche Studie kann im Gegensatz zu einer naturwissenschaftlichen niemals nur aus ein paar Seiten bestehen, das liegt in der "Natur" der jeweiligen Wissenschaften
Ich hab das aber nicht durchgesehen, die Methodik insgesamt ist viel zu fragwürdig, um darauf Zeit zu verschwenden.

Du hast die Studie nicht gelesen, lehnst aber die Methodik ab? Seit wann braucht man für die Präsentation der Ergebnisse einer schnöden Befragung zum Thema Gewalt in Beziehungen mehr als ein paar Seiten?

Jedenfalls handelt es sich bei den von jagy verlinkten Quellen um Artikel in wissenschaftlichen Publikationen. Und nicht wenige beschäftigen sich eigentlich nicht speziell mit Gewalt gegen Männer. Ich vermute den Titeln nach, dass da nicht wenige darunter sind, die von Feministinnen gerne zitiert werden.
Es ist einfach absurd eine derartige Fülle an Referenzen einfach so von der Hand zu weisen, wie du das tust.

Reza hat folgendes geschrieben:

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Und dating relationships sind nichts anderes, als eine Liebesbeziehung. Da ist in den USA gar nichts anders und wenn dann müsstest du dir die Studie erst mal durchlesen, um zum Schluss zu kommen, dass das mit europäischen Beziehungsformen nichts zu tun hätte.


Und auskennen in der Welt der Beziehungsanbahnung tust du dich auch. "Respekt"

Wenn man eine "feste" Beziehung hat in den USA, dann muss man nicht mehr daten, dann wäre es sogar ungehörig.

Ein date als Nomen ist ein singuläres Rendevouz. Als Verb aufgefasst, z.b: "I am dating X" beschreibt es eine fixe Liebesbeziehung, da man ja die Beziehung von zwei Partnern, die nicht zusammen wohnen, als endlose Folge von Dates auffassen kann.
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Torsten
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Beitrag(#1002277) Verfasst am: 17.05.2008, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Torsten hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht was die Diskussion soll, wer nun von wem mehr verprügelt wird.

Prinzipiell ist das Gesetz bescheuert, weil es eine Dimension reinbringt, die in einem Gesetz über Gewalttaten in einer Ehe nichts zu suchen hat.

Ausschlaggebend für die Strafe können doch nur die Schwere der Verletzungen, sowie der Umstand der zu der Prügelei führte, sein. Dann wird sich bei korrekter Umsetzung von selbst ergeben, das diejenigen, die öfter schlagen auch öfter bestraft werden.

Alles andere ist Mumpitz.

Das Problem vor Einführung der Gesetze über Gewalttaten in Ehen war doch, das diese als interne Angelegenheit der Eheleute gesehen wurde, und deshalb überhaupt nicht bestraft wurde.

Solche Regelungen, wie in dem spanischen Gesetz zementieren eher noch die Geschlechterrollen. Hier das schwache Weibchen, dort der überlegene Mann.


völlig korrekt.
gleichzeitig werden die errungenschaften der letzten jahre in frage gestellt was die gleichberechtigung der geschlechter angeht.


Eine Gesellschaft ist dann ok, wenn sie die Gewalttaten gleichberechtigt bestraft?


es ist mMn nicht relevant welches geschlecht einE gewalttäterIn hat. reicht dir das?


Ich stell mal eine Gegenfrage: Findest Du, dass solche Gleichmacherei hilfreich sein kann bei einer möglichen Suche nach den Ursachen und der Behebung von Gewalt?
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Bliss
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Beitrag(#1002357) Verfasst am: 18.05.2008, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist IMHO eine echt bescheuerte Gegenfrage Verlegen

Ob jemand geld klaut weil er arm ist oder weil er den kick beim einbrechen sucht sind zwei völlig verschiedene Gründe, dennoch werden hoffentlich beide gleichermaßen bestraft. Was bitte soll den die Suche nach den Ursachen mit der Art der Bestrafung zu tun haben?

Wenn dir einer einen Kratzer ins Auto macht, frägst du ihn auch nicht, welche guten Gründe er den dafür hatte, sondern du verlangst von ihm, dass er den Schaden ersetzt [Punkt]

Meiner Meinung nach regelt sich doch das selbst anhand der schwere der gewalttat, der Mann haut stärker zu ergo sitzt er länger, haut die frau stärker zu sitzt sie halt länger ist die frau zu schwach um ihren mann zu verletzen sitzt sie halt nicht so lange, der schaden ist dann ja auch nicht so groß, um es mal plump auszudrücken.


