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Wehrdienstverweigerer gefoltert?
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1011487) Verfasst am: 31.05.2008, 16:02    Titel: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

Das musste ich grad bei ai lesen:
Zitat:
Yonas Haile Mehari war im November 2007 über den Sudan aus Eritrea in Frankfurt/Main eingetroffen. Petros Aforki Mulugeta reiste ebenfalls im November 2007 nach Deutschland ein. Die beiden Männer wurden auf dem Flughafen Frankfurt von Vertretern der Bundespolizei festgenommen. Sie stellten Asylanträge, die jedoch im Flughafenverfahren abgelehnt wurden. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Ablehnungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Flughafenverfahren? Was soll denn das für ein Justitz oder Verwaltung sein, die so etwas wichtiges wie einen Asylantrag am Flughafen entscheidet?

Ist unsere Justiz überhaupt noch erntzunehmen??? Geschockt
_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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rk72
gesperrt



Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1011491) Verfasst am: 31.05.2008, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Und was hat das mit gefolterten Wehrdienstverweigerer zu tun? Im Artikel selbst geht es eher um die Abschiebung und erst nebenbei wird auf Wehrdienstverweigerer eingegangen.

Was willst du also diskutieren? Über gefolterte Wehrdienstverweigerer oder das Flughafenverfahren?


123recht.net hat folgendes geschrieben:
Das Flughafenverfahren

Für Ausländer aus sicheren Herkunftsländern sowie Ausländer ohne Personaldokumente, die über einen Flughafen nach Deutschland einreisen und bei den Grenzbehörden Asyl beantragen, gilt das sog. Flughafenverfahren.

Bei dem Flughafenverfahren werden die Asylanträge, die als offensichtlich unbegründet eingestuft wurden, in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet. Die betroffenen Asylbewerber werden, soweit es möglich ist, für die Dauer ihres Asylverfahrens auf dem Flughafengelände untergebracht und dürfen dieses nicht verlassen.

Eine Einreise nach Deutschland wird ihnen erst gestattet, wenn das Asylverfahren einschließlich des gerichtlichen Eilverfahrens mehr als 19 Tage in Anspruch nimmt, oder sie als Asylbewerber anerkannt wurden.

Mit diesem Verfahren soll die Rückführung der abgelehnten Antragsteller in das Herkunftsland vereinfacht werden.


Zitat:
Ist unsere Justiz überhaupt noch erntzunehmen??? Geschockt


Warum nicht? Hier geht es nicht drum, daß das ein Grenzbeamter entschiedet, sondern man bei als sicheren geltenden Ländern ein Schnellverfahren durchzieht. Es kann bis 19 Tage dauern.
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gollrich
superheftig general



Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#1011493) Verfasst am: 31.05.2008, 16:22    Titel: Re: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Flughafenverfahren?


heißt keine Papiere oder die Asylbewerber kommen aus einem Land in dem keine politische Verfolgung stattfindet, somit wird davon ausgegangen das der Antrag unbegründet ist und das ganze Prozedere wird deutlich beschleunigt.
Statt diese erst einreisen zu lassen und nach abgelehnten Asylantrag nach den Bewerbern dann jahrelang fahnden zu müssen, werden diese für die Dauer des Verfahrens am Flughafen "festgehalten" und dann bei Bedarf abgeschoben, sie erhalten trotzdem ein Verfahren und werden nicht anhand Ihrer Nasenspitze abgeschoben, so wie es dargestellt wird.
Alles in allem Akzeptabel.

klick

grüße gollrich
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1011523) Verfasst am: 31.05.2008, 17:25    Titel: Re: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

gollrich hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:

Flughafenverfahren?


heißt keine Papiere oder die Asylbewerber kommen aus einem Land in dem keine politische Verfolgung stattfindet, somit wird davon ausgegangen das der Antrag unbegründet ist und das ganze Prozedere wird deutlich beschleunigt.
Statt diese erst einreisen zu lassen und nach abgelehnten Asylantrag nach den Bewerbern dann jahrelang fahnden zu müssen, werden diese für die Dauer des Verfahrens am Flughafen "festgehalten" und dann bei Bedarf abgeschoben, sie erhalten trotzdem ein Verfahren und werden nicht anhand Ihrer Nasenspitze abgeschoben, so wie es dargestellt wird.
Alles in allem Akzeptabel.

