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Dürfen die Deutschen ihre Diktatoren legal töten? |
Ja, ich sehe das so |
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Nein, ich sehe das anders |
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Ich bin mir nicht sicher |
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#1066099) Verfasst am: 16.08.2008, 04:02 Titel: Dürfen die Deutschen ihre Diktatoren legal töten? |
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Durch die Diskussion in einem anderen Thread zum Thema Artikel des GG, habe ich mich an den Artikel 20 Absatz 4 erinnert.
Zitat: | (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |
Das ist ein sehr interessantes Recht des GG. Die Frage ist nur wie es zu verstehen ist. Bedeutet es, daß die Deutschen ihren Diktator als ultima ratio legal töten dürfen? Ist das der Tyrannenmord-Paragraph? Wird hier, natürlich nur als letzter Ausweg und Möglichkeit, das Töten erlaubt?
Wie sieht ihr das?
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#1066101) Verfasst am: 16.08.2008, 04:06 Titel: Re: Dürfen die Deutschen ihre Diktatoren legal töten? |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Bedeutet es, daß die Deutschen ihren Diktator als ultima ratio legal töten dürfen? |
Nein, denn wenn wir hier eine Diktatur haben, ist das Grundgesetz bereits außer Kraft gesetzt. Aus meiner Sicht ist dieser Artikel ohnehin recht merkwürdig. Er sagt, dass das Grundgesetz es erlaubt, einem Zustand Widerstand zu leisten, in dem seine Geltung bereits aufgehoben oder zumindest suspendiert ist. Nur wie kann es das?
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#1066103) Verfasst am: 16.08.2008, 04:13 Titel: |
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Das hat schon seine Richtigkeit. Laut Artikel 79 Absatz 3 GG hat der Artikel 20, genau wie auch Artikel 1 GG, eine Ewigkeitsdauer. Dieser Artikel kann also nicht abgeschafft werden.
Auch wenn ein Diktator das Grundgesetz abschafft, dieser Artikel gelten weiter.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1066151) Verfasst am: 16.08.2008, 08:28 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Das hat schon seine Richtigkeit. Laut Artikel 79 Absatz 3 GG hat der Artikel 20, genau wie auch Artikel 1 GG, eine Ewigkeitsdauer. Dieser Artikel kann also nicht abgeschafft werden.
Auch wenn ein Diktator das Grundgesetz abschafft, dieser Artikel gelten weiter. |
Nur so lange das Grundgesetz selbst gilt. Art 79 III schützt vor GG- Änderungen, rein rechtlihc aber nicht vor totaler Abschaffung.
Im übrigen hat Art 20 IV tatsächlich nahezu keinen denkbaren Anwendungsbereich:
- So lange er gilt, braucht man ihn nicht
- wenn man ihn braucht, dürfte er nicht mehr gelten.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1066152) Verfasst am: 16.08.2008, 08:38 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: |
- wenn man ihn braucht, dürfte er nicht mehr gelten. |
Und vor allem dürfte es dann in der Regel zu spät sein.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1066155) Verfasst am: 16.08.2008, 09:05 Titel: |
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Gibt es eigentlich ausser den Deutschen noch Voelker, die erst fragen ob das auch legal ist, bevor sie zur Tat schreiten und einen sie tyrannisierenden Tyrannen entleiben?
_________________ Defund the gender police!!
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r'zr dickes reh
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13
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(#1066159) Verfasst am: 16.08.2008, 09:17 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Das hat schon seine Richtigkeit. Laut Artikel 79 Absatz 3 GG hat der Artikel 20, genau wie auch Artikel 1 GG, eine Ewigkeitsdauer. Dieser Artikel kann also nicht abgeschafft werden.
Auch wenn ein Diktator das Grundgesetz abschafft, dieser Artikel gelten weiter. |
ist ewigkeitsdauer eigentlich weniger oder mehr als tausend jahre?