L.E.N. hat folgendes geschrieben:


danke und willkommen im fgh, Bliss!


Danke, bisher war ich nur stummer Mitleser, aber bei diesem Thema und den Antworten ist dann doch die Schreibhemmung geplatzt Auf den Arm nehmen
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Reza
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Beitrag(#1002491) Verfasst am: 18.05.2008, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Du hast die Studie nicht gelesen, lehnst aber die Methodik ab?

Ach, du hast sie gelesen, erzähl, was steht genau drin?
Und - welche eigentlich?
Und was ist eine Meta Studie, oder eine Sekundäranalyse, oder gar die CTS Methode?
Du als Dolmetscher des Jahres, du kannst das doch sicher alles ausdeutschen.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
schnöden Befragung zum Thema Gewalt in Beziehungen

Gröhl...
Der ist echt gut!

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Ein date als Nomen ist ein singuläres Rendevouz. Als Verb aufgefasst, z.b: "I am dating X" beschreibt es eine fixe Liebesbeziehung, da man ja die Beziehung von zwei Partnern, die nicht zusammen wohnen, als endlose Folge von Dates auffassen kann.


Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei...........
Hat es aber auch einen Anfang?
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Reza
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Beitrag(#1002497) Verfasst am: 18.05.2008, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:


Hier muss ich dir widersprechen. Die PKS bezieht sich zwar nur auf hinreichend konkretisierte Fälle (1). Aufgelistet werden aber nicht die Täter sondern die Tatverdächtigen. Dies kann zu Verzerrungen führen, die es wohl vor allem im Bezug auf "Ausländerkriminalität" gab/gibt (2).


Stimmt, aber davon hängt es nicht ab, ob es Taten gibt, gar nur vom "Opfer" erfundene Taten.
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moritura
pan narrans



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Beitrag(#1002675) Verfasst am: 18.05.2008, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:

Zeit hat folgendes geschrieben:
Die europäischen Staaten sind sehr unterschiedlich mit Gewalt in Beziehungen umgegangen. So konnten sich die französischen Männer noch bis 1975 auf eine Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch berufen, die es ihnen erlaubte, Frauen zu schlagen.

Hmm. Im Wiki-Artikel zum französischen Code Civil steht nichts davon:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Code_civil_(France)
Auch nicht im Artikel zu häuslicher Gewalt, inklusive dem Abschnitt über Gesetzesänderungen:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Violence_conjugale
Hier wäre der Code Civil, so wie er am 1.1.1974 existierte:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT000006070721&dateTexte=19740101
Konnte auch hier beim Überfliegen auf die Schnelle auch nichts finden, auch nicht bei den Änderungen.


Es handelte sich um diesen Paragraph (Code civil in der Fassung von 1961):
213. Le mari doit protection à sa femme, la femme
obéissance à son mari.
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Sokrateer
souverän



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Wohnort: Wien

Beitrag(#1002701) Verfasst am: 18.05.2008, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:

Zeit hat folgendes geschrieben:
Die europäischen Staaten sind sehr unterschiedlich mit Gewalt in Beziehungen umgegangen. So konnten sich die französischen Männer noch bis 1975 auf eine Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch berufen, die es ihnen erlaubte, Frauen zu schlagen.

Hmm. Im Wiki-Artikel zum französischen Code Civil steht nichts davon:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Code_civil_(France)
Auch nicht im Artikel zu häuslicher Gewalt, inklusive dem Abschnitt über Gesetzesänderungen:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Violence_conjugale
Hier wäre der Code Civil, so wie er am 1.1.1974 existierte:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT000006070721&dateTexte=19740101
Konnte auch hier beim Überfliegen auf die Schnelle auch nichts finden, auch nicht bei den Änderungen.


Es handelte sich um diesen Paragraph (Code civil in der Fassung von 1961):
213. Le mari doit protection à sa femme, la femme obéissance à son mari.

= Der Mann schuldet seiner Fraue Schutz, die Frau (schuldet) Gehorsam an ihren Mann.

Also nichts von wegen schlagen.

War das nicht lange Zeit teil des Eheversprechens? In den USA gibt scheint das immer noch ein vieldiskutiertes Thema zu sein, ob ein Paar das "obey" mit rein nimmt oder nicht.

Reza hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

Du hast die Studie nicht gelesen, lehnst aber die Methodik ab?