klick

grüße gollrich


In dem AI-Artikel geht es grade darum, dass AI das Land als nicht sicher einstuft.
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#1011539) Verfasst am: 31.05.2008, 18:17    Titel: Re: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:


Ist unsere Justiz überhaupt noch erntzunehmen??? Geschockt


Doch sehr sogar, denn sie greift massiv ins Leben der Bürger ein.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1011577) Verfasst am: 31.05.2008, 19:04    Titel: Re: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
In dem AI-Artikel geht es grade darum, dass AI das Land als nicht sicher einstuft.


Gelegentlich schätzen AI und Staaten die Sicherheit unterschiedlich ein. Wer hat Recht?

Letztendlich ist die Frage was man unter sicherem Land versteht? Hier haben unterschiedliche Organisationen und Asyl Staaten, aber auch Organisationen und Organisationen unterschiedliche Ansichten. Während es dem Asyl Staat genügt, daß der Staat aus dem der Flüchtling kommt politisch stabil ist, eine demokratische Regierung hat und der Bürger unter normalen Umständen nichts zu befürchten hat, sind Organisationen wie AI etwas großzügiger. Die beiden Männer sind wegen Flucht vor dem Wehrdienst nach Deutschland gekommen. Wahrscheinlich wird der Wehrdienst in Deutschland nicht als Verstoß gegen die Menschenrechte oder sonstige allgemeinen demokratischen Rechte gesehen. Somit besteht keine Grund den Männern Asyl zu bieten.

Natürlich ist es nicht in Ordnung, daß es in Eritrea keine Möglichkeit gibt den Wehrdienst zu verweigern, aber das ist ein Gesetzesproblem. In anderen Ländern darf man nicht abtreiben. Das ist dann auch kein Grund für Asyl in einem anderen Land.

Natürlich kann man bemängeln, daß Bürger die zurückgeschickt werden um Gesundheit und Freiheit beraubt werden. Hier könnte man dem dt. Staat tatsächlich vorwerfen nicht sensibel vorzugehen, aber nur das.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1011580) Verfasst am: 31.05.2008, 19:06    Titel: Re: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:


Ist unsere Justiz überhaupt noch erntzunehmen??? Geschockt


Doch sehr sogar, denn sie greift massiv ins Leben der Bürger ein.


Du bemängelst die ganze Zeit nicht genug demokratischen Rechte zu haben und forderst mehr Mitbestimmung. Und diese unqualifizierte Antwort ist das einzige was du sagen kannst?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1011730) Verfasst am: 31.05.2008, 20:53    Titel: Re: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
In dem AI-Artikel geht es grade darum, dass AI das Land als nicht sicher einstuft.


Gelegentlich schätzen AI und Staaten die Sicherheit unterschiedlich ein. Wer hat Recht?


Von staatlicher Seite wird häufig erst viel zu spät auf Veränderungen reagiert. Es herrscht auch offensichtlich kein großes Interesse, mehr Länder zu "unsicheren" zu erklären. Nur mal so gesagt.
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AXO
nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen



Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1011732) Verfasst am: 31.05.2008, 20:55    Titel: Re: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:

Gelegentlich schätzen AI und Staaten die Sicherheit unterschiedlich ein. Wer hat Recht?


da tät eventuell nachdenken helfen Smilie
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Augen auf dann kann nichts passieren
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1011745) Verfasst am: 31.05.2008, 21:06    Titel: Re: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:

Gelegentlich schätzen AI und Staaten die Sicherheit unterschiedlich ein. Wer hat Recht?


da tät eventuell nachdenken helfen Smilie


Eventuell würde es mehr helfen, nachzuprüfen, wer denn genau was sagt und welche Quellen etc. sie dafür jeweils haben. Daneben hilft aber auch nachdenken, ja.
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Botschafter Kosh
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#1011753) Verfasst am: 31.05.2008, 21:18    Titel: Re: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Das musste ich grad bei ai lesen:
Zitat:
Yonas Haile Mehari war im November 2007 über den Sudan aus Eritrea in Frankfurt/Main eingetroffen. Petros Aforki Mulugeta reiste ebenfalls im November 2007 nach Deutschland ein. Die beiden Männer wurden auf dem Flughafen Frankfurt von Vertretern der Bundespolizei festgenommen. Sie stellten Asylanträge, die jedoch im Flughafenverfahren abgelehnt wurden. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Ablehnungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Flughafenverfahren? Was soll denn das für ein Justitz oder Verwaltung sein, die so etwas wichtiges wie einen Asylantrag am Flughafen entscheidet?