_________________ ....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
useful information for teh womenfolk
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r'zr dickes reh
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13
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(#1066161) Verfasst am: 16.08.2008, 09:20 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Gibt es eigentlich ausser den Deutschen noch Voelker, die erst fragen ob das auch legal ist, bevor sie zur Tat schreiten und einen sie tyrannisierenden Tyrannen entleiben? |
welchen tyrannen meinst du denn so.... 's merkel?
globalen kapitalismus, so als system, lässt sich halt schlecht mit ner latte von hinten aufm kopf haun. zwar kann man sich immernoch ein land suchen in dem es erlaubt ist sich ne hütte im wald zu bauen und selbst zu versorgen (ohne das man vorher ein waldgrundstück erworben hat, einen angelschein, eine jagdtschein....abwasserversorgung....)....aber mit nem guten alten tyrannenmord ist das wohl nicht zu vergleichen.
_________________ ....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#1066165) Verfasst am: 16.08.2008, 09:20 Titel: Re: Dürfen die Deutschen ihre Diktatoren legal töten? |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | Aus meiner Sicht ist dieser Artikel ohnehin recht merkwürdig. Er sagt, dass das Grundgesetz es erlaubt, einem Zustand Widerstand zu leisten, in dem seine Geltung bereits aufgehoben oder zumindest suspendiert ist. Nur wie kann es das? |
Die Abschaffung des GG muß ja nicht plötzlich kommen, sondern kann sich schleichend ankündigen. Z.B. der Bundestag verabschiedet ein Ermächtigungsgesetz für den Kanzler und das VerfG dreht Däumchen, die Ministerialbürokratie spielt mit. Dann haben wir einen (sag ich jetzt als Jura-Laie) die Grundordnung bedrohenden Zustand, ohne daß das GG außer Kraft gesetzt ist. Und dann heißt es losschlagen.
Aber vermutlich ist der Art. im GG eher symbolisch, um dem Volk zu sagen, tut gefälligst was für die Grundordnung und versteckt Euch nicht hinter Befehlen, Eiden und Rechtspositivismus.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1066169) Verfasst am: 16.08.2008, 09:30 Titel: |
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r'zr hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Gibt es eigentlich ausser den Deutschen noch Voelker, die erst fragen ob das auch legal ist, bevor sie zur Tat schreiten und einen sie tyrannisierenden Tyrannen entleiben? |
welchen tyrannen meinst du denn so.... 's merkel?
globalen kapitalismus, so als system, lässt sich halt schlecht mit ner latte von hinten aufm kopf haun. zwar kann man sich immernoch ein land suchen in dem es erlaubt ist sich ne hütte im wald zu bauen und selbst zu versorgen (ohne das man vorher ein waldgrundstück erworben hat, einen angelschein, eine jagdtschein....abwasserversorgung....)....aber mit nem guten alten tyrannenmord ist das wohl nicht zu vergleichen. |
Aber das Merkelchen doch nicht. Man vergreift sich doch nicht an kleinen Kindern. Das war eher allgemein gemeint. Sollte ich je in die Situation geraten in einer richtigen Tyrannei leben zu muessen und haette die Gelegenheit den Tyrannen ohne persoenliches Risiko beseitigen zu koennen wuerde ich mir wohl kaum Gedanken darueber machen ob das jetzt legal ist oder nicht, sondern hoechstens ob der erste Schuss auch gleich richtig sitzt. Zur Klaerung formalrechtlicher Fragen ist hinterher noch genug Zeit...