Ach, du hast sie gelesen, erzähl, was steht genau drin?

Wozu? Ich habe ja keine Aussagen zur Methodik gemacht. Ich messe nur generell Publikationen in wissenschaftlichen Zeitungen ein gewisses Vertrauen bei, da es da eben Redakteure gibt, deren Aufgabe es ist, sich die Methodik anzusehen.
Wenn du eine fehlerhafte Methodik unterstellst, dann musst DU die Studie gelesen haben.
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L.E.N.
im falschen Film



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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1002714) Verfasst am: 18.05.2008, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Torsten hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Torsten hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht was die Diskussion soll, wer nun von wem mehr verprügelt wird.

Prinzipiell ist das Gesetz bescheuert, weil es eine Dimension reinbringt, die in einem Gesetz über Gewalttaten in einer Ehe nichts zu suchen hat.

Ausschlaggebend für die Strafe können doch nur die Schwere der Verletzungen, sowie der Umstand der zu der Prügelei führte, sein. Dann wird sich bei korrekter Umsetzung von selbst ergeben, das diejenigen, die öfter schlagen auch öfter bestraft werden.

Alles andere ist Mumpitz.

Das Problem vor Einführung der Gesetze über Gewalttaten in Ehen war doch, das diese als interne Angelegenheit der Eheleute gesehen wurde, und deshalb überhaupt nicht bestraft wurde.

Solche Regelungen, wie in dem spanischen Gesetz zementieren eher noch die Geschlechterrollen. Hier das schwache Weibchen, dort der überlegene Mann.


völlig korrekt.
gleichzeitig werden die errungenschaften der letzten jahre in frage gestellt was die gleichberechtigung der geschlechter angeht.


Eine Gesellschaft ist dann ok, wenn sie die Gewalttaten gleichberechtigt bestraft?


es ist mMn nicht relevant welches geschlecht einE gewalttäterIn hat. reicht dir das?


Ich stell mal eine Gegenfrage: Findest Du, dass solche Gleichmacherei hilfreich sein kann bei einer möglichen Suche nach den Ursachen und der Behebung von Gewalt?


die suche nach ursachen einer gewalttat ist ein anderes, wenn auch nicht unwichtiges thema.
es nützt aber keinem gewaltopfer wenn man anfängt, die individuellen lebensumstände eines gewalttäters heranzuziehen, wenn man eine gewalttat ahndet.
wer zu einer gewalttat in der lage ist, sollte auch die konsequenzen kennen und erwarten dass sie auf ihn angewendet werden. völlig egal ob der mensch angetrunken, krank, schwächlich, testosterongedopt war oder vielleicht gerade sein PMS hat.

zur prävention sollte selbstverständlich untersucht werden, welche umstände zur gewalttat geführt haben damit man sie in zukunft vermeiden kann.
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moritura
pan narrans



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Beitrag(#1002720) Verfasst am: 18.05.2008, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:

Zeit hat folgendes geschrieben:
Die europäischen Staaten sind sehr unterschiedlich mit Gewalt in Beziehungen umgegangen. So konnten sich die französischen Männer noch bis 1975 auf eine Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch berufen, die es ihnen erlaubte, Frauen zu schlagen.

Hmm. Im Wiki-Artikel zum französischen Code Civil steht nichts davon:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Code_civil_(France)
Auch nicht im Artikel zu häuslicher Gewalt, inklusive dem Abschnitt über Gesetzesänderungen:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Violence_conjugale
Hier wäre der Code Civil, so wie er am 1.1.1974 existierte:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT000006070721&dateTexte=19740101
Konnte auch hier beim Überfliegen auf die Schnelle auch nichts finden, auch nicht bei den Änderungen.


Es handelte sich um diesen Paragraph (Code civil in der Fassung von 1961):
213. Le mari doit protection à sa femme, la femme obéissance à son mari.

= Der Mann schuldet seiner Fraue Schutz, die Frau (schuldet) Gehorsam an ihren Mann.

Also nichts von wegen schlagen.


Daraus wurde in Prozessen bei einer Scheidung, (damals noch Schuldfrage) das die Tatsache, das er sie geschlagen hat, nicht so schlimm sei, da sie ihm ja nicht gehorchte.