Ist unsere Justiz überhaupt noch erntzunehmen??? Geschockt


"Lehnt das Bundesamt den Asylantrag innerhalb von zwei Tagen als offensichtlich unbegründet ab, wird dem Antragsteller die Einreise verweigert. In diesem Fall wird dem Asylbewerber die Möglichkeit angeboten, eine Beratung durch einen Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsmittels zu erhalten. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist innerhalb von drei Tagen beim Verwaltungsgericht zu stellen.

Die Einreise ist zu gestatten, wenn das Gericht nicht innerhalb von 14 Tagen über den Eilantrag entschieden hat. Dies ergibt für das Flughafenverfahren eine Frist von 19 Tagen. Der Antragsteller bleibt im Transitbereich des Flughafens bis zur gerichtlichen Entscheidung im Eilverfahren und wird bei einer negativen Gerichtsentscheidung direkt wieder abgeschoben."
http://www.uno-fluechtlingshilfe.de/?page=58

Ich halte das für fair.

mfg Kosh
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1011836) Verfasst am: 31.05.2008, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Frage: Würdet Ihr einen Österreicher nach Hause schicken, der nach Deutschland kommt, weil der dort keinen Wehrdienst ableisten will? Oder einen Türken?
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"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1011839) Verfasst am: 31.05.2008, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Frage: Würdet Ihr einen Österreicher nach Hause schicken, der nach Deutschland kommt, weil der dort keinen Wehrdienst ableisten will?


Nicht mehr oder weniger als einen Deutschen?
Zitat:
Oder einen Türken?


Weiß ich nicht genau. Was ist denn dort die Strafe auf Wehrflucht oder ähnliches?
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1011843) Verfasst am: 31.05.2008, 22:55    Titel: Re: Wehrdienstverweigerer gefoltert? Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:

Ich halte das für fair.

mfg Kosh

Jemand in ein Land zurückzuschicken, wo man weiss, dass er für die Flucht gefoltert wird? Das soll fair sein? Darf nur bleiben, der zu Hause in ein Vernichtungslager gesteckt wird? Ist das die Lehre, die wir aus dem Dritten Reich gezogen haben? Daher stammt nämlich unser Asylrecht ursprünglich mal.... um nicht mit Geld, sondern mit konkreter Hilfe menschen zu helfen, die ein ähnliches Schikcsal erfahren, wie die Juden damals bei uns...
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1011845) Verfasst am: 31.05.2008, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Frage: Würdet Ihr einen Österreicher nach Hause schicken, der nach Deutschland kommt, weil der dort keinen Wehrdienst ableisten will?


Nicht mehr oder weniger als einen Deutschen?
Zitat:
Oder einen Türken?


Weiß ich nicht genau. Was ist denn dort die Strafe auf Wehrflucht oder ähnliches?

Angenommen, sie wäre Gefängnis?
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1011848) Verfasst am: 31.05.2008, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Frage: Würdet Ihr einen Österreicher nach Hause schicken, der nach Deutschland kommt, weil der dort keinen Wehrdienst ableisten will? Oder einen Türken?


Also wir entscheiden das sowieso nicht, aber wenn deine Frage lauten würde "würdet ihr bei einem Österreicher genauso denken oder unterstützen", dann wäre die Antwort bei mir ein Ja. Die ethnische Zugehörigkeit spielte bei meiner ersten Entscheidung keine Rolle.

