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Dinge die man für sich behalten sollte

 
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Norton
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 4372

Beitrag(#1059752) Verfasst am: 07.08.2008, 18:30    Titel: Dinge die man für sich behalten sollte Antworten mit Zitat

Sollte man?
http://www.youtube.com/watch?v=gRzM9UaafKA

Würde man in Deutschland eigentlich für diese Aussagen belangt werden können?
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1059777) Verfasst am: 07.08.2008, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Für "Don't talk about my prophet or I'll kill you"? Grundsätzlich sicher - ist ja immerhin eine Morddrohung. Allerdings würden die Umstände wohl berücksichtigt werden und zur Stafminderung beitragen.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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Norton
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 4372

Beitrag(#1059787) Verfasst am: 07.08.2008, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Meinte die Aussage des Predigers "Mo war pädo und ein Mörder".
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1059935) Verfasst am: 07.08.2008, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Käme wohl darauf an, wie §166 StGB ausgelegt würde:

Zitat:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Beschimpfung ist wohl auf alle Fälle drin, ob der öffentliche Friede dabei gestört wurde, kann ich nicht wirklich einschätzen; wäre eine Sache für MH oder einen anderen Juristen.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1059941) Verfasst am: 07.08.2008, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Käme wohl darauf an, wie §166 StGB ausgelegt würde:

Zitat:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Beschimpfung ist wohl auf alle Fälle drin, ob der öffentliche Friede dabei gestört wurde, kann ich nicht wirklich einschätzen; wäre eine Sache für MH oder einen anderen Juristen.
ähh die sprachen doch Englisch, warum sollte sie deutsche Gesetzgebung interessieren?
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Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1059943) Verfasst am: 07.08.2008, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Weil Norton in der Threaderöffnung danach gefragt hatte.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22266

Beitrag(#1059944) Verfasst am: 07.08.2008, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
ähh die sprachen doch Englisch, warum sollte sie deutsche Gesetzgebung interessieren?

Norton hat folgendes geschrieben:
Würde man in Deutschland eigentlich für diese Aussagen belangt werden können?

_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1059945) Verfasst am: 07.08.2008, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Weil Norton in der Threaderöffnung danach gefragt hatte.
zornig ok vergessen
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1061715) Verfasst am: 10.08.2008, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dinge die man für sich behalten sollte...
Wenn man feststellt, daß der andere ein Vollidiot ist, muß man das für sich behalten. Manchmal ist es strafbar, die Wahrheit zu sagen.
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