Gruss, Bernie
_________________ Defund the gender police!!
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r'zr dickes reh
Anmeldungsdatum: 23.01.2008 Beiträge: 2578
Wohnort: Vault 13
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(#1066180) Verfasst am: 16.08.2008, 09:50 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | r'zr hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Gibt es eigentlich ausser den Deutschen noch Voelker, die erst fragen ob das auch legal ist, bevor sie zur Tat schreiten und einen sie tyrannisierenden Tyrannen entleiben? |
welchen tyrannen meinst du denn so.... 's merkel?
globalen kapitalismus, so als system, lässt sich halt schlecht mit ner latte von hinten aufm kopf haun. zwar kann man sich immernoch ein land suchen in dem es erlaubt ist sich ne hütte im wald zu bauen und selbst zu versorgen (ohne das man vorher ein waldgrundstück erworben hat, einen angelschein, eine jagdtschein....abwasserversorgung....)....aber mit nem guten alten tyrannenmord ist das wohl nicht zu vergleichen. |
Aber das Merkelchen doch nicht. Man vergreift sich doch nicht an kleinen Kindern. Das war eher allgemein gemeint. Sollte ich je in die Situation geraten in einer richtigen Tyrannei leben zu muessen und haette die Gelegenheit den Tyrannen ohne persoenliches Risiko beseitigen zu koennen wuerde ich mir wohl kaum Gedanken darueber machen ob das jetzt legal ist oder nicht, sondern hoechstens ob der erste Schuss auch gleich richtig sitzt. Zur Klaerung formalrechtlicher Fragen ist hinterher noch genug Zeit...
Gruss, Bernie |
tyrannenbeseitigungs ohne persöbnliches risiko*....lolrz - das ist wie banküberall ohne persönliches risiko. 'tyrann' hin oder her (hier kann man auch massenmörder oder den kinderficker von nebenan einfügen) ein mord ist ein mord - und wenn man nicht bereit ist die mögl. konsequenzen zu tragen sollte man die finger von lassen.
tja...die welt wäre super wenn das wohl der welt nur von einem menschen abhängen würde- das realistische problem sind aber äh....die menschen selbst....und ihre volksvertreter die sie wählen, ihnen durch mehrheitlich befürwortete system den aufstieg in wählbare positionen ermöglichen, usw...
*gut möglich das der tyrann sich reproduziert hat, frauen, geliebte....oder eine omma hat - die sehr sehr sauer auf dich werden könnte wenn ihr liebes burli umnietest. ok, das war sexistisch - es könnte natürlich auch ein tyrannenmädel sein.
_________________ ....das Aufbringen von flächigen Halbzeugen auf gekrümmte Oberflächen...
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#1066239) Verfasst am: 16.08.2008, 12:41 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | rk72 hat folgendes geschrieben: | Das hat schon seine Richtigkeit. Laut Artikel 79 Absatz 3 GG hat der Artikel 20, genau wie auch Artikel 1 GG, eine Ewigkeitsdauer. Dieser Artikel kann also nicht abgeschafft werden.
Auch wenn ein Diktator das Grundgesetz abschafft, dieser Artikel gelten weiter. |
Nur so lange das Grundgesetz selbst gilt. Art 79 III schützt vor GG- Änderungen, rein rechtlihc aber nicht vor totaler Abschaffung.
Im übrigen hat Art 20 IV tatsächlich nahezu keinen denkbaren Anwendungsbereich:
- So lange er gilt, braucht man ihn nicht
- wenn man ihn braucht, dürfte er nicht mehr gelten. |
Jajn. Laut Artikel 146 gilt die Verfassung so lange bis sich die Deutschen eine neue geben. Somit gilt auch 79 weiter usw.
Natürlich stellt sich die Frage wie man das Ganze sieht. Kann eine Heini nur weil er die Macht hat die Verfassung abschaffen oder gilt sie weiter? Ich würde sagen sie gilt weiter bis sich die Deutschen eine neue geben. Letztendlich ist es doch so, daß solange es die Diktatur gibt, man danach Ärger hat ob mit oder ohne Paragraphen. Ist der Normalzustand wieder hergestellt, kann die alte Verfassung nicht ignoriert werden, da sie weiter gilt.
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Mr.Manescu auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 22.11.2007 Beiträge: 346
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(#1066245) Verfasst am: 16.08.2008, 12:48 Titel: Re: Dürfen die Deutschen ihre Diktatoren legal töten? |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Durch die Diskussion in einem anderen Thread zum Thema Artikel des GG, habe ich mich an den Artikel 20 Absatz 4 erinnert.