Nicht alles was erlaubt ist, steht in einem Gesetz. Meistens steht drin was nicht erlaubt ist.
Also tritt mal in Gegenleistung und bringe ein Gesetz, was damals explizit und für jeden Fall verboten hat, das ein Mann seine Frau schlägt. Gab es ein solches nicht, war es auch nicht verboten.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1002738) Verfasst am: 18.05.2008, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:

Zeit hat folgendes geschrieben:
Die europäischen Staaten sind sehr unterschiedlich mit Gewalt in Beziehungen umgegangen. So konnten sich die französischen Männer noch bis 1975 auf eine Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch berufen, die es ihnen erlaubte, Frauen zu schlagen.

Hmm. Im Wiki-Artikel zum französischen Code Civil steht nichts davon:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Code_civil_(France)
Auch nicht im Artikel zu häuslicher Gewalt, inklusive dem Abschnitt über Gesetzesänderungen:
http://fr.wikipedia.org/wiki/Violence_conjugale
Hier wäre der Code Civil, so wie er am 1.1.1974 existierte:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT000006070721&dateTexte=19740101
Konnte auch hier beim Überfliegen auf die Schnelle auch nichts finden, auch nicht bei den Änderungen.


Es handelte sich um diesen Paragraph (Code civil in der Fassung von 1961):
213. Le mari doit protection à sa femme, la femme obéissance à son mari.

= Der Mann schuldet seiner Fraue Schutz, die Frau (schuldet) Gehorsam an ihren Mann.

Also nichts von wegen schlagen.


Daraus wurde in Prozessen bei einer Scheidung, (damals noch Schuldfrage) das die Tatsache, das er sie geschlagen hat, nicht so schlimm sei, da sie ihm ja nicht gehorchte.

Nicht alles was erlaubt ist, steht in einem Gesetz. Meistens steht drin was nicht erlaubt ist.
Also tritt mal in Gegenleistung und bringe ein Gesetz, was damals explizit und für jeden Fall verboten hat, das ein Mann seine Frau schlägt. Gab es ein solches nicht, war es auch nicht verboten.


Ich glaube in allen Gesellschaften in Europa der letzten 50 Jahre gab es ein grundsätzliches Verbot der Körperverletzung. Also bist du wieder an der Reiihe, eine Ausnahme zu finden, die es dem Man erlaubte, die Ehefrau legal zu schlagen.

zB, wie es in der Ehe tatsächlich keine Vergewaltigung gab - besser gesagt, eine Vergewaltigung in der Ehe war nicht strafbar.
Hier war es aber auch so, dass dies tatbestandlich im Vergewaltigungs-Tatbestand drin war, dass der von vornherein bei Eheleuten nicht anwendbar war, weil er auf nichteheliche Taten beschränkt war.
So eien Einschränkung gab es meines Wissens bei Körperverletzungstatbeständen nicht.
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Reza
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Beitrag(#1002744) Verfasst am: 18.05.2008, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

= Der Mann schuldet seiner Fraue Schutz, die Frau (schuldet) Gehorsam an ihren Mann.

Also nichts von wegen schlagen.


Daraus wurde in Prozessen bei einer Scheidung, (damals noch Schuldfrage) das die Tatsache, das er sie geschlagen hat, nicht so schlimm sei, da sie ihm ja nicht gehorchte.

Nicht alles was erlaubt ist, steht in einem Gesetz. Meistens steht drin was nicht erlaubt ist.
Also tritt mal in Gegenleistung und bringe ein Gesetz, was damals explizit und für jeden Fall verboten hat, das ein Mann seine Frau schlägt. Gab es ein solches nicht, war es auch nicht verboten.


Ja es stört ihn ja offensichtlich nicht, wenn die Frau ihrem Ehemann Gehorsam schuldet, denn der gute brave Ehemann schuldet seiner kleinen, schwachen Ehefrau ja schließlich Schutz!
Wovor?
Ja vorm bösen schwarzen Mann, der draußen hinter dem Busch lauert!

Und wenn das brave Frauchen sich nicht zu gegebener Zeit an gegebenen Orten aufhält, also am Tage beim Einkaufen, beim Wäsche waschen im Keller, im Park mit den Kindlein, aber nicht des nachts in der Kneipe mit der Freundin, oder im Kino........, dann springt er raus aus dem Busch und Übles geschieht.

Da ist sie doch selber schuld, wenn sie sich an falschen Orten, zu falschen Zeiten rumtreibt.
Also husch husch ins Körbcchen, zum lieben Beschützerchen, und dem rechtzeitig das Essen gemacht, und die Pantoffeln gebracht.