Es ist nicht gut, daß die beiden in Eritrea deshalb Nachteile haben, aber bei Asyl geht es eher um Schutz vor politischer Verfolgung (unter Umständen auch beim Verstoß gegen Menschenrechte).
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1011851) Verfasst am: 31.05.2008, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Angenommen, sie wäre Gefängnis?


Gibt es auch in Deutschland, also wäre es kein Hinderungsgrund sie zurückzuschicken.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1011859) Verfasst am: 31.05.2008, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Frage: Würdet Ihr einen Österreicher nach Hause schicken, der nach Deutschland kommt, weil der dort keinen Wehrdienst ableisten will? Oder einen Türken?


nein.
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Nergal
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Beitrag(#1011867) Verfasst am: 31.05.2008, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie gefoltert werden muß ihnen Asyl geboten werden, wenn sie nur Knast kriegen dann nicht.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1011898) Verfasst am: 31.05.2008, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Wenn sie gefoltert werden muß ihnen Asyl geboten werden, wenn sie nur Knast kriegen dann nicht.


Und wie ist es bei verfolgten Schwulen? Muss man denen auch bloss Asyl gewaehren, wenn sie gefoltert werden und in den Knast stecken ist ok?

Am zynischsten fand ich die Praxis Anfang der 90ger Jahre serbische Kriegsdienstverweigerer wieder zurueck nach Serbien zu schicken, weil sie in Serbien angeblich "nicht verfolgt" wuerden und dann, nachdem sie abgeschoben und in Serbien natuerlich gleich in Uniform gesteckt wurden, deren Verfolgung im Kosovo im Rahmen eines NATO-Einsatzes mit Bomben und Granaten gleich selber zu uebernehmen. Scheinbar wollte man den Gegner erst aufbauen, bevor man ihn besiegt, weil es anders wohl nicht soviel Spass gemacht haette...

Gruss, Bernie
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1011904) Verfasst am: 31.05.2008, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Wenn sie gefoltert werden muß ihnen Asyl geboten werden, wenn sie nur Knast kriegen dann nicht.


Warum muß ihnen deshalb Asyl angeboten werden? Das ist nicht der Sinn des Asyls. Ein Bleiberecht (oder vergleichbar), ok, aber wozu Asyl?
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1011919) Verfasst am: 31.05.2008, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und wie ist es bei verfolgten Schwulen? Muss man denen auch bloss Asyl gewaehren, wenn sie gefoltert werden und in den Knast stecken ist ok?


Ich bezog mich auf diesen speziellen Fall, bitte denk selber nach bevor du mir irgendwas unterstellst.
Im allgemeinen bin ich aber der Meinung das das Asyl oft mißbraucht wird und dass man darauf achten sollte wem man es gewährt, am ende handelt es sich dann um Leute die selber verfolgen.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1011921) Verfasst am: 31.05.2008, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:

Im allgemeinen bin ich aber der Meinung das das Asyl oft mißbraucht wird und dass man darauf achten sollte wem man es gewährt, am ende handelt es sich dann um Leute die selber verfolgen.

Jetzt würde ich am liebsten <s>Jugos</s> Serben schreiben.
Aber nur weil so gut passt und nicht weils meine Meinung ist.
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Trish:(
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#1011924) Verfasst am: 01.06.2008, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte eher die algerischen Terroristen denen man in der Brd Asyl gibt die aber von Frankreich gesucht werden.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1011938) Verfasst am: 01.06.2008, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Und wie ist es bei verfolgten Schwulen? Muss man denen auch bloss Asyl gewaehren, wenn sie gefoltert werden und in den Knast stecken ist ok?


Ich bezog mich auf diesen speziellen Fall, bitte denk selber nach bevor du mir irgendwas unterstellst.
Im allgemeinen bin ich aber der Meinung das das Asyl oft mißbraucht wird und dass man darauf achten sollte wem man es gewährt, am ende handelt es sich dann um Leute die selber verfolgen.


Im verlinkten Artikel steht aber nichts von in Frankreich gesuchten algerischen Terroristen, sondern da geht's um Kriegsdienstverweigerer aus Eithraea, denen man ihre Kriegsdienstverweigerung als "Landesverrat" auslegt.

Was haben jetzt auf einmal die "algerischen Terroristen" mit der Sache zu tun?

Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht und muss deshalb geschuetzt werden. Wer Kriegsdienstverweigerer verfolgt oder ihnen Hilfe verweigert, der steht schon eher auf derselben Stufe wie "algerische Terroristen".

Gruss, Bernie
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1011939) Verfasst am: 01.06.2008, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Im verlinkten Artikel steht aber nichts von in Frankreich gesuchten algerischen Terroristen, sondern da geht's um Kriegsdienstverweigerer aus Eithraea, denen man ihre Kriegsdienstverweigerung als "Landesverrat" auslegt.


Ich hab zwar nur etwas von Wehrdienst Verweigerung gelesen, aber wenn ich mich verlesen habe, dann wäre es nett die Stelle mit der Kriegsdienstverweigerung zu zeigen.

Zitat:
Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht und muss deshalb geschuetzt werden.


Ich gebe offen zu, daß es schon etwas länger her ist wo ich mir die allg. Menschenrechte durchgelesen habe, ich kann mich aber nicht an den Passus erinnern. Ich will nicht sagen, daß es den nicht gibt, aber wo steht das nochmal?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1011945) Verfasst am: 01.06.2008, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Im verlinkten Artikel steht aber nichts von in Frankreich gesuchten algerischen Terroristen, sondern da geht's um Kriegsdienstverweigerer aus Eithraea, denen man ihre Kriegsdienstverweigerung als "Landesverrat" auslegt.


Ich hab zwar nur etwas von Wehrdienst Verweigerung gelesen, aber wenn ich mich verlesen habe, dann wäre es nett die Stelle mit der Kriegsdienstverweigerung zu zeigen.

Zitat:
Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht und muss deshalb geschuetzt werden.


Ich gebe offen zu, daß es schon etwas länger her ist wo ich mir die allg. Menschenrechte durchgelesen habe, ich kann mich aber nicht an den Passus erinnern. Ich will nicht sagen, daß es den nicht gibt, aber wo steht das nochmal?


Laeuft das in Erithrea nicht auf's Gleiche raus? Ich meine, dort liefe noch so ein kleiner Schiesskrieg auf Sparflamme...

Ansonsten halte ich die Unterscheidung fuer akademisch und weltfremd. Wer erst mal in einem solchen Moerderverein drinsteckt, der hat gar nicht mehr die Moeglichkeit den Kriegsdienst zu verweigern, wenn ein Krieg losgeht. Der muss dann gleich desertieren und riskiert ohne grosses Federlesen ermordet zu werden.

Ich persoenlich habe verweigert, sowohl Wehr- als auch Kriegsdienst, weil wenn ich nicht vorhabe einen Mord zu begehen, dann brauche ich schliesslich auch nicht zu lernen wie man das macht...

Gruss, Bernie
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16338
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1011971) Verfasst am: 01.06.2008, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich persoenlich habe verweigert, sowohl Wehr- als auch Kriegsdienst, weil wenn ich nicht vorhabe einen Mord zu begehen, dann brauche ich schliesslich auch nicht zu lernen wie man das macht...


(Wobei es letztlich - für den Verweigerer ohnehin - auch keinen Unterschied zwischen "Wehr-" und "Krieg-" gibt.)

Wobei mir eine Geschichte einfällt, die Richard von Weizsäcker mal zum Besten gab. Nach einem Vortrag, in dem er auch auf seine Kriegserlebnisse zu sprechen gekommen war, habe ihn ein Jugendlicher gefragt, warum er nicht den Wehrdienst verweigert habe (das ging natürlich nicht, war im dritten Reich vielmehr mit Konsequenzen bis hin zur Todesstrafe verbunden). Dies interpretierte er allerdings nicht als blamables Zeugnis für die Bildungseinrichtungen, sondern dafür, daß er die Freiheit des Gewissens als schützenswertes Gut verinnerlicht hatte. Insofern, wenn man dieses Gut ernstnimmt, kann man jemanden, der sich nicht an einem Krieg beteiligen will, nicht zurückschieben, selbst wenn er in seinem Heimatland "nur" ins Gefängnis käme oder mit psychischen Methoden zum Militärdienst "genötigt" würde[*].