Zitat: | (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |
Das ist ein sehr interessantes Recht des GG. Die Frage ist nur wie es zu verstehen ist. Bedeutet es, daß die Deutschen ihren Diktator als ultima ratio legal töten dürfen? Ist das der Tyrannenmord-Paragraph? Wird hier, natürlich nur als letzter Ausweg und Möglichkeit, das Töten erlaubt?
Wie sieht ihr das? |
Steht da was von gewaltsamem Widerstand?
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#1066246) Verfasst am: 16.08.2008, 12:48 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Gibt es eigentlich ausser den Deutschen noch Voelker, die erst fragen ob das auch legal ist, bevor sie zur Tat schreiten und einen sie tyrannisierenden Tyrannen entleiben? |
Das hat nichts damit zu tun ob man eine Diktatur stürzen darf, sondern ist eine Rechtliche Frage. Auch die, die eine Diktatur stürzten, haben zuerst gegen das geltende Gesetz verstoßen weil sie Menschen an die Wand stellten. Danach gibt es mehrere Möglichkeiten: entweder findet sich keiner der eine Anklage erhebt, also wird das Recht ignoriert, oder es gibt eine Begnadigung oder sonstwas.
Das hier ist dagegen eine rechtliche Absicherung. Es ist sozusagen vom Gesetz her legal.
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#1066247) Verfasst am: 16.08.2008, 12:51 Titel: |
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r'zr hat folgendes geschrieben: | rk72 hat folgendes geschrieben: | Das hat schon seine Richtigkeit. Laut Artikel 79 Absatz 3 GG hat der Artikel 20, genau wie auch Artikel 1 GG, eine Ewigkeitsdauer. Dieser Artikel kann also nicht abgeschafft werden.
Auch wenn ein Diktator das Grundgesetz abschafft, dieser Artikel gelten weiter. |
ist ewigkeitsdauer eigentlich weniger oder mehr als tausend jahre? |
Die Ewigkeitsdauer wird letztendlich im Artikel 146 definiert. Geben sich die Deutschen eine neue Verfassung, können sie alle Artikel ersetzen. Bis dahin können die genannten Artikel nicht verändert werden.
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AXO nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen
Anmeldungsdatum: 05.02.2007 Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen
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(#1066264) Verfasst am: 16.08.2008, 13:24 Titel: Re: Dürfen die Deutschen ihre Diktatoren legal töten? |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | rk72 hat folgendes geschrieben: | Bedeutet es, daß die Deutschen ihren Diktator als ultima ratio legal töten dürfen? |
Nein, denn wenn wir hier eine Diktatur haben, ist das Grundgesetz bereits außer Kraft gesetzt. Aus meiner Sicht ist dieser Artikel ohnehin recht merkwürdig. Er sagt, dass das Grundgesetz es erlaubt, einem Zustand Widerstand zu leisten, in dem seine Geltung bereits aufgehoben oder zumindest suspendiert ist. Nur wie kann es das? |
naja -> da steht ja nicht -> ..der es unternommen hat, diese Ordnung zu beseitigen
sondern -> ...der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
was m.E. wohl am ehesten einer Aufforderung gleichkommt die Beseitigung des GG
bereits in ihrer Anbahnung zu verhindern.
So gesehn sind wir grad n bissl in Zeitverzug
_________________ Augen auf dann kann nichts passieren
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1066271) Verfasst am: 16.08.2008, 13:42 Titel: Re: Dürfen die Deutschen ihre Diktatoren legal töten? |
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@Geltung
Das Widerstandsrecht geht davon aus, dass die "grundlegenden Rechte" in ihrem Bestand illegal angegriffen werden - also nicht durch den Beschluß einer neuen Verfassung durch die hinreichende Mehrheit gewählter Volksvertreter. In diesem Fall würde das GG weiterhin gelten, auch, wenn es von der Staatsmacht nicht so betrachtet wird. Das Widerstandsrecht würde also auch in diesem Fall greifen
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Babyface Altmeister
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11519
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(#1066299) Verfasst am: 16.08.2008, 14:25 Titel: |
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Schließt der Absatz eigentlich auch Widerstand gegen Invasoren ein?