Blöd nur, wenn das ein pöhser schwarzer Mann ist Geschockt
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moritura
pan narrans



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Beitrag(#1002745) Verfasst am: 18.05.2008, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:


Es handelte sich um diesen Paragraph (Code civil in der Fassung von 1961):
213. Le mari doit protection à sa femme, la femme obéissance à son mari.

= Der Mann schuldet seiner Fraue Schutz, die Frau (schuldet) Gehorsam an ihren Mann.

Also nichts von wegen schlagen.


Daraus wurde in Prozessen bei einer Scheidung, (damals noch Schuldfrage) das die Tatsache, das er sie geschlagen hat, nicht so schlimm sei, da sie ihm ja nicht gehorchte.

Nicht alles was erlaubt ist, steht in einem Gesetz. Meistens steht drin was nicht erlaubt ist.
Also tritt mal in Gegenleistung und bringe ein Gesetz, was damals explizit und für jeden Fall verboten hat, das ein Mann seine Frau schlägt. Gab es ein solches nicht, war es auch nicht verboten.


Ich glaube in allen Gesellschaften in Europa der letzten 50 Jahre gab es ein grundsätzliches Verbot der Körperverletzung. Also bist du wieder an der Reiihe, eine Ausnahme zu finden, die es dem Man erlaubte, die Ehefrau legal zu schlagen.


Was du glaubst, ist keine Grundlage für die Diskussion. Bringe den Paragraph, über Körperverletzung aus Frankreich in den 60/70er des vorigen Jahrhunderts und dann können wir schauen, was damit verboten wurde, und was nicht.

Nebenbei das Schlagen von Kindern wird auch explizit erst in den letzten Jahrzehnten verboten. Und wurde vorher durchaus auch von Gerichten akzeptiert. Und in den Gesetzen gegen Gewalt waren Kinder auch nicht explizit ausgenommen.
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moritura
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Beitrag(#1002748) Verfasst am: 18.05.2008, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ein Link zur Situation in Spanien (ich weiß, ist ähnlich wie der Text aus der ZEIT nur sekundär Literatur, Problem: ich kann kein spanisch)
S. 8: Nach dem spanischen Gesetzbuch (Código Civil) von 1958 war die Frau dem Mann
zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Dies implizierte
- das Monopol des Mannes in der Kindererziehung
- die Entmündigung der Frau im Erb- und Besitzrecht
- die alleinige männliche Entscheidungsgewalt bei der Wahl des Wohnsitzes
etc.
- das Züchtigungsrecht des Mannes über die Frau
Zentraler Gedanke war, dass der Ausschluss von der sexuellen Freiheit mit dem
Ausschluss von der ökonomischen Freiheit verbunden war. Nach einem 1944
erlassenen und bis 1963 gültigen Gesetz konnte der Mann die „untreueQ Frau quasi
ungestraft töten. Nach Aufhebung des Gesetzes wurde Ehebruch der Frau mit
Kerker bestraft, während der Ehebruch des Mannes de facto straffrei blieb.
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jagy
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Beitrag(#1002756) Verfasst am: 18.05.2008, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:


Es handelte sich um diesen Paragraph (Code civil in der Fassung von 1961):
213. Le mari doit protection à sa femme, la femme obéissance à son mari.

= Der Mann schuldet seiner Fraue Schutz, die Frau (schuldet) Gehorsam an ihren Mann.

Also nichts von wegen schlagen.


Daraus wurde in Prozessen bei einer Scheidung, (damals noch Schuldfrage) das die Tatsache, das er sie geschlagen hat, nicht so schlimm sei, da sie ihm ja nicht gehorchte.

Nicht alles was erlaubt ist, steht in einem Gesetz. Meistens steht drin was nicht erlaubt ist.
Also tritt mal in Gegenleistung und bringe ein Gesetz, was damals explizit und für jeden Fall verboten hat, das ein Mann seine Frau schlägt. Gab es ein solches nicht, war es auch nicht verboten.


Ich glaube in allen Gesellschaften in Europa der letzten 50 Jahre gab es ein grundsätzliches Verbot der Körperverletzung. Also bist du wieder an der Reiihe, eine Ausnahme zu finden, die es dem Man erlaubte, die Ehefrau legal zu schlagen.


Was du glaubst, ist keine Grundlage für die Diskussion. Bringe den Paragraph, über Körperverletzung aus Frankreich in den 60/70er des vorigen Jahrhunderts und dann können wir schauen, was damit verboten wurde, und was nicht.