[*] (Z.B. gibt es Methoden, daß man Wehrdienstverweigerer erstmal dreißig Tage in den Knast steckt und ihnen dann die nächste Einberufung vorlegt. Das Spiel kann sich durchaus einige Male wiederholen. Irgendwann stempelt man sie natürlich "charakterlich ungeeignet". Aber das muß man erstmal sechs Monate lang durchhalten. [Der genaue Terminus zum hier nicht explizit genannten Beispiel ist mir nicht bekannt. Aber es wäre ja schon kurios, wenn man jemanden als "nicht normal" bezeichnet, der nicht in irgendeiner Straße rumballern will.] Noch dazu sind in dem betreffenden Land Wehrdienstverweigerer gesellschaftlich praktisch unmöglich, haben es dann sehr schwer, Karriere zu machen.)
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1011981) Verfasst am: 01.06.2008, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ansonsten halte ich die Unterscheidung fuer akademisch und weltfremd. Wer erst mal in einem solchen Moerderverein drinsteckt, der hat gar nicht mehr die Moeglichkeit den Kriegsdienst zu verweigern, wenn ein Krieg losgeht. Der muss dann gleich desertieren und riskiert ohne grosses Federlesen ermordet zu werden.


Also ich verbiete mir, daß du die Bundeswehr als Mörderverein bezeichnest. Das sehe ich als Beleidigung an. Ich war bei der BW. Nicht weil ich ein verklärtes Bild des Ganzen habe oder besonders patriotisch bin, sondern weil ich es als meine demokratische Pflicht sah. Wehrdienst ist ein demokratisches Recht genau die die Wahl. Wir wählen, weil wir keinen Heini über uns akzeptieren der besser oder mehr ist wie der normale Bürger. Alle Bürger sind gleich und sie verwalten sich selbst. Das gleiche gilt für die Bundeswehr. Ich möchte von keinem gekauften Söldner beschützt werden. In einem demokratischen Land brauchen wir keine Fremden die uns beschützen, das tun wir selbst. Deshalb ist der Wehrdienst keine Pflicht, sondern ein Recht. Die Gesellschaft beschützt sich selbst. Und wenn es nach mir ginge, dann hätten wir schon längst die Wehrpflicht auch bei den Frauen.

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r'zr
dickes reh



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
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Beitrag(#1012020) Verfasst am: 01.06.2008, 03:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also ich verbiete mir, daß du die Bundeswehr als Mörderverein bezeichnest. Das sehe ich als Beleidigung an. Ich war bei der BW. Nicht weil ich ein verklärtes Bild des Ganzen habe oder besonders patriotisch bin, sondern weil ich es als meine demokratische Pflicht sah. Wehrdienst ist ein demokratisches Recht genau die die Wahl. Wir wählen, weil wir keinen Heini über uns akzeptieren der besser oder mehr ist wie der normale Bürger. Alle Bürger sind gleich und sie verwalten sich selbst. Das gleiche gilt für die Bundeswehr. Ich möchte von keinem gekauften Söldner beschützt werden. In einem demokratischen Land brauchen wir keine Fremden die uns beschützen, das tun wir selbst. Deshalb ist der Wehrdienst keine Pflicht, sondern ein Recht. Die Gesellschaft beschützt sich selbst. Und wenn es nach mir ginge, dann hätten wir schon längst die Wehrpflicht auch bei den Frauen.

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beschützen vor wem nochmal? vielleicht dem volk (BW im inneren?)
und was ist, ausser der schlechteren bezahlung (und vermutlich mangelnden erfahrung, hrrhrr) eigentlich der genaue unterschied zum söldner? stichwort befehlskette. die BW ist alles andere als ne demokratische veranstaltung (eingeschränkte grundrechte)

natürlich ist die auflösung der BW problematisch - wo sollen denn dann die ganzen arbeitslosen ostdeutschen buben hin zynisches Grinsen (aus meinem jahrgang hat sich rd. die hälfte länger beim bund verpflichtet) - soweit ich das aus erzählungen kenne ist das ein sport&spassverein in dem die meisten erstmal richtig saufen, kiffen und bettbauen lernen.
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