_________________ posted by Babyface
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#1066538) Verfasst am: 16.08.2008, 18:51 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Das hat schon seine Richtigkeit. Laut Artikel 79 Absatz 3 GG hat der Artikel 20, genau wie auch Artikel 1 GG, eine Ewigkeitsdauer. Dieser Artikel kann also nicht abgeschafft werden. |
Du bist schon ein Witzbold. Wenn das Grundgesetz als Gesamtheit abgeschafft wird, gilt auch Artikel 79 Absatz 3 nicht mehr.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Sticky vae victis
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!
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(#1066551) Verfasst am: 16.08.2008, 19:14 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Gibt es eigentlich ausser den Deutschen noch Voelker, die erst fragen ob das auch legal ist, bevor sie zur Tat schreiten und einen sie tyrannisierenden Tyrannen entleiben? |
Wenn man den freien Geist lange genug unterdrückt, kommen halt solche dämlichen Fragen raus: "Darf ich den Tyrannen und Menschenschlächter umbringen, oder ist das illegal?"
Art. 20, inkl. Abs. 4 entstand auch aus den Erfahrungen des Nazi-Regimes. Und: Ja, man darf einen Tyrannen straffrei umbringen, wenn alle anderen Mittel, ihn zu stoppen, versagen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tyrannenmord
Zitat: | Das im deutschen Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht (Artikel 20) schließt den Tyrannenmord als Mittel gegen einen Diktator nicht aus. |
_________________ Gruss: Sticky
Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.
Schwarzer Block
„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#1066563) Verfasst am: 16.08.2008, 19:34 Titel: |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | rk72 hat folgendes geschrieben: | Das hat schon seine Richtigkeit. Laut Artikel 79 Absatz 3 GG hat der Artikel 20, genau wie auch Artikel 1 GG, eine Ewigkeitsdauer. Dieser Artikel kann also nicht abgeschafft werden. |
Du bist schon ein Witzbold. Wenn das Grundgesetz als Gesamtheit abgeschafft wird, gilt auch Artikel 79 Absatz 3 nicht mehr. |
Hat schon seine Richtigkeit. Artikel 79 Absatz 3 schützt Artikel 1 und 20. Die kann also auch ein Diktator nicht legal abschaffen. Allerdings kann er auch nicht die gesamte Verfassung abschaffen, da diese indirekt vom Artikel 146 geschützt wird. Dort steht, daß nur das deutsche Volk die komplette Verfassung wechseln kann.
Egal was der Diktator macht, es geht nicht. Er kann nicht an Artikel 1 und 20 und wenn er die Verfassung abschafft oder außer Kraft setzt, dann ist das illegal. Der kann sie also abschaffen, aber sie gilt dennoch.
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satsche registrierter User
Anmeldungsdatum: 30.07.2006 Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen
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(#1066565) Verfasst am: 16.08.2008, 19:39 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Gibt es eigentlich ausser den Deutschen noch Voelker, die erst fragen ob das auch legal ist, bevor sie zur Tat schreiten und einen sie tyrannisierenden Tyrannen entleiben? |
Es gab/gibt offenbar die Möglichkeit jeden, der sich des Verdachts aussetzte, eine solche Frage zu stellen, vorher unter die Erde zu bringen.
Mit der richtigen Phobie als ständigem Begleiter werden auch Vermeintliche abgeräumt.
Weißt Du von einem einzigen Russen, der in 30 Jahren auf Stalin geschossen hätte?