Aber auch nicht, was du glaubst. Darüberhinaus kann ich den code penal von 1810 bieten: http://www.koeblergerhard.de/Fontes/CodePenal1810.htm Dummerweise kann ich kein französiche, deswegen bringt mir der sowenig wie ein 1970 gültige Version.
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moritura
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Beitrag(#1002760) Verfasst am: 18.05.2008, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab jetzt auch keine Zeit mir, die Rechtsgeschichte ganz Europas zum Thema Gewalt in der Ehe rauszusuchen. Ich darf daran erinnern, das der Augangspunkt folgende Antwort von Sokrateer auf meine Behauptung, das Gewalt in der Ehe früher nicht verfolgt wurde.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
War Gewalt in der Ehe war in Spanien mal straffrei? Glaube ich nicht.



Dazu habe ich zunächst ein Sekundär-Zitat aus der ZEIT über Frankreich gebracht, dann den Paragraph auf den sich dieses Zitat bezog, sowie schließlich ein Sekundärtext zur Situation in Spanien.

Aber eigentlich ist ein Gesetz, das ausdrücklich Gewalt in der Ehe erlaubt nicht notwendig.
1. Wie ich schon geschrieben habe, regeln Gesetze eher was verboten ist.
2. ist "mal" ein langer Zeitraum. Und das in Spanien Gewalt in der Ehe immer (also seit der Steinzeit) gerichtlich verfolgt wurde, das halte ich nun nicht für sehr wahrscheinlich. Da hätte ich dann doch gerne ein paar belastbare Beweise. Nicht nur: "Glaube ich"
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moritura
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Beitrag(#1002776) Verfasst am: 18.05.2008, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:

Daraus wurde in Prozessen bei einer Scheidung, (damals noch Schuldfrage) das die Tatsache, das er sie geschlagen hat, nicht so schlimm sei, da sie ihm ja nicht gehorchte.

Nicht alles was erlaubt ist, steht in einem Gesetz. Meistens steht drin was nicht erlaubt ist.
Also tritt mal in Gegenleistung und bringe ein Gesetz, was damals explizit und für jeden Fall verboten hat, das ein Mann seine Frau schlägt. Gab es ein solches nicht, war es auch nicht verboten.


Ich glaube in allen Gesellschaften in Europa der letzten 50 Jahre gab es ein grundsätzliches Verbot der Körperverletzung. Also bist du wieder an der Reiihe, eine Ausnahme zu finden, die es dem Man erlaubte, die Ehefrau legal zu schlagen.


Was du glaubst, ist keine Grundlage für die Diskussion. Bringe den Paragraph, über Körperverletzung aus Frankreich in den 60/70er des vorigen Jahrhunderts und dann können wir schauen, was damit verboten wurde, und was nicht.


Aber auch nicht, was du glaubst. Darüberhinaus kann ich den code penal von 1810 bieten: http://www.koeblergerhard.de/Fontes/CodePenal1810.htm Dummerweise kann ich kein französiche, deswegen bringt mir der sowenig wie ein 1970 gültige Version.


Nun, soweit ich das verstanden habe, steht dort nichts, was relevant wäre. Vielleicht kannst du mir die entscheidende Stelle rauskopieren.
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
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Beitrag(#1002782) Verfasst am: 18.05.2008, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

moritura hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:

Daraus wurde in Prozessen bei einer Scheidung, (damals noch Schuldfrage) das die Tatsache, das er sie geschlagen hat, nicht so schlimm sei, da sie ihm ja nicht gehorchte.

Nicht alles was erlaubt ist, steht in einem Gesetz. Meistens steht drin was nicht erlaubt ist.
Also tritt mal in Gegenleistung und bringe ein Gesetz, was damals explizit und für jeden Fall verboten hat, das ein Mann seine Frau schlägt. Gab es ein solches nicht, war es auch nicht verboten.


Ich glaube in allen Gesellschaften in Europa der letzten 50 Jahre gab es ein grundsätzliches Verbot der Körperverletzung. Also bist du wieder an der Reiihe, eine Ausnahme zu finden, die es dem Man erlaubte, die Ehefrau legal zu schlagen.


Was du glaubst, ist keine Grundlage für die Diskussion. Bringe den Paragraph, über Körperverletzung aus Frankreich in den 60/70er des vorigen Jahrhunderts und dann können wir schauen, was damit verboten wurde, und was nicht.


