ewersk registrierter User
Anmeldungsdatum: 27.07.2007 Beiträge: 6
Wohnort: Rellingen
|
(#1020325) Verfasst am: 10.06.2008, 23:35 Titel: Hat das Drama um Jesus etwas mit aktiver Sterbehilfe zu tun? |
|
|
1. Aus heutiger Sicht, soweit sie nicht durch ein religiöses Bedürfnis der Erbauung und Gemütsbefriedigung vorbelastet ist, kann man es vernünftigerweise nicht ausschließen, dass Jesus, sollte er existiert haben, in seinem Denken und Handeln, wie es das „Neue Testament“ angeblich authentisch überliefert, von einer wohl schon als krankhaft anzusehenden Religiosität befallen war, die sich in ihm zu einem größenwahnsinnigen göttlichen Vollmachtsbewusstsein ausgewachsen haben muss. Anders lässt sich sein offensichtlich verquaster Glaube wohl kaum erklären, der zum Inhalt hatte, dass das ewige Schicksal der Menschen von ihrer Stellungnahme zu seiner Person abhängt, und dass Gott, den er als seinen Vater betrachtete und auch so bezeichnete, von ihm als „Liebesopfer“ erwartete, dass er stellvertretend für alle Menschen sein Leben hingibt, um dadurch seinen Vater mit ihnen wieder zu versöhnen, dem gegenüber sie angeblich sündig geworden sind.
2. Nun wäre es für Jesus aber möglich gewesen, dieses Opfer für seinen Gott und die Menschen dadurch zu erbringen, indem er sich höchstselbst getötet hätte, was er jedoch unterließ. Wahrscheinlich beinhaltete sein Wahnglaube wohl auch die Vorstellung, sein Gott wünsche es, dass er für seinen Tod aktive Sterbehilfe durch die Obrigkeit in Anspruch nimmt, die dafür besonders prädestiniert erscheint, da sie ja von Gott sein soll (Römer, K. 13; 1), und was ja auch zusätzlich den Vorteil hatte, eine größere Aufmerksamkeit für das religiöse Anliegen zu erzielen, welches Jesus für sich und seinen Gott wahnhaft zur Geltung bringen wollte, als wenn Jesus in aller Stille ein Suizident geworden wäre.
3. So stand Jesus wohl unter dem inneren Zwang, vermeintlich gottgefällig sein Verhalten so ausrichten zu müssen, dass es als Folge daraus nach seiner divinatorischen Einschätzung wahrscheinlich zu seiner Verhaftung, Verurteilung, Folterung und Kreuzigung durch die Obrigkeit kommt. Jesus` makabere Rechung ging weitgehend auf: Wie fast jeder durch die über die Jahrhunderte andauernde fleißige Missionierung der Menschen durch die Kirchen weiß, wurde die angeblich von Gott eingesetzte Obrigkeit letztlich unwissend dazu verleitet, einem quasi lebensmüden Jesus auf ihre ganz spezielle, grausame Art und Weise aktive Sterbehilfe zu leisten. Eigenartigerweise fanden diese Ereignisse lediglich im „Neuen Testament“ Beachtung (z. B. Matth., K. 16; 21, K. 17; 22, 23, K. 20; 18, 19, K. 26; 2, 26 - 28, 39, 42, 44, 63 - 65, K. 27; Mark., K. 8; 31 - K. 9; 1, K. 9; 30 - 32, K. 10; 32 - 34, K. 14 u. 15; Luk., K. 9; 22 - 27, 43 - 45, K . 18; 31 - 33, K. 22 u. 23; Joh., K. 18 u. 19). In der sogenannten „Profanliteratur“ in jener archaischen Zeit, als die Ereignisse angeblich stattgefunden haben sollen, und auch in der Zeit, als die Schriften des „Neuen Testaments“ entstanden, sind sie so gut wie nicht erwähnt.
4. Die Jesus gewährte aktive Sterbehilfe war natürlich weniger human als die, die in heutiger Zeit todkranken Menschen auf ihren Wunsch hin medikamentös geleistet werden könnte. Es ist somit grotesk, dass die von Jesus offenbar gezielt und bewusst in Anspruch genommene barbarische aktive Sterbehilfe durch die angeblich gottgewollte Obrigkeit heute immer noch von sogenannten Christen als heilsnotwendig angesehen und verherrlicht wird (z. B. in jeder Kirche hängt der „Leidensmann“ am Kreuz), gleichzeitig lehnen aber gerade viele von ihnen und natürlich auch die Amtskirchen es ab, eine heute mögliche sanfte und damit humane aktive Sterbehilfe für todkranke Menschen durch dafür geeignete Personen in unserer Gesellschaft zuzulassen. Leider verhält sich auch der Staat nichts anders. Eine inhumane aktive Sterbehilfe, wie sie Jesus erhalten hat und im Christentum verherrlicht wird, will selbstverständlich jeder sowenig wie eine knallharte kapitalistische Marktwirtschaft, weswegen sich in unseren Breiten eine soziale Marktwirtschaft mit menschlichem Antlitz, wie man meint, entwickelt hat. In unserer Gesellschaft ist es aus humanitären Gründen dringend erforderlich, dass zumindest todkranke Menschen die Möglichkeit erhalten, die heute längst mögliche medikamentöse, sanfte und damit humane aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können.
5. „Kranke Französin darf nicht sterben“. „Dijon – Eine 52-jährige Französin, deren Gesicht durch einen unheilbaren Tumor schwer entstellt ist, darf keine Sterbehilfe bekommen. Chantal Sebire verdiene Mitleid, aber deshalb dürfe ein Arzt seine Patienten dennoch nicht töten, urteilte ein Gericht im ostfranzösischen Dijon“. Dieser erschütternde Bericht stand im „Hamburger Abendblatt“ v. 18. 03. 2008, S. 4. „Sterbehilfe? Vom Krebs entstellte Französin ist tot“. „Paris – Sie konnte weder riechen, schmecken noch sehen, litt unter endlosen Qualen und wollte nur noch sterben. Verzweifelt hatte die von einem Gesichtstumor entstellte Französin Chantal Sebire (52) vor Gericht um das Recht auf Sterbehilfe gekämpft. Vergebens. Jetzt ist die unheilbar Kranke tot“.
„Zwei Tage nach Ablehnung ihres Antrags auf Sterbehilfe wurde Sebires Leiche in ihrer Wohnung entdeckt. Nach einer Obduktion schlossen die Ermittler einen natürlichen Tod, etwa durch den Krebs, eine Blutung oder einen Schlaganfall, aus. Es wurden ´zahlreiche chemische Substanzen´ nachgewiesen, die nun analysiert würden“ usw. Der zweite Bericht war im „Hamburger Abendblatt“ vom 22./23. 03. 2008, S. 29, zu finden.
6. Wie lange will unsere Gesellschaft solche unbarmherzigen Fälle noch geschehen lassen?
|
|