_________________ Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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rk72 gesperrt
Anmeldungsdatum: 09.04.2008 Beiträge: 2462
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(#1066566) Verfasst am: 16.08.2008, 19:39 Titel: |
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Sticky hat folgendes geschrieben: | Art. 20, inkl. Abs. 4 entstand auch aus den Erfahrungen des Nazi-Regimes. |
Indirekt. Der Absatz 4 wurde in den 1960'ern hinzugefügt, also nicht als eine direkte Reaktion auf das NS-Regime, sondern auf die Notstandsgesetze. Da aber, weil wegen der schlechten Erfahrungen mit der Weimarer Republik und dem Nazi-Regim, hinzugefügt. Es war also nicht sofort da, sondern erst als man bei den Notstandsgesetze eine mögliche Gefahr sah. Also indirekt aus den Erfahrungen des Nazi-Regimes.
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Sticky vae victis
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!
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(#1066580) Verfasst am: 16.08.2008, 20:11 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Sticky hat folgendes geschrieben: | Art. 20, inkl. Abs. 4 entstand auch aus den Erfahrungen des Nazi-Regimes. |
Indirekt. Der Absatz 4 wurde in den 1960'ern hinzugefügt, also nicht als eine direkte Reaktion auf das NS-Regime, sondern auf die Notstandsgesetze. Da aber, weil wegen der schlechten Erfahrungen mit der Weimarer Republik und dem Nazi-Regim, hinzugefügt. Es war also nicht sofort da, sondern erst als man bei den Notstandsgesetze eine mögliche Gefahr sah. Also indirekt aus den Erfahrungen des Nazi-Regimes. |
Sticky hat folgendes geschrieben: | Art. 20, inkl. Abs. 4 entstand auch aus den Erfahrungen des Nazi-Regimes. | (Hervorhebung von mir)
_________________ Gruss: Sticky
Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.
Schwarzer Block
„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)
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ejo evolutionärer Irrtum
Anmeldungsdatum: 17.06.2006 Beiträge: 772
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(#1066581) Verfasst am: 16.08.2008, 20:11 Titel: |
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Auch hier eine Frage: Wie sieht es aus, wenn Artikel 1 und 20 laut Artikel 79 III nicht abänderbar sind, lässt sich dann aber der Artikel 79 III selbst abändern wodurch der Weg zu Artikel 20 und 1 frei wäre?
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#1066584) Verfasst am: 16.08.2008, 20:13 Titel: |
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rk72 hat folgendes geschrieben: | Der kann sie also abschaffen, aber sie gilt dennoch. |
Die Frage ist, was "Geltung" dann noch bedeuten soll. Immerhin wäre das dann eine Geltung, die weder eine juristische noch eine faktische Geltung wäre.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Domingo ungläubig
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada
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(#1066604) Verfasst am: 16.08.2008, 20:58 Titel: Re: Dürfen die Deutschen ihre Diktatoren legal töten? |
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GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | Aber vermutlich ist der Art. im GG eher symbolisch, um dem Volk zu sagen, tut gefälligst was für die Grundordnung und versteckt Euch nicht hinter Befehlen, Eiden und Rechtspositivismus. |
Denke ich auch.
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Domingo ungläubig
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada
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(#1066606) Verfasst am: 16.08.2008, 21:03 Titel: |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | rk72 hat folgendes geschrieben: | Das hat schon seine Richtigkeit. Laut Artikel 79 Absatz 3 GG hat der Artikel 20, genau wie auch Artikel 1 GG, eine Ewigkeitsdauer. Dieser Artikel kann also nicht abgeschafft werden. |
Du bist schon ein Witzbold. Wenn das Grundgesetz als Gesamtheit abgeschafft wird, gilt auch Artikel 79 Absatz 3 nicht mehr. |
Das stimmt wohl nicht. Wir hatten schon mal eine Diskussion hierüber, ich suche sie.
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Domingo ungläubig
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44649
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(#1066626) Verfasst am: 16.08.2008, 21:34 Titel: |
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In dem Thread wird der Fall, von dem hier die Rede ist, doch überhaupt nicht behandelt.
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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