Aber auch nicht, was du glaubst. Darüberhinaus kann ich den code penal von 1810 bieten: http://www.koeblergerhard.de/Fontes/CodePenal1810.htm Dummerweise kann ich kein französiche, deswegen bringt mir der sowenig wie ein 1970 gültige Version.


Nun, soweit ich das verstanden habe, steht dort nichts, was relevant wäre. Vielleicht kannst du mir die entscheidende Stelle rauskopieren.


Hervorhebung von mir *g*
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Sokrateer
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Wohnort: Wien

Beitrag(#1002813) Verfasst am: 18.05.2008, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
moritura hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:

= Der Mann schuldet seiner Fraue Schutz, die Frau (schuldet) Gehorsam an ihren Mann.

Also nichts von wegen schlagen.


Daraus wurde in Prozessen bei einer Scheidung, (damals noch Schuldfrage) das die Tatsache, das er sie geschlagen hat, nicht so schlimm sei, da sie ihm ja nicht gehorchte.

Nicht alles was erlaubt ist, steht in einem Gesetz. Meistens steht drin was nicht erlaubt ist.
Also tritt mal in Gegenleistung und bringe ein Gesetz, was damals explizit und für jeden Fall verboten hat, das ein Mann seine Frau schlägt. Gab es ein solches nicht, war es auch nicht verboten.


Ja es stört ihn ja offensichtlich nicht, wenn die Frau ihrem Ehemann Gehorsam schuldet, denn der gute brave Ehemann schuldet seiner kleinen, schwachen Ehefrau ja schließlich Schutz!
Wovor?
Ja vorm bösen schwarzen Mann, der draußen hinter dem Busch lauert!

Und wenn das brave Frauchen sich nicht zu gegebener Zeit an gegebenen Orten aufhält, also am Tage beim Einkaufen, beim Wäsche waschen im Keller, im Park mit den Kindlein, aber nicht des nachts in der Kneipe mit der Freundin, oder im Kino........, dann springt er raus aus dem Busch und Übles geschieht.

Da ist sie doch selber schuld, wenn sie sich an falschen Orten, zu falschen Zeiten rumtreibt.
Also husch husch ins Körbcchen, zum lieben Beschützerchen, und dem rechtzeitig das Essen gemacht, und die Pantoffeln gebracht.

Blöd nur, wenn das ein pöhser schwarzer Mann ist Geschockt

Ich habe lediglich auf eine Falschbehauptung im Zeit-Artikel hingewiesen, indem ich die Stelle übersetzt habe. Der Rest entspringt offenbar deinem therapiebedürftigen Männerbild. Wenn die Argumente nicht reichen, dann halt dem Gegenüber niedere Motive und Ansichten unterstellen. Typische Radfem-Taktitk halt. Mit den Augen rollen

jagy hat folgendes geschrieben:
Aber auch nicht, was du glaubst. Darüberhinaus kann ich den code penal von 1810 bieten: http://www.koeblergerhard.de/Fontes/CodePenal1810.htm Dummerweise kann ich kein französiche, deswegen bringt mir der sowenig wie ein 1970 gültige Version.

Habe nach "femme" gesucht und so nichts an Ausnahmen gefunden.

moritura hat folgendes geschrieben:
Ich hab jetzt auch keine Zeit mir, die Rechtsgeschichte ganz Europas zum Thema Gewalt in der Ehe rauszusuchen. Ich darf daran erinnern, das der Augangspunkt folgende Antwort von Sokrateer auf meine Behauptung, das Gewalt in der Ehe früher nicht verfolgt wurde.

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
War Gewalt in der Ehe war in Spanien mal straffrei? Glaube ich nicht.



Dazu habe ich zunächst ein Sekundär-Zitat aus der ZEIT über Frankreich gebracht, dann den Paragraph auf den sich dieses Zitat bezog, sowie schließlich ein Sekundärtext zur Situation in Spanien.

Aber eigentlich ist ein Gesetz, das ausdrücklich Gewalt in der Ehe erlaubt nicht notwendig.
1. Wie ich schon geschrieben habe, regeln Gesetze eher was verboten ist.
2. ist "mal" ein langer Zeitraum. Und das in Spanien Gewalt in der Ehe immer (also seit der Steinzeit) gerichtlich verfolgt wurde, das halte ich nun nicht für sehr wahrscheinlich. Da hätte ich dann doch gerne ein paar belastbare Beweise. Nicht nur: "Glaube ich"

Die Beweislast liegt bei dir, bzw. denjenigen, die behaupten, es hätte eine rechtliche Legitimation für Prügel in der Ehe gegeben. Ich glaube das mal nicht, solange das nicht belegt ist. Und bei diesen, von Feministinnen verbreiteten Mythen zum Züchtigungsrecht bin ich ganz besonders skeptisch, weil sie sich bisher bei näherer Betrachtung einfach nicht bewahrheiteten.
Der entsprechende Mythos im angelsächsischen Raum ist sogar ziemlich klar durch die Frauenbewegung in den 70ern erfunden worden.

