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Norton dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.11.2006 Beiträge: 4372
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(#1059752) Verfasst am: 07.08.2008, 18:30 Titel: Dinge die man für sich behalten sollte |
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Sollte man?
http://www.youtube.com/watch?v=gRzM9UaafKA
Würde man in Deutschland eigentlich für diese Aussagen belangt werden können?
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1059777) Verfasst am: 07.08.2008, 19:18 Titel: |
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Für "Don't talk about my prophet or I'll kill you"? Grundsätzlich sicher - ist ja immerhin eine Morddrohung. Allerdings würden die Umstände wohl berücksichtigt werden und zur Stafminderung beitragen.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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Norton dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.11.2006 Beiträge: 4372
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(#1059787) Verfasst am: 07.08.2008, 19:48 Titel: |
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Meinte die Aussage des Predigers "Mo war pädo und ein Mörder".
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1059935) Verfasst am: 07.08.2008, 22:24 Titel: |
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Käme wohl darauf an, wie §166 StGB ausgelegt würde:
Zitat: | (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Beschimpfung ist wohl auf alle Fälle drin, ob der öffentliche Friede dabei gestört wurde, kann ich nicht wirklich einschätzen; wäre eine Sache für MH oder einen anderen Juristen.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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DeHerg nun schon länger Ranglos
Anmeldungsdatum: 28.04.2007 Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock
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(#1059941) Verfasst am: 07.08.2008, 22:29 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Käme wohl darauf an, wie §166 StGB ausgelegt würde:
Zitat: | (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Beschimpfung ist wohl auf alle Fälle drin, ob der öffentliche Friede dabei gestört wurde, kann ich nicht wirklich einschätzen; wäre eine Sache für MH oder einen anderen Juristen. | ähh die sprachen doch Englisch, warum sollte sie deutsche Gesetzgebung interessieren?
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Hornochse Orthographiefetischist
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt
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(#1059943) Verfasst am: 07.08.2008, 22:31 Titel: |
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Weil Norton in der Threaderöffnung danach gefragt hatte.
_________________ Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.
- Niklas Luhmann -
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22266
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(#1059944) Verfasst am: 07.08.2008, 22:32 Titel: |
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DeHerg hat folgendes geschrieben: | ähh die sprachen doch Englisch, warum sollte sie deutsche Gesetzgebung interessieren? |
Norton hat folgendes geschrieben: | Würde man in Deutschland eigentlich für diese Aussagen belangt werden können? |
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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DeHerg nun schon länger Ranglos
Anmeldungsdatum: 28.04.2007 Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock
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(#1059945) Verfasst am: 07.08.2008, 22:33 Titel: |
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Hornochse hat folgendes geschrieben: | Weil Norton in der Threaderöffnung danach gefragt hatte. | ok vergessen
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1061715) Verfasst am: 10.08.2008, 18:05 Titel: |
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Dinge die man für sich behalten sollte...
Wenn man feststellt, daß der andere ein Vollidiot ist, muß man das für sich behalten. Manchmal ist es strafbar, die Wahrheit zu sagen.
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