Generell bin ich bei Behauptungen aus dieser Ecke sehr skeptisch. Wir haben ja gesehen, wie Reza (Soziologin?) hier ohne Spanischkenntnisse Behauptungen über das Zustandekommen der spanischen Gesetzesänderung einfach so aus der Luft gezaubert hat.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1002985) Verfasst am: 19.05.2008, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Reza hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:


Hier muss ich dir widersprechen. Die PKS bezieht sich zwar nur auf hinreichend konkretisierte Fälle (1). Aufgelistet werden aber nicht die Täter sondern die Tatverdächtigen. Dies kann zu Verzerrungen führen, die es wohl vor allem im Bezug auf "Ausländerkriminalität" gab/gibt (2).


Stimmt, aber davon hängt es nicht ab, ob es Taten gibt, gar nur vom "Opfer" erfundene Taten.


Das wollte ich damit auch nicht sagen.
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Telliamed
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1003032) Verfasst am: 19.05.2008, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Mal zwischendurch was zum Threadtitel, OT on - und dann mag es wieder weitergehen.

Durch das Fehlen eines Kommas kam ich ganz schön ins Grübeln darüber, worum es eigentlich gehen soll:

Männer verprügeln nicht besonders verwerflich

Also die Männer handeln bei ihrem Prügeln nicht besonders verwerflich ?! Am Kopf kratzen

Erst beim Hineinlesen merkte ich, was gemeint war:

Männer verprügeln, nicht besonders verwerflich

Beim "Klassiker" geht es (auch) um ein Menschenleben. Zar Peter I. gab schriftlich den Befehl heraus: "Hängen nicht laufenlassen"

Wie sollte man diesen Befehl befolgen?
"Hängen, nicht laufenlassen" oder
"Hängen nicht, laufenlassen"

An dem Chaos, das die Rechtschreibreform angerichtet hat, finde ich nicht einmal am schlimmsten die "Gämsen" und "behände", weil die seltener vorkommen, sondern das Zerstören von Satzstrukturen durch willkürlich gesetzte oder fehlende Kommata.
So, OT aus.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1003090) Verfasst am: 19.05.2008, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
Mal zwischendurch was zum Threadtitel, OT on - und dann mag es wieder weitergehen.

Durch das Fehlen eines Kommas kam ich ganz schön ins Grübeln darüber, worum es eigentlich gehen soll:

Männer verprügeln nicht besonders verwerflich

Also die Männer handeln bei ihrem Prügeln nicht besonders verwerflich ?! Am Kopf kratzen

Erst beim Hineinlesen merkte ich, was gemeint war:

Männer verprügeln, nicht besonders verwerflich

Beim "Klassiker" geht es (auch) um ein Menschenleben. Zar Peter I. gab schriftlich den Befehl heraus: "Hängen nicht laufenlassen"

Wie sollte man diesen Befehl befolgen?
"Hängen, nicht laufenlassen" oder
"Hängen nicht, laufenlassen"

An dem Chaos, das die Rechtschreibreform angerichtet hat, finde ich nicht einmal am schlimmsten die "Gämsen" und "behände", weil die seltener vorkommen, sondern das Zerstören von Satzstrukturen durch willkürlich gesetzte oder fehlende Kommata.
So, OT aus.

Kursiv von mir.

Naja - auch nicht wirklich OT zwinkern
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Reza
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Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 4188

Beitrag(#1003120) Verfasst am: 19.05.2008, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
Mal zwischendurch was zum Threadtitel, OT on - und dann mag es wieder weitergehen.

Durch das Fehlen eines Kommas kam ich ganz schön ins Grübeln darüber, worum es eigentlich gehen soll:

Männer verprügeln nicht besonders verwerflich

Also die Männer handeln bei ihrem Prügeln nicht besonders verwerflich ?! Am Kopf kratzen


Ach, vielleicht hat ja nur das Unterbewusstsein mitgeschrieben, dann passt es ja wieder.
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